Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau

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Jetzt die geforderten Impulse setzen

21. September 2023

Zum Erreichen eines treibhausgasneutralen Gebäudesektors bis 2045 ist der Energiebedarf des Gebäudebestands deutlich zu senken und vollständig auf CO2-freie Energieträger umzustellen. Das bedeutet, dass der Großteil der Gebäude in Deutschland innerhalb der kommenden 20 Jahre energetisch saniert werden muss und eine neue Wärmelösung braucht.

Um die Klimaziele im Gebäudesektor 2030 erreichen zu können, ist laut BDI-Studie „Klimapfade 2.0“1 sofort eine Sanierungswelle ins Rollen zu bringen. Dabei müssen die Zahl der sanierten Gebäude sowie die Sanierungstiefe deutlich zunehmen. Gleichzeitig ist Technologieoffenheit bei der Wärmeversorgung – konsequent ausgerichtet auf das 2045-Klimaschutzziel – unerlässlich. Das heißt auch, dass infrage kommende Technologien und Wärmeerzeugungslösungen nicht mit unterschiedlich hohen Anforderungen belegt werden dürfen und dass erneuerbare feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe nutzbar sein müssen. Um alle Sektoren, die diese benötigen, ausreichend versorgen zu können, muss die Verfügbarkeit sichergestellt werden. Die weitgehende Technologieoffenheit beim sogenannten Heizungsgesetz ist daher sehr zu begrüßen.

In den Jahren 2022 und 2023 hat sich die Situation in mehrfacher Hinsicht deutlich verschärft:

▪ Zum einem zeigt der russische Angriffskrieg wie vulnerabel die Wärmeversorgung des Gebäudesektors ist, welcher im Wohnungsbestand zu 50 Prozent mit Gas und 25 Prozent mit Öl beheizt wird 2

▪ Gleichzeitig haben mehrfache Förderstopps und das Einkürzen der Sanierungsförderung im Jahr 2022 sowie das monatelange Ringen um geeignete Vorgaben beim Heizungstausch für maximale Verunsicherung bei Gebäudebesitzern gesorgt und einen Investitionsattentismus bewirkt

▪ Weitere Anforderungen aus der EPBD – wie Mindesteffizienz- und Zero-Emission-Building-Standards – sollen kurzfristig hinzukommen und werden bereits öffentlich diskutiert

1 BDI (2021): Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft, URL: https://bdi.eu/publikation/news/klimapfade-2-0-ein-wirtschaftsprogramm-fuer-klima-und-zukunft/

2 BDEW (2022): Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes https://www.bdew.de/service/datenund-grafiken/beheizungsstruktur-wohnungsbestand/

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POSITION | ENERGIE- UND KLIMAPOLITIK
GEBÄUDE
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Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau

Zudem führen der Anstieg des Zinsniveaus, eine bisher sehr eingeschränkte Neubauförderung und die Verteuerung von Bauleistungen zu Nachfrageschocks in den gebäuderelevanten Branchen:

▪ Deutschland erlebt einen fatalen Einbruch der Bau- wie auch der Sanierungskonjunktur Diese betrifft mittlerweile die gesamte Wertschöpfungskette im Bau mit weitreichenden negativen Konsequenzen für die Volkswirtschaft.

▪ Der aktuelle Rückgang bei den Baugenehmigungen und Auftragseingängen im Wohnungsbau von rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutet auf eine weitere Beschleunigung der Talfahrt im Bau hin. Auch der Nichtwohnbau wurde mittlerweile von der Baurezession erfasst.

▪ Kurzarbeit und Unternehmensinsolvenzen sind bereits heute die Folge. Damit droht der Verlust von Fachkräften, die für Sanierungen und Neubau dringend benötigt werden.

▪ Der Kabinettsbeschluss am 30. August für eine degressive Sonder-AfA war ein wichtiger erster Schritt. Der nächste Schritt für die Bundesregierung muss ein umfangreiches KfW-Kreditprogramm mit Zinsen von maximal 2 Prozent sein. Auch von Seiten der Länder und Kommunen muss es nun Entlastungen geben. Sowohl die Grunderwerbsteuer wie auch kommunale Abschöpfungsmodelle sollten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Deshalb müssen zum einen schnell Klarheit und Planungssicherheit bei den gesetzlichen Anforderungen und Fördermaßnahmen für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden geschaffen werden. Zum anderen sind umgehend ergänzende politische Impulse für Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierungen und den energieeffizienten Neubau erforderlich Nur so kann es gelingen, einen Stillstand bei der Sanierungstätigkeit zu verhindern und eine schwere Baurezession abzuwenden sowie die bestehenden Ziele für Klimaschutz und Wohnungsbau nicht aus dem Blick zu verlieren

Die energetische Modernisierung von Gebäuden – Ertüchtigung von Gebäudehülle, Fenstertausch, Erneuerung und Ergänzung der Technik sowie Optimierung des Gebäudebetriebs –, verknüpft mit dem Einsatz erneuerbarer Energien und verbunden mit der Anpassung des Nutzerverhaltens sowie der steigenden Nutzerunabhängigkeit im Betrieb tragen gleichzeitig zur Minderung des CO2-Ausstoßes und zur Reduzierung des Energiebedarfs bei. Die Gebäudesanierung trägt mit ihrer lokalen Wertschöpfung von über 80 Prozent zudem direkt zum Wirtschaftswachstum und der Sicherung von Arbeitsplätzen bei.

Die Beschleunigung der energetischen Gebäudemodernisierung muss als zentrale Säule der Klimaschutzziele ab sofort höchste politische Aufmerksamkeit bekommen.

Aus Sicht des BDI müssen folgende Maßnahmen priorisiert angegangen werden:

1. Für den Bestand Energieeinsparziele aufzeigen und kampagnenbasiert kommunizieren

2. Sanierungsfahrpläne für unsanierte Gebäude erstellen und mit den Vorgaben des GEG zur EENutzung verknüpfen

3. Planungssicherheit und Berechenbarkeit in der Förderung gewährleisten

4. Zugang zur Förderung vereinfachen und One-Stop-Shop umsetzen

5. Sanierungsförderung zielgerichtet weiterentwickeln - neue Finanzierungsinstrumente für die Gebäudesanierung etablieren

6. Steuerliche Hemmnisse beseitigen und steuerliche Förderung stärken

7. Ordnungsrecht gezielt und mit Augenmaß einsetzen – Sanierungsanforderungen sowie Solarpflicht

8. Digitalisierung den Weg bereiten

9. CO2-Bepreisung und Emissionshandel als wichtige Instrumente für den Gebäudesektor richtig gebrauchen

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10. Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften vorantreiben

