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Brauer-Schule: AfG – alkoholfreie Getränke
BRAUER-SCHULE
Fachfragen und Fachrechnen für Auszubildende
AfG – alkoholfreie Getränke
Alkoholfreie Getränke erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn immer mehr Menschen achten auf ihre Gesundheit und verzichten auf Alkohol. Neben Wasser und Erfrischungsgetränken wie Limonade greifen die Konsumenten auf alkoholfreie Biermischungen und Biere zurück. Vor allem die Nachfrage nach alkoholfreien Bieren ist zuletzt immens gestiegen.
1. Im rechtlichen Sinne versteht man unter AfG alle
2. 3. 4. Getränke, die maximal 0,5 Vol.-% Alkohol bzw. bei Erfrischungsgetränken nicht mehr als 2 g Alkohol pro Liter Getränk enthalten. Ab welchem Wert muss laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der Alkoholgehalt auf dem
Etikett angegeben werden.
a) mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol b) ab 0,6 Vol.-% Alkohol c) ab 0,7 Vol.-% Alkohol d) mehr als 1,0 Vol.-% Alkohol
e) mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol
Wasser ist nicht gleich Wasser. Bei den unterschiedlichen Wassergattungen gibt es verschiedene (Qualitäts-)Merkmale. Welche der folgenden Aussagen trifft auf Tafelwasser zu?
a) Tafelwasser kommt ausschließlich aus unterirdischen Wasservorkommen. b) Tafelwasser muss zu gleichen Teilen aus Trinkund natürlichem Mineralwasser bestehen. c) Tafelwasser darf mit Natursole, Meerwasser oder Mineralsalzen versetzt sein. d) Tafelwasser bedarf einer amtlichen
e) Tafelwasser darf nicht mit CO2 versetzt werden.
Anerkennung.
Was bedeutet der Aufdruck „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“ auf dem Etikett?
a) Das Wasser wird mit natürlichem CO2 versetzt, das aus dem gleichen Quellvorkommen stammt. b) Das Wasser wird mit natürlicher Kohlensäure versetzt, die nicht aus demselben Quellvorkommen stammt. c) Das Wasser wird mit industriellem CO2 versetzt. d) Das Mineralwasser enthält weniger als 5,5 g
Kohlensäure pro Liter. e) Das Mineralwasser muss mehr als 5,5 g
Kohlensäure pro Liter enthalten.
Imprägnieren bei der Herstellung von AfG heißt:
a) Mischen von Grundstoff und Wasser b) Entgasen von Wasser c) Entfernen von O2 beim Ausmischen der Rohstoffe d) Entkeimung durch Erhitzen e) Versetzen des Wassers mit CO2
5. Welches der folgenden Getränke gehört laut den
Leitsätzen für Erfrischungsgetränke nicht zur
Kategorie Erfrischungsgetränke?
a) Fruchtsaftgetränk b) Brause c) Fruchtschorle d) Limonade e) Nektar
6. Laut LMIV besteht für alle abgepackten Lebensmittel, auch für Getränke, eine Deklarationspflicht für Nährwerte. Welcher der folgenden
Stoffe fällt nicht unter die Deklarationspflicht der Nährwertkennzeichnung „Big 7“?
a) Fett b) Kohlenhydrate c) Eiweiß d) ungesättigte Fettsäuren e) Salz
7. Das Etikett dient unter anderem dem Verbraucherschutz. Welche der folgenden Informationen muss laut LMIV nicht auf dem Etikett eines alkoholfreien Getränkes abgedruckt werden?
a) MHD b) Allergene c) Bezeichnung des Lebensmittels d) Vitamine e) Nettofüllmenge
8. Für den Ausschank CO2-haltiger und CO2-freier AfG kommen in der Gastronomie zwei Systeme zum Einsatz. Wie heißen die korrekten Bezeichnungen der beiden Systeme?
a) Proto- und Pastmix-Anlagen b) Pri- und Pastmix-Anlagen c) Pre- und Postmix-Anlagen d) Pre- und Protomix-Anlagen e) Prä- und Promix
Fachrechnen:
Eine Limonade hat einen Brix-Wert von 9,1° Brix.
Berechnen Sie den Brennwert (Kohlenhydrate 17kJ/g) pro Liter, wenn die Dichte der Limonade bei 1,0395 liegt (volle kJ).
(Lösungen S. 31) Die Aufgaben stellte Andreas Großmann, Staatliche Berufsschule MainSpessart
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