Mehr Tempo für den Breitbandausbau

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POSITION | DIGITALISIERUNG | DIGITALE INFRASTRUKTUR

Mehr Tempo für den Breitbandausbau Maßnahmen für eine zügige Realisierung von flächendeckenden Gigabit-Netzen in Deutschland

20. Mai 2022 Einleitung Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Um den Wohlstand in Deutschland im Angesicht von Dekarbonisierung, demografischem Wandel und wachsenden geopolitischen Spannungen halten zu können, sind leistungsfähige Telekommunikationsnetze unverzichtbar. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dies überdeutlich gezeigt. Der rasche Ausbau einer wettbewerbsfähigen digitalen Infrastruktur ist daher eine der wichtigsten infrastrukturpolitischen Fragen unserer Zeit. Netze müssen zukünftig in der Lage sein, Datenübertragungen im Gigabitbereich und in Echtzeit zu bewältigen. Ermöglichen werden dies im Festnetz glasfaserbasierte Netze und im Mobilfunk 5G-Netze. Sie sind die Voraussetzung für eine moderne Gigabit-Gesellschaft und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Zukunftsstandorts Deutschland. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt daher das im März 2022 als Teil der „Eckpunkte zur Gigabitstrategie“ vorgestellte Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), bis zum Jahr 2030 Glasfaser in alle Häuser und Betriebe zu bringen sowie 5G überall dort Verfügbar zu machen, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Um dieses Ziel einer flächendeckenden Versorgung von Unternehmen und Bevölkerung mit leistungsfähigen Internetzugängen zu erreichen, müssen in den nächsten Jahren aber hunderttausende Kilometer Glasfaserkabel verlegt und zehntausende Mobilfunkstandorte neu errichtet oder modernisiert werden. Dies wird nur dann innerhalb des angestrebten Zeitraums gelingen, wenn konsequent bestehende Ausbauhürden reduziert und mutig alle Beschleunigungspotenziale genutzt werden. Verteilt auf vier Handlungsfelder zeigt das vorliegende Papier hierzu wirksame Maßnahmen auf: 1. Ausbauhürden reduzieren ......................................................................................................... 2 2. Öffentliche Mittel fokussieren .................................................................................................... 3 3. Private Mittel freisetzen ............................................................................................................. 5 4. Genehmigungsverfahren vereinfachen ..................................................................................... 6

Dominic Glock | Abteilung Digitalisierung und Innovation | +49 30 2028-1524 | d.glock@bdi.eu | www.bdi.eu


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1. Ausbauhürden reduzieren Der Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze ist essenziell für das Wirtschaftswachstum einer modernen Dienstleistungs- und Industriegesellschaft. Deutschland braucht Rahmenbedingungen, die den Netzausbau beschleunigen, statt ihn zu konterkarieren. Es gilt deshalb die Innovations- und Investitionsfähigkeit von Unternehmen und öffentlicher Hand zukunftsfest zu gestalten und die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu sichern. Dafür ist ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen entscheidend. ▪

Bund-Länder-Kommission unter Einbindung der Kommunen einberufen: Deutschland krankt bekanntermaßen an einem Reformstau in der öffentlichen Verwaltung. Dieser ist wesentlich geprägt durch ein – auch im internationalen Vergleich stark ausgeprägtes – Beharren auf bestehende Kompetenzen und gegenseitige Schuldzuweisungen der verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand. Ein Paradebeispiel hierfür ist das sich abzeichnende Scheitern der fristgerechten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Ein Festhalten am Kompetenz-Status-quo schafft jedoch keine Entbürokratisierung oder Investitionsspielräume. Bund, Länder und Kommunen müssen stärker Hand-in-Hand arbeiten, um bundesweit trotz verschiedener Zuständigkeiten einheitliche Regelungen zu schaffen. Hierzu sollte eine Bund-Länder-Kommission unter Einbindung der Kommunen einberufen werden, um mit einem klaren gemeinsamen Entbürokratisierungskatalog Ausbauhürden zu beseitigen und Regelungen bundesweit zu harmonisieren. Dabei sollte die Umsetzung der Maßnahmen fortlaufend eng gemonitort werden. Bei der Umsetzung müssen die Kommunen bei Bedarf unterstützt werden. Für die investierenden Unternehmen zählt am Ende nur das Ergebnis: die tatsächliche Abschaffung von Ausbauhürden.

