DISKUSSION | WIRTSCHAFTSPOLITIK | COVID-19
Plädoyer für eine Impfpflicht Impulse zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
15. März 2022 Einleitung Mit dem Auslaufen weitreichender Corona-Beschränkungen zum 19. März 2022 stehen wir vor einer neuen Phase der Pandemie. Für diese erwartet die Industrie von Bund und Ländern nicht nur einen klaren bundeseinheitlichen Fahrplan, sondern auch Richtungsentscheidungen für den weiteren Umgang mit der Pandemie. Sorge und Unsicherheit bereitet die Gefahr weiterer Infektionswellen, getrieben von möglichen neuen Virusmutanten. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Pandemie nur langfristig überwunden und auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichtet werden kann, wenn die Impfquote signifikant höher ist. Die zukünftigen wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen weiterer Infektionswellen sprechen vor dem Hintergrund stagnierender Impfzahlen klar für eine allgemeine Impfpflicht. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren hierzu kann Stabilität und Sicherheit für den Pandemieverlauf ab Herbst 2022 schaffen, dessen Ausmaß wir heute nicht kennen. Daher begrüßt die deutsche Industrie im Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Bekräftigung der Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist die anhaltende Störung globaler Lieferketten, welche durch das schleppende Impftempo in weiten Teilen der Welt noch weiter anhalten könnte, sehr problematisch. Durch die Engpässe wird die industrielle Wertschöpfung in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils mehr als 50 Milliarden Euro ausgebremst und die Produktion hält mit der Nachfrage nicht Schritt. Langfristig werden deutsche Unternehmen nur dann erfolgreich und eine vollständige Rückkehr zur Normalität in Betrieben und Handel möglich sein, wenn die Pandemie in Deutschland, Europa und der Welt unter Kontrolle ist. Neben den aktuell zu treffenden Maßnahmen, müssen auch Lehren aus der Pandemie gezogen werden, die langfristig in einem Pandemieschutzkonzept verankert werden. Damit die Wirtschaft bei erneuten Viruswellen so gut wie möglich planen kann, bedarf es klarer Regeln und Maßnahmen. Diese müssen an transparente Stadien des Infektionsgeschehens gekoppelt, europäisch abgestimmt und auf der Grundlage verlässlicher Daten erlassen werden.
Plädoyer für eine Impfpflicht
Forderungen an die Bundesregierung für einen Weg aus der Pandemie 1. Die Pandemie als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstehen Die Auswirkungen der mittlerweile zweijährigen Covid-19-Pandemie betreffen nahezu alle Lebensbereiche unseres Gemeinwesens. Hierunter fällt nicht nur das wirtschaftliche Handeln, sondern auch der Rechtsstaat, der Sozialstaat, das Gesundheitswesen und der gesellschaftliche Zusammenhalt. Die Pandemie zählt mittlerweile 17,2 Millionen an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelte Corona-Infizierte und über 125.000 Todesfälle in Deutschland. Neben den individuellen Folgen für jeden Betroffenen, wurde auch das Gemeinwesen durch diese globale Krise hart getroffen. Neben den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor dem Risiko der Sterblichkeit und langer Krankheitsverläufe wird die Gesellschaft durch hohe Gesundheitskosten und die extreme Beanspruchung der Gesundheitsversorgung an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Weiter sind Kosten für Wirtschaft und Industrie keine abstrakten Größen, sondern haben einen direkten Einfluss auf unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unseren Wohlstand. Die von der Allgemeinheit getragenen Wirtschaftshilfen sind hierbei nur ein Aspekt. Noch schwerer wiegen nicht-realisierte Steuereinnahmen, Rückgänge in der Produktion und Schließungen. So schätzt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, dass die Pandemie bisher 350 Milliarden Euro Wertschöpfung kostete. Nicht nur die finanziellen Spielräume des Staates wurden in der Krise und auch mit merklichen Folgen für die kommenden Jahre und Generationen schwer belastet. Viele Bürgerinnen und Bürger wurden trotz Corona-Hilfspaketen durch Lockdowns wirtschaftlich hart getroffen und an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenz gebracht. Die Pandemie hat nicht nur unmittelbar spürbare Folgen für die gesamte Gesellschaft, sondern auch heute noch kaum absehbare Langzeitfolgen. Insbesondere im Bildungsbereich wurden durch Schließungen von Bildungseinrichtungen erhebliche Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden verursacht, die spätere Berufskarrierechancen belasten und zu Einkommensverlusten führen könnten. Des Weiteren kann es parallel zum bestehenden Fachkräftemangel zum Rückgang von Bewerbungen auf Ausbildungsplätze kommen. Außerdem sollten nicht nur die akuten Folgen einer Infektion, sondern auch die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Langzeitfolgen des Long-Covid-Syndroms betrachtet werden. Das Ausmaß dieser Schäden für die individuell Betroffenen, aber auch für die Allgemeinheit, ist noch nicht gut absehbar und erforscht. