iz3w Magazin # 341

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Road to Nowhere – Asyl & Politik

iz3w t informationszentrum 3. welt

Außerdem: t Intervention in Zentralafrika t Gleichberechtigung in Südafrika t Bruttonationalunglück in Bhutan …

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März/April 2014 Ausgabe q 341 Einzelheft 6 5,30 Abo 6 31,80


I n d ieser A u sga b e

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Schwerpunkt: Asyl

Titelmotiv: Casablanca, Marokko 2007 Foto: Leona Goldstein

20 Editorial 21

Mehr als nur humanitär Das Recht auf Asyl ist der Kern von Recht und Rechtssicherheit von Micha Brumlik

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Politik und Ökonomie 4

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Afrika: Frankreich interveniert, die EU folgt Europäische Battle Groups in der Zentralafrikanischen Republik von Bernard Schmid

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Westsahara: Von was träumt die Jugend?

Südafrika I: Gleichberechtigt nach dem Gesetz Der Kampf um Anerkennung wird auf dem Körper von Frauen ausgetragen von Rita Schäfer

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Südafrika II: Nichts Neues unter der Sonne

»Gesetze sind veränderbar«

Freie Radikale Das Konzept »Non-Citizens« führte zu Kontroversen von Christian Jakob

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Böse Bosse Wie mit dem Schleppereivorwurf Refugees kriminalisiert werden von Katharina Menschick

Erster Weltkrieg: »Es gibt nichts Schlimmeres« Im Ersten Weltkrieg wurden Millionen Kolonialsoldaten eingesetzt (Teil 2) von Karl Rössel

Scheitern auf höherem Niveau Lehren aus dem Protest der Refugees in Österreich von Ilker Ataç und Monika Mokre

Bhutan: Kein Königsweg zur Aussöhnung In Bhutan herrscht alles andere als ein »Bruttonationalglück« von E. C. Wolf

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Aufnahme statt Geheimhaltung Für verfolgte Homosexuelle bedeutet die Asylrechtspraxis Unsicherheit von Klaus Jetz Interview mit Günter Burkhardt über die Arbeit von Pro Asyl

Südafrika setzt bei seiner Energiepolitik auf Kohleund Atomkraft von Sören Scholvin

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Koste es, was es wolle Das europäische Grenzregime dient der Abwehr von Flüchtlingen von Bernd Kasparek

Schlaglichter auf das sahrauische Flüchtlingslager Smara von Annette Mokler

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Kontinuierliche Verweigerung Die Geschichte des Asyls während des Nationalsozialismus von Andreas Marquet

3 Editorial

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Bewegung am Bosporus Die Türkei wird zur EU-Außengrenze aufgerüstet von Brigitte Suter

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Australien macht Druck In Indonesien verschlechtern sich die Bedingungen für Asylsuchende und Flüchtlinge von Antje Missbach

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»Der Flüchtlingspass nützt hier nichts« Kolumbianische Flüchtlinge in Ecuador von Sebastian Muy

Kultur und Debatte 42

Debatte: Polemik statt Debatte Die Flugschrift »Vorsicht, die Helfer kommen« diskreditiert die Arbeit von NGOs in Palästina von René Wildangel

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Film: Weil es sagbar ist »Something Necessary« klagt das Schweigen in Kenia an von Martina Backes

46 Rezensionen 50 Szene / Tagungen

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Impressum


Edi t o r ia l

Neues aus dem Ministerium Der neue deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hat, ähnlich wie seinerzeit sein Amtsvorgänger Dirk Niebel (FDP), keinen fachlichen Ruf, der ihm schon weit vorausgeeilt wäre. Seine erste Amtshandlung war vielmehr, die Verwandtschaft zu einem bekannten Namensvetter zu dementieren: Nein, nein, mit dem legendären Mittelstürmer des FC Bayern München habe er nichts zu tun. Aber mit Entwicklungspolitik, doch, ja… Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung gibt CSU-Müller an, dass er »sich schon in der Jugend für Entwicklungspolitik interessiert« habe. Wer jung ist, hat halt Ideale. Als Vorsitzender der Jungen Union Bayern forderte Müller 1987 die Todesstrafe für Drogendealer und erlangte dadurch zeitweise einen größeren Bekanntheitsgrad. Heute will er von der Todesstrafe nichts mehr wissen. Die Entwicklungspolitik hat absoluten Vorrang. Warum aber ausgerechnet Entwicklungspolitik? Der legendäre CSU-Vorsitzende Franz-Josef Strauß hatte 1983 noch eine klare Antwort: »Für unser Geld wollen wir auch Aufträge haben.« So kann man das den WählerInnen heutzutage allerdings nicht mehr verkaufen. Das heutige Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, so Gerd Müller, »beschäftigt sich mit den Überlebensfragen der Menschheit«.

Z

uletzt war Müller Agrarpolitiker, was keine schlechte Voraussetzung für Entwicklungspolitik ist. »Bereits heute erlöst die deutsche Ernährungswirtschaft auf den Auslandsmärkten nahezu jeden dritten Euro«, sagt Müller zutreffend über die internationale Dimension der Branche. Weil die subventionierten deutschen Lebensmittel im Preiskampf auf dem afrikanischen Kontinent die Existenzen von Kleinbäuerinnen und -bauern ruinieren, ist es richtig, wenn Müller die Abschaffung der Exporterstattung für europäische LandwirtInnen befürwortet. Er macht sogar einen Schwenk weg von der neoliberalen Politik seines Vorgängers Niebel und verlangt im Hinblick auf den Welthandel explizit, »dass der Markt und die Macht weltweit Grenzen benötigen – soziale und ökologische«. So müssten etwa in der Welthandelsorganisation Menschenrechte und ökologische Standards eingehalten werden. Wer wollte da widersprechen? Kommt nun unter Müller eine Entwicklungspolitik, die weder neoliberal noch standortnational orientiert ist (Franz-Josef Strauß: »Ich bin Deutschnationaler und fordere unbedingten Gehorsam«)? Diese Hoffnung dementiert die CSU zur Jahreswende ohne Wenn und Aber. Unter der Parole »Wer betrügt, der fliegt« spricht die Partei anlässlich der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Januar für Rumänien und Bulgarien von fortgesetztem »Missbrauch der europäischen Frei­ zügigkeit durch Armutszuwanderung«, was »nicht nur die