11. Aus- und Umbau der Wärmenetzausbau beschleunigen

12. Serielle Sanierung voranbringen

13. Ergänzende Neubau-Impulse setzen, Bezahlbarkeit des Bauens gewährleisten

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Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau 4 Inhaltsverzeichnis 1. Für den Bestand Energieeinsparziele aufzeigen und kampagnenbasiert kommunizieren 6 2. Sanierungsfahrpläne für alle unsanierten Gebäude erstellen und mit den Vorgaben des GEG zur EE-Nutzung verknüpfen...............................................................................................................6 3. Planungssicherheit und Berechenbarkeit der Förderung gewährleisten .................................7 4. Zugang zur Förderung vereinfachen und One-Stop-Shop umsetzen........................................8 5. Sanierungsförderung zielgerichtet weiterentwickeln – neue Finanzierungsinstrumente für die Gebäudesanierung etablieren............................................................................................................8 Zuschussförderung für Heizungen 8 Anhebung der förderfähigen Investitionskosten und Berücksichtigung von Umfeldmaßnahmen 8 Grundförderung..................................................................................................................................... 9 Einkommensbonus 9 Klimageschwindigkeitsbonus 9 Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen ..................................................................... 10 Gleichbehandlung von aufwendigen Effizienzmaßnahmen 10 Übergangsfrist für iSFP und verbundene Kürzung der Investitionskosten 10 Niedriginvestive Maßnahmen richtig mit einbeziehen......................................................................... 11 Ergänzendes Kreditprogramm 11 6. Steuerliche Hemmnisse beseitigen und steuerliche Förderung stärken................................13 7. Ordnungsrecht gezielt und mit Augenmaß einsetzen – Sanierungsanforderungen sowie Solarpflicht.........................................................................................................................................13 Sanierungsanforderungen 13 Solarpflicht 14 8. Digitalisierung den Weg bereiten ............................................................................................15 9. CO2-Bepreisung und Emissionshandel als wichtige Instrumente für den Gebäudesektor richtig gebrauchen............................................................................................................................15 10. Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften vorantreiben 16 11. Aus- und Umbau der Wärmenetze beschleunigen 16
Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau 5 12. Serielle Sanierung voranbringen..........................................................................................17 13. Ergänzende Neubau-Impulse setzen, Bezahlbarkeit des Bauens gewährleisten............18 Impressum .........................................................................................................................................20

1. Für den Bestand Energieeinsparziele aufzeigen und kampagnenbasiert kommunizieren

Bestandsgebäude müssen energetisch auf ein hinreichendes Niveau saniert werden, um CO2-neutrale Energieträger energie- und kosteneffizient einsetzen und so insgesamt auch die Klimaschutzziele erreichen zu können. Gebäudeeigentümer und Nutzer sollten darüber informiert werden, dass jedes Gebäude im Jahr 2045 CO2-neutral beheizt und betrieben werden muss, welche Energieeinsparziele bei Bestandsgebäuden im Durchschnitt konkret gefordert sind, und wie ihre Gebäude in überschaubaren Schritten einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten können. Entsprechend ist eine deutliche Verstärkung der Energieeinsparkampagne der Bundesregierung „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ mit Fokus auf die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes, gefordert, um die breite Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen. Die Energieeinsparziele für Bestandsgebäude sollten durch geeignete Kennzahlen konkret und nachvollziehbar aufgezeigt werden (gebäudespezifische Primärenergiebedarfsziele sowie Raumwärme- und Warmwasserbedarf in kWh/m²a). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern soll, wie die BDI-Studie Klimapfade 2.0 zeigt, bis 2045 durchschnittlich ein Energieverbrauch von 70 kWh/m²a erreicht werden. Zudem muss deutlich gemacht werden, dass die Reduktion des Energiebedarfs und die Umstellung auf CO2-freie Energieträger gleichermaßen notwendig sind und Hand in Hand gehen sollten Die Energieeinsparkampagne der Bundesregierung „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ muss insbesondere in Bezug auf den Gebäudebereich inhaltlich signifikant verbessert, erweitert und fortgeführt werden.

Der BDI fordert:

▪ Eine klare und verständliche Informationskampagne der Bundesregierung zu energetischen und technischen Anforderungen von Bestandsgebäuden

▪ Eine angemessene Einbeziehung von Wirtschaft und Fachleuten bei der Kampagne.

2. Sanierungsfahrpläne für alle unsanierten Gebäude erstellen und mit den Vorgaben des GEG zur EE-Nutzung verknüpfen

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) sind für Gebäudeeigentümer ein wichtiges Informations- und Planungsinstrument Sie zeigen auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge zur Reduktion des Energiebedarfs für das jeweilige Gebäude sinnvoll sind Dies ermöglicht sachliche Aufklärung, wie der Energiebedarf zu reduzieren und wie die Umstellung auf eine effiziente Versorgung mit klimaneutralen Energieträgern erfolgen kann. Das Instrument wurde im Auftrag der Bundesregierung entwickelt und eingeführt Die Erstellung der iSFP wird über die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Bis spätestens 2029 sollte für jedes unsanierte Gebäude in Deutschland ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen müssen, in dem ein „2045-reifer Zielzustand“ aufgezeigt wird, um den Gebäudeeigentümern mögliche Pfade zu einem klimaneutralen Gebäude zu weisen. Dabei sollte die bestehende iSFP-Förderung bestehen bleiben. Die Verpflichtung zur iSFP-Erstellung sollte mit größtmöglichem Vorlauf angekündigt und stufenweise umgesetzt werden. Ohne ausreichend Vorlauf würde ein Druck im Markt entstehen, dem kurzfristig nicht entsprochen werden kann. Als erstes sollte deshalb die Verpflichtung für die sanierungsbedürftigsten Gebäuden (WPB – worst performing buildings) wirksam werden.

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Die Durchführung von Effizienzmaßnahmen, die ein vorliegender iSFP als erste Schritte empfiehlt, sollte bei der 65-Prozent-EE-Anforderung begünstigend berücksichtigt werden

Entsprechend der Empfehlungen eines iSFP sollten die Sanierungsschritte in der richtigen Reihenfolge und mit höchstmöglicher Kosteneffizienz durchgeführt werden Hinzu kommt, dass durch einen niedrigeren Energiebedarf der Einsatz kleinerer, auf das sanierte Gebäude zugeschnittener Wärmeerzeuger möglich ist, z. B. kleinerer Wärmepumpen oder kleinere Fernwärmeanschlüsse verbunden mit geringerer Belastung der Netze und niedrigerem Strom- oder Wärmeverbrauch.

Durch eine Berücksichtigung der iSFP-Maßnahmen würde auch das im Auftrag der Bundesregierung entwickelte Informations- und Planungstool des iSFP zusätzlich gestärkt.

