ImmoReport
Immobilienmarkt-Report von Charli Fischer
Im Gespräch
Seit 6 Jahren erfolgreich mit RE/MAX.
Lesen Sie das Interview mit Charli Fischer.
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Die Tücken im Kaufvertrag Erfahren Sie mehr, warum es ratsam ist, den Kaufvertrag genau überprüfen zu lassen.
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Immobilienmarkt-Report
Charli Fischer Immobilien
01/2024
Auflage: 3500 Ex.
Wieder höhere Nachfrage nach Wohneigentum
Höhere Zinsen und eine pessimistische Konsumentenstimmung führten 2023 gegen Jahresende zu einer leichten Abkühlung am Markt für Einfamilienhäuser. Doch diese Zurückhaltung dürfte nur temporärer Natur sein.
Jahrelang kannte der Schweizer
Immobilienmarkt nur eine Richtung: nach oben. Eine hohe Nachfrage bei gleichzeitig geringer Bautätigkeit haben sowohl bei Eigentumswohnungen als auch bei Einfamilienhäusern zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Die negativen Effekte der zurückgekehrten Inflation sowie der Zinserhöhungen machen sich inzwischen aber am Schweizer Immobilienmarkt – zumindest ansatzweise –bemerkbar. Die Preise von Einfamilienhäusern stagnierten Ende 2023 – und waren in gewissen Regionen sogar leicht rückläufig. Die Preise für Eigentumswohnungen hingegen stiegen weiter an.
Verbreiteter Pessimismus
Die Schweizer Konjunktur schwächelt gegenwärtig, die Konsumenten sind zurückhaltend. Die Einschätzung der finanziellen Situation durch die Konsumenten fällt negativ aus, 2022 mussten sie sinkende Reallöhne hinnehmen, für 2023 deuten Schätzungen auf eine Stagnation hin. Darüber hinaus werden die Lebenshaltungskosten auch im Jahr 2024 steigen, etwa durch einen Anstieg der Krankenkassen-
prämien, höhere Stromtarife, eine Erhöhung des Referenzzinssatzes sowie der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7.7 % auf 8.1 %. Hinzu kommt im Jahr 2024 gemäss Expertenkonsens eine Inflationsrate von 1.8 %, was innerhalb der Zielbandbreite (Inflation zwischen null und zwei Prozent) liegt. Somit hätte die Schweizerische Nationalbank ihr Inflationsziel erreicht – und könnte sich der wirtschaftlichen Entwicklung zuwenden. Um der Wirtschaft wieder mehr Schwung zu verleihen und auch den Schweizer Franken etwas zu schwächen –was gleichzeitig der Schweizer Exportwirtschaft helfen würde, wäre eine baldige Zinssenkung angebracht. Die meisten Experten gehen auch tatsächlich davon aus, dass dies spätestens im zweiten Halbjahr 2024 erstmals geschehen wird.
Wiederbelebung der Nachfrage
Die sinkenden Zinsen und die dadurch erwartete wirtschaftliche Erholung dürften die Stimmung der Konsumenten im Jahresverlauf aufhellen, was wiederum die Nachfrage am Immobilienmarkt beleben wird. Hinzu kommt ein begrenztes Angebot an Wohneigentum, da die
Bautätigkeit mit dem Bevölkerungswachstum nicht Schritt halten kann. Eine rege Nachfrage trifft auf ein knappes Angebot – die logische Folge dieser Konstellation sind steigende Preise für Wohneigentum im Jahr 2024. Einzig wenn die erwartete wirtschaftliche Erholung nicht einsetzen sollte, könnte sich die jüngst angedeutete Abkühlung am Immobilienmarkt fortsetzen und für leicht rückläufige oder stagnierende Preise im laufenden Jahr sorgen.