Zuständigkeiten auf Bundesebene bündeln: Zur Vermeidung von Doppelstrukturen und unterschiedlichen Regulierungsansätzen sollte der seitens des Ministeriums für Digitales und Verkehr verfolgte Ansatz der Bündelung von Zuständigkeiten auch bei nachgelagerten Bundesbehörden und -einrichtungen konsequent weitergeführt werden. Auch Datenerhebungen und -bereitstellungen sollten an einheitlicher Stelle für eine bundesweit und auch für die Länder einheitliche Handhabung aggregiert werden.

Baukapazitäten aufbauen und Fachkräftemangel beseitigen – Verstärkte Unterstützung der Fachkräfteinitiative, die unter Moderation von DIHK und BMDV steht und von allen Fachverbänden mitgetragen wird. – Förderkulisse planbar, gleichmäßig und langfristig auslegen, um der Bauindustrie einen zuverlässigen Rahmen und Planungssicherheit zum Aufbau weiterer Kapazitäten zu geben. – Stärkung der digitalen Skills der kommunalen Verwaltung durch einen Aus- und Fortbildungsfonds von Bund und Ländern, um in Schulungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung zu investieren und neue Talente für Verwaltungsberufe zu gewinnen.

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Akzeptanz für zeitgemäßen Infrastrukturausbau stärken: Der Netzausbau darf nicht an Partikularinteressen Einzelner scheitern. Alle Entscheidungstragenden in Politik und Wirtschaft sind daher – auch über Initiativen wie „Deutschland spricht über 5G“ hinaus – gefragt, noch stärker die Vorteile anhand praktischer Beispiele zu verdeutlichen und Falschnachrichten entschlossen entgegenzutreten. Dies gilt im Besonderen auch für den Einsatz moderner Verlegetechniken, die auch im Eckpunktepapier des BMDV zur Gigabitstrategie als wesentlicher Beschleunigungshebel für den Gigabitausbau genannt werden.

Muster-Kooperationsvertrag für Betreibermodelle abstimmen: Für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist bereits 2020 ein Mustervertrag abgestimmt worden. Für das Betreibermodell gibt es bis heute kein solches Muster, sodass die Telekommunikationsunternehmen mit unterschiedlichsten und umfangreichen Vertragsentwürfen konfrontiert werden. Mit der Branche sollte daher zügig auch für Betreibermodelle ein bundesweit anwendbarer Muster-Kooperationsvertrag abgestimmt werden.

2. Öffentliche Mittel fokussieren Der privatwirtschaftliche Ausbau im Wettbewerb verspricht am schnellsten und effizientesten die von der Bundesregierung gesetzten Ausbauziele zu erreichen. Es ist daher entscheidend, dass staatliche Förderprogramme den privatwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber nicht verdrängen. Ein zu viel an Förderung beschleunigt den Ausbau nicht, sondern birgt stattdessen die Gefahr, diesen zu bremsen. Staatliche Hilfen sollten daher auf jene Gebiete fokussiert werden, für die mittel- bis langfristig kein privatwirtschaftliches Erschließungspotenzial besteht. In schon ganz überwiegend mit gigabitfähigen HFC-Netzen versorgten Gebieten ist ebenfalls keine oder nur nachrangige Förderung notwendig, da einzelne Versorgungslücken in der Regel perspektivisch eigenwirtschaftlich geschlossen werden können. Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Netzbetreiber, allein bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau investieren zu wollen, stehen private Investitionsmittel umfassend bereit – insbesondere auch mit Blick auf den ländlichen Raum. Das Förderkonzept des Bundes sollte diese neuen Verhältnisse widerspiegeln. ▪

Aufgreifschwellenwechsel durch Staffelungsmechanismus flankieren: Angesichts des Umfangs der mittel- bis langfristig vorgesehenen privaten Investitionen in den Gigabitnetzausbau (rund 50 Milliarden Euro allein bis 2025) erfordert die geplante Anhebung der Aufgreifschwelle ab 2023 und die damit verbundene deutliche Ausweitung potenzieller Fördergebiete zwingend die Abstimmung eines Mechanismus zwischen Bund, Ländern und Branche. Dieser Mechanismus soll die zeitliche Staffelung der Förderung und dadurch den Vorrang des Eigenausbaus gewährleisten. In jedem Fall sollte die bei der Europäischen Kommission notifizierte, bis 2025 geltende und bei der zentralen Frage der Aufgreifvoraussetzungen klare Vorgaben machende Gigabit-Rahmenregelung den Rahmen für jegliche Anpassungen der Graue-Flecken-Förderrichtlinie ab 2023 bilden.

