Magazin NEXT Ausgabe 05-2021

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05‘21

Reise

Wo Urlaub trotz CORO

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION

Die Corona-Pandemie hat die Welt weiter fest im Griff. Die meisten Urlaubsziele gelten als Risikogebiete und viele Staaten, die als Reiseziel unbedenklich wÀren, lassen keine Touristen ins Land. Doch wo kann man derzeit mit vertretbaren EinschrÀnkungen tatsÀchlich entspannt Urlaub machen?

Digitale Einreiseanmeldung fĂŒr RĂŒckkehrer

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudĂ€mmen, raten Bund und LĂ€nder eindringlich von nicht zwingend notwendigen Reisen bis auf Weiteres ab. Ein Reiseverbot gilt jedoch nicht. Wer sich trotzdem fĂŒr einen Urlaub im Ausland entschließt, muss einiges beachten. Ob das tatsĂ€chlich zur Zeit so erholsam ist, bleibt allerdings fraglich


Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet mĂŒssen Personen, bevor sie einreisen, in der Regel eine digitale Einreiseanmeldung ausfĂŒllen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhĂ€lt eine BestĂ€tigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem GrenzĂŒbergang vorzeigen muss. ZusĂ€tzlich wird automatisch das zustĂ€ndige Gesundheitsamt informiert, dass eine QuarantĂ€nepflicht vorliegt.

FĂŒr die meisten LĂ€nder gilt aktuell eine Reisewarnung des AuswĂ€rtigen Amtes. Wenn auch die Grenzen von deutscher Seite aus offen sind, haben einzelne LĂ€nder von sich aus BeschrĂ€nkungen oder gar Einreiseverbote verhĂ€ngt, fĂŒr deren Einhaltung und BerĂŒcksichtigung jeder Reisende selbst verantwortlich ist. Wartezeiten durch Grenzkontrollen und auch ZurĂŒckweisungen sind also jederzeit möglich.

Das Bundesinnenministerium warnt davor, sich auf kostenpflichtige Angebote fĂŒr die Einreiseanmeldung einzulassen. Bei entsprechenden Internetseiten, die beispielsweise gegen eine GebĂŒhr UnterstĂŒtzung versprechen, handelt es sich um FĂ€lschungen. Die regulĂ€re Einreiseanmeldung ist stets kostenlos.

Auch bei der RĂŒckkehr nach Deutschland sind Testund QuarantĂ€nereglungen dringend zu beachten. In ganz Deutschland gilt eine Corona-Testpflicht fĂŒr RĂŒckkehrer aus Risikogebieten. Sie betrifft sowohl Flugreisende als auch Menschen, die mit Bahn, Bus oder Auto unterwegs waren. Alle Flugreisenden mĂŒssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurĂŒckkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich So lautet die Regelung, die voraussichtlich bis 12. Mai gilt.

QuarantĂ€ne-Regeln und Test-Pflichten fĂŒr RĂŒckkehrer In nahezu allen BundeslĂ€ndern sind Personen, die aus einem Risikogebiet zurĂŒckkehren, verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort zu isolieren. Die QuarantĂ€nezeit betrĂ€gt je nach Risikogebiet und landesrechtlichen Regelungen 10 oder 14 Tage. SpĂ€testens 48 Stunden nach der Einreise muss man nachweisen, dass man bei Einreise nicht mit 56


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