Europa Report Mittelstand

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EUROPA REPORT MITTELSTAND Ausgabe für die Mitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Sachsen-Anhalt

Ausgabe 2016

Herausgeber: Sven Schulze CDU-Europaabgeordneter für Sachsen-Anhalt

Besuch in der Henschel Metallbau GmbH in Tornitz


ERM - Europa Report Mittelstand

Editorial Sven Schulze MdEP 3 Gastbeitrag von Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

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Der Parlamentskreis Mittelstand PKM Europe - stellt sich vor

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Herausforderung Digitalisierung 6 PKM Europe goes digital - Digitaler Binnenmarkt

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Berichterstattung zum Online-Kaufrecht

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Eine Bestandsaufnahme zum Geoblocking

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Neues aus der Arbeits- und Sozialpolitik

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Entsenderichtlinie 8

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Die duale Ausbildung ein Erfolgsgarant in krisengeschüttelten Zeiten

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Die neue europäische Agenda für Kompetenzen und der Zugang zu reglementierten Berufen Stichwort: Meisterbrief

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Unsere Finanzthemen 10 EU-Kommission plant Neuregelung der Mehrwertsteuersätze 10 „AnaCredit“ - Pläne zum europäischen Kreditmeldewesen 10 Diskussion über den KMU-Unterstützungsfaktor 11 PKM Get-Together 2016

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Im Dialog mit Unternehmen in Sachsen-Anhalt 13 Vorgestellt: Die Arbeit im Bundesvorstand der MIT

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Streiflichter aus der Arbeit der MIT

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Kontakt und Impressum

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ERM - Europa Report Mittelstand

Editorial

Liebe Mitglieder der Mittelstandsund Wirtschaftsvereinigung in Sachen-Anhalt, liebe Leserinnen und Leser, in der zweiten Ausgabe meines Mittelstandsreports habe ich wieder einen kurzen Anriss über die vielfältigen Aufgaben und mittelstandsrelevanten Themen im Europäischen Parlament zusammengestellt. Die Anliegen und Interessen des Mittelstands können durch die Arbeit im Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe), auf die ich in dieser Ausgabe besonders eingehen möchte, im Europäischen Parlament effizient eingebracht werden. So finden sie Stellungnahmen des PKM Europe zum Digitalen Binnenmarkt, zur Arbeits- und Sozialpolitik und zu Finanzthemen wie zu der wichtigen Diskussion über den KMU-Unterstützungsfaktor. In Sachsen-Anhalt sind die Landtagswahlen bereits Geschichte und die neue Koalition hat ihre Arbeit aufgenommen. Mittlerweile sind die ersten 100 Tage vergangen. Aktuell beginnen die Haushaltsberatungen, welche als erster großer Test für das neue schwarzrot-grüne Bündnis zu betrachten sind. Für uns sind Mehrausgaben über einen ausgeglichenen Haushalt hinaus nicht verhandelbar. Neue Schulden sind eine Bürde für die Zukunft unseres Landes. Sie gehen zu Lasten künftiger Generationen und gefährden neue Investitionen, die das Land auch in Zukunft dringend braucht. Die Koalitionsverhandlungen waren von zahlreichen sozialpolitischen Wünschen der Koalitionspartner bestimmt. Trotzdem ist es gelungen, wirtschaftspolitische Forderungen wie die Meistergründungsprämie, die Einführung von Praktikumsgutscheinen oder eine Bundesratsinitiative zur Rücknahme der Sozialversicherungspflicht in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Dagegen konnte man öffentlich kaum etwas über die Abgabe des Wirtschaftsministeriums an einen Koalitionspartner hören oder noch besser lesen. Jetzt muss umso mehr denn je darauf geachtet werden, dass die umfänglichen Forderungen des CDU-Wirtschaftsflügels für den Mittelstand umgesetzt werden. Dazu zähle ich u.a. eine im Bundesvergleich überdurchschnittliche Investitionsquote, die stetige Arbeit am Bürokratieabbau sowie den weiteren Ausbau der Vernetzung von Wissenschaft und Unternehmen sowie die Stärkung der MINT-Ausbildung an unseren Schulen und Hochschulen. Als Mittelstandspolitiker in der CDU ist es unsere Aufgabe, die Umsetzung dieser Maßnahmen in Sachsen-Anhalt einzufordern. Bitte zögern Sie nicht, uns zu informieren, wenn sich für Sie Schwierigkeiten im Unternehmen durch politische Entscheidungen auf Landesebene ergeben sollten. Es ist mir an dieser Stelle ein Bedürfnis, dem bisherigen Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Hartmut Möllring Dank für seine geleistete Arbeit auszusprechen. Ohne ihn wäre der Hochschulkompromiss nie in dieser Form zustande gekommen. Zudem war er immer ein wichtiger und offener Ansprechpartner für unsere Anliegen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich über Ihre Anregungen!

