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WIRTSCHAFT
Spaß beiseite!
von Robert Adami
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Im CoViD nichts Neues
Ich will jetzt nix verschreien, aber… es wäre durchaus möglich, dass Sie sich jetzt, in diesem Augenblick, in dem Sie diese Kolumne lesen, immer noch im Lockdown befi nden. Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich, denn mittlerweile haben wir uns ja eigentlich schon gewöhnt, an den Lockdown. Womöglich würde er uns sogar fehlen, der Lockdown, ich meine, es darf ja keiner mehr wo hingehen, und wenn man dann wieder darf weiß womöglich keiner mehr wo hingehen… Apropos, damit uns nicht das Lachen vergeht: Wissen Sie, wie der Fachausdruck für die Schließung der Bars heißt? Stöpsellocken (Ok, ich weiß, den Barbesitzern ist das Lachen schon lange vergangen, sie mögen mir den Galgenhumor verzeihen). Zweck des Lockdowns ist es jedenfalls, das Corona-Virus zurückzudrängen – also im Prinzip sollten wir alle zu Hause bleiben, und wenn wir alle ganz still sind, dann wird sich das Virus denken „Hä? Keiner mehr da?“ und würde zurück nach China gehen. Nur funktioniert das dann leider nicht, weil es vor allem die Corona-Experten nicht schaffen, lange genug den Mund zu halten… Aber Galgenhumor beiseite. Oder doch besser nicht, denn es ist das Einzige, was wir „Hofnarren“ in diesen Zeiten beitragen können. Ein bisschen Schmunzeln verbreiten, vielleicht ein Lachen. Denn Lachen soll ja gesund sein; diese These ist zwar unwissenschaftlich, was mir jetzt womöglich eine Rüge seitens eines gewissen Professors einbringen wird – aber ich kanns mir ja leisten, ich bin ja kein Wissenschaftler; ohne Rücksicht auf akademische Verluste darf ich haarsträubend rosaroten Horizont erblicken, wo die seriösen Herrschaften nur schwarzsehen. Ich darf zum Beispiel sagen, dass sich die Impfungen wohl zwangsläufi g irgendwann in sinkenden Krankenzahlen niederschlagen werden. Oder dass der Frühling kommt, und damit Corona wahrscheinlich ein bissl geht. Und dass jede Pandemie früher oder später vorbei gegangen ist. Auch wenn’s nur der Kasper vom Dienst sagt, Sie werden schon sehen.
Geschätzte Leser,
Brief aus Rom
die Regierungskrise ist kaum überwunden, eine neue, fast schon beängstigend breite Mehrheit hat Draghi Vertrauen und Unterstützung zugesagt, die Regierungsmannschaft steht und nun, so möchte man meinen, kann es endlich an die Arbeit gehen. Weit gefehlt, denn eine Krise folgt der anderen, und schlingert gerade nicht das Staatsschiff, so kracht es im Gebälk einer Partei oder Bewegung. Die Fünf-Sterne-Bewegung hat nach wie vor ihre Identitätskrise, aber diese dauert schon so lange, dass sie kaum noch Wellen schlägt. Wellen geschlagen hat hingegen die Ankündigung/Mitteilung von Nicola Zingaretti, den Vorsitz vom Partito Democratico abzugeben, da die internen Grabenkämpfe um Positionen und Funktionen nicht mehr erträglich sind. Die italienische Politik vor allem der Mitte-Links-Bewegung, wenn man überhaupt noch zwischen politischen Richtungen unterscheiden kann, ist eine Politik der Selbstgeißelung und Autofl agellation, gerade so als wären die Vertreter dieser an und für sich so perfekt kapillar organisierten Partei allesamt Fakire, deren liebste Beschäftigung der Tanz auf glühenden Kohlen oder der Schlaf auf einem Nagelbrett ist. Unverständlich, wie es unmittelbar nach der Bildung einer großen Koalitionsregierung zum Bruch innerhalb einer der Stützpfeiler dieser Regierung kommen kann, da sich der Partito Democratico damit selbst ins Abseits schießt. Schon immer in Flügel und Richtungen mit eigenen Führern unterteilt, implodiert das System völlig überraschend und löst eine Identitätskrise aus, deren Überwindung jene Energien kosten dürfte, die für eine geschlossene Regierungspolitik in Zeiten wie diesen mehr als notwendig wären. Aber es wäre nicht Italien, gäbe es nicht immer wieder irrationale Entscheidungen und Entwicklungen, die sich dann irgendwie und ohne erkennbare Strategie doch wieder kanalisieren lassen. So wird es wohl auch diesmal sein, nach der Erosion kommt die Kompression, dann die Evolution, vielleicht irgendwann noch eine Explosion. Noch nie kam hingegen eine vielleicht heilbringende Revolution, und sie wird es wohl auch dieses Mal nicht geben.