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass es dadurch zukünftig zu Personalausfällen kommen kann und der Sozialstaat zusätzlich belastet wird. Demzufolge sollten auch aus diesem Aspekt neue Infektionswellen unbedingt verhindert werden. Mögliche neue Infektionswellen getrieben von neuen Virusmutanten ab Herbst 2022 bieten Anlass zur Sorge. Feststeht, dass die Pandemie sowie alle Infektionsschutzmaßnahmen, sich nur einem Ende nähern können, wenn die Impfquote hoch ist. Daher sollte dieses Ziel angesichts einer zurzeit stagnierenden Impfquote energisch verfolgt werden, da die Folgen eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit sind. Ohne eine hohe Impfquote müssen bei zukünftigen Wellen nicht nur persönliche Freiheitsrechte erneut eingeschränkt werden. Auch Produktionsabläufe in der Wirtschaft werden gestört, es kommt zu Krankheitsausfällen, sozialen Verwerfungen und der Reise- und Warenverkehr kann nicht planmäßig erfolgen. Folglich sollten bei der Diskussion über eine mögliche Impfpflicht neben der Auslastung des Gesundheitssystems auch diese gesamtgesellschaftlichen Faktoren verstärkt Berücksichtigung finden.
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2. Stabilität und Planbarkeit im weiteren Pandemieverlauf gewährleisten Angesichts des unklaren weiteren Pandemieverlaufs bedarf es langfristiger Richtungsentscheidungen zur Prävention, um Unsicherheiten zu vermeiden und der Wirtschaft und Bevölkerung Planbarkeit zu ermöglichen. Bei der Bundestagsabstimmung zur Impfpflicht geht es vor allem um Stabilität und Sicherheit für weitere Wellen ab Herbst 2022, deren Ausmaß wir heute nicht kennen. Im Beschluss des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird die Notwendigkeit der Einführung einer Impfplicht bekräftigt. Dies begrüßt die deutsche Industrie, da es nicht nur ein wirtschaftliches, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Um eine gesellschaftliche Überlastung durch mögliche weitere Wellen ab dem Herbst 2022 abwenden zu können, ist der Gesetzgeber nun gefordert, mithilfe einer Impfpflicht vorausschauend effizientere Handlungsoptionen im Pandemiemanagement zu schaffen. Das Ausmaß etwaiger weiterer Virusvarianten ist noch unbekannt. Daher dürfen derzeit vergleichsweise mildere Verläufe und moderatere Hospitalisierungsraten durch Omikron die Entscheidungsgrundlage für eine zukunftsgerichtete Pandemiepolitik nicht verzerren. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bedarf es bereits im März 2022 der Einführung des Instrumentes der Impfpflicht. Die Regierung sollte hierbei alle Bürgerinnen und Bürger ab Beginn der Volljährigkeit berücksichtigen und staatliche Kontrollmöglichkeiten aufzeigen. Es gilt hierbei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden und nicht die administrativen Lasten auf die Unternehmen zu übertragen. Die Wirtschaft leistet bereits seit Beginn der Pandemie durch Hygienekonzepte, großzügige Homeoffice-Regelungen, angepasste Schichtmodelle, Testangebote und Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Eine Impfpflicht muss daher so umgesetzt werden, dass Unternehmen als entscheidende Akteure in der Bekämpfung der Pandemie unterstützt werden. Auch für die Akzeptanz und den Erfolg der Impfpflicht wird es entscheidend sein, dass der Staat seinen Aufgaben gerecht wird und nicht auf die Unternehmen verlagert. Im Kampf gegen die Pandemie sind auch digitale Hilfsinstrumente zum Einsatz gekommen. Allen voran zunächst die Corona-Warn-App. Der Erfolg der Öffnungsphase wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit Bürgerinnen und Bürger ihren Impfstatus einwandfrei und fälschungssicher nachweisen können. Nur so kann private und geschäftliche Mobilität Hand in Hand mit einer kontinuierlichen Pandemiekontrolle gehen. Auf nationaler Ebene hat sich der digitale CovPass und der dazugehörige CovPass Check bewährt. Nun muss die Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Kommission zügig dafür sorgen, dass der digitale Impfnachweis auch über Europa hinaus anerkannt wird. Für mehr Freiheiten und uneingeschränkte Mobilität müssen Datenflüsse bei der Pandemiebekämpfung stärker genutzt werden. Dafür müssen die notwendigen Schnittstellen zwischen Planungsstab, Gesundheitsbehörden, Testeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen funktionieren. Dabei darf der Schutz personenbezogener Daten im Rahmen einer weltweiten Pandemiebekämpfung nicht als absolutes Dogma gesetzt werden, während deshalb andere Grundfreiheiten pandemiebedingt massiver eingeschränkt werden müssen als dies bei vertretbaren Kompromissen im Datenschutz nötig wäre. Bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung müssen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und andere Freiheitsrechte sorgfältig abgewogen werden.
