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Richtiges Maß zwischen Kontrollen und Entlastung
Umsetzung gibt, um gleiche Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und unnötigen bürokratischen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten so weit wie möglich zu vermeiden.
Richtiges Maß zwischen Kontrollen und Entlastung
Der bereits im Jahr 2008 eingeführte Status des Authorized Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, AEO) ist in seiner Grundidee ein wirksames Mittel für eine effiziente Entlastung sowohl der Zollbehörden als auch der zertifizierten Unternehmen. Für die Zertifizierung zum AEO ist ein hoher Aufwand seitens der Wirtschaftsbeteiligten erforderlich, wie zum Beispiel die Implementierung und Dokumentation einer entsprechenden Organisation sowie von Prozessen oder die Schaffung eines internen Compliance Systems. Die Einhaltung dieser Anforderungen unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle seitens der Zollbehörden. Da sich AEOs als generell zuverlässige und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte erweisen, sollte der Status mit spürbaren Vereinfachungen einhergehen.
Durch die Zertifizierung eines Wirtschaftsbeteiligten können Zollkontrollen bei Ein- und Ausfuhrverfahren wesentlich reduziert werden, sowohl an den Außengrenzen als auch bei den Binnenzollämtern, und die Kontrollen auf prozessuale Mechanismen verlagert werden. Dieser Wechsel von transaktionsbasierten auf prozessbasierte Kontrollen ermöglicht den Zollbehörden eine effiziente Risikoanalyse und Kontrollen bei der Ein- und Ausfuhr bei gleichzeitiger Sicherheit einer reibungslosen Abwicklung vor allem für zeitkritische Waren für die Wirtschaftsbeteiligten.
Leider findet diese Trennung an den Ein- und Ausgangszollstellen nicht hinreichend statt. AEO-zertifizierte Unternehmen beklagen, dass die transaktionsbezogenen Kontrollen nicht wesentlich abnehmen. Teilweise findet sogar eine stringentere Kontrolle bei von AEO übermittelten Zollanmeldungen statt. Auch von weiteren möglichen Vereinfachungen für AEOs, wie beispielsweise einer Eigenkontrolle (Self-Assessment) für wiederkehrende Geschäftsvorfälle und Standardvorgänge, können zertifizierte Unternehmen immer noch keinen Gebrauch machen. Insgesamt sollte der AEO-Status zu deutlichen Verfahrensvereinfachungen führen, die wiederholende Prüfungen von weiteren Bewilligungen und die damit verbundene mehrfache Übermittlung gleicher Informationen bestenfalls vermeiden und so den Verwaltungsaufwand bei allen Beteiligten erheblich reduzieren.
Die Forderung mancher Mitgliedstaaten sowie der Wise Persons Group nach einer weiteren Unterteilung des AEO-Status wird dem aktuell gelebten Prozess nicht gerecht. Sofern immer strengere Kontrollen eines AEO stattfinden, ohne dass die Unternehmen, die bereits heute die höchsten Standards in der Customs-Compliance erfüllen, von umfangreichen Vereinfachungen und Vorteilen profitieren, wird das Gesamtziel des AEO-Regimes nicht erfüllt.
Gerade für AEO-zertifizierte Unternehmen sollte es daher spürbare Entlastungen geben, die in einem sinnvollen Maß zu effizienten Kontrollen stehen. Die Revision des Zollkodex der Union sollte daher auch deutliche Vereinfachungen für AEO-zertifizierte Unternehmen bringen, damit der AEO-Status einen echten Mehrwehrt für Unternehmen, Behörden und Binnenmarkt schafft.