Einladung zur 204. Generalversammlung
Datum: Donnerstag, 30. März 2023
Zeit: 19:00
Ort: Restaurant Schlüsselzunft, Freie Strasse 25
Saal: 1. Stock
Der Vorstand freut sich, alle Mitglieder des Bürgerturnvereins zur ordentlichen 204. Generalversammlung einzuladen.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Protokoll der 203. Generalversammlung
3. Mutation und Mitgliederbestand
4. Jahresberichte
5. Jahresrechnung 2022 mit Revisorenbericht
6. Budget 2023
7. Jahresprogramm 2023
8. Wahlen
9. Anträge
10. Ehrungen
11. Diverses
Wir bitten euch, Anträge eurerseits bis spätestens am 5. März 2023 (Posteingang) schriftlich an den Präsidenten zu richten.
Wir freuen uns sehr auf ein zahlreiches Erscheinen.
Sportliche Grüsse
Euer Vorstand
6
Mitteilungen
Ethik Charta
Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport.
Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport
1 Gleichbehandlung für alle. Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
2 Sport und soziales Umfeld im Einklang. Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
3 Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
4 Respektvolle Förderung statt Überforderung. Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.
7 Absage an Doping und Drogen. Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.
8 Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports. Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.
9 Gegen jegliche Form von Korruption. Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.
www.spiritofsport.ch
7 Turnfreund 1/2023
2015
Mitteilungen
Ethik Charta (Fortsetzung)
Gemeinsam für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport.
Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport
1 Gleichbehandlung für alle. Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
2 Sport und soziales Umfeld im Einklang. Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
3 Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung. Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
4 Respektvolle Förderung statt Überforderung. Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
5 Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung. Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
6 Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe. Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.
7 Absage an Doping und Drogen. Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.
8 Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports. Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.
9 Gegen jegliche Form von Korruption. Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.
www.spiritofsport.ch
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2015
Mitteilungen
GV Protokoll 2022
Protokoll der 203. Generalversammlung des Bürgerturnvereins Basel
vom 12.05.2022, 19.00 Uhr, Restaurant Schlüsselzunft Basel
Traktanden
1. Eröffnung
2. Protokoll der Generalversammlung 2021
3. Mutationen und Mitgliederbestand
4. Jahresberichte
5 Jahresrechnung 2021 mit Revisionsbericht
6 Budget 2022
7. Jahresprogramm 2022
8. Wahlen
9. Anträge
10. Ehrungen
11 Diverses
Anwesend: 69 stimmberechtigte Mitglieder 4 nicht stimmberechtige Mitglieder, 4 Gäste
Entschuldigt: alle Abwesenden
1. Eröffnung
Zur diesjährigen Generalversammlung begrüsst Thomas Graf im Namen des Vorstandes alle Ehren- und Freimitglieder, VeteranInnen, Aktive, Passive zur Generalversammlung
Auch im letzten Jahr haben uns wiederum Vereinsmitglieder für immer verlassen. Es waren dies:
Zum Gedenken der Verstorbenen wird eine Schweigeminute abgehalten
Die Einladung zur GV wurde zusammen mit dem Traktandenliste fristgerecht im Turnfreund 1/2022 versendet und zudem nochmal im Turnfreund 2/2022 abgedruckt
Daniela Hefel, Monika Sisti, Urs Brunold und Urs Schmid sind für diese GV die Stimmenzähler Die Tellersammlung geht zu Gunsten der Opferhilfe beider Basel. Der Vorschlag wird von der GV einstimmig angenommen. Es wurden 623,10 Franken gesammelt und der Organisation überwiesen.
2. Protokoll der Generalversammlung vom 03.06.2021
Das Protokoll wurde im Turnfreund 1/2022 abgedruckt. Thomas fragt die Anwesenden ob sie Änderungswünsche zum Protokoll haben Tho-
9 Turnfreund 1/2023
Heinrich Meier Ende Dez. 20 Jean-Pierre Ochsner 02.01.2021 Julia Zurbuchen 06.02.2021 Hans Sigrist 16.03.2021 Werner Egger 12.04.2021 Hans Hirschi 30.04.2021 Daniel Rentsch 05.05.2021
Mitteilungen
GV Protokoll 2022 (Fortsetzung)
mas spricht Olaf Burger seinen Dank für die Erstellung des Protokolls aus
Das Protokoll wird einstimmig angenommen.
3. Mutationen und Mitgliederbestand
Thomas berichtet über die Veränderungen bei unseren Mitgliederbeständen:
Per 31.12.2020 417 Mitglieder
Per 31.12.2021 394 Mitglieder
29 Neueintritte stehen 52 Austritten im Jahr 2021 gegenüber. Aber der Mitgliederbestand an sich verharrt auf einem hohen Niveau und daher ist die Situation nicht beunruhigend, zumal der Rückgang in absoluten Zahlen tiefer ist als im Jahr 2020 Der Rückgang der Anzahl Mitglieder ist auf die geringere Anzahl bei den Eintritten zurückzuführen. Dies ist aber aufgrund des reduzierten Trainings keine Überraschung und wir gehen davon aus, dass sich die Situation normalisieren wird
4. Jahresberichte
Der Jahresbericht des Präsidenten wurde im Turnfreund 3/2022 abgedruckt. Die Jahresberichte der einzelnen Riegen werden auf der Webseite und in den nächsten Turnfreunden publiziert.
Marina präsentiert kurze Berichte von den einzelnen Riegen, welche mit Fotos von den Trainings untermalt sind. Die Jahresberichte der Riegen werden auf der Homepage und in den folgenden Turnfreunden abgebildet. Leider fehlen noch viele Jahresberichte und es erfolgt daher der Appell, diese noch einzureichen.
Der Jahresbericht des Präsidenten wird einstimmig angenommen.
5. Jahresrechnung 2021 mit Revisionsbericht Olaf Burger präsentiert den Kassenbericht, welcher zusammen mit Roger Graf zusammengestellt wurde.