Preisentwicklung von Wohneigentum Gemäss Berechnungen des Beratungs- und Forschungsunternehmens Fahrländer Partner Raumentwicklung (FPRE) haben die Preise
für Wohneigentum in der Schweiz in den letzten fünf Jahren um 27.6 % zugelegt (Einfamilienhäuser: +26.5 %, Eigentumswohnungen: +29.3 %). In der MS-Region Aarau haben die Preise in den letzten fünf Jahren für mittlere Einfamilienhäuser um 22.4 % zugelegt (Bauland für EFH: 30.4 %). Die Preisveränderung mittlerer Eigentumswohnungen liegt bei 17.9 %. Die Marktmieten haben sich im gleichen Zeitraum um 4.7 % verändert.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie mich. Charli Fischer, Tel. 079 855 80 74
Editorial
Mein Name ist Charli Fischer
Als selbstständiger Immobilienmakler habe ich mich auf die Region Möriken-Wildegg, Eigenamt und Umgebung spezialisiert. Hier wohne ich mit meiner Familie, kenne mich aus und ich habe einen grossen Erfahrungschatz bei allen Fragen zum Thema Immobilien.
Mit der vorliegenden Ausgabe erhalten Sie wertvolle Informationen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien. Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Lesen.
Freundliche Grüsse
Ihr Charli Fischer
Charli Fischer Immobilien Bahnhofplatz 1 5200 Brugg 079 855 80 74
charli.fischer@remax.ch www.remax.ch/charli_fischer
01/24 | Immobilienmarkt-Report Charli Fischer Immobilien 1
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Charli Fischer –6 Jahre mit RE/MAX
1 Charli, warum reden wir von sechs Jahren mit RE/MAX und nicht bei RE/MAX?
Das ist nun eine gar spitzfindige Frage, aber sie ist spannend: Ich bin nicht bei RE/MAX angestellt, sondern ich arbeite mit einer RE/MAX Lizenz und kann so von allen Vorteilen profitieren und den Mehrwert meinen Kunden weitergeben. Ich bin selbstständiger Unternehmer im weltweit grössten Netzwerk für Immobilienvermittlung. Darum sage ich mit RE/MAX.
2 Du sprichst von vielen Vorteilen, was sind das für Vorteile und wer profitiert davon?
RE/MAX ist der weltweit führende Immobilienvermittler und somit auch in der Schweiz die Nr. 1, das heisst, es besteht ein enorm grosses Netzwerk. Das ist der Hauptvorteil, welcher meinen Kunden zugutekommt, denn die Überlegung ist ganz einfach: Für eine ausgeschriebene Immobilie melden sich mehr Interessierte, weil sich auf www.remax.ch tausende Suchkunden registriert haben. Oder ein anderes Beispiel: Sie wollen Ihr Rustico im Tessin verkaufen. Am einfachsten geht das über RE/MAX bzw. direkt über mich, da ich in unserem Netzwerk auch mit den Tessiner Kollegen und Kolleginnen eng zusammenarbeite. Selbst wenn Ihre Villa in Florida steht, findet sich dort eine RE/MAX Maklerin, die den Verkaufsauftrag gerne vertrauensvoll übernimmt. Der zweite grosse Vorteil sind die wertvollen Tools und die laufenden Weiterbildungs- und Austauschmöglichkeiten.
3 Wie können deine Kundinnen und Kunden von den erwähnten Tools konkret profitieren?
Da erwähne ich gerne zwei Beispiele: Mit DAVE (digitales Angebotsverfahren) verfügen wir über
ein einmaliges Tool für Immobilienangebote im Bieterverfahren. Damit lässt sich ein fairer, marktgerechter Preis transparent und für alle Parteien nachvollziehbar ermitteln. Dazu kommen besonders attraktive Plattformen, wie unsere Website www.remax.ch oder das mit Abstand grösste Immobilienmagazin der Schweiz, die RE/MAX News, welche jeweils als Beilage zur Schweiz am Wochenende erscheint.
