Schienengebundene Energieträgertransporte

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Stellungnahme VerordnungReferentenentwurfzurpriorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten zur Sicherung der LangtEnergieversorgungitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett) Referentenentwurf/ Regierungsentwurf Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Stand: 22 08 2022 (Energiesicherungstransportverordnung –EnSiTrV)

(Energiesicherungstransportverordnung EnSiTrV) Stellungnahme

Bei der Benennung der Energieträger sollten explizit Braun und Steinkohle, Heizöl, LNG sowie auch alternative Energieträger wie Ersatzbrennstoffe (EBS) oder zur thermischen Verwertung bestimmte Abfälle genannt Grundsätzlichwerdensind

alle Produktionsanlagen, die Energie bzw. Energieträger erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen und wesentlich zur Energieversorgung beitragen, zu berücksichtigen.

Wir weisen zusätzlich eindringlich darauf hin, dass zum Betrieb der Anlagen nicht nur Energieträger, sondern auch Hilfs und Betriebsstoffe sowie die fortlaufende Entsorgung von im Kraftwerks und Raffineriebetrieb anfallenden Reststoffen erforderlich sind, sodass dahingehenden Transporten ebenfalls die Priorisierung ermöglicht werden muss. Beispielsweise ist auch die Erdgasproduktion in Deutschland von einer funktionierenden Schienenlogistik abhängig. Nur wenn der Transport des bei der Erdgasproduktion anfallenden Schwefels gewährleistet ist, kann die Erdgasproduktion aufrechterhalten Mitwerden.Blick auf die im Entwurf grundsätzlich berücksichtigte Priorisierung von Leerfahrten sollte in Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen überdacht werden, ob die hierzu geplante Beschränkung auf geschlossene Umläufe sachgerecht ist und nicht zu einer weiteren Verknappung des Mangels an rollenden Materials führt.

Der BDI sieht die Notwendigkeit, in der jetzigen Krisensituation für sechs Monate die Möglichkeit zu schaffen, schienengebundene Energieträgertransporte zur Sicherstellung der Energieversorgung zu priorisieren. So können auch die Unternehmen, die ihren Beitrag zur Gaseinsparung realisieren, indem sie ihre Energieversorgung auf alternative Brennstoffe umstellen, mit den dafür benötigten Energieträgern über die Schiene versorgt werden.

Da speziell Kohlekraftwerke häufig nur über kleine, nachts ruhende Bahnanschlüsse verfügen, ist es zur effizienten Bereitstellung jener Transporte außerdem notwendig, einen für die Dauer der prioritären Abwicklung angelegten 24/7 Betrieb im dortigen Kohleumschlag zu etablieren.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Lobbyregisternummer R000534 Hausanschrift Breite Straße 29 10178 Berlin Postanschrift 11053 Berlin Ansprechpartner Uta Maria Pfeiffer T:+493020281436 E Mail: u.pfeiffer@bdi.eu Internet www.bdi.eu

Darüber hinaus ist den für Energietransporten nötigen weiteren Bewegungen von Personal oder Equipment, zum Beispiel Rangierloks, gleichermaßen Vorrang einzuräumen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des gesamten Prozesses zu gewährleisten.

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Wir appellieren daher an alle an der Organisation der Schienentransporte Beteiligten, die ersten Schritte des Stufenmodells vollumfänglich auszuschöpfen undim unausweichlichen Fall der Priorisierung die Auswirkungen auf die verladende Wirtschaft frühzeitig an die ursprünglich Zugangsberechtigten zu kommunizieren, damit diese gegebenenfalls Ausweichverkehre organisieren können. Entsprechend vorrangig behandelte Energietransporte sollten besonders gekennzeichnet sein, damit sie bei der Trassenplanung und vergabe im operativen Verkehr ersichtlich sind. Diesbezüglich erwarten wir ein detailliertes Monitoring, welches die Auswirkungen auf die Transportnetzwerke und die deutsche Industrie insgesamt überwachen und den betroffenen Akteuren genügend Zeit verschaffen muss, um potenziell notwendige Maßnahmen im Zuge der Transportverlagerung einleiten zu können. Denn die Organisation jener Ausweichverkehre ist vor dem Hintergrund des schon stark ausgelasteten Straßenmarktes sowie verminderter Kapazitäten der Binnenschifffahrt ohnehin nur schwer zu realisieren. Ferner sollte die Möglichkeit einer Härtefallregelung zur Priorisierung ausgewählter höchstrangiger Verkehre geschaffen werden.

