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Sonntag, den 5. Juni 2016 • Nr. 22/37. Jahrgang Mühlenstraße 8 A, 29221 Celle, Telefon (0 51 41) 92 43-0
Celler Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste tagte
Sanierung der Hehlentorstraße soll in 2017 beginnen CELLE (ram). In der Alten Exerzierhalle tagte am vergangenen Mittwoch der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste der Stadt Celle. Dabei wurde unter anderem von der Verwaltung über den Sachstand des Hochwasserschutzes Allerinsel sowie über die Planungen für die Hehlentorstraße informiert. Grundlage für die Planungen des Hochwasserschutzes Allerinsel sei der Rahmenplanentwurf aus dem Jahr 2002. Es gebe drei Planfeststellungsabschnitte, die abschnittsweise umgesetzt wurden beziehungsweise werden. Die ersten beiden Abschnitte seien fertig, nun folge der dritte. Dabei gehe es um die Herstellung von Flutmulden und weitere Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern. Die Gesamtkosten würden zirka 8,2 Millionen
Euro betragen. Teile der Erdbaumaßnahmen seien bereits bis Ende 2014 fertig geworden - nun gehe es weiter. Die Bauarbeiten sollen im August starten. Laut Stadtbaurat Ulrich Kinder soll die Allerinsel bis Anfang 2017 hochwasserfrei sein. Informiert wurde anschließend durch den städtischen Verkehrsplaner Jörg Frohnert über die Planungen für die Hehlentorstraße, die eine der ältesten Straße sei. Sie sei Ein-
bahnstraße und für den Schwerlastverkehr gesperrt, wobei Anlieger freie Zufahrt hätten. In den 80er Jahren sei sie schon mal umgebaut worden. Die Verkehrsanlagen seien jedoch mittlerweile weitgehend abgängig. Auch die Beleuchtung müsse erneuert werden. Zudem seien die Schmutzwasserkanäle sowie die über 100 Jahre alten Regenwasserkanäle und Hausanschlüsse abgängig. Die Verkehrsanlagen sollen bestands-
Die Hehlentorstraße in der Celler Innenstadt ist abgängig und soll im kommenden Jahr komplett erneuert werden. Foto: Müller
„Sonderkonditionen für Stromkunden der Stadtwerke Celle“
„Das will ich auchä“
orientiert erneuert werden, so Frohnert. Die Gehwege werden gepflastert und die Fahrbahn erhalte eine Bitumen-Decke. Eine Bordanlage werde es nicht geben. Die Hehlentorstraße soll außerdem als verkehrsberuhigt ausgewiesen werden, sodass der Fahrradverkehr gegenläufig möglich werde. Die Baumaßnahme soll 2017 beginnen. Die Kosten betragen zirka 900.000 Euro. Ein weiteres Thema war die künftige Ausrichtung und Neufassung der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds. Nach kurzer Debatte empfahlen die Ausschussmitglieder einstimmig, dass der Rat die Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle in der Neufassung beschließen soll. Beraten wurde weiterhin über den WG-Antrag „Bepflanzungen in der Innenstadt Neugestaltung von Beeten auf Verkehrskreiseln usw.“. Für das Verkehrsgrün und das Beet im Kreuzungsbereich Thaerplatz/ Mühlenstraße könne eine Bepflanzung mit Bodendeckern und Solitärstauden umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstütze die Verwaltung das bürgerschaftliche Engagement. In Absprache mit dem OLG soll auf dem Kreisel Neumarkt ein künstlerischer Wettbewerb auf den Weg gebracht werden, um dort eine entsprechende Installation zu etablieren. Nach einer Entscheidung dazu werde eine passende gärtnerische Gestaltung erfolgen. Und für den Kreisel Welfenallee/Heese/ Fuhrberger Straße würden derzeit noch Ideen gesammelt. Auch dort verfolge die Verwaltung das Ziel, eine dauerhafte gärtnerische Gestaltung umzusetzen.
Zu Besuch beim Celler Kurier: Drei Rehe waren mitten im Herzen der Innenstadt unterwegs. Foto: Müller
Verhängung einer Fahrtenbuchauflage
Straßenverkehrsamt passt Verwaltungspraxis an
CELLE. Die Celler Kreisverwaltung informiert über den zukünftigen Umgang bei der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage. Das Straßenverkehrsamt wird die Verwaltungspraxis an geltendes Recht anpassen. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und in Anlehnung an das derzeit geltende Punktesystem der Anlage 13 zu § 40 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr werden Fahrtenbuchauflagen laut Kreisverwaltung zukünftig wie folgt verhängt: mit einem Punkt zu bewertende Tat gleich Fahrtenbuchauflage für sechs Monate, mit einem Punkt und Fahrverbot zu bewertende Tat gleich Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate, mit zwei Punkten zu bewertende Tat gleich Fahrtenbuchauflage für
15 Monate, mit zwei Punkten und Fahrverbot zu bewertende Tat gleich Fahrtenbuchauflage für 18 Monate. Handelt es sich bei dem Tatfahrzeug um ein nachweislich nur zeitweise, beziehungsweise saisonal genutztes Motorrad (nachweisbar anhand der Zulassungsdaten der letzten drei Jahre), wird die Dauer der anzuordnenden Fahrtenbuchauflage um drei Monate verlängert. Der Landkreis Celle behält sich vor, bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall eine von dieser Praxis abweichende Entscheidung zu treffen.
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