Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten

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Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten Industrielle Flexibilität weiterhin notwendig

24. Mai 2022 Systemstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) läuft gemäß der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung Ende Juni 2022 aus. Da eine adäquate Nachfolgeregelung bisher nicht in Sicht ist – hiermit ist dem Vernehmen nach nicht vor Sommer 2023 zu rechnen – würde eine Regelungslücke entstehen. Somit gäbe es ab Juli 2022 im Strommarkt kein Instrument mehr, das verlässlich industrielle Flexibilitäten bereitstellen und als nachfrageseitige Auffangmaßnahme eingesetzt werden könnte. Eine solche Lücke darf aus Sicht der hier unterzeichnenden Verbände insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der Systemstabilität und die Versorgungssicherheit nicht entstehen. Wir empfehlen deshalb dringend die Verlängerung der bestehenden AbLaV um ein Jahr, bis eine adäquate Nachfolgeregelung erarbeitet und umgesetzt ist. Industrieller Flexibilität wird von der Bundesregierung zu Recht eine wichtige Rolle im zukünftigen Energiesystem zugeschrieben. Abschaltbare Lasten sind zudem schon heute ein wichtiges Instrument zum Schutz der Systemstabilität: Von 2017 bis 2020 fanden laut Bericht der Bundesnetzagentur insgesamt 259 Abrufe von abschaltbaren Lasten statt. Davon erfolgten 253 Abrufe zur Stützung der Systembilanz und sechs Abrufe aus engpassbedingten Gründen. Hinzu kommen weitere 61 Abrufe in 2021 und 2022. Jüngst hat die AbLaV ihre wichtige Bedeutung für die Systemstabilität am 8. April 2022 auch besonders anschaulich unter Beweis gestellt: In der Zeit zwischen 11 Uhr und 13 Uhr wurden nahezu alle verfügbaren abschaltbaren Lasten aktiviert, um Ungleichgewichte in der Systembilanz aufgrund von Wetterprognoseabweichungen auszugleichen. Ohne den Einsatz von verfügbaren Abschaltlasten würde die Systemstabilität folglich sehr stark in Bedrängnis geraten oder unter gewissen Umständen nicht mehr gewährleistet werden können. Ohne eine Verlängerung der AbLaV wären nach dem 30. Juni 2022 vergleichbare Maßnahmen der Industrie zur Systembilanzstützung nicht mehr möglich. Unserer Ansicht nach wäre es nicht sachgerecht und zudem riskant, auf die von den Unternehmen bisher bereitgestellten Flexibilitäten künftig zu verzichten. Sie wurden in der Vergangenheit nachweislich mehrfach gebraucht. Ohne ein solches System der freiwilligen Teilnahme würden (willkürliche) Zwangsabschaltungen erforderlich werden. Dabei würden auch Unternehmen getroffen, die gar keine Flexibilität in ihren Produktionsprozessen haben. Für den Industriestandort Deutschland wäre das fatal, für die betroffenen Unternehmen ein nicht hinnehmbarer Umstand.


Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit einhergegangene Unsicherheit bei der europäischen und deutschen Energieverfügbarkeit machen jedes zusätzliche Instrument, welches der Systemsicherheit dienen kann, unverzichtbar. Die Ereignisse seit dem 24. Februar 2022 haben die ohnehin angespannte Situation auf den Energiemärkten weiter verschärft und auch das Risiko für die Gefährdung der Systemstabilität erhöht. Die Lage dürfte sich weiter zuspitzen, sollten die letzten Kernkraftwerke zum Ende des Jahres abgeschaltet werden und Kohlekraftwerke weiter stillgelegt werden. Insbesondere in dieser Situation brauchen wir alle zur Verfügung stehenden Instrumente und dürfen nicht zulassen, dass Regelungslücken entstehen. Wir gehen davon aus, dass sich mit der Bundesnetzagentur und auch der Europäischen Kommission eine Einigung in dieser Angelegenheit finden lässt. Dem Vernehmen nach laufen die Beratungen zur Nachfolgeregelung bereits. Auch angesichts des Risikos, dass Deutschland möglicherweise in Folge von erforderlichen Erdgaseinsparmaßnahmen bald keine Gas-Kraftwerke ohne Wärmeauskopplung mehr im Strommarkt einsetzen kann, sind wir zuversichtlich, dass sich die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission von der Notwendigkeit überzeugen lassen werden, dass eine Verlängerung der bestehenden gesetzlichen Verordnung zum 1. Juli 2022 dringend erforderlich ist.

Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028 - 0 Lobbyregisternummer: R000534

Ansprechpartner

Dr. Beatrix Jahn Abteilung Energie- und Klimapolitik Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. – BDI T: +49 30 2028 -1481 b.jahn@bdi.eu

Heinrich Nachtsheim Abteilung Energie, Klimaschutz und Rohstoffe Verband der Chemischen Industrie e.V. – VCI T: +49 69 2556 -1542 nachtsheim@vci.de Lobbyregisternummer: R000476

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A. Renz / M. Dahlheimer Energiewirtschaft und Regulierung Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. – VKI T: +49 172 66 40 - 275 m.dalheimer@vik.de Lobbyregisternummer: R002055

Michael Schwaiger Leiter Energiepolitik WirtschaftsVereinigung Metalle e.V. – WVMetalle T: +49 30 726 207 -122 schwaiger@wvmetalle.de Lobbyregisternummer: R002614

BDI Dokumentennummer: D 1582

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