Länderbericht USA 11/2017

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LÄNDERBERICHT USA

Divided – United. Trumps (Un-)Vereinigte Staaten: Die USA ein Jahr nach den Präsidentschaftswahlen 08/11/2017 

Die Wirtschaftspolitik der Trump-Administration unterscheidet sich stark von der ihrer Vorgängerregierungen. Die Handelspolitik spielte im ersten Jahr nach der Wahl eine außergewöhnlich große Rolle. Insgesamt konnte Trump bisher nur wenige seiner Wahlversprechen einlösen: Investitionen in die Infrastruktur blieben aus. Obamacare wurde nicht abgewickelt. Und die Entwicklungen zur Steuerreform nehmen erst seit Kurzem an Fahrt auf: Am 2. November stellten die Republikaner im US-Repräsentantenhaus ihren Gesetzesentwurf vor.

Durch seine nationalistische Rhetorik und Politik der Abschottung hat Präsident Trump gesellschaftliche Konflikte und die Spaltung des Landes weiter befeuert. Eine Fortsetzung der Politik Trumps würde die Versöhnung der USamerikanischen Bevölkerung auf eine schlechte Grundlage stellen. Gleichzeitig sorgt der demografische Wandel dafür, dass auch andere Wählergruppen langfristig stärker in den Fokus der Politik rücken werden.

Die Konjunktur in den USA ist robust. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal 2017 nur um 1,2 Prozent gewachsen war, zog das Wachstum im zweiten Quartal mit einer annualisierten Rate von 3,1 Prozent deutlich an. Auch im dritten Quartal blieb das Wachstum nach ersten Schätzungen mit 3,0 Prozent stark.

Der Arbeitsmarkt bleibt stabil. Die Arbeitslosigkeit befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit 2006. Der Immobilienmarkt hat sich im zweiten Quartal 2017 im Vergleich zum Vorquartal etwas verschlechtert. Das USHandelsbilanzdefizit ist weiterhin sehr hoch und stieg zwischen dem ersten und zweiten Quartal 2017 weiter an.


Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftliche Lage............................................................................................................................................ 1 Wirtschaftswachstum ............................................................................................................................................. 1 Einkommen, Konsum und private Verschuldung ................................................................................................... 3 Investitionsquote .................................................................................................................................................... 3 Arbeitslosigkeit....................................................................................................................................................... 4 Immobilienmarkt .................................................................................................................................................... 5 Staatsschulden/ Haushaltsdefizit ........................................................................................................................... 6 Außenhandel ......................................................................................................................................................... 8 Energiedaten ....................................................................................................................................................... 13 Wechselkurs des US-Dollars ............................................................................................................................... 14

Sonderschwerpunkt: United – Divided. Trumps (Un-)Vereinigte Staaten von Amerika .............................. 16 Trump und seine Unterstützer: Die gesellschaftliche Spaltung des Landes ........................................................ 16 Der US-amerikanische Kongress ein Jahr nach den Wahlen .............................................................................. 18

Die US-Wirtschaftspolitik unter Trump ............................................................................................................ 20 Handelspolitik ...................................................................................................................................................... 21 Sanktionspolitik .................................................................................................................................................... 26 Infrastruktur ......................................................................................................................................................... 28 Finanzmarktregulierung ....................................................................................................................................... 29 Gesundheitspolitik ............................................................................................................................................... 30 Klima und Energie ............................................................................................................................................... 31 Haushalt und Steuerreform .................................................................................................................................. 33

Quellenverzeichnis ............................................................................................................................................ 36

Impressum ......................................................................................................................................................... 40

Dr. Stormy-Annika Mildner | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1562 | s.mildner@bdi.eu | www.bdi.eu


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Wirtschaftliche Lage Wirtschaftswachstum Die Konjunktur in den USA ist robust. Bisher gibt es keine Anzeichen für eine sich in Zahlen niederschlagende Verunsicherung der Wirtschaft durch die politische Ausnahmesituation in Washington. Nachdem das BIP laut amtlichen Zahlen des Bureau of Economic Analysis im ersten Quartal 2017 nur schwach um 1,2 Prozent gewachsen war, zog das Wachstum im zweiten Quartal mit einer annualisierten Rate von 3,1 Prozent deutlich an. Im dritten Quartal blieb es nach ersten Schätzungen mit 3,0 Prozent bei einem starken Wachstum. Die Schwäche des ersten Quartals lässt sich auf einen ungewöhnlich starken Abbau in der privaten Vorratshaltung sowie ein relativ verhaltenes Wachstum bei den Konsumausgaben zurückführen. Der private Konsum bleibt dennoch die treibende Kraft hinter dem Wachstum der US-Wirtschaft. Die volatileren Privatinvestitionen entwickelten sich im zweiten Quartal 2017 gegenüber einem starken ersten Quartal weniger dynamisch und wuchsen im dritten Quartal noch einmal geringer. Auch sie tragen aber weiterhin positiv zum Wachstum bei. Der Außenhandelsbeitrag verbesserte sich im dritten Quartal leicht, stütze das BIP-Wachstum jedoch wenig. Geringfügig negativ ist der Beitrag der öffentlichen Ausgaben: Hier stehen gestiegene Rüstungsausgaben verringerten Ausgaben auf der Ebene der Bundesstaaten und Kommunen gegenüber. Für das Gesamtjahr 2017 prognostiziert der Internationale Währungsfond (IWF) ein Wachstum von 2,1 Prozent. Gegenüber seiner Frühjahrsschätzung geht der IWF davon aus, dass die US-Fiskalpolitik weniger expansiv ausfallen wird als erwartet. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die US-Wirtschaft aufgrund von Fundamentalfaktoren, allen voran einer alternden und langsamer wachsenden Bevölkerung und einem wieder ansteigenden Zinsniveau, eher moderat wachsen wird. Auch das Produktivitätswachstum in den USA bleibt schwächer als im langjährigen Durchschnitt. Die Hurrikane vom Spätsommer/Herbst dürften kurzfristig einen negativen Effekt auf die Industrieproduktion haben, mittelfristig dürften die Wiederaufbaumaßnahmen das BIP-Wachstum jedoch positiv beeinflussen. Die genauen Effekte sind schwer vorherzusagen. Analysten von Goldman Sachs schätzen, dass einem um 0,8 Prozentpunkte geringeren Wachstum im dritten Quartal 2017 ein positiver Wachstumseffekt von 1,0 Prozentpunkten in den folgenden drei Quartalen gegenüber stehen wird. Analysten der Bank of America schätzen den negativen Effekt im dritten Quartal 2017 hingegen auf 0,4 Prozentpunkte und gehen davon aus, dass sich Wiederaufbaumaßnahmen erst ab 2018 positiv auf das Wachstum auswirken werden.

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Einkommen, Konsum und private Verschuldung Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte lag laut amtlichen Daten des Bureau of Economic Analysis im zweiten Quartal 2017 um 2,8 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Es wuchs damit in diesem Zeitraum stärker als die Wirtschaft insgesamt. Bemerkenswert ist, dass die Konsumausgaben im selben Zeitraum noch stärker, nämlich um 4,5 Prozent, anstiegen. Dies erklärt den Rückgang der Sparquote der privaten Haushalte, welche innerhalb eines Jahres um gut ein Viertel zurückging. Die USA haben mit nur noch 3,8 Prozent des verfügbaren Einkommens eine der niedrigsten Sparquoten weltweit. Im Vorjahresquartal betrug diese noch 5,3 Prozent. Die Gesamtverschuldung der privaten Haushalte lag laut der Federal Reserve Bank of New York im zweiten Quartal 2017 bei $12,8 Billionen, das entspricht 67 Prozent des BIP. Relativ zum BIP liegen die Schulden der privaten Haushalte damit deutlich unter ihrem Höchststand von 87 Prozent im ersten Quartal 2009. Im Laufe der Finanz- und Wirtschaftskrise war die Verschuldung merkbar zurückgegangen. Seit Mitte 2013 ist der Schuldenabbau jedoch ins Stocken geraten. Mit etwa zwei Dritteln entfällt auf Hypothekenschulden nach wie vor der größte Anteil an den Gesamtschulden der privaten Haushalte, auch wenn dieser gesunken ist. Studienkredite haben hingegen über die Jahre an Bedeutung gewonnen. Machten diese im Jahr 2003 nur gut drei Prozent und 2008 etwa fünf Prozent der Gesamtschulden der privaten Haushalte aus, sind es mittlerweile fast elf Prozent.

Investitionsquote Die Investitionsquote, also der Anteil der privaten Investitionen am BIP, betrug laut amtlichen Daten des Bureau of Economic Analysis im zweiten Quartal 2017 16,5 Prozent und liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres. Ähnlich wie in anderen Industrieländern liegt dieser Wert jedoch unterhalb der langjährigen Durchschnittswerte. Eine Ursache für diese ‚säkulare Stagnation‘ ist in demografischen Veränderungen zu finden. So ist eine alternde, nur gering wachsende Bevölkerung ökonomisch weniger aktiv, was wiederum niedrigere Investitionsanreize zur Folge hat. Zudem sind im IT-Zeitalter Investitionsgüter billiger geworden, so dass für dieselbe Wertschöpfung weniger Kapitalinvestitionsvolumen notwendig ist als in den vergangenen Jahrzehnten. In den USA kommt

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ein weiterer Faktor hinzu: der Strukturwandel hin zum Finanz- und Dienstleistungssektor, der mit einem relativen Rückgang von kapitalintensiveren, industriellen Wertschöpfungsbereichen einhergeht. Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosigkeit lag laut amtlichen Zahlen des Bureau of Labor Statistics im Oktober bei 4,1 Prozent und blieb damit auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in den Vormonaten September (4,2 %) und August (4,4 %). Die Arbeitslosigkeit befindet sich damit auf dem niedrigsten Stand seit 2006. Langzeitarbeitslose – also diejenigen, die seit mindestens 27 Wochen arbeitslos gemeldet sind – machen etwa ein Viertel aller Arbeitslosen aus. Ihre Zahl ist im letzten Jahr von etwa 2,1 Millionen auf zuletzt 1,8 Millionen Menschen zurückgegangen. Die Partizipationsrate, also der Anteil derjenigen, die einen Arbeitsplatz haben oder aktiv auf Arbeitssuche sind, lag im Oktober 2017 bei 63 Prozent. Im Gegensatz zur Arbeitslosenquote, die seit Jahren rückläufig ist, ist die Partizipationsrate seit Jahren relativ stabil und liegt weiterhin deutlich unter ihrem Vorkrisenniveau von rund 66 Prozent (2007). Dies ist ein Hinweis darauf, dass es einen Teil der Bevölkerung gibt, der sich vom Arbeitsmarkt zurückgezogen hat und nicht vom aktuellen Aufschwung profitiert. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt robust, und die USA nähern sich der Vollbeschäftigung. Damit wäre auch eine stärkere Lohnentwicklung zu erwarten. Vor dem Hintergrund schwacher Produktivitätszuwächse und niedriger Inflation ist die Lohnsteigerung bisher jedoch eher verhalten. Die Arbeitsproduktivität ist in den USA seit 2010 nur sehr langsam gewachsen; 2016 lag das Wachstum laut OECD bei 0,2 Prozent und damit weiter deutlich unter langjährigen Durchschnittswerten. Dies trägt mit dazu bei, dass Verteilungsspielräume geringer sind und Arbeitnehmer in den Lohnverhandlungen keine großen Lohnsteigerungen durchsetzen können.

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Immobilienmarkt Das U.S. Department of Housing and Urban Development (HUD) zieht eine gemischte Bilanz zur Lage des Immobilienmarktes. So hat sich der Immobilienmarkt im zweiten Quartal 2017 laut HUD zum Vorquartal etwas verschlechtert. Die Zahl der Baubeginne sank um 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorquartal und lag lediglich um 0,7 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Unterscheidet man zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern, zeigt sich ein Anstieg von 9,2 Prozent für Einfamilienhäuser im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die Zahl der Baubeginne für Mehrfamilienhäuser sank im selben Zeitraum hingegen deutlich um 16,1 Prozent. Die Zahl der im Bau befindlichen Häuser sank gegenüber dem ersten Quartal zudem um 9.000 Einheiten und lag damit bei insgesamt 1,07 Millionen (-0,8 %). Der CoreLogic Case-Shiller Index und der House Price Index der Federal Housing Finance Agency verweisen auf einen Anstieg der Immobilienpreise im zweiten Quartal 2017 um 0,9 Prozent beziehungsweise 1,6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal. Der CoreLogic Case-Shiller Index lag im Juli 2017 bei 194 Punkten und damit höher als ein Jahr zuvor mit 183 Punkten. Diese Zahlen unterstreichen eine deutlich dynamischere Entwicklung der US-Immobilienpreise im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zu den beiden Vorjahren 2015 und 2016. Auf dem Höhepunkt der Immobilienblase lag der CoreLogic Case-Shiller Index im Juli 2006 bei 185 Punkten. Die Immobilienpreise haben also ein neues Allzeithoch erreicht. Gerade Erstkäufer haben zunehmend Probleme, eine angemessene Immobilie zu erstehen. Den gestiegenen Preisen stand zuletzt ein Rückgang in der Zahl der Verkäufe gegenüber. Für Einfamilienhäuser sank diese gegenüber dem ersten Quartal (saisonbereinigt und auf das Jahr gerechnet) um 0,8 Prozent. Dabei sind regionale Unterschiede zu beobachten: in den Sommermonaten fielen die Verkäufe besonders stark im Nordosten und weniger stark im Süden und Westen. Im Mittleren Westen stiegen die Verkäufe entgegen des Trends. Die Kombination aus hohen Preisen und zurückgehenden Verkäufen deutet auf eine bevorstehende Abkühlung des Immobilienmarktes hin.

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Staatsschulden/ Haushaltsdefizit Das Haushaltsjahr 2017 ging am 30. September zu Ende. US-Präsident Trump und dem Kongress gelang es im September, einen Government shutdown vorläufig zu vermeiden und sich per sogenannter Continuing Resolution auf eine Zwischenfinanzierung des Haushaltes bis zum 8. Dezember zu einigen. Dies bedeutet, dass die Schuldengrenze bis zum 8. Dezember ausgesetzt und am 9. Dezember auf den aktuellen Stand angehoben wird. Im Normalfall muss der Kongress die jährliche Verwendung des Bundeshaushaltes rechtzeitig bis zu Beginn des neuen Haushaltsjahres am 1. Oktober beschließen. Hätten sich Kongress und Präsident nicht auf weitere Haushaltsmittel und eine Aussetzung der Schuldenobergrenze geeinigt, wäre es zum Shutdown gekommen. Bundesbehörden und Einrichtungen aller Art, von Nationalparks bis zu Finanzaufsichtsbehörden, hätten dann ihre Arbeit einstellen müssen. Um den drohenden Regierungsstillstand abzuwenden, folgte Trump dem Vorschlag der Demokraten. Diese hatten sich für eine Verlängerung des Haushalts um drei Monate eingesetzt. Trump ging damit auf Konfrontationskurs mit Teilen seiner eigenen Partei, die sich für eine Lösung bis nach den Zwischenwahlen im November 2018 eingesetzt hatte. Nach Schätzungen des zur US-Regierung gehörenden Office of Management and Budget (OMB) liegen die Staatsschulden (gross federal debt) für das Jahr Haushaltsjahr 2017 bei $20,3 Billionen. Dies entspricht 106 Prozent des BIP und liegt leicht über der Staatsschuldenquote vom Vorjahr (105,2 % des BIP). Die von der Öffentlichkeit gehaltenen Staatsschulden (debt held by the public) belaufen sich auf 77,4 Prozent des BIP. Beide Werte nähern sich den historischen Höchstständen zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Das Haushaltsdefizit beträgt rund 3,1 Prozent des BIP.

