Änderung der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude

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Stellungnahme

Stellungnahme zur Änderung der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (EU-Transparenzregisternummer: 1771817758-48)

Stand: 03.11.2022


Stellungnahme zur Änderung der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Inhaltsverzeichnis Allgemein ......................................................................................... 3 Zusammenfassung.......................................................................... 4 BEG Einzelmaßnahmen .................................................................. 5 Heizungsoptimierung...................................................................... 5 5. Gegenstand der Förderung ....................................................... 6 8.4.1 Fördersätze Einzelmaßnahmen ............................................ 6 Technische Mindestanforderungen ............................................... 6 3.4.4 Natürliche Kältemittel Wärmepumpen .................................. 6 3.4.5 Geräuschemissionen (Wärmepumpen) ................................ 6 3.4.6 Qualitätssicherung ................................................................. 7 BEG Wohngebäude ......................................................................... 7 5.1 Energetische Sanierung von Wohngebäuden ........................ 7 8.4Fördersätze ................................................................................. 7 Technische Mindestanforderung (TMA) ........................................ 8 1. Anforderungen an ein Effizienzhaus ........................................ 8 3. EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien ....................................................... 8 Natürliches Kältemittel für Wärmepumpen ................................... 9 BEG Nichtwohngebäude .............................................................. 10 8.4 Fördersätze .............................................................................. 10 Über den BDI.................................................................................. 12 Impressum ..................................................................................... 12 Ansprechpartner ........................................................................... 12


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Allgemein Der BDI kritisiert die kurze Fristsetzung für die Stellungnahmen ausdrücklich. Die Förderrichtlinien weisen eine hohe Komplexität auf. Eine umfassende Prüfung und Bewertung der Richtlinien verbunden mit der Abstimmung einer Stellungnahme ist in einer Zeitspanne von drei Arbeitstagen unmöglich. Gleichzeitig hat die mit der Überarbeitung der Förderrichtlinien verbundene Weiterentwicklung der Förderung eine zu hohe Tragweite, als dass auf eine geordnete Konsultation verzichtet werden könnte. Durch zu geringe Konsultationszeiten der Verbände und weiterer Stakeholder leidet die Qualität der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Dies gilt es abzustellen. Für die Konsultation mit den Verbänden sollte mindestens ein Zeitraum von zwei Wochen vorgesehen werden. Der BDI beteiligt sich dennoch an der Konsultation, wird aber eine umfassendere Bewertung nachreichen.

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Zusammenfassung Der BDI begrüßt die grundsätzlich die Weiterentwicklung der Förderung für die Bestandssanierung, indem damit technischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Gleichzeitig kritisiert der BDI die starke Kürzung der Förderung, die mit der Weiterentwicklung einhergeht. Die signifikante Kürzung der Fördersätze und der maximalen Fördersumme bedeutet, dass die Investitionskosten für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung schwerer zu stemmen sind. Die Förderung verliert durch die Absenkung der Fördersätze und die Einengung der Fördertatbestände sowohl an Attraktivität als auch an Breitenwirkung. Insbesondere energetische Komplettsanierungen werden davon betroffen sein. Das wirkt sich entsprechend hemmend auf die Sanierungstätigkeit in Deutschland aus. Die Umstellung von Zuschussförderung auf Kreditförderung in der Effizienzhausförderung ist ein Systemwechsel, der den erfolgreichen Abschluss von in Planung befindlichen Sanierungsprojekten gefährdet, da mit den Zuschüssen bereits kalkuliert und geplant wurde. Die langen Investitionszyklen in der Bau- und Immobilienwirtschaft müssen bei der Erstellung und Überarbeitung der Förderrichtlinie zukünftig berücksichtigt werden. Jede Anpassung oder Neuausrichtung bedarf eines angemessenen zeitlichen Vorlaufs, um den Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten.

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BEG Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung ▪ Originaltext

Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Gefördert wird die Umsetzung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizsystem, soweit sich aus den nachfolgenden Sätzen keine Einschränkungen ergeben. Die Förderung der Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus. Sofern ein Heizungssystem nicht abgeglichen ist, muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren A oder B gemäß aktuellem Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs sowie der zugehörigen Fachregel der „VdZ – Wirtschaftsvereingung Gebäude und Energie e. V. s. Spitzenveband der Gebäudetechnik „VdZ Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. (www.vdzez.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) ▪ Änderungswunsch (in Rot)

Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Gefördert wird die Umsetzung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizsystem, soweit sich aus den nachfolgenden Sätzen keine Einschränkungen ergeben. Die Förderung der Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus. Unabhängig davon wird der Austausch von Bestandteilen des Heizungssystems, z. B. Heizungspumpen gefördert. ▪ Begründung

Heizungsoptimierung für alle Heizungsanlagen macht im Sinne von Energieeinsparung Sinn, unabhängig von der Technologie der Heizung. Eine zeitliche Deckelung auf 20 Jahre scheint nicht schlüssig. Unabhängig von sinnvollem hydraulischem Abgleich sollte auch ein Tausch ineffizienter Pumpen gefördert werden.

