Bauen & Wohnen

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Kommunen

Käufer ziehen vor den Kadi

Klage gegean Heitersheimer Rathaus

Bebauungsplan Staaden III: Belastete Böden, belastete Stimmung

Montage: business im Breisgau; Map: © DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies, 2020; Bebauungsplan: Stadt Heitersheim

Bebauungsplan „Staaden III“

N

achdem alle Schlichtungsversuche gescheitert sind, landet der Streit um rechtlich fragwürdige Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt Heitersheim und privaten Käufern (wir berichteten exklusiv) nun vor dem Gericht. Die Staufener Baurechtsspezialistenkanzlei Steiger, Schill & Kollegen vertritt dabei neun Parteien. Es geht um Schadensersatz in sechsstelliger Höhe. Parallel ermittelt derweil die Freiburger Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bürgermeister Martin Löffler. Das Rathaus hatte in 19 Kaufverträgen mit privaten Käufern erklärt, dass

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ihm „schädliche Bodenveränderungen und Altlasten des Grundstücks nicht bekannt sind“. Unterzeichnet wurden sie 2019. Schon drei Jahre zuvor aber hatte das Freiburger Büro HPC fürs Rathaus ein Bodengutachten erstellt. „Aufgrund eines starken Bleigehalts in der Probe MP1 sind die Auffüllungen abfalltechnisch in eine Qualitätsstufe höher als Z2 einzuordnen“, heißt es darin etwa. Z2 ist die höchst belastete Kategorie. Der Bodenaushub könne keinesfalls ohne weitere Prüfungen entsorgt werden. Das bestätigte sich: Einige Käufer wollten den Aushub in der Region entsorgen, wurden aber wieder nach Hause geschickt: zu hoch belastet. Sodann wandten sie sich an Steiger,

Schill & Kollegen. Durch einen Bericht im Magazin „Bauen & Wohnen“ wurde die Angelegenheit öffentlich. Die Fraktion „Zusammen für Heitersheim“ (ZfH) zitierte in der Amtsblattausgabe vom 2. Oktober aus dem Artikel „Rechtsstreit im Rathaus“. „Dieses rechtswidrige Vorgehen ist unserer Stadt unwürdig. ZfH fordert Aufklärung und die Benennung der Verantwortlichen. Regressforderungen gegen diese müssen nun juristisch eingeleitet werden“, so Fraktionssprecher Bernhard Walz. Am 8. Dezember machte Schill dem Anwalt des Rathauses, Tobias Lieber von der Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner, den ersten Vergleichsvorschlag:


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