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Forderungen des BDI

begrüßt ebenfalls den Bericht der EU-Kommission zu den Barrieren im Binnenmarkt. Die in dem Bericht identifizierten Hindernisse sind für zahlreiche deutsche Unternehmen relevant – das gilt auch für Hindernis Nummer 9, demzufolge die fehlende Steuerharmonisierung nach wie vor ein Haupthindernis für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen bildet. Die identifizierten Hindernisse müssen zum Anlass genommen werden, den Abbau der vorhandenen Hemmnisse im Bereich des Steuerrechts zu forcieren.

Forderungen des BDI

▪ Die für 2023 angekündigte Schaffung eines einheitlichen Regelwerks für die Körperschaftsteuer in der EU (BEFIT, Business in Europe: Framework for Income Taxation) ist richtig, um steuerliche

Hemmnisse im europäischen Binnenmarkt abzubauen. Die EU muss dabei die Einigung über eine

Reform der Weltsteuerordnung konsistent und nicht überschießend umsetzen. Im Rahmen von

BEFIT muss sowohl eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage als auch eine Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten erfolgen. Die EU-Kommission muss dabei ein Augenmerk auf die Verhinderung von Doppelbesteuerungsrisiken für die Unternehmen legen und eine ausreichende Flexibilität hinsichtlich künftiger Steuerrechtsänderungen von Drittstaaten sicherstellen.

▪ Die EU-Kommission muss im Bereich der Mehrwertsteuer auf eine Harmonisierung der bestehenden technischen Methoden der Steuererhebung hinarbeiten. Von Bedeutung sind europaweite technische Lösungen für rechtssichere Auskunftssysteme. Diese dienen als Voraussetzung für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem, das für die Unternehmen und die Finanzverwaltung rechtssicher umsetzbar ist. Die EU-Kommission sollte eine Harmonisierung der Steuersätze und Steuersachverhalte verfolgen, den Vorschlag zur Freigabe der Mehrwertsteuersätze zurückziehen und die Diskussion zur Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens für innergemeinschaftliche Warenlieferungen zulassen.

▪ Die EU-Kommission muss bei der Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie neben den Klimaschutzzielen auch das Ziel eines besser funktionsfähigen Binnenmarktes verfolgen, um die globale

Wettbewerbsfähigkeit der Industriebranchen zu stärken. Klimaneutral hergestellte Energieträger dürfen im Sinne einer auf Klimaziele ausgerichteten Regulierung nicht mit Energiesteuern und CO2-

Preisen belastet werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollten trotz einer Umstellung auf den Energiegehalt der Brennstoffe dazu verpflichtet werden, klimaneutral hergestellte und fortschrittliche, nachhaltige biologische Energieträger in der Markthochlaufphase ohne Beschränkung auf einzelne Sektoren vollständig von der Energiebesteuerung und einer CO2-Bepreisung auszunehmen.

▪ Das Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen darf nicht aufgegeben werden. Zentrale steuerpolitische Entscheidungen auf EU-Ebene sollten weiterhin von allen EU-Staaten unmittelbar einstimmig entschieden werden. Aus Sicht des BDI mag es lediglich in Einzelfällen sinnvoll sein, davon abzuweichen. Dies könnte beispielsweise Fragen zu verfahrensrechtlichen Aspekten oder den Steuertatbestand betreffen. Im Hinblick auf eine umfassendere Ausweitung des Mehrheitsentscheids besteht jedoch das Risiko, dass die Interessen einzelner Mitgliedstaaten übergangen werden. Prinzipiell gilt daher: Statt eines Übergangs zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Steuerfragen sollte vielmehr die weitere Harmonisierung des europäischen Steuerrechts unter Beibehaltung der

Mitwirkungsrechte aller Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, um einen besser funktionierenden

Binnenmarkt zu erreichen.

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