Ihr Sven Schulze

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Gemeinsam die Digital-Union vollenden – zum Wohle unsere Bürger und unserer Wirtschaft Einer unserer größten Trümpfe in Europa ist der gemeinsame Binnenmarkt mit fast 510 Millionen Verbrauchern und über 20 Millionen Unternehmen. In der offline-Welt sind im Binnenmarkt die meisten Grenzen verschwunden – im digitalen Bereich gibt es allerdings immer noch zu viele davon: als Konsequenz können Bürger bestimmte Waren und Dienstleistungen im Internet aus dem EU-Ausland nicht erwerben, sind Internetfirmen und Startups in ihren Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Wachstum eingeschränkt und können Unternehmen und Regierungen das Potenzial digitaler Technologien nicht voll ausschöpfen. Die Möglichkeiten sind allerdings enorm: Der Abbau regulatorischer Schranken und der Übergang von 28 nationalen Märkten zu einem digitalen Binnenmarkt könnte jährlich 415 Mrd. Euro zu unserer Wirtschaft beitragen und Hunderttausende neuer Arbeitsplätze schaffen. Europa hat das Potenzial, in der digitalen Weltwirtschaft in Führung zu gehen. Wir dürfen nicht länger warten und müssen entscheidende Fortschritte im digitalen Bereich machen – zum Wohle von Bürgern und Unternehmen in der Europäischen Union. Deshalb haben wir die Vollendung des digitalen Binnenmarkts zu einer der Prioritäten der Europäischen Kommission gemacht. Europa muss die Herausforderungen meistern und die Chancen der durch digitale Technologien getragenen Revolution nutzen.

Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft 4

Ein wichtiger Aspekt ist die digitale Infrastruktur: hochwertige Telekommunikationsnetze und Informations- und Kommunikationstechnologie bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie können uns im Alltag unterstützen und Europas wirtschaftlichen Aufschwung vorantreiben. Aber der Telekomsektor ist einem strukturellen Wandel unterworfen und krankt immer noch an abgeschotteten nationalen Märkten.

Die Kommission hat die Neufassung des Telekomregulierungsrahmens vorgelegt, um ein wahrhaft europäisches Telekomnetz, das höchsten Ansprüchen an die Konnektivität genügt, zu schaffen. Ein anderer grundlegender Erfolgsfaktor ist die Cybersicherheit: ich messe dieser Frage ebenfalls große Priorität bei. Wir haben mit der kürzlich von Parlament und Rat verabschiedeten Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit erstmals dieses Thema auf europäischer Ebene gesetzgeberisch verankert. Mit unserem public-private partnership zur Cybersicherheit setzen wir forschungspolitisch Akzente in diesem Bereich und bringen relevante Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammen. Auch darüber hinaus werde ich Anstöße geben, um Bürgern, Unternehmen und Behörden modernste digitale Sicherheitstechnologien zugänglich zu machen. Wir müssen unsere Unternehmen für das digitale Zeitalter fit machen. Bei der Digitalisierung der Industrie werden in Europa gemischte Ergebnisse erzielt. Zwar sind in einigen Sektoren europäische Unternehmen beim Einsatz von neuen Technologien und Geschäftsmodellen führend, aber in etlichen Bereichen muss noch viel getan werden. Doch nicht nur Unternehmen, auch unsere Bürgerinnen und Bürger müssen ans digitale Zeitalter herangeführt werden. Wir müssen die digitale Kompetenzlücke in Europa schließen und prüfen, wie die Europäische Union den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderung helfen kann. Dies erfordert ein gemeinsames Engagement, um angemessene digitale Kompetenzen für unsere Arbeitskräfte zu entwickeln. Die Herausforderungen sind groß – und die Chancen auch. Ich setze darauf, dass alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen, um die Möglichkeiten zu nutzen und die Digital-Union in Europa zu realisieren.