4 Welche Fähigkeiten muss jemand mitbringen, um bei RE/MAX erfolgreich zu sein?
Im heutigen Umfeld muss man schnell, kompetent und mit viel Einfühlungsvermögen auf die sich immer ändernden Bedürfnisse der Kunden eingehen können. Mit der nötigen Mehrleistung für beide Parteien schafft man Mehrwert, den die Kunden schätzen und durch dies erhält man die nötigen Weiterempfehlungen.
5 Du blickst auf 6 Jahre RE/MAX zurück. Gibt’s einen speziellen Moment?
Im Moment fällt mir auf, dass ich sehr viele Aufträge via persönliche Weiterempfehlungen erhalte. Die Kunden hören von meinem engagierten Einsatz und meiner Fachkompetenz und – vielleicht noch wichtiger – dass ich mir Zeit nehme für sie und ihre Anliegen.
6 Was bedeutet die Marke RE/MAX für deinen täglichen Einsatz an der Immobilienfront?
Als Kleinunternehmer stehe ich nie alleine da. Das bereits erwähnte Netzwerk ermöglicht den Austausch mit RE/MAX Büros in der ganzen Schweiz. Man gibt Wissen und Erfahrungen gerne weiter. Mit
diesem partnerschaftlichen Gedanken wird der einzelne Makler stärker und die Verkaufserfolge an der Front stellen sich schneller ein. Dazu kommen Schulungen, gemeinsame Auftritte an Messen und Kongressen, wie auch in der Kommunikation.
7 Gibt’s auch mal traurige Momente?
Ja, die gibt es in der Tat. Todesfälle, Scheidungen, Erbschaften. Es sind Lebensgeschichten, die mir anvertraut werden und ich mich beeindrucken. Diskretion und Vertrauen sind nun entscheidend. Kürzlich habe ich erfahren, wie sich ein Paar kennengelernt hat und jetzt, nach dem Tod des Mannes, die Frau nun schon lange alleine unterwegs ist und alle Aufgaben stemmen muss. Das macht betroffen.
8 Was machst du, wenn du gerade nicht Häuser und Wohnungen vermittelst?
Ich koche und esse sehr gerne –mein Hobby, welches ich sehr geniesse. Seit einem Jahr bin ich wieder Besitzer eines Bienenhauses und bin dort nun dran, dieses herzurichten. Ich bin auch gerne in der Natur und auf dem Golfplatz anzutreffen.
9 Wie lebst du privat? Hast du selber Wohneigentum?
Ich wohne in Möriken, wo ich auch aufgewachsen bin, in einem ruhig gelegenen Einfamilienhausquartier, wo wir vor 20 Jahren ein kleines Häuschen von einer Erbengemeinschaft erwerben konnten.
10 Bist du auf bestimmte Immobilien fokussiert?
Nein, ich bin offen für alle Immobilien in der ganzen Schweiz, aber primär hier in der Region. Damit sammle ich immer wieder neue Er-
fahrungen. Meine Arbeit ist die Vermarktung von Liegenschaften und so muss ich mir immer wieder überlegen, was der beste Weg ist, denn jede Transaktion ist anders.
11 Du betreust sowohl Käufer wie auch Verkäufer von Immobilien. Kannst du es überhaupt beiden recht machen?
Ich lebe die 4 M, Mann Muss Menschen Mögen und das kombiniert mit Ehrlichkeit, Empathie, Vertrauen und vollem Einsatz für beide Seiten. Im Verkaufsprozess ist es immer wichtig die Balance zu behalten und den Fokus richtig zu setzen und dies je nach Ablauf im Prozess.
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Immobilien Brugg
RE/MAX
BESSER BAUEN SCHÖNER WOHNEN Hier finden Sie uns: … Ihr Stromer im Dorf 70x40 J+B-TS-09 3.3.2009 9:18 Uhr Seite 1 c h ä m i f ä g er F i s c h er E n e r g i e A G ä m i f ä g er F i s c h er E n e r g i e A G
Die Tücken im Kaufvertrag
Mit dem Kaufvertrag werden die genauen Bedingungen für eine Immobilien-Transaktion besiegelt. Um spätere Unstimmigkeiten zwischen den beiden involvierten Parteien zu vermeiden, sollten gewisse Elemente zwingend im Kontrakt enthalten sein.
