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WIRTSCHAFT

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BÄUERINNEN

BÄUERINNEN

Spaß beiseite!

von Robert Adami

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Kein schöner Land(tag) in dieser Zeit?

Kennen Sie den Unterschied zwischen der Fernsehserie „Dallas“ und der SVP Jahrgang 2022? Nun, das eine ist eine scheinbar nicht enden wollende Geschichte, in der sich die Hauptakteure für Geld und Macht gegenseitig bekämpfen und auf hinterhältigste Weise hintergehen, und das andere ist eben … nur eine Fernsehserie. Ok, das war jetzt ein wenig übertrieben, denn so schlimm steht es mit der Volkspartei nun (vielleicht) auch wieder nicht. Ja, jenen böswilligen Schwarzsehern, die jetzt behaupten, die SVP würde sich mit dieser Abhör- & Rücktritts-Affäre noch selbst zerlegen, möchte ich sogar entgegenrufen: Man muss auch mal die positiven Aspekte der Angelegenheit erkennen! Ich meine, wenn Sie z.B. als Vergleich die Ibiza-Affäre in Österreich betrachten: Da hat es jemanden von außen gebraucht, um die betroffene Partei in Schwierigkeiten zu bringen, da hat das ganze Parlament zusammenarbeiten müssen, um ein Chaos von biblischen Ausmaßen anzurichten. Hier bei uns hat die SVP das ganz alleine geschafft! Das ist doch eine Leistung, die man anerkennen muss, oder? Aber Spaß beiseite. Wir leben in merkwürdigen Zeiten, und das nicht nur in Südtirol. Denn es ist ja nicht so, dass außerhalb unserer Landesgrenzen politisch und sozial alles in Butter wäre. Und viele von uns stehen den aktuellen lokalen und internationalen Begebenheiten ratlos gegenüber. Wohin sollen wir uns wenden, wenn jene, die als Vorbilder dienen sollten, diese Rolle nicht mehr ausfüllen können oder wollen? Patentrezept dafür habe ich natürlich auch keines, aber …was wohl unsere Großeltern oder Urgroßeltern dazu gesagt hätten? Vielleicht das, was viele von uns noch als Kinder zu hören bekommen haben: „Schian griaßn, Bitte und Danke sogn, net liagn und net stehln“. Einfache Grundsätze, kleine Dinge. Das wäre doch ein guter Anfang. Wir brauchen keine großen Taten, um die Welt zu retten, und auch keine großen Helden. Wir müssen nur alle miteinander die kleinen Dinge wieder halbwegs richtig machen. Brief aus Rom

Geschätzte Leser,

die Situation ist grotesk. Es sterben Kinder, Frauen und Männer in einem Krieg, der nicht weit entfernt von uns ist und doch immer weiter von uns abzurücken scheint. Wir sind wieder zur Tagesordnung übergegangen, liefern Waffen an den Schwächeren, beziehen nach wie vor Gas vom (zumindest vermeintlich) stärkeren Aggressor und streiten uns in der Tagepolitik mittlerweile fast täglich. Der Wahlkampf wirft seine Schatten voraus, Ministerpräsident Draghi hat immer mehr Mühe, das Ruder in der Hand zu behalten und das Staatsschiff zu steuern. Innerhalb Ende des Jahres sind noch eine Reihe von Maßnahmen und Reformen durchzusetzen und zu beschließen, damit die Wiederaufbaugelder aus Europa auch tatsächlich nach Italien gelangen, aber die Maschinerie gerät ins Stocken. Das Delegierungsgesetz für die Steuerreform steckt im Moment noch fest, die Mitte-rechts-Parteien haben sich abgeseilt, da sie die Zusicherungen von Draghi, es würde keine Steuererhöhung geben, noch nicht ausreichend fi nden, der Gesetzesvorschlag zum Thema Wettbewerb hängt noch im Senat und es ist bereits ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob überhaupt und im positiven Fall in welcher Form die Abgeordnetenkammer sich mit diesem Gesetz ernsthaft beschäftigen kann, und fast täglich gibt es Mehrheitsbesprechungen unter der Führung des Ministers für die Beziehungen mit dem Parlament, Federico d’Incà, der mit Engelsgeduld versucht, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln und einvernehmliche Vorgangsweisen innerhalb der Mehrheitsparteien abzustimmen. Allen ist bewusst, dass ab September auch dies kaum noch fruchten und der offene Schlagabtausch diplomatische Umgangsformen ersetzen wird. Es läuft das Gerücht, Ministerpräsident Draghi, der ausgeschlossen hat, sich bei den anstehenden Wahlen zu bewerben, würde mit dem Gedanken spielen, im Oktober das Handtuch zu werfen. Verdenken könnte man es ihm nicht, aber der Moment wäre äußerst ungünstig. Es reicht keineswegs, im Parlament die Reformgesetze durchzuboxen, da diese in vielen Fällen nur eine Delegierung an die Regierung enthalten, die Reformen durch Erlass der entsprechenden Bestimmungen auch umzusetzen. Dies ist die entscheidende Phase, die sich erst im Herbst abspielen wird. Das Dilemma wird sich somit verschärfen: mit Draghi wollen längst nicht mehr alle, ohne ihn können sie nicht.