Akzeptanz der Freizügigkeit bei den Bürgern« gefährde. Damit bedient die CSU die Ressentiments am rechten Rand mit Blick auf die Europawahl im Mai. Zum Sündenbock wird die Romabevölkerung Südosteuropas gemacht. Die wird zwar nicht ausdrücklich benannt, aber das ist auch gar nicht nötig. Wenn einige Roma sich erdreisten, nach Westeuropa zu kommen, erwarten sie dort Ämterschikanen, keine Sozialhilfe. Nichtsdestotrotz bauen die Rechten den Popanz »Sozialtourismus« auf. Hat Müllers menschheitsrettende Entwicklungspolitik etwas mit dieser rassistischen und antiziganistischen Kampagne zu tun? Nun, er widerspricht ihr mit keinem Wort. Mehr noch: Wenige Tage nach ihrem Auftakt steuert er sein Scherflein aus entwicklungspolitischer Sicht bei. Er weiß: Entwicklungspolitik erfreut sich immer dann großer Beliebtheit, wenn »Armutsflüchtlinge« in sichtbare Nähe rücken, wie bei der Debatte nach den 400 Toten vor Lampedusa. Dann wird die Hilfe »in den Ländern« überaus populär. Damit die Flüchtlinge dort bleiben. Den Regierungen von Rumänien und Bulgarien wirft Gerd Müller in diesem Zusammenhang vor, sie hätten »relativ klar versagt«, indem sie die EU-Gelder zur Unterstützung der dortigen (Roma-)Armutsbevölkerung nicht vollständig abgerufen hätten. 15 Millionen Euro seien liegen geblieben – was sich (wieder unausgesprochen) in Armutsmigration nach Deutschland niederschlägt. Warum die verarmten Länder diese Beträge nicht anfordern, dazu schweigt Müller. In der Regel müssen die Gelder aus den EU-Fonds mit Mitteln aus den Empfängerländern aufgestockt werden. Und gerade die armen EU-Staaten werden besonders von Deutschland für jeden Euro zusätzlicher Sozialausgaben kritisiert. Hinzu kommt, dass Roma auch in Rumänien und Bulgarien mit antiziganistisch motiviertem Ausschluss von Sozialleistungen konfrontiert sind, nicht nur in Deutschland. Entweder weiß Müller das alles nicht oder es ist ihm egal, wenn er gleichzeitig dröhnt: »Es ist nicht nachvollziehbar, dass Milliarden aus dem EU-Haushalt nicht eingesetzt werden.« CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl souffliert ihm: »Das Entwicklungshilfeministerium steht Gewehr bei Fuß. Die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit könnte mit Experten helfen.« So bleibt die deutsche Entwicklungspolitik in ihrer vertrauten Position als Erfüllungsgehilfe deutscher Interessen. Derzeit vielleicht etwas weniger wirtschaftsliberal, dafür wieder mehr deutschnational.

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erd Müller, der »Bomber der Nation«, war seinerzeit für seine Kunst berühmt, den Ball mit dem Allerwertesten ins gegnerische Tor zu befördern. Dass sein Namensvetter diese Geschichte in EU-Wahlkampfzeiten als Farce wiederholt, ist nicht auszuschließen, befürchtet die redaktion

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iz3w-Backlist 340: Eigentor Brasilien 339: Faschimus international 338: Fairer Handel 337: Arabische Frauenbewegungen 336: Armut 335: Wissenschaft global 334: Antiziganismus 333: Krise & Kapitalismus 332: Stadt für alle 331: Restitution geraubter Gebeine 330: Arabischer Frühling 2.0 329: Globales Lernen 328: Drogen 327: Grüner Kapitalismus 326: LGBTI gegen Homophobie 325: Chinas roter Kapitalismus 324: Revolte in der arabischen Welt 323: Islamdebatte 322: Verteilungskämpfe 321: FrauenKörper 320: Was bewegt Zentralamerika? 319: Afrika postkolonial 318: Alte und neue Grenzregimes

317: US-Außenpolitik 316: Südafrika abseits der WM 315: Digitale Welten 314: Zentralasien post-sowjetisch 313: Gender & Krieg 312: Nazi-Kollaboration 311: Iran 310: Politik des Hungers 309: Arbeit macht das Leben schwer 308: Literatur in der Türkei 307: 60 Jahre Menschenrechte 306: Panafrikanismus oder Nationalstaat 305: Die Misere der Klimapolitik 304: Kriege in Afrika 303: Die Politik der Indigenität 302: Internationaler Dokumentarfilm 301: Kunst, Politik & Subversion 300: Namibia / Jubiläumsausgabe 299: G8 – Die Macht der Acht 298: Konfliktherd Energie 297: Planspiel Bevölkerungspolitik 296: Nach dem Krieg in Nahost 295: Migration von Süd nach Süd

Einzelheft: € 5,30 Heft 310 bis 321: € 4,– / ältere Hefte: € 3,–

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Bhutan

Aus dem Film »What Happiness is« Foto: Thimfilm

Kein Königsweg zur Aussöhnung In Bhutan herrscht alles andere als ein »Bruttonationalglück« Vom kleinen Himalaya-Staat Bhutan heißt es in westlichen Medien oft: »Dort, wo das Glück wohnt«. Der frühere König Wangchukzum hat das »Bruttonatio­ nalglück« öffentlichkeitswirksam zum Staatsziel erklärt. In populären Filmen wie »What Happiness is« wird die konstitutionelle Monarchie als Gegenpol zum westlichen Materialismus stilisiert. Doch das Land leidet unter einer unaufge­ arbeiteten Vertreibungsgeschichte und massiven Demokratiedefiziten. von E.C. Wolf