Wir unterstützen ausdrücklich das Bestreben, das im Referentenentwurf an mehreren Stellen benannt wird, dass die Priorisierung in einem ohnehin schon stark beanspruchten Schienennetz nicht dazu führen darf, dass andere ebenfalls dringend benötigte Schienentransporte nicht durchgeführt werden.

Im Falle einer trotz aller Maßnahmen weiterhin unumgänglichen Priorisierung muss mindestens die Betriebsfähigkeit der Industrie gewährleistet sein, ohne andere Schienengüter und personenverkehre über Gebühr einzuschränken.

Für die im Entwurf vorgesehenen Möglichkeiten nächtlicher Zugfahrten im Kontext der Ausnahmen von Lärmschutzvorgaben könnte eine generelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten von Transportmitarbeitern eine gebotene Option sein, die Durchführung jener Transporte zu ermöglichen.

Deshalb gilt es zunächst, alle kurzfristig umsetzbaren Mittel zur Erweiterung verfügbarer Kapazitäten auszureizen, was beispielsweise die Aufhebung nächtlicher Streckenruhen mithilfe einer durchgängigen Besetzung der Stellwerke einschließt.

Für den BDI nicht akzeptabel ist, dass eine wirtschaftliche Folgenabschätzung fehlt Auch die Abschätzung des Erfüllungsaufwands im Rahmen des Verordnungsentwurfs weist erhebliche Lücken auf und dürfte zu deutlich zu niedrigen Annahmen führen. Es ist bei dem ohnehin teilweise schon

Da es absehbar ist, dass Ersatz bzw. Ausweichverkehre über den ohnehin stark belasteten Verkehrsträger Straße abgewickelt werden müssen, ist kurzfristig ein temporär wirkendes Bündel von kapazitätserhöhenden Maßnahmen für die Straße zu erlassen. Mögliche Maßnahmen wären zum Beispiel die temporäre Aufhebung des Sonn und Feiertagsfahrverbots sowie die ebenfalls befristete Anhebung des maximal zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen, wo immer die Straßeninfrastruktur dieses heute zulässt. Das könnte zur möglichst schnellen und unbürokratischen Entschärfung der

Gleichermaßen fehlt es sowohl im Verordnungsentwurf als auch in dem hieraus referenzierten Energiesicherungsgesetz (EnSiG) an einer Rechtsgrundlage für Entschädigungszahlungen der öffentlichen Hand für staatlich über die Rechtsverordnung veranlasste Maßnahmen Die als ausschließliche Rechtsgrundlage für Entschädigungsleistungen referenzierten §§ 11, 12 EnSiG sehen unter sehr strengen und in der Mehrzahl der hier relevanten Fälle voraussichtlich nicht zu erfüllenden Voraussetzungen lediglich eine subsidiäre Haftung der öffentlichen Hand im Nachrang zu einer primären Haftung nicht näher definierter Begünstigter vor. Hierunter können bei staatlich über die Rechtsverordnung veranlassten Maßnahmen weder die Betreiber von Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen, noch die Transporteure, noch die entlang der Quelle Senke Kette beteiligten Unternehmen der Energiewirtschaft fallen. Die Haftung der öffentlichen Hand muss in der Verordnung und/oder im EnSiG als primäre Haftung unter vereinfachten Bedingungen ausgestaltet werden und Ersatz für entgangenen Gewinn einschließen. Es ist zudem unverständlich, dass der Entwurf für diese Fällekeineweitergehenden Ausgleichszahlungen vorsieht,wobei unteranderem ein wirtschaftlicher Ausgleich für zwingende Verlagerungen auf die Straße von uns befürwortet wird Dies ist dringend zu korrigieren

