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WIRTSCHAFT

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PORTRAIT

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Spaß beiseite!

von Robert Adami

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Reger Tourismus oder Regentourismus?

Besonders an regnerischen Tagen denken sich viele Touristen in unserem schönen Landl: „Komm, lass uns die Stadt anschauen.“ Gesagt getan, man setzt sich ins Auto, fährt los, und bald schon befi ndet man sich mitten in einem der Highlights des Tagesstadtausfl ugs: Dem Stau an der Stadteinfahrt oder vor dem Parkhaus. Dort sitzt man dann in der Blechkiste und genießt den Ausblick auf den wolkenverhangenen Himmel… die Zeit vergeht… langsam… gefühlt geht irgendwann die Sonne unter… es wird kälter, die Weihnachtszeit kommt, andächtig singt man „ihr Parkplätze kommet“… der Duft von Glühwein steigt einem in die Nase, oder sind es nur die Abgase des Vordermannes… der Frühling kommt, es wird wieder warm, weil man die Autoheizung aufgedreht hat… und dann, ja endlich ist man irgendwann am Parkhaus angelangt, die Schranke geht hoch, ein freier Parkplatz, man küsst den Boden… aber wissen Sie, was das Beste an der ganzen Geschichte ist? Man zahlt fast nix an Parkgebühren, weil man nach einer halben Stunde eh schon wieder zurückfahren muss…. Aber Spaß beiseite. Ja, es wird wieder eng auf den Straßen und in den Tourismusgebieten. Und klar, der Tourismus bringt Wohlstand, aber wo ist die Grenze? Wann wird es zu viel für die Umwelt, aber auch für die einheimische Bevölkerung? Dass in letzter Zeit sogar unsere Regierungspolitiker das Thema aufgreifen ist ein klares Zeichen dafür, dass nicht mehr allzu viel Spielraum da ist. Wahrscheinlich wird Politik das Problem aber nicht mit neuen Regelungen lösen können. Wahrscheinlich müssen wir Menschen in den reichen Industrienationen einfach umdenken. Uns daran erinnern, wie es früher war, als man nicht zu jeder Gelegenheit ins Auto stieg und „irgendwo hinfuhr“. Als man nur ein-, allerhöchstens zweimal im Jahr eine Urlaubsreise machte und der Tagesausfl ug mit dem Auto noch eine große Sache war. Manch einen mag es verwundern, aber man kann freie Tage auch zu Hause verbringen, ohne gleich der Langeweile fette Beute zu werden. Brief aus Rom

Geschätzte Leser,

Deutschland hat gewählt, aber nicht entschieden. Die Bundestagswahlen haben zu einem politischen Spektrum geführt, dessen Analyse heute, am Tag nach der Wahl, noch nicht möglich ist. Es wird wohl Monate dauern, bis eine neue Regierung in Deutschland steht, Jamaika-, Kenia- oder Ampelkoalition ist die Frage, denkbar sind auch andere Bündnisse und hinter den Kulissen beginnt wohl trotz gegenteiliger Beteuerungen das große Säbelrasseln, um die Schuldigen dieses Wahlausgangs, der vor allem für die CDU/CSU zu einem Debakel führte, zu enthaupten. Die Messer sind in der Politik immer gewetzt, naiv wer anderes denkt und an Loyalität in der Schlangengrube glaubt. Diese Monate der Unsicherheit tun Europa nicht gut und das daraus entstehende Vakuum muss besetzt werden. Die Achse Italien-Frankreich wird stärker werden, Italien verfügt ja mit Draghi über den Politiker, der derzeit in Europa (und auch außerhalb) größtes Ansehen und Autorität genießt, und doch ist die Sorge beträchtlich, was nun in Deutschland geschehen wird. Vor allem der Gedanke an eine mögliche Rückkehr zu einer rigorosen (oder zumindest rigoroseren) Finanzpolitik löst in Italien Besorgnis aus, und Deutschland wird, egal welche Regierung kommt, in dieser Frage maßgebliche Entscheidungsinstanz bleiben. Die internationale Bühne ist also in Bewegung, doch auch national messen die Parteien am kommenden Wochenende bei den Wahlen in den Großstädten ihre Kräfte. Wenn Sie diese Zeilen lesen, wird die Schlacht vermutlich schon geschlagen sein und die Weichen für die kommenden Monate bis zur Wahl des Staatspräsidenten könnten sich langsam abzeichnen. Selbstverständlich nur langsam, denn wie immer ist alles in Bewegung und die Bewegungen sind in Fluss, sodass mit Stabilität nicht zu rechnen ist. Forza Italia riskiert in Ermangelung einer klaren Nachfolgeregelung, immer größere Bruchstücke zu verlieren und auch die Lega ist nicht so kompakt, wie Salvini es möchte. Tendenzen sind in Italien nun mal dazu da, sich zu ändern und Italiens Politik ist ein riesiges Foucaultsches Pendel, an dem sich zwar nicht die Rotation der Erde nachweisen, aber die Befi ndlichkeiten des Wahlvolkes ablesen lassen.