Mythen aller Art

Weise den Weg zum Wegfall königlicher VorKesang Lhendup ist Vorsitzender des DNC (Druk National Congress), einer der im Exil in rechte, freier politischer Organisierung und Nepal arbeitenden politischen Parteien Bhuder Bearbeitung eines besonders dunklen tans. Auf die Frage nach dem Ausgang der Kapitels der Landesgeschichte: 1991 exilierte zweiten, so genannten demokratischen Wahl das Regime des damals monarchistisch regierin Bhutan im Juli 2013 antten Bhutans 120.000 Mitbürger­ wortet er: »Schlecht und Innen zwangsweise mit militärigut«. Schlecht, weil sich schen Mitteln. Damit wurden fast Fast 20 Prozent der an der Verleugnung des 20 Prozent der damaligen GeGesamtbevölkerung Flüchtlingsproblems nichts samtbevölkerung vertrieben. Das wurden vertrieben ge­ändert habe. Gut, weil sich als friedlich und buddhistisch paradoxerweise gerade proklamierende Land hat taudieses Problem den Wahlsendfach vergewaltigt, gemorverlauf beeinflusst und eine Entwicklung in det, enteignet und die aktive Intelligenz inhaftiert, umgebracht oder ins Exil verbannt. Richtung einer nicht-exklusiven Demokratie Dann ließ es diese 120.000 vertriebenen begünstigt habe. Menschen fast 20 Jahre lang in acht von den Denn noch teilen sich zwei königstreue Vereinten Nationen finanzierten FlüchtlingsParteien die Macht, seit das Land 2008 erstlagern in Südnepal, gleichsam in Lagerhaft, mals so genannt demokratisch wählte. Auch der Regierungswechsel 2013 ebnet in keiner vor sich hinvegetieren. Auch heute sind in tt

Bhutan noch über hundert politische Gefangene inhaftiert, teilweise seit mehr als 15 Jahren, manche in Isolationshaft. Das königliche Regime setzte und setzt alles daran, jegliche Demokratiebewegung im Keime zu ersticken oder zu unterminieren, um seine Macht zu sichern (siehe iz3w 287).

Um das eigene Unrecht zu legitimieren, produzierte das bhutanische Regime zahllose Mythen zur Diffamierung der Zwangsexilierten. Zuerst wurden sie zu »nepalesischen Migranten«, dann als eingewanderte »Wirtschaftsmigranten« bezeichnet. Als die Flüchtlinge diesen Unterstellungen widersprachen, wurden sie als »Terroristen« diffamiert oder zu »Antinationalen« stilisiert. Der am meisten verbreitete Mythos ist bis heute die ethno-nationalistische Variante, wonach diese Menschen aus dem nepalesischen Kulturbereich unberechtigt zugewandert seien und kulturell nicht dazugehörten. Auch das ist schierer Humbug, weil geschichtlich alle ethnischen Gruppen früher oder später in diese Himalaya-Region einwanderten und sich dort ansiedelten. In den Flüchtlingslagern finden sich auch Sarchops aus Ostbhutan, deren Ethnie sich noch früher als die tt

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Lhotshampa-Füchtlinge aus Bhutan im Flüchtlingslager Beldangi/Nepal

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Drukpas der Königselite hier ansiedelte. Vielsagend ist, dass sich jedoch die Drukpas durch die Zwangsexilierung der SüdbhutanerInnen (vorrangig der Lothsampas) auf eine ethnische Minderheitsposition verließen. Zuvor hatten die Drukpas, aus ethnizistischer Perspektive, jegliche Demokratiebewegung zu befürchten, weil die Bevölkerung noch vorrangig aus Nicht-Drukpas bestand. Dieses so genannte Flüchtlingsproblem drängt ungewollt immer wieder zu Bewusstsein. Die Regierungen Bhutans setzen dagegen alles daran, es zu verdrängen. So reiste der 2013 abgewählte Premierminister Jigme Thinley jahrelang um die Welt, um einen weiteren, diesmal positiven Mythos von Bhutan zu verbreiten: das »Gross-National-Happiness« (Bruttosozialglück). Der Tour war eine Erfolgsgeschichte beschieden. In vielen westlichen Medien spricht man seit Jahren vom »Bruttonationalglück« Bhutans – zumeist ohne die 120.000 Flüchtlinge als Kehrseite dieses ‚Glücks’ auch nur zu erwähnen. Die taz schrieb beispielsweise von der »Vermessung des Glücks«, von der obersten »Glücksbehörde« Bhutans oder vom »Land im Glück« (5./6.12. 2009). Le monde diplomatique titelte »Der König von Bhutan führt den Glücksindex ein« (Juli 2010) und DIE ZEIT behauptete »40,9 Prozent sind schon glücklich« (Nr. 49, 2011). Dies sind nur einige Quellen, von denen man kritischeren Journalismus erwarten könnte. Umso erstaunlicher erscheint es, dass der neue Premierminister Bhutans, Tshering Tobgay, sich in einer Stellungnahme gegen eine weitere Unterstützung des Projektes vom Bruttosozialglück aussprach. Der Wahlsieger von der systemkonformen vormaligen Oppositionspartei BDP (People’s Democratic Party) sagte, er wolle das Projekt weder als Maß des Fortschrittes noch als Objekt internationaler

Diplomatie weiter promoten. Er habe mit steigender Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit und der Bekämpfung der grassierenden Korruption genug zu tun.

Machiavellistische Taktik In Bezug auf eine Anerkennung oder gar eine Lösung des ‚Flüchtlingsproblems’ betreibt die Regierung Bhutans bis heute eine systematische Verschleppungstaktik. Man inszenierte bis 2004 insgesamt 14 Gespräche über die so genannte Flüchtlingsproblematik mit Nepal. Das Ergebnis waren stets enttäuschte Hoffnungen für die Flüchtlinge und Augenwischerei für die Geldgeberländer, welche die finanzielle Aufrechterhaltung der Flüchtlingslager garantieren. Indien, das große Nachbarland, das entscheidend zu einer Klärung beitragen könnte, hält sich bis heute bedeckt und schafft es so, seine Interessen zu kaschieren. Hier geht es um Einfluss an der Nordgrenze zum mächtigen Rivalen China. Indien hat, wie man hier sagt, lieber einen König auf dem Schoß als ein politisches Chaos wie im Nachbarland Nepal. In 18 Jahren haben die Geldgeberländer der Vereinten Nationen ungefähr 200 Millionen US-Dollar für die Aufnahmelager ausgegeben. Schließlich begannen diese Staaten, die Flüchtlinge im eigenen Land anzusiedeln. Mit diesem so genannten Third-countrysettlement, der Ansiedlung in einem dritten Land außerhalb von Bhutan oder dem armen und dicht besiedelten Nepal, begannen die Geldgeberländer im Jahr 2007. Allein die USA nahmen während der Amtszeit von Präsident Obama bisher über 66.000 BhutanerInnen asylrechtlich auf. Laut UNHCR (Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen) nahm Kanada 5.376, Australien 4.190, Neutt