Der Großteil der Staatsausgaben entfällt auf soziale Sicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenhilfe) und Gesundheit und Medicare (öffentliche Krankenversicherung für Rentner); sie machen 37 beziehungsweise 28 Prozent der Gesamtausgaben aus. Die Ausgaben für Verteidigung und nationale Sicherheit liegen bei rund 19 Prozent. Alle anderen Bereiche (Zinsen, Bildung und Forschung und Sonstige) addieren sich auf rund 16 Prozent der Ausgaben.

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Im Juli 2017 veröffentlichte das parteiunabhängige Congressional Budget Office (CBO) eine Analyse, wie sich Trumps Haushaltspläne, die er am 23. Mai 2017 dem Kongress vorgelegt hatte, über die nächsten zehn Jahre auf die Staatsschulden auswirken würden. Trumps Vorschlag beinhaltete zu diesem Zeitpunkt noch keine Details zu seinen Steuerplänen, daher rechnete das CBO mit einer einkommensneutralen Steuerreform. Als Vergleich dient ein Baseline-Szenario, in dem geltende Gesetzgebung fortgesetzt wird. In diesem Baseline-Szenario würden die von der Öffentlichkeit gehaltenen Staatsschulden von aktuell rund 77 Prozent des BIP bis 2027 auf 91 Prozent des BIP ansteigen. Das jährliche Defizit würde von aktuell gut drei auf über fünf Prozent des BIP wachsen. Sollte Trumps Haushaltsvorschlag umgesetzt werden, schätzt das CBO hingegen, dass das Haushaltsdefizit etwa konstant bleiben (zwischen 2,6 und 3,3 Prozent) und die von der Öffentlichkeit gehaltenen Staatsschulden lediglich auf 80 Prozent des BIP ansteigen würden. Das im Vergleich zum Baseline-Szenario geringere Defizit ist darauf zurückzuführen, dass die TrumpAdministration massive Ausgabenkürzungen plant, insbesondere im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Bildung. Dass es hierzu tatsächlich kommen wird, ist jedoch unwahrscheinlich. So konnte die TrumpAdministration die mit einer Reform der Krankenversicherung verbundenen Ausgabensenkungen bisher nicht durch den Senat bringen (siehe dazu auch US-Wirtschaftspolitik unter Trump: Sozial- und Gesundheitspolitik & Steuerreform). Dennoch ist die Prognose des CBO im Vergleich zu den Berechnungen des im Weißen Haus angesiedelten Office of Management and Budget (OMB) noch konservativ. Das OMB rechnet mit deutlich niedrigeren Haushaltsdefiziten. Dies liegt daran, dass es anders als das CBO von einem ungewöhnlich hohen Wirtschaftswachstum und daraus resultierenden rund $3,6 Billionen (oder 8 %) höheren Einnahmen ausgeht. Die jüngst konkretisierten Details zur Finanzierung der Steuerreform relativieren die Berechnungen des CBO. In einem vom Kongress zuletzt angenommene Haushaltsresolution (Budget Blueprint) sind $1,5 Billionen für die von Trump geplante Steuerreform vorgesehen. Dieses Volumen ist als Höchstgrenze im verabschiedeten Haushaltsgesetz festgeschrieben. Die Details der endgültigen Steuerreform stehen allerdings noch nicht fest und sind Gegenstand laufender Verhandlungen (s. auch „Haushalt und Steuerreform“).

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Außenhandel Im Verhältnis zu anderen Industriestaaten sind die USA auch aufgrund ihrer Größe eine relativ geschlossene Volkswirtschaft; Exporte entsprachen 2016 laut OECD nur 12 Prozent, Importe nur 15 Prozent des BIP. Zum Vergleich: für Deutschland lagen diese Werte bei 46 Prozent beziehungsweise 38 Prozent. Dies bedeutet, dass die Weltmärkte für die Entwicklung der US-Wirtschaft vergleichsweise weniger wichtig sind als etwa Binnenmarkt und Konsum. Dennoch ist der Außenhandel verstärkt in den Fokus der Politik geraten. Seit mehreren Jahrzehnten weisen die USA hohe Leistungsbilanzdefizite auf, hauptsächlich bedingt durch hohe Defizite in der Warenbilanz. Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen Der Wert von US-Waren- und Dienstleistungsexporten betrug laut amtlichen Daten des Bureau of Economic Analysis im zweiten Quartal 2017 $579 Milliarden, 5,7 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Dabei sind die Dienstleistungsexporte ($196 Milliarden) mit 4,5 Prozent weniger stark gestiegen als die Warenexporte ($383 Milliarden) mit 6,3 Prozent. Der Wert der Importe betrug $716 Milliarden und stieg damit gegenüber dem Vorjahresquartal mit 6,6 Prozent stärker als die Exporte. Die Dienstleistungsimporte ($132 Milliarden) sind mit 5,6 Prozent weniger stark gestiegen als die Warenimporte ($584 Milliarden) mit 6,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Handelsbilanzdefizit von $137 Milliarden im zweiten Quartal 2017. Dieses ist um 10,9 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das Gesamtdefizit setzt sich zusammen aus einem Warenhandelsdefizit von $201 Milliarden (+8 %) und einem Dienstleistungshandelsüberschuss von $64 Milliarden (+2,3 %).

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Außenhandelssalden nach Waren- und Dienstleistungskategorien Besonders hoch waren die Defizite 2016 im Handel mit Kraftfahrzeugen ($156 Milliarden), Telekommunikationstechnik ($106 Milliarden) und Bekleidung ($83 Milliarden). Hohe Überschüsse erzielten die USA hingegen bei Transportmaschinen (insbesondere Flugzeuge) ($106 Milliarden), Ölsaaten ($24 Milliarden) und Kunststoffen ($18 Milliarden).

Im Dienstleistungshandel erzielten die USA 2016 den höchsten Überschuss bei Reisen ($82 Milliarden), gefolgt von Gebühren, die durch die Nutzung geistigen Eigentums anfallen ($80 Milliarden), sowie Finanz-

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dienstleistungen ($73 Milliarden). Ein Defizit besteht bei Transport- (-$13 Milliarden) und Versicherungsdienstleistungen (-$32 Milliarden).

Die wichtigsten Exportmärkte der USA für Waren und Dienstleistungen, bezogen auf das Jahr 2016, sind die EU mit $502 Milliarden (23 % der Gesamtexporte), Kanada mit einem Volumen von $321 Milliarden (15 %), Mexiko mit $262 Milliarden (12 %) und China mit $170 Milliarden (8 %). Beim Import stehen in leicht veränderter Reihenfolge ebenfalls die EU mit $596 Milliarden (22 % der Gesamtimporte), China mit $579 Milliarden (18 %), Mexiko mit $325 Milliarden (12 %) und Kanada mit $314 Milliarden (12 %) an der Spitze. Besonders hoch sind die Defizite somit im Handel mit China ($309 Milliarden), der EU ($93 Milliarden) und Mexiko ($63 Milliarden). Entwicklung der US-Leistungsbilanz und ihrer Komponenten Eine wichtige Kennziffer einer Volkswirtschaft ist ihre Leistungsbilanz. Diese besteht aus den Salden der Handelsbilanzen (Waren & Dienstleistungen) und den Salden von Primäreinkommen (Erträge aus Auslandsinvestitionen und Lohnzahlungen aus dem Ausland) und Sekundäreinkommen (Transferzahlungen, etwa Entwicklungshilfe und Überweisungen privater Haushalte ins Ausland). An ihr lässt sich ablesen, ob eine Volkswirtschaft insgesamt gegenüber dem Rest der Welt Netto-Vermögen anhäuft oder abbaut. Das Leistungsbilanzdefizit der USA betrug laut amtlichen Daten des Bureau of Economic Analysis im zweiten Quartal 2017 $123 Milliarden; dies entsprach 2,6 Prozent des BIP. Es ist damit seit dem Jahr 2013 (2,1 %) etwas gestiegen, gegenüber seinem historischen Tiefstand im Jahr 2006 (5,8 %) jedoch stark zurückgegangen. Dem hohen Defizit im Warenhandel von etwa vier Prozent des BIP stehen steigende Überschüsse im Dienstleistungshandel von gut einem Prozent des BIP, ein ähnlich großer positiver Saldo bei den Primäreinkommen und ein leicht negativer Saldo bei den Sekundäreinkommen, gegenüber.

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Die Gründe für die negative US-Leistungsbilanz sind vielschichtig und auch unter Experten Gegenstand kontroverser Debatten. Die USA haben einen großen Binnenmarkt mit einer kauffreudigen, vergleichsweise jungen und wachsenden Bevölkerung. Anders als kleine Länder wie Deutschland, die auf Exportmärkte angewiesen sind, spielen Ausfuhren somit eine geringere Rolle. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Sonderrolle des USDollar als internationale Leitwährung. US-Staatsanleihen sind international stark gefragt. Auch als Investitionsstandort und sicherer Hafen für Vermögenswerte sind die USA überdurchschnittlich attraktiv. Den hohen Defiziten in der Leistungsbilanz stehen also entsprechende Überschüsse in der Kapitalbilanz gegenüber. Insbesondere im bilateralen Handel mit China spielt zudem eine Rolle, dass viele US-amerikanische Unternehmen die Produktion – oft auch nur die Montage der Einzelteile – aufgrund der niedrigen Lohnkosten nach China verlegt haben. Der Mehrwert, der dabei in China entsteht, ist häufig sehr gering. Trotzdem gelten Produkte, die dort hergestellt und weiter verschifft werden, als chinesische Exporte. Ausländische Direktinvestitionen Die ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI) in die USA entsprachen laut OECD 2016 2,5 Prozent des BIP und lagen damit unwesentlich unter dem Wert für 2015, jedoch deutlich über den Werten der vorangegangenen zehn Jahre. US-Investitionen im Ausland entsprachen 2016 1,6 Prozent des BIP, womit sich ein seit 2011 (2,7 %) andauernder leichter Abwärtstrend fortsetzte. Dieser zweite Wert muss allerdings mit Vorsicht betrachtet werden, da global tätige US-Konzerne ihre Investitionen oftmals aus steuerlich günstigeren Ländern, etwa Irland, heraus tätigen. An der Aufstellung der Ziel und Herkunftsländer von US-FDI wird deutlich, dass in beide Richtungen ein großer Teil der internationalen Investitionen über internationale Finanzzentren und Länder mit niedrigen Kapitalsteuern fließen. So nehmen in beide Richtungen relativ kleine Volkswirtschaften, wie etwa die Niederlande und Luxemburg, führende Positionen ein. Die Rolle des Vereinigten Königreichs kann zu einem großen Teil mit dem Finanzplatz London erklärt werden. Insgesamt sind die Investitionsbeziehungen zwischen den USA und (West-) Europa sowie Kanada in beide Richtungen wesentlich intensiver als etwa die mit Asien (mit Ausnahme Japans) oder Afrika.

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Ziel und Herkunftsländer ausländischer Direktinvestitionen

Direktinvestitionen in den USA (Herkunftsländer)

Bestände, Mrd. US$

Direktinvestitionen aus den USA (Zielländer)

Bestände, Mrd. US$

Vereinigtes Königreich

555,7

Niederlande

847,4

Europa (Sonstige)

421,9

Vereinigtes Königreich

682,4

Japan

421,1

Luxemburg

607,8

Luxemburg

417,4

Irland

387,1

Kanada

371,5

Kanada

363,9

Quelle: Bureau of Economic Analysis, <https://www.bea.gov/international/di1usdbal.htm>, (eingesehen am 01.11.2017).

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Auf einem Index, mit dem die OECD die Offenheit einzelner Volkswirtschaften gegenüber Auslandsdirektinvestitionen auf einer Skala von 0 (völlig offen) bis 1 (völlig geschlossen) misst, erreichen die USA einen Wert von 0,09. Dieser Wert belegt eine große Offenheit für FDI, dennoch sind die USA restriktiver als der Durchschnitt der OECD Länder (0,07) und Deutschland (0,02). Energiedaten Laut Angaben des Short-Term Energy Outlooks vom August 2017 der U.S. Energy Information Administration (EIA) betrug die US-Rohölproduktion im Jahr 2016 schätzungsweise 8,9 Millionen Barrel pro Tag. Für das Jahr 2017 prognostiziert die EIA einen Anstieg auf 9,2 Millionen Barrel pro Tag sowie einen Durchschnitt von 9,9 Millionen Barrel pro Tag für das Jahr 2018. Dies würde die höchste jährliche durchschnittliche Produktion in der US-Geschichte darstellen und den bisherigen Rekord von 9,6 Millionen Barrel pro Tag im Jahr 1970 übersteigen. Die US-Rohölproduktion befindet sich damit wieder auf Wachstumskurs. Die positive Entwicklung ist auf eine anhaltend starke Binnennachfrage sowie auf eine höhere ausländische Nachfrage zurückzuführen. Die EIA erwartet für das Jahr 2018 einen deutlichen Anstieg des Rohölpreises. Dieser lag 2016 für ein Barrel Rohöl der Sorte West Texas Intermediate (WTI) bei rund $43. Für das Jahr 2018 prognostiziert die EIA einen Preis von $50 pro Barrel. Auch bei der Erdgasproduktion erwartet die EIA wieder Zuwächse. Die US-amerikanische Erdgasproduktion wird im Jahr 2017 auf durchschnittlich 73,6 Milliarden Kubikfuß pro Tag (ft³/p.d.) (dies entspricht etwa 2,08 BCM im europäischen Maß) prognostiziert, ein Anstieg von 0,8 ft³/p.d. gegenüber dem Niveau von 2016. Im Jahr 2018 wird die Erdgasförderung voraussichtlich 4,9 ft³/p.d. über dem Niveau von 2017 liegen und somit weiter wachsen. Im September 2017 betrug der Preis für Erdgas $2,98 pro Million British Thermal Units (Henry-HubPreis) und lag damit leicht über dem August-Niveau. Aufgrund höherer Erdgas-Exporte und einem wachsenden inländischen Erdgasverbrauch wird für das Jahr 2018 ein Anstieg des Erdgaspreises auf bis zu $3,19 pro Million British Thermal Units erwartet. Die EIA prognostiziert einen anhaltenden Anstieg des Strompreises. Dieser lag für Privathaushalte im Jahr 2016 im Durchschnitt bei 12,6 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2017 erwartet die EIA angesichts der guten

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wirtschaftlichen Lage, dass der Strompreis auf durchschnittlich 13,0 Cent pro Kilowattstunde ansteigen wird; 2018 könnte der Preis auf 13,4 Cent pro Kilowattstunde klettern. Wechselkurs des US-Dollars Im Laufe des Jahres 2017 hat der US-Dollar insbesondere in den Monaten April bis September gegenüber dem Euro stark abgewertet. Ende Oktober lag er bei €0,86, was einer Abwertung von etwa 12 Prozent gegenüber Anfang Januar entspricht. Nachdem das britische Pfund im Jahr 2016 massiv gegenüber dem Dollar verloren hatte, stabilisierte es sich und liegt nach Tiefständen von $1,20 im Januar nun wieder bei $1,31. Gegenüber dem Japanische Yen steht der Dollar nach einer starken Abwertung Ende 2016 im Verlauf des Jahres 2017 relativ stabil bei zuletzt ¥114. (Der Stand dieser Kurse bezieht sich auf den 31. Oktober 2017. Quelle ist Bloomberg.) Der schwächere Dollar trägt dazu bei, dass Exporte aus dem Dollarraum international wettbewerbsfähiger werden und Importe auf dem US-Markt an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, dürfte das Handelsbilanzdefizit der USA insbesondere gegenüber dem Euroraum zurückgehen. Wie sich der Dollar-Kurs entwickelt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Sollte die FED schneller als andere Zentralbanken wie beispielsweise die EZB die Zinsen anheben und Anleihekäufe zurückfahren, wird dies den Dollar stärken. Steigende Staatsausgaben, zum Beispiel in Infrastrukturprojekte, und Steuersenkungen würden die Konjunktur beleben und das Zinsniveau mittelfristig steigen lassen. Auch dies würde den Dollar stärken. Anfang November 2017 hat Präsident Trump Jerome Powell als Nachfolger der bisherigen Notenbankchefin Janet Yellen nominiert. Es wird erwartet, dass er die Politik des moderaten Zinsanstiegs von Yellen fortführen wird.