(Energiesicherungstransportverordnung EnSiTrV) www.bdi.eu Seite 4 von 6 überlasteten Schienennetz damit zu rechnen, dass eine Priorisierung von Schienentransporten den Ausfall anderer Schienentransporte zur Folge hat. Das würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen führen, da sie die Produktionsabläufe anpassen beziehungsweise, falls möglich, auf andere Verkehrsträger ausweichen müssten. Ein solches Vorgehen ist mit einem zusätzlichen dispositiven Aufwand und höheren Kosten verbunden, die die betroffenen Unternehmen in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage tragen müssten Zu den vorgenannten erhöhten Aufwendungen kommen Entschädigungsforderungen hinzu, denen sich Transporteure ausgesetzt sehen könnten, wenn sie zugunsten von Energieträgertransporten andere Transportaufträge stornieren müssen.

Hintergrund Aufgrund des Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine haben sich grundlegende Veränderungen im deutschen Energiesystem ergeben. Um eine unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland vorzubeugen, ist somit auch eine abweichende logistische Planung von Energietransporten erforderlich geworden. Das Zusammenwirken verschiedener Faktoren wie niedrige Wasserstände und in der Folge verminderte Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt, verstärktem Bedarf an Kraftwerkskohle sowie an Mineralölprodukten und weiteren energieerzeugenden Rohstoffen kann wegen des Wechsels des Einsatzbrennstoffs zur Gaseinsparung und perspektivischer embargobedingtem Auslaufen des Rohölbezugs aus der Druschba Pipeline und damit ausgelöster Schienenfolgeverkehre bei gleichzeitig stark beanspruchten Schienentransportkapazitäten zu einer Situation führen, bei der der Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien, Stromnetzen und weiteren lebenswichtigen Betrieben ohne eine vorrangige Abwicklung von entsprechenden Verkehrsleistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies erfordert, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, auf deren Basis Transporte so vorrangig abgewickelt werden können, dass die Versorgung mit Energieträgern als übergreifendes gesellschaftliches Interesse gewährleistet bleibt.

Darüber hinaus regen wir ein umfassendes Informationsgespräch über die geplante praktische Umsetzung dieser Verordnung für die verladende Wirtschaft an, an dem BMWK, BMDV, DB Netz, Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bundesnetzagentur teilnehmen.

(Energiesicherungstransportverordnung EnSiTrV) www.bdi.eu Seite 5 von 6 gegenwärtigen

Lage führen. Auf stark frequentierten Straßenkorridoren besteht angesichts einer potenziellen Verlagerung von der Schiene auf die Straße die Gefahr eines Dominoeffekts, da der dort verfügbare Laderaum bereits heute knapp und umkämpft ist. Auch vor diesem Hintergrund ist die Frage des Ersatzanspruchs zu klären, da neben einem höheren Dispositionsaufwand mit weiteren Produktionsausfällen aufgrund anhaltender Transporte zu rechnen ist.

Breite Straße 29, 10178 Berlin T:www.bdi.eu+49302028 Lobbyregisternummer:0 R000534 Ansprechpartner Uta Maria Pfeiffer Leiterin der Abteilung Mobilität und Logistik Telefon: +49 30 2028 1436 BDIu.pfeiffer@bdi.euDokumentennummer: D 1619

(Energiesicherungstransportverordnung EnSiTrV) www.bdi.eu Seite 6 von 6 Über den BDI

Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Underbietet InformationenundwirtschaftspolitischeBeratung füralle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen.

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