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Foto: Alemaugil

seeland 747, Dänemark 746, Norwegen 546, die Niederlande 326 und England 317 Flüchtlinge auf. Sicherlich ist dies aus humanitärer Sicht begrüßenswert. Aber die Vertreibungs- und Hinhaltestrategie des bhutanischen Regimes geht damit weiter auf, und es kommt mit seiner machiavellistischen Taktik international erfolgreich durch. Laut einer Umfrage der Association for Human Right Activists aus dem Jahre 2006 wollten zudem höchstens 70 Prozent der Flüchtlinge eine Ansiedlung in einem dritten Land, obwohl dies zumindest die Aussicht auf ein ‚normales‘ Leben bedeutet. 30 Prozent bestanden auf einer Wiedereinbürgerung in Bhutan und rund ein Zehntel der Flüchtlinge war sogar bereit, dafür bewaffnet zu kämpfen. Am 26. April 2013 zählte der UNHCR zusammen mit der IOM (Internationale Organisation für Migration) den hunderttausendsten Flüchtling, der in einem dritten Land angesiedelt wurde. Ungefähr 35.000 Flüchtlinge verbleiben noch in den drei übriggebliebenen Lagern, wovon heute ungefähr 8.000 explizit zurück nach Bhutan wollen. Es sind eher die Älteren, die nicht mehr neu anfangen wollen, als die radikal politisierten Bhutaner­ Innen, die sich weigern, zu gehen und dafür mit einer Lebensmöglichkeit bezahlen. Shekar Rizal, ein Aktivist aus dem ostnepalesischen Lager Beldangi II, berichtet, dass es in den Lagern seit Beginn der Drittlandansiedlung mehr Geld für Bildung gibt. Auffallend sei auch, dass an den Rändern der Lager viele Büros von Western Union für internationalen Geldtransfer eröffnet hätten, weil die Familienmitglieder aus den Drittländern Geld in die Lager schicken würden. In der Folge hätten mittlerweile viele Menschen in den Lagern Handys und stünden in ständigem Kontakt


Bhutan mit den Verwandten. Aber niemand wisse, wie es weitergeht. Familien würden manchmal ge­trennt, was, so Dr. Bhampa Rai, ein engagierter bhutanischer Allgemeinarzt am Rande der Lager, bei vielen zu starker Verunsicherung bis hin zu Depressionen und sogar Suizid führe. Das Ansiedlungsprogramm wäre zu einem Zwang geworden, anstatt auf Freiwilligkeit zu beruhen. Zugleich kommen Angesiedelte aus Drittländern zurück, weil ihnen der Überlebenskampf dort zu hart sei, sie sich nicht integrieren konnten oder sie wieder zur Familie und dem vertrauten Umfeld zurück wollen. Entgegen der angeblich erfolgreichen Drittlandansiedlung versuchen derzeit ExilbhutanerInnen, den Fall Bhutan vor den Internatio­ nalen Gerichtshof in Den Haag zu bringen, um so wenigstens eine formale Anerkennung als bhutanische BürgerInnen zu erreichen. Ein Team von internationalen RechtsanwältInnen hat sich unentgeltlich bereiterklärt, diesen Fall dort durchzukämpfen. Dabei geht es konkret um die Forderung eines Rechts auf Wiedereinbürgerung, zumindest um die Anerkennung des Status eines Non-Resident-Bhutanese, um eine Entschädigung für geplündertes Eigentum und nicht zuletzt um Schmerzensgeldforderungen für 18 Jahre gestohlene Lebenszeit in Lagerhaft. Zur Annahme dieses Falles in Den Haag braucht es mindestens 1.500 Formulare von Flüchtlingen, die genaue Angaben enthalten, wer wann wo vertrieben, vergewaltigt, getötet oder enteignet wurde. Den meisten Flüchtlingen fällt es jedoch nach über 20 Jahren schwer, sich solch traumatischer Erfahrungen erneut zu stellen. Nachdem dieses Vorhaben bekannt wurde, gab es in den Lagern Bestrebungen von Seiten des Leitungspersonals, das Ausfüllen der Formulare zu verhindern – als hätte die spaltende Taktik der bhutanischen Regierung ihre Finger auch hier im Spiel.

Königliche Wahlen tt Erst seit 2008 ist Bhutan eine konstitutionelle Monarchie mit ersten demokratischen Wesensmerkmalen wie einer Verfassung, mehreren Parteien, einem Parlament, einer unabhängige Jurisdiktion und dem Versprechen, als Regierung dem Volke zu dienen. Der König steht indes noch immer nach der von ihm selbst verabschiedeten Verfassung über dem Gesetz. Im Fall einer fortschreitenden Demokratisierung wird sich die Frage aufwerfen, ob er die Verfassung so frisiert, dass sein Machterhalt garantiert bleibt und er in keinem Falle zur Rechenschaft gezogen werden kann – oder ob er erneut zu militärischen Mitteln gegen die eigene Bevölkerung greift. Alle BürgerInnen, die Verwandte oder Bekannte in den Flüchtlingslagern hatten oder haben, waren von der Wahl im Juli 2013 ausgeschlossen. Die Distriktvorsteher im Land kontrollierten dies mittels Listen. Da freie politische Äußerung oder gar Assoziation immer