Mit diesem Dilemma, Grüße aus Rom, 22 April 2022

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Landtag, das ist nicht nur Sitzungen. Ein großer Teil meiner Arbeit ist der Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern. Bei mir melden sich hauptsächlich Frauen und teilen ihre Anliegen mit mir. Oft sind auch wir Abgeordneten es, die wir uns Informationen einholen. In dieser Woche hatte ich hierzu zwei wichtige Treffen. Einmal war ich, mit anderen Kolleginnen, im Austausch mit den Betreuerinnen in den Kindertagesstätten. Dieser Sektor wird immer als „wichtig“ bezeichnet, gehe es doch um das Wichtigste, was wir haben, nämlich unsere Kinder. In Wirklichkeit ist er unterbelichtet und tragisch unterbezahlt. Für einen Hungerlohn arbeiten in den Kitas hochmotivierte Frauen und (wenige) Männer viele Stunden am Tag, um ein fl exibles und auf die Familien zugeschnittenes Angebot zu bieten. Stellen Sie sich vor: Bis zu 5 Kinder sind zu betreuen. Wem das wenig vorkommt, der stelle sich nur einmal vor, ein Baby zu wickeln und nebenbei auf weitere 4 Babys und Kleinkinder aufzupassen. Unvorstellbar, eigentlich. Und dann wird noch aufgeräumt, geputzt, Kontakt mit den Familien gehalten … alles „nebenbei“. Ich fi nde, es muss es uns wert sein, dass diese Frauen eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Ein zweites Thema in dieser Woche war die psychische Gesundheit der Südtiroler:innen nach zwei Jahren Pandemie. Wir hatten dazu eine denkwürdige Anhörung im Landtag. Gut sieht es nicht aus. Süchte und Zwänge haben zugenommen. Die Jugendlichen, insbesondere jene, die einen großen Teil ihres Mittelschulalters in Lockdown und Isolation verbringen mussten, sind in einer völligen Ausnahmesituation und werden aufmerksam begleitet werden müssen, so die Chefi n der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Verhäuslichung dieser Jahre macht sich auch bei uns Erwachsenen spürbar. Beziehungen leiden. Vielen kommt die Freude am Leben abhanden. Wir müssen uns selbst aufrütteln, und aufeinander schauen. In diesen Wochen dreht sich die politische Debatte um Streitereien und hässliche Auseinandersetzungen unter einzelnen Exponenten in aller Öffentlichkeit. Es scheint, als ob das jetzt das Wichtigste sei. Dabei gibt es so viel zu tun, gerade in jenen Ecken der Gesellschaft, zu denen TV-Kameras selten hinfi nden. Das wollte ich Ihnen in diesen verrückten Tagen erzählt haben. Ich wünsche Ihnen einen blühenden und lebensfrohen Frühling. Es ist so schön in dieser Zeit!

Es grüßt Sie herzlich

Brigitte Foppa

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Aufwertung sinnvoll?