Grüße aus dem Rom der Fakire, am 07. März 2021
Manfred Schullian Kammerabgeordneter
Brief aus dem Landtag
Liebe Leserinnen und Leser,
Tatsache ist, dass aufgrund der anhaltenden Pandemie immer mehr Bürger in Südtirol armutsgefährdet sind, da sich die Folgen auf die gesamte Wirtschaft niederschlagen. In Südtirol soll es sich um rund 35.000 Haushalte handeln, die derzeit entweder unter der absoluten oder der relativen Armutsgrenze leben. Ohne entsprechende Transferleistungen bleiben diese Personen auf der Strecke und ohne die Unterstützung von ehrenamtlichen Vereinigungen wäre die Situation wohl noch schlimmer. Die aktuelle Pandemie verlangt auch deshalb besondere Maßnahmen, die unentbehrlich sind, wenn der wirtschaftliche Aufschwung – auch mit Hilfe der Impfungen – wieder starten soll. Der Sozialstaat stößt nicht erst seit der Corona-Pandemie an seine Grenzen, aber diese werden dadurch sichtbarer. Es bedarf der Bündelung der verschiedenen Sozialleistungen und einer Reorganisation des gesamten Fördersystems, um die Effi zienz und die Treffsicherheit zu verbessern. Gerade Krisenzeiten verlangen danach, dass die Politik den Blick nicht nur auf das Tagesgeschäft, sondern auch auf die Zeit nach der Krise lenkt. Neben vielen anderen politischen Bereichen braucht das Sozialsystem eine Reform, die auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der jüngsten Krise basiert. Es ist vorhersehbar, dass die Haushaltsmittel künftig insgesamt spärlicher ausfallen werden, weshalb es klare, transparente und wirksame Kriterien braucht, um das Sozialsystem für die anstehenden Herausforderungen zu wappnen. Laut Art. 8 des Autonomiestatuts hat Südtirol die primäre Zuständigkeit in den Bereichen öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt und es ist unbestritten, dass das Sozialwesen insgesamt eine tragende Säule der Landesautonomie ist. Daher ist es an der Zeit, dass jetzt, innerhalb dieses Haushaltsjahres der Landessozialplan angepasst und verabschiedet wird. Zudem kann nur die Bündelung aller Sozialleistungen wesentlich zu einer Vereinfachung, zu mehr Transparenz und Effi zienz, vor allem aber zu einer Stärkung des Sozialwesens beitragen. Der vom Autonomiestatut vorgesehene Spielraum ist dabei voll auszunutzen, den neuesten Entwicklungen ist Rechnung zu tragen und alle Sozialleistungen des Landes, der Region und des Staates sind zu bündeln.
Ulli Mair
Landtagsabgeordnete „Die Freiheitlichen“
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Keine Einheitssteuer bei mehr als vier Wohnungen!
