CKS_07.08.2011

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Sonntag, den 7. August 2011 • Nr. 31/32. Jahrgang Mühlenstraße 8 A, 29221 Celle, Telefon (0 51 41) 92 43-0

Ab Ende 2011 neues Kältemittel in Automobilklimaanlagen

Beitrag zum Klimaschutz oder tickende Zeitbombe? CELLE (ram). Spätestens 2012 wird es sicherlich auch endlich mal wieder einen heißen Sommer geben, und dann wird in den Klimaanlagen vieler neuer Autos das neue Kältemittel 1234yf sein, das ab Ende 2011 eingeführt wird. Doch über dieses Kältemittel wird eine kontroverse Sicherheitsdiskussion geführt. Bisher wurde in Kfz-Klimaanlagen als Kältemittel das extrem umweltschädliche fluorierte Treibhausgas Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Die EU-Richtlinie über Emissionen aus Kfz-Klimaanlagen verbietet dessen Einsatz in neuen Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen seit 1. Januar 2011. Als mögliche alternative Kältemittel wurden von der Automobilindustrie Kohlendioxid (CO2) und ein fluorierter Stoff, 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (1234yf ), betrachtet. Aus Klimaschutzgründen favorisiert

das Umweltbundesamt CO2 als Kältemittel für Automobilklimaanlagen. Der Stoff 1234yf ist als Kältemittel ein relativ neuer Stoff, mit spezifischen Stoffeigenschaften, die beim Einsatz als Kältemittel kritisiert werden: 1234yf sei brennbar und bilde beim Verbrennen Fluorwasserstoff. Und 1234yf habe ein Treibhauspotenzial, das viermal so hoch sei wie das Treibhauspotenzial von CO2. Viel gravierender sei nach Ansicht des Bundesumweltamtes die technische Möglichkeit, in Fahrzeugklimaanlagen mit

1234yf das noch klimaschädlichere R134a nachzufüllen. In CO2-Klimaanlagen lasse sich dagegen nur CO2 als Kältemittel nachfüllen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wurde damit beauftragt, Messungen zum Brandverhalten des Kältemittels 1234yf im Vergleich mit dem bisher eingesetzten Kältemittel R134a vorzunehmen. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass das Kältemittel 1234yf eine untere Explosionsgrenze von 6,2 molProzent und eine obere Explo-

In den Klimaanlagen von neuen Automobilen wird ab Ende diesen Jahres nach und nach das neue Kältemittel 1234yf zum Einsatz kommen. Fotos: Müller

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sionsgrenze von 14,4 mol-Prozent habe. 1234yf sei nicht so leicht entzündlich wie Propan oder Benzindämpfe, es müsse aber wegen seiner niedrigen unteren Explosionsgrenze als leicht entzündlich gekennzeichnet werden. Das Entzündungsverhalten 1234yf gegenüber entzündlichen Quellen wie Funkensprühen sei unberechenbar und unvorhersehbar, so ein weiteres Prüfergebnis. Es hänge stark von den Gegebenheiten ab, unter denen das Kältemittel freigesetzt werde (zum Beispiel: Unfallsituation, Veränderungen am Fahrzeug durch den Unfall oder Brandentstehung). Damit sei ein vorsorgendes Risikomanagement erschwert. Die minimale Entzündungstemperatur von 1234yf betrage 405 Grad Celsius. Dies sei die niedrigste Temperatur, bei der eine eigenständige Entzündung in der Luft erfolge. In der Praxis seien meist höhere Oberflächentemperaturen für eine Entzündung des reinen Gemisches von 1234yf mit Luft erforderlich. Bei einer Freisetzung von 1234yf aus einer Automobilklimaanlage trete immer auch Kälteöl mit aus. Im Falle eines Unfalls oder eines durch andere Ursachen ausgelösten Brands könnten auch Kraftstoffdämpfe in der Luft vorhanden sein. Beides senke die Entzündungstemperatur und die untere Explosionsgrenze. Die Bundesanstalt weist daraufhin, dass die durch 1234yf verursachte zusätzliche Brand- und Explosionsgefahr im Hinblick auf die Gefährdung durch alle anderen Brennstoffe und Materialien vergleichbar niedrig sei. Die Gefahren durch 1234yf würden sich aus den Zersetzungsprodukten im Brandfall ergeben - in Deutschland würden jährlich bis zu 40.000 Fahrzeuge brennen.

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Abschirmung heißer Oberflächen im Motorraum, der Einbau eines automatischen Löschsystems im Motorraum, sowie Maßnahmen, die eine Einleitung von Fluorwasserstoff in den Passagierraum im Gefahrenfall unmöglich machen und Maßnahmen zur Vermeidung der Funkenbildung auch im Falle eines Unfalls. Und auch Rettungskräfte müssten informiert sein. Andreas Lamm, der in Celle als Klimaexperte für die KfzInnung und die Kreishandwerkerschaft die hiesigen Betriebe mit Blick auf den Einsatz des neuen Kältemittels schult, sieht auch ein Problem darin, dass dieses Kältemittel brennbar sei. Er betont aber: „Es ist nicht leicht entzündlich. Bei einem normalen Unfall passiert nichts. Wenn jemand einen Auffahrunfall hat und das Kältemittel entweicht, weil vorne der Kondensator defekt ist, dann geschieht dies schlagartig. Und damit ein Gemisch überhaupt anfängt zu brennen, muss ein gewisses Luft-GasVerhältnis vorhanden sein.“ Weiter auf Seite 2

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Eindeutig kritisch bewertet die Bundesanstalt die Bildung gefährlicher Mengen von Flusssäure, wenn 1234yf auf Entzündungsquellen treffe, beispielsweise auf offene Flammen oder heiße Oberflächen. Bei beinahe allen Tests, in denen das Kältemittel unter definierten Testbedingungen freigesetzt wurde, hätten die ermittelten Werte von Flusssäure den auch von der Automobilindustrie als Maßstab gewählten Wert für die menschliche Gesundheit überschritten. Flusssäure ist ein starkes Kontaktgift und führt schon in geringer Konzentration zur Ätzung der Schleimhäute, besonders der oberen Luftwege, der Augen, aber auch der Haut. Längerer Kontakt oder Einatmung hoher Konzentrationen führt kurzfristig den Tod herbei. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass mit dem Einsatz von 1234yf Gefahren verbunden seien, macht das Bundesumweltamt deutlich. Im Falle eines Einsatzes von 1234yf müssten viele Maßnahmen zur Vorsorge getroffen werden, wie zum Beispiel eine konsequente

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