Der Weg zum Eigenheim ist oft lang. Wird nach einer ausgiebigen Suchphase eine passende Bleibe gefunden, die den eigenen Anforderungen entspricht, ist das Ziel noch nicht erreicht. Es gilt, sich gegen zahlreiche andere potenzielle Käuferinnen und Käufer zu behaupten und einen Preis zu verhandeln, der sowohl die Käuferseite als auch die Verkäuferseite zufriedenstellt.
Reservierung der Liegenschaft Wenn schliesslich der Zuschlag erteilt wird und die Finanzierung gesichert ist, wird in der Regel ein Vereinbarung abgeschlossen, der auch Reservationsvereinbarung genannt wird. Darin verpflichtet sich einerseits die Verkäuferseite, die Liegenschaft zu reservieren, während die Käuferseite ihre Kaufab-
Rupperswil
sicht bestätigt. Oftmals wird in diesem Vereinbarung auch eine Anzahlung festgelegt, und es ist eine Bestätigung der Zahlungsfähigkeit durch das kreditgebende Finanzinstitut erforderlich.
Kaufvertrag: Entwurf prüfen
Die genauen Bedingungen für die Transaktion werden dann im Kaufvertrag festgehalten. Der Vertragsentwurf muss von einem Notariat aufgesetzt werden. Beide Parteien haben die Möglichkeit, diesen eingehend zu begutachten und gegebenenfalls Änderungswünsche anzubringen. Es ist ratsam den Kaufvertragsentwurf durch eine Fachperson (z.B. Immobilien- oder Bankfachleute) prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berück-
sichtigt werden. Sobald für beide Seiten der Vertrag in Ordnung ist und das Zahlungsversprechen der finanzierenden Bank vorliegt kann der Kaufvertrag im Beisein der Urkundsperson unterzeichnet werden.
Möglichst detaillierter Vertrag
Vereinbarung gut prüfen.
Wichtige Elemente, die in keinen Kaufvertrag fehlen sollten, sind in der Checkliste aufgeführt. Ein detaillierter Vertrag ist entscheidend, um eventuellen Fallstricken und rechtlichen Problemen vorzubeugen. Wichtig ist zum Beispiel der genaue Zeitpunkt der Übergabe und der Unterzeichnungstermin, da ab dann die laufenden Nebenkosten (wie Strom und Heizung) sowie die Steuern
Gewerbeliegenschaft mit 2’307 m² Nutzfläche Hochregallager (für Gefahrengut geeignet), Büroräumlichkeiten, Konfektion, Garderobe und Toiletten. 2 überdachte Rampen mit Hebebühnen und Rolltoren sorgen für das problemlose Anliefern der Waren per Camion.
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Freistehendes 6 ½-ZimmerEinfamilienhaus Gemütliches Wohnzimmer mit Schwedenofen, grosszügige Küche, Réduit, NWF ca. 158 m², Gäste-WC und Badezimmer. Pflegeleichte Rasenfläche, Pavillon und gedeckter Sitzplatz.
Checkliste:
Das sollte im Kaufvertag enthalten sein
• Angaben zu den Parteien: Name, Adresse und weitere Identifikationsdetails der Käufer- und Verkäuferseite.
• Beschrieb des Kaufobjekts: Eine möglichst genaue Beschreibung der Liegenschaft, einschliesslich Adresse, Katasternummer, Grundstücksfläche und Gebäudeversicherungssumme. Auch der Zustand der Immobilie bei Übergabe sollte erfasst werden.