Fördermittel zeitlich staffeln: Um begrenzte Baukapazitäten optimal nutzen zu können und die Flächenversorgung insgesamt möglichst schnell zu erreichen, sollten staatliche Fördermittel des Bundes gleichmäßig dosiert über den gesamten Ausbauzeitraum bis 2030 verteilt zur Verfügung gestellt und auf eine Milliarde Euro pro Jahr begrenzt werden. Das ist angesichts zunehmender staatlicher Finanzierungsbedarfe an anderen Stellen, sowie der zur Verfügung stehenden privaten Investitionsmittel nicht nur nötig, sondern auch angezeigt.

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Weiße Flecken priorisieren: Die im Koalitionsvertrag genannte Fokussierung der Förderung . „insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken“, wird grundsätzlich begrüßt. Geförderte Ausbauaktivitäten sollten zunächst auf besonders schlecht versorgte Gebiete, sogenannte „Weiße Flecken“ ausgerichtet werden, in denen Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Die Priorisierung der Förderung nach dem Anteil weißer Flecken allein ist jedoch nicht ausreichend, um Eigenausbau vor Verdrängung durch Förderung zu schützen.

Potenzialanalyse nutzen: Um die Anzahl von zeitaufwendigen Markterkundungsverfahren zu reduzieren sollte diesen eine Potenzialanalyse vorgeschaltet werden. Damit können datenbasiert jene Gebiete ermittelt werden, die keine privatwirtschaftliche Gigabit-Ausbauperspektive haben. Für diese Gebiete sollten vorrangig Markterkundungsverfahren und Förderverfahren gestartet werden. Die Potenzialanalyse sollte im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden. Die Kriterien dafür sollten vom BMDV gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen, Ländern und Kommunen festlegt werden. Eine solche Priorisierungslogik der Förderung stellt sicher, dass Fördermittel zukünftig nur für langfristig tatsächlich unwirtschaftliche Regionen aufgewendet werden und entlasten damit die öffentliche Hand.

Bundesweit einheitliches Konzept etablieren: Bei einer etwaigen Stärkung der Abwicklung der Förderung über die Länder ist ein bundesweit einheitlicher Staffelungsmechanismus mit bundeseinheitlichen Kriterien erforderlich. Insgesamt muss das Verfahren dabei konsistent und bundesweit einheitlich sein, um nicht bis zu 16 verschiedene Verfahren in den Unternehmen abbilden zu müssen. Dies wäre ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, der Vereinfachungen der Verfahren an anderer Stelle (insbesondere der Verfahrensdigitalisierung) entgegenstehen würde. Auch hier müssen etwaige Egoismen der Länder zugunsten einer Entbürokratisierung und Vereinfachung des Bundesförderprogramms abgebaut werden. Priorisierungsmechanismen und solche zum Schutz und der Gewährleistung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Gigabitausbaus sollten durch den Bund, der den wesentlichen Anteil der Finanzierung des geförderten Glasfaserausbaus stellt, selbst vorgegeben und in einer überarbeiteten Förderrichtlinie angelegt sein, die sich innerhalb der EU-Genehmigung bewegt.

Voucher-Programm einführen: Ein Voucherprogramm für Einmalkosten drahtloser und leitungsgebundener Anbindungen kann als unkomplizierte Ergänzung für Einzellagen, unabhängig vom ob und wann eines Gigabit-Förderprojekts, zu einer zeitnahen Versorgungsperspektive für alle Haushalte und Unternehmen beitragen. Wir begrüßen, dass das BMDV ein solches GutscheinProgramm prüfen möchte.