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Sonderschwerpunkt: United – Divided. Trumps (Un-)Vereinigte Staaten von Amerika Trump und seine Unterstützer: Die gesellschaftliche Spaltung des Landes Wenige hatten es für möglich gehalten, dass Donald Trump der 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika werden würde. Obwohl Hillary Clinton die Mehrheit der Wählerstimmen, die Popular Vote, gewann, erhielt Trump mit 306 zu 232 deutlich mehr Wahlmännerstimmen und konnte so die Wahl für sich entscheiden. Die Amerikaner votierten damit gegen die ehemalige Senatorin und Außenministerin Hillary Clinton und für den „Outsider“ Trump, der sich als Teil des Anti-Establishments präsentierte und den Wählern unter dem Slogan „America First“ eine bessere Politik versprochen hatte. Trump konnte laut Umfragen des Pew Research Centers vor allem Bürger aus der weißen unteren Mittelschicht für sich gewinnen. Dazu gehörten vor allem auch Menschen ohne akademischen Abschluss, die 2012 oft noch Barack Obama gewählt hatten. Analysen des USThinktanks Brookings Institution offenbaren darüber hinaus eine geographische Kluft zwischen den Wählern: So wählten die Menschen in ländlichen Staaten und Regionen Trump häufiger als diejenigen in (mittel)großen Städten und Vorstadtgebieten. Trumps Wählerschaft: Kernanliegen einer verunsicherten Mittelschicht Die Gründe, warum Trump die Wahl gewann, sind vielschichtig und umfassen sowohl ökonomische als auch soziale und kulturelle Faktoren. Trump gewann mit Ausnahme von Illinois die Staaten im Zentrum des sogenannten „Rust Belt“ – Indiana, Ohio, Michigan, West Virginia und Pennsylvania, sowie Wisconsin und Iowa, die zu Teilen ebenfalls zum „Rust Belt“ gehören. Im „Rust Belt“ sind die klassischen Industrien wie Automobil, Stahl und Kohle angesiedelt, in denen durch Automatisierungsprozesse in der Produktion und Arbeitsplatzverlagerungen viele Jobs verloren gingen. Iowa, Michigan, Wisconsin, Ohio und Pennsylvania hatten bei den Präsidentschaftswahlen 2012 noch für den demokratischen Kandidaten Barack Obama gestimmt. Vor allem Themen wie die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Ängste vor einem erodierenden Lebensstandard bewegten Trumps Wähler. Sie sehen sich oftmals als Verlierer der Globalisierung und des technologischen Fortschritts. So gaben in einer Umfrage, die das Pew Research Center im Mai und Juni 2016 durchführte, 69 Prozent der in ländlichen Gegenden lebenden weißen Befragten an, dass neue Jobs schwer zu finden seien. Ein Drittel war der Meinung, dass ihre Kinder einen schlechteren Lebensstandard haben werden als sie selbst. 65 Prozent der in ländlichen Gegenden lebenden Weißen glaubten zudem, dass die steigende Zahl der in den USA arbeitenden Einwanderer US-amerikanischen Arbeitnehmern schade. Weiße, die in Vorstädten oder Städten leben, teilten diese Annahmen jeweils zu geringeren Prozentzahlen. Viele von Trumps Wählern sind der Ansicht, dass die politischen Eliten in den letzten Jahren zu wenig unternommen haben, um derartige Probleme zu lösen. Hinzu kommt die Angst vor einem Identitätsverlust in einer immer multikultureller werdenden Gesellschaft. Laut einer Studie des Public Religion Research Institutes wählten diejenigen, die sich vor kultureller Vertreibung (cultural displacement) fürchten und sich eine konsequentere Abschiebung illegaler Migranten wünschen, mehr als dreimal so häufig Trump als Hillary Clinton. Die gesellschaftliche und politische Spaltung unter Trump Trump ist es in seinem Wahlkampf gelungen, die Ängste und Bedürfnisse dieser Menschen anzusprechen und trotz – oder gerade wegen – mangelnder Erfahrung als Politiker ihr Vertrauen zu gewinnen. Tatsächlich genießt Donald Trump bis heute starken Rückhalt in seiner Kernwählerschaft. Ende Oktober 2017 waren laut Gallup insgesamt nur 35 Prozent der Bevölkerung mit Trumps Arbeit als Präsident zufrieden, 60 Prozent waren unzufrieden. Unter den Anhängern der Republikanischen Partei waren allerdings deutlich mehr Menschen zufrieden: 78 Prozent, im Vergleich zu lediglich 7 Prozent der Demokraten. Unter denjenigen, die sich als unabhängig bezeichnen, waren 33 Prozent mit der Arbeit des Präsidenten zufrieden.

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Zugleich polarisiert und spaltet Trump das Land wie kein anderer Präsident zuvor. Die parteipolitischen Trennlinien zwischen Demokraten und Republikanern treten dabei in vielen gesellschaftspolitischen Fragen offener denn je zutage. Waren Republikaner und Demokraten beim Thema Einwanderung zwischen 1994 und 2005 noch häufiger einer Meinung, gehen die Haltungen seit 2006 immer weiter auseinander. Demokraten sind gegenwärtig mehr als doppelt so häufig als Republikaner der Meinung, dass das Land von Einwanderung profitiert. Eine zunehmende Polarisierung zeigt sich auch beim Thema Waffengesetze. Während 2008 noch knapp 50 Prozent der Republikaner das Recht auf Waffenbesitz schützen wollten, sind es heute 81 Prozent. Bei den Demokraten lag der Wert in der vergangenen Jahren zwischen 25 und 30 Prozent. Auch bei den Themen Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehe sind die Gräben zwischen Demokraten und Republikanern groß. Darüber hinaus haben die gewaltsamen Auseinandersetzungen in zahlreichen Städten und die Entstehung der Black Lives Matter-Bewegung gezeigt, dass Rassenungleichheit in den USA nach wie vor ein Problem darstellt und große Teile der Bevölkerung entzweit. Die Rhetorik von Trump hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, die Gräben zu vertiefen. Die USA im Wandel: Ein anderes Amerika Ist die Spaltung Amerikas ein mittelfristiges Phänomen, das sich durch den demografischen Wandel von alleine entschärfen wird oder wird die Spaltung zu einem langfristigen Problem werden? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Fakt ist, dass sich die Vereinigten Staaten in der achtjährigen Amtszeit Obamas in demografischer, gesellschaftlicher und technologischer Sicht stark verändert haben. Trump regiert ein anderes Amerika als Obama 2008. Wie eine aktuelle Studie des Pew Research Centers zeigt, haben Millennials (geboren zwischen 1981 und 1997) die Baby Boomer (geboren zwischen 1946 und 1964) überholt und stellen heute den größten Anteil der Bevölkerung. Unter ihnen gab es 2016 erstmals genauso viele Wahlberechtige wie unter den Baby Boomern. Auch die wachsende ethnische Vielfalt der Nation ist deutlicher geworden. Im Jahr 2013 gehörte erstmals die Mehrheit der Neugeborenen einer ethnischen Minderheit an. Fast ein Drittel der Wählerschaft hatte 2016 einen hispanischen, afroamerikanischen oder asiatischen Hintergrund. Diese Minderheiten wählten bisher mit großer Mehrheit demokratisch. Auch hat die religiöse Identität in der Bevölkerung abgenommen. So machen laut Umfragen des Pew Research Centers diejenigen, die sich als Atheisten oder Agnostiker identifizieren und diejenigen, die ihre Religion als „nichts Besonderes“ bezeichnen, mittlerweile fast ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung in den USA aus, verglichen mit 16 Prozent im Jahr 2007. Der demografische Wandel hat sich auf die Demokraten und Republikaner unterschiedlich ausgewirkt. Während die demokratische Wählerschaft im Vergleich zum Rest des Landes heute diverser, weniger religiös und besser ausgebildet ist, altert die republikanische Wählerschaft schneller als der Rest des Landes. Die Hoffnung der Demokraten, dass der demografische Wandel automatisch die Chancen ihrer Präsidentschaftskandidatin erhöht, hat sich jedoch nicht erfüllt. Trump konnte vor allem in denjenigen Staaten Wählerstimmen gewinnen, die wegen eines voraussehbar engen Rennens besonders umkämpft waren. In diesen swing states ist der demografische Wandel nicht so stark wie zum Beispiel in den liberalen und dicht besiedelten Staaten der West- und Nordostküste. So wählten viele weiße Arbeiterfamilien im Mittleren Westen, die bei den Wahlen zuvor Obama unterstützt hatten, nun Donald Trump. Der demografische Wandel in den USA wird sich weiter fortsetzen. So wird der Anteil der Hispanics und der Menschen mit asiatischen Wurzeln in den nächsten Jahrzehnten deutlich wachsen, während der Anteil der Afroamerikaner in etwa gleich bleiben und der Anteil der Weißen schrumpfen wird. Die Republikaner werden diesem Trend Rechnung tragen müssen. Mittelfristig könnten sie sich daher auf die Demokraten zubewegen; politische Gräben in Washington könnten so überwunden werden. Der Weg dahin dürfte aber lang und steinig sein. Trump hat durch seine nationalistische Rhetorik und Politik der Abschottung gesellschaftliche Konflikte weiter befeuert. Ein Jahr nach der Wahl zeigen sich die USA so gespalten wie nie zuvor. Eine Fortsetzung der Politik Trumps stellt die Versöhnung der US-Bevölkerung auf eine denkbar schlechte Grundlage.

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Der US-amerikanische Kongress ein Jahr nach den Wahlen Der US-Kongress ist seit langem polarisiert. Die ideologischen Grabenkämpfe zwischen Demokraten und Republikanern erreichten mit dem Einzug der rechtskonservativen Tea-Party-Bewegung nach den Kongresswahlen im November 2010 einen neuen Höhepunkt. Die Tea-Party-Bewegung ließ die republikanische Partei nach rechts rücken und verstärkte ihre Blockadepolitik. Sie prägte die zweite Amtszeit der Obama-Administration entscheidend und führte dazu, dass sich der Kongress nur auf verhältnismäßig wenige Gesetze einigen konnte. Der Präsidentschaftskandidat Donald Trump verstand es besser als jeder andere, die Unzufriedenheit in der Bevölkerung über den paralysierten Washingtoner Politikbetrieb im Wahlkampf zu nutzen. Ein Jahr nach den Präsidentschaftswahlen ist der Kongress polarisierter denn je. Die Kluft zwischen Demokraten und Republikanern ist vor dem Hintergrund von Trumps politischer Agenda gewachsen; die Republikaner selbst sind tief gespalten. Wichtige Politikvorhaben von Trump wie die Gesundheitsreform scheiterten wiederholt am Widerstand in der eigenen Partei. Die Bilanz zur Arbeit des US-Kongresses fällt äußerst nüchtern aus. Der Kongress unter Barack Obama: Ein Rückblick Trumps Vorgänger Barack Obama konnte lediglich in den ersten beiden Jahren seiner Amtszeit mit einem vereinten Kongress regieren.Seine Partei – die Demokraten – hielten in beiden Kammern des Kongresses eine Mehrheit. Im Repräsentantenhaus saßen 257 Demokraten und 178 Republikaner, im Senat 57 Demokraten, 41 Republikaner sowie 2 unabhängige Senatoren, die jedoch demokratisch wählten. Auch dies war keine filibustersichere Mehrheit von 60 Stimmen im Senat. Mit einem Filibuster – dem Dauerreden – kann verhindert werden, dass ein Gesetz zur Abstimmung gebracht wird, während mindestens 60 von 100 Stimmen den Filibuster beenden können. Trotzdem gelang es den Demokraten (mit der Unterstützung einiger Republikaner), große Reformen zu verabschieden, darunter die Gesundheitsreform (Obamacare) und eine strengere Finanzmarktregulierung (Dodd-Frank Act). In den Wahlen im Herbst 2010 übernahmen die Republikaner die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Auch im folgenden 113. Kongress blieben die Mehrheiten unverändert. Die Zahl der verabschiedeten Gesetze sank unter dem Divided Government auf 284 (112. Kongress) bzw. 296 Gesetze (113. Kongress). In der jüngeren Geschichte des Landes war der 112. Kongress mit 284 Gesetzen somit der Unproduktivste. Zudem scheiterten die Demokraten und Republikaner daran, sich bis zum 1. Oktober 2013 auf die Bewilligung neuer Haushaltsmittel zu einigen, es kam zum ersten Government Shutdown seit den neunziger Jahren. Die republikanische Mehrheit im Repräsentantenhaus machte eine Haushaltsbewilligung von der Rücknahme der Gesundheitsreform Obamacare abhängig, was von der demokratischen Mehrheit im Senat abgelehnt wurde. Die Republikaner schafften es dank ihrer hohen Parteidisziplin, Obamas Politik so bis zum Ende seiner Präsidentschaft geschlossen zu blockieren, vor allem nachdem diese im 114. Kongress ab 2015 die Mehrheit in beiden Kammern hielten. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung über diesen politischen Blockadezustand war groß. Der US-Kongress: Zwischen Polarisierung und Stabilisierung Der 115. Kongress der Vereinigten Staaten nahm seine Arbeit am 3. Januar 2017 auf. In beiden Kammern halten die Republikaner eine Mehrheit. Im Repräsentantenhaus sitzen zurzeit 239 Republikaner und 194 Demokraten, im Senat 52 Republikaner und 46 Demokraten sowie 2 unabhängige Senatoren, die demokratisch wählen. Obwohl die Republikaner formal über eine Mehrheit im Repräsentantenhaus verfügen, stellen sie keine einheitliche und geschlossene Front dar. Faktisch gehören die Republikaner unterschiedlichen und politisch konkurrierenden Lagern an. Dazu gehört zum einen das konservativ-liberale Lager um Parlamentspräsident Paul Ryan, die gemäßigte sozial- und wirtschaftsliberale Gruppe um die Abgeordneten Jo Ann Emerson und Charlie Dent (die sogenannte Dienstags-Gruppe) sowie die erzkonservativ-populistische Nachfolgebewegung der Tea Party, die sich 2009 in Folge der Finanzkrise als Graswurzelbewegung formierte . Besonders der Konflikt zwischen Mitgliedern der Freedom-Caucus-Gruppe, dem parlamentarischen Arm der rechtskonservativen Tea-PartyBewegung, und gemäßigten Parteimitgliedern stellte die Republikaner in den vergangenen Monaten vor Herausforderungen. Die Freedom-Caucus-Gruppe votierte im März gegen Trumps American Health Care Act of 2017

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und verhinderte somit die Abschaffung und Reform des Krankenversicherungssystems Obamacare – eines der zentralen Wahlkampfversprechen des Präsidenten. Der Freedom-Caucus-Gruppe ging der American Health Care Act of 2017 in der Abwicklung von Obamacare nicht weit genug. Die Demokraten treten hingegen vergleichsweise geschlossen auf. So stellten sie sich beim Einreiseverbot und bei der Gesundheitsreform vereint gegen die Pläne des Präsidenten. Bei der Steuerreform zeichnet sich eine ähnliche Situation ab. In nur wenigen Fällen konnten bisher die parteipolitischen Gräben überwunden werden, darunter die Einigung über die Aussetzung der Schuldenobergrenze oder auch die Sanktionspolitik gegenüber Russland, dem Iran und Nordkorea. Auch beim Thema Infrastruktur gibt es Spielraum für parteiübergreifende Initiativen. Hoffnungen auf eine Überwindung der inneren Blockade des Kongresses dürften dennoch enttäuscht werden. Viele der Regierungsvorhaben des Präsidenten sind zu kontrovers – auch in der eigenen Partei. Die Grabenkämpfe zwischen dem moderaten und dem staatsskeptischen rechten Flügel der Republikaner werden die Republikaner zudem weiter lähmen. Umso näher die Zwischenwahlen (November 2018) rücken, umso geringer dürfte schließlich die Kompromissbereitschaft beider Parteien sein.