Der BDI fordert:

▪ Die verpflichtende Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für jedes Gebäude bis 2029

▪ Anpassung der 65-Prozent-EE-Anforderung, indem Effizienzmaßnahmen begünstigend angerechnet werden, die ein vorliegender iSFP für das Gebäude empfiehlt.

▪ Eine schnelle Umsetzung der europäischen Anforderungen zur Einführung eines Renovierungspasses nach Finalisierung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD Art. 10)

▪ Eine Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen im Abgleich zur Wärmebedarfsberechnung der kommunalen Wärmeplanung bis 2045

3. Planungssicherheit und Berechenbarkeit der Förderung gewährleisten

Gebäudeeigentümer und Investoren benötigen Planungssicherheit und Stabilität bei der Förderung zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und -fahrplänen sowie zur langfristigen Refinanzierung der Investitionen. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit, um zusätzliche Kapazitäten aufzubauen und längerfristig vorzuhalten.

Deshalb sollten alle Förderprogramme unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts grundsätzlich für mindestens 10 Jahre angeboten werden und dies sollte deutlich kommuniziert werden. Eine einkommensabhängige Stufung ist sinnvoll. Selbstnutzende Immobilieneigentümer mit niedrigem Einkommen oder Vermögen sollten in besonderer Weise bedacht werden

Um ein Ansteigen der Sanierungsrate ohne erneute Stopps und weitergehende Kürzungen der Förderung zu ermöglichen, werden pro Jahr Finanzmittel von mind. 19 Mrd. EUR benötigt Das entsprechend richtigerweise für 2024 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) hinterlegte Fördervolumen für die Gebäudemodernisierung von rund 19 Mrd. Euro muss zukünftig verstetigt und – analog zur Nachfrageund Preisentwicklung – angepasst werden. Die Koalitionspartner müssen diese Haushaltsmittel in der Finanzplanung vorsehen und deren Ausfinanzierung kontinuierlich gewährleisten.

Der BDI fordert:

▪ Mittelfristige Aufstockung der Förderung auf mindestens 20 Milliarden EUR pro Jahr

▪ Stabilität der Förderung durch kontinuierliche Ausfinanzierung

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▪ Planungssicherheit durch eine Mindestlaufzeit von Förderprogrammen von 10 Jahren.

4. Zugang zur Förderung vereinfachen und One-Stop-Shop umsetzen

In der BEG-Förderung ist die Antragstellung aller Maßnahmen mit Ausnahme des Heizungstauschs bisher nur durch einen dafür zugelassenen Energieberater möglich. Während dies für die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen und Energieausweisen sowie die Planung und Begleitung von Effizienzhaussanierung sinnvoll und zielführend ist, führt dies bei allen sonstigen Einzelmaßnahmen zu einem unnötigen Engpass, welcher Kostensteigerungen und Verzögerungen verursachen kann und abschreckend wirkt. Stattdessen sollte, wie beim Heizungstausch und in der steuerlichen Sanierungsförderung, die Antragstellung aller Einzelmaßnahmen durch den Fachhandwerker und die erfolgreiche Vorhabendurchführung mittels Fachunternehmererklärung des Fachhandwerkers vollzogen werden.

Die Bundesregierung hatte bereits bei der Entwicklung der BEG die Einführung eines One-Stop-Shops für Sanierungswillige und Fachunternehmer angekündigt, diesen aber bisher nicht eingeführt. Trotz der zwischenzeitlichen Änderungen in der BEG sollte dieser One-Stop-Shop schnellstens eingeführt werden. Über diesen sollten sämtliche für eine Gebäudesanierung infrage kommenden Fördermaßnahmen und Finanzierungsinstrumente abgeprüft und beantragt werden können. Förderangebote auf Länderebene/lokaler Ebene sollten nach Möglichkeit ebenfalls einbezogen werden. Der One-StopShop sollte zusätzlich eine Kontaktaufnahme zu lokalen Energieberatern und Handwerken ermöglichen, um den benötigten Hochlauf der Sanierungstätigkeit zu beschleunigen

Der BDI fordert:

▪ Wegfall der Pflicht zur Einbindung eines für die BEG-Förderung zugelassenen Energieberaters bei allen Einzelmaßnahmen

▪ Schnellstmögliche Einführung eines One-Stop-Shops für die energetische Sanierung und Förderung

5. Sanierungsförderung zielgerichtet weiterentwickeln – neue Finanzierungsinstrumente für die Gebäudesanierung etablieren

Die abermalige Neuausrichtung der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ in der zweiten Jahreshälfte 2023 enthält einige wichtige Elemente, welche der BDI begrüßt. Jedoch ist diese in der Gesamtsicht nicht ausreichend, um die Sanierungswelle ins Rollen zu bringen. Neben einer ausreichenden finanziellen Mittelausstattung ist insbesondere der Zugang und die Attraktivität entscheidend. Bei beidem sieht der BDI große Defizite

Zuschussförderung für Heizungen

Der Erhalt des bestehenden Innovationsbonus für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln wird vom BDI begrüßt, die Kumulierbarkeit von Grundförderung und Boni ebenfalls

Anhebung der förderfähigen Investitionskosten und Berücksichtigung von Umfeldmaßnahmen

Kritisiert werden muss die Verschlechterung der Förderbedingungen, die mit der Halbierung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch von 60.000 EUR auf 30.000 EUR einhergeht. Die Halbierung der förderfähigen Investitionskosten bedeutet, dass die Anschaffung von

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Wärmepumpen größerer Leistungsklassen für nicht finanzstarke Gebäudeeigentümer mit größeren Hürden verbunden ist als bisher.

Auch könnten empfehlenswerte ergänzende Umfeldmaßnahmen wie der Einbau von Flächenheizungen, die für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen wichtig sind, nicht gefördert werden, weil dies die förderfähigen Investitionskosten übersteigt. Der Rahmen der förderfähigen Investitionskosten muss weiterhin 60.000 EUR betragen. Es sollten alle notwendigen Investitionen für den Einbau und den effizienten Betrieb der neuen Heizung (z. B. der Einbau von Flächenheizungen, Zentralisierung des Heizsystems) in den förderfähigen Investitionskosten der Heizungsmodernisierung berücksichtigt werden können.

Grundförderung

Grundsätzlich ist die Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungen ohne Einschränkung des Empfängerkreises begrüßenswert. Allerdings sollte diese Förderung auch für Effizienzmaßnahmen gelten und übertragen werden

Einkommensbonus

Der BDI begrüßt grundsätzlich den Einkommensbonus für Investitionskosten, weist aber darauf hin, dass ein zu versteuerndes Bruttoeinkommen von 40.000 EUR selbst einen großen Teil der Mittelschicht ausschließt.

