GENOVA

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Soziale Geldanlage Wohngenossenschaft Vauban eG


Das Gemeinschaftshaus ist das sichtbare Zeichen dafür, dass die Wohngenossenschaft wörtlich verstanden wird. Und geradezu richtungsweisend erscheint der Versuch, ein Modell zu verwirklichen, das in Freiburg bis dato nur als Idee in den Köpfen der Altenhilfeplaner existierte: das generationsübergreifende Wohnen … Badische Zeitung, 12. 8. 2000


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der GENOVA, zum 1. Januar 1996 führte der Gesetzgeber eine staatliche Förderung der Beteiligung an jungen Wohnungsbaugenossenschaften ein. Seit Anfang 1998 hielt es die Finanzverwaltung für erforderlich, dass man im Verlauf der achtjährigen Förderung eine Genossenschaftswohnung selbst bezieht. Diese Bedingung wurde kürzlich vom Bundesfinanzhof für rechtswidrig erklärt. Damit ist es jetzt wieder möglich, die attraktive Förderung in Anspruch zu nehmen – ohne selbst in einer Genossenschaftswohnung wohnen zu wollen. Voraussetzung ist, dass Sie der GENOVA beitreten. Die GENOVA Wohngenossenschaft Vauban eG hat sich mit ihrer Gründung 1997 zum Ziel gesetzt, generationsübergreifendes und nachbarschaftliches Wohnen im sozial-ökologischen Modellstadtteil Vauban in Freiburg zu ermöglichen. So entstanden in den Jahren 1998 bis 2001 in vier Häusern 54 Miet- und Eigentumswohnungen, weitere 19 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sowie drei kleine Ladengeschäfte. Die gemeinsame Planungs- und Bauzeit und die gemeinschaftlichen Arbeiten am Projekt haben eine schöne Nachbarschaft entstehen lassen. Man kennt sich, hilft einander aus und gestaltet miteinander das gemeinsame Wohnumfeld. Junge und Alte, Familien, Singles und Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensentwürfen wohnen als Nachbarn zusammen. Die GENOVA knüpft an die klassischen genossenschaftlichen Ziele der Selbstverantwortung und Eigenleistung an. Wir haben vielfältige Unterstützung für unser Projekt erhalten. Die Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk und die Förderung durch die Europäische Union haben uns in der Überzeugung bestärkt, dass wir mit unserem Ansatz richtig liegen. Die GENOVA wird finanziell vor allem von den Bewohnern getragen. Sie haben über 60 % des Eigenkapitals eingebracht, das die GENOVA auf eine gesunde wirtschaftliche Grundlage stellt. Bei Beteiligungen an Unternehmen fragen Anleger zu Recht nach Risiken und Sicherheiten. Diesen Fragen stellt sich die GENOVA sehr gewissenhaft. Wir bitten Sie deshalb, die Seite »Risiken und Sicherheiten« aufmerksam zu lesen. Wenn Sie Interesse haben, informieren wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter 0761/ 40 77 67 oder senden uns eine Email (genova.vauban @t-online.de). Informationen über uns finden Sie auch im Internet unter www.genova-vauban.de. Mit freundlichen Grüßen, der GENOVA Vorstand