noch verboten sind, war auch, wer trotzdem Front und den Maoisten. Alle Demonstratiosprach oder sich organisierte, von der Wahl nen wurden niedergeschlagen. Viele Protesausgeschlossen. Durch solche Maßnahmen tierende wurden inhaftiert, einige verschwanwurde die Zahl der 381.790 Wahlberechtigten den nach zweifelhaften Gerichtsverfahren für numerisch und ideologisch eingeschränkt. lange Zeit in den Gefängnissen. Doch die Wahlen offenbarten, dass die »Ein-Mann-Demokratie« angeschlagen ist, wie Grassroots und Den Haag es Bhim Subba, der Vorsitzende von HUROB (Human Rights Organisation Bhutan), austt Karma Duphto, der Generalsekretär des drückt. Unter den offiziell zugelassenen ParDNC in Nepal, spricht von massiven Maniteien kamen zuletzt die zwei stimmenstärksten pulationen der Wahl, Wahlbetrug und geParteien in die zweite Runde am 13. Juli. Erkauften Stimmen. Die Distriktvorsteher hätten wartungsgemäß waren dies die königsnahen gezielt auf Menschen bezüglich ihrer WahlParteien: die bisher regierende DPT (Druk entscheidung Einfluss genommen und selbst Phuentsum Tshogpa) und die BDP (People’s der König hätte Geschenktouren durchs Land Democratic Party). unternommen. Als Informationsquelle nennt Überraschenderweise verlor die ehemalige Duphto die unzähligen Kommentare auf Regierungspartei DPT um den König über die ­Facebook. Obwohl die bhutanischen Behörden versuchen würden, das Internet zu konHälfte ihrer Sitze im Parlament. Die BDP gewann die Wahlen erdrutschartig. Diese einzitrollieren, sei es ihnen schon längst entglitten. ge quasi royal produzierte und ausgehaltene So lässt sich auch von Nepal aus das politische Oppositionspartei in BhuGeschehen in Bhutan vertan besteht inoffiziell folgen, vor allem der Stand Der König steht noch des demokratischen Grassausschließlich aus so genannten ‚Kings-yes-men’. roots Movement. Im Bereich immer über dem Gesetz Obwohl sie keine wirklider Demokratiebewegung che Oppositionspartei ist, von unten sei die Autorität des Königs zutiefst erschüttert. Er werde nur sagt diese Verschiebung einiges über die noch als Präsident seiner Partei, der DPT, be­Unzufriedenheit in der Bevölkerung aus – von zeichnet, ja sogar verspottet. wegen »Gross-National-Happiness«. In einem Grundsatz sind sich die demoEin entscheidender Faktor waren sicherlich die Stimmen der Lhotsampas und Sarchops, kratische Graswurzelbewegung und die mehr aus deren Ethnien die meisten Flüchtlinge oder weniger demokratisch orientierten Parteien in Bhutan sowie die Exilparteien einig: stammen. Die betreffenden WählerInnen wollSie wollen eine inklusive statt exklusiv-elitisten die Verleugnung des Traumas so vieler tische Form von Demokratie, die tatsächlich Verwandter oder Bekannter nicht weiter mitallen die Möglichkeit der gestaltenden Teiltragen. In fünf Jahren Regierungsarbeit der DPT hatte die ehemalige Regierungspartei nichts nahme bietet, auch den Exilparteien. Es für eine Klärung des Flüchtlingsproblems getan. scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, Dazu kommt, dass der Osten Bhutans, wo die bis die Menschen in Bhutan nicht mehr bereit meisten Sarchops leben, bisher ökonomisch sind, die Vetternwirtschaft und Unterminierung der Demokratie länger hinzunehmen. extrem vernachlässigt wurde. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung wurKesang Lhendup, der neue DNC-Vorsitde auch dadurch genährt, dass die 2008 einzende, gibt an, sein Dachverband untergesetzte unabhängige Rechtssprechung weschiedlichster Exilgruppierungen hätte nun nigstens insoweit ihrem Auftrag nachkam, als eine geschlossene Allianz gebildet, um grunddass mehrere Minister der Korruption angelegende Veränderungsansätze zu vertreten. klagt und verurteilt wurden. Darunter waren Zentrale Forderungen sind die Wiederein­ der ehemalige Premierminister Thinley und bürgerung der Zwangsexilierten und das seit der Innenminister Minjur Dorji. Der Filz der 2008 in der Verfassung verbriefte Recht, als royalen Vetternwirtschaft zeigt sich bei den politische Parteien in Bhutan an demokra­ beiden etwa darin, dass der Ex-Premierministischen Wahlen teilnehmen zu können, sowie ter ein Verwandter mütterlicherseits des Königs die Freilassung aller politischen Gefangenen. und der Innenminister der Schwiegersohn des Man wolle mit friedlichen Mitteln an der Geobersten Richters von Bhutan, Sonam Tobgay, staltung einer alle beteiligenden Demokratie und einer Aussöhnung der Gesellschaft teilwar, der zugleich Chefberater der Regierung haben. Der momentane Positivhorizont beist. Das ermöglichte nicht nur dem Schwiestünde aus dem demokratischen Grassrootsgersohn, trotz Machtmissbrauch und Korruption im Amt zu bleiben. Man kann ahnen, Movement, aber auch der Hoffnung auf Den dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Haag. Schon vor den Wahlen gab es Bombenanschläge und Ansätze zu Demonstrationen, die vor allem die Freilassung der politischen Gefangenen forderten. Organisiert wurden sie tt E. C. Wolf ist Kulturwissenschaftler und hauptsächlich von der Kommunistischen ParPsychoanalytiker. Er lebt in Bremen, Delhi und tei Bhutans, der Vereinten Revolutionären Berlin. iz3w • März / April 2014 q 341

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Editor i a l

Asyl Am 21. Januar ertranken vor der griechischen Insel Farmakonisi drei Frauen und neun Kinder. Sie waren Insassen eines mit afghanischen und syrischen Flüchtlingen besetzten Bootes, das von der griechischen Küstenwache aufgebracht wurde. Überlebende berichten, die Küstenwache habe das Boot absichtlich mit viel zu hoher Geschwindigkeit geschleppt, so dass es kenterte. Auch die weiteren Umstände lassen eine »Push-back-Operation« vermuten, mit der Asylsuchende am Betreten eines EU-Mitgliedsstaates gehindert werden sollen. Im Oktober 2013 ertranken vor Lampedusa vierhundert Bootsflüchtlinge. Die Refugees der Gruppe »Lampedusa in Hamburg« schrieben dazu: »Die wohl schlimmste Flüchtlingstragödie der letzten Zeit war kein trauriger Einzelfall, sondern das direkte Resultat der mörderischen EU-Asylpolitik, die seit 1993 schon über 16.000 Tote gefordert hat.«