Entsprechend sollte der Schwellenwert angehoben oder ein Extra-Tatbestand für verschiedene Einkommensklassen und Zielgruppen geschaffen werden. Zudem sollte der Einkommensbonus auch bei Effizienzmaßnahmen gelten

Der Einkommensbonus wäre zudem insbesondere für Häuser mit einkommensschwächeren Mieterhaushalten erforderlich und sollte daher bestimmten Vermietern von Mietwohnungen im unteren Preissegment gewährt werden.

Der Bonus sollte für alle öffentlich geförderten, mietpreisgebundenen Wohnungen gelten. Ohne einen solchen „Einkommensbonus“ für Mietwohnungen werden die Mieter mit den Kosten des Heizungstauschs über die Modernisierungskostenumlage höher belastet als selbstnutzende Eigentümer.

Klimageschwindigkeitsbonus

Die Einführung eines „Klimageschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent mit einer degressiven Komponente ist grundsätzlich zielführend.

Nichtsdestotrotz ist die Beschränkung des Sprinterbonus auf zu ersetzende Gaskessel, die 20 Jahre oder älter sind, zu überdenken. Hierdurch wird ein Anreiz geschaffen, wirtschaftliche Umstellungen auf klimafreundliche Heizlösungen unnötig zu verzögern.

Auch für den erneuerbaren Teil neu installierter hybrider Lösungen, mit denen die 65-Prozent-EEAnforderung erfüllt wird, sollte es den Sprinterbonus geben. Sie werden in teilsanierten Gebäuden vielfach unabdingbar sein und leisten gleichzeitig einen wichtigen Klimaschutzbeitrag. Die Koalitionsparteien haben richtigerweise vereinbart, dass alle in § 71 GEG-Entwurf genannten Wärmeerzeugungslösungen förderfähig sein sollen und dass sie unter in Punkt 4 d Entschließungsantrag genannten Bedingungen auch einen Sprinterbonus erhalten.

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Die Begrenzung des Klimageschwindigkeitsbonus auf selbstgenutztes Wohneigentum benachteiligt Mieter in vermieteten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel des Geschwindigkeitsbonus sollte es sein, in der Breite den vorzeitigen Austausch fossiler Heizungen zu unterstützen. Hier wäre es fehlgeleitet, die Wirtschaftsimmobilien und nicht selbstgenutztes Eigentum auszuschließen. Um einen schnellen Austausch der fossilen Brennkessel voranzutreiben, sollte der Geschwindigkeitsbonus auch für gewerbliche Vermieter bis zu einem gewissen Schwellenwert gewährt werden. Neben den Wohnimmobilien besteht aufgrund der größeren Heizungsanlagen vor allem in Wirtschaftsimmobilien ein großer Klimahebel. Damit wäre auch für Investoren einen Anreiz für den frühzeitigen Austausch zu schaffen

Zuschussförderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen

Der BDI begrüßt grundsätzlich, dass das Vorliegen eines Sanierungsfahrplans die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 EUR erhöht, da somit gesichert wird, dass die Maßnahmen einen Beitrag zum Erreichen des 2045-Ziels leisten. Die Anhebung der Fördersätze ist aber unabdingbar, um den Nutzen zur Energieeinsparung zu verdeutlichen und eine effektive Anreizwirkung zu erzeugen. Eine Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten ohne Vorliegen eines iSFP auf 30.000 EUR ist allerdings kurzfristig kontraproduktiv, da bereits heute ein erheblicher Engpass bei den für die Erstellung der iSFP zuständigen Energieberatern besteht.

Der BDI begrüßt die grundsätzliche Beibehaltung der Zuschussförderung für Gebäudeeffizienzmaßnahmen inklusive der 5 Prozent erhöhten Förderung bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Der Rückgang der Antragszahlen nach der Kürzung der Förderung im August 2023 führt allerdings dazu, dass die Sanierungsrate weiterhin auf niedrigstem Niveau stagniert und die notwendige Erhöhung der energetischen Modernisierungstätigkeit nicht ausreichend angereizt wird. Die Anhebung der Fördersätze ist daher unabdingbar, damit dadurch eine Anreizwirkung erzeugt wird.

Die gemeinsame Beantragung der Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen und Heizungsaustausch wird grundsätzlich begrüßt. Für eine ganzheitlich wirkende Förderung müssen jedoch für Gebäudeeffizienzmaßnahmen und für den Heizungstausch Fördersätze in ähnlicher Größenordnung gelten.

Gleichbehandlung von aufwendigen Effizienzmaßnahmen

Der BDI fordert grundsätzlich die Gleichbehandlung von aufwendigen Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. vollständige Fassadendämmung, Tausch aller Fenster), den Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Gebäudetechnik und -digitalisierung im Hinblick auf die Fördersätze.

Übergangsfrist für iSFP und verbundene Kürzung der Investitionskosten

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen aktuell bei 60.000 EUR pro Wohneinheit. Der BDI fordert, auf die Kürzung der förderfähigen Investitionskosten für Gebäudeeffizienzmaßnahmen ohne Sanierungsfahrplan auf 30.000 EUR zu verzichten und mit einer ausreichenden Übergangsfrist zu versehen. Zumindest übergangsweise sollten auch ohne Vorliegen eines Sanierungsfahrplans förderfähige Sanierungskosten von 60.000 EUR möglich sein.

Die technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfordern immer Bauteilqualitäten, die einem KFW 55-Effizienzhaus entsprechen und demzufolge automatisch 2045 kompatibel sind. Die Erstellung von iSFPs kann nur durch kompetente Energieberater durchgeführt werden, deren Verfügbarkeit immer noch stark eingeschränkt ist. Darüber hinaus sind es insbesondere umfangreiche Maßnahmen wie der komplette Fenstertausch, Fassaden- oder Dachdämmung, die

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viele Gebäudebesitzer finanziell überfordern. Die Kürzung der förderfähigen Investitionskosten würde zu einem weiteren Rückgang der energetischen Modernisierungstätigkeit führen.

Niedriginvestive Maßnahmen richtig mit einbeziehen

Aus Sicht des BDI werden im aktuellen BEG-Richtlinienvorschlag niedrig-investive Maßnahmen noch nicht ausreichend genug berücksichtigt

Der hydraulische Abgleich und der Austausch von veralteten Heizungsumwälzpumpen sind low-hanging-fruits, die in Deutschland unnötigerweise ungenutzt bleiben. Um Gebäudebesitzer zum Einsatz dieser niedriginvestiven Energieeffizienzmaßnahmen zu motivieren, ist auch ein unterstützendes Förderumfeld entscheidend. Aus unserer Sicht ist es deshalb zentral, dass Pumpenaustausch und hydraulischer Abgleich zu den Umfeldmaßnahmen im neuen Fördersystem gezählt werden. Auf diese Weise können Gebäudebesitzer von höheren Fördersätzen profitieren und Deutschland kann seinen Energiebedarf im Gebäudesektor senken. Heizungsoptimierung sollte wieder vollumfänglich für alle Gebäude gefördert werden.