Dr. Martin Kummrow

Marlene Klisch

Norbert Gymnich


ökologisch Die GENOVA Wohngenossenschaft Vauban eG ist eine junge Genossenschaft. Ihre Geschichte ist eng mit der des Modellstadtteils Vauban in Freiburg verknüpft. Nach dem Abzug der französischen Garnison aus Freiburg im Jahr 1992 erwarb die Stadt das 38 Hektar große Gelände. Rasch bildete sich aus unterschiedlichen Gruppen und Einzelpersonen eine aktive Bürgerbeteiligung, die den Planungs- und Bauprozess der Stadt für das neue Quartier begleitete. 1994 gründeten BürgerInnen den gemeinnützigen Verein Forum Vauban e.V. und formulierten ihre Vision eines lebendigen, autoreduzierten, ökologisch nachhaltigen Stadtteils der kurzen Wege und der sozialen Mischung. Bei der Habitat II Konferenz 1995 in Istanbul wurde der Modellstadtteil Vauban ebenso gewürdigt wie durch das EUUmweltprogramm LIFE in den Jahren 1998 bis 2000. Als konkretes Projekt ging die GENOVA aus dieser Bürgerbeteiligung hervor. Hier flossen Visionen und Know-how mit Engagement und Durchhaltevermögen zusammen. Ein wichtiger konzeptioneller Grundpfeiler war die klassische Genossenschaftsidee: Bildung von Gemeinschaftseigentum in Selbstverwaltung, bezahlbarer und gestaltbarer Wohnraum für ganz unterschiedliche Menschen. Zum Konzept gehörten die vielen Eigenleistungswochenenden mit Kinderbetreuung und Mittagstisch ebenso wie das Prinzip, Entscheidungen möglichst einvernehmlich zu treffen, und das ökologisch nachhaltige Bauen. So wurden alle vier Häuser mit ökologischen Baustoffen, in Niedrigenergiestandard und mit einer solarthermischen Anlage erstellt. 90 Prozent der Haushalte verzichten auf ein eigenes Auto. Dabei setzte das Architekturkonzept neben der Partizipation der BewohnerInnen bewusst auf Flexibilität: Zu den Kernwohnungen können Schaltzimmer zugeschlagen werden. So entstanden Wohnungen zwischen 45 und 170 Quadratmetern Fläche, die unterschiedliche Wohn- und Arbeitsformen beherbergen. Heute wohnen hier Alt und Jung, Familien und Singles in barrierefreien Wohnungen und bilden gemeinsam eine lebendige Nachbarschaft. Gemeinschaftsräume und gemeinsame Gästezimmer erweitern den privaten Raum. Brücken zwischen den Häusern und Aufzüge machen das stufenlose Wohnen bis ins hohe Alter möglich. Gemeinsam angelegte Freiflächen rund um die Häuser und die Straße als Lebensraum bieten vor allem den Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten.


sozial engagiert

vielfältig Mit einer Eigenkapitalquote von derzeit knapp 40 Prozent war es der GENOVA möglich, ihre Ziele des ökologischen Bauens und nachbarschaftlichen Zusammenwohnens weitgehend umzusetzen. Jedoch wünschen sich Vorstand und Aufsichtsrat der GENOVA wie auch die BewohnerInnen eine weitere Stärkung der sozialen Elemente. Bislang konnte nur in zwei Fällen finanziell schwach gestellten Menschen der Einzug ermöglicht werden, ohne dass sie die sonst erforderliche Beteiligung einbringen mussten. So konnte z. B. in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk einer ehemals wohnungslosen Frau mit einer günstigen Wohnung eine neue Perspektive geboten werden. Unser Ziel ist es, langfristig günstige Mieten vor allem für finanziell schwächer gestellte Menschen zu garantieren. Eine andere Idee ist, älteren BewohnerInnen schon vor der vollständigen Kredittilgung günstigere Mieten zu ermöglichen. Zur Sicherung des Konzeptes der GENOVA wurde für alle Eigentumswohnungen ein Vorkaufsrecht im Grundbuch festgeschrieben. Wichtig ist, dass die GENOVA wirtschaftlich in der Lage ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen will. Über ihr eigenes Bauprojekt hinaus engagiert sich die Genossenschaft im Quartier Vauban und übernimmt damit Verantwortung für das weitere Wohnumfeld – zum Beispiel mit der Beteiligung an der Umnutzung einer alten Kaserne in ein Stadtteilzentrum. Diese Beteiligung orientiert sich am finanziell Möglichen; eine Ausweitung wäre wünschenswert. Mit dem Bezug der letzten Wohnungen im Herbst 2001 ist die Bauphase der Genossenschaft abgeschlossen. Das soziale Vorhaben der GENOVA hat damit aber erst seinen Anfang genommen. Eine starke finanzielle Basis und die weitgehende Unabhängigkeit von Geschäftsbanken ist für das weitere Gelingen eine wichtige Voraussetzung.

