Überarbeitung des Zollkodex der Union

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Stellungnahme

Bundesverband

der Deutschen Industrie e.V.

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Referentenentwurf/ Regierungsentwurf Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Sondierung zu einer FolgenabschätzungAres(2022)5239631

Stand: September 2022

Überarbeitung des Zollkodex der Union

EinleitendeInhaltsverzeichnisAnmerkungen..............................................................3 Digitalisierung .................................................................................3 Datenanforderungen in Zollanmeldungen...................................4 Keine Zollunion ohne IT Union....................................................6 Richtiges Maß zwischen Kontrollen und Entlastung ...................7 Über den ImpressumBDI....................................................................................9.......................................................................................9

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Implementierung der bereits jetzt im UZK vorgesehenen elektronischen Systeme sollte wie geplant im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Eine weitere Verschiebung ist unbedingt zu vermeiden. Verfahrenserleichterungen sollten den Wirtschaftsbeteiligten trotz der Revision nicht weiter vorenthalten werden, da sonst weiterhin ein Wettbewerbsnachteil für die deutscheund europäischeIndustriebesteht.Geradekleinenundmittelständischen

Anna Kantrup

Der Zollkodex der Union (UZK) ist ein wichtiger Pfeiler für die Zollunion und damit auch für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Eine exportorientierte europäische Wirtschaft braucht effiziente und straffe Zollverfahren, um international wettbewerbsfähig zu sein Von effektiven und gezielten Verfahren und einer schnellen Abwicklung können nicht nur Unternehmen profitieren. Auch die europäischen Zollverwaltungen können Ressourcen einsparen, die an anderer Stelle besser genutzt werden könnten.

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Die Digitalisierung mit einheitlichen und miteinander vernetzten Verfahren bietet eine wichtige Chance zur Vereinfachung von Zollverfahren, effizienteren Datennutzung sowie für einen Bürokratieabbau. Davon profitieren nicht nur die Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch die Zollbehörden. Eine Digitalisierung von Zollverfahren muss daher auf allen Ebenen konsequent umgesetzt werden und sollte in der Revision des UZK eine zentrale Rolle spielen. Diese bietet auch die Möglichkeit zu einer effizienteren und zielgerichteteren Risikoanalyse, die durch die daraus resultierende Verbesserung der Kontrollen zu einer Entlastung der Behörden und Wirtschaftsbeteiligten führen Diekann.vollständige

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Digitalisierung

Einleitende Anmerkungen

Die Revision des UZK sollte zu einer pragmatischen und gleichzeitig harmonisierten Anwendung des Zollrechts in den Mitgliedstaaten führen. Zudem sollte der UZK die logistischen Prozesse der Wirtschaftsbeteiligten widerspiegeln und so eine effiziente Anwendung ermöglichen. Die Revision sollte in jedem Fall Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten mit sich bringen und sie nicht unverhältnismäßig belasten, beispielsweise durch übermäßige Bürokratie und Datenanforderungen sowie unnötige Formalitäten. Auch Vereinfachungen vor allem für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operators, AEOs) , die der UZK Wirtschaftsbeteiligten theoretisch schon jetzt erlaubt, wie zum Beispiel Self-Assessment (Eigenkontrolle), müssen nun endlich praktisch umgesetzt werden.

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Ansprechpartner

Unternehmen fehlen häufig personelle und finanzielle Ressourcen, um komplizierteZollformalitätenzuerfüllen.JewenigerWarenein Unternehmenexportiert, desto stärker fallen Zölle und bürokratische Kosten ins Gewicht und desto schwerer fällt ein Einstieg ins Exportgeschäft.

1 Wise Persons Group on the Reform of the EU Customs Union, Putting more Union in the European Customs. Ten Proposals to make the EU Customs Union fit for a Geopolitical Europe, März 2022, <https://taxation customs.ec.europa.eu/system/files/2022 03/TAX 20 002 Future%20customs REPORT_BIS_v5%20%28WEB%29.pdf>.

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Datenanforderungen in Zollanmeldungen

Obwohl der Umfang der erforderlichen Daten in Zollanmeldungen kontinuierlich zunimmt und die Angaben der Wirtschaftsbeteiligten den angegebenen Anforderungen entsprechen, bezeichnet die Wise Persons Group in ihrem jüngsten Bericht beispielsweise die Datenqualität als mangelhaft und die EU weiten IT tools als unterentwickelt Des Weiteren führt die Wise Persons Group aus, dass „trotz erheblicher Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Zollsysteme immer noch hauptsächlich dazu verwendet werden, die traditionelle Zollabfertigung effizienter zu gestalten. Die derzeit verwendeten Daten sind deklarativ, oft fehlerhaft, lassen sich nicht ohne weiteres mit anderen Datenquellen abgleichen, werden manchmal uneinheitlich weitergegeben und stehen nicht allen Teilen des Systems bei Bedarf zur Verfügung.“1

Die Ausarbeitung und Implementierung digitaler Lösungen sowohl auf EU als auch auf nationaler Ebene sollte in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Digitalisierung zu wirklichen Vereinfachungen auf Seiten der Wirtschaft führt. Zudem bedarf es pragmatischer Übergangsregelungen, die es den Wirtschaftsbeteiligten erlauben, Zollverfahren und zollrechtliche Vereinfachungen effizient anzuwenden. Zur Begleitung der Ausarbeitung und Implementierung digitaler Verfahren sollte eine strukturierte und stetige Kooperation zwischen der Zollverwaltung und den Wirtschaftsbeteiligten angestrebt werden. Für die Umsetzung und Implementierung der digitalen Lösungen müssen alle Beteiligten über ausreichende Zeit verfügen.