Abschluss 2021 Vergleich mit Budget
Ertrag CHF 62’965 89 CHF 65’492
Aufwand CHF 57’037.19 CHF 72’255
Ergebnis CHF +5’928.70 CHF - 6’763 (+ Gewinn / - Defizit)
Das Jahr 2021 schliesst mit einem Gewinn von CHF 5‘928 70 ab.
Die wichtigsten Punkte der Jahresrechnung sind:
- Der Ertrag aus Mitgliederbeiträgen fällt leichttiefer aus als budgetiert.
- Der Ertrag liegt vor allem aufgrund der Rückzahlung an das COVID 19-Stabilisierungspaket tiefer aus als budgetiert.
- Die Abweichungen zum budgetierten Resultat sind vor allem auf der Aufwandseite zu finden. Dort hat uns das gute Abschneiden der BTV Jugi Kasse geholfen. Dadurch entfiel der budgetiert Beitrag an die Jugi. Die COVID-19 Situation führte dazu, dass die Leiterentschädigungen tiefer ausfielen als geplant. Auch bei weiteren kleineren Aufwandpositionen haben wir weniger oder gar kein Geld ausgegeben.
Der Revisorenbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 wird durch Hans-Peter Sigrist vorgetragen Die Revision stellt den Antrag die Jahresrechnung 2021 zu genehmigen, sowie Roger Graf (Kassenführung) und dem Vorstand die Décharge zu erteilen.
Die Rechnung 2021 wird einstimmig angenommen.
Somit wird dem Vorstand die Décharge erteilt.
6. Budget 2022
Olaf Burger präsentiert das Budget 2022:
Budget 2022
Ertrag Fr 70’750 -
10
Aufwand Fr. 80’750.Ergebnis Fr. - 10’000(+ Gewinn / - Defizit)
Die wichtigsten Punkte des Budgets 2022 sind:
- Das Budget basiert im Wesentlichen auf den Zahlen von 2019, also der Zeit vor der COVID19 Pandemie
- Der Ertrag aus den Mitgliederbeiträgen wurde etwas tiefer budgetiert, als er im Jahr 2019 ausgefallen ist.
- Der Aufwand entspricht in der Summe den Ausgaben vom Jahr 2019 bereinigt um die Sonderfaktoren (Sportkleider, 200 Jahre Jubiläum)
Es gibt keine Fragen der Teilnehmenden zur Jahresrechnung 2021 und zum Budget 2022.
Thomas Graf bedankt sich bei Olaf Burger für die Präsentation und Erstellung des Budgets.
Das Budget wird einstimmig angenommen.
7. Jahresprogramm 2022
Thomas Graf informiert über die vergangenen, abgesagten und zukünftigen Anlässe:
- 17.06.2022: Grillplausch
03.09.2022: BTV Summer Challenge by Valiant
- 19.11.2022: Raclette-Essen
- 21.12.2022: Waldweihnacht
Das Jahresprogramm und weitere Informationen sind im Turnfreund abgedruckt oder auf der Homepage des BTV zu finden.
8. Wahlen
Folgende Personen stehen gemäss dem Abstimmungsbogen zur Wahl
Präsident: Thomas Graf (bis.)
Vizepräsidentin: Karoline Unternährer (bis.)
Sportchefin: Céline Mäder (neu)
Kassier: Olaf Burger (bis.)
Kommunikation: Dominique Zingg (bis.)
Beisitzerin: Fränzi Schmid (bis.)
Beisitzerin: Flavia Bachofer (bis.)
Marina tritt nach 4 Jahren als Sportchefin vom Vorstand zurück. Thomas bedankt sich für den grossartigen Einsatz, das Wissen, welches Marina in den Vorstand eingebracht hat und für die gute Zusammenarbeit.
Céline Mäder wird das Amt von Marina übernehmen und stellt sich kurz vor.
Die vorgeschlagenen Personen werden einstimmig gewählt.
Von der GV werden ausserdem folgende Funktionen gewählt:
Die Revisoren:
• 1. Revisor Hans-Peter Sigirst
• 2. Revisor Matthias Füg
• Suppleant
Marco Caviezel
Fähnrich: Michel Schmid
Romy Wendle
Die beiden Fähnriche werden einstimmig gewählt.
Kantonale Delegierte:
Dominique Zingg
Marco Caviezel
Thomas Graf
Céline Mäder
Lucas Rentsch
Michel Schmid
Die kantonalen Delegierten werden einstimmig gewählt.
9. Anträge
Es sind keine Anträge eingegangen.
10. Ehrungen
Für die Ehrungen übergibt Thomas das Wort an Dominique.
11 Turnfreund 1/2023
-
Mitteilungen
GV Protokoll 2022 (Fortsetzung)
Wir gratulieren allen Turnerinnen und Turnern zu ihren tollen Leistungen im Jahr 2021/2022. Es sind dies:
Nepomuk Stein:
K1 2. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2022
Flurin Biedermann:
K2 2. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2021,
2. Platz Vergleichswettkampf Bubendorf 2021
Yannik Weihofen:
K5 1. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2021, 2. Platz Vergleichswettkampf Bubendorf 2021
Yannik Huber:
K5/K6 3. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2021, 1. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2022.