Gemeinsam bauen, gemeinschaftlich leben: Genova verbindet die alte Idee der Baugenossenschaft mit modernen Lebensvorstellungen. Zeitung zum Sonntag, Freiburg 13. 9. 1998


Genossenschafts förderung

Eine kurze Chronik: Die Wohnungsbauförderung wurde mit dem 1996 geänderten Eigenheimzulagegesetz neu geregelt. Es werden seitdem nicht nur private Eigenheime gefördert, sondern nach § 17 auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das Eigenheimzulagegesetz fordert nicht, dass das neue Genossenschaftsmitglied eine Wohnung der Genossenschaft bewohnt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes begann eine Diskussion um den Missbrauch der Bestimmung, da auch Genossenschaften, die niemals Wohnungen errichten wollten, um Mitglieder warben. Daraufhin verfügte das Bundesfinanzministerium am 10.2.1998 ohne gesetzliche Grundlage, dass der Empfänger im Zeitraum der Förderung eine Wohnung der Genossenschaft beziehen muss. Mit Urteil vom 15.1.2002 erklärte der Bundesfinanzhof den entsprechenden Erlass an diesem Punkt für rechtswidrig. Nun ist damit zu rechnen, dass nach der Bundestagswahl im Herbst 2002 das Gesetz geändert wird. Zum einen soll der beschriebene Missbrauch verhindert werden, zum anderen rechnen wir damit, dass die Höhe der Förderung reduziert wird. Wer der GENOVA jetzt beitritt, profitiert von den derzeitigen Förderbedingungen, und zwar über den vollen Förderzeitraum von acht Jahren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung? Auf die eingezahlten Anteile werden acht Jahre lang 3 % Zulage gewährt. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 256 Euro jährlich für jedes Kind, für das Sie in den einzelnen Jahren des Förderzeitraums Kindergeld bekommen bzw. einen Kinderfreibetrag geltend machen können. Ehegatten können entscheiden, ob beide die Kinderzulage je zur Hälfte oder ob einer die volle Kinderzulage geltend macht. Die Kinderzulage wird auch für im Förderzeitraum hinzu kommende Kinder gewährt. Der Staat fördert eine Genossenschaftseinlage von mindestens 5.113 Euro und maximal 40.903 Euro. Die gesamte staatliche Förderung – über den achtjährigen Begünstigungszeitraum summiert – darf jedoch nicht höher sein als die Einzahlungen auf die übernommenen Geschäftsanteile. Ein Beispiel: Bei einer Einlage von 5.113 Euro und zwei Kindern erhalten Sie innerhalb der acht Jahre nicht 5.323 Euro, sondern »nur« 5.113 Euro Zulage. Die Förderung ist ein steuerfreier Zuschuss, der Ihnen vom Finanzamt direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Wert der Einlage steht nach der Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist wieder zur Verfügung.


Wer hat Anspruch auf Förderung? Anspruch haben alle unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dabei darf eine Einkommensgrenze von 81.807 Euro bei Ledigen bzw. 163.614 Euro bei Ehepaaren nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenze wird ermittelt, indem die Einkünfte des Jahres, in dem die Genossenschaftsanteile erworben werden, mit den Einkünften des Vorjahres zusammengezählt werden. Den ›Gesamtbetrag der Einkünfte‹ können Sie der entsprechenden Zeile Ihres Steuerbescheides entnehmen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Einkommensgrenze unterschreiten, sollten Sie Ihren Steuerberater befragen. Leben im Beitrittsjahr Kinder im Haushalt und besteht für diese Anspruch auf Kindergeld, erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 30.678 Euro je Kind. Bei Kindern aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft erhöht sich die Einkommensgrenze jedes Partners um 15.339 Euro. Die Einkünfte werden einmalig zum Zeitpunkt der Antragstellung überprüft. In den Folgejahren findet keine weitere Überprüfung statt. Die Eigenheimzulage kann jede Person nur einmal in Anspruch nehmen. Wer also bereits Eigenheimzulage für eine Wohnung oder ein Haus bekommt, erhält keine weitere Förderung. Auch wer in naher Zukunft den Bezug eines Eigenheimes plant, sollte die Eigenheimzulage dafür vorsehen. Die gewährte Genossenschaftsförderung wird bei einer späteren Gewährung von Eigenheimzulage für selbstgenutztes Wohneigentum in voller Höhe angerechnet. Außerdem

