Landesjugendversammlung Bayern 2024

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Landesjugendversammlung

Bayern

Inhalt

Landesjugendversammlung Bayern

11.-13.10.2024

Liebe Delegierte der Landesjugendversammlung

Bayern, liebe Jugendleiter*innen,

am 11.-13.10.2024 findet in Weilheim die erste Landesjugendversammlung der JDAV Bayern nach dem neuen Delegiertensystem statt. Wir freuen uns sehr auf die Veranstaltung, auf viele teilnehmende Delegierte aus den bayerischen Sektionen, spannende Diskussionen, schöne Begegnungen und natürlich eine tolle Party.

Die Landesjugendversammlung ist das höchste Gremium der JDAV in Bayern und beschäftigt sich mit wichtigen Themen und Entscheidungen für die Arbeit der JDAV. Aktuelle und künftige Projekte werden beraten und ihr könnt der Landesjugendleitung auf den Zahn fühlen. Außerdem trefft ihr natürlich viele engagierte und motivierte Menschen aus anderen Sektionen, die ihr vielleicht schon von einer Schulung, dem Bayerncamp oder anderen Veranstaltung kennt.

Ebenso wird die Landesjugendleitung neu gewählt. Hier suchen wir noch nach Kandidat*innen, die Lust haben, sich in der JDAV auf Landesebene zu engagieren und sich beispielsweise für unser Schulungsprogramm und unsere Projekte einzusetzen. Bei Interesse oder Fragen nehmt am besten

direkt mit der Landesjugendleitung Kontakt auf: landesjugendleitung@jdav-bayern.de.

Im Rahmen der Landesjugendversammlung finden die Bezirksjugendversammlungen aller fünf Bezirksverbände statt. In den meisten Bezirken wird auch die Bezirksjugendleitung neu gewählt.

Wir freuen uns auf viele Teilnehmende bei der Landesjugendversammlung 2024!!!

Eure Landesjugendleitung Bayern

P.S.: Ein großes DANKE geht an das Weilheim-Team, das mit unglaublich viel Einsatz und Engagement die Landesjugendversammlung vorbereitet.

Überblick

Tagungsort

Pfarrheim „Miteinander“, Theatergasse 1, 82362 Weilheim

Zusätzlich stehen in der nahe gelegenen „Talhütte“ der Sektion Weilheim, Hofstr. 17, 82362 Weilheim Räume für Kleingruppen zur Verfügung

Übernachten

Für die Übernachtung steht die Turnhalle der Grundschule am Hardt, Hardtkapellenstr. 6, 82362 Weilheim zur Verfügung.

Anreise

Weilheim ist gut mit der Bahn zu erreichen. Der Fußweg vom Bahnhof zur Schule dauert ca. 15 Minuten, vom Bahnhof zum Pfarrheim sind es ebenfalls ca. 15 Minuten. Bitte reist nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.

Bei Anreise mit dem PKW gib es im Nahbereich der Hardtschule Parkmöglichkeiten. Im Bereich des Pfarrheims sind die Parkmöglichkeiten eingeschränkt und gebührenpflichtig.

Welcome Freitag Abend

An der Hardtschule gibt es ab 18 Uhr einen abendlichen Imbiss.

Später besteht die Möglichkeit zum Besuch der Kletterhalle Weilheim, Trifthofstr. 58, 82362 Weilheim, einer (oder mehrerer) Kneipen oder einfach mit anderen Teilnehmenden abzuhängen.

Zeiten

Die Anreise ist am Freitag ab 18 Uhr möglich. Bitte kommt in jedem Fall erst zur Schule, wo sich auch das Tagungsbüro befindet.

Die Landesjugendversammlung beginnt am Samstag, 12.10.24 um 9.00 Uhr, spätestens dann müsst ihr da sein.

Ende ist am Sonntag gegen 15 Uhr. Details könnt Ihr dem Zeitplan weiter hinten im Heft entnehmen.

Anmeldung

Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung bis 27.09.24 in der Landesgeschäftsstelle möglich. Eine spontane Teilnahme ohne Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht bzw. nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Wir müssen Schlafplätze, Essen und Tagungsräume planen.

Also unterstützt uns bitte bei der Organisation durch eure rechtzeitige Anmeldung.

Teilnahme- und Stimmrecht

Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Delegierten, die von der Jugendvollversammlung ihrer Sektion gewählt wurden sowie Jugendreferent*innen der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen und die Mitglieder der Landesjugendleitung. Die Anzahl der Delegierten je Sektion richtet sich nach der in der Landesjugendordnung festgelegten Regelung.

Abstimmungen und Wahlen

Für Abstimmungen und Wahlen werden wir digitale Tools nutzen. Dafür braucht ihr ein internetfähiges Gerät, z.B. Smartphone, Tablet oder Notebook, mit dem Ihr das W-Lan der Veranstaltung nutzen könnt. Solltet ihr kein geeignetes Gerät haben, gebt dies bitte bei der Anmeldung an.

Verpflegung

Mit Essen werdet ihr von Freitag Abend bis Sonntag mittag (Lunchpaket) versorgt. Entsprechend dem Beschluss des LJL-Tages 2016 gibt es ausschließlich vegetarische Verpflegung. Abendessen am Freitag sowie Frühstück am Samstag und Sonntag gibt es an der Hardtschule, die übrigen Mahlzeiten im Pfarrheim.

Bericht der Landesjugendleitung

Der Bericht der Landesjugendleitung ist in diesem Einladungsheft zu lesen. Damit wollen wir während der Versammlung mehr Zeit für Diskussionen haben. Selbstverständlich könnt ihr Nachfragen zum Bericht stellen und wichtige Themen werden auch nochmal vorgestellt.

Bezirksjugendversammlungen

Am Samstag um 16.15 Uhr treffen sich alle Teilnehmenden aus den jeweiligen Bezirken mit ihren Bezirksjugendleitungen. Dort wird die aktuelle Arbeit der Bezirksjugendleitungen vorgestellt und Ideen für künftige Aktivitäten entwickelt. In den meisten Bezirken wird auch die Bezirksjugendleitung neu gewählt. Informationen zu den Bezirksjugendversammlungen findet Ihr weiter hinten im Heft.

Treffen der Jugendringdelegierten

Die Delegierten in den Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen sowie dem Bayerischen Jugendring treffen sich am Samstag um 20.00 Uhr.

Anerkennung als Fortbildung

Die Teilnahme bei der Landesjugendversammlung wird für Jugendleiter*innen als Fortbildung anerkannt, sofern diese an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.

Fahrtkostenerstattung

Ebenso bei vollständiger Teilnahme werden die Fahrtkosten vom Wohnort nach Weilheim und zurück nach den für Jugendleiterschulungen der JDAV Bayern bekannten Sätzen erstattet. Bitte

nutzt vorrangig öffentliche Verkehrsmittel und bildet bei PKW-Anreisen Fahrgemeinschaften. Informationen zu einer Sammelanreise mit der Bahn bekommt ihr ggf. kurz vor der Veranstaltung.