Aus technischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen kann unter Umständen auch eine alleinige Durchführung der Maßnahmen hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch sinnvoll sein.

Ergänzendes Kreditprogramm

Der BDI begrüßt die Wiedereinführung von Kreditangeboten für Einzelmaßnahmen, die vielerorts unverzichtbar sind, damit Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden können.

Der BDI begrüßt, dass diese Kredite zusätzlich Menschen inkludieren sollen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder anderen Faktoren vom Markt ausgeschlossen sind.

Es braucht eine Art „Volkskredit für die Sanierung“. Die Einkommensgrenze für Haushalte muss deutlich angehoben werden.

Mit den gestiegenen Notenbankzinsen sind auch die Kreditkosten für Mittelschichthaushalte erheblich gestiegen. Nach dem vorliegenden Entwurf wäre beispielsweise schon ein Doppelverdiener-Haushalt mit Kindern in Vollzeit in vielen Fällen nicht zugangsberechtigt. Hierbei könnte eine Staffelung der Zinsvergünstigung in Betracht kommen.

Kreditangebote für Gesamtsanierungen mit niedrigem Zins und langer Laufzeit gibt es bislang nur für Effizienzhaus (EH)-Sanierungen ab dem Erreichen eines EH 85-Standards. EH-Sanierungen sind jedoch mit komplexen Anforderungen verknüpft, die nicht erfüllt werden müssen, um ein Gebäude energieeffizient und klimaneutral zu machen. Anstelle der EH-Förderung sollte ein neues Kreditprogramm eingeführt werden, für dessen Inanspruchnahme die Bedingung ist, dass – von einem Energieberater testiert – ein Sanierungsfahrplan umgesetzt wird, so dass ein energieeffizientes, klimaneutrales Gebäude entsteht, ohne dass ein EH-Standard erreicht werden muss.

Der BDI fordert:

▪ Gewährung förderfähiger Investitionskosten für den Heizungstausch und sämtliche Effizienzmaßnahmen in Höhe von 60.000 statt nur 30.000 EUR

▪ Berücksichtigung aller notwendigen Umfeldmaßnahmen in Bezug auf die förderfähigen Investitionen

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▪ Realistische Anhebung des Schwellenwerts für den Einkommensbonus für Menschen mit geringeren Einkommen

▪ Schaffung weiterer Fördertatbestandsmerkmale in Bezug auf Einkommensklasse und Zielgruppen für den Einkommensbonus

▪ Gewährung eines Einkommensbonus auch für Effizienzmaßnahmen.

▪ Berücksichtigung von einkommensschwachen Mietern in öffentlich geförderten mitpreisgebundenen Wohnungen und Gewährung des Einkommensbonus für den Vermieter bei nachweislich sachdienlichem Einsatz

▪ Ausweitung des Klimageschwindigkeitsbonus auf Heizungsanlagen die jünger als 20 Jahre sind

▪ Einführung eines Klimageschwindigkeitsbonus auch für Effizienzmaßnahmen

▪ Ausweitung des Klimageschwindigkeitsbonus auf vermietete Wohn- und Nichtwohngebäude bei nachweislicher sachdienlicher Verwendung

▪ Einführung einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten – analog zum Heizungsaustausch – auch für aufwendige Maßnahmen an der Gebäudehüllen sowie der Gebäudetechnik und -digitalisierung

▪ Einführung von Zuschüssen für einkommensschwächere Haushalte auch für aufwendige Maßnahmen an der Gebäudehüllen sowie der Gebäudetechnik und -digitalisierung unter Einbeziehung des iSFP-Bonus

▪ Einführung eines „Klimageschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent – analog zum Heizungsaustausch – auch für aufwendige Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik und -digitalisierung

▪ Gewährung einer ausreichenden Übergangsfrist bei Effizienzmaßnahmen mit Bezug auf das Vorliegen eines Sanierungsfahrplans und die Kürzung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 EUR auf 30.000 EUR, da sonst ein Engpass bei den Energieberatern droht

▪ Die gemeinsame und/oder unabhängige Förderung des Pumpentauschs und des hydraulischen Abgleichs

▪ Anhebung der Einkommensgrenze beim Kreditprogramm, sodass auch weitere Mittelschichthaushalte davon profitieren können, verbunden mit einer etwaigen Staffelung der Zinsvergünstigung

▪ Schaffung eines Kreditprogramms, welches sich nicht am Erreichen eines EH-Standards, sondern an der Umsetzung eines Sanierungsfahrplans orientiert

▪ Erhalt der Beihilfefreiheit für die BEG in bestehender Form. Die Beihilfefreiheit ist Grundlage für die handhabbare und schnelle Umsetzung bei den Unternehmen und damit einer der Erfolgsfaktoren der BEG – deshalb muss für ihren Erhalt gegenüber der EU-Kommission weiterhin eingetreten werden.

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6. Steuerliche Hemmnisse beseitigen und steuerliche Förderung stärken

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen von selbstgenutzten Wohngebäuden nach § 35c EStG ist eine niedrigschwellige, einfache und unkomplizierte Form der Förderung, die nicht nur beibehalten, sondern auch weiter gestärkt und verbessert werden sollte.

Um Eigentümer von Nichtwohn- und vermieteten Wohngebäuden besser für energetische Modernisierungen zu motivieren, müssen bestehende steuerliche Hemmnisse beseitigt werden. Es wäre sinnvoll, anschaffungsnah entstehende Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen sofort berücksichtigungsfähig zu machen, auch wenn sie die bislang geltende Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Darüber hinaus sollten standarderhöhende energetische Modernisierungsmaßnahmen nicht über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden müssen, sondern es sollte ein wirkungsvoller Sanierungsanreiz durch eine verkürzte Abschreibung gegeben werden.

Der BDI fordert:

▪ Beibehaltung und Anhebung der Steuerermäßigung von Energieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden (§ 35c EStG) auf 30 Prozent für Selbstnutzer.

