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Intercable Arena

BRUNECK - Der neue Namenssponsor der Arena steht nun fest: Die Intercable GmbH hat das Naming Right der Arena erhalten. Vor kurzem wurde der Vertrag unterzeichnet.

Die Arena steht kurz vor Fertigstellung. Sie ist ein Projekt der Stadtgemeinde Bruneck und der Stadtwerke Bruneck, unterstützt von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Die Führung der Struktur wird die Bruneck Aktiv GmbH übernehmen. Präsident Alfred Valentin berichtet: „Eine Struktur dieser Größenordnung braucht Partnerschaften: ein Partner ist die Öffentliche Hand, Partner werden auch die Nutzerinnen und Nutzer und Partner sind auch die Sponsoren. Wir werden in der Arena bald viele Sponsorennamen an den Wänden hängen sehen, aber ein Sponsor ist ein ganz besonderer, nämlich der Namenssponsor.“ Dieser Namenssponsor wurde in einer öffentlichen und transparenten Ausschreibung für die Laufzeit von fünf Jahren gesucht. Mehrere haben sich darum beworben.

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Quelle: Bruneck Aktiv GmbH

Bei der Vertragsunterzeichnung: Roland Griessmair, Kurt Mutschlechner und Alfred Valentin (v.l.).

Schlussendlich hat das Unternehmen Intercable das Naming Right erhalten. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der Intercable GmbH. Es ist ein Vertrauensbeweis und wir werden alles daran setzten diesem gerecht zu werden.“, so Valentin. „Intercable und die Arena in Bruneck sind eine perfekte Kombination. Intercable ist ein sehr dynamisches Unternehmen und diese Arena ist an Dynamik kaum zu überbieten.“, so Kurt Mutschlechner. Man mache dies auch für die bestehenden und potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie zur Unterstützung der Jugend. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen uns gemeinsam Erfolg.“ Auch der Bürgermeister Roland Griessmair äußert sich positiv zu dieser Partnerschaft und ließ den Werdegang der Arena Revue passieren.Durch ihre Architektur, ihr Design und ihre Funktionalität wird die Intercable Arena eine einzigartige Sport- und Eventstätte, die im Alpenraum ihresgleichen sucht und viele verschiedene Besucherinnen und Besucher willkommen heißen wird – von Profi- zu Hobbysportlerinnen und -sportler, von fachkundigen zu gelegentlichen Fans, von Konzert- zu Vortragsbesuchenden, von Gastronomie- zu Freizeitangebotsnutzenden, von Kindern bis zu Seniorinnen und Senioren. (PM/RED)

Untreue im Internet

Das Internet stellt für manchen Zeitgenossen nicht nur eine unkomplizierte Informationsquelle dar, sondern bietet auch die Gelegenheit, neue Bekanntschaften zu machen. Oft bleibt es nicht nur beim reinen Kennenlernen und es werden bestehende Beziehungen im „realen“ Leben gestört. Daher war es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema seinen Weg zu den Gerichten finden würde. In diesem Zusammenhang müssen sich die Richter die Frage stellen, ob derartige Beziehungen ausschlaggebend für die Schuldzuweisung im Rahmen der Ehetrennung sein können oder nicht.

Was kann man darunter verstehen?

Als Schuldanlastung bezeichnet man die Feststellung des Gerichtes, von welchem der Ehegatten das Scheitern der Beziehung verursacht wurde. Diese Erklärung erfolgt auf entsprechenden Antrag nur dann, wenn tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass ein Ehepartner seine Pflichten missachtet hat und es erst dadurch zum Scheitern der Ehe gekommen ist. Dieser Nachweis ist allerdings nicht ganz einfach. In der Tat reicht es nicht einfach aus, eine außereheliche Beziehung nachzuweisen. Es muss darüber hinaus festgestellt werden, dass die Ehe nicht schon in der Krise war, als die außereheliche Beziehung eingegangen wurde. Die Frage ist damit jene, ob die außereheliche Beziehung die Ehekrise verursacht hat oder diese Beziehung aufgrund der bereits bestehenden Krise erst möglich wurde. Nur im ersteren Fall bestehen die Voraussetzungen für eine Schuldanlastung.

Alles was recht ist!

Wieso kann das Internet eine Rolle spielen?

Das kann einen möglichen Anlass bilden, um die eheliche Treue auf das Spiel zu setzen. Wenn wir zum Thema das Verschuldens zurückkommen, so kann auch eine „Beziehung“, die über das Internet (egal ob per E-Mail, Tinder etc.) verantwortlich für das Scheitern einer Ehe sein.

Ab wann ist eine Internet-Bekanntschaft als Ehebruch zu sehen?

Es wird darüber befunden, welche Fotos und Inhalte ausgetauscht werden. Wenn diese einen intimen Charakter haben, so kann bereits von einem Vertrauensbruch gesprochen werden. Die Rechtsprechung ist zu diesem Thema noch nicht besonders ausgereift und wird sich im Laufe der nächsten Jahre aber sicherlich noch eingehender mit diesem Thema befassen. Jedenfalls muss Ehebruch nicht immer im realen Leben erfolgen, um als solcher gewertet zu werden. Die heikle Entscheidung, wie weitgehend der Vertrauensbruch war, wird von den Gerichten fallweise zu treffen sein.

Unsere Experten informieren.

RA Dr. Ruth Niederkofler

Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck

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