Mitbringen

- Schlafsack und Isomatte für die Übernachtung in der Turnhalle

- Internetfähiges Gerät (Smartphone, Tablet oder Notebook) für digitale Abstimmungen, Ladekabel + evtl. Powerbank

- Brotzeitbox, Trinkbecher und Trinkflasche

- Hausschuhe/Turnschuhe (die Schulturnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden)

- Klettersachen, sofern ihr am Freitag Kletterhalle nutzen möchtet

Solltet ihr Fragen zur Landesjugendversammlung haben, meldet euch gerne bei uns: lgs@jdav-bayern.de

Zeitplan & Tagesordnung

Freitag, 11. Oktober 2024

ab 18:00 Anreise

18:00 — 21:00 Abendimbiss (Grundschule am Hardt, Weilheim)

ab 19:00 Willkommens-Treffen in der Kletterhalle

Samstag, 12. Oktober 2024

07:45 — 08:30 Frühstück (Schule), Fußweg zum Pfarrheim ca. 20‘

09:00 — 10:15 Begrüßung, Grußworte WUP

Genehmigung der Tagesordnung Wahl des Wahlausschusses

10:15 — 11:00 Jugendpolitische Gesprächsrunde

11:00 — 11:15 Pause

11:15 — 12:15 Bericht der Landesjugendleitung Nachfragen, Diskussion

12:15 — 12:30 Vorstellung der Workshops

12:30 — 13:30 Mittagessen (Pfarrheim)

13:30 — 15:00 Workshops

15:00 — 15:30 Kaffeepause

15:30 — 16:00 Anträge 1. Lesung

16:15 — 17:45 Bezirksjugendversammlungen/ Bezirksstunden

Teilweise Neuwahl der Bezirksjugendleitung

18:00 — 19:30

Abendessen (Pfarrheim)

20:00 — 21:00

Bar-Abend

• Wahllounge + Infos zur Arbeit der Landesjugendleitung

• Ausarbeitung / Diskussion Anträge

• Treffen Jugendringdelegierte

• Infotreffen Prävention sexualisierter Gewalt

21:00 — 02:30

Party (Pfarrheim)

Sonntag, 13. Oktober 2024

07:45 — 08:30 Frühstück (Schule)

09:00 — 10:30 Tagesbeginn Ggf. Ergänzungen zur Tagesordnung (Anträge aus den Workshops) Anträge 2. Lesung

10:30 — 11:00 Bericht Bundesjugendleitung

11:00 — 11:15 Pause

11:15 — 11:45 Finanzberichtbericht Bericht der Rechnungsprüfer*innen Entlastung der Landesjugendleitung

11:45 — 12:15 Berichte aus den Workshops

12:15 – 12:30 Dank an die bisherige Landesjugendleitung

12:30 – 12:45 Pause

12:45 – 13:00 Berichte Bezirksstunden

13:00 – 14:00 Wahl der Landesjugendleitung und der Rechnungsprüfer*innen

14:00 – 14:20 Verabschiedung ausscheidender LJL-Mitglieder

14.20-14.30 Infos zur Weiterarbeit, Ausblick, Landesjugendversammlung 2026

14.30-14.45 Tombola

14.45-15.00 Abschluss und Abschied Ausgabe der Lunchpakete

Workshops

Am Samstag werden parallel mehrere Workshops stattfinden, in denen attraktive und aktuelle Themen der JDAV aufgegriffen werden. Hier könnt ihr Neues erfahren, Bekanntes auffrischen und mit anderen diskutieren.

Zum Redaktionsschluss dieses Heftes stehen noch nicht alle Themen fest. Die Workshops werden aber vor Beginn vorgestellt, sodass ihr einen Überblick und dann die Qual der Wahl habt.

Bislang sind folgende Themen geplant:

Ernährung beim Sport und am Berg

Müsliriegel

selber backen

Risikogesellschaft und Risikokultur

Miniklausur für Jugendreferent Innen

Bericht der Landesjugendleitung zur Landesjugendversammlung 2024

Wieder sind zwei ereignis- und arbeitsreiche Jahre in der Landesjugendleitung vorbei. Wir haben mit viel Spaß und Motivation gemeinsam Herausforderungen gemeistert, neue Projekte gestartet und Bewährtes fortgeführt. Außerdem waren wir für euch im Bundesverband, der Politik auf Landesebene, im Bayerischen Jugendring, im Bergsportfachverband sowie im Jungen Forum der CIPRA vertreten.

Hier findet ihr nun die wichtigsten Themen und Aufgabenbereiche, die uns als Landesjugendleitung 2023 und 2024 begleitet haben, kurz zusammengefasst.

Darüber hinaus werdet ihr während der Landesjugendversammlung natürlich ausreichend Gelegenheit haben, uns Fragen zu unserer Arbeit zu stellen, Anmerkungen loszuwerden und die Themen gemeinsam zu diskutieren.

Personelles Landesjugendleitung

Auch während dieser Amtsperiode gab es wieder Wechsel und Veränderungen in unserer Besetzung.

So wurde Annika während der Bundejugendversammlung 2023 zur Bundesjugendleiterin gewählt und verließ damit die Landesjugendleitung. Ihren Posten in der Doppelspitze hat Katharina kommissarisch übernommen, wodurch ihr vorheriger Posten (Stellv. Landesjugendleiterin mit Schwerpunkt Klimaschutz) seitdem vakant ist.

Und trotzdem waren wir dadurch nicht „unterbesetzt“, da Julia das Angebot der Schnupperlandesjugendleitung wahrgenommen und uns in den letzten Monaten bereits tatkräftig unterstützt hat.

Antirassismus

90% aller Jugendleiter*innen in Bayern haben sich schon mal mit dem Thema Rassismus auseinandergesetzt. 86% sehen es auch als Aufgabe der JDAV Bayern, sich intern und extern gegen Rassismus einzusetzen.

Dies ist das Ergebnis einer Umfrage vom Frühsommer 2024. Dieses Anliegen wurde auf dem Landesjugendleitertag 2020 in einen Antrag gefasst.

Die Projektgruppe AntiRa hat mit Projektmitteln vom Bundesverband und dem Bayerischen Jugendring zwei Schulungen in Kooperation mit der Alevitischen Jugend (BDAJ Bayern) auf die Beine gestellt, zwei Lesekreise veranstaltet und sich auf zahlreichen überregionalen Veranstaltungen vernetzt. Da können wir stolz drauf sein.

Wie geht es weiter?

Der Abschluss der Projektgruppe war die oben erwähnte Umfrage mit über 80 Teilnehmenden, die das Stimmungsbild zeigen, dass wir uns weiterhin mit antirassistischer Arbeit beschäftigen sollen. Und vor allem mit der Frage: Wie können wir unsere Jugendarbeit und unsere Mitglieder diverser aufstellen? Denn:  Die Berge sind für ALLE da!

Auch dieses Jahr gibt es wieder eine AntiRassismus Schulung. Also gleich jetzt anmelden. :)

PROJEKTE

Klimaschutz / Nachhaltigkeit

Zur Bearbeitung von Klimaschutzthemen hat sich eine Gruppe gegründet. Zunächst haben wir am Radentscheid Bayern mitgewirkt, der dann leider nicht in die finale Runde des Volksentscheids gegangen ist.

Bei der BJV 2023 haben wir euch gefragt, was ihr zum Thema Klimaschutz braucht. Interesse gab es vor allem an Unterstützung für eine nachhaltige(re) Anreise und Ideen für das Klimaschutz-Budget. Am 12.5.2024 fand dann ein gemeinsames Austauschtreffen mit Interessierten zum Thema Klimaschutz

statt. Währenddessen wurde in der Geschäftsstelle an einer Emissionsbilanzierung gearbeitet. Zudem gab es mehrere Austauschrunden der Landesgremien, um Klimaschutz gemeinsam zu diskutieren und voranzubringen.

PG Ehrenamt

Auf Initiative von Leon hat sich nach dem LJL-Tag 2022 die Projektgruppe Ehrenamt gegründet, um das Ehrenamt in der JDAV Bayern zu fördern.

Aus dieser breiten Zielformulierung wurde nach vielen Gesprächen insbesondere mit den Jugendreferent*innen und auf der Bundesjugendversammlung 2023 das konkrete Vorhaben, unser Informationsangebot für die Sektionen auf den Prüfstand zu stellen und inhaltlich und technisch einfach zugänglicher zu gestalten. Hierzu stan-

Prävention

sexualisierter Gewalt

den wir auch in gutem Austausch mit der Bundesgeschäftsstelle, von der z.B. das JuRef-Handbuch überarbeitet wurde. Zudem haben wir Formularvorlagen aus den Sektionen gesammelt, die wir gerade prüfen und dann den JuRefs bereitstellen werden, und eine neue Hilfestellung zur Selbsteinschätzung vor Touren ist in Arbeit.

