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Ziemann Holvrieka: Der Ludwigsburger Anlagenbauer errichtet

Ziemann Holvrieka

Der Ludwigsburger Anlagenbauer errichtet Turnkey-Brauerei für Mark Anthony Brewing in South Carolina, USA

Die ersten großen Fermentations- und Lagertanks für das Hard Seltzer stehen bereits: Für Mark Anthony Brewing baut Ziemann Holvrieka eine der größten Produktionsstätten, die in den USA in den vergangenen 25 Jahren errichtet wurden

Mark Anthony Brewing hat Ziemann Holvrieka mit dem Bau einer schlüsselfertigen Brauerei beauftragt. Am Standort in Columbia im Bundesstaat South Carolina, USA, entsteht eine Anlage speziell für die Produktion von aromatisierten Malzgetränken und Hard Seltzer.

(F.) Mark Anthony Brewing (MAB) ist Marktführer im schnell wachsenden Segment der Hard Seltzer und aromatisierten Malzgetränke. Am Standort Columbia in South Carolina wird bis Herbst 2021 eine der größten Brauereien entstehen, die in den vergangenen 25 Jahren in den Vereinigten Staaten errichtet wurden. Ziemann Holvrieka hat die moderne Produktionsstätte gemeinsam mit MAB entwickelt und geplant. Die Brauerei-Spezialisten aus Ludwigsburg liefern die schlüsselfertige Anlage, werden ihre Inbetriebnahme leiten sowie die Schulung der Mitarbeiter übernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass Mark Anthony Brewing uns gleich bei der ersten Zusammenarbeit mit einem so großen und wichtigen Projekt betraut“, sagt Florian Schneider, Director Sales Process Technology der Ziemann Holvrieka GmbH. „Das unterstreicht, welchen guten Ruf unser Know-how für schlüsselfertige Projekte mit hohem Integrationsanteil und unsere OEM-Anlagen am Markt genießen.“ Der Bau ist bereits in vollem Gange, die ersten großen Fermentationsund Lagertanks für das Hard Seltzer stehen mittlerweile. Mit der neuen Anlage schafft MAB zusätzliche

Foto: Ziemann Holvrieka

Kapazitäten, um die Nachfrage der Verbraucher in den USA zu bedienen. „Nach der Fertigstellung wird diese neue, hochmoderne Anlage ein Kompetenzzentrum für unser patentiertes PureBrew-Verfahren sein, das White Claw, Mike‘s und unserem wachsenden Portfolio an marktführenden Getränken ihren unvergleichlichen Geschmack gibt“, sagt John Sacksteder, Präsident von Mark Anthony Brewing.

Beschwerde gegen Europäisches Patent auf den Einsatz von Braugerstensorten mit niedrigem Gehalt an Dimethylsufid zurückgewiesen

Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 8. Juni eine Beschwerde gegen das Patent EP2373154 der Unternehmen Carlsberg und Heineken über „Getränke aus Gerste mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid (DMS)“ zurückgewiesen. Einspruch eingelegt hatte das internationale Bündnis „Keine Patente auf Saatgut! e.V.“

(BF) Nach Angaben des in München ansässigen Bündnisses wurden bereits verschiedene ähnliche Patente angemeldet, von denen bislang vier vom EPA erteilt wurden. Bei dem vorliegenden Patent EP2373154 geht es um Getränke aus nicht-genetisch modifizierten Gerstensorten. Gegenstand der Erfindung sind natürlich vorkommende Mutanten, die auf besondere, für die Bierproduktion nützliche Eigenschaften gescreent werden. Dabei wurden Mutanten identifiziert, die sich durch besonders geringe Neigung zur Bildung von DMS auszeichnen. Grund sind Genom-Defekte, die die Bildung von DMS-Precursor in den Gerstenkörnern unterdrücken. Verantwortlich dafür ist unter anderem das Enzym Methionine (Met)S-methyltransferase (MMT), das in den betrachteten Sorten fast vollständig fehlt. Der Geschmack von aus diesen sogenannten null-MMT-Gersten hergestellten Getränken soll sich durch ein besonders ausbalanciertes Aromaprofil mit hoher Drinkability und frischen floralen Aromen auszeichnen. Als zusätzlichen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteil sehen die Patentinhaber Energieeinsparungen, da diese Gersten bei der Verarbeitung im Mälzungs- und Brauprozess nicht so lange erhitzt werden müssen. Die Beschwerdeführer, die unter anderem auch von Brauern in Deutschland und Österreich unterstützt werden, argumentierten, dass Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung nicht zulässig seien. Sie fordern, dass in Zukunft klar zwischen zufälligen Mutationen und gentechnischen Anwendungen unterschieden werden müsse. Sie befürchten, dass diese Praxis auch auf Gemüse, Obst und andere Lebensmittelpflanzen angewandt werden könne. Die offizielle Begründung des Europäischen Patentamtes zu diesem Rechtsfall steht aktuell noch aus.

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