steht die Einlage in die GENOVA erst nach einer Kündigungsfrist von zwei Jahren wieder zur Verfügung. Ehegatten oder Paare können die Förderung für zwei Objekte in Anspruch nehmen. Dies setzt voraus, dass das Eigentum an dem selbstgenutzten Eigenheim nur bei einem der Partner liegt, während der andere die Genossenschaftsanteile zeichnet. Verknüpfung mit anderen Formen der Wohnungsbauförderung. Wer in der Vergangenheit Förderung nach § 7 b oder § 10 e Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, nach § 15 Abs. 1 bzw. § 15 b Abs. 1 des Berlinförderungsgesetzes oder Baukindergeld nach § 34 f in Anspruch genommen hat, kann trotzdem in voller Höhe Genossenschaftsförderung erhalten. Bei noch laufenden Sonderabschreibungen nach § 10 e bzw. Baukindergeld nach § 34 f wird die Förderung ebenfalls in voller Höhe gewährt, solange keine Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt beantragt wird. Wie wird gefördert? Voraussetzung für den Anspruch auf Genossenschaftsförderung ist, dass Sie Mitglied bei der GENOVA eG sind und Ihre Anteile eingezahlt haben. Ein Geschäftsanteil bei der GENOVA beträgt 520 Euro. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens zehn Anteile zeichnen. Sie beantragen dann die Genossenschaftsförderung bei Ihrem Finanzamt. Das erste Jahr des Förderzeitraumes ist das Jahr des Beitritts. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die Beteiligung im Beitrittsjahr eingezahlt wird.

Einlagenhöhe z. B.

jährliche Förderung ohne Kind

jährliche Förderung mit 1 Kind

jährliche Förderung mit 2 Kindern

10 Anteile = 5.200 Euro

156 Euro (3 %)

412 Euro (7,92 %)

15 Anteile = 7.800 Euro

234 Euro (3 %)

490 Euro (6,28 %)

746 Euro (9,56 %)

20 Anteile = 10.400 Euro

312 Euro (3 %)

568 Euro (5,46 %)

824 Euro (7,92 %)

jährliche Förderung mit 3 Kindern

1.080 Euro (10,38 %)

Die Gesamtförderung im achtjährigen Förderzeitraum übersteigt die Einlage und würde nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden. Die Förderung bleibt in diesen Fällen auf die Einlagenhöhe begrenzt.


Risiken

Risiken: Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist wie jede andere unternehmerische Beteiligung mit Risiken verbunden. Jedes Mitglied ist mit seinen Anteilen an eventuellen Verlusten beteiligt, jedoch beschränkt auf die Höhe der Einlage. Die Satzung der GENOVA schließt eine Nachschusspflicht definitiv aus. Die GENOVA hat ihre Anfangsverluste zum 31. Dezember 2001 abgetragen und schreibt schwarze Zahlen. Die langfristige Finanzplanung lässt erwarten, dass weiter jährliche Gewinne erwirtschaftet werden, mit denen die Kredite getilgt werden können. Es kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass die GENOVA in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät: Die Wirtschaftlichkeit der GENOVA beruht auf dem Vermietungsgeschäft. Lang anhaltender Wohnungsleerstand oder drastisch sinkende Mieten infolge einer Absenkung des allgemeinen Mietniveaus würden zu Mietausfällen und entsprechenden Mindereinnahmen führen. Allerdings liegen die Mieten der GENOVA schon heute unter dem Freiburger Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen. Wir kalkulieren auch auf lange Sicht ohne Mietsteigerungen. Der bisherige Mietausfall blieb weit unter dem einkalkulierten Mietausfallrisiko und beruhte ausschließlich auf der natürlichen Fluktuation in der Mieterschaft. Zudem führt die GENOVA eine umfangreiche Liste von Mietinteressenten. Die Wirtschaftlichkeit der GENOVA beruht auch auf der hohen Eigenkapitalquote von 39 Prozent (Stand 01.01.2002). Ein massiver Abfluss von Eigenkapital durch die Kündigung von Anteilen würde die Genossenschaft belasten, da Fremdmittel in Anspruch genommen werden müssten, durch die die Zinsbelastung steigt. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, durch Einwerbung neuer Genossenschaftsanteile