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Die US-Wirtschaftspolitik unter Trump Donald Trump überschreitet immer wieder Grenzen. Sein Politikstil erinnert mehr an Reality-TV als die Regierungsführung eines Präsidenten. Trump „vermarket“ sich selbst nicht nur als „Anti-Establishment“, er scheint ein großes Misstrauen gegenüber etablierten Institutionen – nicht zuletzt den Medien – zu haben. Insbesondere die ersten Monate seiner Präsidentschaft waren zudem von – teilweise sehr offen ausgetragenen – Grabenkämpfen zwischen einzelnen Gruppierungen des vormaligen Wahlkampfbündnisses geprägt: auf der einen Seite das sich als eher systemrevolutionär verstehende Lager um den ehemaligen Chefstrategen Steve Bannon, auf der anderen Seite das Lager um den tief in der republikanischen Partei verankerten ehemaligen Stabschef Reince Priebus. Noch läuft vieles nicht rund in der Trump-Administration. In den USA wird üblicherweise bei einem Regierungswechsel die komplette Leitungsebene aller der Bundesregierung unterstellten Institutionen ausgetauscht. Dabei handelt es sich um 1242 Positionen, für die der Präsident jeweils einen Kandidaten nominiert und der Senat diese Nominierungen prüft und bestätigt oder ablehnt. Anfang November 2017 waren laut der Partnership for Public Service von den wichtigsten 610 Positionen 173 besetzt, 176 waren nominiert, für 261 Positionen gab es keine Nominierung. Unter Präsident Obama waren zum selben Zeitpunkt bereits 368 Positionen besetzt. Ob diese Personalpolitik beabsichtigt oder Ergebnis einer mangelnden Vorbereitung auf die Präsidentschaft ist, bleibt unklar. In jedem Fall bewirkt sie eine Schwächung der betroffenen Institutionen und dadurch eine indirekte Deregulierung, weil bestehende Gesetze nur unzureichend durch- und umgesetzt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative gestaltet sich ausgesprochen schwierig. Trump macht daher bisher vor allem über Dekrete (Executive Orders) und Memoranden Politik. Executive Orders haben einen gesetzesähnlichen, juristisch bindenden Charakter, über den der Präsident innerhalb seiner relativ weitreichenden Kompetenzen Standards für die Umsetzung von Gesetzen durch die Behörden festlegt. Memoranden haben eher den Charakter von offiziellen Briefen und sind als Arbeitsanweisung an Ministerien oder Bundesbehörden zu verstehen. Über diese Instrumente kann ein Präsident zwar keine Gesetze ändern, jedoch für die Dauer seiner Amtszeit relativ weitreichende politische Entscheidungen fixieren. Der Vorteil aus Sicht des Präsidenten ist, dass hierfür kein Gesetzgebungsverfahren und keine Zustimmung im Kongress notwendig sind. Dadurch lässt sich oft auch die damit einhergehende öffentliche Debatte vermeiden. Sie können jedoch von einem Nachfolger ebenso einfach wieder außer Kraft gesetzt werden. Die Unterzeichnung der Dekrete und Memoranden wird öffentlichkeitswirksam im Kreis von dankbaren Unterstützern der jeweiligen Maßnahme inszeniert. Trump signalisiert so politischen Aktivismus. Dass diesen Inszenierungen, insbesondere bei den juristisch weniger gewichtigen Memoranden, oft kaum konkrete Maßnahmen folgen, geht in der Masse der Termine und der Komplexität der jeweiligen Sachlage oft unter. Zudem nutzt Trump seine Exekutivrechte, um eine Politik der Deregulierung durch die Hintertür zu betreiben. Der Präsident hat angekündigt, während seiner Amtszeit rund 75 Prozent aller Regulierungen auszusetzen oder abzuschaffen. Trump hat bereits zahlreiche Dekrete von Präsident Obama rückgängig gemacht, etwa in den Bereichen Umwelt, Finanzmarktregulierung oder auch Rechte von Einwanderern. Vor allem aber werden die Behörden in ihren Durchsetzungskompetenzen bestehender Gesetze beschnitten. Bereits in den ersten fünf Monaten seiner Präsidentschaft setzte die Trump-Administration das Inkrafttreten von rund 860 bevorstehenden Regulierungen aus. 469 Regulierungen wurden ganz abgeschafft, während 391 Regulierungen zur Überprüfung ausgesetzt wurden. Nach seiner Ernennung zum Präsidenten forderte Trump die Regierungsbehörden zudem auf, Unternehmen keinen neuen Regulierungen zu unterwerfen. Der Executive Order 13771 zufolge müssen im Gegenzug zu jeder neuen Regulierung zwei bestehende Regulierungen abgeschafft werden. Darüber hinaus versucht die TrumpAdministration mittels Budgetkürzungen die konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen zu schwächen. So schlug Scott Pruitt, Leiter der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA), vor, das Budget seiner Behörde um ein Drittel zu kürzen.

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Die Zahl neuer Regulierungen ist unter Trump im Vergleich zur Vorgängerregierung drastisch gesunken. Während die Obama-Regierung im letzten Regierungsjahr noch 527 Verordnungen erließ, hat die derzeitige USRegierung bisher nur 118 neue Regulierungen erlassen. Diese sind zum Großteil keine neuen Regulierungen, sondern dienen vor allem dazu, die Umsetzung von Regulierungen der Obama-Administration zu verzögern oder zu schwächen. So stoppte Trump mittels eines Verfahrens auf Grundlage des Congressional Review Acts (CRA) von 1996 insgesamt 14 von 15 Regulierungen, die Präsident Obama am Ende seiner Amtszeit erlassen hatte. Der Congressional Review Act erlaubt für ein Zeitfenster von 60 Tagen nach Erlassen einer neuen Verordnung ihre Aufhebung mit einer einfachen Mehrheit. Problematisch ist, dass die Verbindlichkeit von Dekreten rechtlich umstritten ist. Zahlreiche Dekrete werden zurzeit vor Gericht angefochten – und teilweise bereits für ungültig erklärt. Das Resultat ist eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit, die es den betroffenen Behörden, aber auch Unternehmen, erschwert effektiv zu arbeiten. Handelspolitik Handel spielte eine ungewöhnlich wichtige Rolle im Präsidentschaftswahlkampf 2016. Trump war dabei mit einer besonders protektionistischen Agenda angetreten. Der Präsident kritisierte wiederholt, dass viele der bestehenden Handelsverträge die USA übervorteilten. Dies soll sich ändern. Er setzt dabei auf das Prinzip der strikten Reziprozität. Handel sei nur dann fair, wenn Exporte und Importe in einzelnen Sektoren ausgeglichen sind. Handelsabkommen sollten helfen, bilaterale Handelsbilanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Mit seiner „America-First“-Handelspolitik will er die industrielle Basis in den USA stärken und Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen. Kaum im Amt kündigte Trump die Mitgliedschaft der USA in der Transpazifischen Partnerschaft (TPP) auf. Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) wird neu verhandelt; auch Neuverhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Südkorea (KORUS FTA) werden immer wahrscheinlicher. Per Exekutiverlasse und Memoranden forderte Trump seinem Wirtschaftsminister Wilbur Ross und seinen Handelsbeauftragten (USTR) Robert Lighthizer auf, US-Handelsabkommen einer Überprüfung zu unterziehen und die Handelsbeziehungen gerade mit solchen Ländern zu untersuchen, die einen Handelsbilanzüberschuss mit den USA haben – darunter auch Deutschland. Zudem lässt er untersuchen, ob sich Stahlimporte negativ auf die nationale Sicherheit auswirken. Was kann der Präsident? Grundsätzlich liegt die Kompetenz für Handelspolitik in den USA beim Kongress. Der Präsident verfügt zwar über weitreichende Kompetenzen in der Außenpolitik und kann internationale Verträge mit anderen Ländern verhandeln und unterzeichnen, diese müssen allerdings vom Kongress ratifiziert werden. Unter einer gesetzlichen Sonderkonstruktion namens Trade Promotion Authority (TPA) kann der Kongress den Handlungsspielraum des Präsidenten deutlich stärken. Legt der Präsident dem Kongress ein Abkommen vor, welches er mit TPA verhandelt hat, ist dieser verpflichtet, über den entsprechenden Gesetzesentwurf abzustimmen. Der Kongress ist an strenge Fristen gebunden, und er kann das Paket nicht komplett aufschnüren, Passagen also nicht ändern und mit Gesetzeszusätzen versehen. Der US-Kongress erteilte dem Präsidenten 2015 die aktuelle TPA (Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of 2015). Sie ist noch bis 2018 gültig und gilt auch für Donald Trump. Sie könnte bis 2021 verlängert werden. Grundsätzlich ist die TPA kein Blankocheck. Im TPAGesetz sind zahlreiche konkrete Verhandlungsziele verankert. Zudem ist der Präsident an strenge Berichtspflichten gebunden. Demokraten wie viele Republikaner kritisierten allerdings wiederholt, dass sich die TrumpAdministration nicht an diese Pflichten halte. Überdies wurde moniert, dass die Verhandlungsziele für NAFTA von denen der TPA abwichen. Beispielsweise schreibt die TPA vor, dass Freihandelsabkommen Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren vorsehen müssen. Trump steht dem hingegen kritisch gegenüber. Trumps Handelspolitik ist umstritten – gerade auch in der eigenen Partei. Dennoch ist zu erwarten, dass der Kongress die TPA 2018 verlängern wird. So dürften die Republikaner kein Interesse daran haben, ihrem Präsi-

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denten in diesem für ihn so wichtigen Politikfeld in den Rücken zu fallen. Ohne Frage würde dies eine starke Reaktion im Weißen Haus zur Folge haben. Das Risiko, dass Trump Handelsabkommen aufkündigt, dürfte damit steigen. Der Präsident kann – nach Meinung vieler Experten – ohne Unterstützung des Kongresses Freihandelsabkommen kündigen, wie er es zum Beispiel bei NAFTA und KORUS angedroht hat. Die Demokraten hatten bereits 2015 mit großer Mehrheit gegen die TPA gestimmt. Dies dürfte sich 2018 nicht ändern. Allerdings kommt ein neues Kalkül im Vergleich zu 2015 hinzu: Wird die TPA nicht verlängert, wäre der Präsident in den Verhandlungen nicht mehr an Berichtpflichten gebunden. Damit könnte der Kongress seine Kontrollfunktion kaum noch ausüben. Zahlreiche weitere Gesetze stärken den Handlungsspielraum des Präsidenten. Der Trade Expansion Act of 1962 erlaubt es, Zölle oder Quoten einzuführen, wenn Importe die nationale Sicherheit bedrohen. Abschnitt 122 des Trade Act of 1974 gibt dem Präsidenten das Recht, Zölle von bis zu 15 Prozent und/oder quantitative Importbeschränkungen für bis zu 150 Tage einzuführen, wenn ein signifikantes Defizit in der US-Zahlungsbilanz mit einem Land besteht. Abschnitt 301 des Trade Act ermöglicht es dem Präsidenten, vergeltende Maßnahmen einschließlich Zöllen und Quoten einzusetzen, wenn ein Land den USA Rechte unter einem Freihandelsabkommen verweigert oder Maßnahmen durchführt, die unberechtigt, unangemessen oder diskriminierend sind. Trumps Handelsagenda In Trumps „Trade Policy Agenda“ für 2017 werden vier Prioritäten der neuen US-Handelspolitik definiert. Erstens soll die Souveränität der USA über die Handelspolitik gestärkt werden. Entsprechend sollte unter der TrumpRegierung nicht mit großen Fortschritten bei WTO-Verhandlungen gerechnet werden. Ganz im Gegenteil hatte Trump im Wahlkampf die WTO als Desaster bezeichnet. In letzter Instanz sieht sich die Trump-Administration nicht an Entscheidungen der WTO-Schiedsgerichtsbarkeit gebunden. Lighthizer kritisierte wiederholt, dass der Streitschlichtungsmechanismus sein Mandat überschreite, indem er nicht nur Streitfälle schlichte, sondern neues Handelsrecht schaffe – Regeln, auf die sich die WTO-Mitglieder nicht verständigt hätten. Besonders kritisch stehen die USA dem Berufungsmechanismus gegenüber. Das ständige Berufungsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der WTO-Streitschlichtung, indem es für eine größere Einheitlichkeit der Rechtauslegung, für Legitimität und Berechenbarkeit sorgt. Es besteht aus sieben Richtern; jeweils drei Richter befassen sich mit einem Fall. Schon die Obama-Administration hatte das Berufungsgremium kritisiert. Die Situation hat allerdings an Dramatik gewonnen: Mittlerweile sind zwei Posten vakant; bis Ende des Jahres werden es drei sein. Werden die Stellen nicht besetzt, unterminiert dies die Handlungsfähigkeit des Streitschlichtungsmechanismus. Ob bis Ende des Jahres die Stellen besetzt werden, ist fraglich, denn die Trump-Administration will zunächst Reformen sehen. Zweitens sollen US-Handelsgesetze strikter durchgesetzt werden. Konkret bedeutet dies eine strenge Auslegung und verstärkte Anwendung von handelspolitischen Schutzinstrumenten wie Antidumping- und Antisubventionszöllen. Drittens will die Trump-Administration die ökonomische und politische Machtposition der USA aggressiver nutzen, um für US-Unternehmen Handelsbarrieren in Auslandsmärkten abzubauen. Dazu gehört auch die Anwendung unilateraler Instrumente wie die Sektion 301 des Handelsgesetzes von 1974. Diese erlaubt Maßnahmen, wenn Handelspartner die USA auf „nicht zu rechtfertigende, unangemessene, oder diskriminierende“ Weise benachteiligen. Als Beispiele werden Subventionen, Diebstahl geistigen Eigentums, Währungsmanipulation, unfairer Wettbewerb von Staatsunternehmen, Verletzung von Arbeitsgesetzen und „andere unfaire Praktiken“ genannt. Als vierte Priorität wird die Verhandlung neuer und besserer Handelsverträge genannt. Dabei geht es explizit nicht um multilaterale Verträge – etwa im Rahmen der WTO – sondern um bilaterale Abkommen. Als Beispiele für Verträge, die neu verhandelt werden sollen, werden NAFTA und das Freihandelsabkommen mit Südkorea genannt. Darüber, wer mögliche Verhandlungspartner für neue Handelsverträge sein könnten, oder welche Angebote die USA diesen möglichen Vertragspartnern machen möchten, steht nichts in dem Dokument.