Elisabeth von Schnurbein:
K4 3. Platz Gerätemeisterschaft Laufen 2022
Emilia Engmann:
P1 kantonale Basler Meisterin 2021
Daria Kamali:
P2 kantonale Basler Meisterin 2021
Jeanne Roche:
Open kantonale Basler Meisterin 2021
Selena Ballmer:
P6 kantonale Basler Meisterin 2021
Lukas Bättig, Urs Brunold, Patrick Dräyer, Michel Schmid:
1. Rang 50. Jubiläums-Faustballturnier BielBenken 2022 (2. Liga)
Folgende Personen haben Kurse absolviert:
• Patrick Fügi: ESA-Leiterkurs
• Marco Schäublin: ESA-Leiterkurs
Freimitglieder:
• Monika Sisti
• Hans Kohler
Veteranenstatus:
• Judith Ryba Faulstich
• Hans Kohler
Für 50 Jahre im BTV Basel:
• Marcel Bleuler
• Urs Brunold
Für 55 Jahre im BTV Basel:
• Ruth Homberger
• Werner Rentsch
• Otto Koger
• Louis Wyss
• Hans Meister
Für 60 Jahre im BTV Basel:
• Rosmarie Schümperli
• Paula Albisser
• Anita Müller
• Greti Grieder
Für 65 Jahre im BTV Basel:
• Heinz Busch
• Urs Schmid
Für 75 Jahre im BTV Basel:
• Lilo Regenass
Für 76 Jahre im BTV Basel:
• Heidy Saul
Für 77 Jahre im BTV Basel:
• Heinrich Bürgin
Für 78 Jahre im BTV Basel:
• Fritz Thommen
Dominique Zingg ehrt folgende weitere Personen:
Susanne Hüglin 30 Jahre Leiterin
Hans Kohler 20 Jahre Leiter
Ehrungen für besondere Leistungen gehen an:
• Markus Bader
• Turnfreund-Redaktor
• Michel Schmid
• Fähnrich
• Romy Wendle
• Fähnrich
• Karoline Unternäher
• Versand Turnfreund
12
• Marcel Pfeiffer
• Veloverteilung Turnfreund
• Werni Rentsch
• Veloverteilung Turnfreund
• Dominique Zingg
• Webseite + Social Media
• Roger Graf
• Führung Kasse / Mitgliederwesen
• Fabienne Hofer
• Revisorin
• Michael Schmid
Bernhard Fügi erkundigt sich nach dem Resultat der Support your Sport Aktion der Migros. An diesem Abend war das Resultat noch nicht bekannt, da das Geld noch nicht überwiesen wurde. Als Nachtrag kann hier festgehalten werden, dass uns in der Woche nach der GV der Betrag von 613,45 Franken überwiesen wurde.
Thomas Graf und der Vorstand bedanken sich für das Interesse auch unter diesen speziellen Bedingungen und wünschen allen ein gutes und sportliches 2022.
• Revisor entschuldigt
• Hans-Peter Sigrist
Die Generalversammlung endet um 21 05 Uhr.
• Suppleant entschuldigt
11. Diverses
Fundgrube alte BTV-Turnfreunde: Ausgabe 2-1966
Basel, 12 Mai 2022
Olaf Burger
13 Turnfreund 1/2023
Bestehende Statuten
Art. 4, Gleichbehandlung
Neu – Antrag Vorstand Bemerkungen
Art. 5, Gleichbehandlung
Es wird jede Art von Diskriminierung abgelehnt, sei es aufgrund von Geschlecht, politischer Überzeugung, Konfession, Nationalität, Rasse, sexueller Orientierung oder anderes.
Art. 5, Zweck
Es wird jede Art von Diskriminierung abgelehnt, sei es aufgrund von Geschlecht, politischer Überzeugung, Konfession, Nationalität, Ethnie, sexueller Orientierung oder anderes.
Es wird jede Art von Diskriminierung abgelehnt, sei es aufgrund , sexueller Orientierung oder anderes.
Art. 4, Zweck
neu in Kapitel Zweck, vor neuem Ethik veralteter Begriff «Rasse» durch «Ethnie» erstetzt.
Der Verein will seinen Mitgliedern verschiedenartige Möglichkeiten bieten, sich sportlich zu betätigen. Dazu soll für Menschen jeder Altersstufe ein vielfältiges Angebot bestehen von Turnen und dazu verwandten Sportarten, Gymnastik, Ballspielen und allgemeiner Fitness. Ziel ist es, das körperliche und geistige Wohl, sowie Kameradschaft und Geselligkeit zu fördern.
Möglichkeiten bieten, sich sportlich zu betätigen. Dazu soll für Menschen jeder Altersstufe ein vielfältiges Angebot bestehen von Turnen und dazu verwandten Sportarten, Gymnastik, Ballspielen und allgemeiner Fitness. Ziel ist es, das körperliche ge Wohl, sowie Kameradschaft und Geselligkeit zu
Der Verein will seinen Mitgliedern verschiedenartige Möglichkeiten bieten, sich sportlich zu betätigen. Dazu soll für Menschen jeder Altersstufe ein vielfältiges Angebot bestehen von Turnen und dazu verwandten Sportarten, Gymnastik, Ballspielen und allgemeiner Fitness. Ziel ist es, das körperliche und geistige Wohl, sowie Kameradschaft und Geselligkeit zu fördern.
Art. 5a Ethik
Der Verein setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen delt und kommuniziert
Der Verein setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein und handelt und kommuniziert respektvoll und transparent.
Charta» des Schweizer Sports und macht deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern
Der Verein anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und macht deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern bekannt.
Der Verein unterstellt sich dem Doping-Statut und dem EthikStatut von Swiss Olympic. Die entsprechenden Bestimmungen sind namentlich für seine Organe, Mitarbeitenden, Mitglieder, Athletinnen und Athlethen, Coaches, Betreuerinnen und Betreuer, Leiterinnen und Leiter sowie Funktionärinnen und Funktionäre anwendbar. Mutmassliche Verstösse können von Swiss Sport Integrity untersucht und von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports beurteilt und sanktioniert werden. Es gelten die entsprechenden Verfahrensbestimmungen.
Statut und dem Ethikss Olympic. Die entsprechenden Bestimmungen sind namentlich für seine Organe, Mitarbeitenden, Mitglieder, Athletinnen und Athlethen, Coaches, Betreuerinnen und Betreuer, Leiterinnen und Leiter sowie Funktionärinnen und erstösse können von Swiss Sport Integrity untersucht und von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports beurteilt und sanktioniert werden. Es
Der Verein anerkennt zudem die Aufgaben und Kompetenzen Statuten bzw.