Dieses Thema begleitet die JDAV Bayern schon seit vielen Jahren und ist uns ein wichtiges Anliegen.

Seit längerer Zeit ist PsG ein etablierter Baustein der Jugendleiter*innen-Grundausbildung. Wir wollen sensibilisieren und ermutigen, hinzuschauen und sich im Zweifel Hilfe zu suchen. Unsere Ansprechpersonen sind für Euch da, wenn Ihr Rat und Unterstützung braucht.

Gemeinsam mit Tobias Krell und dem „Checker Tobi“-Team entstand der Film „Deine Grenze – Deine

Entscheidung“. Der Film hatte Premiere beim Bayern Camp 2023 und dient dazu, die Themen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt niederschwellig in der Jugend- und Sektionsarbeit anzusprechen. Der Film steht auf unserer Homepage zur Verfügung und kann für eure Gruppenarbeit genutzt werden, um die Themen möglichst einfach anzusprechen, ohne selbst Expert*in in diesem Bereich zu sein.

Bayerncamp

Das Bayerncamp fand vom 30.06. bis zum 02.07.2023 auf dem Zeltplatz Bucher Berg statt.

Nach der Corona-Pandemie konnten sich die über 300 Teilnehmenden aus zahlreichen Jugendgruppen aus ganz Bayern endlich wieder im gewohnten Format treffen.

Nach verschiedenen Workshops und einem großen Geländespiel klangen die Abende am gemeinsamen Lagerfeuer aus. Ein großer Dank an alle Helfenden, die dieses schöne Wochenende möglich gemacht haben!

Das Bayerncamp findet alle zwei Jahre statt und wir freuen uns, euch 2025 wieder zu begrüßen!

Schulungen

Die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen ist das „Kerngeschäft“ der JDAV Bayern.

Nach den Coronajahren können wir für 2023 und 2024 wieder auf weitgehend normale Schulungsjahre zurückblicken, auch die Zahl der Teilnehmenden bewegt sich wieder auf Vor-Corona-Niveau bzw. darüber.

Unser Angebot aus Grundausbildungen, Aufbaumodulen und Fortbildungen soll die gesamte Themenpalette der Jugendarbeit abdecken und wurde wieder sehr gut nachgefragt. Neben bewährten und gefragten Themen gibt es immer auch Fortbildungen zu aktuellen Themen wie z.B. Klimawandel, nachhaltige Gruppenfahrten oder mentale Gesundheit.

Teilnehmer*innen bei Schulungen

Öffentlichkeitsarbeit

Unsere Homepage jdav-bayern.de wurde in den Jahren 2023 und 2024 einem umfassenden Relaunch unterzogen und stehen mit neuer Gestaltung und Funktionalität zur Verfügung.

Wir hoffen, euch so noch besser über unsere Veranstaltungen und Angebote zu informieren und Prozesse wie die Anmeldung zu Schulungen einfacher zu gestalten.

Von besonderer Bedeutung für unsere Öffentlichkeitsarbeit ist unser Insta-Kanal, der mittlerweile über 1.600 Follower hat und vielfältige Einblicke in unsere Aufgabenfelder gibt.

Landesgeschäftsstelle

Die Landesgeschäftsstelle unterstützt die Landesjugendleitung und den Landesjugendausschuss in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und nimmt Dienstleistungs- und Serviceaufgaben für die Jugendleiter*innen der Bayerischen Sektionen wahr.

Die fünf Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle beraten und unterstützen Euch gerne bei allen Fragen rund um die Jugendarbeit in der JDAV: Marjam Kleffel: Kursanmeldungen, Freistellungsanträge, Buchhaltung, Teamassistenz…

Astrid Eggert: Raumvermietung, Juleica-Anträge, Buchhaltung, Teamassistenz…

Franziska Heiß: Bezirk München, Projekte auf Landesebene, Unterstützung Bezirksjugendleitungen, Jugendringdelegierte…

Andi Geiß: Schulungsprogramm, Bayerncamp, Prävention sexualisierter Gewalt…

Werner Birkl: Geschäftsführung, Begleitung Gremien, Vertretungsaufgaben…

Ab September 2024 wird in der Landesgeschäftsstelle erstmals eine FÖJ-Stelle besetzt.

Vertretungen und Kooperationen

Bundesjugendausschuss

Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Bundesjugendleitung und jeweils einem*r Vertreter*in aus allen 10 JDAV Landesverbänden. Auch hier sind wir natürlich vertreten und treffen uns vier Mal im Jahr, um gemeinsam über Themen zu diskutieren und Positionen zu erarbeiten. Wir haben als Landesverband hier auch die Möglichkeit aktiv mitzugestalten, in welche Richtung sich die JDAV entwickelt und tauschen uns außerdem mit anderen Landesverbänden und der Bundesjugendleitung über unsere Arbeit aus.

In den letzten beiden Jahren waren die Rahmenkonzeption Bildung und die Vorbereitungen zur Bundesjugendversammlung 2023, sowie die bessere Unterstützung der JDAV Landesverbände große Themen, mit denen sich der BJA auseinandergesetzt hat.

Beirat der Jugendbildungsstätte Hindelang

Der Beirat der Jugendbildungsstätte trifft sich zweimal jährlich und besteht aus je eine*r Vertreter*in der Bundesjugendleitung, dem Bundesjugendausschuss, der Landesjugendleitung, dem Landesjugendausschuss und dem Bezirk Schwaben.  Die Hausleitung, sowie Vertreter*innen aus der Landesgeschäftsstelle, der Bundesgeschäftsstelle und der Geschäftsführung des DAV sind in beratender Rolle dabei.

Bei den Treffen entscheidet der Beirat über die Jahres- und Mehrjahresplanung, macht sich Gedanken über Klimaziele der Jubi, berät Finanzierungsfragen und viele andere Dinge, die die Jubi betreffen.

In den letzten zwei Jahren haben wir uns hier vor allem damit auseinandergesetzt, wie die JuBi, ihre Verpflegung, sowie die Anreisen und die Mobilität vor Ort umwelt- und ressourcenschonend weiterentwickelt wird. Außerdem beraten wir aktuell auch darüber, welche baulichen Weiterentwicklungen perspektivisch notwendig werden und wie diese umgesetzt werden können.

Bergsportfachverband Bayern

Seit Anfang 2023 ist Simon als Vertreter der Landesjugendleitung zu den Vorstandssitzungen des BFB eingeladen, um die Perspektive der JDAV einzubringen. Zukünftig soll diese Vertretung auch als festes Vorstandsmitglied in der Satzung des BFBs verankert werden. Aufgabe des BFB ist vor allem die Förderung des Leistungssport-Nachwuchs von den Kids-Cups über die Regionenkader bis hin zum Landeskader. Der BFB hat sich zuletzt mit der Weiterentwicklung seines Leitbilds befasst, um dieses an das sich ständig wandelnde Umfeld des Leistungssports anzupassen. Weitere Themen waren das Zusammenspiel mit dem Bundesverband und der Bau des Landesleistungszentrums Augsburg.

Bayerischer Jugendring

- Wer macht politische Lobbyarbeit für bayerische Jugendliche?

- Wer finanziert uns Fortbildungen, die Geschäftsstelle oder die JUBI?

- Wie vernetzt sich die JDAV Bayern mit anderen Jugendverbänden?