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Handelsverträge auf dem Prüfstand Als eine seiner ersten Amtshandlungen vollzog Präsident Trump im Januar 2017 den Austritt der USA aus dem bereits unterschriebenen, jedoch noch nicht ratifizierten, transpazifischen Handelsabkommen TPP. Die verbliebenen elf Partnernationen trafen sich im Juli 2017, um zu verhandeln, wie TPP auch ohne die USA in Kraft treten könnte. Auch die Verhandlungen des Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen TTIP liegen seit dem Amtsantritt von Präsident Trump auf Eis. Im Juni 2017 sprach sich US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel für eine Wiederaufnahme der TTIP-Verhandlungen aus. Ob und wann dies geschehen wird, ist jedoch ungewiss, auch weil sich die EU deutlich zögerlicher zeigt. Nachdem Trump im Wahlkampf NAFTA massiv kritisiert hatte, wird nun zwischen Kanada, den USA und Mexiko über eine Modernisierung verhandelt. Ziel der USA ist vor allem eine Verbesserung der US-Handelsbilanz gegenüber den NAFTA-Partnern. Mit rund $64 Milliarden (2016) hat der NAFTA-Partner Mexiko einen erheblichen Handelsbilanzüberschuss im Warenhandel mit den USA. Während die Modernisierung einiger Aspekte des 23 Jahre alten Vertrages von allen Handelspartnern als sinnvoll angesehen wird, bleibt unklar , wie eine Einigung über die von Trump geforderte Besserstellung US-amerikanischer Unternehmen erzielt werden kann. Einer der Hauptstreitpunkte ist die von den USA geforderte Verschärfung der Ursprungsregeln. Mit strengeren Ursprungsregeln will Trump Produktion in den USA fördern. Im Automobilbereich möchten die USA den Mindest-NAFTA-Wertschöpfungsanteil von 62,5 Prozent auf 85 Prozent anheben und einen Mindest-USWertschöpfungsanteil von 50 Prozent einführen. Darüber hinaus möchte Trump den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für US-Unternehmen in Mexiko und Kanada verbessern, während Verpflichtungen der USA auf subföderaler Ebene ausgeklammert und der Zugang für kanadische und mexikanische Firmen zu öffentlichen Aufträgen in den USA eingeschränkt werden soll. Besonders umstritten ist die Forderung nach einer sogenannten Sunset-Klausel. Nach dieser würde der neue NAFTA-Vertrag alle fünf Jahre automatisch auslaufen, wenn er nicht von allen drei Ländern explizit verlängert wird. Nachdem die zuvor als entscheidend angesehene vierte Verhandlungsrunde Mitte Oktober 2017 ohne substanzielle Ergebnisse beendet worden war, wird nun damit gerechnet, dass sich die Verhandlungen – entgegen des ursprünglichen Zeitplans – bis in das Jahr 2018 ziehen werden. Da in allen drei NAFTA-Ländern 2018 wichtige Wahlen anstehen, schließt sich langsam das politische Fenster für eine Einigung. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Trump das Handelsabkommen einseitig aufkündigt. Im Kongress wird unter Republikanern derweil diskutiert, ob im Ernstfall ein NAFTA-Gesetz das Abkommen vor einer Aufkündigung schützen könnte. Anfang September 2017 wies Trump überraschend und öffentlichkeitswirksam seine Berater an, den Austritt der USA aus dem Freihandelsvertrag mit Südkorea vorzubereiten. Dies fiel zeitlich in eine Phase größter diplomatischer Anspannung bezüglich des Atomwaffenprogramms Nordkoreas. Aus ökonomischen und außenpolitischen Gründen stießen Trumps Pläne auch innerhalb der republikanischen Partei auf harsche Kritik. Eine parteiübergreifende Initiative aus dem Kongress führte schließlich dazu, dass das Abkommen nun erst einmal nicht gekündigt, sondern ähnlich wie NAFTA modernisiert werden soll. Auch hier bleibt unklar, welche neuen Regelungen und Vereinbarungen dies umfassen soll. Eine Kündigung des Vertrages würde zur Folge haben, dass beide Staaten wieder auf Grundlage der WTO und der dort gebundenen Zollsätze (MostFavoured-Nation Zölle) handeln würden. Diese sind für den südkoreanischen Markt um ein Vielfaches höher, als für den US-Markt. Präsidialanordnungen Am 31. März 2017 wies Trump das Wirtschaftsministerium und das Büro des US-Handelsbeauftragten per Erlass an, innerhalb von 90 Tagen einen umfassenden Bericht über die Handelspraktiken US amerikanischer Handelspartner zu erstellen. Vor allem soll untersucht werden, wo die Ursachen des US Handelsbilanzdefizits liegen, wobei vier mögliche Ursachen vorgegeben wurden: 1) möglicher Betrug oder unangemessenes Verhalten von Handelspartnern, 2) Freihandelsabkommen, die nicht zu den vorhergesag-

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ten Effekten geführt haben, 3) mangelnde Durchsetzung von Handelsregeln seitens der USA , 4) Währungsmanipulation. Allerdings werden laut Aussagen des USTR auch makroökonomische Faktoren berücksichtigt. Der Bericht liegt dem Weißen Haus vor, wurde jedoch bisher nicht veröffentlicht. Am selben Tag erließ Trump ein weiteres Dekret, nach dem die US-Regierung einen Plan entwickeln und implementieren soll, um Verletzungen des US-amerikanischen Zoll- und Handelsrechts zu bekämpfen. Ein Fokus liegt auf Verletzungen geistiger Eigentumsrechte durch Handelspartner, wie etwa die Einfuhr gefälschter Waren in die USA. 1 Dieser Bericht steht noch aus. Im April 2017 wies der Präsident den US-Wirtschaftsminister an, gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962 zu untersuchen, ob Stahl- beziehungsweise Aluminiumimporte die nationale Sicherheit gefährden. Für den Fall, dass die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, kann der Präsident entscheiden, ob importbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Der Bericht liegt derzeit auf Eis, da das Thema auch innerhalb der Regierung und der Republikanischen Partei äußerst umstritten ist . Der Fokus des Weißen Hauses liegt aktuell darauf, die Reihen zur Durchsetzung der Steuerreform im Kongress zu schließen. Auf Anordnung von Trump hat USTR Lighthizer eine Untersuchung nach Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974 zum Umgang Chinas mit geistigem Eigentum eingeleitet. Sollte er unmittelbar Retorsionsmaßnahmen ergreifen, dürften diese mit großer Wahrscheinlichkeit von den betroffenen WTO-Mitgliedern vor dem WTO-Streitschlichtungsmechanismus angefochten werden. Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes ermöglicht es dem US-amerikanischen Präsidenten, vergeltende, unilaterale Maßnahmen einschließlich Zöllen und Quoten einzusetzen, wenn ein Land Maßnahmen durchführt, die „unjustifiable“ (Verletzung des internationalen Rechtes der USA), „unreasonable“ (wettbewerbswidrige Praktiken eines Staates) oder „discriminatory“ (Ungleichbehandlung im Sinne einer Verweigerung des Marktzugangs für US-Exporte und Investitionen) sind. Präsident Trump hat „Buy American, hire American“ als eine der Leitlinien seiner Wirtschaftspolitik definiert. In der ersten Woche seiner Amtszeit verfügte er, dass für alle neu genehmigten Pipelines nur Materialien aus US-amerikanischer Herstellung verwendet werden dürfen. Am 18. April 2017 folgte der Präsidialerlass „Buy American and Hire American“. Dieser soll die Verwendung von US-amerikanischen Produkten und Materialien durch US-Behörden fördern. Der „Buy American Act“ verpflichtet die US-Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung heimische Materialien zu verwenden, sofern keine Ausnahmeregelung greift. Handelspolitische Schutzmaßnahmen Trump will deutlich stärker Gebrauch von Antidumping-Maßnahmen machen als seine Vorgänger. Während die U.S. International Trade Commission (USITC) Antidumpinguntersuchungen normalerweise auf Ersuchen von Unternehmen einleitet, hat Trump angekündigt, dass seine Administration auch auf eigene Initiative hin aktiv werden wird. Antidumping-Maßnahmen sind unter der WTO erlaubt, um Dumping entgegenzuwirken und faire Wettbewerbsbedingungen wiederherzustellen, dürfen jedoch nicht zu protektionistischen Zwecken missbraucht werden. Vor Amtsantritt von Donald Trump waren 3,8 Prozent der US-amerikanischen Importe von Handelsrestriktionen betroffen. Der größte Teil davon betraf China. Durch die neuen Aktivitäten, die bereits in den Sektoren Stahl, Aluminium, Holz und Solarzellen initiiert wurden, könnte sich der Antei l der betroffenen Importe laut einer Studie des Peterson-Instituts auf 7,4 Prozent der Gesamtimporte verdoppeln. Diese neuen Handelsbarrieren würden überproportional nicht China, sondern andere Handelspartner treffen. Während der betroffene Anteil an den Gesamtimporten aus China von 9,2 Prozent (2016) auf 10,9 Prozent (2017) steigen würde, würde sich der Anteil der von Maßnahmen betroffenen Importe an den Gesamtimporten der restlichen Handelspartner im selben Zeitraum fast verdreifachen, von 2,2 Prozent auf 6,4 Prozent. Für Deutsch-

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land würde der Anteil der betroffenen Importe von 0,5 Prozent auf 3,4 Prozent steigen. Zurzeit (Stand 2. November 2017) laufen 42 Antidumping- und Antisubventions-Untersuchungen bei der USITC. Aktive Untersuchungen sind Verfahren, die anhängig sind oder vor kurzem abgeschlossen wurden (in der Regel innerhalb von 45 Tagen). Gleichzeitig kritisieren die USA, dass zu viele Länder handelspolitische Schutzinstrumente für protektionistische Zwecke missbrauchen und die WTO diesem Trend zu wenig Einhalt gewährt. Die USA monieren zu Recht, dass zu viele WTO-Mitglieder ihren Notifizierungspflichten nicht nachkommen und Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzklauselzölle nicht rechtzeitig bei der WTO melden. Ende November 2017 schlug die Trump-Administration entsprechend einen Maßnahmenkatalog für mehr Transparenz und eine Stärkung der Notifizierung vor (Procedures to Enhance Transparency and Strengthen Notification Requirements under WTO Agreements). Der Maßnahmenkatalog soll während der 11. Ministerkonferenz der WTO angenommen werden. Länder, die die Notifizierungspflichten verletzt haben, sollen bis zum 1. November 2018 (und jeweils dem 1. November in den Folgejahren) eine Erklärung über die Verzögerung sowie einen Zeitrahmen für die Notifizierung vorlegen. Kommen sie dem nicht nach, soll das WTO Sekretariat den Fall untersuchen und gegebenenfalls die Notifzierung vornehmen. Kooperiert das betroffene Land nicht, drohen Strafmaßnahmen. Sollte beispielsweise zwei bis drei Jahre nach der Frist nach wie vor keine Notifizierung vorliegen, soll das Land den Status eines inaktiven WTO-Mitglieds erhalten. Damit wäre dem Land, laut Vorschlag der USA, der Zugang zu technischer Hilfe und Weiterbildungsmaßnahmen verwehrt. Interessenskonstellationen Trump spricht mit seiner Politik all diejenigen an, die sich von der Globalisierung abgehängt fühlen. Seine Kernwähler stehen Handel kritisch gegenüber. Laut einer Umfrage des Pew Research Center Ende April 2017 hat vor allem bei den republikanisch orientierten Wählern die Skepsis gegenüber Freihandelsabkommen zugenommen. Waren im Jahr 2009 noch 57 Prozent der republikanisch und 53 Prozent der demokratisch orientierten Wähler der Ansicht, dass Freihandelsabkommen gut für die USA seien, sind nun nur noch 36 Prozent der republikanischen, dafür jedoch 67 Prozent der demokratisch orientierten Wähler dieser Ansicht. Damit hat sich ein deutlicher Stimmungswandel in der Bevölkerung vollzogen. Unter der Bush-Administration war die Zustimmungsrate bei den eher republikanisch Wählenden deutlich höher als bei denen, die sich eher zum demokratischen Lager zählten. 2009 begann sich dies zu drehen. In den aktuell hohen Zustimmungsraten unter demokratisch orientierten Wählern dürfte sich die Ablehnung von Trump und seiner Politik widerspiegeln. Die Einstellung zu Handelsabkommen hängt aber auch von Alter, Ethnizität und Bildung ab. Die Skepsis gegenüber Freihandelsabkommen ist laut Pew Research Center insbesondere unter Wählern über 50 und unter denen mit einem mittleren Familieneinkommen weit verbreitet. 67 Prozent der unter 30-jährigen Befragten hielten im April 2017 Handelsabkommen für eine „gute Sache“; bei den über 50Jährigen lag dieser Anteil nur bei 41 Prozent. Bei Afroamerikanern und bei Hispanics lag die Zustimmung bei 62 beziehungsweise 63 Prozent und damit deutlich höher als bei weißen Befragten. Umso höher der Bildungsabschluss ist, desto größer ist die Zustimmung zu Handelsabkommen. Schließlich hält ein größerer Teil der Befragten mit einem niedrigen beziehungsweise höheren Einkommen Handelsabkommen für gut als Befragte mit mittlerem Einkommen. In Wirtschaftskreisen finden Trumps Vorschläge vor allem in solchen Industriezweigen Unterstützung, die unter dem globalen Konkurrenzdruck leiden, wie beispielsweise die Stahlindustrie. Insgesamt überwiegt jedoch die Zahl US-amerikanischer Unternehmen, die sich für offene Märkte stark machen, darunter beispielsweise die Initiative „Americans for Affordable Products“ (dt.: Amerikaner für bezahlbare Produkte), der viele Einzelhändler angehören. Zahlreiche Unternehmen und Verbände haben den Austritt aus der TPP bedauert und sich deutlich gegen eine Aufkündigung von NAFTA ausgesprochen, darunter die U.S. Chamber of Commerce, der American Automotive Policy Council sowie zahlreiche Agrarverbände wie die American Farm Bureau Federation. Auch beim Thema Stahl und nationale Sicherheit hat Trump mit Gegenwind zu kämpfen. Gerade für verarbeitende Industrien würden die Zölle eine zusätzliche Belastung bedeuten.