▪ Beseitigung der bestehenden steuerlichen Hemmnisse zur Sanierung von vermieteten Gebäuden

▪ Steuerliche Behandlung bei „wesentlichen Verbesserungen“ von Bestandsimmobilien: Energetische Sanierungen sollten unabhängig von sonstigen Investitionen immer sofort steuerlich berücksichtigt werden können

▪ 15-Prozent-Grenze flexibilisieren – energetische Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von der Gesamtinvestition immer sofort abzugsfähig machen

7. Ordnungsrecht gezielt und mit Augenmaß einsetzen – Sanierungsanforderungen sowie Solarpflicht

Sanierungsanforderungen

Die Vereinbarung der Koalitionsparteien, für Bestandssanierungen mindestens den Effizienzhaus (EH) 70-Standard für Sanierungsmaßnahmen vorzuschreiben, ist sinnvoll und sollte in geplanter Form umgesetzt werden, da damit die Voraussetzungen zum Erreichen eines „2045-reifen Niveaus“ geschaffen werden 3 Zur besseren Umsetzung des geplanten Sanierungsstandards sind aber umfangreiche Informations- und Planungshilfen notwendig. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss vorrangig weiter auf Freiwilligkeit und Anreize verbunden mit Information und Förderangeboten gesetzt werden.

Für die sogenannten „Worst Performing Buildings“ begrüßt der BDI die Einführung von Minimum Energy Performance Standards (MEPS). In der nationalen Umsetzung muss gewährleistet werden, dass diese wirtschaftlich und technisch umsetzbar sind. Die MEPS müssen dabei als

3 Komponenten der Anlagen-/Heizungstechnik sollten angesichts der neuen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung von der EH 70-Anforderung ausgenommen werden.

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Grundvoraussetzung mit Förderangeboten und ausreichend Finanzierungsinstrumenten unterlegt werden, um Härtefälle zu vermeiden

Solarpflicht

Hausdächer sind eine elementar wichtige Quelle für die Nutzung von Sonnenenergie und ein bedeutender Hebel, um den spezifisch bei Gebäuden und auch insgesamt in Deutschland steigenden Bedarf für erneuerbaren Strom in der Zukunft besser decken zu können. Bei Einführung von Verpflichtungen ist Augenmaß gefordert, um individuell sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten für Sonnenenergie entsprechen zu können und Gebäudeeigentümer nicht zu überfordern.

Die von der Bundesregierung geplante Solardachpflicht für gewerbliche und private Neubauten muss mit ausreichend Vorlauf eingeführt werden, um den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten zu ermöglichen und nicht preistreibend zu wirken. Verpflichtungen für Bestandsbauten mit energetisch unsanierten Dächern dürfen aber keinesfalls eingeführt werden, da diese ansonsten für die energetisch notwendige Sanierung blockiert wären Gleiches gilt für die PV-Nutzung an Fassaden

Alternative Dachnutzungen müssen ermöglicht und Sonderfälle, z. B. durch Verbauung verschatteter Dächer, berücksichtigt werden. Förderangebote sollten fortgeführt werden. Mieterstrom-Modelle sollten attraktiver gemacht sowie entbürokratisiert und flexibilisiert werden.

Für die Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von erneuerbaren Energien muss zudem sichergestellt sein, dass die elektrische Infrastruktur im Gebäude in der Lage ist, auch in Situationen mit Spitzenlasten einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Im Rahmen der Einführung einer Solarpflicht sollten daher notwendige Maßnahmen an der elektrischen kommunalen Infrastruktur berücksichtigt werden. Um erneuerbare Energien möglichst effizient lokal zu nutzen, sollte zudem die intelligente Speicherung und Bereitstellung von erneuerbar generiertem Strom im Rahmen der Solarpflicht mitbedacht werden.

Besonders in urbanen Zentren sollten bei der Solarpflicht für Wohngebäude auch das Potenzial von Dachaufstockungen und -ausbauten sowie die Nachverdichtungen zur Schaffung von zusätzlich benötigtem Wohnraum genutzt werden.

Der BDI fordert:

▪ Die Einführung von wirtschaftlich und technisch umsetzbaren „Minimum Energy Performance Standards“ für die „Worst Performing Buildings“ mit finanzieller Förderung sowie weiteren Finanzierungsinstrumenten

▪ Die Einführung einer Solarpflicht im Neubau mit ausreichend Vorlauf.

▪ Zurückgestellte Einführung einer Solarpflicht für unsanierte Dächer oder Fassaden, die nach Installation einer PV-Anlage nicht mehr saniert werden können.

▪ Bei Einführung einer Solarpflicht im Bestand eine verpflichtende Ertüchtigung der elektrischen Infrastruktur.

▪ Einsatz einer intelligenten Steuerung von Energiespeicherung und -einspeisung zur optimalen Nutzung erneuerbarer Energien, wo diese für die Betriebssicherheit bei Spitzenlasten notwendig ist

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8. Digitalisierung den Weg bereiten

Die Digitalisierung eröffnet große Chancen für weitere Effizienzverbesserungen im Gebäudebereich. Sie macht Energieeffizienzpotenziale transparent, sie schafft zusätzliche Aufmerksamkeit beim Nutzer über seinen Energieverbrauch, sie erleichtert die Realisierung der Sektorkopplung und sie erweitert die Möglichkeiten eines nachhaltigen Energiemanagements sowie einer gesunden und komfortablen Nutzung Wegbereiter für die hohe Energieeffizienz eines Gebäudes sind der erfolgreiche Einsatz von Energiemanagement- und Monitoringsystemen sowie die effiziente Verbrauchssteuerung von Energie. Automatisierung im Bereich der Gebäudehülle bei Fenstern und besonders bei außenliegendem Sonnenschutz kann eine deutlich bessere Anpassung an die Winter- und Sommermonate leisten, zudem verbessert sie u. a. auch die Klimaresilienz der Gebäude und vermindert sogenannte Rebound-Effekte.

Der BDI befürwortet eine zügige Einführung des Smart Readiness Indicators (SRI) für Nichtwohngebäude nach europäischem Vorbild in Deutschland

Der BDI fordert:

▪ Eine zügige Einführung des Smart Readiness Indicators (SRI) für Nichtwohngebäude mit einem Verbrauch größer als 290 kW im Jahr 2024 und ab 2030 mit einem Verbrauch größer als 70 kW

▪ Beschleunigung des Smart-Meter-Gateway Roll-Outs

▪ Die Einführung eines digitalen Gebäudepasses mit standardisierten Building Information Modeling (BIM)

9. CO2-Bepreisung und Emissionshandel als wichtige Instrumente für den Gebäudesektor richtig gebrauchen

Die Bepreisung von CO2-Emissionen spielt auch im Gebäudesektor – insbesondere im Dreiklang zusammen mit Förderung und Ordnungsrecht eine Rolle. Da sowohl für das Erreichen der Klimaziele als auch für die Sicherstellung der Energieversorgung erhebliche Investitionen in die Energieeffizienz und die Umstellung auf erneuerbare Energien notwendig sind, müssen alle drei Instrumente in einem sinnvollen Maß genutzt und aufeinander abgestimmt werden.