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Der Parlamentskreis Mittelstand - PKM Europe - stellt sich vor Wachstum in Europa ist nicht denkbar ohne die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). 99,8 Prozent aller europäischen Unternehmen sind KMU und bilden die Basis für Innovationen, Wettbewerb und Arbeitsplätze. Als KMU gelten nach Definition der Europäischen Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Sie sollen einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. Um ihre Wachstumsimpulse entfalten zu können, braucht der Mittelstand geeignete Rahmenbedingungen. Deshalb hat sich eine Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten des Europäischen Parlamentes zum Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe) zusammengeschlossen. Als Europaabgeordneter bin ich Mitglied dieses Kreises und setze mit Hilfe des PKM meine Mittelstandspolitik im Europäischen Parlament um. Die Stabilität des Euro, der Brexit, die Revision der Entsenderichtlinie, die Schaffung einer Säule sozialer Rechte oder die Begründung einer Kapitalmarktunion sind nur einige von vielen Themen, die in Europa anstehen und bei denen wir rechtzeitig ansetzen müssen. In Sachsen-Anhalt, im Europäischen Parlament oder auch im Bundestag schauen wir uns die Gesetzesvorschläge aus Brüssel genau an und versuchen rechtzeitig auf diese Einfluss zu nehmen. Denn nur wer sich frühzeitig klar positioniert, verhindert im Nachhinein viel Ärger für die Betriebe und ihre Belegschaften. Dabei ist die Vernetzung mit den PKMs auf Bundes- und Landesebene genauso wichtig wie der Austausch mit Vertretern der mittelständischen Wirtschaft. Regelmäßige Informationsveranstaltungen, interne Treffen und auch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit machen unsere parlamentarische Arbeit schlagkräftiger und für eine breite Öffentlichkeit in Brüssel sichtbar.

Treffen des PKM Europe in Brüssel

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Herausforderung Digitalisierung PKM Europe goes digital - Digitaler Binnenmarkt Der Dachdecker, der mit seiner Drohne die Dächer kontrolliert, oder die maßgeschneiderte Innenausstattung vom Schreiner von nebenan - bestellt über deren hauseigene Website sind Beispiele für Veränderungen, die auf das Zeitalter der Digitalisierung zurückzuführen sind. Sicherlich ist die Digitalisierung punktuell weit fortgeschritten - sei es im Handwerk oder in der Industrie. Dennoch stellt sie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen: Angst vor Sicherheitslücken, fehlende (Daten-)Ressourcen oder mangelndes digitales Konzept. Studien zufolge sind nur 5 % der KMU vollkommen vernetzt. Deswegen ist und wird die Tatkraft des PKM Europe auch hier in Zukunft gefragt sein. So hört das Thema Digitalisierung nicht bei dem deutschen Projekt Industrie 4.0 auf.

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Die Europäische Kommission hat im Mai 2015 ihre Strategie für einen europäischen digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Aufgefächert auf drei Säulen will die Kommission: (1) einen besseren Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmer durch ein angepasstes Kauf- sowie Urheberrecht, bei der Paketzustellung und den Mehrwertsteuer-Reglungen schaffen; (2) die richtigen Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienste aufbauen. Hier sind u.a. Maßnahmen zu den Telekommunikationsvorschriften geplant; (3) das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft zur Regelungen zu Dateneigentum, Cloud, IKTNormungen und E-Government ausschöpfen.


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Berichterstattung zum Online-Kaufrecht Auch beim digitalen Binnenmarkt gibt es kritische Portfolios. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen könnten durch den im Dezember 2015 veröffentlichten Vorschlag über vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und des Fernabsatzes von Waren unverhältnismäßig stark belastet werden. Für den PKM Europe ist der Vorschlag in seiner aktuellen Fassung nicht akzeptabel. Die Kommission fordert statt einer Mindest- eine vollständige Harmonisierung der Vertragsmäßigkeitskriterien des Kaufrechts. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass exportierende Unternehmen die unterschiedlichsten Verbraucherschutzvorschriften beherrschen und befolgen müssen.

Der PKM Europe tritt dementsprechend dafür ein, dass das Herkunftslandprinzip nur für den OnlineWarenhandel. Andernfalls würden KMU im Beratungsund Kontrollaufwand des Kaufrechts ersticken. Auch die Verlängerung der Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 2 Jahre ist meinen Kollegen und mir ein Dorn im Auge. Hinzu kommt, dass die Kommission die Gewährleistungsbedingungen von den im Internet erworbenen Waren neu regeln will. Die 2-jährige Gewährleistungspflicht für online gekaufte Sachgüter führt zu einer Spaltung in Online- und Offline-Handel.