Art. 6, Mitgliedschaft
Der Verein anerkennt zudem die Aufgaben und Kompetenzen der Ethikkommission des STV gemäss den STV-Statuten bzw. den einschlägigen Reglementen.
Art. 6, Mitgliedschaft
Der Antrag ist heute der Beitrittsschein.
Jede Person, die sich für den Verein interessiert, kann Mitglied werden. Dazu ist ein Antrag an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung endgültig. Eine Ablehnung muss begründet werden.
Jede Person, die sich für den Verein interessiert, kann Mitglied Der Vorstand entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung endgültig. Eine Ablehnung muss begründet werden. Minderjährige brauchen Bestehende Statuten
Jede Person, die sich für den Verein interessiert, kann Mitglied werden. Dazu ist ein Beitrittsschein abzugeben. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung endgültig. Eine Ablehnung muss begründet werden. Minderjährige brauchen
die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder
Neu – Antrag Vorstand Bemerkungen Minderjährige brauchen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder erhalten die Statuten.
Art. 9, Versicherung
die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder erhalten die Statuten.
Art. 9, Versicherung
Anpassung aufgrund der STV
Aktivmitglieder nehmen am Sportangebot teil. Sie sind zu eigenen Lasten bei der Turnerhilfskasse des STV versichert. Diese Versicherung ist obligatorisch.
Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz
STV) ist für alle Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen die Statuten und Reglemente der
Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Die Versicherung bei der Sportversicherungskasse STV (SVK-STV) ist für alle Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen die Statuten und Reglemente der SVK-STV.
Der Verein ist verantwortlich, dass die Turnenden zeitnah in der
Art. 14, Ausschluss
Der Verein ist verantwortlich, dass die Turnenden zeitnah in der entsprechenden Datenbank erfasst werden
Art. 14, Ausschluss
Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins vorsätzlich oder gröblich verletzen, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, insbesondere aufgrund eines Ethikverstosses, können durch etroffenen
Der Vorstand kann ein Mitglied, das die Vereinsinteressen schädigt oder gegen die allgemeine sportliche Fairness verstösst, ausschliessen. Das Mitglied ist schriftlich zu benachrichtigen. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht, einen solchen Beschluss an die Generalversammlung weiterzuziehen. Diese entscheidet endgültig.
Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu
Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins oder der Verbände vorsätzlich oder gröblich verletzen, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, insbesondere aufgrund eines Ethikverstosses, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Die betroffenen Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu
Anpassung gemäss Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten. Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
14
04.12.2022 1
Mitteilungen Statutenrevision Vergleich Antrag Vorstand an GV
Aufgrund der Verschiebung von Artikel über die Gleichbehandlung, neue Art. Nummer.
neuer Artikel gemäss STV Aufnahme gemäss STV.
Es wird jede Art von Diskriminierung abgelehnt, sei es aufgrund , sexueller Orientierung oder anderes.
Bemerkungen, Begründung
neu in Kapitel Zweck, vor neuem Ethik-Kapitel veralteter Begriff «Rasse» durch «Ethnie» erstetzt.
Bemerkungen neu in Kapitel Zweck, vor neuem Ethik veralteter Begriff «Rasse» durch «Ethnie» erstetzt.
Aufgrund der Verschiebung von Artikel über die Gleichbehandlung, neue Art. Nummer.
Aufgrund der Verschiebung von Artikel über die Gleichbehandlung, neue Art. Nummer.
Möglichkeiten bieten, sich sportlich zu betätigen. Dazu soll für Menschen jeder Altersstufe ein vielfältiges Angebot bestehen von Turnen und dazu verwandten Sportarten, Gymnastik, Ballspielen und allgemeiner Fitness. Ziel ist es, das körperliche ge Wohl, sowie Kameradschaft und Geselligkeit zu
Der Verein setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen delt und kommuniziert
Charta» des Schweizer
Sports und macht deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern
Statut und dem Ethikss Olympic. Die entsprechenden Bestimmungen sind namentlich für seine Organe, Mitarbeitenden, Mitglieder, Athletinnen und Athlethen, Coaches, Betreuerinnen und Betreuer, Leiterinnen und Leiter sowie Funktionärinnen und erstösse können von Swiss Sport Integrity untersucht und von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports beurteilt und sanktioniert werden. Es
Der Verein anerkennt zudem die Aufgaben und Kompetenzen Statuten bzw.
Jede Person, die sich für den Verein interessiert, kann Mitglied Der Vorstand entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung endgültig. Eine Ablehnung muss begründet werden. Minderjährige brauchen
neuer Artikel gemäss STV-Musterstatuten. Zwingende Aufnahme gemäss STV.
neuer Artikel gemäss STV Aufnahme gemäss STV.
Der Antrag ist heute der Beitrittsschein.
Der Antrag ist heute der Beitrittsschein.
Bemerkungen, Begründung die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder
Bemerkungen
Anpassung aufgrund der STV-Musterstatuten.
Anpassung aufgrund der STV
Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz
STV) ist für alle Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen die Statuten und Reglemente der
Der Verein ist verantwortlich, dass die Turnenden zeitnah in der
Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins vorsätzlich oder gröblich verletzen, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, insbesondere aufgrund eines Ethikverstosses, können durch etroffenen Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu
Anpassung gemäss STV-Musterstatuten, ergänzt mit der Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten.
Anpassung gemäss Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten.
Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
15 Turnfreund 1/2023
Bemerkungen, Begründung
Anpassung aufgrund der STV-Musterstatuten.
Anpassung aufgrund der STV
Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz STV) ist für alle Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen die Statuten und Reglemente der
Der Verein ist verantwortlich, dass die Turnenden zeitnah in der
Bemerkungen, Begründung die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder
Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins vorsätzlich oder gröblich verletzen, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, insbesondere aufgrund eines Ethikverstosses, können durch
Bemerkungen
Anpassung gemäss STV-Musterstatuten, ergänzt mit der Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten.