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5. Gegenstand der Förderung Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen soll für Maßnahmen nach 5.15.3 auf 5.000 Euro brutto erhöht werden. Damit würden viele niedriginvestive Maßnahmen aus der Förderung fallen. Diese können aber in relativ kurzer Zeit sozialverträglich zu einer Reduktion von Energieverbrauch und -kosten beitragen; die resultierende Nachfrage schafft letztlich auch das Angebot an entsprechenden Dienstleistungen. Wir bitten deshalb darum, diese Änderung rückgängig zu machen. ▪ Änderungswunsch

Keine Festschreibung von Mindestinvestitionssummen

8.4.1 Fördersätze Einzelmaßnahmen Der BDI hält die Anhebung der Fördersätze für besonders aufwendige Maßnahmen an der Gebäudehülle (Beispiele: vollständige Fassadendämmung, Kompletttausch der Fenster) auf das Niveau der Fördersätze für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien für nötig (Basisförderung Wärmepumpen 25 %).

Technische Mindestanforderungen 3.4.4 Natürliche Kältemittel Wärmepumpen Der BDI unterstützt die Vorgabe, dass ab dem 01.01.2030 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden. Zurzeit stehen die Hersteller vor der großen Herausforderung die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies wird durch die knappe Verfügbarkeit von Bauteilen zusätzlich verschärft. Zudem nutzen laut Zahlen des UBA aktuell ca. fünf Prozent der aktuell verfügbaren Luft-Wasser-Wärmepumpen das natürliche Kältemittel Propan. Um den Herstellern Planungssicherheit zu geben, sollte der in der Richtlinie vorgeschlagene Zeitrahmen (Stichtag: 1.01.2030) daher nicht verkürzt werden.

3.4.5 Geräuschemissionen (Wärmepumpen) Grundsätzlich ist die Förderung leiserer Wärmepumpen zu begrüßen, da geringere Geräuschemissionen die Akzeptanz von Wärmepumpen steigern können. Der erste Absenkungsschritt zum Stichtag 01.01.2024 ist daher nachvollziehbar. Allerdings weisen wir daraufhin, dass die Ökodesignanforderungen an Schallemissionen voraussichtlich 2024 verschärft und die Erhebungsmethode für Wärmepumpen angepasst werden. Eine pauschale Absenkung auf nationaler Ebene in einem zweiten Schritt unter Bezugnahme auf Seite 6 von 12


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die EU-Verordnung 813/2013 ist nicht sinnvoll, da die neuen Werte und Erhebungsverfahren aktuell noch nicht bekannt sind. Hinweis: Um für das Fachhandwerk und Endkunden und Endkundinnen eine objektive, einheitliche Vergleichbarkeit zwischen den Geräten hinsichtlich der Schallemissionen zu schaffen, sollte die Grundlage A7/W55 gemäß Energielabel ohne abgesenkten Betrieb sein.

3.4.6 Qualitätssicherung Die Studie „BDI-Klimapfade 2.0“ zeigt, dass Wohngebäude auf ein Energieverbrauchsniveau von durchschnittlich 70 kWh/m²a saniert werden sollten, um CO2-freie Energieträger sowohl energie- als auch kosteneffizient einsetzen zu können.1 Dies bedeutet, dass der Energieverbrauch von heute durchschnittlich 130 kWh/m²a quasi halbiert werden muss. Der Gedanke, Wärmepumpen nur zu fördern, sofern sie eine ausreichend hohe Jahresarbeitszahl erreichen, weist daher in die richtige Richtung. Dies ist nur in Gebäuden mit einem bestimmten Effizienzniveau gewährleistet. Der BDI plädiert dafür, diese Anforderung in der Energieeinsparkampagne in der gebotenen Klarheit aufzuzeigen und für Gebäudesanierung zu werben.

BEG Wohngebäude 5.1 Energetische Sanierung von Wohngebäuden Effizienzhaus 100

Die Beibehaltung des EH-Niveaus 100 als Einstieg in die Effizienzhausförderung ist sinnvoll und sollte dringend beibehalten werden. Mit dem EH-100Standard können insbesondere auch Gebäude energieeffizient gemacht werden, die nicht einfach zu sanieren sind. 8.4 Fördersätze Serielles Sanieren

Der BDI begrüßt die Anhebung des Fördersatzes von fünf Prozent auf 15 Prozent, da hiermit die wirtschaftliche Marktreife der Technologie gefördert werden kann. Worst-Performing-Buildings

Der BDI begrüßt die Anhebung des Fördersatzes von fünf Prozent auf zehn Prozent. Zudem ist die Erweiterung des WPB-Bonus auch auf EH-Niveau 70 zu begrüßen, allerdings sollte die Voraussetzung EE gestrichen werden. 1

Dieses Verbrauchsniveau entspricht bei Ein-/Zwei-Familien-Häusern in etwa KfW-Effizienzhaus-Stufe 70.

