Revision der Luftsicherheitsgebührenverordnung

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Stellungnahme

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

Stand: 15 03 2023

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: TT.MM.JJJJ

Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

Hintergrund

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) soll die Gebührentatbestände für öffentliche Leistungen im Bereich der Luftsicherheit an die geltende Rechtslage anpassen und eine kostendeckende Gebührenerhebung ermöglichen.

Der Verordnungsentwurf führt hierzu neue Gebührentatbestände für bislang gebührenrechtlichnichtabgebildete,öffentlicheLeistungenein,diedurchdie Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Europäischen Kommission begründet werden. Dies betrifft insbesondere die Zulassung und Überwachung von Akteuren und Maßnahmen im Bereich der sicheren Lieferkette, die Zertifizierung von Ausbildern und Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit. Darüber hinaus werden die Gebührenrahmen für viele bestehende Leistungen teils deutlich erhöht. Dies betrifft insbesondere den Rahmen für die Luftsicherheitsgebühr, welche für die Durchsuchung von Flugästen und mitgeführten Gegenständen erhoben wird, sowie den Gebührenrahmen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Gefahren- und Terrorismusabwehr ist eine hoheitliche Aufgabe

Gefahren- und Terrorismusabwehr ist eine hoheitliche Aufgabe. Aus Sicht des BDI muss der Staat daher seine Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch im Luftverkehr und der sicheren Lieferkette wahrnehmen und die Kosten für die Herstellung öffentliche Sicherheit tragen.

Die durch Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen entstehenden Kosten sollten grundsätzlich durch den Bund übernommen werden, zumindest aber muss eine anteilige staatliche Finanzierung an der hoheitlichen Aufgabe der Gefahren- und Terrorabwehr auf dem aktuellen Niveau bestehen bleiben.

Gleichzeitig gilt es, die Gebühr möglichst bundeseinheitlich auszugestalten, um eine leistungsfähige Verkehrsanbindung ländlicher Regionen sicherzustellen und deren wirtschaftliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die im Verordnungsentwurf skizzierte, deutliche Erhöhung des Rahmens für die Luftsicherheitsgebühr steht mit diesen Anforderungen im Konflikt.

Der Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung führt darüber hinaus neue Gebührentatbestände ein, die aus der behördlichen Aufsicht über Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Beteiligte der

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sicheren Lieferkette folgen Die Aufsichtstätigkeit der Behörden soll eine rechtskonforme Anwendung von Maßnahmen zur Gefahren- und Terrorismusabwehr sicherstellen. Im Fokus steht somit auch hier die Herstellung öffentlicher Sicherheit. Aus den Aufsichtstätigkeiten entstehende Kosten können daher nicht als rein individuell zurechenbare Leistungen verstanden werden und sollten nicht über die Einführung neuer Gebührentatbestände finanziert werden. Steigende Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für betroffene Akteure gefährden zudem zunehmend das bewährte Modell der sicheren Lieferkette. Bei der Ausgestaltung von Gebührenrahmen gilt es, dies zu berücksichtigen und verhältnismäßige Lösungen anzustreben.

Anreize für effizientes Verwaltungshandeln und Planungssicherheit für Unternehmen sind dringend erforderlich

Die im Verordnungsentwurf skizzierte Verrechnung zahlreicher Gebührenund Auslagentatbestände nachZeitaufwand setztkeineAnreize fürschnelles, zielorientiertes Verwaltungshandeln sowie den kosteneffizienten Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Behörden Um effizientes Verwaltungshandeln zu fördern und Planungssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen, sollten Leistungen praxisnah, transparent und schlüssig definiert werden. Doppelregelungen für einzelne Gebührentatbestände sind auszuschließen, ein kohärenter und nachvollziehbarer Verrechnungsansatz muss sichergestellt werden. Gebührentatbestände sollten zudem möglichst bundeseinheitlich ausgestaltet werden, etwa durch die Verringerung des oberen Gebührenrahmens für Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Eine zuverlässige Kalkulation der durch den Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung entstehenden Kosten für die Wirtschaft ist aufgrund zahlreicher, nach Zeitaufwand definierter Gebührentatbestände nicht möglich. Verhältnismäßige Gebührendeckel sind daher dringend erforderlich, um Planungssicherheit zu schaffen.

Ein leistungsfähiger Industriestandort benötigt attraktive Rahmenbedingungen

Deutschland zeichnet sich schon heute durch eine hohe Abgaben- und Gebührenlast aus, die durch die Einführung neuer und die Erhöhung bestehender Gebühren- und Auslagentatbestände im Rahmen einer Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung weiter verschärft würde. Die im

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Referentenentwurf skizzierten Gebührentatbestände resultieren teilweise zudem aus der Umsetzung strengerer, über das Unionsrecht hinausgehenden Maßnahmen und benachteiligen somit deutsche Unternehmen finanziell und prozessual im europäischen Wettbewerb. Durch die Neufassung der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) zeichnen sich darüber hinaus aktuell weitere finanzielle und administrative Mehrbelastungen ab In Kombination droht ein Attraktivitätsverlust des Industrie- und Luftverkehrsstandorts Deutschland im grenzüberschreitenden Wettbewerb Der BDI spricht sich daher gegen eine weitere Erhöhung von Gebühren und eine Kostenübernahmedes StaatesfürdieGefahren-undTerrorismusabwehrin einem effizient ausgestalteten Luftsicherheitsregime aus.

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Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Underbietet InformationenundwirtschaftspolitischeBeratung füralle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 39 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

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