• Detaillierte Zahlungsbedingungen: Dies umfasst den Kaufpreis, die Zahlungsmethode, die Aufteilung der Notariats- und Grundbuchkosten, den Zeitpunkt der Zahlung und auch Strafen im Falle eines Vertragsbruchs / Rücktritt vom Verkauf.
• Antrittstermin (Nutzen / Schaden): Genaues Datum der Eigentumsübertragung und der Schlüsselübergabe.
• Weitere Bestimmungen: Dies kann die Übernahme von Möbeln, Haftungsregelungen, Erwähnung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Nutzniessung, Baurecht), Regelungen zur Weiterführung von Versicherungen, die Übernahme bestehender Mietverträge, Sondervereinbarungen (z.B. voller Öltank) und die Aufzählung von Anhängen (Pläne, Baubeschreibungen, Grundbuchauszüge usw.) umfassen.
(Eigenmietwert und Vermögenssteuer) von der Käuferseite übernommen werden müssen. Berücksichtigt werden sollten auch Fragen wie: Wird der Heizöltank leer oder vollgefüllt übergeben? Gibt es Einrichtungsgegenstände, die übernommen werden?
Offenlegung von Mängeln und Kostenverteilung Von der Verkäuferseite sollten allfällige Mängel an der Liegenschaft offengelegt werden, um einen späteren Zwist zu vermeiden. Obwohl die Verkaufspartei im Kaufvertrag oft die Mängelhaftung ausschliesst, kann sie bei arglistigem Verschweigen dennoch haftbar gemacht werden. Die Beweisführung in solchen Fällen ist häufig schwierig, weshalb eine Inspektion der Immobilie vor Vertragsabschluss durch einen Ex-
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Grosszügiges Einfamilienhaus in ruhigem Quartier 6 ½-Zimmer-EFH mit schön angelegtem Garten. Grundstück 878 m², NWF ca. 200 m². Warmluft-Cheminée im Wohnzimmer, Baujahr 1990, beheizter und heller Hobbyraum.
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perten in Betracht gezogen werden kann. So kann womöglich ein langjähriger juristischer Streit verhindert werden.
Es ist ebenfalls wichtig, genau festzuhalten, welche Partei welche Kosten übernimmt. Durch die Transaktion entstehen Notariatsund Grundbuchgebühren, deren Höhe kantonal sehr unterschiedlich ausfällt. Meist übernehmen beide Parteien diese Kosten je zur Hälfte. Darüber hinaus gibt es die Grundstückgewinnsteuer. Letztere ist umso geringer, je länger die Immobilie vom bisherigen Eigentümer bzw. der bisherigen Eigentümerin gehalten wurde und je geringer der Gewinn durch den Verkauf ausfällt. Sie haben noch Fragen?
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01/24 | Immobilienmarkt-Report Charli Fischer Immobilien 3
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Der RE/MAX Makler Charli Fischer lebt und arbeitet mit Credo «WinWin». So gehört die Unterstützung von lokalen Vereinen und Anlässen seit jeher zum Selbstverständnis des Immobilienfachmanns: «Wer etwas gibt, erhält auch früher oder später etwas zurück und es entstehen immer wieder schöne persönliche Kontakte. Deshalb lohnen sich aus meiner Sicht die meisten Sponsoringaktivitäten. Zudem unterstütze ich besonders gerne Sport-Events mit Kindern und Jugendlichen.»
Charli Fischer sponsert mit RE/MAX das Beach-Volley-Turnier vom 27. Juli 2024 und den 5-Schlösserlauf vom 21. September 2024, einen Laufevent für Profi- und Hobbyläufer, welche sich auf ein neues Erlebnis einlassen wollen. Auf dem ca. 18 km langen Lauf, mit Start und Ziel in Holderbank, trifft man auf fünf der bekanntesten Schlösser des Kantons Aargau. Genau diese fünf Schlösser, Lenzburg, Wildegg, Brunegg, Wildenstein und die Habsburg, geben dem Lauf seinen Namen.
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