Rechts- und Investitionssicherheit auch im künftigen europäischen Beihilferahmen verankern: Der BDI unterstützt, dass sich Deutschland auf europäischer Ebene für eine Modernisierung der sogenannten Kostensenkungsrichtlinie einsetzen wird. Die Anpassung an den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) ist – wie auch ein weiterhin technologieneutraler Ansatz – schon aus Gründen der Konsistenz mit dem europäischen TK-Rechtsrahmen geboten. Keinesfalls darf jedoch eine überarbeitete Kostensenkungsrichtlinie hinter die bisherigen Vorgaben zurückfallen oder Anwendungsbereiche der ausbaufördernden Vorgaben verengen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass sich Deutschland bei der Überarbeitung der europäischen Breitbandbeihilfevorschriften für einen rechtssicheren Rahmen einsetzen wird, der die Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen auf die Gebiete fokussiert, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Zwar ist eine Anpassung der europäischen Beihilfevorschriften an technologische

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Entwicklungen und die Gigabitzielsetzungen der EU wie auch der Mitgliedstaaten klar angezeigt, der vorliegende Entwurf für überarbeitete EU-Breitbandleitlinien droht jedoch in radikaler Abkehr von grundsätzlichen Prinzipien der Beihilfenkontrolle den gebotenen Vorrang und Schutz des eigenwirtschaftlichen Gigabitausbaus insbesondere im Festnetz massiv zugunsten erweiterter staatlicher Interventionsmöglichkeiten zu unterlaufen. Entscheidender Bedeutung kommen in diesem Zusammenhang die Aufgreifvoraussetzungen für öffentlich geförderte Ausbaumaßnahmen zu. Gerade im Sinne der Rechtssicherheit – noch mehr aber der Investitionssicherheit – muss sich Deutschland hier für erhebliche Anpassungen am Leitlinienentwurf einsetzen. Diese sollten insbesondere den, für die deutsche Gigabit-Rahmenregelung im Kontext jüngster Entscheidungspraxis von der EU-Kommission genehmigten, Aufgreifvoraussetzungen umfassend Rechnung tragen. ▪

Gigabitfähige Netze vor Überbau schützen: Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, Investitionsanreize aufrechtzuerhalten und bereits getätigte Investitionen nicht zu entwerteten sollte ein geförderter Überbau bestehender gigabitfähiger Netze (FTTB/H und HFC) konsequent ausgeschlossen werden. Auch sollte der Überbau neuer gigabitfähiger Netze nicht gefördert werden, wenn die Erstausbauer Open Access gewähren.

Qualität beachten für nachhaltigen Ausbau: Damit öffentliche Fördermittel in langlebige und nachhaltige Infrastrukturen investiert werden, sollte auch auf die Qualität der eingesetzten Komponenten geachtet werden.

3. Private Mittel freisetzen Grundsätzlich stehen in Deutschland ausreichend privatwirtschaftliche Mittel für einen raschen, flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur im Festnetz und Mobilfunk zur Verfügung. Die Bundesregierung muss jedoch die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen sowie Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlasten, damit diese Mittel auch tatsächlich aufgewendet werden können. ▪

Berichtspflichten auf das notwendige Maß beschränken: Neue Berichtspflichten sollten im Sinne des Bürokratieabbaus vermieden werden. Stattdessen wurde jüngst mit der weiten Auslegung des § 6 TKG durch das Bundesministerium für Finanzen ein erheblicher zusätzlicher Bürokratieaufwand begründet. Geschaffen wurde die Notwendigkeit der Erstellung von Anhang und Lagebericht sowie der Prüfung und der Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts für Konzerngesellschaften, obwohl diese ohnehin in veröffentlichte Konzernabschlüsse einbezogen werden.