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Anders sieht es bei den Gewerkschaften aus. Sie fordern seit Jahren ein Umdenken in der Handelspolitik der USA. Die Gewerkschaft AFL-CIO begrüßte den Rückzug der USA aus TPP, Trumps Präsidialerlass zu „Buy American“ sowie die Neuverhandlungen von NAFTA. NAFTA hätte zwar zu mehr Handel und höheren Unternehmenseinkommen geführt. Obwohl die Produktivität gestiegen sei, hätten Arbeitnehmer jedoch nicht von dem Handelsabkommen profitiert; ihre Einkommen hätten stagniert, kritisiert die AFL-CIO. Allerdings stehen auch sie Trumps Handelspolitik kritisch gegenüber, denn der Präsident geht ihnen nicht weit genug und legt aus ihrer Sicht zu wenig Wert auf Arbeitnehmerrechte. Ähnlich geht es Umweltgruppen. Auf ihre Unterstützung wird Trump ebenfalls nicht zählen können. Der Präsident scheint wenig Interesse daran zu haben, das Thema Umwelt in Handelsabkommen zu stärken. Im Kongress ist die Stimmungslage gemischt. Seit den 1990er Jahren wurden Handelsgesetze nur mit (teilweise sehr) knappen Mehrheiten verabschiedet. Politiker beider Parteien haben gleichermaßen auf eine wachsende Globalisierungsangst in der Bevölkerung und in der Wirtschaft reagiert – geschürt durch einen steigenden Wettbewerbs- und ökonomischen Anpassungsdruck, durch stagnierende Löhne der Mittelklasse und zunehmende Einkommensungleichheit. Trumps Handelsagenda findet somit grundsätzlich Widerhall im Kongress. Eine striktere Durchsetzung von US-Handelsinteressen, ein aggressiveres Vorgehen gegen China und die Stärkung von Buy American-Regeln finden viele Befürworter im Kongress sowohl bei den Republikanern als auch bei den Demokraten. Dennoch dürfte es ihm schwer fallen, eine Mehrheit für seine Agenda zu sichern. So wird er nicht auf die uneingeschränkte Unterstützung seiner Partei setzen können. Republikaner, die in der Regel wirtschaftsnah sind, stehen tendenziell für Freihandel. Die Demokraten sehen Handelsabkommen deutlich kritischer. Viele von Trumps Ideen finden sich auch in ihrer im August 2017 vorgestellten „A Better Trade Deal“Agenda. Beispielsweise fordern sie die Schaffung eines „American Jobs Security Council“, einer Einrichtung, die ausländische Käufe US-amerikanischer Unternehmen prüfen und möglicherweise verbieten soll, wenn dies USamerikanische Arbeitsplätze bedroht. Ob sie allerdings einem unliebsamen Präsidenten ihre Stimme geben werden, ist mehr als ungewiss. Sanktionspolitik In den USA kündigt sich eine Reihe neuer Iran- und Russland-Sanktionen an. Darüber hinaus drohen ausgesetzte Iran-Sanktionen wieder aufzuleben. Dabei stimmen sich die USA kaum mit ihren Partnern ab. Trump hält das Atomabkommen mit dem Iran für schlecht. Laut dem Präsidenten sei der Iran dem Geist des Atomabkommens nicht gerecht geworden. Er verweigerte daher jüngst seine Bestätigung, dass sich der Iran an das Atomabkommen hält. Der Kongress hat nun ab dem 13. Oktober 2017 gerechnet 60 Tage Zeit, um über das Wiedereinsetzen von Sanktionen zu entscheiden. Das Ermächtigungsgesetz CAATSA Der Kongress verabschiedete am 25. Juli 2017 mit parteiübergreifender Mehrheit (98 zu 2 im Senat und 419 zu 3 im Repräsentantenhaus) ein Ermächtigungsgesetz für neue Sanktionen gegen den Iran, Nordkorea und insbesondere gegen Russland (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act, CAATSA). Begründet wird die Verschärfung der Russland-Sanktionen mit der Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine, mit russischen Cyberattacken und der Einmischung in den US-Wahlkampf sowie mit russischen Aggressionen in Syrien. Die Sanktionen gegen den Iran werden mit Programmen zu Mittelstreckenraketen, Massenvernichtungswaffen und Menschenrechtsverletzungen begründet. Im Fall Nordkoreas wird auf verletzte UNResolutionen verwiesen. Das Gesetz ist als Zeichen des Misstrauens des Kongresses gegenüber Präsident Trump zu verstehen: Mit dem Gesetz schränkt der Kongress den bislang bestehender Spielraum des Präsidenten, Sanktionen ohne parlamentarische Abstimmung auszusetzen, deutlich ein. Zudem wurden die Sanktionsmöglichkeiten im Vergleich zu den bereits bestehenden Maßnahmen stark ausgeweitet. Donald Trump bezeichnete das Gesetz zwar als sehr fehlerhaft („seriously flawed“), unterschrieb es aber dennoch. Auf Basis dieses Ermächtigungsgesetzes muss der Präsident neue Sanktionen gegen Russland, Iran und Nordkorea erlassen, zum Beispiel im Finanzbereich. Ein Teil der Sanktionen sind im Gesetz als Kann-Bestimmungen formuliert. Im Falle der Kann-Bestimmungen wird der Präsident zur Abstimmung mit internationalen Partnern

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(„Allies“) aufgefordert. Doch diese Abstimmungspflicht ist vage, und viele Bestimmungen des Gesetzespakets bleiben unpräzise. Das neue Sanktionspaket gegen Russland sieht auch „secondary sanctions“ vor, das heißt der Wirkungskreis bleibt nicht allein auf US-Personen und -Firmen beschränkt. Unternehmen, die weltweit mit russischen Partnern Rohstofffördervorhaben verfolgen (mindestens 33 Prozent russische Anteile), die sich an russischen Exportpipelines beteiligen oder mit gelisteten russischen Unternehmen Geschäfte machen, drohen Nachteile auf dem US-Markt bis hin zu Strafzahlungen. Betroffen wären insbesondere europäische Unternehmen, darunter viele deutsche, die deutlich intensivere Geschäftsbeziehungen etwa mit Russland unterhalten als US-Unternehmen und die derzeit mit der Nord Stream 2-Pipeline durch die Ostsee ein Großvorhaben verfolgen. Die Maßnahmen stehen daher auch im Verdacht, einem wirtschaftlichen Kalkül zu folgen. Beispielsweise wird im Gesetzestext explizit unterstrichen, dass mögliche Sanktionen gegen russische Exportpipelines Arbeitsplätze in den USA sicherten. Die Sanktionen treffen neben dem Energiesektor, der das Rückgrat der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland darstellt, auch die Zusammenarbeit mit russischen Rüstungsfirmen, den Finanzbereich und Privatisierungsvorhaben in Russland. Europäische Firmen im Energiesektor fürchten angesichts der drohenden Maßnahmen um ihre Investitionen. Die Maßnahmen stellen einen Bruch mit der bisherigen Praxis dar, US-Sanktionen weitgehend mit EU-Sanktionen zu synchronisieren. Die EU-Kommission kritisierte dies scharf. Inzwischen hat das US-Außenministerium zu vielen Teilen des Sanktionspakets Guidelines veröffentlicht (Ende Oktober 2017). Präzisiert wurde dadurch, dass Verträge im Energiebereich, die vor Unterzeichnung des Gesetzes am 2. August 2017 vereinbart wurden, Bestandsschutz erhalten. Konkretisiert wird zudem, dass die Einführung von Sanktionen mit den europäischen Verbündeten „koordiniert“ werden sollen. Das Grundsatzproblem, dass die US-Gesetzgebung direkt in Geschäftspraktiken europäischer Unternehmen eingreift, bleibt bestehen, zumal es EU-Firmen gesetzlich untersagt ist, Sanktionsbestimmungen Dritter Folge zu leisten („Blocking Regulation/ bzw. §7 Außenwirtschaftsgesetz). Ob und wie Russland auf die neuen Sanktionen reagieren und seinerseits weitere handelsschädliche Maßnahmen ergreifen wird, ist noch offen. Trump und der Iran Am 13. Oktober 2017 weigerte sich Trump, das Nuklearabkommen mit dem Iran erneut zu bestätigen. Der Iran komme seinen Verpflichtungen unter dem Abkommen nicht nach, so Trump. Er will das Abkommen neu verhandeln und forderte den Kongress auf, innerhalb der nächsten 60 Tage über eine Wiedereinführung der IranSanktionen zu entscheiden. Mit Blick auf Menschenrechtsverletzungen und dem Aufrüsten mit Mittelstreckenraketen soll der Kongress außerdem innerhalb derselben Frist über neue Sanktionen befinden. Auch die anhaltenden und umstrittenen Tests ballistischer Raketen könnten in dem Gesetz aufgegriffen werden. Das Abkommen mit dem Iran, der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), wurde 2015 zwischen den fünf UN-Vetomächten, dem Iran, Deutschland und der EU geschlossen. Die Parteien vereinbarten, die nuklearbezogenen internationalen Wirtschaftssanktionen gegen den Iran auszusetzen. Von den Vereinten Nationen, der EU und den USA erlassene Sanktionen in Bezug auf die Missachtung von Menschenrechten, der Unterstützung terroristischer Organisationen sowie das Raketenprogramm des Irans waren auch mit dem Implementation Day des JCPOA in Kraft geblieben. In den USA wurde die Aussetzung der nuklearbezogenen Wirtschaftssanktionen durch einen „waiver“ der bestehenden US-Sanktionen umgesetzt. Dieser „waiver“ muss regelmäßig erneuert werden. Laut US-Recht (Iran Nuclear Agreement Review Act of 2015, INARA) muss der Präsident den Kongress alle 90 Tage informieren, ob der Iran die Voraussetzungen des Atomabkommens noch erfüllt. Trotz der scharfen Kritik während des Wahlkampfs hat Präsident Trump zweimal seit Beginn seiner Amtszeit bestätigt, dass sich der Iran an das Atomabkommen halte. Allerdings stellte Trump die Zukunft des Atomabkommens bei der jüngsten UN-Generalversammlung in Frage. Er bezeichnete das Atomabkommen als „peinlich“ und „einen der schlimmsten und einseitigsten Deals, welchen die USA je geschlossen haben“. Auch US-Außenminister Rex Tillerson unterstrich, dass einige Teile des Atomabkommens neu verhandelt werden sollten.

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Capitol Hill: Der Kongress und die Sanktionen Demokraten und Republikaner stehen außergewöhnlich vereint hinter einem härteren Vorgehen gegen Russland. Den Senatoren John McCain (Republikaner) und Ben Cardin (Demokraten) zufolge werde der Kongress genau prüfen, ob die Russlandsanktionen von der Regierung angemessen umgesetzt werden. Bezüglich des Irans ist die Situation unübersichtlich. Die Trump-Administration, insbesondere Außenministerium und Pentagon, scheinen trotz Trumps Rhetorik am Kern des Atom-Abkommen festzuhalten. Neue Strafmaßnahmen wären mit großer Sicherheit das Ende des Abkommens, da der Iran dann keinerlei Interesse mehr hätte, seine Verpflichtungen in der Atomfrage zu erfüllen. Ganz unwahrscheinlich sind neue Sanktionen allerdings nicht. Denn sowohl der Präsident als auch Republikaner und Demokraten im Kongress teilen die Ansicht, dass wegen der Aufrüstung mit Mittelstreckenraketen und Menschenrechtsverletzungen mehr Druck auf den Iran ausgeübt werden sollte. Neue Sanktionen stünden nicht in unmittelbaren Bezug zum Nuklearabkommen, würden sich aber ohne Frage auch auf dieses auswirken. Während Trump oftmals den nationalen Alleingang wählt, erkennt der Kongress die Notwendigkeit zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit den europäischen Verbündeten in Sanktionsfragen an. Allerdings wurde bereits Kritik laut, dass die EU zu sehr auf wirtschaftliche Interessen im Iran fokussiert sei und dementsprechend nicht hart genug gegenüber dem Iran auftrete. Infrastruktur Trump hatte im Wahlkampf versprochen, ein umfangreiches Infrastrukturprogramm aufzulegen. Im Juni 2017 veranstaltete das Weiße Haus dazu eine „Infrastructure Week“, in der Trump unter Anwesenheit von Wirtschaftsvertretern aus der Baubranche die im Wahlkampf genannte Investitionssumme von einer Billion Dollar bekräftigte. Ende Juli 2017 bestätigte eine Sprecherin des Weißen Hauses, dass das Infrastrukturprogramm eine Priorität des Präsidenten bleibe. Das Investitionsprogramm würde jedoch erst nach der Steuerreform angegangen werden, womit sich die Umsetzung von Trumps Infrastrukturprogramm auf 2018 verschieben dürfte. Der Haushaltsplan des Weißen Hauses für 2018 sieht vor, über die kommenden zehn Jahre $200 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für die Infrastrukturinitiative bereitzustellen. Die Regierung Trump erwartet, dass sie zusätzlich $800 Milliarden privates Kapital für Infrastrukturmaßnahmen mobilisieren werde. Neben der Bundesebene sollen auch die Einzelstaaten und Kommunen eine stärkere und von Washington unabhängigere Rolle bei den Infrastrukturmaßnahmen spielen. Wie Steueranreize oder öffentlich-private Partnerschaften (PublicPrivate-Partnerships) die privaten Investitionen im Einzelnen mobilisieren sollen, lässt die US-Regierung mit ihren Plänen allerdings offen. Bisher ist die Trump-Administration einen konkreten Plan darüber schuldig geblieben, wie das Infrastrukturprogramm ausgestaltet und finanziert werden soll. Unklarheit besteht auch darüber, ob es sich bei den angekündigten $200 Milliarden um zusätzliche Mittel handeln soll. Die Demokraten kritisierten, dass von den Republikanern im Kongress vorgesehene Streichungen an bestehenden Infrastrukturprogrammen die geplanten zusätzlichen Mittel überstiegen. Belastbare Zahlen wird es erst nach Verabschiedung des tatsächlichen Haushalts geben. Da sich grundsätzlich eher Infrastrukturprojekte mit stetigen Einnahmen, wie etwa Pipelines oder Mautstraßen, für Privatinvestitionen eignen, dürfte eine Finanzierung durch öffentlich-private Partnerschaften vor allem Projekte in diesen Bereichen begünstigen. Derartige Finanzierungsmodelle wären in den Bereichen Schulen, Hochwasserschutz oder auch dem öffentlichen Nahverkehr hingegen unwahrscheinlicher. Trumps bisheriger Agenda nach zu urteilen dürften neue Infrastrukturprogramme „Buy American“ Klauseln beinhalten, die USamerikanische Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen in der Auftragsvergabe bevorzugen würden. Präsident Trump will zudem öffentliche Planungsverfahren straffen und Zuständigkeiten bei einer einzigen Bundesbehörde bündeln. Er will die sonst bis zu sieben Jahre dauernden Planungsverfahren auf maximal zwei