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Technische Mindestanforderung (TMA) 1.

Anforderungen an ein Effizienzhaus

▪ Originaltext

▪ Änderungswunsch

EH70 – WPB Bonus: „nur EE Klasse“ sollte gestrichen werden. ▪ Begründung

Auch das Erreichen des EH70-Standards ist für WPB herausfordernd und förderungswürdig.

3.

EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien ▪ Änderungswunsch

„Der nach den Vorgaben des § 34 GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 655 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, und/oder unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.“ ▪ Änderungswunsch

„und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen“ ist zu streichen

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▪ Begründung

Es handelt sich dabei um die Verringerung der Lüftungswärmeverluste, aber nicht um erneuerbare Energien und stellt eine Diskriminierung der Maßnahmen an der Gebäudehülle dar (Verringerung der Transmissionswärmeverluste). Weiterhin ist der Einsatz einer Lüftungsanlage laut nachfolgendem Kapitel auf S. 25 in der EE-Klasse verpflichtend vorgeschrieben und wäre damit eine Doppelanrechnung. ▪ Originaltext

„e) Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen“ ▪ Änderungswunsch

Bitte streichen. ▪ Begründung

Der Einsatz einer Lüftungsanlage ist in der EE-Klasse verpflichtend vorgeschrieben und wäre damit eine Doppelanrechnung.

Natürliches Kältemittel für Wärmepumpen Der BDI unterstützt die Vorgabe, dass ab dem 01.01.2030 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden. Zurzeit stehen die Hersteller vor der großen Herausforderung, die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies wird durch die knappe Verfügbarkeit von Bauteilen zusätzlich verschärft. Zudem nutzen laut Zahlen des UBA aktuell ca. fünf Prozent der aktuell verfügbaren Luft-Wasser-Wärmepumpen das natürliche Kältemittel Propan. Um den Herstellern Planungssicherheit zu geben, sollte der in der Richtlinie vorgeschlagene Zeitrahmen (Stichtag: 1.01.2030) daher nicht verkürzt werden.

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BEG Nichtwohngebäude

8.4 Fördersätze Die Wiederaufnahme des EH 100 als Einstiegsniveau in die Effizienzhausförderung ist dringend notwendig. Worst-Performing-Buildings

Der BDI begrüßt die Anhebung des Fördersatzes von fünf Prozent auf zehn Prozent. Zudem ist die Erweiterung des WPB-Bonus auch auf EH-Niveau 70 zu begrüßen, allerdings sollte die Voraussetzung EE gestrichen werden.

Technische Mindestanforderung (TMA) 3. EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien ▪ Originaltext

„Der nach den Vorgaben des § 34 GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 655 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, und/oder unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.“

▪ Änderungswunsch

„und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen“ ist zu streichen ▪ Begründung

Es handelt sich dabei um die Verringerung der Lüftungswärmeverluste, aber nicht um erneuerbare Energien und stellt eine Diskriminierung der Maßnahmen an der Gebäudehülle dar (Verringerung der Transmissionswärmeverluste). Weiterhin ist der Einsatz einer Lüftungsanlage laut nachfolgendem Kapitel auf S. 25 in der EE-Klasse verpflichtend vorgeschrieben und wäre damit eine Doppelanrechnung.

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▪ Originaltext

„e) Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen“ ▪ Änderungswunsch

Bitte streichen. ▪ Begründung

Der Einsatz einer Lüftungsanlage ist in der EE-Klasse verpflichtend vorgeschrieben und wäre damit eine Doppelanrechnung.

Natürliches Kältemittel für Wärmepumpen Der BDI unterstützt die Vorgabe, dass ab dem 01.01.2030 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden. Zurzeit stehen die Hersteller vor der großen Herausforderung die hohe Nachfrage zu bedienen. Dies wird durch die knappe Verfügbarkeit von Bauteilen zusätzlich verschärft. Zudem nutzen laut Zahlen des UBAs aktuell ca. fünf Prozent der aktuell verfügbaren Luft-Wasser-Wärmepumpen das natürliche Kältemittel Propan. Um den Herstellern Planungssicherheit zu geben, sollte der in der Richtlinie vorgeschlagene Zeitrahmen (Stichtag: 1.01.2030) daher nicht verkürzt werden.

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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu Telefon: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534 Ansprechpartner Michael Wolfram BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ Telefon: +49 30 2028-1704 m.wolfram@ieg.bdi.eu Wilko Specht BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ Telefon: +49 30 2028-1599 w.specht@ieg.bdi.eu

BDI Dokumentennummer: D 1668

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