Aus Sicht der Wirtschaftsbeteiligten ist festzuhalten, dass seitens der Zollbehörden versucht wird, das Problem mangelhafter Daten so zu lösen, dass bei der Abgabe der Zollanmeldung immer mehr Daten von den Wirtschaftsbeteiligten abgefragt werden. So sind in der jüngsten Anpassung des

Als konkretes Beispiel kann hier das „Kennzeichen des Beförderungsmittels beim Abgang“ im Bereich Ausfuhr dienen. Zum Zeitpunkt der Überlassung zur Ausfuhr liegt diese Information regelmäßig noch nicht vor, da die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments je nach Transportart bereits Tage oder teilweise sogar Wochen vor dem tatsächlichen Abgang des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels geschieht. Mit welchem exakten Beförderungsmittel der Ausgang tatsächlich erfolgen wird, ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch völlig unklar. Selbst wenn die Information vorliegen würde, wäre weiterhinder Informationsinhaber(Beförderer)nicht diePerson,diedieAusfuhranmeldung erstellt (Ausführer).

Anhangs B des UZK DA Datenanforderungen aufgenommen worden, die von den Wirtschaftsbeteiligtennichtodernurmit erheblichenAnstrengungen erfüllt werden können. Bevor Änderungen bezüglich der Datenanforderungen gemacht werden, sollte genau definiert werden, welche Daten aus welchem Grund und zu welchem Zweck benötigt werden. Die Sammlung von Daten nur um des Daten Sammelns willen ist nicht zielführend.

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Der Umfang der erforderlichen Daten in Zollanmeldungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dieser Trend sollte mit der Revision des UZK keinesfalls fortgesetzt werden. Es sollte die Angemessenheit hinsichtlich der für die Risikoanalyse und Kontrollerfordernis wirklich benötigten Daten gewahrt werden. Reduzierte Datenanforderungen würden nicht nur für Wirtschaftsbeteiligte eine Entlastung darstellen. Auch die Auswertung der Daten zu Kontrollzwecken seitens der Zollbehörden könnte effizienter und schneller gestaltet werden. So würden beispielsweise für immer wiederkehrende und somit bekannte Geschäftsvorgänge periodische (zum Beispiel monatliche) Sammelmeldungen mit reduzierten Datensätzen ausreichen.

Dieses Beispiel bestätigt die Einschätzung der Wise Persons Group, dass die Mitgliedstaaten selbst nicht in der Lage seien, einen Informationsfluss zwischen Ausfuhrzollstellen und Ausgangszollstellen adäquat zu gewährleisten. Denn auch dort liegen diese Informationen vor, da der Beförderer zur erneuten Gestellung bei der Ausgangszollstelle verpflichtet ist. Gleichzeitig wird jedoch erwartet, dass ein elektronischer Informationsaustausch zwischen Ausführer und Beförderer vorhanden sei, obwohl hierfür keine standardisierten Systeme existieren, wie dies zwischen den Zollstellen der Fall ist. Die Konsequenzen aus diesem mangelhaften Datenmanagement der Mitgliedstaaten werden dadurch auf die Wirtschaft transferiert.

Die mangelnde und in vielen Bereichen gar fehlende Vernetzung der nationalen IT Systeme der Zollverwaltungen zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission stellt aus Sicht der Industrie einweitereszentralesProblemdar.DiesverhindertzumeineneffizienteKontrollen und Risikoanalysen und führt zum anderen aktuell zu erheblichem Mehraufwand für die Wirtschaft, der die eigentlichen Vorteile der Zollverfahren teilweise erheblich übersteigt. Eine konsequente Vernetzung über digitale Schnittstellen könnte Zollverfahren signifikant vereinfachen und zu einer deutlichen bürokratischen Entlastung führen. In der Revision sollten die Voraussetzungen für eine solche effiziente Vernetzung von IT Systemen geschaffen und ermöglicht werden.

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Die Tatsache, dass es einem Wirtschaftsbeteiligten, der im Mitgliedstaat A ansässig ist und über eine IT Anbindung in diesem Mitgliedstaat verfügt, nicht möglich ist, im Mitgliedstaat B über seine bestehende IT Infrastruktur eine Zollanmeldung abzugeben, widerspricht dem Gedanken einer effektiven Zollunion.KurzfristigeÄnderungeninnerhalbderLieferkette,beispielsweise hinsichtlich des tatsächlichen Eingangshafens einer Warensendung, können so nicht ohne weiteres abgebildet werden. Lösungsansätze wie die zentrale Zollabwicklung, die derartige Probleme zumindest wesentlich vereinfachen würden, stehen selbst zehn Jahre nach der Implementierung der UZK noch nicht zur Verfügung.