Das alles ermöglicht der Bayerische Jugendring (BJR)! Der BJR ist das Sprachrohr der Jugendverbände zur Bayerischen Regierung. In den halbjährlichen Vollversammlungen gestaltet die JDAV Bayern durch Anträge wie z. B. zur vegetarische Ernährung, Antirassismus-Arbeit oder WahlalterAbsenkung aktiv die Bayerische Jugendarbeit mit. Über die Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe seid auch Ihr indirekt über die verschiedenen Ebenen mit dem BJR verknüpft.

Nice to Know:

Die JDAV Bayern gehört mit über 180.000 Mitgliedern zu den Top 5 der Bayerischen Jugendverbände.

CIPRA

Die CIPRA ist die internationale Alpenschutzkommission und hat sich zur Aufgabe gemacht, in den Alpenländern ein nachhaltiges Miteinander von Natur, Leben und Tourismus am Berg zu fördern. Auch in Deutschland gibt es einen Ableger

(CIPRA Deutschland) mit dem “Jungen Forum”, in dem sich Jugendverbände zu Nachhaltigkeitsthemen in den Alpen austauschen. Dieses Jahr war der Schwerpunkt auf rechten Ideologien und Rechtsextremismus im Naturschutz. Dazu fand am 13.-15.9. ein Wochenende in Berchtesgaden statt, wo die Teilnehmenden zu diesen Themen lernen und sich austauschen konnten.

Grünes Viereck

Wie grün ist die JDAV Bayern? Wie schaut das bei anderen Jugendverbänden aus? Was machen die BUND Jugend, die Naturfreunde oder die Naju?

Wie können wir voneinander lernen, Synergien nutzen und gemeinsam stark sein?

Zusammen sind wir das Grüne Viereck und stellen beim BJR gemeinsame Anträge, treffen uns, um gemeinsame Aktionen zu planen und beraten uns bei strategischen Fragen.

Du findest die Themen und Aufgaben der JDAV Bayern und speziell der Landesjugendleitung interessant? Oder willst du andere Themen mit einbringen?

Dann komm in unser Team.

Denn ohne Dich läuft der Laden nicht!

Finanzbericht

2022/2023

Auf diesen Seiten findet ihr die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der letzten beiden Jahre. Die Darstellung erfolgt nach Aufgabenfeldern der JDAV Bayern, die anteiligen Sach- und Personalkosten der Landesgeschäftsstelle sind jeweils eingerechnet.

Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich jeweils auf: € 816.202,51 (2022)

€ 871.797,26 (2023)

Für 2024 gibt es noch keine abschließenden Zahlen.

Die beiden Berichtsjahre waren stark geprägt von inflationsbedingten Kostensteigerungen, mit denen die Finanzierung insbesondere im Bereich der öffentlichen Fördermittel nicht mithalten konnte. Daher mussten wir schweren Herzens einige schmerzhafte Sparmaßnahmen ergreifen. So konnte z.B. unsere Jugendleiter*innen-Zeitschrift „Bayern News“ nicht mehr erscheinen. Nur so gelang es, unsere Schulungen und Veranstaltungen wie das Bayerncamp weitgehend bedarfsgerecht durchzuführen.

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen geben wir Euch gern bei der Landesjugendversammlung, außerdem berichten dort unsere Rechnungsprüfer über die erfolgten Prüfungen der Jahresrechnungen.

Erfreulich ist in jedem Fall, dass unsere finanzielle Situation es erlaubte, unsere Aufgaben wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns ausdrücklich beim Bundesverband der JDAV, den Bayerischen Sektionen und dem Bayerischen Jugendring für ihre Solidarität und Unterstützung.

Einnahmen JDAV Bayern 2022/2023

Einnahmen JDAV Bayern 2022/2023

Zuschüsse

Basisförderung

Jugendleiterschulungen

BJR für JL-Schulungen Folgejahr

Jugendbildungsmaßnahmen

Zuschüsse Bezirksjugendringe

Jugendbildungsstätte

Fachprogramme, Stiftungen

Corona Aufholpaket Bayern

Corona Aufholpaket Bund

Eigenmittel

DAV-Mittel

Teilnehmerbeiträge

Sektionenbeteiligung

Beteiligung Bezirk München

Beteiligung übrige Bezirke

Sonstiges

Spenden / Zinsen / Sonstiges

Auflösung von Rücklagen

2022 2023

Ausgaben JDAV Bayern 2022/2023

Ausgaben JDAV Bayern 2022/2023

Bildungsarbeit

Jugendleiterschulungen

Projekte

Landeszentrale Aktivitäten

Kontakte/Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit

Kontakte/Vertretung innerverb. Außenvertretung

Gremien

Landesjugendleitung/-Ausschuss

Landesjugendleitertag

Bezirksjugendleitungen

Zuschußanträge Jugendringe Serviceaufgaben Auskünfte/Anfagen/Service

Freistellungen

Haushaltswesen/Finanzverw.

Personalführung/-verwaltung

Allgemeine Verwaltung Interne Dienste Organisation/Geschäftsf.

Sonstiges

Fortbildung Mitarbeiter*innen

Investitionen (Geräte/Ausst.)

Weiterleitung Zuschuss JuBi Zuführung zu Rücklagen

Wahlen in der Landesjugendversammlung

Da die Amtszeit aller gewählten Mitglieder der Landesjugendleitung und der beiden Rechnungsprüfer*innen zur Landesjugendversammlung ausläuft, stehen am Sonntag Wahlen auf der Tagesordnung. Aus privaten und beruflichen Gründen werden leider einige der bisherigen Mitglieder der Landesjugendleitung nicht mehr zur Wahl stehen. Somit suchen wir noch nach engagierten und motivierten Personen, die sich auf Landesebene für die JDAV einsetzen und die Arbeit der JDAV Bayern, unser Schulungsprogramm und unsere Projekte mitgestalten wollen.

Für Rückfragen steht Euch die amtierende Landesjugendleitung selbstverständlich gerne per Mail an landesjugendleitung@jdavbayern.de oder persönlich zur Verfügung. Einen Einblick erhaltet Ihr auch auf unserem Instagram-Kanal.

Die Aufgaben der Landesjugendleitung sind vielfältig und auch vom jeweiligen Amt abhängig. Auf jeden Fall gibt es reichlich Möglichkeiten, eigene Themen und Interessen in die Arbeit einfließen zu lassen. Eure Ideen sind also gefragt!

Wenn du Zeit und Lust hast, die JDAV ehrenamtlich mitzugestalten, bist du hier richtig. Misch dich ein, es ist dein Verband!

Die Wahl findet am Sonntag, 13.10.24 statt. Kandidaturen können bis unmittelbar vor der Wahl bekanntgegeben werden. Ein vorheriges Kennenlernen der anderen Interessierten ist aber selbstverständlich möglich und hilft u.U. bei der Entscheidung.

Auch die meisten Bezirksjugendleitungen (außer München) werden neu gewählt. Bei Interesse oder Fragen dazu wendet Euch gerne an Eure Bezirksjugendleitung. Zu den Bezirksjugendversammlungen findet Ihr weiter hinten im Heft Infos.

Folgende Posten stehen zu Wahl:

• zwei Landesjugendleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts

• ein*e stellvertretende*r Landesjugendleiter*in mit Aufgabenschwerpunkt Klimaschutzkoordination

• drei weitere stellvertretende Landesjugendleiter*innen Unter den vier stellvertretenden Landesjugendleiter*innen dürfen maximal drei Personen des gleichen Geschlechts sein.

• zwei Rechnungsprüfer*innen (nicht Mitglieder der Landesjugendleitung)

Anträge an die Landesjugendversammlung

Die Antragsfrist für die Landesjugendversammlung endete am 30.08.2024. Auch später können noch Anträge als „Dringlichkeitsanträge“ gestellt werden. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet dann die LJV mit einfacher Mehrheit.

