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1. Bundesschienenwege
Bundeshaushalt 2023
1. Bundesschienenwege
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Anteil der Schiene im Güterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Mit dem vorgelegten Kabinettsentwurf wird dieses Ziel verfehlt und die Bundesregierung wird die Verlagerung auf die Schiene stoppen, bevor sie überhaupt richtig Fahrt aufgenommen hat.
Das marode, bereits heute über seine Kapazitätsgrenzen hinaus betriebene Schienennetz benötigt eine Qualitäts- und Wachstumsoffensive, um den aktuellen sowie künftigen Verkehrsbedarf bewältigen zu können. Angesichts des weiterhin deutlich steigenden Verkehrsaufkommens sind ein weiterer Ausbau des Schienennetzes und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz im Bestandsnetz zwingend erforderlich.
Zudem sind dringend Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs erforderlich, um die Verkehrsverlagerungsziele zu erreichen. Zur Stabilisierung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs bedarf es einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Sie ist erforderlich, um den durch Corona entstandenen Einbruch der Fahrgastzahlen auch über das Jahr 2022 hinaus zu kompensieren, die gestiegenen Energie-, Material- und Personalkosten zu tragen und weitere Angebotsverbesserungen realisieren zu können.
Dringende Bedarfe für die Stärkung der Schiene werden mit dem Kabinettsentwurf des Bundeshaushalts 2023 noch nicht umfassend abgebildet. Auch für die Finanzplanung ab 2024 sind weitere Mittelerhöhungen erforderlich.
Neben der Erhöhung der Regionalisierungsmittel bestehen für 2023 folgende akute Bedarfe:
▪ Der Einzelwagenverkehr sichert den Flächenzugang zum Schienegüterverkehr und ist von großer Bedeutung für klimafreundliche Logistikketten der deutschen Wirtschaft. 2021 hat der Bund eine Förderung der Anlagenpreise zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs gestartet. Der Entwurf des BHH 2023 sieht einen Ansatz von nur 40 Mio. EUR vor. Um den Einzelwagenverkehr kurz- und mittelfristig zu stabilisieren und Wachstumsinvestitionen zu ermöglichen, sollte die Förderung für 2023 auf mindestens 100 Mio. EUR angehoben werden. Spätestens für die Folgejahre ist der Ansatz für den Einzelwagenverkehr mit weiteren Förderinstrumenten auf aus heutiger Sicht ca. 170 Mio. EUR zu ergänzen. Ohne diese Maßnahmen sind die verkehrspolitischen Ziele für den
Bundeshaushalt 2023
Güterverkehr nicht erreichbar. Eine entscheidende Zukunftstechnologie in diesem Kontext ist die Digitale Automatische Kupplung, für deren Einführung mittelfristig ebenfalls Vorkehrungen im Bundeshaushalt zu treffen sind.
▪ Kapazität und Attraktivität der Bahnhöfe sind Treiber für mehr Personenverkehr auf der Schiene. Die Bedarfe sind in den bestehenden Programmen nur teilweise abgedeckt. Für 2023 sollten die Mittel für den Titel
Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von
Bahnhöfen daher von 175 Mio. EUR auf 260 Mio. EUR erhöht und eine
Aufwandsfinanzierung ermöglicht werden. Darüber hinaus wird der Einstieg in ein neues Bahnhofsprogramm mit weiteren Mitteln i.H.v. 120
Mio. EUR in 2023 empfohlen. Mit einem Hochlauf in den Folgejahren auf 0,8 Mrd. EUR für 2026 können so bis zu 500 Bahnhöfe ganzheitlich entwickelt und damit für die Nutzer verbessert werden.
▪ Mit der Digitalisierung von Fahrzeugen und Strecken werden Kapazität,
Robustheit und Effizienz des Schienensystems deutlich erhöht. Die Dotierung für das Programm Digitale Schiene Deutschland (DSD) sollte (inkl. der Verpflichtungsermächtigungen (VE) bis 2032) gestärkt werden.
Im Jahr 2023 besteht für die Ausrüstung von Infrastruktur und Fahrzeugen ein Bedarf von 1,2 Mrd. EUR, der bis 2026 auf 2 Mrd. EUR ansteigt.
Der Entwurf des BHH 2023 bleibt mit 0,5 Mrd. EUR deutlich hinter diesem Bedarf zurück. Das gilt auch für die VE mit knapp 2 Mrd. EUR. Um die zur DSD-Umsetzung sowie des ERTMS-Pflichtprogramms des Bundes notwendige Finanzierungs- und Änderungsvereinbarungen zu zeichnen, sind bis 2032 VE i.H.v. 10,4 Mrd. EUR notwendig. Nur so kann die
Grundlage für einen vollumfassenden digitalen Bahnbetrieb realisiert und die europäischen Verpflichtungen Deutschlands für den ETCS-Ausbau ohne drohende Vertragsverletzungsverfahren abgebildet werden.
Für die weiteren Jahre sind darüber hinaus folgende Bedarfe prioritär:
▪ Für die Entwicklung eines Hochleistungsnetzes wird derzeit der zusätzliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Zur Realisierung ist der Mittelbedarf in der Finanzplanung ab 2024 abzubilden.
▪ Um die Kapazität der Infrastruktur darüber hinaus weiter und nachhaltig zu erhöhen, sollten verstärkt kleine und mittlere Maßnahmen an hoch ausgelasteten Strecken umgesetzt werden. In den kommenden Jahren sollte ein weiterer Mittelhochlauf erfolgen und der Maßnahmenumfang