Keine Zollunion ohne IT Union

Die Erkenntnis, dass eine effiziente Zollunion nur mit einem effizienten Datenaustausch möglich ist, hat sich inzwischen auf allen Ebenen der Verwaltung und der Wirtschaft durchgesetzt. Die Tatsache jedoch, dass es keinerlei Bestrebungen gibt, die Zollunion durch eine IT Union auf das nächste Level zu heben, ist aus Sicht der Wirtschaft äußerst bedenklich. Während andere Länder bereits neueste IT Technologien (Blockchain, KI etc.) einsetzen, um die Effizienz sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch der Wirtschaft zu steigern, arbeitet die EU nach wie vor mit 27 unterschiedlichen, nicht vernetzen IT Systemen. Dies führt zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil und erheblichem Mehraufwand für die europäische Wirtschaft. Eine IT Union miteinergemeinsamenEU weitenIT InfrastrukturwürdeeinenechtenWettbewerbsvorteil der Zollunion darstellen.

Sollten Digitalisierungsvorhaben der EU trotzdem von jedem Mitgliedstaat einzeln implementiert werden, wie beispielsweise die künftige Single Window Umgebung, ist es wichtig, dass es klare Richtlinienfürdienationale

Umsetzung gibt, um gleiche Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und unnötigen bürokratischen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten so weit wie möglich zu vermeiden.

Der bereits im Jahr 2008 eingeführte Status des Authorized Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, AEO) ist in seiner Grundidee ein wirksames Mittel für eine effiziente Entlastung sowohl der Zollbehörden als auch der zertifizierten Unternehmen. Für die Zertifizierung zum AEO ist ein hoher Aufwand seitens der Wirtschaftsbeteiligten erforderlich, wie zum Beispiel die Implementierung und Dokumentation einer entsprechenden Organisation sowie von Prozessen oder die Schaffung eines internen Compliance Systems. DieEinhaltungdieserAnforderungenunterliegt einerregelmäßigen Kontrolle seitens der Zollbehörden. Da sich AEOs als generell zuverlässige und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte erweisen, sollte der Status mit spürbaren Vereinfachungen einhergehen.

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Durch die Zertifizierung eines Wirtschaftsbeteiligten können Zollkontrollen bei Ein und Ausfuhrverfahren wesentlich reduziert werden, sowohl an den Außengrenzen als auch bei den Binnenzollämtern, und die Kontrollen auf prozessuale Mechanismen verlagert werden. Dieser Wechsel von transaktionsbasierten auf prozessbasierte Kontrollen ermöglicht den Zollbehörden eine effiziente Risikoanalyse und Kontrollen bei der Ein und Ausfuhr bei gleichzeitiger Sicherheit einer reibungslosen Abwicklung vor allem für zeitkritische Waren für die Wirtschaftsbeteiligten.

Leider findet diese Trennung an den Ein und Ausgangszollstellen nicht hinreichend statt. AEO zertifizierte Unternehmen beklagen, dass die transaktionsbezogenen Kontrollen nicht wesentlich abnehmen. Teilweise findet sogar eine stringentere Kontrolle bei von AEO übermittelten Zollanmeldungen statt. Auch von weiteren möglichen Vereinfachungen für AEOs, wie beispielsweise einer Eigenkontrolle (Self Assessment) für wiederkehrende Geschäftsvorfälle und Standardvorgänge, können zertifizierte Unternehmen immer noch keinen Gebrauch machen. Insgesamt sollte der AEO Status zu deutlichen Verfahrensvereinfachungen führen, die wiederholende Prüfungen von weiteren Bewilligungen und die damit verbundene mehrfache Übermittlung gleicher Informationen bestenfalls vermeiden und so den Verwaltungsaufwand bei allen Beteiligten erheblich reduzieren.

Richtiges Maß zwischen Kontrollen und Entlastung

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Die Forderung mancher Mitgliedstaaten sowie der Wise Persons Group nach einer weiteren Unterteilung des AEO Status wird dem aktuell gelebten Prozess nicht gerecht. Sofern immer strengere Kontrollen eines AEO stattfinden, ohne dass die Unternehmen, die bereits heute die höchsten Standards in der Customs Compliance erfüllen, von umfangreichen Vereinfachungen und Vorteilen profitieren, wird das Gesamtziel des AEO Regimes nicht erfüllt. Gerade für AEO zertifizierte Unternehmen sollte es daher spürbare Entlastungen geben, die in einem sinnvollen Maß zu effizienten Kontrollen stehen. Die Revision des Zollkodex der Union sollte daher auch deutliche Vereinfachungen für AEO zertifizierte Unternehmen bringen, damit der AEO Status einen echten Mehrwehrt für Unternehmen, Behörden und Binnenmarkt schafft.

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Über den BDI

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Ansprechpartner

Anna ReferentinKantrupAbteilung Außenwirtschaftspolitik

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Impressum

Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Underbietet InformationenundwirtschaftspolitischeBeratung füralle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

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