Mit Einführung einer CO2-Bepreisung wurde auf nationaler Ebene das Signal gesendet, dass fossile Energie perspektivisch teurer wird und so die CO2-Intensität des Wohnens ersichtlich gemacht. Sobald der Preis eine ausreichende Höhe für eine Lenkungswirkung erreicht hat, wird er ergänzende Anreize für eine energetische Gebäudemodernisierung geben und Investitionen in klimafreundliche Technologien anregen. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten zur Förderung der CO2-Minderung wieder in die jeweiligen Sektoren zurückgeführt werden, um die Akzeptanz des Instruments nicht zu gefährden.

Nachdem auf EU-Ebene beschlossen wurde, das bereits etablierte CO2-Bepreisungssystem, um die Sektoren Gebäude und Verkehr zu erweitern (ETS2) und auch für diese ab 2027 einen freien Emissionshandel einzuführen, ist absehbar, dass der Preis für CO2 stark steigen könnte.

Aufgabe der Politik ist deshalb, auf mögliche Preisschübe ab dem Jahr 2027 hinzuweisen, damit die Verbraucher frühzeitig über einen weitestmöglichen Umstieg auf klimaneutrale Technologien entscheiden können.

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Der BDI fordert:

▪ Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten in den jeweiligen Sektor zurückgeführt werden und dort für Förderprogramme genutzt werden

▪ Die Politik sollte stärker über die Wirkung des CO2-Preises im Gebäudebereich aufklären und frühzeitig über mögliche Preisschübe ab 2027 informieren

10. Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften vorantreiben

Bis 2030 müssen fast 400.000 Fachkräfte, u. a. Architekten, Energieberater und Fachplaner, zusätzlich gewonnen werden, um die für das Klimaschutzziel 2030 geforderte Modernisierungswelle umsetzen zu können. Sonst ist die Anforderung, bis 2030 annähernd doppelt so viele Gebäude in Deutschland zu sanieren wie bisher, nicht zu bewältigen.

Laut Studie des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist für die Verdoppelung der Sanierungsquote in Deutschland eine Verdoppelung der Fachkräfte von heute 350.000 auf 700.000 bis zum Jahr 2030 erforderlich, wobei 10 Prozent der derzeitigen Fachkräfte bis 2030 in Ruhestand gehen.

Aus- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsangebote für Fachkräfte der Gebäudemodernisierung müssen von Wirtschaft und Politik gemeinsam zielgerichtet erweitert werden. Die Politik sollte unterstützen, indem beispielsweise Umschulungsprogramme finanziert werden. Auch sollte die Bundesregierung eine gezielte Fachkräftestrategie für Energiewende-relevante Berufe sowie Maßnahmenprogramme entwickeln und die Entwicklung monitoren. In einem mit der Wirtschaft abgestimmten Ansatz sollten sowohl Fachkräfte als auch Auszubildende aus Drittländern angeworben werden. Letztlich sind die Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden dafür verantwortlich, ob die benötigten Kapazitäten entsprechend des Bedarfs ausgebaut werden können.

Der BDI fordert:

▪ Aus-, Weiterbildung und Umschulungsangebote für Fachkräfte für Gebäudemodernisierung soll stärker gefördert werden

▪ Die Bundesregierung soll sich insbesondere um Fachkräfte und Auszubildende, die für das Gelingen der Sanierungswelle im Gebäudebereich von Nöten sind, bemühen.

11. Aus- und Umbau der Wärmenetze beschleunigen

Im Gebäudesektor leisten Wärmenetze in urbanen Gebieten insbesondere für die Wärmewende einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung. Das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, die Wärmenetze auszubauen und bis 2030 die Hälfte der Wärme in Wärmenetzen klimaneutral zu erzeugen, ist zu begrüßen. Der rechtliche Rahmen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Verbraucherschutz, bedarf einer Anpassung. Fernkälte und Fernwärme sollten einheitlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Der Aus- und Umbau der Wärmenetze muss in einem Infrastrukturförderprogramm vorangetrieben werden. Dies gilt besonders für die urbanen Gebiete

Die politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Wärmenetzen in der Wärmelieferverordnung und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit klimaneutralen Brennstoffen im KWK-G sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme in Wärmenetzen mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze müssen weiter verbessert werden. Dabei gilt es, die benötigte Planungssicherheit für die Unternehmen herzustellen

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Der Quartiersansatz bietet die Möglichkeit für nachhaltige, energieeffiziente sowie kosteneffiziente Lösungen und kann die Chancen von Sektorkopplung und Digitalisierung miteinander verbinden, beispielsweise durch Nutzung von im Quartier erzeugtem Strom für die Elektromobilität. Diese Chancen sollten beachtet und daher gezielt gefördert werden Sinnvoll ist es, dass dabei auch weitere zukünftig erforderliche Infrastrukturmaßnahmen mitgedacht werden. Die Ressource Trinkwasser ist beispielsweise endlich. Der Bedarf kann über ein intelligentes Regenwassermanagement zentral oder dezentral reduziert werden. Dies bedarf einer Anpassung der Infrastruktur, wie auch der Ausbau des Glasfasernetzes.

Der BDI fordert:

▪ Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Fernkälte und Fernwärme insbesondere in urbanen Gebieten in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) und im KWK-G für klimaneutrale Brennstoff und der Wärmelieferverordnung. Zusätzlich sollte die smarte Sektorkopplung nach dem Prinzip von Nutzen statt Abregeln regulatorisch umsetzbar gemacht werden.

12.Serielle Sanierung voranbringen

Die „Serielle Sanierung“ wird für die größtmögliche Beschleunigung der Gebäudesanierung bis 2045 dringend benötigt Das Instrument, das bislang vorrangig in Form von Pilotprojekten angewandt wurde, kann sowohl den Zeitaufwand von Sanierungsmaßnahmen erheblich verkürzen als auch den Personalaufwand deutlich reduzieren und dadurch die Kosten senken.

Dabei nimmt der Einsatz vorgefertigter Bauteile eine wichtige Rolle ein, hinzu kommen jedoch umfassende Ansätze von modernen industriellen Fertigungsmethoden und Prozessoptimierung vor Ort. Pilotprojekte haben gezeigt, dass die technische Umsetzung funktionieren kann, jedoch benötigen diese eine entsprechende Skalierung und eine erweiterte Methodik, um zum wirtschaftlichen Erfolg geführt zu werden. Hierfür ist nun der Schritt vom individuellen Pilotprojekt auf die nächste Maßstabsebene erforderlich. Politische Instrumente sowie die Förderkulisse insgesamt müssen daher gezielt auf die Anreizung bzw. Umsetzbarkeit entsprechender Projektgrößen und großmaßstäblicher Projektportfolios hin weiterentwickelt werden.

