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6. Klima- und Transformationsfonds

Bundeshaushalt 2023

6. Klima- und Transformationsfonds

Auch der Klima- und Transformationsfonds (KTF) enthält aus Verkehrssicht nicht durchgehend die versprochene Aufbruchstimmung für Investitionen in Infrastrukturen sowie Förderung durch Forschung und Entwicklung sowie von Anreizen. Dabei enthält der KTF wichtige Ansätze wie die Stärkung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität und Förderprogramme für das klimaneutrale Fliegen und klimaneutrale Schiffe. Richtig ist auch die gezielte Förderung von alternativen Antrieben im Schienenverkehr, im Straßenverkehr für Busse und Nutzfahrzeuge, Land- und Bodenstromversorgung in Häfen und Flughäfen oder von Erzeugungsanlagen für strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe sowie von Antriebstechnologien für die Luftfahrt.

Grundsätzlich positiv ist die deutliche Aufstockung der Fördermittel für Ladeinfrastruktur für 2022 und 2023 gegenüber 2021. Allerdings ist dieser Mittelaufwuchs nicht ausreichend angesichts der Größe der Herausforderung, private und öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht im zeitlichen Vorlauf zum Markthochlauf der Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Insbesondere beim weiteren Aufbau von privaten Ladepunkten und dem Laden beim Arbeitgeber ist die Bundesregierung aufgefordert, ihre Ambitionen zu erhöhen. Insgesamt braucht der weitere Aufbau der Lade- und Tankinfrastruktur lt. Berechnungen der gemeinsamen Studie von BCG und BDI „Klimapfade 2.0“ eine verlässliche Investitionslinie, die erst im Jahr 2026 ihren Höhepunkt mit einem Gesamtförderbedarf von rd. 4 Mrd. Euro erreichen wird und danach schrittweise bis 2030 auf rd. 2 Mrd. Euro absinken kann.

Ein völlig falsches Signal für das Erreichen des Klimaschutzziels im Verkehr ist das Absenken und vorzeitige Auslaufen der Kaufanreize für Elektrofahrzeuge. Der direkte Kaufanreiz ist weiterhin das passgenaue Instrument für den erforderlichen Antriebswechsel zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Denn es gilt zu berücksichtigen, dass der Antriebswechsel den mit Abstand wichtigsten Hebel zur raschen THG-Reduktion im Verkehr darstellt. Privatkäufer stellen vor Kaufentscheidungen keine Vollkostenanalyse an. Deshalb sollten für den von der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag angestrebten Markthochlauf auf 15 Mio. Elektrofahrzeuge die bestehenden Kaufanreize bis Ende 2025 beibehalten werden und schrittweise bis Ende 2030 auslaufen.

Auch andere Förderansätze sind nicht ausreichend unterlegt. So braucht beispielsweise die Förderung von Bodenstromanlagen für Flughäfen eine verlässliche Investitionslinie. Der ETF sollte um Verpflichtungsermächtigungen

Bundeshaushalt 2023

für die Folgejahre bis einschließlich 2026 ergänzt werden, die den Hochlauf der Förderungen absichern. Eine Expertenschätzung geht von einem Gesamtförderbedarf von rd. 90 Mio. Euro bis einschließlich 2030 aus, wenn die deutschen Flughäfen die geplanten Anforderungen an Bodenstromversorgung gemäß der aktuell auf EU-Ebene diskutierten AFI-Verordnung entsprechen sollen. Außerdem fehlt im Entwurf die im Koalitionsvertrag erwähnte Simulationsplattform für die Erprobung und spätere Realisierung der klimaneutralen Technologien im Luftverkehr, das Demonstratorprogramm. Dabei werden vor allem neue Wasserstoffantriebe, -tanks und -infrastruktur bis hin zur Serienreife untersucht. Dass eine „Plattform für Wasserstoff in der Luftfahrt / klimaneutrales Fliegen“ geschaffen wird, ist unabdingbar.

Verkehrsinfrastrukturen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft und nachkommende Generationen erwarten zu Recht, dass wir ihnen keinen Schuldenberg bei Verkehrsinfrastrukturen hinterlassen und dass Mobilität klimaneutral ist. Daher müssen wir jetzt in leistungsfähige, krisenresiliente und zukunftssichere Verkehrsinfrastrukturen investieren, die für die Transformation zu einer CO2-neutralen Gesellschaft gewappnet sind, sowie eine nachhaltige Mobilität und Logistik für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft ermöglichen.

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