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3. Bundeswasserstraßen

Bundeshaushalt 2023

rungen und teureren Bauprodukte auch hier nicht einkalkuliert, sodass es netto zu weniger Bau und vor allem der dringend benötigten Sanierung maroder Infrastrukturelemente kommen könnte: So sind für den Erhalt der Bundesstraßen mit 1,31 Mrd. EUR nur rund 18 Mio. EUR mehr vorgesehen. Die Einnahmen aus der LKW-Maut müssen auch deshalb weiterhin vollständig in den Erhalt und punktuellen Ausbau des Straßennetzes fließen, um den zusätzlichen Investitionsbedarf an neuralgischen Stellen (allen voran Brücken) zu decken. Die einzuführende CO2-Komponente darf über-dies nicht zu sinkenden LKW-Mauteinnahmen und dadurch weniger Investitionen in die Straße führen.

3. Bundeswasserstraßen

Die letzte Bundesregierung hat im Masterplan Binnenschifffahrt das Ziel ausgegeben, den Anteil der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt am Modal Split auf 12 Prozent zu steigern. Der Trend der vergangenen Jahre ist jedoch gegenläufig: Der Anteil der Binnenschifffahrt am Modal Split sank von 10,4 Prozent im Jahr 2010 auf 6,9 Prozent im Jahr 2020. Laut der Wasserstraßenund Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurden rund 60 Prozent der Schleusenanlagen und etwa die Hälfte der Wehranlagen vor 1950 errichtet. Etwa 10 Prozent der Wehre und bis zu 20 Prozent der Schleusen stammen aus der Zeit vor 1900. Bei vielen Anlagen ist die reguläre Nutzungsdauer somit erreicht oder bereits deutlich überschritten.

▪ Bund muss massiv in den Erhalt und die Modernisierung der Wasserstraßen sowie deren Resilienz gegen Niedrigwasser investieren. Hierfür werden die Mittel im Bundeshaushalt 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes nicht ausreichen. Die Haushaltsmittel müssen auf dem Niveau von 2022 (1,7 Mrd. EUR) verstetigt werden. Damit klafft im

Bundeshaushalt eine Finanzierungslücke von etwa 360 Mio. EUR, die zu großen Teilen aus der angestrebten Reduktion der Finanzmittel für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen von etwa 315 Mio. EUR resultiert. Dies ist mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrsleistung der Wasserstraßen nicht vereinbar.

▪ Die Reduktion der zuvor schon nicht ausreichenden Mittel zur Förderung der Verkehrsverlagerung von Schwertransporten auf die Wasserstraße auf 2 Mio. EUR wird keine wirksamen Anreize und Förderprogramme zur Verlagerung von Schwertransporten auf die Straße ermöglichen. Um die Straße zu entlasten und die Attraktivität der Wasserstraße zu steigern, ist eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel erforderlich.

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