Vorhandene Instrumente zur zentralen Informationserfassung nutzen: Informationspflichten und -wünsche auf Bundes- und Landesebene zu vorhandenen Infrastrukturen oder aktuellen Versorgungssituationen sollten ausschließlich über den Infrastrukturatlas bzw. den Breitbandatlas im Sinne des im Koalitionsvertrag der Bundesregierung genannten Gigabit-Grundbuchs bedient werden, ohne ein zusätzliches, neues Instrument zu schaffen. Diese Informationen sollten an zentraler Stelle auf Bundesebene gebündelt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Einsichtnahmebedingungen bereitgestellt werden. Auch die Lieferintervalle sind aufwandsarm zu gestalten. Hierdurch können Mehrfachlieferungen durch die Netzbetreiber und unterschiedliche Anforderungen an die Datenerhebung vermieden werden. Informationen zu Ausbauplanungen unterliegen immer einer hohen Unsicherheit und sind wettbewerbsrechtlich sensibel. Daher sollten sie nur beschränkt im Förderkontext und für einen eingeschränkten Zeitraum von maximal 12 Monaten

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erhoben werden. Sie ersetzen jedoch nicht die – lokalen bzw. regionalen – Markterkundungsverfahren.

4. Genehmigungsverfahren vereinfachen Schnelle und rechtssichere Genehmigungsverfahren sind von allergrößter Bedeutung. Damit die beschlossenen, ambitionierten Ausbauziele erreicht werden können, müssen Verfahren gestrafft, konsequent digitalisiert, in ihrem zeitlichen Umfang drastisch verkürzt und bundesweit harmonisiert werden. So kann der Netzausbau massiv Fahrt aufnehmen. ▪

Grundlagen für digitale Verwaltungsprozesse schaffen: Wesentliche Grundlagen für eine vollständig digitale Abwicklung der Prozesse zwischen Verwaltungen und Unternehmen sind ein voll einsatzfähiges und bundesweit einheitliches Unternehmenskonto für die Authentifizierung, die zügige Modernisierung der Registerlandschaft für die Verwirklichung des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung (Once-Only), die konsequente Ausrichtung von Gesetzen auf einen digitalen Vollzug, die Reduzierung bestehender Schriftformerfordernisse mittels Generalklausel sowie die strukturelle und kontinuierliche Einbindung von Unternehmen. Bei der digitalen Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen sowie der Bereitstellung von Unterlagen im Internet durch Behörden muss von Verwaltungsseite sichergestellt werden, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen ausreichend geschützt bleiben.

One-Stop-Shop realisieren: Koordinierung der Zustimmungsverfahren durch die Einrichtung der im neuen Telekommunikationsgesetz vorgesehenen koordinierenden Stellen für sämtliche, für die Verlegung von TK-Linien erforderlichen Genehmigungen gem. § 127 Abs. 5 TKG („One-StopShop“). Der Bund muss die Umsetzung dieser neuen Regelung durch die Länder monitoren.

Personelle Ressourcen aufstocken: Ergänzend zur dringend gebotenen Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren sollte auf kommunaler Ebene eine personelle Unterstützung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen werden, um die personellen Ressourcen- und den Know-how-Aufbau in den entsprechenden Behörden sicherzustellen. Langfristig müssen Verwaltungsverfahren jedoch digitalisiert und so effizient aufgestellt werden, dass Behörden auch mit geringeren personellen Kapazitäten leistungsstark arbeiten. Der demografisch bedingt zunehmende Fachkräftemangel erlaubt als Antwort auf Kapazitätsengpässe langfristig nicht die alleinige Aufstockung von Personal. Kurzfristig ist dies jedoch notwendig.

Zustimmungsfiktion verkürzen: Straffung von Verfahren durch Verkürzung der Zustimmungsfiktion von drei Monaten plus Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat auf einheitlich zwei Monate.

Digitale Baugenehmigungsverfahren flächendeckend einführen: Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt Mecklenburg-Vorpommern den „digitalen Bauantrag“ nach dem EfA-Prinzip. Dieser sollte fristgerecht, d.h. wie im OZG vorgesehen, bis Ende 2022 flächendeckend und insbesondere auch einheitlich eingesetzt werden.

Rahmenzustimmungen nutzen und „geringfügige bauliche Maßnahmen“ von Genehmigungspflicht freistellen: Der Rahmenzustimmung, wie sie im Eckpunktepapier zur Gigabitstrategie aufgeführt ist, sowie insbesondere auch der neu ins TKG eingeführten Option von Bauanzeigen statt Zustimmungsverfahren (§ 127 Abs. 4 TKG) kommt eine besondere Bedeutung zu, deren Umsetzung vom Bund gegenüber den Wegebaulastträgern eingefordert und gemonitort werden sollte.