Anträge aus den Workshops können in die Versammlung eingebracht werden und werden ohne weitere Abstimmung in die Tagesordnung aufgenommen.

Folgender Antrag an die Landesjugendversammlung wurde fristgerecht gestellt und in die Tagesordnung aufgenommen:

Antrag Stärkung und Entlastung der Ehrenämter

Antragsteller: Leon Wohlers (Sektion Rosenheim)

Antragstext:

Die Landesjugendversammlung (LJV) beauftragt die Landesjugendleitung (LJL) die Ehrenämter in der JDAV-Bayern zu stärken und für eine Entlastung der Jugendleiter*innen und Jugendreferent*innen zu sorgen. Die Landesjugendleitung wird zu diesem Zweck beauftragt, den Prozess der Schulungsanmeldung und Jugendleiter-Marken-Vergabe zu vereinfachen. Je nach Umsetzung sind von der Umstrukturierung folgende Personengruppen der jdav-Bayern betroffen: Jugendreferent*innen, Jugendleiter*innen, Landesgeschäftsstelle. Die Landesjugendleitung (LJL) berücksichtigt daher bei Änderungen an bestehenden Prozessen, in die Personengruppen involviert sind, dass eine intensive Zusammenarbeit zwischen Projektleitung und den betroffenen Personengruppen notwendig ist.

Begründung:

Jugendreferenten sind in zahlreichen Sektionen überlastet. Durch die hohe Arbeitsbelastung und teilweise veraltete Prozesse ist die Arbeit nicht selten unattraktiver geworden, was das Finden eines Nachfolgers zu einer Herausforderung machen kann. Durch vereinfachte Prozesse im Bereich der Schulungsanmeldung und Jugendleiter-MarkenVergabe könnte der E-Mail-Verkehr des Jugendreferenten reduziert und das Potenzial für Fehler beim Ausfüllen von Dokumenten minimiert werden. Durch eine solche Anpassung könnte ein Abrufen von Schulungsdaten möglich werden.

Bezirksjugendversammlungen an der Landesjugendversammlung

Im Rahmen der Landesjugendversammlung finden am Samstag um 16.15 Uhr Bezirksjugendversammlungen aller fünf Bezirksverbände statt.

In allen Bezirken außer München wird auch die Bezirksjugendleitung neu gewählt. Auch hier werden interessierte Menschen gesucht, die Lust haben, Veranstaltungen auf Bezirksebene mit zu organisieren, z.B. die regelmäßig stattfindenden Bezirkscamps, oder im Landesjugendausschuss z.B. über das Schulungsprogramm der JDAV Bayern mitzuentscheiden.

Wenn du Fragen zu den Aktivitäten der Bezirksjugendleitungen hast, melde dich gerne bei deiner Bezirksjugendleitung oder sprich bei der LJV die anwesenden Mitglieder der Bezirksjugendleitungen an.

Infos und Kontakt zu den Bezirksjugendleitungen: jdav-bayern.de/die-jdav-bayern/bezirksjugendleitungen

Landesjugendordnung

der Jugend des Deutschen Alpenvereins Landesverband Bayern

Beschlossen am Landesjugendleitertag am 14.-16.10.2022 in Pfarrkirchen

A. Allgemeines

§  1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Trägerverein

1. Der Verband führt den Namen „Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesverband Bayern“ (JDAV LVB).

2. Sitz des Verbandes ist München.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Rechts- und Vermögensträger ist nach § 14 der gemeinnützige Verein Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesgeschäftsstelle Bayern e.V. (JDAV LGS).

§  2 Verbandszweck

1. Die JDAV LVB ist die Jugendorganisation des Deutschen Alpenvereins in Bayern. Sie nimmt die Jugendarbeit im Deutschen Alpenverein in Bayern wahr.

2. Die JDAV LVB vertritt die Interessen ihrer Mitglieder innerhalb der Jugend des Deutschen Alpenvereins und des Deutschen Alpenvereins sowie gegenüber Politik und Gesellschaft. Die JDAV LVB ist als Mitglied des Bayerischen Jugendrings anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung ergibt sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring.

3. Aufgaben und Ziele ergeben sich aus den Grundsätzen, Erziehungs- und Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins und der Bundesjugendordnung.

§  3 Mitgliedschaft

Mitglieder der JDAV LVB sind alle DAV-Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle

JDAV-Jugendleiter*innen mit gültiger Marke, alle gewählten JDAV-Funktionsträger*innen aus den in Bayern ansässigen DAV-Sektionen sowie die Mitglieder der Landesjugendleitung und der Bezirksjugendleitungen.

B. Landesebene

§  4 Landesjugendleitertag

1. Der Landesjugendleitertag ist die Vollversammlung der JDAV LVB.

2. Teilnahme- und stimmberechtigt auf der Landesjugendversammlung sind die Delegierten der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen sowie die Mitglieder der Landesjugendleitung. Jugendreferent*innen sind als Delegierte der Sektionsjugend in der Anzahl der Delegierten pro Sektion nach Abs. 3 bereits mitgezählt. Wenn Jugendreferent*innen an der Teilnahme verhindert sind, können auch andere Delegierte den Platz wahrnehmen.

3. Die Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend (dn) für die jeweilige Landesjugendversammlung berechnet sich aus folgenden Zahlen:

- Basisstimme für jede Sektion, welche grundsätzlich durch den*die Jugendreferent*in wahrgenommen wird (1)

- Vom Landesjugendausschuss festgelegte Gesamtzahl der Delegierten (D)

- Anzahl der DAV Sektionen im JDAV Landesverband (k)

- Anzahl Jugendleiter*innen der Sektion (JLn)

- Anzahl der Jugendleiter*innen im JDAV Landesverband (JLgesamt)

- Anzahl Mitglieder der Sektion n, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Mn)

- Anzahl Mitglieder der Sektion i, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Mi)

Für k, JLn, JLgesamt, Mn, Mi gilt der Datenstand im Ressort Jugend am Ende des letzten Kalenderjahres (31.12.) vor der Einberufung.

Die Gesamtzahl der Delegierten D wird vom Landesjugendausschuss festgelegt. D darf dabei nicht kleiner sein als die Anzahl der DAV Sektionen im JDAV Landesverband am letzten Tag des Kalenderjahres vor der Einberufung und nicht größer als die Anzahl der Mitglieder der JDAV Bayern nach §3. Unter Anwendung der nachstehenden Formel wird von der Landesjugendleitung die Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend (dn) für jede Sektion festgestellt.

Formel zur Berechnung der Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend:

Es wird kaufmännisch gerundet.

Die Wahl der Delegierten der Sektionsjugend und die Bestimmung, welche Delegierten an

der jeweiligen Landesjugendversammlung teilnehmen, regelt die Sektionsjugendordnung.

4. Teilnahmeberechtigt sind ferner, die Sprecher*innen der Sektionentage, die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle, Mitglieder der Bundesjugendleitung sowie Gäste auf Einladung der Landesjugendleiter*innen.

5. Die Landesjugendleiter*innen leiten die Landesjugendversammlung. Im Verhinderungsfall und bei Bedarf leitet die Versammlung ein anderes Mitglied der Landesjugendleitung. Die Moderation kann von der Versammlungsleitung auf Dritte übertragen werden.

6. Eine ordentliche Landesjugendversammlung findet alle zwei Jahre statt, in der Regel als Präsenzveranstaltung. Sie wird vom Landesjugendausschuss vorbereitet und spätestens einen Monat vorher durch Bekanntgabe der Tagesordnung durch die Landesjugendleitung einberufen. Die Einberufung erfolgt in Textform an alle Jugendreferent*innen und Bezirksjugendleiter*innen sowie durch Bekanntgabe in den Medien der JDAV Bayern. Der Termin ist mindestens 3 Monate vorher bekanntzugeben. Spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung muss die Bekanntgabe der Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend für die einzelnen Sektionen erfolgt sein. Wenn im Ausnahmefall eine Landesjugendversammlung nicht in Präsenz stattfindet, ist eine Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation ohne Anwesenheit am Versammlungsort möglich. Die Entscheidung darüber liegt beim Landesjugendausschuss.

