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WIRTSCHAFT
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Hilfe bei Strom- und Gasrechnung
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Die steigenden Energiepreise vermiesen den Verbrauchern die Stimmung und dämpfen die Kaufl ust – gleichzeitig belasten die gestiegenen Kosten aber auch zahlreiche Unternehmen. Um eine drohende Rezession abzuwenden, sollen die Unternehmen mit einem Steuerbonus entlastet werden. Bei der Berechnung der Beihilfen muss zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen unterschieden werden. Als stromintensive Unternehmen gelten jene mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 1 GWh (Gigawattstunde), als gasintensive Unternehmen gelten solche mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1 GWh. Nur die wenigsten Unternehmen werden in diese Kategorie hineinfallen. Aber auch alle anderen, nicht energieintensiven Unternehmen mit einem installierten Stromanschluss mit mindestens 16,5 kw bzw. mit einem Gasanschluss (ausgenommen Gas für Stromerzeugung) haben Anrecht auf den Bonus. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass die Strom- bzw. Gaskosten im zweiten und dritten Quartal (also im Zeitraum 1.4 bis 30.9) 2022 gegenüber dem zweiten und dritten Quartal 2019 um mindestens 30% gestiegen sind. Die nicht energieintensiven Unternehmen erhalten in diesem Fall einen Steuerbonus in Höhe von 15% (Strom) bzw. 25% (Gas) der jeweiligen getragenen Kosten. Die Berechnung ist leider sehr kompliziert: der Bonus darf ausschließlich auf die Energiekomponente berechnet werden, ohne Berücksichtigung der Transport- und Systemaufwendungen und der Steuern. Außerdem darf nur der tatsächliche Verbrauch berücksichtigt werden (die unterjährigen Energierechnungen werden häufi g aufgrund von Schätzungen und Vorjahresdaten erstellt). Die Strom- bzw. Gaskonzerne sind bei den nicht energieintensiven Unternehmen verpfl ichtet, die Berechnung vorzunehmen und ihren Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende mitzuteilen. Das gilt aber nur, wenn das Unternehmen im Jahr 2022 denselben Lieferanten hatte wie 2019. Der Steuerbonus selbst, der weder der Einkommens- noch der Gewerbesteuer IRAP unterliegt, muss dann innerhalb 31/12/2022 über den Zahlungsvordruck F24 mit anderen anfallenden Steuern und Gebühren verrechnet werden bzw. kann auch an Dritte abgetreten werden.
Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com
Südtiroler Konsumklima
Die starke Infl ation und der andauernde Konfl ikt zwischen Russland und der Ukraine haben das Konsumklima in Südtirol weiter sinken lassen. Die Haushalte äußern sich besorgt über die Entwicklung der Wirtschaft in den kommenden Monaten und über die Auswirkungen der Preissteigerungen auf ihre fi nanzielle Situation. Dies geht aus der im Juli durchgeführten Umfrage des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen hervor. Der Index des Konsumklimas in Südtirol ist dennoch weiterhin höher als der italienische bzw. europäische Durchschnitt. Der starke Anstieg der Energiekosten, der sich allmählich in einer allgemeinen Verteuerung der Preise zahlreicher Güter niederschlägt, führt zu einer Verschlechterung des
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Konsumklimas in Südtirol. Im Juli lag der entsprechende Index bei -16,8 Punkten und damit 6,6 Punkte niedriger als bei der vorherigen Erhebung im April. Der beobachtete Rückgang ist vor allem auf die Sorge der Haushalte über die Entwicklung der Südtiroler Wirtschaft in den kommenden Monaten und die Auswirkungen der Infl ation auf ihre fi nanzielle Situation zurückzuführen. Eine Verschlechterung ist auch bei den Kauferwartungen für langlebige Güter, wie Haushaltsgeräte und Möbel, zu beobachten. Andererseits bleiben die Aussichten der Arbeitsmarktentwicklung dank des nach wie vor hohen Niveaus der Wirtschaftstätigkeit in Südtirol positiv. Betrachtet man die Beschäftigungssituation der Befragten, so zeigt sich, dass der Rückgang des Konsumklimaindexes sowohl die unselbständig als auch die selbstständig Beschäftigten in ähnlichem Maße betrifft. Der Präsident der Handelskammer Bozen, Michl Ebner, betont: „Eine der Hauptaufgaben der neuen Regierung wird darin bestehen, die Kontinuität der Maßnahmen zur Bekämpfung des Anstiegs der Energiepreise zu gewährleisten. Auch die Verringerung der Steuerbelastung muss fortgesetzt werden, um die Kaufkraft der Haushalte zu stärken.“ Das WIFO erhebt das Konsumklima in Südtirol viermal im Jahr, im Jänner, April, Juli und Oktober. Durch eine standardisierte Methodik sind die Ergebnisse mit den italienischen und europäischen Daten vergleichbar.