Unternehmen können es sich im Zeitalter der Digitalisierung nicht leisten, andere Konditionen beim OfflineVerkauf als beim Online-Verkauf bereitzustellen. Langfristig wird sich die Erkenntnis beim Verbraucher durchsetzen, dass bessere Mängelrechte beim OnlineKauf gegenüber dem im stationären Einzelhandel vorherrschen. Deswegen setzt sich der PKM-Europe für eine ausbalancierte Lösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen ein. Kunden müssen die gleichen Standards zugesichert werden, ohne dabei den Unternehmen weitere Auflagen aufzubürden.

Eine Bestandsaufnahme zum Geoblocking Als Abgeordneter im Europäischen Parlament für Sachsen-Anhalt bin ich ständig in zwei Ländern zu Hause. Wenn ich meine Waren über das Internet bestelle, sehe ich mich immer öfters mit zwei unterschiedlichen Preisen abhängig von meinem aktuellen Standort konfrontiert. Um dem zu begegnen, hat die Kommission im Mai dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen gegen Geoblocking aufgrund des Wohnsitzes vorgelegt.

Nach den Plänen der Kommission darf der Zugang zu Online-Portalen Kunden aus anderen Mitgliedstaaten weder automatisch verwehrt werden, noch darf es ein automatisches „Rerouting“ - eine Umleitung auf nationale Webseiten mit möglicherweise kostspieligeren Angeboten - geben. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen - seien es Videos oder Sportübertragungen - fallen nicht unter diesen Vorschlag. Laut Kommission birgt der Vorschlag aber keine Pflicht für Unternehmer, Produkte in andere Mitgliedsländer zu liefern.

Vorgesehen sind lediglich dieselben Lieferkonditionen wie für lokale Kunden. Postalische und bürokratische Kosten, die durch eine Auslieferung nach Lappland oder Malta, entständen, wären für ein kleines Unternehmen aus Sachsen-Anhalt nicht tragbar. Dennoch darf keine Pflicht für Unternehmen bestehen, mit einem bestimmten Kunden einen Vertrag abzuschließen (Kontrahierungszwang). Das Ziel des PKM Europe ist es daher, die unternehmerische Freiheit zu sichern.

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Neues aus der Arbeits- und Sozialpolitik Entsenderichtlinie Am 8. März 2016 hat die EU–Kommission ihren Vorschlag zur Revision der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) vorgestellt.

Die Anwendung der Regeln allgemeinverbindlicher Tarifverträge, die bisher auf entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und baunahen Gewerbe beschränkt war, wird auf alle Wirtschaftszweige ausgeweitet.

Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Option erhalten, Unternehmen dazu zu verpflichten, Unteraufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern bestimmte Entlohnungsbedingungen einräumen.

Um welche Änderungen geht es?

Bei Entgelten aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, die auf entsandte Arbeitnehmer anzuwenden sind, wird der Begriff „Mindestlohnsätze“ durch „Entlohnung“ ersetzt.

Für mich als Mittelstandspolitiker sind diese Änderungen so nicht akzeptabel. Denn sie verursachen ein Mehr an Bürokratie - gerade bei KMUs- und damit hohe Kosten. Wir laufen Gefahr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit massiv einzuschränken und den Binnenmarkt zu lähmen.

Für grenzüberschreitende Entsendungen von Arbeitnehmern soll ein Zeitrahmen von maximal 24 Monaten eingeführt werden. Spätestens mit Ablauf dieser Frist soll der Staat, in den der Arbeitnehmer entsandt worden ist, als derjenige gelten, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Zusätzlich sollen Entsendezeiten unterschiedlicher Arbeitnehmer kumuliert werden, wenn diese die gleiche Tätigkeit am gleichen Ort ausführen und die Entsendungsdauer mindestens sechs Monate beträgt.

Die in der Entsenderichtlinie enthaltene Klarstellung, dass die relevanten Bestandteile der Mindestlohnsätze durch die Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats bestimmt werden, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt worden ist, wird gestrichen und umformuliert.

Ich werde mich über den PKM Europe und im Arbeitsund Sozialausschuss des Europaparlaments für eine tragfähige Lösung für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt einsetzen.