Anpassung gemäss Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten. Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines
Anpassung aufgrund der STV-Musterstatuten.
Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
Anpassung aufgrund der STV
Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu
Die turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz STV) ist für alle Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen die Statuten und Reglemente der
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht, einen solchen Beschluss an die Generalversammlung weiterzuziehen. Diese
Der Verein ist verantwortlich, dass die Turnenden zeitnah in der
Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins vorsätzlich oder gröblich verletzen, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, insbesondere aufgrund eines Ethikverstosses, können durch
Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht, einen solchen Beschluss an die Generalversammlung weiterzuziehen. Diese
Die Technische Kommission gibt es nicht mehr, dafür die Leiterkonferenz
Anpassung gemäss STV-Musterstatuten, ergänzt mit der Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten.
Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. ert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die
Anpassung gemäss Vorgehensbeschreibung der bestehenden Statuten.
Gemäss STV muss der Ausschluss aufgrund eines Ethikverstosses zwingend aufgenommen werden.
Änderung aufgrund der Gestaltung der Generalversammlung der letzten zirka 15 Jahren
Die Technische Kommission gibt es nicht mehr, Leiterkonferenz Änderung der letzten zirka 15 Jahren
Die Technische Kommission gibt es nicht mehr, dafür die Leiterkonferenz
Bemerkungen, Begründung der Vorstandsmitglieder in ihre Aufgabengebiete, Der Vorstand besteht aus mind. 5 Mitgliedern. Die Aufgaben festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist
Bemerkungen , Begründung
Änderung aufgrund der Gestaltung der Generalversammlung der letzten zirka 15 Jahren
Statutenrevision BTV Basel
Die Technische Kommission gibt es nicht mehr, Leiterkonferenz Änderung der letzten zirka 15 Jahren
Anpassung aufgrund der Änderung in Art. 20
Anpassung aufgrund der Änderung in Art. 20
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16. Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
17 Turnfreund 1/2023
Statutenrevision BTV Basel
die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mitglieder
Bemerkungen
rstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
C. Technische Kommission
Art. 28, Verbindung
Die Leiterkonferenz verbindet den Vorstand mit den
Die Technische Kommission (TK) verbindet den Vorstand mit den Sportangeboten.
Mitteilungen
Art. 29, Aufgaben und Kompetenzen
der einzelnen Vorstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
C. Leiterkonferenz Anpassung aufgrund
Art. 28, Verbindung
Die Leiterkonferenz verbindet den Vorstand mit den Sportangeboten.
Art. 29, Aufgaben und Kompetenzen
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Statutenrevision Vergleich (Fortsetzung)
Die TK hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
• Koordination der verschiedenen Sportangebote
• Aus- und Weiterbildung der LeiterInnen
• Auswahl neuer LeiterInnen
• Festlegen der Entschädigungen der LeiterInnen
• Erstellen des Budgets für die Sportangebote
Bestehende Statuten
• Durchführung von Sportanlässen
Art. 30, Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Leiterkonferenz gehören die LeiterInnen aller
• Wahl von Präsidium Vorstand, Präsidium TK, Vorstand und RevisorInnen
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. Die Sportchefin oder der Sportchef informiert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die Leiterkonferenz betreffen.
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. ert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Neu – Antrag Vorstand Bemerkungen
• Abnahme des Budgets
Art. 30, Zusammensetzung und Amtsdauer
• Information über das Jahresprogramm
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
• Ehrungen
Der Leiterkonferenz gehören die LeiterInnen aller Sportangebote des Vereins an.
der Vorstandsmitglieder in ihre Aufgabengebiete, der RevisorInnen und Revisoren sowie der
Der TK gehören die LeiterInnen aller Sportangebote des Vereins an. Sie konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich.
• Statutenrevisonen
• Fusionen
Art. 31, Einberufung
Art. 31, Einberufung
• Wahl der Vorstandsmitglieder in ihre Aufgabengebiete, der RevisorInnen und Revisoren sowie der Suppleantinnen und Suppleanten.
Die TK tritt zusammen sooft es die Geschäfte erfordern. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Dieses wird dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Art. 24, Zusammensetzung und Amtsdauer
• Ehrungen
• Statutenrevisonen
Die Leiterkonferenz wird durch die dem Vorstand angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die ieses wird dem
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
• Fusionen
Art. 24, Zusammensetzung und Amtsdauer
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20.
Die Leiterkonferenz wird durch die dem Vorstand angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Dieses wird dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Art. 33, Wahlen
Bestehende Statuten
Art. 33, Wahlen
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Der Vorstand besteht aus mind. 5 Mitgliedern und konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
Der Vorstand besteht aus mind. 5 Mitgliedern. Die Aufgaben rstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
zwei Jahre eine/n neue/n Suppleanten/in, wobei der/die amtsältere Revisor/in ausscheidet. RevisorInnen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Direkte Wiederwahl ist nicht
Der Vorstand besteht aus mind. 5 Mitgliedern. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden schriftlich festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wählt jährlich die Delegierten.
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
Art. 45a Vermögensverwendung bei Vereinsauflösung
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
C. Technische Kommission
Die Leiterkonferenz verbindet den Vorstand mit den
keinen Einfluss auf die Kassenführung (Änderung in Art. 29) und können somit als Revisorin oder Revisor, resp. Suppleantin ode
Neu – Antrag Vorstand Bemerkungen zwei Jahre eine/n neue/n Suppleanten/in, wobei der/die amtsältere Revisor/in ausscheidet. RevisorInnen dürfen nicht dem Vorstand oder der Technischen Kommission angehören. Direkte Wiederwahl ist nicht möglich.
C. Leiterkonferenz Anpassung aufgrund Art. 28, Verbindung
Die Technische Kommission (TK) verbindet den Vorstand mit den Sportangeboten.
