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Strecken der OHE sichern

Markt öffnete die Pforten

WG stellte Antrag zum Haushalt

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Sonntag, den 29. November 2015 • Nr. 48/36. Jahrgang Mühlenstraße 8 A, 29221 Celle, Telefon (0 51 41) 92 43-0

Celler Fachausschuss beriet über mehrere Bebauungspläne

Wohnen und Handel auf altem Feuerwehrgelände

CELLE (ram). Am vergangenen Donnerstag trafen sich die Mitglieder des Ausschusses für Stadtmarketing und Bauen der Stadt Celle im Neuen Rathaus zu einer öffentlichen Sitzung. Dabei wurde über mehrere Bebauungspläne, unter anderem das „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“, beraten. Zur Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Feuerwehr wurde 2014 ein Investorenwettbewerb ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs sei laut Stadtverwaltung der Ankauf der Fläche sowie die Umsetzung des entwickelten Konzeptes. Der Sieger des Wettbewerbes habe ein sehr attraktives Konzept vorgelegt, das zwei neue Gebäude vorsehe, in denen es jeweils im Erdgeschoss - auch größeren Einzelhandel und im jeweiligen Obergeschoss hochwertiges Wohnen geben soll.

Jedoch sei ohne die Anpassung des Planungsrechtes die Veräußerung beziehungsweise die Nachnutzung des Geländes nicht möglich, da der rechtskräftige Bebauungsplanes Nummer 66 Zweiter Teil der Stadt Celle „Nordwall mit anschließenden Randgebieten (Feuerwache)“ von 1980 für diesen Bereich die Gemeinbedarfsfläche „Feuerwache“ festsetze. Um eine adäquate Nachnutzung unter anderem des ehemaligen Feuerwehrareals zu ermöglichen beziehungs-

weise das Planungsrecht anzupassen, sollte der Bebauungsplan Nummer 148 „Stadtquartier am Kleinen Plan“ neu aufgestellt werden. Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens habe sich jedoch herausgestellt, dass für die Umsetzung des Investorenwettbewerbs ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag höhere Rechtssicherheit für den Investor und die Stadt Celle darstelle. Die im Durchführungsvertrag zu regelnden Details, wie zum Bei-

Das geplante „Wohn- und Handelsquartier“ auf dem ehemaligen Feuerwehrgelände ist laut Stadtbaurat Ulrich Kinder ein wichtiger Baustein zur Entwicklung der Altstadt. Foto: Müller

spiel die Fassadengestaltung, könnten zum Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemacht werden. Sie würden damit gegenüber jedermann und nicht nur gegenüber dem Vertragspartner gelten. Beim Wechsel des Vorhabenträgers bedürfe es zudem der Zustimmung des Stadtrates. Zudem soll das Verfahren auf ein beschleunigtes Verfahren umgestellt werden. Stadtbaurat Ulrich Kinder hob hervor: „Für mich ist das ein ganz wichtiger Baustein für die Entwicklung der Altstadt.“ Von den Ausschussmitgliedern wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ einstimmig empfohlen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 21 der Stadt Celle „Einzelhandel Dörnbergstraße“. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Edeka Aktiv Marktes an der Ecke Dörnberg-/Wittinger Straße geschaffen werden. Das Plangebiet befinde sich im Ortsteil Hehlentor und habe eine Fläche von zirka 0,84 Hektar. Der Markt weise zurzeit eine Verkaufsfläche von 518 Quadratmeter auf. Dies sei laut Verwaltung heutzutage nicht ausreichend, um wettbewerbsfähig zu sein. Um auch zukünftig eine Nahversorgung des Quartiers zu gewährleisten, sei daher eine Verdoppelung der Verkaufsfläche auf zirka 1.100 Quadratmeter erforderlich. „Wir halten das für eine sinnvolle Maßnahme“, so Kinder zur geplanten Erweiterung. Der Ausschuss empfahl diesen Bebauungsplan einstimmig.

Es ist guter Brauch, dass alljährlich die Mädchen und Jungen eines städtischen Kindergartens den Weihnachtsbaum im Foyer des Neuen Rathauses von Celle schmücken. In diesem Jahr kamen die kleinen Weihnachtshelfer aus der Kindertagesstätte Schlösschen. Sie hängten allerlei Selbstgebasteltes an die Zweige. Foto: Müller

Verband Niedersächsischer Lehrkräfte fordert:

Vertretungsreserve soll Unterricht sicherstellen

CELLE. Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL/ VDR) fordert erneut die Einführung einer Vertretungsreserve zur Sicherstellung des Unterrichts an allen Schulen in Niedersachsen. Selbst eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent bedeute noch lange nicht, dass die volle Stundentafel erteilt werden kann. Entweder würden die Fachlehrkräfte fehlen und der Fachunterricht müsse ausfallen, oder der Unterricht müsse wegen langfristiger Ausfälle wie Schwangerschaften, Erkrankungen und ähnliches ersatzlos gestrichen werden. „Das ist leider Realität. Wir vom Verband Niedersächsischer Lehrkräfte fordern daher schon lange, eine Vertretungsreserve von mindestens fünf Prozent an jeder Schule vorzu-

halten. In der Wirtschaft würde jedes Unternehmen scheitern, das bei Ausfällen nicht auf Arbeitsreserven zurückgreifen könnte“, begründet VNL/VDRVorsitzender Manfred Busch die Verbandsforderung. Dem VNL/VDR ist klar, dass man Unterrichtsausfall nie ganz werde vermeiden können. Mehr Lehrkräfte durch eine Vertretungsreserve könnten aber helfen, dass Unterricht wenigstens nicht ersatzlos ausfalle. „Das sind wir unseren Schülerinnen und Schülern schuldig“, erklärt Busch abschließend.

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