Für Privatpersonen ist es bis zum 15. Juni 2022 möglich, Grundstücke und Gesellschaftsbeteiligungen unter Anwendung einer Ersatzsteuer i.H.v. 14% aufzuwerten. Die Frage, die sich jeder Steuerzahler stellen muss: ist die Aufwertung sinnvoll? Während beim Verkauf eines Baugrundstückes die Frage häufi g mit ja beantwortet werden kann, erlaubt es die Anwendung der Ersatzsteuer dem Steuerzahler doch, bei einem nachfolgenden Verkauf des aufgewerteten Gutes legal die progressive Einkommensteuer zu vermeiden, welche mit bis zu 43% generell wesentlich höher ausfällt als die Ersatzsteuer, ist die Frage beim Verkauf von Beteiligungen nicht so leicht zu beantworten: schlussendlich unterliegt der Mehrerlös dort i.d.R. einer Ersatzsteuer von 26%. Es muss also berechnet werden, ob es billiger ist, 26% Steuer auf den Mehrerlös, also der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlich anerkannten Anschaffungswert zu bezahlen, oder 14% auf den erwarteten Verkaufserlös. Dies erfordert häufi g eine komplexe Berechnung, da der steuerliche anerkannte Anschaffungswert häufi g nur mit einer aufwändigen Berechnung bestimmt werden kann. Gleichzeitig eröffnet die Ersatzsteuer aber auch interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, durch intelligente Gestaltungen genützt werden können. Wichtig ist dabei, dass der unternehmerische Sinn aller Maßnahmen wirtschaftlich stichhaltig belegt werden kann – es ist nicht erlaubt, Maßnahmen nur Zwecks Steueroptimierung zu ergreifen. Ein solches Vorgehen könnte aberkannt und sanktioniert werden. Um in den Genuss der Aufwertung zu kommen, muss der Steuerzahler innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist ein beeidigtes Schätzgutachten vorlegen, mit dem der aufgewertete Wert bestätigt wird. Zudem muss die Ersatzsteuer in einer Einmallösung oder in drei Raten einbezahlt werden.

Nicht steuerpfl ichtige Tankgutscheine für Arbeitnehmer bis zu 200 Euro

Die Treibstoffkosten sind letzthin förmlich explodiert – nun gibt es eine Hilfe des Staates für alle Arbeitnehmer, die unter den hohen Treibstoffkosten leiden. Neben der zeitweiligen Aussetzung der Akzisen auf Treibstoffen hat die Regierung nun eine weitere Maßnahme eingeführt, die Arbeitnehmer helfen wird - mit der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets Nr. 21/2022, dem sog. Ukraine- Dekret, im Amtsblatt der Republik wird privaten Arbeitgebern nun die Möglichkeit eingeräumt, für jeden Arbeitnehmer 200 Euro in Form von Tankgutscheinen auszugeben. Die Maßnahme gilt beschränkt nur für das Jahr 2022. Die Gutscheine werden nicht be-

Im kommenden Winter wird am Pragser Wildsee eine Kunsteisanlage eingerichtet, damit er einbruchsicher wird.

steuert und tragen somit nicht zur Einkommensbildung des Arbeitnehmers bei. Bis dato war es Arbeitgebern möglich, den Arbeitnehmern spezielle Zusatzleistungen und Sachbezüge (wie z.B. Einkaufsgutscheine, Sozialleistungen oder Essensgutscheine) bis zu einem Freibetrag von 258,23 Euro pro Jahr zuzugestehen. Bis zum genannten Freibetrag waren die Sachbezüge steuerfrei und waren auch nicht sozialversicherungspfl ichtig. Bei Übertretung des genannten Freibetrages 258,23 Euro wurde der gesamte Sachbezug dann zum steuerbaren Einkommen. Der in der Energieverordnung vorgesehene Sonderbonus summiert sich nun zu den bereits bestehenden Schwellenwerten, ohne dass dies zu einer Besteuerung führt – in anderen Worten ausgedrückt: der Wert der Tankgutscheine bis zu 200 € fl ießt nicht in die Berechnung des Grenzwerts von 258,23 € mit ein, sondern darf dazugerechnet werden. Unter dem Strich ist es 2022 somit den Arbeitgebern möglich, Zusatzleistungen und Sachbezüge bis zu einem Gegenwert von 458 Euro steuer-und beitragsfrei zu geben. Ein großartiges Geschenk, welches jedoch nur im Jahr 2022 zusteht! Auf Unternehmensseite ist anzumerken, dass die Kosten für den Erwerb von Tankgutscheinen zu den abzugsfähigen Kosten des Unternehmens gehören. Der Unternehmer kann sich die Kosten somit dementsprechend voll absetzen, während der Arbeitnehmer nichts versteuern muss – eine klassische Win-Win-Situation, die es auszunutzen gilt!

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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