Art. 29, Aufgaben und Kompetenzen
Art. 28, Verbindung
zwei Jahre eine/n neue/n Suppleanten/in, wobei der/die amtsältere Revisor/in ausscheidet. RevisorInnen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Direkte Wiederwahl ist nicht möglich.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen
Die TK hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Art. 47, Inkrafttretung
• Koordination der verschiedenen Sportangebote
Die Leiterkonferenz verbindet den Vorstand mit den Sportangeboten.
Art. 29, Aufgaben und Kompetenzen
Art. 45a Vermögensverwendung bei Vereinsauflösung Bei einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen inkl. den Fonds dem TV BS zu. Es ist sinngemäss und entsprechend dem Zweck des aufgelösten Vereins zu verwenden.
Anpassung aufgrund STV war bisher nicht geregelt.
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. ert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Anpassung aufgrund STV
• Aus- und Weiterbildung der LeiterInnen
• Auswahl neuer LeiterInnen
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. Die Sportchefin oder der Sportchef informiert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die Leiterkonferenz betreffen.
• Festlegen der Entschädigungen der LeiterInnen
• Erstellen des Budgets für die Sportangebote
• Durchführung von Sportanlässen
Soweit diese Statuten über Gegenstände, die in den Statuten des TV BS oder des STV geregelt sind, keine Bestimmungen enthalten, oder sofern einzelne Bestimmungen dieser Statuten durch Änderungen der Statuten des TV BS oder STV zu diesen in Widerspruch geraten, gelten die Statuten des TV BS oder des STV.
Art. 30, Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Leiterkonferenz gehören die LeiterInnen aller
Der TK gehören die LeiterInnen aller Sportangebote des Vereins an. Sie konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist möglich.
Art. 31, Einberufung
Art. 47, Besondere Fälle Soweit diese Statuten über Gegenstände, die in den Statuten des TV BS oder des STV geregelt sind, keine Bestimmungen enthalten, oder sofern einzelne Bestimmungen dieser Statuten durch Änderungen der Statuten des TV BS oder STV zu diesen in Widerspruch geraten, gelten die Statuten des TV BS oder des STV.
Soweit diese Statuten über Gegenstände, die in den Statuten es STV geregelt sind, keine Bestimmungen enthalten, oder sofern einzelne Bestimmungen dieser Statuten durch Änderungen der Statuten des TV BS oder STV zu diesen in Widerspruch geraten, gelten die Statuten des TV BS oder des
Art. 30, Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Leiterkonferenz gehören die LeiterInnen aller Sportangebote des Vereins an.
Art. 31, Einberufung
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Die TK tritt zusammen sooft es die Geschäfte erfordern. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Dieses wird dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Die Leiterkonferenz wird durch die dem Vorstand angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die ieses wird dem
Art. 33, Wahlen
Die Leiterkonferenz wird durch die dem Vorstand angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Dieses wird dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Art. 33, Wahlen
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20.
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
18
3
04.12.2022
Anpassung aufgrund der Änderung in Art. 20
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
04.12.2022 3
04.12.2022 4
festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16. Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. ert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16. Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz. Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Bemerkungen , Begründung
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die ieses wird dem
Bemerkungen, Begründung der Vorstandsmitglieder in ihre Aufgabengebiete, Der Vorstand besteht aus mind. 5 Mitgliedern. Die Aufgaben festgehalten. Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist
Anpassung aufgrund der Änderung in Art. 20
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20. Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20.
Anpassung aufgrund der Änderung in Art. 20
Bemerkungen, Begründung zwei Jahre eine/n neue/n Suppleanten/in, wobei der/die amtsältere Revisor/in ausscheidet. RevisorInnen dürfen nicht dem Vorstand angehören. Direkte Wiederwahl ist nicht
Art. 45a Vermögensverwendung bei Vereinsauflösung Bei einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen
Die Leiterkonferenz dient als Austauschgremium. Sie bespricht aktuelle Probleme und richtet Wünsche an den Vorstand. ert die Leiterinnen und Leiter regelmässig über Vorstandsanliegen, welche die
Soweit diese Statuten über Gegenstände, die in den Statuten es STV geregelt sind, keine Bestimmungen enthalten, oder sofern einzelne Bestimmungen dieser Statuten durch Änderungen der Statuten des TV BS oder STV zu diesen in Widerspruch geraten, gelten die Statuten des TV BS oder des
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
keinen Einfluss auf die Kassenführung (Änderung in Art. 29) und können somit als Revisorin oder Revisor, resp. Suppleantin oder Suppleant gewählt werden.
Bemerkungen keinen Einfluss auf die Kassenführung (Änderung in Art. 29) und können somit als Revisorin oder Revisor, resp. Suppleantin ode
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16. Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund STV-Musterstatuten. Dieser Sachverhalt war bisher nicht geregelt.
Anpa ssung aufgrund STV war bisher nicht geregelt.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16.
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Aktuelle Aufgabenbeschreibung der Leiterkonferenz.
Anpassung aufgrund STV-Musterstatuten.
Anpassung aufgrund STV
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert. angehörenden Sportchefin oder den Sportchef mindestens einmal jährlich einberufen. Bei Bedarf auch öfters. Über die ieses wird dem
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Anpassung aufgrund Änderung in Art. 16 sowie wie die Leiterkonferenz heute funktioniert.
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20.
Hier wird definiert, dass die Sportchefin dem Vorstand angehört. Gewählt wird sie nach dem Art. 20.
Die GV wählt zu den bestehenden beiden RevisorInnen alle
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
Die Sportchefin oder der Sportchef ist im Vorstand und kann somit nicht gewählt werden, die Leiterinnen und Leiter haben
Statutenrevision BTV Basel
19 Turnfreund 1/2023
Statutenrevision BTV Basel
Statutenrevision BTV Basel
Mitteilungen
Turnverband Basel-Stadt
Dänny Beck, OK/Technischer Leiter Quer durch Basel
Neues vom Turnverband Basel-Stadt
Lieber Vorstand, Liebe Turnerinnen und Turner vom Bürgerturnverein
Wir freuen uns, dass wir beim BTV auf offene Ohren stossen und uns vorstellen und bekannt machen dürfen.