Auch wenn der Covid-19-Virus gerade das ganze Land (und die Hälfte der übrigen Welt) lahmlegt: die Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen wird wohl bald wieder ein Business sein. Auch im Urlaub ist vielen Menschen eine räumliche Trennung wichtig, und die aktuellen Problematiken werden diesen Trend eher noch verstärken. Dank verschiedener Onlineplattformen wird es daher für günstig gelegene Objekte recht einfach werden, Gäste zu fi nden. Unternehmen ja oder nein: das ist die Frage. Während das Landesgesetz zur Regelung der privaten Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen vorsieht, dass immer dann, wenn im Laufe eines Jahres mehr als 4 Mietverträge pro Einheit abgeschlossen werden, die Einheiten als Beherbergungsbetrieb beworben oder eine Vermittlungstätigkeit in Anspruch genommen wird, ein Unternehmen vorliegt, hat die Agentur der Einnahmen vor einigen Jahren unmissverständlich klargestellt, dass diese Frage aus steuerlicher Sicht allein aufgrund der nationalen Gesetzgebung zu beantworten ist. Es ist also entscheidend, ob eine betriebliche Organisation vorliegt, z.B. weil bestimmte Zusatzleistungen (Verabreichung von Mahlzeiten, Bereitstellung eines Leihwagens oder eines Reisebegleiters usw.) angeboten werden. In der Folge haben zahlreiche Privatpersonen eine Tätigkeit in diesem Bereich aufgenommen, was zu Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt führte sowie teilweise einen unlauteren Wettbewerb zu Hotels darstellte. Mit dem Haushaltsgesetz wurde nun aber festgelegt, dass es sich immer um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wenn ein Steuerzahler mehr als 4 verschiedene Wohnungen vermietet. Im Gegensatz zum Landesgesetz ist also nicht die Anzahl der Mietverträge entscheidend, sondern die Anzahl der vermieteten Objekte. Während „echte“ Privatpersonen also weiterhin Ihre Wohnung an Touristen vermieten können, ohne ein Unternehmen gründen zu müssen, werden einige „verkappte“ Unternehmer gezwungen, ein Gewerbe anzumelden. Aus steuerlicher Sicht ist das aber nicht unbedingt von Nachteil für die Betroffenen. Während Privatpersonen i.d.R. mit Anwendung der Ersatzsteuer von 21% rechnen können, kann die steuerliche Belastung für Unternehmer im Idealfall auf 2% (!) der Erträge reduziert werden. Im ungünstigsten Fall aber müssen locker mehr als 50% der erzielten Einnahmen an den Fiskus und an das Nationale Fürsorgeinstitut Inps weitergegeben werden. Jeder Fall ist einzeln zu bewerten, um die bestmögliche Gestaltung zu gewährleisten.
Interessante Investitionsförderungen
Das Haushaltsgesetz 2021 führt die bekannten und beliebten Steuerguthaben für Investitionen in neue betriebliche Güter sowie Investitionen in „Industrie 4.0“ auch für 2021 und 2022 weiter und macht diese noch attraktiver. Ab sofort sind zusätzlich zu den materiellen Sachgütern auch immaterielle Sachgüter förderbar. Als immaterielle Sachgüter gelten z. B. Software- oder Cloud-Computing- Lösungen. Des Weiteren gibt es eine erhöhte Förderung bei Investitionen für die Umsetzung der Heimarbeit („smart working“). Fahrzeuge, Immobilien und Güter mit einem Abschreibungssatz unter 6,5 % sind von der Investitionsförderung weiterhin ausgeschlossen. Die neuen Steuerguthaben betreffen die Investitionen,
Der Covid Professor Gänsbacher sieht schon „Licht am Ende des Tunnels“. Hoffentlich moant er net den Hörtenbergtunnel.
die im Zeitraum vom 16.11.20 bis 31.12. 22 getätigt werden – unter besonderen Umständen ist auch eine Inanspruchnahme bis 30. 6. 2023 möglich. Die Höhe der zustehenden Steuerguthaben ist gestaffelt und hängen von der Art und Höhe der getätigten Investitionen sowie vom Investitionszeitraum ab. Für die im Jahr 2021 getätigten Investitionen gilt: • Bei Investitionen in „normale“ materielle und immaterielle Sachgüter (jene, die nicht den Kriterien gemäß Industrie 4.0 entsprechen) sieht ein Steuerguthaben von 10 % der getätigten Investition vor. Investitionen für die Umsetzung der Heimarbeit werden sogar mit einem Steuerguthaben von 15 % gefördert. • Bei Investitionen in materielle Sachgüter gemäß Industrie 4.0 steht hingegen ein Steuerguthaben in Höhe von 50 % zu bei einer Investitionssumme bis 2,5 Mio Euro. Bei höheren Investitionen reduziert sich der Fördersatz. • Bei Investitionen in immaterielle Sachgüter gemäß Industrie 4.0 steht ein Guthaben in Höhe von 20 % zu. Für die im Jahr 2022 anfallenden Investitionen fällt der Fördersatz geringfügig geringer aus. Verwendet werden können die Steuerguthaben zur Verrechnung mit anderen Steuerschulden, wobei Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 5 Millionen Euro Umsatz erzielt haben, die Steuerguthaben in einer einzigen Lösung sofort verrechnen können. Neu ist heuer zudem, dass die Steuerguthaben bereits ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Investition oder der erfolgten Vernetzung der Maschinen bei Gütern gemäß Industrie 4.0 verwendet werden können. Das Steuerguthaben zählt zudem nicht zum steuerbaren Einkommen, was es noch interessanter macht, so wird trotz aller Pandemie-Widrigkeiten steuerlich der Start ins Jahr 2021 erheblich erleichtert!
Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com