Die Fördersystematik muss entsprechend für die Anreizung großmaßstäblicher Projektportfolios weiterentwickelt werden. Auch muss das Konzept bei der Sanierung des von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwalteten bundeseigenen Gebäudebestands gezielt zur Anwendung gebracht werden, damit die öffentliche Hand ihrer im EU-Recht vorgeschriebenen und vom Bundesrechnungshof angemahnten Vorbildfunktion tatsächlich nachkommt. Die Weiterentwicklung des Instruments auf größere Projekte und Portfolios sollte auch im Rahmen des Förderprogramms „Serielle Sanierung“ begleitet werden.

Nicht zuletzt muss das für Sanierungen einschlägige Ordnungsrecht angepasst und vereinheitlicht werden, um Skalierungseffekte des seriellen Sanierens zu heben. Hier sollte die Bundesregierung eine Initiative zum Bürokratieabbau starten, die die nötigen Anpassungen auch über die Bauministerkonferenz der Länder auf den Weg bringt.

Der BDI fordert:

▪ Der Bonus für serielles Sanieren in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude sollte verlässlich verstetigt werden

▪ Methodik und Alternativen der seriellen Sanierung sollten weiterentwickelt und deren Anwendung gefördert werden

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▪ Die Bundesregierung sollte ihrer Vorbildfunktion entsprechend die serielle Sanierung bei den Bundesbauten gezielt zum Einsatz bringen

▪ Die Bundesregierung sollte eine Initiative zum Bürokratieabbau starten, um die Skalierungseffekte der seriellen Sanierung zu entfesseln

▪ Es muss verstärkte Anreize für die zusammenhängende Bearbeitung von Quartieren/Portfolios in Bezug auf die serielle Sanierung geben.

▪ Förderung für die Forschung/Entwicklung für das serielles Sanieren im gebäudetechnischen Bereich.

13.Ergänzende Neubau-Impulse setzen, Bezahlbarkeit des Bauens gewährleisten

Die baukonjunkturelle Lage ist desaströs und es droht eine schwere Baurezession Das richtigerweise gesetzte Neubauziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr ist in weite Ferne gerückt

Daher müssen zeitnah ergänzende Investitionsimpulse gesetzt werden, um eine noch drastischere Wirtschaftsentwicklung, verbunden mit einer größeren Zahl von Insolvenzen und Fachkräfteverlust, abzuwenden Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagene degressive SonderAfA ist hier ein erster sinnvoller Schritt.

Allerdings entfaltet das Instrument für nicht gewinnorientierte Vermieter und für das selbstgenutzte Wohneigentum keine Wirkung und sollte daher um weitere Maßnahmen ergänzt werden. So könnten Wohnungsbauinvestitionen von Genossenschaften und gemeinnützig orientierten Vermietern durch befristete Investitionszuschüsse angereizt werden. Beim Eigenheimbau wäre es sinnvoll, die strikten Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)Wohneigentumsförderung anzugehen und zusätzliche Kreditprogramme zu initiieren.

Die geplante Anhebung des Neubaustandards im GEG auf Effizienzhaus (EH) 40-Niveau muss insbesondere in der aktuellen Situation einer einbrechenden Baukonjunktur kritisch hinterfragt werden, weil sie das Bauen verteuert und für das Erreichen des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands nicht erforderlich ist, wie die BDI-Studie Klimapfade 2.0 zeigt. Laut BDI-Studie „Klimapfade 2.0“ würde es ausreichen, für den EH 70-Neubaustandard eine vollständig klimaneutrale Wärmelösung vorzuschreiben, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Die Bundesregierung sollte geeignete Maßnahmen treffen, um die Bezahlbarkeit des Bauens sowohl im Mietwohnungsbau als auch beim privaten Wohnungsbau und bei Nichtwohngebäuden trotz Anhebung der Neubaustandards auf einen neu zu definierenden EH 40-Standard zu gewährleisten. In jedem Fall muss bei einer Anhebung des Neubaustandards gewährleistet werden, dass der neu zu definierende Standard so kostengünstig wie möglich zu erreichen und mit überschaubarem Planungsaufwand umsetzbar ist. Der Einbruch im Neubau unterstreicht, dass höhere Anforderungen kostentreibend wirken. Um weitere Kostensteigerungen im Neubau zu vermeiden und den Planungsaufwand nicht noch weiter zu erhöhen, ist bis 2030 auf eine verpflichtende Einführung einer LCA bzw. LifeCycle-CO2-Analyse für Neubauten unter 2000 m² Nutzfläche zu verzichten.

Im Zuge der angekündigten Überarbeitung der Anforderungswerte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist darauf zu achten, dass der neue Wert für die Effizienz der Gebäudehülle Energiegewinne aus solarer Einstrahlung berücksichtigt. Je effizienter der Gebäudestandard, umso relevanter werden die solaren Wärmegewinne für die Energiebilanz des Gebäudes. Aspekte des klimafreundlichen Bauens, wie graue Energie, graue Emissionen, Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit, müssen praktikabel abgebildet werden. Die benötigten Informationen müssen verfügbar sein und die Lebensdauer der Gebäude muss realistisch abgebildet werden. Investitions- und Lebenszykluskosten sind zu

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berechnen, die Amortisation muss innerhalb eines akzeptablen Zeitraums erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass entsprechende Informations- oder Zertifizierungspflichten erst dann verbindlich eingeführt werden, wenn die dazu einzusetzenden Instrumente erprobt und in der Breite vorhanden sind.

Daher sollte eine verpflichtende Einführung einer LCA bzw. Life-Cycle-CO2-Analyse für Neubauten bis 2030 erfolgen, auf eine LCA-Analyse bei unter 2.000 m² Nutzfläche sollte verzichtet werden.

Der BDI fordert:

▪ Zeitnah attraktive Investitionsimpulse ergänzend zu der degressiv ausgestalteten Sonder-AfA einführen

▪ Einführung eines umfangreichen KfW-Kreditprogramms mit Zinsen von maximal zwei Prozent für den Wohnungsneubau.

▪ Aussetzung der Grunderwerbsteuer sowie kommunaler Abschöpfungsmodelle für zwei Jahre (auf Ebene der Länder)

▪ Eine Verschärfung des Neubaustandards auf EH40-Niveau ist kritisch zu hinterfragen und sollte, wenn überhaupt, auf die Verschärfung des Primärenergiefaktors und die Anpassung der Standards auf Gebäudetechnik und -betrieb beschränkt werden.

▪ Finanzielle Anreize für die Errichtung von Nichtwohngebäude, der geltenden Standards übererfüllen, etablieren

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Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin

www.bdi.eu

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Lobbyregisternummer: R000534

Redaktion

Wilko Specht

T: +49 30 2028-1599

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Michael Wolfram

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m.wolfram@ieg.bdi.eu

BDI-Dokumentennummer: D 1829

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