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3. Globale Perspektiven einbeziehen Die Auswirkungen gestörter Lieferketten zeigen hierbei auch den Einfluss des globalen Pandemiegeschehens auf die deutsche Wertschöpfung. Die deutschen Exporte werden in 2022 nach bisheriger Berechnung um vier Prozent zulegen, damit gerade einmal halb so viel wie im vergangenen Jahr. Die Lieferengpässe bremsen die deutsche Industrie trotz voller Auftragsbücher in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils mehr als 50 Milliarden Euro aus. Das Bruttoinlandprodukt ist im Jahr 2020 um 4,6 Prozent gesunken und konnte durch das Wachstum von 2,8 Prozent im Jahr 2021 nicht ausgeglichen werden. Um die Ausbreitung des Virus über nationale Grenzen hinweg einzuschränken, haben Staaten weltweit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen – darunter Reiseverbote, Grenzkontrollen, Testregime, Selbstisolierung und Quarantäneauflagen. Der bestehende Flickenteppich von Ansätzen erschwert jedoch Geschäftsreisen und behindert nach wie vor den Wiederhochlauf der Wirtschaft durch Beeinträchtigungen in der Mobilität und im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Beispielsweise sind Entsendungen von Beschäftigten für Montage, Wartung und zur Geschäftsanbahnung ins Ausland ein wichtiger Bestandteil internationaler Geschäftstätigkeit der exportorientierten deutschen Unternehmen und somit unabdingbar für eine vollständige wirtschaftliche Erholung. Aber auch nach zwei Jahren der Pandemie sorgt die Entsendung von Mitarbeitenden gerade in Drittländer bei Unternehmen noch immer für große Verunsicherung. Entsendungen nach China sind derzeit beispielsweise nahezu unmöglich, da es neben einer ministeriellen Einladung für den jeweiligen Einsatz auch einer teilweise vierwöchigen Quarantäne unter teils sehr schwierigen Bedingungen bedarf. Obwohl die Einreise in viele Drittländer inzwischen wieder grundsätzlich möglich ist, braucht es dennoch transparente und möglichst einheitliche Regularien, insbesondere auch in Bezug auf Nachweispflichten für Corona-Tests und -Impfungen, sodass Entsendungen von Mitarbeitenden verlässlich geplant und durchgeführt werden können. Ein transparenter und effektiver Ansatz beim stufenweisen Abbau von Beschränkungen und einheitliche Regularien ermöglichen die Rückkehr zu einem reibungslosen Güter- und Warenverkehr sowie einen möglichst schnellen Neustart des Reiseverkehrs, sowohl für Geschäfts- als auch für Urlaubszwecke. Nur so kann die stetig steigende Auslandsnachfrage, die insbesondere aus Drittländern kommt, auch weiter bedient werden. Der effektivste Weg die Pandemie wirksam einzudämmen, ist eine weltweite Impfkampagne. Durch eine Aussetzung des Patentschutzes würde das Ziel, die Pandemie wirksam einzudämmen, nicht schneller erreicht werden. Für die Bewältigung aktueller Versorgungsengpässe würde der Aufbau zusätzlicher Produktionsanlagen mit einer Errichtungszeit von sechs Monaten viel zu spät kommen. Alle Prognosen zur Impfstoffproduktion bis zum kommenden Jahr stimmen darin überein, dass dann mehr Impfstoff verfügbar sein wird, als für die Impfung der Weltbevölkerung notwendig ist. Die Aussetzung des Schutzes geistigen Eigentums schafft im Kampf gegen die Pandemie keinen zusätzlichen Beitrag, stellt aber die Verbindlichkeit des internationalen Patentrechts grundlegend in Frage. Gerade die schnelle Entwicklung mehrerer Impfstoffe auf freien Märkten hat gezeigt, wie wichtig der Wettbewerb für Innovationen und ihre entsprechende Absicherung ist. Sinnvoller wäre, wenn die WTO-Mitglieder rasch alle Handelsbarrieren in Form nationaler Exportverbote für Impfstoffe, impfrelevante Vorprodukte oder Produktionsausrüstung aufheben würden. Das würde die Impfproduktion deutlich beschleunigen und die wünschenswerte zeitnahe Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen.