Deshalb pendeln wir weiter, aus Rom am 27. September 2021

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Verkehrs-Chaos auf der Brennerautobahn

Es vergeht inzwischen kaum mehr ein Wochenende, an dem nicht das gesamte Eisacktal und Wipptal im Stau-Chaos versinkt. Auf der Autobahn und auf der Landesstraße gibt es dann kein Weiterkommen mehr. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die Anrainer, sondern auch ein massives Sicherheitsrisiko, da es bei Unfällen und Bränden auch für die Einsatzkräfte kein Durchkommen mehr gibt. So kann das nicht weitergehen! Ein großer Teil dieses untragbaren Zustandes wird von der Brennerautobahn selbst verursacht, da die Mautabwicklung in Sterzing zu massiven Verkehrsbehinderungen und kilometerlangen Staus führt. Auch die Mitarbeiter der Brennerautobahn sind stinksauer. Seit Wochen müssen sie Überstunden machen, weil zu wenig Saisonmitarbeiter für die Mauthäuschen angestellt wurden. An manchen Wochentagen können deshalb gar keine Kassen mehr mit Personal besetzt werden. Die Folge dieser chaotischen Zustände sind massive Staus bis in die Nachtstunden und ein unkontrollierter Umwegverkehr durch die Dörfer. Für die Mitarbeiter und Autofahrer, aber vor allem für die verkehrsgeplagten Anrainer ist dieses Chaos zur unerträglichen Belastung geworden. Eine Anlayse der Verkehrsdaten hat ergeben, dass die Maut in Schönberg — trotz höherem Verkehrsaufkommen — schneller und ohne Staubildung abgewickelt werden kann, während zur selben Zeit in Sterzing der gesamte Verkehr zusammenbricht. Die Süd-Tiroler Freiheit setzt sich daher bereits seit Jahren im Landtag dafür ein, dass mit der Mautstation in Schönberg ein Abkommen geschlossen wird, damit die Maut nur mehr an einer Mautstation eingehoben und dann gegenseitig verrechnet wird. Zwei Mautstationen innerhalb weniger Kilometer machen absolut keinen Sinn und führen nur zu Verkehrsproblemen. Man sollte doch erwarten können, dass man im vereinten Europa in der Lage ist, eine Maut gemeinsam und grenzüberschreitend abzurechnen.

Die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger im Eisacktal und Wipptal muss endlich geschützt werden!

L.-Abg. Sven Knoll Süd-Tiroler Freiheit.

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Aufschub für weiteren Verlustbeitrag