7. Die Landesjugendleitung kann eine außerordentliche Landesjugendversammlung unter Festlegung einer von Abs. 10 abweichenden Antragsfrist einberufen.

8. Die Landesjugendleitung muss eine außerordentliche Landesjugendversammlung einberufen, wenn:

a) die Mehrheit der Bezirksjugendleitungen dies fordert.

b) sie in Textform von mindestens zehn der in Abs. 2 genannten Personen aus wenigstens fünf DAV Sektionen in mindestens zwei verschiedenen Bezirken unter Angabe des Beratungsgrundes beantragt wird.

Die außerordentliche Landesjugendversammlung muss spätestens zwei Monate nach Antragstellung stattfinden.

9. Die Landesjugendversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Wahl der Landesjugendleitung und der zwei Kassenprüfer*innen

b) Festlegung der Schwerpunkte der verbandlichen Jugendarbeit

c) Erarbeitung von grundlegenden Positionen der JDAV LVB

d) Einsetzung von Projektgruppen

e) Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Landesjugendleitung

f) Entgegennahme und Diskussion des Arbeitsund Finanzberichts der Landesjugendleitung

g) Entgegennahme des Kassenprüfberichts

h) Beschluss der Landesjugendordnung

i) Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung

10. Antragsberechtigt sind die in Abs. 2 genannten Personen sowie der Landesjugendausschuss. Anträge, die bis sechs Wochen vor der Landesjugendversammlung in Textform bei den Landesjugendleiter*innen eingehen, sind auf die Tagesordnung zu setzen.

11. Über die Landesjugendversammlung ist ein Protokoll zu führen, das alle Beschlüsse im Wortlaut und die Wahlergebnisse enthält. Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den in Abs. 2 genannten Personen zugänglich zu machen.

12. Weiteres regelt die Wahl- und Geschäftsordnung.

§  5 Landesjugendleitung

1. Die Landesjugendleitung besteht aus zwei Landesjugendleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts, einer*m stellvertretenden Landesjugendleiter*in mit Aufgabenschwerpunkt Klimaschutzkoordination sowie drei weiteren stellvertretenden Landesjugendleiter*innen. Unter den Stellvertreter*innen sind maximal drei Personen des gleichen Geschlechts.

2. Die Landesjugendleiter*innen müssen volljährig sein.

3. Die Mitglieder der Landesjugendleitung (LJL) werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Amtsperiode bis zur nächsten Wahl im Amt.

4. Die Landesjugendleitung kann interessierte Mitglieder der JDAV LVB zur Nachwuchsgewinnung als Beisitzer*innen mit Rede- und Antragsrecht aber ohne Stimmrecht in die Landesjugendleitung aufnehmen, um sie so aktiv in die Gremienarbeit einzubinden.

5. An den Sitzungen der Landesjugendleitung nimmt der*die Geschäftsführer*in der Landesgeschäftsstelle mit beratender Stimme und Antragsrecht teil, soweit nicht seine*ihre eigenen Angelegenheiten zu behandeln sind. Im Verhinderungsfall kann diese Aufgabe an eine*n andere*n Vertreter*in der Landesgeschäftsstelle delegiert werden.

6. Die LJL-Sitzungen werden von eine*r Landesjugendleiter*in oder auf verlangen von mindestens zwei Stellvertreter*innen einberufen.

Die Sitzungsleitung übernimmt ein Mitglied der Landesjugendleitung nach Abs.1. Die Landesjugendleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder nach Abs.1 anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

7. Die Landesjugendleitung setzt die Beschlüsse des Landesjugendleitertags um und führt die laufenden Geschäfte. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

a) Unterstützung und Beratung der Jugend in den DAV-Sektionen, der Bezirksjugendleitungen und der Jugendringdelegierten

b) Beschaffung und Bewirtschaftung von Mitteln

c) Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen

d) Qualifikation und Vernetzung der Jugendreferent*innen

e) Interessenvertretung auf JDAV Bundesebene und im Beirat der Jugendbildungsstätte

f) Vertretung der JDAV bei den jeweiligen DAV Sektionentagen oder DAV Sektionenverbandstagen bzw. Mitgliederversammlungen des DAV Landesverbandes/der DAV Landesverbände

g) Vertretung der JDAV im Landesjugendring

h) Feststellung der Delegiertenzahl für die einzelnen Sektionen i) Vorbereitung des Landesjugendausschusses Die Landesjugendleitung kann Aufgaben delegieren.

§  6 Landesjugendausschuss

1. Der Landesjugendausschuss (LJA) setzt sich aus den Mitgliedern der Landesjugendleitung nach § 5 Abs. 1 sowie je zwei Vertreter*innen der fünf Bezirksverbände nach § 7 zusammen.

2. Mitglieder der Landesjugendleitung nach § 5 Abs. 4 sowie die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle können an den Sitzungen des Landesjugendausschusses mit beratender Stimme teilnehmen.

3. Die Sitzungen des LJA werden von eine*r Landesjugendleiter*in einberufen und durch diese*n geleitet. Die Sitzungsleitung kann delegiert werden.

4. Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern nach Abs. 1 ist ebenfalls eine Sitzung einzuberufen.

5. Zwischen den Landesjugendversammlungen nimmt der Landesjugendausschuss grundsätzlich alle Aufgaben der Landesjugendversammlung wahr. Ausgenommen hiervon sind die ausschließlich der Landesjugendversammlung

vorbehaltenen Aufgaben nach §4 Abs. 9 a), b), h), i).

Dem Landesjugendausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

a) Beratung der Landesjugendleitung

b) Weiterentwicklung der JDAV LVB im Rahmen der Beschlüsse der Landesjugendversammlung

c) Inhaltliche Vorbereitung und Organisation der Landesjugendversammlung

d) Beschluss des Schulungsprogramms der JDAV LVB

e) Mitarbeit im Beirat der Jugendbildungsstätte

f) Festlegung der Gesamtdelegiertenzahl D für die Landesjugendversammlung

6. Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens drei Mitglieder der Landesjugendleitung nach §5 Abs. 1 sowie drei Mitglieder der Bezirksjugendleitungen aus drei verschiedenen Bezirken anwesend sind. Ein Beschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

7. Bei lang andauernder Verhinderung oder vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes der Landesjugendleitung wählt der Landesjugendausschuss ein kommissarisches Mitglied bis zur nächsten Landesjugendversammlung.

8. Alle in § 4 Abs. 2 genannten Personen können Anträge an den Landesjugendausschuss stellen, der diese spätestens bei seiner übernächsten Sitzung ab

Antragseingang bei den Landesjugendleiter*innen zu behandeln hat.

1. Die Kassenprüfer*innen haben die Aufgabe, die Mittelverwendung der JDAV LVB zu prüfen und der Landesjugendversammlung darüber zu berichten.

2. Die Kassenprüfer*innen werden auf die Dauer zwei Jahren gewählt. Die Kassenprüfer*innen dürfen weder Mitglieder der Landesjugendleitung noch der Bezirksjugendleitungen sein.

§ 8 Trägerverein und Förderung durch die Sektionen

Die JDAV LVB bildet als Rechts- und Vermögensträger einen eingetragenen Verein, dem die Mitglieder der Landesjugendleitung, sowie je ein*e Bezirksjugendleiter*in der fünf Bezirke angehören. Dieser Verein trägt den Namen „Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesgeschäftsstelle Bayern e.V.“. Die Sektionen des DAV in Bayern unterstützen die JDAV LVB mit einem angemessenen finanziellen Zuschuss. Dieser Zuschuss kann auch über den DAV Landesverband gewährt werden.