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Lehren in einem globalen Pandemieschutzkonzept verankern Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus ist davon auszugehen, dass mit der Covid-19Pandemie auch in den kommenden Jahren Gesundheitsrisiken für Deutschland und Europa verbunden sein werden. Dabei besteht auch die Gefahr von erneuten Viruseinschleppungen sowie neuer Virusmutationen. Zur Vorsorge auf dieses Szenario müssen die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und Bund und Länder den nationalen Pandemieschutzplan auf Grundlage der auf europäische Ebene getroffenen Maßnahmen von Tag eins an anpassen und zu einem intelligenten Pandemieschutzkonzept weiterentwickeln. Dieses Pandemiekonzept muss klare Regeln enthalten, wann, wo und durch wen bei welchem Infektionsgeschehen Test-, Hygiene-, Impf- und Quarantänemaßnahmen in welcher Ausprägung und in welcher regionalen Verzahnung zu ergreifen sind. Eine zentrale Plattform für alle gesetzlichen Regelungen und Ausführungsvorschriften, die internationale sowie nationale und föderale Maßnahmen gebündelt darstellt, wäre wünschenswert, damit das nicht in jedem Unternehmen recherchiert werden muss. Erforderliche Melde- und Infrastrukturen sind so auszubauen, dass sie schnellstmöglich handlungsfähig sind – was u. a. eine digitale Meldekette in Gesundheitsämtern, Laboren, Teststellen und den anderen beteiligen Krisenstellen notwendig macht. Alle Maßnahmen und Pläne brauchen zudem eine Flankierung durch eine festgelegte Krisenkommunikation und klare Zuständigkeiten. Eine regelmäßige Erprobung hilft, im Notfall unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden. Dieser nationale Pandemieschutzplan muss kompatibel zu Konzepten auf EU-Ebene sein, um schneller und effektiver das Pandemiegeschehen in Europa eindämmen. Wichtig ist, regional die für diese Maßnahmen erforderlichen Akutbedarfe an Schutzgütern, Tests, Medikamenten und (Auffrischungs-)Impfstoffen, Desinfektionsmitteln und -anlagen vorzuhalten und Bereitstellungspläne zu erstellen. Bei nicht lagerfähigen Gütern sind mit Herstellern Notfalllieferverträge zu vereinbaren, die gegen eine Vorhaltevergütung im Vorfeld festlegen, welche Mengen zu welchem Preis in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Im internationalen Kontext sind darüber hinaus folgende Maßnahmen einzuleiten: International sollten Notgüter handelsrechtlich von Export- und Handelsbeschränkungen im Fall eines z. B. durch die WHO festgestellten medizinischen Notfalls befreit werden. Die bisherige Corona-Pandemie hat gezeigt, dass durch Handelsbeschränkungen bei Impfstoffen und Krisengütern die nationalen wie internationalen Coronabekämpfungsmaßnahmen unnötig erschwert wurden – zu Lasten aller Staaten. Ein gemeinsamer europäischer Gesundheitsdatenraum stärkt die EU und erleichtert die Versorgung. Die Daten müssen zusammenführbar und analysierbar (interoperabel) sein. Dazu bedarf es internationaler Standards und einer gemeinsamen europäischen Vorgehensweise bei der Erfassung und Speicherung von Daten. In einer globalisierten Welt muss auch die globale Gesundheit stärker in den Fokus gerückt und müssen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen sowie Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Mit der im Oktober 2020 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung zur globalen Gesundheit wird ein wichtiger Impuls für den Ausbau der globalen Gesundheitsarchitektur gesetzt.
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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534
Redaktion Jürgen Hasler Abteilungsleiter Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1629 j.hasler@bdi.eu Felix Esser Abteilungsleiter Industrielle Gesundheitswirtschaft T: +49 30 2028-2495 f.esser@bdi.eu Luca Fölkel Trainee Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1587 l.foelkel@bdi.eu Annika Ungruhe Praktikantin Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1488 a.ungruhe@bdi.eu
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