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In Niedersachsen zeigt sich, dass dieses – Einzelzustimmungen für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen ersetzende – Mittel zu Vereinfachungen führt. Auch bei der Einführung von Verwaltungsvorschriften für lediglich anzeigepflichtige geringfügige bauliche Maßnahmen sollte der Bund die Wegebaulastträger für eine möglichst einheitliche Umsetzung unterstützen (z. B. durch Bereitstellung von Mustern). ▪

Musterbauvorlagenverordnung für die Genehmigung von Mobilfunkmasten straffen.

DIN-Standardisierung für mindertiefe Verlegung bestenfalls noch in diesem Jahr verabschieden, um Bedenken vor Ort auszuräumen.

Bundesfonds einrichten: Ergänzend zu den DIN-Standardisierungsarbeiten kann die Errichtung eines Bundesfonds – zur Refinanzierung von Schäden am Straßenkörper außerhalb der üblichen Gewährleistung – etwaig weiter bestehende Zurückhaltung der Wegebaulastträger gegenüber mindertiefer Verlegung weiter ausräumen, so wie es bereits als offener Prüfpunkt in den Eckpunkten zur Gigabitstrategie angelegt ist. Ein solcher Bundesfonds sollte zudem sogenannte Umlegemaßnahmen für TK-Linien finanzieren, wenn diese z.B. wegen Aus- oder Umbau von Verkehrsinfrastrukturen „weichen“ müssen.

Kampfmittelprüfung vereinheitlichen: Es sollte eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden zum Nichterfordernis der Kampfmittelprüfung bei Bestandstrassen, die nach dem Krieg erstellt worden sind, d.h. bei denen bis heute keine zusätzlichen Kampfmittel mehr eingebracht wurden. (In Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt).

Mitnutzung von öffentlichen Liegenschaften und passiven Infrastrukturen erleichtern: Unternehmen brauchen mehr Transparenz über sowie eine gesetzliche Regelung der grundsätzlich entgeltfreien Mitnutzung von Liegenschaften und passiven Infrastrukturen der öffentlichen Hand für den Mobilfunkausbau. Zwar gibt es graduelle Transparenzverbesserungen durch das Telekommunikationsgesetz sowie durch neue Rahmenverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und einzelnen Ländern. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Energieversorgungsunternehmen) Telekommunikationsunternehmen die Mitnutzung gegen inkrementelle Kosten qua TKG gewähren müssen, wohingegen es bei Liegenschaften und Infrastrukturen der öffentlichen Hand (mit Ausnahme der Nutzung für die Errichtung von Small Cells) keine Mitnutzungsansprüche zu ebenso günstigem Entgeltmaßstab gibt. Dies erfordert ein Abrücken vom sogenannten „Vollwertprinzip“ als Entgeltmaßstab in den Bundes- und LänderHaushaltsordnungen. Eine bessere Auffindbarkeit muss durch schnelle Umsetzung einer Liegenschaftsdatenbank gewährleistet werden. Deren in § 83 TKG vorgesehene Einführung muss unverzüglich erfolgen und darf nicht erst nachrangig zu den anderen Aufgaben der Zentralen Informationsstelle des Bundes stattfinden.

Jahresgenehmigungen für verkehrsrechtliche Anordnungen („VAO“) nach § 45 StVO ermöglichen.

Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtern: Deutschland braucht eine flächendeckende und leistungsstarke Mobilfunknetzabdeckung entlang aller Verkehrswege. An Bundesfernstraßen wurde die Errichtung von Mobilfunkmasten mit dem novellierten Bundesfernstraßengesetz durch Aufhebung der Anbauverbotszone für Mobilfunkmasten erleichtert. Autobahn GmbH und Fernstraßenbundesamt „leben“ die Änderung jedoch noch nicht. Zudem müssen auch noch in den Ländergesetzen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Auch bezüglich der qua TKG seit 2016 bestehenden Mitnutzungsansprüche (z. B. von Autobahn-Schilderbrücken) gibt es ein