oder durch Verkauf einzelner frei werdender Wohnungen die Belastung zu mindern. Nach Ende der staatlichen Förderzeit von acht Jahren besteht für die GENOVA das Risiko, dass Mitglieder, die nicht in der Genossenschaft wohnen, ihre Anteile kündigen. Um dem vorzubeugen, bietet die GENOVA diesen Mitgliedern eine in der Satzung garantierte Verzinsung ihrer Anteile in Höhe von mindestens 4 % p.a. an. Wir gehen davon aus, dass dadurch die Geldanlage in unserem sozial-ökologischen Projekt attraktiv bleibt. Die Finanzierung der GENOVA enthält langfristig zinsgebundene Kredite. Für die Zeit nach Auslaufen der Zinsbindungen kalkulieren wir im Sinne einer kaufmännischen Vorsicht mit einem Zinsniveau von acht Prozent. Sollte das allgemeine Zinsniveau deutlich höher sein, bietet sich die Möglichkeit, durch Einwerbung neuer Anteile oder durch eine maßvolle, unter der Inflationsrate bleibende Mietanpassung liquide Mittel zur Begleichung der Zinslasten zu erwirtschaften. Zusätzlich kann durch den Verkauf einzelner frei werdender Wohnungen die Eigenkapitalquote angehoben und die Zinsbelastung entsprechend verringert werden. Ohne den Status der GENOVA als steuerbefreite Vermietungsgenossenschaft zu gefährden, können bis zu drei Wohnungen in fünf Jahren veräußert werden.

… ein schöner Erfolg … die kleine Meisterleistung, in den beiden Häusern den Freiburger Niedrigenergiehausstandard noch zu unterbieten – trotz der geringen Gesamtkosten … Badische Zeitung, 21.8.1999


Sicherheiten

Der Anspruchsberechtigte braucht im Förderzeitraum keine Wohnung der Genossenschaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen … (BFH vom 15. Januar 2002, IX R 55/00) Bundesministerium der Finanzen, 30.4.2002; IV C 3 – EZ 1170 – 17/02

Sicherheiten: Das Vermögen der GENOVA besteht aus 46 von der GENOVA eG gebauten und vollständig vermieteten Wohnungen im Wert von 5,88 Millionen Euro (Bilanzwert am 31.12.2001). Wir gehen davon aus, dass die solide Bausubstanz und die attraktive Lage der Gebäude langfristig von hohem Wert bleiben. Die vertraglichen Gewährleistungsfristen laufen noch bis zum Jahr 2004 bzw. 2006. Für alle Wohnungen sind Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Teilungserklärungen vorhanden. Damit ist der Verkauf einzelner Wohnungen jederzeit möglich. Aus steuerlichen Gründen befinden sich die Ladengeschäfte im Eigentum einer 100%igen Tochtergesellschaft, der GENOVA Wohnbau GmbH. Zum Schutz ihrer Mitglieder unterliegt die GENOVA der strengen Kontrolle des Verbandes der Baden-Württembergischen Wohnungsbauunternehmen vbw (gesetzlicher Prüfungsverband). In den drei bereits durchgeführten gesetzlichen Betriebsprüfungen für die Jahre 1997 bis 2001 wurde der GENOVA stets ein gutes Prüfzeugnis ausgestellt. Kündigungsrecht: Die gezeichneten Anteile können jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres. Die Rückzahlung der eingezahlten Anteile erfolgt im Anschluss an die darauf folgende Jahreshauptversammlung. Eine Garantie, dass die Beteiligung in voller Höhe zurückgezahlt wird, kann die GENOVA nicht geben. Die GENOVA eG weist jedoch mit dem Jahresabschluss 2001 einen bilanziellen Gewinn aus. Damit war zu diesem Zeitpunkt die Werthaltigkeit der Beteiligungen gesichert. Alle Prognosen sehen vor, dass der Gewinnvortrag erhalten bleibt.