Die duale Ausbildung - ein Erfolgsgarant in krisengeschüttelten Zeiten Die duale Ausbildung steht nicht nur in Deutschland für Qualität und eine geringe Jugendarbeitslosigkeit, sondern wird in der Europäischen Union immer wieder als Referenzmodell aufgeführt. Deswegen sollte die Entwicklung des dualen Systems auch weiterhin in den anderen Mitgliedstaaten gefördert werden. Die Europäische Kommission und auch viele andere Mitgliedstaaten haben mittlerweile die vielen Vorzüge des dualen Systems nach deutschem Vorbild im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit erkannt. Infolgedessen haben die Bildungsminister in ihrer Rigaer Schlussfolgerung aus dem Jahr 2015 die Förderung einer innovativen und wettbewerbsfähigen,

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beruflichen Aus- und Weiterbildung als zentrales Ziel hervorgehoben. Darüber hinaus unterstreicht das RigaKommuniqué die Rolle von Kammern und Betrieben als Dreh- und Angelpunkt in der Ausbildung. Vorab zu der im Juni veröffentlichten Mitteilung zur Europäischen Agenda für neue Kompetenzen (mehr dazu im nächsten Abschnitt) haben wir eine Frühstücksdebatte mit der Generaldirektion Bildung und Kultur organisiert. So konnten wir die Kommission entscheidend auf die Bedeutung und Notwendigkeit des dualen Ausbildungssystems hinweisen.

Mit Erfolg: Auf Mitwirken des PKM Europe finden sich in eben dieser Mantelmitteilung zahlreiche Bekenntnisse zum dualen System. Konkret wird vom 5.-9. Dezember die europäische Woche zur beruflichen Kompetenz stattfinden. Zusammen mit dem PKM Europe begrüße ich diese Entwicklung: Es zeigt, dass die berufliche Bildung nicht mehr die zweite Geige spielt. Um auf den Stellenwert der dualen Ausbildung weiter aufmerksam zu machen, nehme ich gemeinsam mit den Vorsitzenden des PKM Europe an der europäischen Woche der Ausbildung teil.


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Die neue europäische Agenda für Kompetenzen und der Zugang zu reglementierten Berufen Stichwort: Meisterbrief Im Juni hat die Kommission im Rahmen einer Mitteilung ihre Pläne zur Steigerung des Kompetenzniveaus vorgelegt. Mit der „neuen europäischen Agenda für Kompetenzen“ reagiert sie mittels zehn Maßnahmen auf den Fachkräftemangel sowie die Arbeitslosigkeit besonders in den europäischen Südstaaten. Bis Ende 2017 möchte die Kommission u.a. Vorschläge zum Ausbau digitaler Fähigkeiten sowie zur besseren Erfassung von Fertigkeiten von Migranten lancieren. Trotz des Bekenntnisses zur Berufsausbildung in der Agenda sind die konkret vorgeschlagenen Maßnahmen zu ambitioniert und trügerisch. (1) Der Empfehlungsvorschlag zu einer Kompetenzgarantie an die Mitgliedstaaten ist nicht von allen Mitgliedsländern zu schultern. Zudem weckt der Begriff „Garantie“ falsche Hoffnungen bei den Betroffenen. (2) Auch die vorgeschlagene Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist mit Vorsicht zu betrachten. Zudem soll Anfang 2017 ein Vorschlag zur Modernisierung des europäischen Leistungspunktesystems der Berufsbildung, des sogenannten ECVET, vorgelegt werden. Demnach soll die Leistungsbeurteilung basierend auf verschiedenen Modulen stattfinden. Der PKM Europe fordert, dass der EQR ein Transparenzinstrument bleibt, und nicht zu einem Anerkennungsinstrument umgewandelt wird. Darüber hinaus darf eine Modularisierung der Leistungsbewertung nicht den bewehrten deutschen Ansatz einer ganzheitlichen Ausbildung konterkarieren.

