Liebe Patientinnen und Patienten, in Deutschland warten derzeit mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan, ca. 8000 auf eine Niere. Für Patienten, bei denen ein Organ versagt, bedeutet Transplantation häufig die einzige Chance auf Überleben. Es warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können. Für die Organspende gibt es keine Altersgrenze, entscheidend ist der Zustand der Organe. Nur bei schwerwiegenden Vorerkrankungen wie akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund kommt eine Organspende nicht in Frage. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Transplantation in Frage kommen. Es ist somit nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Erst nach dem Tod wird die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation geprüft. Die Entscheidung zur Organspende – Zustimmung oder Ablehnung - kann auf einem Organspendeausweis dokumentiert werden. Diese seit November 2012 geltende Regelung in Deutschland heißt „Entscheidungslösung“. Ist keine Entscheidung des Verstorbenen oder sein mutmaßlicher Wille bekannt, können die nächsten Angehörigen nach ihren Wertvorstellungen entscheiden. Gibt es keinen Zustimmungsberechtigten, darf keine Organspende erfolgen. In anderen Ländern wie Frankreich, Italien oder Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist das Ziel aller medizinischen Maßnahmen alleinig darauf ausgerichtet, das Leben des Patienten zu retten. Tritt dennoch der Tod durch den Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und der lebensnotwendigen Funktion des Hirnstammes ein, und können gleichzeitig Kreislauf und Atmung noch künstlich intensivmedizinisch aufrechterhalten werden, stellt sich die Frage der Organspende. Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, so müssen vor der Organspende zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander den irreversiblen Hirntod des Organspenders feststellen. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch Übertragung der Organe beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterliegen. Die Organentnahme erfolgt dann in einer Operation durch ein spezielles Ärzteteam. Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können für eine Transplantation gespendet werden. Bei der Organentnahmeoperation ist der respektvolle Umgang mit dem Verstorbenen eine Selbstverständlichkeit. Die Entnahme erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation, inclusive eines sorgfältigen Wundverschlusses. Die Familie kann anschließend bei Wunsch von dem Verstorbenen Abschied nehmen. Das Organ wird dann durch eine Vermittlungsstelle (Eurotransplant) nach medizinischen Auswahlkriterien vermittelt und in einem Transplantationszentrum übertragen. Nach dem deutschen Transplantationsgesetz von 1997 sind die drei Bereiche Organspende, Organvermittlung und Transplantation organisatorisch und personell voneinander getrennt, um Interessenskonflikte auszuschließen. Organspendeausweise und Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, hier bei uns in der Praxis oder über folgende Adressen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www. bzga.de; www. organspende-info.de Oder über das Infotelefon Organspende (gebührenfrei): 0800/9040400.
Herzlichst, Ihre Dr. Friederike Hübner-Frey
Stefanie Pietz und Petra Böhme-Gassmann sind: www.die-3-gestalten.de
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2018
Gemeinschafts
Pr a x i s
Pietz-Zimmermann-Schneidemann Schulte-Hübner-Stross
gesund und munter in den Frühling
Liebe Patientinnen und Patienten, in den letzten Wochen hatten wir unter einer Kälte- und Grippewelle zu leiden, die es ordentlich in sich hatte. Auch in unserer Praxis hatten wir einige Ausfälle zu verkraften und mussten mit Notfallplänen arbeiten. Wir hoffen, Sie hatten nicht unter diesen Turbulenzen zu leiden. Doch der Frühling kommt bestimmt und vielleicht können Sie ihn umso mehr in vollen Zügen genießen. Machen Sie sich fit mit Nordic Walking und lesen Sie in der Praxiszeitung, was Sie dabei für Ihre Gesundheit tun und worauf Sie achten sollten. Unsere leckeren Rezepte sind „Gemüsepfanne mit Fenchel, Kokosmilchreis und Cashewkernen“ und „BärlauchGnocchi“ – wie immer schnell und einfach gemacht! Wenn Sie möchten, könnten Sie sich den Bärlauch zum Beispiel am Grötzinger Baggersee selber sammeln. Dort gibt es davon im Frühling jede Menge. Der ärztliche Beitrag von Frau Dr. Hübner-Frey beschäftigt sich mit dem Thema Organspenden. Mit ihrem Artikel möchte sie dazu ermutigen, sich einen Organspendeausweis ausstellen zu lassen, denn in Deutschland warten leider derzeit ungleich viel mehr Patienten auf ein Spenderorgan, als Transplantate vermittelt werden können.
Es grüßt Sie herzlich das Praxis-Team und Die-Drei-Gestalten.
Das muss man dem Frühling hoch anrechnen:
Alle Jahre besingen ihn die Dichter,
und er kommt trotzdem immer wieder.
Karl Valentin (1882-1948)