Asylpolitik ist in EU-Europa heute de facto eine proaktive

Asylverhinderungspolitik. Es geht um rücksichtslose Abwehr und Abschreckung von Asylsuchenden, ungeachtet der konkreten Gründe für ihre Flucht. PolitikerInnen mögen gelegentlich menschenrechtliche Sonntagsreden halten, doch im asylpolitischen Alltag ist von Empathie für die Opfer von Verfolgung nichts zu spüren. Mehr noch: Unzählige Beispiele zeugen von Rassismus gegenüber Geflüchteten – weltweit. Wie Gesetzgebung, institutionelle Praxis, mediale Hetze und ein rassistischer Mob zusammenspielen können, zeigt etwa die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 in Deutschland. Dabei ist das Recht auf Asyl eines der fundamentalen Menschenrechte, die nach 1945 im Rahmen der UN näher bestimmt wurden. Die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere Abkommen verlangen von den Nationalstaaten den

Schutz politisch Verfolgter, in vielen nationalen Verfassungen und Gesetzgebungen wird ihnen daher Asyl zugestanden. Doch nicht nur in Europa wird dieses Grundrecht mit Füßen getreten. Flüchtlingen wird durch Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften systematisch die Möglichkeit genommen, Asyl in Anspruch zu nehmen. Während Politiker­ Innen blutige Bürgerkriege wie in Syrien beklagen, weigern sie sich, mehr als nur eine Handvoll Flüchtender aufzunehmen. Ähnliches gilt für Asylsuchende aus Libyen, wo die westliche Intervention ihren Teil dazu beitrug, dass viele Menschen flüchten mussten.

Unser Themenschwerpunkt will diese jahrzehntelange

Entwicklung genauer in den Blick nehmen und die fatalen Folgen für die Geflüchteten herausstellen. Letztere sollen dabei nicht auf einen Opferstatus reduziert werden. Die kämpferischen Bewegungen der Refugees zeigen, wie sehr sie sich als AkteurInnen verstehen, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen wollen. Der Themenschwerpunkt entstand in enger Zusammenarbeit der befreundeten Redaktionen von Hinterland und iz3w, die ansonsten unabhängig voneinander arbeiten und ein eigenes Profil haben. Doch vieles eint uns politisch, etwa die Empörung über die mörderische Asylpolitik und die Motivation, mit publizistischen Mitteln dagegen zu protestieren. Die meisten Texte erscheinen in beiden Zeitschriften, in der Hinterland werden jedoch teilweise längere Versionen und zusätzliche Beiträge präsentiert. Unser gemeinsamer Schwerpunkt soll dazu motivieren, die jeweils andere Zeitschrift näher kennen zu lernen. Vor allem rufen wir dazu auf, sich der vorherrschenden Asylpolitik aktiv entgegen zu stellen und Geflüchtete zu unterstützen. Hinterland-Redaktion & iz3w-redaktion

Wir danken der Amadeu Antonio Stiftung und der Stiftung :do für die Unterstützung dieses Themenschwerpunktes.

Hinterland

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Fotoserie von Leona Goldstein Die Fotografin und Filmemacherin Leona Goldstein dokumentiert seit Jahren emanzipatorische Bewegungen zwischen Nord und Süd. Die hier präsentierten Fotos einer Serie zum Thema »globale Bewegungsfreiheit« entstanden von 2006 bis 2013 in Mali, Senegal, Marokko, Kongo, Tunesien, Spanien, Frankreich und Deutschland. In ihrem aktuellen Dokumentarfilm »God is not working on sundays, eh!« portraitiert sie feministische Bewe­ gungen in Ruanda. www.leonagoldstein.de www.godisnotworkingonsunday.org


Asyl

Ein äußerst wertvolles Papier (aus der Fotoserie »6 m2 Rechtsstaat«). Foto: L. Goldstein

Mehr als nur humanitär Das Recht auf Asyl ist der Kern von Recht und Rechtssicherheit von Micha Brumlik Am 5. Januar dieses Jahres demonstrierten in Tel Aviv mehr als dreißigtausend Flüchtlinge aus Eritrea, dem Sudan und Äthiopien gegen ein neues Gesetz der israelischen Regierung. Es ermöglicht der Polizei, Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern ohne Angabe von Gründen auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis zu stecken. Seit Monaten schon ist die israelische Innenpolitik mit der Frage befasst, wie sich das Land zu den afrikanischen Flüchtlingen verhalten soll. 2012 waren es annähernd sechzigtausend, die ohne gültige Papiere via Ägypten über die Sinaiwüste in den Staat Israel gekommen waren, um dort Arbeit oder Asyl zu finden, um sich vor Hunger und Verfolgung zu retten. Anders als im Südosten der USA und anders auch als im Fall der EU hat Israel bisher keine hermetische Sperrung seiner südwestlichen Grenze vorgenommen. Eine kleinere Zahl von Flüchtlingen hält sich in Eilat auf, während die Mehrheit in Tel Aviv lebt und dort immer wieder zum Anlass für fremdenfeindliche, rassistische Demonstrationen erboster AnwohnerInnen wird. Auf die Frage »Hat Israel aufgrund seiner Geschichte eine größere Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen?« hat der aus dem Sudan kommende Sprecher des African Refugee Center, der seit 2009 in Israel lebende tt

Mutasim Ali, Folgendes geantwortet: »Bestimmt. Viele Flüchtlinge haben sich für eine Flucht in den jüdischen Staat entschieden, weil sie davon ausgegangen sind, hier mit mehr Verständnis und Respekt behandelt zu werden als anderswo. Das ist nicht der Fall. Wenn Israel die Flüchtlinge nicht versteht, wer dann?« Gleichwohl: Niemand im Westen, sei es in den USA oder in der EU mit ihrer Grenzschutzagentur Frontex und der mörderischen Wassergrenze, hat das moralische Recht, sich über die schäbige Behandlung der afrikanischen Flüchtlinge in Israel zu erheben.