Das Thema „Meisterbrief“ bzw. Zugang zu reglementierten Berufen bleibt nach wie vor auf dem Radar des PKM Europe. Im Zuge der Liberalisierungsinitiative der Europäischen Kommission bei Berufszugängen haben in einem ersten Schritt gegenseitige Überprüfungen der Mitgliedsstaaten zu den Berufsreglementierungen stattgefunden. Anschließend waren die Mitgliedstaaten aufgefordert worden, sogenannte nationale Aktionspläne vorzulegen. Diese Pläne legen dar, was für Maßnahmen im Einzelnen getroffen wurden bzw. geplant sind, um den Berufszugang zu den reglementierten Berufen zu erleichtern. Bis Ende August stehen ebendiese Pläne noch zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung. Der PKM Europe hat sich in zahlreichen Treffen mit der für den Binnenmarkt zuständigen Kommissarin Frau Bieńkowska und ihrem Kabinett für den Erhalt des Meisterbriefs stark gemacht. Die Kommission hat ihren Diskurs inzwischen gemäßigt und Frau Bieńkowska den Meisterbrief als „sicher“ bezeichnet. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Kommission auf die Ergebnisse der Konsultation reagieren wird. Der Meisterbrief ist nicht nur ein Gütesiegel für den Verbraucher; er ebnet auch den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit und ist somit ein entscheidender Grund für viele Schulabgänger, eine Ausbildung zu beginnen. Deswegen werden wir bei unseren Bemühungen um den Meisterbrief auch in Zukunft nicht nachlassen.

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Unsere Finanzthemen EU-Kommission plant Neuregelung der Mehrwertsteuersätze Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine bedeutende Rolle für den europäischen Binnenmarkt. Das heutige Mehrwertsteuersystem, welches übrigens nie als endgültige Lösung geplant war, gilt als fragmentiert, zu kompliziert, insbesondere für KMU, und zu anfällig für Betrug. Schätzungen zufolge liegen die Mehrwertsteuereinbußen in der Europäischen Union infolge des grenzüberschreitenden Betrugs bei rund 50 Mrd. EUR jährlich. Der PKM Europe ist der Meinung, dass dieses System dringend einer Reformierung bedarf. Ein Vorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr, der noch im Jahr 2016 vorgelegt werden soll, sowie ein für 2017 vorgesehenes Paket zur

Mehrwertsteuervereinfachung zielen explizit auf die Wachstumsförderung von KMU ab. Trotz der Fokussierung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Fazit des PKM Europe über den im April vorgelegten Mehrwertsteuer-Aktionsplan ernüchternd. Die Kommission hat viele von den im Vorfeld angesprochenen Themen nicht in ihrem Aktionsplan aufgegriffen, geschweige denn konkrete Legislativvorschläge vorgebracht. Aufgrund der notwendigen Einstimmigkeit bei der Steuerpolitik im Rat - das heißt die Zustimmung aller 28 Mitgliedstaaten - gestaltet sich ein ambitioniertes Mehrwertsteuersystem als äußerst kompliziert. So stellt die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Autonomie bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze in Aussicht.

Für die Modernisierung ebendieser Mehrwertsteuersätze schlägt die Kommission zwei Optionen vor: Die Listen mit ermäßigten Waren und Dienstleistungen sollen vergrößert werden und weniger europäischer Aufsicht unterliegen oder ganz abgeschafft werden. Dadurch wird es einen noch unaufdringlicheren Dschungel von verschiedenen Mehrwertsteuersätzen geben als ohnehin schon. Der PKM Europe ist sich einig: Dies führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand für international tätige Mittelständler. Außerdem sind Wettbewerbsverzerrungen nicht ausgeschlossen. Wir als Mittelstandsvertreter setzen uns deshalb für eine europaweite einheitliche Liste ein, damit jedes Unternehmen sofort weiß, welches Gut wie hoch besteuert wird.

„AnaCredit“ - Pläne zum europäischen Kreditmeldewesen Neben dem Thema KMU-Unterstützungsfaktor haben wir, der PKM Europe, im vergangenen Jahr beträchtlich am sogenannten „Ana-Credit“ gearbeitet. Die finale Verordnung der Europäischen Zentral Bank (EZB) vom Mai 2016 ist immerhin eine abgeschwächte Version des Verordnungsvorschlags aus dem Dezember 2015. Das heutige Ergebnis betrachten wir Mittelstandspolitiker weiterhin als äußert unbefriedigend, unverhältnismäßig und zutiefst bürokratisch. Zumal auch die Öffentlichkeit nicht zu dem Vorhaben der EZB konsultiert wurde und es somit keine Legitimation (durch diese) gibt.