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Jahre verkürzen. Details zur Umsetzung der Reform sind noch unklar. Denkbar ist allerdings, dass dies mit einer Lockerung von Umweltauflagen einhergehen könnte. Einen Präsidialerlass von Präsident Obama, demzufolge öffentliche Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten stärkere Hochwasser-Resilienz-Standards erfüllen müssen, hat Trump per Erlass bereits rückgängig gemacht. Finanzmarktregulierung Die Signale, die Trumps Team im Wahlkampf bezüglich der Regulierung der Wall Street sendete, waren widersprüchlich. Auf der einen Seite kritisierte er den hauptsächlich von Demokraten durchgesetzten Dodd-Frank Act, ein 2010 im Zuge der Finanzkrise eingeführtes Gesetzespaket zur Stabilisierung des Finanzsektors. Entgegen der Einschätzung von Finanzmarktexperten behauptete Trump, das Gesetz würde die Kreditvergabe und damit Investitionen erschweren. Auf der anderen Seite forderte er, den unter Bill Clinton 1999 abgeschafften GlassSteagall Act wieder einzuführen. Diesen hatte der Kongress 1933 nach der ersten großen Wirtschaftskrise erlassen. Er sah eine wesentlich restriktivere Trennung von Privatkundengeschäft und Investmentbanking vor. Seit seiner Vereidigung verfolgt Trump eine klarere Linie: Zusammen mit einem Großteil der Republikaner im Kongress setzt er sich für eine Deregulierung des Finanzsektors ein. Repräsentativ dafür sind die Nominierungen der beiden ehemaligen Goldman-Sachs Manger Steven Mnuchin als Finanzminister und Gary Cohn als oberster Wirtschaftsberater. Den Nominierungen folgten Maßnahmen, die die administrative Umsetzung einzelner Elemente des Dodd-Frank Acts abschwächen. So ordnete Trump gleich zu Beginn seiner Amtszeit (am 3. Februar 2017) per Präsidialerlass eine umfassende Untersuchung des kompletten Systems der Finanzmarktregulierung in den USA an. Im Juni und Oktober veröffentlichte das Finanzministerium unter Mnuchin daraufhin zwei umfassende Berichte mit hunderten von detaillierten Vorschlägen zur Deregulierung des Finanzsektors. Mnuchin setzt hierbei laut eigener Aussage zu 80 Prozent auf verwaltungsjuristische Änderungen und ist daher nur für einen Bruchteil der Deregulierung auf Gesetzesverfahren und die Zustimmung des Kongresses angewiesen. Die Umgehung von Gesetzgebungsverfahren im Kongress würde auch eine öffentliche Debatte über die ökonomisch hochrelevante wie komplexe Materie vermeiden. Demokraten und Verbraucherschützer sehen in den vorgeschlagenen Änderungen eine Wunschliste von Wall Street Lobbyisten. Vertreter der Finanzindustrie begrüßten die vorgeschlagenen Änderungen. Zwei weitere Berichte werden in den kommenden Monaten erwartet. Zusätzlich zu dieser umfassenden Untersuchung ordnete Trump im April 2017 per Memorandum die Untersuchung von zwei wichtigen institutionellen Elementen der Finanzmarktregulierung an. Dabei geht es um den Financial Stability Oversight Council – (FSOC), der Finanzinstitute als systemrelevant einstuft und sie damit verschärften Eigenkapitalanforderungen unterwirft, und den Mechanismus Orderly Liquidation Authority (OLA), mit dem die Regierung im Notfall Finanzinstitute abwickeln kann. Brisant war, dass das Memorandum für die Zeit der Untersuchung eine Aussetzung der FSOC und des OLA-Mechanismus vorsah, es sei denn das Finanzministerium bewerte diese als notwendig. Die Aussetzung des OLA-Mechanismus erfolgte gegen den Willen der Banken, die ein Interesse daran haben, eine Panik wie im Fall der ungeregelten Lehman-Pleite zu verhindern. Über den Stand oder das Ergebnis der Untersuchungen ist bisher nichts bekannt. Allerdings hat das FSOC offensichtlich seine Arbeit wieder aufgenommen und Ende September 2017 erstmals seit November 2016 wieder eine Erklärung veröffentlicht. In dieser stufte der FSOC den Versicherungskonzern AIG als „nicht system-relevant“ ein. Der Konzern muss nun nicht mehr den mit dem Status „system-relevant“ einhergehenden strengeren Anforderungen gerecht werden. Dem Versicherungskonzern wird eine erhebliche Mitschuld an der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise gegeben. Die Trump-Administration scheint die Umsetzung von Finanzmarktregulierungen somit laxer zu handhaben als ihre Vorgänger. Anfang Juni 2017 wurde ein von dem republikanischen Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzmarktdienstleistungen Jeb Hensarling eingebrachter Gesetzesentwurf – der Financial Choice Act – im USRepräsentantenhaus mit 233 zu 186 Stimmen angenommen und nahm damit die erste Hürde im Kongress. Das Gesetz sieht eine weitgehende Rückabwicklung der Dodd-Frank-Gesetzgebung vor. Unter anderem schwächt es das Consumer Financial Protection Bureau (CFPB); diesem Aufsichtsgremium sollen Zuständigkeiten und

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Durchsetzungsrechte entzogen werden. Die Stresstests für Banken sollen verschlankt werden und nur noch alle zwei Jahre stattfinden. Die Orderly Liquidation Authority soll ganz abgeschafft werden. Auch die sogenannte Volcker-Regel soll gestrichen werden. Sie verlangt von Investmentbanken, den riskanten, auf eigene Rechnung durchgeführten Handel strikt vom Handel mit Kundenportfolios zu trennen. Beobachter zeigten sich überrascht über die Geschwindigkeit und relative Geräuschlosigkeit, mit der die Republikaner versuchen, in diesem wirtschaftspolitisch sensiblen Feld Fakten zu schaffen. Die Demokraten stehen nach wie vor hinter dem Dodd-Frank Act. Daher dürfte das Gesetz – wenn überhaupt – eine Abstimmung im Senat nur mit starken Modifizierungen bestehen. Der Versuch, den Dodd-Frank Act abzuschaffen oder auszuhöhlen, stößt auf breite Kritik bei Finanzmarktökonomen. Auch die Präsidentin der Notenbank, Janet Yellen, betonte in einer Grundsatzrede auf der internationalen Konferenz von Jackson Hole, dass der Dodd-Frank Act das Finanzsystem sicherer und stabiler mache und damit die ökonomische Entwicklung insgesamt positiv beeinflusse. Im Gegensatz zu Janet Yellen, ehemals Wirtschaftsprofessorin in Harvard, steht der Anfang November 2017 von Präsident Trump als zukünftiger FedPräsident nominierte Jurist und Investmentbanker Jerome Powell für eine schwächere Regulierung des Finanzsektors. Gesundheitspolitik Trump hatte im Wahlkampf versprochen, die Gesundheitsreform der Obama-Regierung (Obamacare) rückgängig zu machen. Trump – wie auch viele Republikaner im Kongress – halten das Gesundheitssystem, wie es unter der Obama-Administration mit dem Patient Protection and Affordable Care Act (ACA) ausgebaut wurde, für unbezahlbar. Das von Trump geplante Gesetz würde eine Reihe grundlegender Veränderungen mit sich bringen, unter anderem bei der Versicherungspflicht. Seit der Einführung des Affordable Care Acts müssen sich alle Menschen in den USA versichern. Tun sie dies nicht, droht ihnen eine Strafgebühr. Trump will diese Strafgebühr abschaffen, womit den Menschen wieder selbst überlassen wäre, ob sie sich versichern wollen oder nicht. Kritiker befürchten, dass dadurch langfristig viele Millionen Amerikaner ihre Krankenversicherungen verlieren würden. Durch die Versicherungspflicht des Affordable Care Acts erhielten 20 Millionen Menschen erstmals eine Krankenversicherung; rund 24 Millionen Menschen erhielten Zugang zu subventionierten oder gebührenfreien Dienstleistungen. Darüber hinaus sehen Trumps Pläne Änderungen am bestehenden Programm Medicaid vor. Medicaid garantiert eine Art Basisversicherung für Bedürftige, wie etwa für Arbeitslose oder auch Langzeitkranke. Bisher bezuschusste die US-Regierung die 50 Bundesstaaten bei jedem Dollar, den sie für Medicaid ausgeben, mit einem weiteren Dollar. Trump will diese Form der Bezuschussung abschaffen und stattdessen über Pauschalen deckeln. Damit will er die Bundesstaaten zum Sparen zwingen. Trumps Reformpläne sehen zudem die Streichung staatlicher Zuschüsse auf die Versicherungsprämien vor. Als Teilkompensation sind Steuergutschriften vorgesehen. Laut Trump sollen auf diesem Wege über $300 Milliarden eingespart werden. Nach Schätzungen des unabhängigen Haushaltbüros des Kongresses (CBO) hätte „Trumpcare“ positive Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Steuergutschriften vor allem jüngeren Menschen sowie Menschen mit höheren Einkommen zugutekommen würden und der Versicherungsschutz für Millionen US-Amerikaner unbezahlbar würde. Im März 2017 brachten die Republikaner im Repräsentantenhaus mit dem American Health Care Act of 2017 (AHCA) erstmals einen Reformvorschlag ein, der den ACA aufheben und ersetzen sollte. Dieser scheiterte jedoch am Widerstand konservativer Hardliner im Repräsentantenhaus, denen die im AHCA vorgesehenen Änderungen nicht weit genug gingen. Eine für den 24. März im Repräsentantenhaus angesetzte Abstimmung wurde daher kurzfristig abgesagt. Daraufhin wurde der AHCA überarbeitet und am 4. Mai schließlich im Repräsentantenhaus verabschiedet: Die Republikaner stimmten geschlossen für das Gesetz, unter den Demokraten gab es 20 Für- und 193 Gegenstimmen. Im Juni nahm der Senat seine Arbeit an dem Gesetz auf und veröffentlichte mit dem Better Care Reconciliation Act of 2017 (BCRA) seine erste Version des Gesetzesentwurfs. Eine

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überarbeitete Version wurde am 13. Juli vorgelegt. Den Republikanern im Senat gelang es jedoch nicht, genügend Stimmen für ihren Gesetzentwurf zu sichern. Vizepräsident Mike Pence hob am 25. Juli die Pattsituation im Senat auf und ebnete so den Weg für Diskussionen über die Gesetzesvorlage („motion to proceed“). Einen Tag später, am 26. Juli, scheiterte jedoch eine Abstimmung zum konkreten Reformvorschlag der Republikaner, der Teile des Affordable Care Act (Obamacare) ersatzlos abgeschafft hätte. In den frühen Morgenstunden des 28. Juli wurde abermals über einen angepassten Vorschlag abgestimmt – wiederum erfolglos, was diesen Prozess endgültig beendete. Bei diesem letzten Versuch im Juli 2017 stimmten 49 Republikaner für den Reformvorschlag. Drei Republikaner – John McCain, Susan Collins und Lisa Murkowski – stimmten zusammen mit den 46 Demokraten und den zwei unabhängigen Senatoren dagegen. Der Vorschlag erhielt somit nicht die erforderliche einfache Mehrheit. Trump unterzeichnete zudem am 12. Oktober 2017 ein Dekret, welches die Demokraten als „Sabotage“ an Obamacare bezeichnen. Es soll kleinen Unternehmen und Einzelpersonen ermöglichen, sich auch über die Grenzen der Einzelstaaten hinweg als Gruppen zusammenzuschließen, um auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Krankenversicherungen zu kaufen. Die sogenannten Association Health Plans untergraben die von der ObamaAdministration eingeführten einzelstaatlichen Versicherungsbörsen. Insgesamt 18 US-Staaten reichten daraufhin Klage vor einem Bundesgericht in Kalifornien ein. Senatoren beider Parteien verkündeten wenige Tage später eine überparteiliche Einigung zur Stabilisierung des Gesundheitssystems für die kommenden zwei Jahre. Trump lobte die Einigung zunächst, obwohl sein Dekret in eine andere Richtung zielte. Der Entwurf schien Aussicht auf Erfolg zu haben. Am 18. Oktober erklärte Trump jedoch überraschend, die Initiative doch nicht zu unterstützen, da sie Versicherungsgesellschaften noch höhere Gewinne bescheren würde. Klima und Energie US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Wahlkampf eine Abkehr von der Klimapolitik seines Vorgängers angekündigt. Ein Jahr nach seiner Ernennung zum Präsidenten hat er seinen Worten Taten folgen lassen und weitreichende Schritte unternommen, die den Klimaschutz in den USA und weltweit empfindlich treffen könnten. Auch eine Trump-Präsidentschaft wird jedoch nicht in der Lage sein, sich abzeichnende Marktentwicklungen vollkommen umzukehren. Die höhere Wettbewerbsfähigkeit von Erdgas gegenüber Kohle in den USA und der sich fortsetzende Preisverfall bei erneuerbaren Erzeugungsarten werden einer politischen „make coal great again“-Agenda entgegenstehen. Auch distanzieren sich bereits einige bedeutende Einzelstaaten der USA, wie beispielsweise Kalifornien, deutlich vom Kurs des Präsidenten. Kündigung des Pariser Klimaschutzabkommens International für Aufsehen sorgte Trumps Bekanntgabe vom 2. Juni 2017, das Pariser Klimaschutz-abkommen aufzukündigen. Damit befindet er sich auf Linie mit einer früheren Tradition der US-Klimapolitik, die eigene wirtschaftliche Entwicklung nicht unter multilaterale Kontrolle stellen zu wollen. Schließlich lehnten die USA bereits 2001 die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ab. Die Vereinigten Staaten sind in absoluten Zahlen nach China das Land mit den höchsten Treibhausgasemissionen. Laut Trump sei das Abkommen jedoch „auf höchster Ebene ungerecht für die USA“. Die Reduzierung von Treibhausgasen würde die Vereinigten Staaten nicht nur zu viel kosten, sondern auch der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Wege stehen. Entsprechend wolle seine Regierung mit sofortiger Wirkung die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Pariser Abkommen einstellen. Gleichzeitig forderte Trump in seiner Rede Verhandlungen über ein besseres und faires Abkommen. Trumps Pläne stießen weltweit auf Kritik. Auch Vertreter großer US-Unternehmen kritisierten den Rückzug aus dem Abkommen, darunter finden sich neben den großen Technologieunternehmen Google, Apple und Microsoft auch Industrieunternehmen wie General Electric, das Energieunternehmen Shell und die Investmentbank Goldman Sachs. Die gegensätzlichen Positionen zum Klimaschutz wurden auch auf dem diesjährigen G20-Gipfel in Hamburg deutlich. Zwar bekennen sich die USA in der gemeinsamen Abschlusserklärung der G20 zur Reduzierung der