Ursprünge humaner Flüchtlingspolitik Gleichwohl ist der Konflikt in Israel beispielhaft, und zwar nicht nur deshalb, weil sich tausende jüdische Flüchtlinge aus Mitteleuropa in den Jahren bis 1938 vor dem Nationalsozialismus ins damalige Palästina retten konnten, auch nicht nur deshalb, weil dort nach 1948 hunderttausende Holocaustüberlebende eine neue Heimat gefunden haben. Der Konflikt ist vor allem auch deshalb beispielhaft, weil das mythische Gründungsereignis der jüdischen Religion, der Auszug aus Ägypten, eine Befreiungs- und Flüchtlingsgeschichte ist. Davon zeugt nicht nur die mott

saische, wahrscheinlich im fünften vorchristlichen Jahrhundert kodifizierte sinaitische Weisung. Auch in der noch einmal dreihundert Jahre älteren prophetischen Verkündigung in 2. Mose 23,9 heißt es: »Einen Fremden sollst Du nicht quälen. Denn ihr wisst, wie dem Fremden zumute ist, seid ihr doch selbst Fremde gewesen im Lande Ägypten.« Jenseits aller Religion hat man es bei diesen Bibelstellen mit dem Beleg dafür zu tun, dass das, was heute als »Flüchtlingsproblem« bezeichnet wird, bereits die Hochkulturen der Eisenzeit beschäftigte, also Gesellschaften im Übergang zur Staatsbildung. Seit bald dreitausend Jahren sind politisch organisierte Territorien mit der Frage konfrontiert, wie sie sich zu Personen verhalten sollen, die aus Not und ohne Eroberungsabsicht ihren Grenzraum überschreiten. Es war die Philosophie der Aufklärung, namentlich Immanuel Kant, die sich diesem Problem unter dem Begriff eines möglichen, eines denkbaren »Weltbürgerrechts« genähert hat. So hat Kant in seiner Schrift »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« von 1798 die Idee eines »Weltbürgerrechts« konzipiert, eines Rechts, in dem das »Recht des Erdenbürgers« postuliert wird, »die Gemeinschaft mit allen zu versuchen, und zu diesem Zweck alle Gegenden der Erde zu besuchen, wenn

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Asyl es gleich nicht ein Recht der Ansiedelung auf dem Boden eines anderen Volks (ius incolatus) ist, als zu welchem ein besonderer Vertrag erfordert wird.« Zwei Jahre zuvor schon, 1796, hatte Kant in seiner Schrift »Zum ewigen Frieden« zur Idee eines Weltbürgerrechts geäußert: »Alle rechtliche Verfassung aber ist, was die Personen betrifft, die nach dem Weltbürgerrecht, sofern Menschen und Staaten in äußerem auf einander einfließenden Verhältnis stehend, als Bürger eines allgemeinen Menschenstaats anzusehen sind (ius cosmopoliticum). Diese Einteilung ist nicht willkürlich, sondern notwendig in Beziehung auf die Idee vom ewigen Frieden. Denn wenn nur einer von diesen im Verhältnisse des physischen Einflusses auf den andern, und doch im Naturzustande wäre, so würde damit der Zustand des Krieges verbunden sein, von dem befreit zu werden hier eben die Absicht ist.« Zuvor hatte Kant postuliert, dass der von ihm angenommene, auf jeden Fall zu überwindende Naturzustand darin besteht, Einzelnen die Rechtssicherheit zu nehmen. Daher könne der so gefährdete Einzelne jene Personen oder Staaten, die diese Rechtssicherheit nicht zu garantieren bereit sind, sogar nötigen, entweder in einen gemeinschaftlich-gesetzlichen Zustand zu treten oder aus seiner Nachbarschaft zu weichen. Freilich sieht man sofort, dass dies gerade nicht die Lage von politisch Verfolgten oder anderweitigen Flüchtlingen ist, die ja nicht zuletzt dadurch gekennzeichnet sind, dass sie über keinerlei Druckmittel verfügen. Gleichwohl: Bedeutsam ist an Kants Erläuterungen, dass ohne ein Weltbürgerrecht völlige Rechtssicherheit nicht einmal in einem einzelnen Staat zu erlangen ist, dass aber das anzustrebende Weltbürgerrecht zumindest eine allgemeine Freizügigkeit beinhalten sollte.

Reales Weltbürgertum Dieser Frage widmet auch die neueste politische Philosophie ihre Anstrengungen. Zum Beispiel Seyla Benhabib, die sich in dem von ihr 2008 herausgegebenen Sammelband »Kosmopolitismus und Demokratie« mit den philosophischen Grundlagen kosmopolitischer Normen auseinandersetzt und dabei wesentlich auf Kant Bezug nimmt; aber auch Thomas McCarthy, der sich in seiner Monographie »Race, Empire and the Idea of Human Development« (2009) mit dem Paradox auseinandersetzt, dass ein universalistisch gesonnener Philosoph wie Kant gleichwohl herrschaftsdienliche Rassentheorien unterstützte; sei es die in Utrecht lehrende Pauline Kleingeld, die in ihrem Buch »Kant and Cosmopolitanism. The Philosophical Ideal of World Citizenship« (2012) nachweist, dass und wie genau diese Philosophie die Basis für ein reales Weltbürgertum gelegt hat. Kant gab nämlich seinem Weltbürgerrecht – um jedem kolonialistischem Missbrauch vortt

