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Baurecht
from Bauen & Wohnen
Käufer ziehen vor den Kadi
Klage gegean Heitersheimer Rathaus
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Bebauungsplan Staaden III:
Belastete Böden, belastete Stimmung
Bebauungsplan „Staaden III“
Montage: business im Breisgau; Map: © DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies, 2020; Bebauungsplan: Stadt Heitersheim
Nachdem alle Schlichtungsversuche gescheitert sind, landet der Streit um rechtlich fragwürdige Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt Heitersheim und privaten Käufern (wir berichteten exklusiv) nun vor dem Gericht. Die Staufener Baurechtsspezialistenkanzlei Steiger, Schill & Kollegen vertritt dabei neun Parteien. Es geht um Schadensersatz in sechsstelliger Höhe. Parallel ermittelt derweil die Freiburger Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bürgermeister Martin Löffler.
Das Rathaus hatte in 19 Kaufverträgen mit privaten Käufern erklärt, dass ihm „schädliche Bodenveränderungen und Altlasten des Grundstücks nicht bekannt sind“. Unterzeichnet wurden sie 2019. Schon drei Jahre zuvor aber hatte das Freiburger Büro HPC fürs Rathaus ein Bodengutachten erstellt. „Aufgrund eines starken Bleigehalts in der Probe MP1 sind die Auffüllungen abfalltechnisch in eine Qualitätsstufe höher als Z2 einzuordnen“, heißt es darin etwa. Z2 ist die höchst belastete Kategorie. Der Bodenaushub könne keinesfalls ohne weitere Prüfungen entsorgt werden. Das bestätigte sich: Einige Käufer wollten den Aushub in der Region entsorgen, wurden aber wieder nach Hause geschickt: zu hoch belastet. Sodann wandten sie sich an Steiger, Schill & Kollegen. Durch einen Bericht im Magazin „Bauen & Wohnen“ wurde die Angelegenheit öffentlich. Die Fraktion „Zusammen für Heitersheim“ (ZfH) zitierte in der Amtsblattausgabe vom 2. Oktober aus dem Artikel „Rechtsstreit im Rathaus“. „Dieses rechtswidrige Vorgehen ist unserer Stadt unwürdig. ZfH fordert Aufklärung und die Benennung der Verantwortlichen. Regressforderungen gegen diese müssen nun juristisch eingeleitet werden“, so Fraktionssprecher Bernhard Walz. Am 8. Dezember machte Schill dem Anwalt des Rathauses, Tobias Lieber von der Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner, den ersten Vergleichsvorschlag:
Das Rathaus gibt 30 Prozent Nachlass auf den Kaufpreis und einreichen“, sagt Schill. Das Gericht möge darin den Grund übernimmt die Anwaltskosten der Käufer und diese zahlen und auch die Höhe des Schadens feststellen. für die Entsorgung des belasteten Materials 30 Euro pro Ku- Parallel ermittelt in der Sache auch die Freiburger Staatsbikmeter an die Stadt. Diesen Preis hatte das Rathaus nach anwaltschaft, wie die Erste Staatsanwältin Martina Wilke der ersten Veröffentlichung angeboten. Allerdings ohne eine auf Anfrage bestätigt. Und zwar gegen den früheren HeiReduzierung des Kaufpreises. tersheimer Bürgermeister Martin Löffler, unter dessen Oder: Das Rathaus gibt 20 Prozent auf den Kaufpreis und Amtszeit die Kaufverträge seinerzeit protokolliert worden übernimmt die Entsorgung selbst. Am 21. Januar schrieb waren. Anlass ist ein der Redaktion vorliegendes strafrechtLieber zurück, dass der Gemeinderat das liches Gutachten der Kanzlei Gillmeister Angebot ablehne, aber ein Gegenangebot mache: Zehn Prozent Nachlass auf den Voraussetzungen Rode Schmedding. Darin heißt es: „Der Abschluss der Kaufverträge erfüllt soKaufpreis, verrechnet mit den 30 Euro für Betrug und wohl die Voraussetzungen eines Betrupro Kubikmeter Aushub. Ausgenommen seien jene Käufer, die das Bodengutachten Untreue ges als auch einer Untreue.“ Löffler ist seit Januar 2020 Bürgermeister der Stadt zum Zeitpunkt des Notartermins nach- Müllheim. Sein Nachfolger Christoph weislich gekannt haben – was nebenbei bemerkt die umstrit- Zachow hat das Gutachten von sich aus zur Prüfung an die tenen Kaufverträge aber auch nicht besser machen würde. Staatsanwaltschaft geschickt. „Die Ermittlungen dauern Am 3. Februar antwortete Schill, dass seine Mandanten an“, so Wilke. Ob sich dabei ein „hinreichender Tatverdacht das Gegenangebot ablehnen. Bevor sie nun die Klage an- für strafbares Verhalten ergibt“, sei noch offen. strengten, schlagen sie als finalen Vergleichsversuch vor: 15 Lars Bargmann Prozent auf den Kaufpreis, die Gemeinde kommt für die Entsorgung und die Anwaltskosten auf. Drei Wochen später Mehr zum Thema meldete Lieber, dass der Gemeinderat auch das abgelehnt Die Geschichte „Weiter Zoff im Heitersheimer habe. „Wir werden nun nach Ostern eine Feststellungsklage Rathaus“ finden Sie hier: https://bit.ly/3dLv6az
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