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Treibhausgase, das Kommuniqué bestätigt jedoch den Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Die restlichen 19 Mitglieder der Gruppe der G20 bekräftigten in der Abschlusserklärung ihre anhaltende Unterstützung für die Ziele des Abkommens. In Sachen Klimaschutz hieß es daher 19 gegen einen. Die USA kündigten indes an, Länder zu unterstützen, die den Zugang und die Nutzung fossiler Energieträger sauberer und effizienter gestalten und den Ausbau erneuerbarer Energie stärken wollen. Die Bundesumweltbehörde unter Trump Trump hatte bereits vor seiner Wahl zum Präsidenten angekündigt, die US-amerikanische Bundesumweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) abschaffen zu wollen. Mit der Ernennung des Republikaners Scott Pruitt als neuen Chef der Umweltbehörde untersteht die EPA nun einem konservativen Hardliner. Pruitt ist bekannt als Verbündeter der Kohle- und Ölindustrie und gilt als Klimawandelskeptiker. In seiner Zeit als Generalstaatsanwalt des Bundestaates Oklahoma war Pruitt eine treibende Kraft im Kampf gegen die Klimaschutzmaßnahmen von Präsident Obama. Am 28. März 2017 unterzeichnete Trump im Hauptquartier der EPA die Energy Independence Executive Order. Der Exekutiverlass zielt darauf ab, den von Barack Obama verabschiedeten Clean Power Plan (CPP) auf den Prüfstand zu stellen. Der CPP sieht landesweit verbindliche Ziele für die Reduzierung von CO2-Emissionen im Stromsektor vor. Trump bezeichnete den CPP als eine „job-killing regulation“ und forderte den neuen Chef der Umweltbehörde auf, den CPP grundlegend zu überarbeiten. Der Exekutiverlass betrifft vor allem die im Clean Power Plan verankerten Emissionsreduzierungsziele, denen zufolge der Kohlendioxid-Ausstoß der Kraftwerke in den USA bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 32 Prozent sinken sollte. Auf den ersten Blick verwundert dies, da die USA auf gutem Weg sind, ihre Klimaziele im Stromsektor durch den Switch von Kohle zu preiswertem Gas marktwirtschaftlich zu erreichen. Seit 2005 sanken die Emissionen aus Kraftwerken bereits um rund 20 Prozent. Trump will jedoch Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwachen, ländlichen Regionen schaffen – und zwar mit einer Wiederbelebung von Kohle. Der Erlass sieht zudem vor, die Begrenzung von extrem klimaschädlichen Methanemissionen aufzuheben. Auch ein Moratorium, durch das öffentliches Land nicht mehr zur Förderung von Kohle verpachtet werden konnte, wird aufgehoben. Die konkrete Umsetzung der Rückabwicklung von Obamas Clean Power Plan erfolgt nun durch Pruitt und die EPA. Die EPA hat Anfang Oktober 2017 ein umfassendes Regelwerk zur Rückabwicklung und Neuausrichtung der CPP-Regularien vorgestellt. Die Details sind hochumstritten, auch dahingehend welche Kompetenzen die Bundesbehörde EPA im Einzelnen hat und welche Kompetenzen etwa bei den Einzelstaaten liegen. Es ist damit zu rechnen, dass es um diese Fragen monate- oder jahrelange Rechtsstreitigkeiten geben wird. Für Unternehmen und potentielle Investoren besteht daher eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, welche Energie- und Klimaregulierungen mittelfristig Gültigkeit haben werden. Bau der Keystone-XL-Pipeline Im März 2017 genehmigte Trump per Exekutiverlass den Bau des nördlichen Teils der umstrittenen Ölpipeline Keystone XL. Der nördliche Teil der Pipeline soll Rohöl aus dem kanadischen Alberta nach Nebraska transportieren. Laut Trump liegt das Projekt im nationalen Interesse der USA und trägt zur Unabhängigkeit im Energiesektor bei. Realisiert wird die Pipeline vom kanadischen Öl- und Gaskonzern TransCanada, der bereits rund $3,1 Milliarden in das Projekt investiert hat. Das $8 Milliarden schwere Projekt wurde von der Vorgängerregierung unter Barack Obama im November 2015 aus Gründen des Umweltschutzes mit einem Veto blockiert. TransCanada reichte daraufhin Klage vor einem texanischen Bundesgericht sowie vor einem internationalen Schiedsgericht ein. Der Konzern berief sich dabei auf die Bestimmungen zum Investorenschutz in Kapitel 11 des North American Free Trade Agreement (NAFTA). Im Februar 2017 gab der Konzern die Rücknahme der Klage bekannt, nachdem Trump das Pipeline-Projekt genehmigten ließ. Der Bau der Ölpipeline Keystone XL war ein zentrales Wahlkampfversprechen Trumps. Zuvor hatte Trump bereits grünes Licht für eine weitere umstrittene Ölpipeline, die Dakota-Access-Pipeline (DAPL), gegeben. Die DAPL führt vom erdölreichen North Dakota durch die US-Bundesstaaten South Dakota und Iowa nach Illinois.

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Präsident Obama hatte den Bau nach mehrmaligen gerichtlichen Stopps im Dezember 2016 aus Gründen des Umweltschutzes bis auf weiteres untersagt. Haushalt und Steuerreform Haushalt Mit denkbar knappen Mehrheiten verabschiedeten der Senat (51 zu 49) und das Repräsentantenhaus (216 zu 212) am 19. Beziehungsweise 26. Oktober 2017 einen Haushaltsentwurf (Budget Resolution) für 2018. Die Demokraten votierten geschlossen gegen den Entwurf. Ein republikanischer Senator und 20 republikanische Abgeordnete im Repräsentantenhaus stimmten ebenfalls dagegen. Es handelt sich bei dieser Gruppe zum einen um fiskalpolitische Hardliner, die dagegen sind, das Haushaltsdefizit durch Steuersenkungen zu vergrößern. Zum anderen handelt es sich um republikanische Abgeordnete aus Bundesstaaten mit relativ hohen Steuern, die nach den Plänen der republikanischen Führung in Zukunft nicht mehr auf Bundessteuern angerechnet werden können sollen. Die Resolution ist kein Haushaltsgesetz. Sie gibt lediglich Anweisungen, wie das Budget zu Stande kommen soll. Beim Beschluss über den Haushalt muss zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden werden: Der größte Teil, ungefähr 65 Prozent der Ausgaben, ist in bestehenden Gesetzen mehrjährig festgeschrieben (mandatory spending). Etwa fünf Prozent der Ausgaben fließen in den Schuldendienst. Über rund 30 Prozent der Ausgaben wird jährlich in den Haushaltsgesetzen entschieden (discretionary spending). In den derzeitigen Debatten geht es vor allem um die Ausgaben, die jährlich vom Kongress beschlossen werden müssen (discretionary spending). Diese werden durch insgesamt zwölf sogenannte „appropriation bills“ verabschiedet, von denen bisher noch keine final beschlossen wurde. Die zwölf appropriations bills müssen in den jeweils zuständigen Ausschüssen bis zum 8. Dezember 2017 erarbeitet werden. Dann endet die bestehende Zwischenfinanzierung (continuing resolution). Die Ausschüsse haben die Arbeit bereits aufgenommen. Ob die Deadline des 8. Dezembers eingehalten werden kann, ist fraglich, da die Steuerreform voraussichtlich mehrere Sitzungstage in Anspruch nehmen wird. Die Haushaltsresolution sieht zudem eine Sonderklausel vor, die den Weg für das Steuergesetz ebnen soll – notfalls auch ohne Stimmen der Demokraten. Haushaltsgesetze müssen normalerweise zunächst die Hürde des Filibuster nehmen, also eine Mehrheit von 60 der 100 Stimmen haben. Die Republikaner verfügen zurzeit nur über 52 Sitze im Senat und könnten so per Filibuster blockiert werden. Die Haushaltsresolution hebt die Filibusterhürde auf. Mit dieser Regelung ist der Senat nicht mehr zwingend auf die Unterstützung der Demokraten angewiesen, die die Steuerreform mehrheitlich ablehnen. Jedoch darf eine Steuerreform, die diese Sonderregelung nutzen möchte, das Defizit um maximal $1,5 Billionen über zehn Jahre erhöhen (so ist es in der aktuellen Resolution vorgesehen). Um dies im Einklang mit den von Trump und führenden Republikanern angekündigten Steuersätzen sicherzustellen, müssen substanzielle Steuerschlupflöcher und Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen werden. Dies wird in jedem Fall massiven Wiederstand bei einzelnen republikanischen Abgeordneten hervorrufen. Es bleibt daher ungewiss, ob die Steuerreform die notwendigen Mehrheiten im Kongress finden wird. Steuerreform Donald Trump hat seinen Wählern die größte Steuersenkung in der Geschichte der USA versprochen. Am 27. September 2017 veröffentlichte die Trump-Administration erstmals genauere Details zu der geplanten Steuerreform. Am 2. November 2017 stellten die Republikaner im US-Repräsentantenhaus ihren Gesetzesentwurf „Tax Cuts and Jobs Act“ vor. Präsident Trump lobte diesen. Ziel der Steuerreform ist es laut Trump, Wachstumsimpulse und Arbeitsplätze zu schaffen sowie das Steuerrecht einfacher und gerechter zu gestalten. Laut Aussagen von Trump und führenden Republikanern sollen die Änderungen vor allem Familien der Mittelschicht zugutekommen. Die Reformpläne der Republikaner im Gesetz-

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entwurf, der am 2. November vorgestellt wurde, sehen eine deutliche Vereinfachung und Reduzierung der Einkommensteuer vor. Die bisher sieben Steuergruppen sollen demnach auf drei Gruppen reduziert werden. Der Spitzensteuersatz soll von derzeit 39,6 auf 35 Prozent sinken. Auch die mittlere und untere Einkommensgruppe soll entlastet werden; die Steuersätze sollen hier auf 25 Prozent beziehungsweise auf 12 Prozent gesenkt werden. Die Pläne sehen zudem eine Verdopplung des Steuerfreibetrags von $6.300 auf $12.600 im Jahr vor. Überdies sollen Unternehmen bei der Körperschaftssteuer entlastet werden. Der Entwurf plant daher eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 35 auf 20 Prozent. Er läge damit unter dem ungewichteten Durchschnitt der Steuersätze aller OECD-Staaten von 22,3 Prozent. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer bis Ende 2022 befristeten vollumfänglichen Sofortabschreibung für Investitionen in Maschinen und Werkzeuge geschaffen werden. Vorgesehen sind darüber hinaus die Steuerbefreiung von laufenden Beteiligungseinkünften aus dem Ausland ab einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent und im Gegenzug die Streichung diverser Steuervergünstigungen sowie die Ausweitung der Zinsschrankenregelung. Zur Gegenfinanzierung ebenfalls beitragen soll eine Einmalbesteuerung nicht repatriierter Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften von USMuttergesellschaften mit einem Steuersatz von 12 Prozent (in bestimmten Fällen reduziert sich der Satz auf 5 Prozent) ab einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent. Von besonderer Brisanz für deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften sind die vorgesehenen Regelungen zu einer Steuer (Excise Tax) auf grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen. Zahlungen (etwa für Güter und Dienstleistungen, Lizenzen) an ausländische verbundene Unternehmen, die bei der US-Konzerngesellschaft zu Betriebsausgaben führen, sollen einer Steuer auf Bruttobasis in Höhe von 20 Prozent unterliegen. Ausgenommen davon sind Zinszahlungen, für die die speziellere Zinsschrankenregelung gilt. Die Steuer kann vermieden werden, wenn die ausländische Konzerngesellschaft zur US-Besteuerung der spiegelbildlichen Einnahmen optiert. Der Gewinn soll hierbei unter Anwendung der Gewinnmarge errechnet werden, die der Konzern für diese Produktgruppe erzielt. Ausländische Steuern werden nicht zur Anrechnung zugelassen. Diese Regelung gilt nur für internationale Konzerne, bei denen mehr als $100 Millionen jährlich von US-Konzerngesellschaften an ausländische Konzerngesellschaften fließen. Diese Excise Tax genannte Steuer dient als Teil der Gegenfinanzierung, um unter der im Haushaltsgesetz verankerten maximalen Erhöhung des Defizits um $1,5 Billionen zu bleiben. Experten gehen davon aus, dass die Steuerreform vor allem den Besserverdienern und Reichen zugutekommen und die Mittelschicht wenig profitieren wird. So zeigen die Zahlen einer Studie des Tax Policy Centers auf Basis der bereits im September 2017 veröffentlichten Reformeckpunkte, dass Amerikaner mit einem Mindesteinkommen von $730.000 rund 50 Prozent der Steuervorteile erhalten. Ihr Einkommen würde sich im Schnitt um rund 8,5 Prozent erhöhen. Familien aus unteren und mittleren Einkommensklassen würden hingegen nur geringfügig von der Reform profitieren. Die Einkommenszuwächse lägen hier lediglich zwischen 0,5 und 1,2 Prozent. Laut des Tax Policy Centers würde sich die Reform ab 2024 überdies negativ auf das US-BIP auswirken. Dies wird mit Crowding Out Effects infolge der durch die Steuersenkungen steigenden Haushaltsdefizite begründet. Diese treten auf, wenn eine Erhöhung von öffentlichen Schulden über Zinseffekte zu einer Verdrängung von privaten Investitionen führt. Die am 27. September 2017 von Trump vorgestellten Eckpunkte der Steuerreform hätten in Reinform nach Schätzungen des Committee for a Responsible Federal Budget über zehn Jahre gerechnet rund 5,8 Billionen Dollar gekostet. Davon würden jedoch nur $3,6 Billionen durch Mehreinnahmen kompensiert werden. Die Reform würde die Staatsschulden, die zurzeit bei etwa $20 Billionen liegen, damit um rund $2,2 Billionen erhöhen. Eine Berechnung des Anfang November 2017 von den Republikanern im US-Repräsentantenhaus vorgestellten Gesetzentwurfs steht noch aus. Da die Republikaner im Senat parallel an einer noch nicht veröffentlichten eigenen Version der Steuerreform arbeiten und die Verhandlungen noch andauern, ist noch mit substanziellen Änderungen zu rechnen. Berechnungen sind vor diesem Hintergrund stets als Vorläufig zu interpretieren. Nach wie vor auch unter Republikanern hochumstritten sind etwa die geplanten Änderungen bei der Anrechnung für bundesstaatliche und lokale Steuern. Republikanische Abgeordnete aus Bundestaaten mit vergleichsweise hohen Steuern – wie Kalifornien, Illinois, New York und New Jersey – lehnen die Änderungen bei Abzü-

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gen für bundesstaatliche und lokale Steuern ab. Einige von ihnen kündigten an, dass sie gegen die Steuerreform in ihrer jetzigen Form stimmen werden. Auch der Internationale Währungsfond (IWF) äußerte sich kritisch zu der Finanzierungsgrundlage der Reform. Die Trump-Administration geht davon aus, dass die Steuersenkungen das Wirtschaftswachstum stark ankurbeln würden und die Reform sich dadurch quasi von alleine finanziert. Der IWF hält dies für unrealistisch. Für Trump und die Führung der Republikaner steht bei der Steuerreform einiges auf dem Spiel; es geht um ihre politische Bilanz vor den Zwischenwahlen im November nächsten Jahres. Die Führung der Republikaner plant, den Gesetzesentwurf im Repräsentantenhaus vor dem Thanksgiving-Feiertag Ende November 2017 zu verabschieden. Die erste Anhörung ist bereits für den 6. November geplant; Änderungen gelten als wahrscheinlich. Die Republikaner im Senat arbeiten an ihrer eigenen Version einer Steuerreform. Beide Kammern planen, Präsident Trump einen gemeinsamen Gesetzentwurf noch vor Jahresende zur Unterschrift vorzulegen.

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