GENOVA in Zahlen Gründung: Rechtsform: Vorstand:

Mitglieder: Bilanzsumme:

Gebäude: 1. Bauabschnitt

2. Bauabschnitt

20.06.1997 Eingetragene Genossenschaft (eG) Amtsgericht Freiburg GnR 103 Marlene Klisch Dr. Martin Kummrow Norbert Gymnich 260 (Stand 01.05.2002) 6.630.000 Euro (31.12.2001) davon Eigenkapital: 2.557.000 Euro (39%) zwei Häuser (Baujahr 1999) mit 36 Wohnungen davon 33 Mietwohnungen inkl. zehn Wohnungen gefördert im Sozialen Wohnungsbau drei Eigentumswohnungen ein Gästezimmer und ein Gemeinschaftshaus zwei Häuser (Baujahr 2001) mit 37 Wohnungen davon 13 Mietwohnungen inkl. neun Wohnungen gefördert im Sozialen Wohnungsbau 24 Eigentumswohnungen ein Gästezimmer und ein Gemeinschaftshaus sowie drei Ladengeschäfte

Bewohnerschaft: 116 Erwachsene davon neun über 60 Jahre und 91 Kinder

…Innovationspreis beim Landeswettbewerb »Initiative 2000« an das Wohnprojekt der Genossenschaft Genova, die ihren Mitgliedern kostengünstige Wohnungen mit flexiblen Grundrissen in einem attraktiven Wohnfeld anbietet … Stadtnachrichten Freiburg, 17. 11. 1999


Werden

Sie Fördermitglied !

Erweitern Sie den Kreis von bislang 260 Mitgliedern. Mit Ihrer Einlage unterstützen Sie eine Wohnungsgenossenschaft mit einem sozial und ökologisch zukunftsweisenden Konzept. Sie profitieren von einer lukrativen, staatlich garantierten und steuerfreien Verzinsung Ihrer Geldanlage. Mitglied werden: Sie füllen die beiliegende Beitrittserklärung aus und senden sie uns unterschrieben zu. Ihre Zulassung zur Mitgliedschaft und die Eintragung in die Mitgliederliste werden Ihnen schriftlich bestätigt. Eine Satzung senden wir Ihnen gerne jederzeit zu. Geschäftsanteile überweisen: Nach Erhalt der Bestätigung haben Sie drei Monate Zeit, Ihre Anteile einzuzahlen. Nach dem Eingang Ihrer Zahlungen schicken wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung des Zahlungseingangs zu. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Zahlungseingang im Beitrittsjahr erfolgen. Genossenschaftsförderung beantragen: Gleichzeitig mit der Einzahlungsbestätigung erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Genossenschaftsförderung bei Ihrem Finanzamt. Der Antrag wird einmal gestellt und gilt dann für den gesamten Zeitraum von acht Jahren. Für das erste Jahr wird die Zulage gewährt, wenn der Bescheid erteilt wurde. In den Folgejahren wird die Zulage jeweils am 15. März ausbezahlt. Service: Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an! Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin, Telefon 0761 / 40 77 67.

Bleibt uns noch, und wir tun es gerne, ein Dankeschön an alle zu sagen, die unser Projekt unterstützen. Hier sind unsere Architekten, die Planungsgruppe P. I. A. (Karlsruhe) ebenso zu nennen wie viele unserer Mitglieder, die das Projekt GENOVA initiiert und es zu einem erfolgreichen Beispiel zukunftsfähigen Wohnens entwickelt haben. Für die Mitwirkung an der Erstellung dieses Prospektes gebührt der Dank vor allem Nicola Weis sowie Sigrid Gombert, Reinhild Schepers (Fotos), Marion Klötzer, Stefan Flaig und Martin Kummrow (Textbeiträge). Die Gestaltung der vorliegenden Broschüre lag in der Hand von Büro MAGENTA (Freiburg), die Herstellung übernahm Druckerei Herbstritt (Sexau). Bei beiden möchten wir uns für die angenehme Zusammenarbeit bedanken. © Genova Wohngenossenschaft Vauban eG Für den Vorstand: Martin Kummrow Freiburg im Mai 2002


Genova Wohngenossenschaft Vauban eG Vaubanallee 18 · D-79100 Freiburg Telefon 0761 / 40 77 67 · Fax 0761/ 409 88 11 genova.vauban@t-online.de www.genova-vauban.de

Gedruckt auf »Munken Lynx«, einem besonders umweltfreundlichen Papier, ausgezeichnet mit dem »Nordic Swan«, dem offiziellen Umweltzeichen in Schweden, Norwegen, Island und Finnland.

Wir informieren Sie gerne


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