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Bei dem sogenannten „Ana-Credit“ handelt es sich um das Analytical Credit Dataset oder auf Deutsch um eine Weiterentwicklung der Datenbasis im Kreditmeldewesen. Ziel ist die Einrichtung eines zentralen Kreditregisters für alle Mitgliedsstaaten im EUR-System ab 2018, das auf verschiedenen Kreditdaten und einer deutlich reduzierten Meldeschwelle basiert.

und Adresse des Kreditnehmers, Unternehmensumsatz sowie die Kreditkonditionen. Der PKM Europe sieht hierbei keinen Mehrwehrt: Den Kreditinstituten und ihren Kunden droht ein erheblicher Mehraufwand für die Erfassung und Pflege der Datenbestände, ohne dass ein impliziter Zuwachs an Sicherheit des europäischen Bankensystems erkennbar wäre.

Der PKM Europe hat sich im Vorfeld zu der Erlassung vergeblich für die bürokratische Entlastung von kleineren und mittelständischen Instituten insbesondere bei der deutschen Vertreterin bei der EZB eingebracht. Schon ab eines Kreditvolumens von 25.000 Euro fordert die EZB knapp 100 statistische Angaben - u.a. Name

Die „AnaCredit“-Verordnung erlaubt den jeweiligen nationalen Zentralbanken, Meldeerleichterungen für besonders kleine Kreditinstitute einzuführen. Wir als PKM Europe dringen inständig darauf, dass die Deutsche Bundesbank von ihrem Spielraum für die kleinen und mittleren Institute Gebrauch macht.


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Diskussion über den KMU-Unterstützungsfaktor Auch im Bankenbereich ist der PKM Europe ein aktiver Mitspieler. Zusammen mit meinen Mittelstandskollegen setze ich mich für den erleichterten Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) zu Finanzierungsmöglichkeiten ein. Es sind die klassischen Bankkredite, die mit 75% seit jeher die wichtigste Finanzierungsquelle von KMU bilden. Deswegen ist es entscheidend, die Kapazität von Banken zur Kreditvergabe insbesondere an kleine und mittelständische Firmen zu stärken. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem KMU-Unterstützungsfaktor zu. Durch den KMU-Unterstützungsfaktor müssen Mittelstandskredite mit weniger Eigenkapital hinterlegt werden. Dies macht die Vergabe von Krediten an KMU attraktiver.

Der KMU-Unterstützungsfaktor wurde 2013 im Rahmen der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) unter einem Prüfungsvorbehalt eingeführt. Für Ende 2016 ist ein Novellierungsvorschlag ebendieser Richtlinie geplant. Im Zug dessen wird die Kommission auch ihre Pläne zum KMU-Unterstützungsfaktor vorlegen. Der PKM Europe traf sich daher im Mai erfolgreich mit Kommissionsvertretern: Der damalige EU-Kommissar für die Kapitalmarktunion Lord Hill sicherte bereits vor der Veröffentlichung des für Anfang 2017 anberaumten Berichts den Fortbestand des KMU-Unterstützungsfaktors zu. Um dem Investitionsbedarf des Mittelstandes nachzukommen, fordert der Parlamentskreis Mittelstand nun die Anhebung des Schwellenwerts, bis zu welchem der Unterstützungsfaktor greift, sodass sich noch mehr KMU-Kredite für geringere Kapitalanforderungen qualifizieren können.

Im Gespräch mit Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands im Europaparlament in Brüssel 11


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PKM Get-Together 2016 In diesem Jahr ging das PKM Get-Together in die zweite Runde. Ziel des Events ist es, Mittelständler aus Deutschland mit europäischen Entscheidungsträgern zusammen zu bringen und über mittelstandsrelevante Anliegen zu diskutieren. Nachdem wir im Vorjahr unsere Auftaktveranstaltung mit Frans Timmermans, erster Vize-Präsident der Europäischen Kommission, feiern konnten, war es dem PKM Europe dieses Jahr gelungen, die Erfolgsgeschichte der Veranstaltung fortzusetzen. Mit Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie und Handelskammertages und Antonio Tajani, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, waren auch dieses Jahr wieder hochrangige Vertreter des Mittelstandes zugegen. Gemeinsam mit über 150 Mittelständlern wurde über die Bedeutung des gemeinsamen Binnenmarkts mit offenen Grenzen sowie den Zugang zu Finanzierung für KMU debattiert. Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein funktionierender Binnenmarkt Grundvoraussetzung für den Erfolg Europas ist. Bei der Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts macht sich der PKM Europe weiter für Bedingungen stark, die den Mittelstand entlasten und nicht unnötig belasten.