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zubeugen – folgenden Wortlaut: »Das WeltHilfe im eigenen Land aufgrund des Versagens bürgerrecht soll auf Bedingungen der allgevon dessen politischen Instanzen nicht geleismeinen Hospitalität eingeschränkt sein.« tet werden konnte. Was aber, wenn sich UmHospitalität aber umfasst nach Kant das Recht weltkatastrophen in entstaatlichten Regionen, eines Fremdlings, »seiner Ankunft auf dem in »failed states« ereignen? Auch in diesem Boden eines anderen wegen, von diesem nicht Fall wäre – sofern die bisherige Argumentation feindselig behandelt zu werden«. Kant posstimmig war – Asyl zu gewähren. Damit gewinnt die Flüchtlings- und Asyltuliert darüber hinaus, dass »der andere« den »Fremdling« nur abweisen kann, »wenn es problematik über moralische und humanitäre ohne seinen Untergang geschehen kann.« Aspekte hinaus eine eminent politische BedeuDas ist die entscheidende Passage: Das tung. Lassen sich doch die – von beinahe allen Weltbürgerrecht, das »Hospitalitätsrecht«, Staaten der Welt ratifizierten oder unterschrieverbietet das Abweisen von Fremden, sofern benen – einschlägigen Passagen der UN-Flücht­ es den absehbaren Untergang des »Fremdlingskonvention im kantischen Sinne als Kerne lings« zur Folge hat. Aus diesem Verbot folgt eines solchen kosmopolitischen Weltbürgereine positive Konserechts verstehen. Hannah quenz: Die Pflicht zur Arendt hatte aus der ErDie Asylverhinderungs­politik Aufnahme aller an die fahrung der abso­luten Grenzen eines Landes Rechtlosigkeit von Flüchtder Bundesrepublik ist Kommenden, sofern lingen vor dem und wähschlicht grundgesetzwidrig ihre Zurückweisung rend des Nationalsoziamit möglichen schwelismus 1949 in einem ren Beeinträchtigungen ihrer Würde, ihrer Zeitschriftenbeitrag ein fundamentales Recht der Menschen, ein »Recht auf Rechte«, posGesundheit oder ihres Lebens verbunden ist. tuliert und daraus später eine massive Kritik Präzisiert man dieses Prinzip um die in der globalisierten Welt unabweisbar gewordene an nicht nationalstaatlich verbürgten MenEinsicht, dass »politische« Verfolgung keinesschenrechten entfaltet. Der Urheber dieser wegs notwendig an die gezielte Verfolgung For­mulierung war Hegel, der schon 1819/20 durch staatliche Akteure gebunden ist, sonin einer Vorlesung zur Rechtsphilosophie in dern auch an politisch verursachte Fluchteiner Bemerkung zur Sklaverei äußerte: »Das absolute Recht ist, Rechte zu haben.« gründe, so kann daraus nichts anderes folgen, als dass Bürgerkriegsflüchtlinge allemal asylNimmt man beides, Kants Postulat eines berechtigt sind. Weltbürgerrechts und Hegels/Arendts absoluDas sieht eine für die Globalisierung sensites »Recht auf Rechte« zusammen, so zeigt sich, bilisierte politische Philosophie und ihre Ethik dass der Kampf für das allgemeine Asylrecht nicht anders. Seyla Benhabib stellte einen we– nicht nur im engsten Sinne politisch verfolgsentlichen Fortschritt gegenüber Kants Postuter Menschen – weit mehr als nur eine humalaten der Gastfreundschaft fest: »Der Status nitäre Angelegenheit darstellt: Dort, wo Flüchtdes Fremden ist durch staatliche wie durch linge kein Asyl erhalten oder nicht einmal die Chance haben, es unbehelligt beantragen zu internationale Gesetze geschützt; der Gast ist nicht länger Gast, sondern ein ‚resident alien’, können, ohne um Leib, Leben und Gesundheit wie es in den USA heißt, oder ein ‚foreign cifürchten zu müssen, gibt es überhaupt kein tizen’, ein »ausländischer Mitbürger«, wie EuRecht, das seinen Namen verdient. Recht und ropäer sagen.« Man wird indes fragen müssen, Rechtssicherheit sind in der globalisierten Welt ob sich gegenwärtig in den Ländern des Wesnur noch kosmopolitisch zu denken. Das Recht tens nicht eine Gegenbewegung abzeichnet, auf Asyl aber ist beider unaufhebbarer Kern. jene Anfänge weltbürgerlicher VergemeinschafDas ist keine moralische, sondern eine auch tung wieder zurückzunehmen, wovon die rechtlich begründete Feststellung, die sich aus Flüchtlingspolitik der EU zeugt. den von der Bundesrepublik geschlossenen internationalen Verträgen sowie aus dem Grundgesetz, insbesondere dem Artikel 1 zur Das »Recht auf Rechte« Unantastbarkeit der Menschenwürde, zwintt Den Bürgerkriegsflüchtlingen steht das gend ergibt. Die Asylverhinderungspolitik der wahrscheinlich für die Zukunft immer gravieEU und der Bundesrepublik ist daher schlicht render werdende Problem von »Klimaflüchtgrundgesetzwidrig. Womöglich haben es nicht lingen« gegenüber – also Flüchtlingen, die alle Mütter und Väter des Grundgesetzes gedurch die Folgen des Klimawandels in Not ahnt: Tatsächlich enthält diese Verfassung den geraten. Unbeschadet der Einsicht, dass dieKern des Weltbürgerrechts. se Problematik nur langfristig, klimapolitisch und soziostrukturell angegangen werden kann, verbleibt die Frage, ob die Opfer von tt Micha Brumlik ist emeritierter Professor Umweltkatastrophen als Flüchtlinge und dader Goethe Universität Frankfurt am Main. Er mit als Asylberechtigte anzusehen sind. Das lehrt und forscht derzeit als Senior Advisor am wäre jedenfalls dann der Fall, wenn die FluchtZentrum Jüdische Studien Berlin/Brandenburg anlässe durch klimapolitisches Versagen verund ist Mitherausgeber der »Blätter für deutursacht worden sind und eine unmittelbare sche und internationale Politik«.

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Sozialismus

Heft 12-2013 | 40. Jahrgang | EUR 6,20 | C 12232 E

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Beyond Aid

Zweite Frankfurter Hilfe-Konferenz 20.–22. Februar 2014 „Beyond Aid“, die Idee einer internationalen Kooperation jenseits von Hilfe, bestimmt mehr und mehr die entwicklungspolitische Debatte. Die Zweite Frankfurter Hilfe-Konferenz widmet sich der Frage, welche Formen der Solidarität, der Kooperation und der Unterstützung in einer globalisierten Welt nachhaltige Veränderungen bewirken können.

Von Wohltätigkeit zu Solidarität

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2011

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