Was im Jahre 1920 begann und in späteren Zeiten sogar mit dem durchschwimmen des Rheins seine Historie fand, wird im 2023 bereits zum 40mal durchgeführt. Die Stafette „Quer durch Basel“ ist ein Anlass, welcher mit Unterbrüchen, Abarten und diversen Strecken in Basel, nun im Kleinbasel seinen Platz gefunden hat. Viele Turnund Laufsportvereine, sowie Firmen-, Plausch- und Ad-hoc-läufer stellen Mannschaften mit je 5 Läufern pro Stafetten-Mannschaft. Da die Strecke diverse Längen und topographische Unterschiede aufweist, ist der Anlass in allen Vereinen sehr beliebt.
Der TVBS vertritt alle Turnerinnen und Turner von Basel beim Schweizerischen Turnverband und ist Mitglied bei Sport Basel, um alle STV Turnvereine in Basel zu vertreten. Wir beantragen auch alle uns zustehenden Subventionen vom Kanton, für die bei uns angemeldeten Vereine.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch euch diesen Anlass wieder näherbringen könnten, sei dies als Zuschauer, Helfer oder sogar mit Mannschaften. Näheres über die Kategorien, Strecke etc. findet man unter: www.querdurchbasel.ch
Ich möchte in meiner Amtszeit als Präsidentin, dass wir als Verband mit allen dazugehörenden Vereinen näher zusammen kommen. Wir TurnerInnen müssen stolz auf die Arbeit unserer Vereine sein und die tollen Turnstunden die unsere LeiterInn en Woche für Woche zusammenstellen schätzen.
Der TVBS möchte mit einmaligen Angeboten euch mit anderen TurnerInnen zusammenbringen, zu lernen und sich untereinander auszutauschen. Leider ist es mir noch nicht gelungen dieses Ziel euch näher zu bringen.
Am ESAF konnten wir als TurnerInnen am Festakt mitmachen. Der TV Riehen hat uns an einen Orientierungslauf in der Grün 80 eingeladen. Im Overground wollten wir etwas über die neue Sportart Parcour erfahren. Leider mussten beide Anlässe wegen mangelnder Anmeldungen abgesagt werden. Raquel Cosconas versucht es weiter mit anderen Angeboten, die euch auf ungezwungene Art zum Thema Turnsport zusammenbringen. Wir arbeiten auch an der Kommunikation, dass alle von diesen Angebot
Deshalb empfehle ich euch besuchen, um solche Ausschreibungen mitzubekommen ür alle Turninteressierte ist die stv-fsg.ch Homepage auf jeden Fall ein MUSS
Quer durch Basel
Samstag, 22.April 2023
Die Wintermeisterschaft findet am Samstag 25. März 2023 und der Jugend-, Turn- und Sportstag am Sonntag 11. Juni 2023 statt. Somit sollte einer Beteiligung der BTV-Jugendriegen nichts mehr im Wege stehen.
Ich wünsche euch allen weiterhin sportliche, unfallfreie, erfüllte Turnstunden in eurem Verein und mit euren engagierten LeiterInnen.
Mit sportlichen Grüssen
Der Turnverband Basel-Stadt wünscht euch allen ein turnerisch, sportlich, gesundes, erfolgreiches und geselliges 2023
Silvia Beck, Präsidentin und der ganze Vorstand
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Mitteilungen
BTV Jahresprogramm 2023
Diese 4 Seiten als Bogen Herausnehmen und Zuschneiden
Vereinsanlässe 2023
Der Vorstand des BTV Basel organisiert einige Vereinsanlässe, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich ungezwungen auch ausserhalb der Turnhalle auszutauschen. Die Anlässe sind ausgerichtet auf alle Vereinsmitglieder in jedem Alter. Der Vorstand freut sich sehr, wenn diese Anlässe von möglichst vielen Vereinsmitgliedern besucht werden.
✁ 21 Turnfreund 1/2023
Mitteilungen
BTV Jahresprogramm 2023 (Fortsetzung)
Die GV ist das höchste Gremium des Vereins und dort werden wichtige Entscheidungen gefällt, der Vorstand gewählt, die Rechnung und das Budget genehmigt. Zudem bietet die Generalversammlung einen willkommenen Anlass, um auf das vergangene Jahr zurückzuschauen und in einem geselligen Rahmen Kollegen zu treffen. Die Einladung ist im Turnfreund 1/2023 abgedruckt.
Für Fragen: Thomas Graf, praesidium@btv-basel.ch, 061 361 23 32
Am Karfreitag gehen wir zusammen auf eine leichte Wanderung in der Region Basel. Die Wanderzeit beträgt zirka 2-3 Stunden. Zur Mittagszeit verpflegen wir uns an einem schönen Ort aus dem eigenen Rucksack. Was gibt es Schöneres als durch eine schöne Landschaft zu wandern und dabei mit anderen zu plaudern? Es ist keine Anmeldung nötig.
Reserviert euch diese Daten!
Zu allen Anlässen werden die Informationen rechtzeitig verteilt.
Fragen: Lucas Rentsch, l.rentsch@aebo.ch, 061 281 39 93
Für
7.4.2023 Kafreitagswanderung
30.3.2023 Rest. Schlüsselzunft Generalversammlung 19.00h
22
12.8.2023
Schützenmatte BTV Sommerfest 14.00h/17.00h
Am Nachmittag messen wir uns am in spontan gebildete 3-er Gruppen an 10 lustigen Spielen für Jung und Alt. Am Abend sitzen wir gemütlich zusammen und geniessen fantastische Fleisch- und Vegi-Produkte vom Grill, sowie leckere Beilagen. Bei der Anmeldung kannst du angegeben, an welchem Teil des Anlasses du teilnehmen möchtest.
