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Sonntag, den 19. Februar 2012 • Nr. 7/33. Jahrgang Mühlenstraße 8 A, 29221 Celle, Telefon (0 51 41) 92 43-0
Verbraucherschützer kritisieren Private Krankenversicherer
Ständige Beitragserhöhungen stürzen Rentner in Armut CELLE (ram). Für 2012 haben wieder viele Private Krankenversicherer ihre Beiträge immens - zum Teil bis zu 40 Prozent - erhöht. Wenn dies in nächster Zeit in solch einem Maße voranschreitet, dann droht gerade immer mehr älteren Menschen der Sturz in die Armut. Die Verbraucherschützer, allen voran die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, haben jetzt die Privaten Krankenversicherer ins Visier genommen. Sie kritisieren die oft sehr happigen Erhöhungen der Beiträge. Die Forderungen einiger Gesellschaften zum Ende des vergangenen Jahres seien so drastisch ausgefallen, dass sie manchen Rentner schon in diesem Jahr zu einem Sozialhilfeempfänger machen könnten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass im Ge-
setz stehe, dass der Tarif gewechselt werden könne. In der Realität würden einige Versicherer aber versuchen, ihre Kunden davon abzuhalten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. So gebe es zum Beispiel Versicherer, die beim Tarifwechsel einen allgemeinen Zuschlag erheben wollen. Dies sollte per Klage durchgesetzt werden, sei aber schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Wie schlimm es nach Ansicht der Verbraucherschützer privat Krankenversicherte finanziell
treffen kann, zeige das Beispiel eines 57-Jährigen, der in diesem Jahr jeden Monat 140 Euro mehr zahlen soll: statt bislang 749 Euro nun 889 Euro. Von seiner Frau würden 40 Prozent mehr verlangt. Zusammen mit dem Beitrag des Mannes komme das Ehepaar 2012 auf 1.030 Euro im Monat - und müsse sich an der Bezahlung der Arztrechnungen trotzdem noch mit 1.200 Euro jährlich selbst beteiligen. Vor allem in den so genannten „geschlossenen“ Tarifen würden die Beiträge oft in un-
Die Menschen verlassen sich darauf, dass sie mit ihrer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung auch in späteren Jahren zu günstigen Beiträgen abgesichert sind. Foto: Archiv
geahnte Höhen schießen, so die Verbraucherzentrale weiter. Seien in solchen Tarifen nur noch Ältere mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, würden die Beiträge häufig so stark steigen, dass die Versicherten sie kaum mehr bezahlen könnten. Spätestens bei Eintritt in den Ruhestand könnte dies dann zu einer Existenz bedrohenden Situation werden. Manche Versicherer würden damit locken, den derzeitigen Vertrag zu kündigen und in den Vollkostentarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Darauf sollte man sich ab einem Alter von mehr als 40 Jahren ohne neutrale Beratung auf keinen Fall einlassen, warnen die Verbraucherschützer. Denn einerseits könne der neue Versicherer Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag belegen oder vollständig ausschließen - schon der ärztlich diagnostizierte Verdacht auf bestimmte Erkrankungen könne dazu ausreichen. Andererseits rät die Verbraucherzentrale von diesem Schritt ab, weil nach derzeitigem Recht die vom jetzigen Versicherer gebildeten Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alter nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden könnten. Vom Verbraucherschutz werde außerdem kritisiert, dass der Verband der Privaten Krankenversicherer und die ihm angeschlossenen Versicherungsgesellschaften derzeit die Einführung eines Sondertarifs für Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen können, planen würden. Er soll nur noch Behandlungen bei akuter Erkrankung während der Schwangerschaft gewährleisten. Dies hält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für überflüssig. „Paragraf 193 Versicherungsver-
Jede Menge Euro müssen privat Krankenversicherte nach jüngsten Beitragserhöhungen über den Tisch schieben. Foto: pixelio tragsgesetz bietet schon seit Jahren eine Handhabe gegen Nichtzahler“, erläutert Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Versicherer könnten nach einem speziellen Mahnverfahren den Vertrag soweit ruhen lassen, dass nur noch Notfall- und Schwangerschaftsbehandlungen versichert seien. Seien die Beiträge auch nach einem Jahr noch nicht nachgezahlt, so würden die Versicherten automatisch im so genannten „Basistarif“ landen. Dieser würde im Wesentlichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen widerspiegeln. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wollen die Privaten Krankenversicherer aber gerade diese Regelung kippen. Denn sie habe für die Gesellschaften einen entscheidenden Haken: Werde der Versicherte durch die hohe Beitragsbelastung von zirka 600 Euro im Monat im Basistarif zum Sozialfall, dann müsse zunächst für einen Teil der Beiträge der Träger von Sozialhilfe oder Grundsicherung einsprin-
gen. Könne aber dadurch die Bedürftigkeit nicht behoben werden, müssten die privaten Versicherer die Beiträge selbst übernehmen. Diese Beitragsbelastung würden die Gesellschaften offenbar zutiefst fürchten, meinen die Verbraucherschützer. „Anders lässt sich nicht erklären, weshalb derzeit zwar lediglich zirka 24.000 Menschen im Basistarif versichert sind, aber nach Angabe des Verbands der Privatversicherer zirka. 144.000 Versicherte ohne Beitragszahlung in der Vollversicherung bleiben“, so Wortberg. Die Verbraucherzentrale fordert, es bei der derzeitigen Regelung zu belassen. Ihrer Meinung nach sei das Krankenversicherungssystem als solches von Grund auf zu reformieren. So sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale eine Grundversorgung für alle zum Beispiel im Rahmen einer Bürgerversicherung geben, die der Einzelne dann je nach Wunsch und Möglichkeit um Krankenzusatzversicherungen aufstocken könnte.
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