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Umsetzungsdefizit. Darüber hinaus sollte die Errichtung von Mobilfunkinfrastruktur auch entlang der Bahntrassen vereinfacht werden. Hierzu sollten die Bestimmungen entlang der Schiene analysiert und durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) an die modernen technologischen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst werden. Dadurch bestände zudem die Gelegenheit, die gewonnenen Erkenntnisse auch für eine Modernisierung der entsprechenden Vorschriften der European Railway Agency (ERA) zu nutzen. ▪

Genehmigungsfreie Höhen für Mobilfunkmasten anheben: Da höhere Masten größere Abdeckungsradien erzielen können und Sicherheitsabstände durch neue Techniken vergrößert werden müssen, sollten die genehmigungsfreien Höhen für Mobilfunkstandorte auf eine Masthöhe von bis zu 15 Metern auf Gebäuden im Innenbereich und bis zu 20 Metern im Außenbereich angehoben werden. Dies ist bislang nur in wenigen Bundesländern gegeben.

Bemessungsgrundlage für Masthöhe klarstellen: Die Bemessung der freigestellten Masthöhe sollte ab Dachaustritt und nicht ab Einspannpunkt erfolgen. Zudem sollte das nachträgliche Anbringen bzw. der Austausch von Antennenanlagen an genehmigungspflichtigen bzw. bereits genehmigten Standorten ebenfalls baugenehmigungsfrei sein bzw. von einer erteilten Baugenehmigung erfasst sein. Diese Klarstellung ist bislang nur in wenigen Bundesländern erfolgt.

Genehmigungsfreiheit für temporäre Lösungen schaffen: Mobile Masten und sonstige temporäre Lösungen sollten bis zur Erteilung der Baugenehmigung keiner zusätzlichen Genehmigung bedürfen. Dies ist bislang nur in wenigen Bundesländern gegeben.

Nutzung von Kleinzellen vereinfachen: Für Kleinzellen sollte eine weitgehende Verfahrensfreiheit sichergestellt und deren Roll-Out durch diskriminierungsfreie Rahmenverträge vereinfacht werden. Das neue Telekommunikationsgesetz sieht u. a. die Kopplung der Zustimmung durch Nebenbestimmungen der Wegebaulastträger vor. Hier wurde unverhältnismäßige neue Bürokratie geschaffen. Eine reine Anzeigepflicht sollte bei Kleinzellen ausreichend sein.

Kriterien definieren, unter welchen Bedingungen Makrostandorte keine Vorhaben i. S. v. § 29 BauGB sind.

Identifizierung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für den Gigabit-Ausbau erleichtern durch Vereinfachung des digitalen Prozesses zu Auskunftsmöglichkeiten.

Abstandsflächen vereinheitlichen und verringern, insbesondere auf Landesebene durch Regelungen wie § 5 Abs. 8 Nr. 8 BauO Niedersachsen.

Konzentrationswirkung bei Genehmigungsverfahren schaffen, wie bspw. § 20 Abs. 2 Satz 2 LWaldG M-V.

Denkmalschutz sowie Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen vereinfachen: Einführung eines zentralen Denkmalschutzregisters, mit konstitutiver Wirkung und Einführung von Bescheidungsfristen (3 Monate) für Genehmigungen wegen Denkmalschutz.

Bescheidungsfristen von 3 Monaten für sämtliche Genehmigungen von Mobilfunkmasten einführen, einschließlich in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten (§ 29 BauGB).

Begründete Ausnahmegenehmigungen für Mobilfunkstandorte in Naturschutzgebieten ermöglichen: Anpassung des Naturschutzrechts von Bund und Ländern. Dies dient der

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Verbesserung der mobilen Breitbandversorgung wichtiger Verkehrsinfrastrukturen, bzw. der Schließung von Versorgungslücken entlang derselben. Die Maßnahme sollte z. B. schnellstens den weiteren Lückenschluss beim LTE-Ausbau an den Hauptverkehrslinien (Bsp. ICE-Strecke Hamburg-Berlin) ermöglichen.

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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer R000534

Ansprechperson Dominic Glock Referent Digitalisierung und Innovation T: +49 30 2028-1524 d.glock@bdi.eu

BDI-Dokumentennummer: D 1553

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