Für Fragen:
Thomas Graf, sommerfest@btv-basel.ch, 061 361 23 32
Diese 4 Seiten als Bogen Herausnehmen und Zuschneiden
✁ 23 Turnfreund 1/2023
Mitteilungen
BTV Jahresprogramm 2023 (Fortsetzung)
Diese 4 Seiten als Bogen Herausnehmen und Zuschneiden
18.11.2020
Bei einem feinen, von Hand geschabten Raclette, möchten wir das gemütliche Beisammensein und gute Gespräche bis in die späten Abendstunden unter den verschiedenen Riegen ermöglichen. Eine Anmeldung ist aufgrund des beschränkten Platzes notwendig.
Für Fragen: Dominique Zingg, dominique.zingg@gmail.com, 076 593 26 36
20.12.2023
Waldweihnachten 18.30h
Allschwiler Wald
Kurz vor Weihnachten gehen wir mit der ganzen BTV-Familie in den Wald, um bei einem mit Kerzen geschmückten Tannenbaum einer wunderbaren Weihnachtsgeschichte zu lauschen und Weihnachtslieder zu singen. Anschliessend laden wir zu Tee und Grätimaa ein. Wer noch mag, trifft sich danach im Restaurant Weiherhof.
Für Fragen: Flavia Bachofer, jugendriege@btv-basel.ch, 078 960 56 99
Alle Daten direkt in deinen Terminplaner, kein Problem!
Ganz einfach mit oder http://bit.ly/btv_kalender.
Alle Daten direkt in deinen Terminplaner, kein Problem!
www.btv-basel.ch
Ganz einfach mit oder http://bit.ly/btv_kalender.
Raclette-Essen 19.00h
Antoniuskirche
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Mitteilungen
Sportleiter*in gesucht www.btv-basel.ch
Sportl
Sportleiter*in gesucht!
Sportleiter*in gesucht!
Für den Einsatz in unserer Jugendriege
Für den Einsatz in unserer Jugendriege
Der BTV Basel ist ein polysportiver Sportverein mit ca. 400 Mitgliedern.
Unsere Jugendabteilung besteht aus drei Riegen (4-7 Jahre, 8-11 Jahre und 12-17 Jahre) für welche wir tatkräftige Unterstützung suchen.
Der BTV Basel ist ein polysportiver Sportverein mit ca. 400 Mitgliedern. Unsere Jugendabteilung besteht aus drei Riegen (4-7 Jahre, 8-11 Jahre und 12-17 Jahre) für welche wir tatkräftige Unterstützung suchen.
Der BTV Basel ist ein polysportiver Sportverein mit ca. 400 Mitgliedern. Unsere Jugendabteilung besteht aus drei Riegen (4-7 Jahre, 8-11 Jahre und 12-17 Jahre) für welche wir tatkräftige Unterstützung suchen. Der Fokus unseres Sportangebot s liegt auf der allgemeinen Förderung der Kinder und Jugendlichen im polysportiven Bereich.
Der Fokus unseres Sportangebot s liegt auf der allgemeinen Förderung der Kinder und Jugendlichen im polysportiven Bereich.
Der Fokus unseres Sportangebot s liegt auf der allgemeinen Förderung der Kinder und Jugendlichen im polysportiven Bereich.
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarun g engagierte und sportliche Persönlichkeiten um unser Trainerteam zu erweitern.
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarun g engagierte und sportliche Persönlichkeiten um unser Trainerteam zu erweitern.
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarun g engagierte und sportliche Persönlichkeiten um unser Trainerteam zu erweitern.
Wir suchen: Sportleiter*in für die Jugendabteilung mit Kindern und Jugendlichen zwischen 8-17 Jahren
Wir suchen: Sportleiter*in für die Jugendabteilung mit Kindern und Jugendlichen zwischen 8-17 Jahren
Wir suchen: Sportleiter*in für die Jugendabteilung mit Kindern und Jugendlichen zwischen 8-17 Jahren
Trainingstag: Mittwochs jeweils 18:00 – 19:30 Uhr (8-11 Jahre) oder 18:15 –19:45 Uhr (12-17 Jahre)
Entschädigung: Gemäss interner Leiterentschädigung, abhängig von der Ausbildung Du...
Trainingstag: Mittwochs jeweils 18:00 – 19:30 Uhr (8-11 Jahre) oder 18:15 –
• hast einen sportlichen Hintergrund
19:45 Uhr (12-17 Jahre)
Trainingstag: Mittwochs jeweils 18:00 – 19:30 Uhr (8-11 Jahre) oder 18:15 –19:45 Uhr (12-17 Jahre)
• hast idealerweise erste Erfahrungen im Leiten von Sportgruppen
Entschädigung: Gemäss interner Leiterentschädigung, abhängig von der Ausbildung
Entschädigung: Gemäss interner Leiterentschädigung, abhängig von der Ausbildung
Du...
Du...
• bist wohnhaft in der Region Basel
• bist motiviert und unkompliziert
• hast einen sportlichen Hintergrund
• hast einen sportlichen Hintergrund
• hast idealerweise erste Erfahrungen im Leiten von Sportgruppen
• hast idealerweise erste Erfahrungen im Leiten von Sportgruppen
• möchtest Teil des Leiterteams eines grossen städtischen Turnvereins sein
• bist wohnhaft in der Region Basel
• bist wohnhaft in der Region Basel
• bist motiviert und unkompliziert
• bist motiviert und unkompliziert
Kontakt: Flavia Bachofer (jugendriege@btv-basel.ch)
• möchtest Teil des Leiterteams eines grossen städtischen Turnvereins sein
• möchtest Teil des Leiterteams eines grossen städtischen Turnvereins sein
Kontakt: Flavia Bachofer (jugendriege@btv -basel.ch)
Kontakt: Flavia Bachofer (jugendriege@btv -basel.ch)
25 Turnfreund 1/2023
www.btv-basel.ch
Für
www.btv-basel.ch
Problem! http://bit.ly/btv_kalender.
Mitteilungen
Gedenken an das Ehrenmitglied Fritz Thommen