Das sog. Dekret „Sostegni-bis“ hat bekanntlich im Mai 2021 einen weiteren Verlustbeitrag eingeführt, welcher jenen Steuerzahlern zugutekommen sollte, welche im besonderen Ausmaß durch die Coronakrise getroffen wurden. Im entsprechenden Gesetz wurde diesbezüglich festgehalten, dass der Verlustbeitrag nur jenen Steuerzahlern zusteht, welche im Jahr 2019 einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro erzielt haben, und welche gleichzeitig eine relevante Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 erlitten hatten. Der genaue Prozentsatz der Verschlechterung, den der Steuerzahler haben muss, um den Verlustbeitrag zu erhalten, hätte durch eine separate Durchführungsbestimmung defi niert werden sollen, wurde aber bis dato nicht veröffentlicht. Da der genaue Anwendungsbereich des Verlustbeitrages von Seiten des Finanzamtes nicht defi niert worden ist, war es somit weder möglich, die Steuerzahler zu identifi zieren, welche einen Beitrag erhalten werden, noch war es möglich, den Beitrag zu quantifi zieren. Des Weiteren fehlt auch noch eine Autorisierung von Seiten der EU, welche die Maßnahme erst gutheißen muss. Zu guter Letzt war vom Gesetz vorgesehen, dass zum Zwecke der Anwendung des Verlustbeitrages es vonnöten ist, bis zum 10.09.2021 die Steuererklärung telematisch eingereicht werden musste – im Normalfall muss die Abgabe innerhalb 30.11.2021 erfolgen. In dieser unsicheren Rechtslage sind die Wirtschaftstreibenden ausgegangen, dass die Frist vom 10.09.2021 aufgeschoben werden musste, da der rechtliche Rahmen für die Anwendung des Verlustbeitrages noch unklar war. Dies ist in der Tat nun auch eingetreten: das Finanzamt hat die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auf den 30.09.2021 verlängert. In diesem Zusammenhang hat das Finanzamt auch mitgeteilt, dass die Durchführungsbestimmung zur Defi nition des relevanten Rückganges erst nach dem 30.09.2021 veröffentlicht wird – so hat das Finanzamt Gelegenheit, die spärlichen Finanzmittel besser auf die antragstellenden Steuerzahler aufzuteilen. Unterm Strich kann es also passieren, dass man sich zwar beeilt, die Steuererklärung abzugeben, man aber trotzdem nichts erhält, weil der Rückgang nicht hoch genug war – deshalb darauf achten! Bleibt zu hoffen, dass dennoch einige Steuerzahler Geld vom Staat erhalten.

Geförderte Werbung

Nach Covid ist vor Covid – gerade jetzt sind Werbe- und Marketingmaßnahmen unerlässlich. Dies ist auch dem Staat bewusst, der Werbung gezielt fördert. Die Förderung gilt für Unternehmen und Freiberufl er, die Ausgaben für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften, sowohl in digitaler Form als auch auf Papier, im Radio oder im Fernsehen vorweisen können. Der Werbebonus beträgt bis zu 50% der förderungswürdigen Ausgaben und gilt für die Werbeausgaben des Jahres 2021. Gefördert werden Werbeschaltun-

Neue Schweinereien in Rom: Wildschweine spazieren gemütlich in Rudeln durch die Stadt …

gen bei lokalen und nationalen Fernseh- und Radiostationen (ausgenommen RAI), unabhängig davon ob diese analog oder digital senden, sowie in Zeitungen und Zeitschriften, auf Papier und digital, die bei Gericht oder im ROC (Register der Teilnehmer im Kommunikationsbereich) registriert sind und die über einen entsprechenden Direktor verfügen. Nicht gefördert werden Werbeschaltungen bei Google, Facebook, Instagram, TikTok und anderen Social-Media sowie in ausländischen Medien. Auch Plakatwerbung ist nicht zugelassen. Der Steuerbonus wird in Form eines Steuerguthabens gewährt, welches dann im Zahlungsvordruck Mod. F24 zur Bezahlung anderer Steuern und Gebühren verwendet werden kann. Der Bonus wird auf der Grundlage eines entsprechenden telematischen Reservierungsansuchens an die Agentur der Einnahmen gewährt, das innerhalb Ende Oktober einzureichen ist. Die effektiven Werbeausgaben müssen der Agentur der Einnahmen dann innerhalb Jänner 2022 mitgeteilt werden. Leider sind die Mittel für die Förderung begrenzt. Mit 90 Millionen Euro sind diese aber so hoch wie noch nie. Wenn die Ansuchen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, wird der Bonus linear gekürzt. Dennoch mein Ratschlag: wer im Jahr 2021 Werbeausgaben in einem gewissen Ausmaß getätigt hat oder plant, sollte ansuchen – schließlich handelt es sich um geschenktes Geld sprich Steuerguthaben, das sogar im Mod F24 direkt kompensierbar ist!

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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