§  7 Kassenprüfung

§ 9 Zusammenarbeit mit dem DAV auf Landesebene

Die Landesjugendleitung nimmt an den Sektionentagen der bayerischen Sektionen teil und erstattet ihnen in diesem Rahmen einen Bericht über die Arbeit im abgelaufenen Jahr. Die Sektionentage unterstützen die JDAV LVB bei ihrer Arbeit und fördern die Verbandsstruktur der JDAV LVB.

C Bezirksebene

§  10 Aufbau

1. Die Mitglieder der JDAV eines oder mehrerer Regierungsbezirke oder Teile von Regierungsbezirken bilden die JDAV Bezirksverbände. Die JDAV-LVB untergliedert sich in folgende Bezirke:

a) München

b) Nordbayern

c) Östl. Oberbayern/ Niederbayern

d) Schwaben

e) Westliches Oberbayern

Über die Bezirkszugehörigkeit von Sektionen entscheidet der Landesjugendausschuss.

2. Die JDAV Bezirksverbände gestalten und fördern die Jugendarbeit auf regionaler Ebene. Die JDAV Bezirksverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in den regionalen Untergliederungen des DAV und nach außen.

§  11 Bezirksjugendversammlung

Die Bezirksjugendversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium der JDAV im jeweiligen Bezirk. Die Bezirksjugendversammlung legt unter anderem die Schwerpunkte der Jugendarbeit auf Bezirksebene fest, beschließt die Bezirksjugendordnung und wählt die Bezirksjugendleitung.

§ 12 Bezirksjugendleitung

1. Die Bezirksjugendleitung besteht aus zwei Bezirksjugendleiter*innen unterschiedlichen Geschlechts und mindestens einem*einer stellvertretenden Bezirksjugendleiter*in.

2. Die Bezirksjugendleitung leitet den JDAV Bezirksverband. Sie setzt die Beschlüsse der Bezirksjugendversammlung um und führt die laufenden Geschäfte. Die weiteren Aufgaben regelt die Bezirksjugendordnung.

§ 13 Trägerverein

Ein JDAV Bezirksverband kann zur Durchführung der Jugendarbeit auf Bezirksebene sowie zur Mittelgewinnung und -bewirtschaftung einen Trägerverein bilden, dem die Mitglieder der Bezirksjugendleitung angehören müssen.

§ 14 Bezirksjugendordnung

1. Strukturen und Organisation der JDAV Bezirksverbände werden durch die jeweiligen Bezirksjugendordnungen geregelt.

2. Die Bezirksjugendordnung darf der Musterbezirks-

jugendordnung, der Bundesjugendordnung, der Landesjugendordnung, den Grundsätzen und Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins sowie der Satzung des DAV nicht widersprechen

3. Die Musterbezirksjugendordnung wird durch den Landesjugendausschuss beschlossen.

D Sektionsebene

§  15 Aufbau und Aufgaben

In den DAV-Sektionen wird die Jugendarbeit von den JDAV-Mitgliedern der Sektion (Sektionsjugend) wahrgenommen. Dies umfasst insbesondere die Jugendgruppenarbeit und die Vertretung der Sektionsjugend im Vorstand durch den*die Jugendreferent*in. Weitere Aufgaben und Strukturen regelt die Sektionsjugendordnung.

§  16 Jugendreferent*in (alternativ: Jugendreferent*innen)

1. Der*Die Jugendreferent*in leitet die Sektionsjugend und ist zwingend Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Sektion. Alternativ: Die Jugendreferent*innen leiten die Sektionsjugend. Eine*r von beiden ist zwingend Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Sektion.

2. Der*Die Jugendreferent*in ist (alternativ: Die Jugendreferent*innen sind) für die Jugendarbeit in der Sektion verantwortlich. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

a) Organisation und Verantwortung der Jugend gruppenarbeit

b) Sicherstellung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen

c) Bestellung von Jugend- und Gruppenleiter*innen

d) Umsetzung der Grundsätze und Bildungsziele in der Jugendarbeit der Sektion

e) Interessenvertretung der Sektionsjugend und Mitarbeit im Sektionsvorstand

f) Interessenvertretung der Sektionsjugend in den JDAV-Gremien auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene

g) Verantwortung des Jugendetats

h) Fristgerechte Bestätigung der Teilnahmeberechtigung der Delegierten für die (Bezirks-), Landes- und Bundesjugendversammlung

i) Vertretung der Sektionsjugend im Stadt- und/ oder Kreisjugendring

Der*Die Jugendreferentin kann (alternativ die Jugendreferent*innen können) Aufgaben delegieren.

3. Wahl und weitere Aufgaben des*der Jugendreferent*in (alternativ der Jugendreferent*innen) regelt die Sektionsjugendordnung.

§  17 Jugendetat

Die Sektion stellt der Sektionsjugend einen angemessenen, eigenen Etat innerhalb ihres Haushalts zur Verfügung. Öffentliche Zuschüsse zur Jugendarbeit erhöhen den Jugendetat. Über den

Jugendetat verfügt die Sektionsjugend in eigener Verantwortung. Die Verwendung der Mittel darf der Satzung der Sektion nicht zuwider laufen. Der*Die Jugendreferent*in ist (alternativ: die Jugendreferent*innen sind) für eine ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber der Sektion verantwortlich.

§  18 Sektionsjugendordnung

1. Jede DAV-Sektion hat eine Sektionsjugendordnung. Diese ist auf Vorschlag der Sektionsjugend von der Mitgliederversammlung der Sektion zu beschließen. Solange eine Sektion keine Sektionsjugendordnung beschließt, gilt die Mustersektionsjugendordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Die Sektionsjugendordnung darf der Mustersektionsjugendordnung, der Bundes- und Landesjugend-

ordnung und den Grundsätzen und Bildungszielen der Jugend des Deutschen Alpenvereins nicht widersprechen.

3. Die Mustersektionsjugendordnung ist eine Ordnung nach § 21 g) der Satzung des Deutschen Alpenvereins e.V. und wird auf Vorschlag der JDAV von der Hauptversammlung des DAV beschlossen.

E Schlusssatz

§  19 Änderung der Landesjugendordnung Änderungen der Landesjugendordnung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Landesjugendversammlung nach §4 Abs. 2.

Wahl- und Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung Bayern der Jugend des Deutschen Alpenvereins

§  1 Teilnahme und Stimmrecht

1. Teilnahme- und Stimmrecht am Landesjugendleitertag sind in § 4 der Landesjugendordnung geregelt.

2. Der Nachweis von Teilnahme- und Stimmrecht für die Delegierten der Sektionen nach § 4 Abs. 2 der Landesjugendordnung erfolgt durch Bestätigung der Delegation durch die Sektionsjugend. Wird die Korrektheit der Delegation angezweifelt, können die beiden Landesjugendleiter*innen weitere Nachweise anfordern.

3. Der Nachweis von Teilnahme- und Stimmrecht für Jugendreferent*innen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen und die Mitglieder der Landesjugendleitung erfolgt durch Nachweis der Wahl.

§  2 Anmeldung

1. Die Anmeldung für die Landesjugendversammlung erfolgt durch die persönliche Anmeldung auf den bekannt gegebenen Wegen in der Landesgeschäftsstelle und deren Bestätigung durch den*die Jugendreferent*in oder eine bevollmächtigte Person bis spätestens zwei Wochen vor Versammlungsbeginn.

