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Mit der Schatzkarte beim GPS Touren Gewinnspiel abgeräumt
Landkreis Mühldorf am Inn. Wer mit der Schatzkarte die vier neuen GPS-Touren in NeumarktSankt Veit, Oberbergkirchen, Waldkraiburg und Mühldorf durchgespielt hat, konnte das Lösungswort errätseln und mit etwas Glück tolle Preise gewinnen. Der Tourismusverband Inn-Salzach hat nun zum ersten Mal unter allen Schatzsuchern fünf Gewinner ausgelost Aus der Region kamen drei Gewinner, zwei waren Besucher von weiter weg. Alle konnten sich über viele Kleinigkeiten wie Spiele, Malbücher, Power Banks, Selfie Sticks oder Schreibmappen freuen, die vor allem von der VR Bank und der Raiffeisenbank sowie der Stadt Neumarkt-Sankt Veit zur Verfügung gestellt wurden. Eintritte in die Burghauser Museen oder das Feuerwehrmuseum Bayern, ein 100-Euro Gutschein vom Waldkraiburger Haus der Kultur und ein Aufenthalt im Hotel Bastei mit 3-Gang Menü in Mühldorf waren weitere schöne Gewinne, die in dieser Runde gezogen wurden.
Maierhofers haben in den Weihnachtsferien gerätselt
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Die Familie Maierhofer aus Mettenheim hat von der Schatzkarte über die Flyer, die im Rathaus Waldkraiburg ausliegen, erfahren. Dort arbeitet Robert Maierhofer.
Zu Fuß oder mit dem Auto, wenn das Wetter schlecht war, haben sie die vier Touren in den Weih- nachtsferien in Angriff genommen. „Die App hat gut funktioniert, wir haben alles zu Hause über das WLAN heruntergeladen. Sie waren einfach zu machen, nur manchmal ging die Geduld der Kinder zur Neige. Vor allem über die Orte, in die wir sonst nicht so oft kommen, haben wir noch so einiges Neues erfahren“, berichtet der Vater von vier Kindern Gezogen wurde zwar nur Papa Robert Maierhofer, der sich über
Air Pods freuen darf, aber natürlich hat der Tourismusverband für alle Schatzsucher der Familie ein kleines Paket geschnürt Sie würden alle Touren uneingeschränkt weiterempfehlen, die in Waldkraiburg, wo Flüchtlingsmädchen Maja seine Mutter verliert, hat ihnen aber am besten gefallen: „Man kann sich richtig vorstellen, dass es sich genau so in Waldkraiburg abgespielt hat“, meint Robert Maierhofer. Auch Inge Obermaier aus Bad Reichenhall freute sich sehr über ihren Gewinn, die Übernachtung im Mühldorfer Altstadthotel Wetzel: „Das Spiel hat mir sehr viel Spaß gemacht und ich hatte auf diese Weise die Möglichkeit, Ihren Heimatlandkreis näher kennenzulernen!“ meldete sie sich nach dem Erhalt des Päckchens aus der Region Inn-Salzach. Und die meisten freuten sich einfach, auch mal etwas gewonnen zu haben.
Wer die Schatzkarte noch nicht kennt, das Gewinnspiel war keine einmalige Sache 2023 gibt eseine neue Runde, wieder kann man mit dem richtigen Lösungswort im Lostopf landen und bei der Auslosung im nächsten Jahr dabei sein. Alle Infos, Ausgabestellen der Schatzkarte und die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen, gibt’s unter dieser Webadresse: www inn-salz ach.com/entdecker
Sparerpauschbetrag erhöht: Müssen Sparer tätig werden?
Der Bundesverband Geriatrie begrüßt das Statement von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die medizinische Versorgung auf den demografischen Wandel vorbereitet werden müsse Der Minister stellte auf einer Medienkonferenz in dieser Woche fest, dass mit der alternden Babyboomer-Generation die Krankheitsfälle zunähmen. Eine funktionierende, moderne Krankenhausstruktur sei deshalb notwendig, um den anstehenden Herausforderungen an die Krankenhausversorgung zu entsprechen. „Um alte und hochaltrige Menschen medizinisch angemessen zu behandeln, sind entsprechende geriatriespezifische Versorgungsstrukturen das A und O“, sagt dazu Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie. Die Altersmedizin werde der entscheidende Schlüssel sein, um die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Babyboomer fachlich und zugleich wirtschaftlich zu bewältigen Der Verband hat errechnet, dass die Kliniken für
Geriatrie und die geriatrischen Rehabilitationskliniken bereits im Jahr 2030 über 180.000 zusätzlichen Patienten gerecht werden müssen Diese und weitere Zahlen zur Versorgungssituation in der Geriatrie werden mit der Neuauflage des Weißbuchs Geriatrie zum Ende des Quartals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht Da bereits im Status quo die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung nicht vollumfänglich ausreichend gewährleistet ist, wäre zukünftig nach Auffassung des Verbandes von einer altersmedizinischen Unterversorgung auszugehen. Dass der Bundesgesundheitsminister hier Handlungsbedarf sieht, stimmt van den Heuvel zuversichtlich und resümiert: „Um die altersmedizinischen Versorgungsstrukturen fit für die Zukunft zu machen, sind im Rahmen der anstehenden Reformen sachgerecht Kapazitäten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zu erweitern und zusätzliche geriatriespezifische Versorgungsangebote zu schaffen.“
Das Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung brachte zahlreiche Verbesserungen für Steuerpflichtige So wurde unter anderem mit Wirkung zum 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht.
Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen. Mittels Freistellungsaufträgen können sie sich den Freibetrag unter-jährig sichern und den Betrag zwischen ihren Banken aufteilen. Um die Erhöhung technisch möglichst einfach umzusetzen, wurden die bestehenden Freistellungsaufträge von den Banken schlichtweg prozentual erhöht
Somit müssen Bankkunden, die Kapitalerträge erwirtschaftet und bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, nicht zwingend tätig werden. Allerdings rät Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern dennoch dazu, von Zeit zu Zeit die in der Vergangenheit erteilten Freistel- lungsaufträge bei den Banken auf ihre Höhe hin zu überprüfen. Entsprechen diese nicht mehr der Höhe der tatsächlichen Kapitalerträge, kommt es zum automatischen Einbehalt der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent durch die Banken. Gegebenenfalls kommen die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag noch hinzu.
Liegen sämtliche Kapitalerträge eines Jahres unter dem Sparerpauschbetrag, fallen keine Steuern an.
Steuern auf Kapitalerträge, welche aufgrund eines zu niedrig erteilten Freistellungsauftrags einbehalten wurden, können mit der Einkom-
Foto: Alexas Fotos menssteuererklärung zwar wieder zurückgeholt werden, dies ist aber ein unnötiger Aufwand. Vorteilhafter ist es, die Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne durch einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag in voller Höhe und direkt auf seinem Konto gutgeschrieben zu bekommen. Somit steht beispielsweise einer Reinvestition und damit Zinseszinseffekten nichts im Wege Die Freistellungsaufträge bei den einzelnen Banken lassen sich in der Regel online auf deren Website anhand von Formularen oder in deren Niederlassungen anpassen