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Veranstaltungen des PKM wie hier das „PKM get together“ in Brüssel sind immer gut besucht


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Im Dialog mit Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Zu Gast bei der GETEC AG mit dem FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner MdL und Dr. Karl Gerhold, geschäftsführender Gesellschafter

Besuch der Hafenbetrieb Aken GmbH auf Einladung von Angela Herzog, Mitglied im MIT-Landesvorstand, Landrat Uwe Schulze und Dietmar Krause MdL (Foto: Marina Jank)

Wirtschaftsfrühstück mit dem Naumburger Unternehmerverein und Daniel Sturm MdL

Sommerempfang der DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V. in Bitterfeld-Wolfen auf Einladung ihres Präsidenten Michael Schmidt

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Vorgestellt: Die Arbeit im Bundesvorstand der MIT Nach den Wahlen im Rahmen des Bundeskongresses 2015 in Dresden hat sich der MIT-Bundesvorstand neu konstituiert. Für den Landesverband Sachsen-Anhalt wurde ich als Beisitzer neu in den Bundesvorstand gewählt. Dieser Vorstand hat seitdem bereits sieben Mal getagt. Schwerpunktthemen waren die Rücknahme der Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die Bewältigung der Energiewende, die duale Berufsausbildung oder der Bürokratieabbau in Deutschland. Auch bei der Erbschaftssteuerreform haben wir erfolgreich auf mittelstandsfreundliche Regelungen gedrungen. Unser MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann MdB hat sich im CDU-Bundesvorstand dafür eingesetzt, die Bewältigung der Flüchtlingskrise über andere noch zu lösende Probleme zu stellen. So ist die Stabilität der Haushalte der einzelnen Mitgliedsstaaten und die Bewältigung der Bankenkrise unabdingbar für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Europa. Darüber hinaus sprach sich der Bundesvorstand mehrfach für die Umsetzung der Freihandelsabkommens TTIP und CETA aus.

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Im Bundesvorstand arbeite ich in der Sozialkommission mit. Als ein weiterer Vertreter Sachsen-Anhalts in einer der MIT-Kommissionen auf Bundesebene arbeitet Dr. Hans-Joachim Sander in der Energiekommission. Klaus-Dieter Weber gehört als kooptiertes Mitglied ebenfalls dem MIT-Bundesvorstand an. Regelmäßig informiere ich den MIT-Landesvorstand Sachsen-Anhalt über die Aktivitäten des Bundesverbands. Dieser hat bereits mehrere gut frequentierte Veranstaltungen wie die Zukunftsmesse „Future“ oder die Verleihung des „Deutschen Mittelstandspreises“ durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine Kreisvorsitzendenkonferenz in Berlin und eine Klausurtagung in Bamberg abgehalten. Ein zentrales Thema in den nächsten Monaten wird die Vorbereitung der Bundestagswahl 2017 sein. Bei der Beratung des Wahlprogramms gilt es, den Positionen der Wirtschaft Gewicht zu verleihen und zu gewährleisten, dass unsere Forderungen später auch umgesetzt werden.

Zu Gast bei der MIT-Kreisvorsitzendenkonferenz zusammen mit Armin Burger, kooptiertes Mitglied im MIT-Landesvorstand Sachsen-Anhalt, Dr. Bernhard Voigt, MIT-Kreisvorsitzender Harz und Torsten Alsleben, Hauptgeschäftsführer der MIT-Deutschlands


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Streiflichter aus der Arbeit der MIT

Redner bei der Verleihung des „Großen Preis des Mittelstandes“ der Oskar-Patzelt-Stiftung

Gemeinsame Treffen der MIT Sachsen-Anhalt und Niedersachsen

Gespräch beim Parlamentskreis Mittelstand mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder

Regelmäßiger Gedankenaustausch auf Bundesebene mit allen Ebenen der MIT

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Kontakt und Impressum Büro Brüssel

Büro Magdeburg

Sven Schulze MdEP (V.i.S.d.P.) Europäisches Parlament

Sven Schulze MdEP Büro Sachsen-Anhalt

ASP 15 E 218 Rue Wiertz 60 B - 1047 Brüssel

Fürstenwallstr. 17 39104 Magdeburg

Tel: +32 (0) 2 28 37207 Fax:+32 (0) 2 28 49207

Telefon: +49 (0) 391-5666866 Fax: +49 (0) 391-5666867

E-Mail: sven.schulze@ep.europa.eu

Internet: www.schulze-europa.de


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