2. Bei kurzfristiger Verhinderung eines*einer angemeldeten Delegierten kann der*die

Jugendreferent*in oder eine bevollmächtigte Person auch nach Ende der Anmeldefrist eine*n Ersatzdelegierte*n benennen, sofern diese*r die Voraussetzungen nach § 4 der Landesjugendordnung erfüllt.

3. Ohne fristgerechte Anmeldung kann eine Teilnahme grundsätzlich nicht gewährt werden. Sofern es organisatorisch möglich ist, kann die Versammlungsleitung eine nicht fristgerechte Anmeldung im Einzelfall ermöglichen.

§  3 Leitung, Einberufung und Terminbekanntgabe

1. Leitung und Einberufung der Landesjugendversammlung sind in § 4 Abs. 5 - 8 der Landesjugendordnung geregelt.

2. Termin und Ort der ordentlichen Landesjugendversammlung ist unter Angabe der Antragsfrist mindestens drei Monate vorher auf den in § 4 Abs. 6 der Landesjugendordnung genannten Wegen bekannt zu geben.

3. Termin und Ort der außerordentlichen Landesjugendversammlung ist unter Angabe der Antragsfrist mindestens 6 Wochen vorher auf den in § 4 Abs. 6 der Landesjugendordnung genannten Wegen bekannt zu geben.

§  4 Beschlussfähigkeit

1. Die Landesjugendversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und stimmberechtigte Delegierte aus allen fünf Bezirken und mindestens 10 Sektionen anwesend sind.

2. Zu Beginn der Versammlung wird die Beschlussfähigkeit der Landesjugendversammlung durch die Versammlungsleitung festgestellt. Spätere Feststellungen der Beschlussfähigkeit bedürfen eines Antrags.

3. Ist die Landesjugendversammlung nicht beschlussfähig, kann die Landesjugendleitung eine weitere Landesjugendversammlung vier Wochen nach Beginn der Landesjugendversammlung mit selber Tagesordnung einberufen. Diese Landesjugendversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.

§  5 Anträge

1. Antragsberechtigung und Antragsfrist für die Landesjugendversammlung sind in § 4 Abs. 10 der Landesjugendordnung geregelt.

2. Über einen nicht fristgerecht eingereichten Antrag (Dringlichkeitsantrag) wird nur verhandelt, wenn er in Textform bei der Versammlungsleitung eingereicht wird und von der Landesjugend-

versammlung in einer Abstimmung als dringlich anerkannt wird. Anträge die das Ergebnis eines offiziellen Arbeitskreises der Landesjugendversammlung darstellen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Anträge auf Änderung der Landesjugendordnung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung können nicht als dringlich behandelt werden.

4. Anträge auf die Änderung der verbindlichen (fett markierten) Teile der Landesjugendordnung sowie Anträge, die Konsequenzen auf die Jugendarbeit auf Bundesebene im DAV nach sich ziehen, sind nur dann zulässig, wenn sie empfehlenden Charakter haben.

5. Änderungsanträge, die einen Antrag einengen oder erweitern, können vor Abstimmung des Antrags gestellt werden. Der*Die Antragssteller*in kann Änderungsanträge ohne Abstimmung durch die Versammlung übernehmen.

§  6 Geschäftsordnungsanträge

1. Geschäftsordnungsanträge zur Regelung des Verfahrens in der Landesjugendversammlung können jederzeit gestellt werden. Sie sind umgehend zu behandeln und unterbrechen die Behandlung des laufenden Tagesordnungspunktes.

Vor der Entscheidung über den Geschäftsordnungsantrag darf die Behandlung des laufenden Tagesordnungspunktes nicht fortgesetzt werden.

2. Bei Geschäftsordnungsanträgen ist ein*e Redner*in für und ein*e Redner*in gegen den Geschäftsordnungsantrag zu hören. Dann erfolgt sofort die Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag.

3. Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind beispielsweise:

a) Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung

b) Antrag auf Schluss der Redeliste

c) Antrag auf Begrenzung der Redezeit

d) Antrag auf Vertagung

e) Antrag auf Unterbrechung der Versammlung

f) Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit

g) Antrag auf Verweisung an ein anderes Gremium

4. Anträge auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, Schluss der Redeliste oder Begrenzung der Redezeit können nur von solchen stimmberechtigten Teilnehmer*innen der Landesjugendversammlung gestellt werden, die selbst zur Sache noch nicht gesprochen haben.

§  7 Abstimmung

1. Die Landesjugendversammlung beschließt grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

2. Gibt es innerhalb eines Antrags Änderungsanträge, wird zunächst über diese und im Anschluss über den Gesamtantrag abgestimmt. Bei mehreren konkurrierenden Änderungsanträgen wird über den jeweils weitreichendsten zuerst abgestimmt. Die Entscheidung hierüber trifft die Versammlungsleitung.

3. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen, wenn nicht mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder der Landesjugendversammlung eine geheime Abstimmung in schriftlicher oder digitaler Form verlangen.

4. Die Nutzung digitaler Abstimmungswege ist sowohl für offene wie auch geheime Abstimmungen zulässig.

§ 8 Wahlen

1. Zur Durchführung von Wahlen beruft die Landesjugendversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Der Wahlausschuss bestimmt

aus seiner Mitte eine*n Leiter*in.

2. Der*Die Leiter*in fordert die stimmberechtigten Teilnehmer*innen der Landesjugendversammlung auf Kandidat*innen vorzuschlagen. Der*Die Leiter*in fragt die Kandidat*innen ob sie kandidieren möchten.

3. Ein*e Abwesende*r kann gewählt werden, wenn dem Wahlausschuss vor der Wahl eine Erklärung in Textform vorliegt, dass der*die Abwesende zur Kandidatur bereit ist und im Falle der Wahl diese annimmt.

4. Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, wenn die Landesjugendversammlung nicht einstimmig die offene Wahl beschließt. Die Nutzung digitaler Abstimmungswege ist sowohl für offene wie auch geheime Wahlen zulässig.

5. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds der Landesjugendversammlung findet eine Personaldebatte statt. Diese wird unter Ausschluss der betroffenen Kandidat*innen und der nicht stimmberechtigten Mitglieder der Landesjugendversammlung geführt.

6. Für die Wahl der Mitglieder der Landesjugendleitung ist für jedes Amt eine gesonderte Wahl durchzuführen. Sofern es die Landesjugendversammlung auf Antrag einstimmig beschließt, können die stellvertretenden Landesjugendleiter*innen in

einer Blockwahl gewählt werden.

7. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die beiden Kandidat*innen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

8. Bei Wahlen muss die Option gegeben sein, alle zum Wahlgang aufgestellten Kandidat*innen abzulehnen.

§  9 Protokoll

1. Über die Landesjugendversammlung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von der Versammlungsleitung zu unterzeichnen.

2. Nach Freigabe durch den Landesjugendausschuss ist das Protokoll zu veröffentlichen.

§  10 Änderung der Geschäftsordnung des Landesjugendversammlung Änderungen werden von der Landesjugendversammlung beschlossen und erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen.

Impressum

Herausgeber: Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesgeschäftsstelle Bayern e.V., Preysingstr. 71, 81667 München

Verantwortlich: Uli Höning und Katharina Mayer, Vorsitzende

Redaktion: Landesjugendleitung Bayern, Werner Birkl

Bilder: Soweit nicht anders angegeben Archiv JDAV Bayern

Gestaltung: Shanna Danek, shannadanek.eu

Druck und Auflage: Erscheint digital, zusätzlich ca. 100 gedruckte Exemplare

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesgeschäftsstelle Bayern e.V. Preysingstr. 71, 81667 München, Tel. 089 /44 90 01 95, Fax 089 /44 90 01 99

Geschäftszeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9 – 13 Uhr und von 14 – 16 Uhr

E-Mail: lgs @ jdav-bayern.de

Homepage: jdav-bayern.de

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