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Kommunen

Weiter Zoff im Heitersheimer Rathaus Neues Gutachten: Betrug und Untreue gegeben

gendes strafrechtliches Gutachten der Kanzlei Gillmeister Rode Schmedding resümiert: „Der Abschluss der Kaufverträge erfüllt sowohl die Voraussetzungen eines Betruges als auch Bebauungsplan Staaden III:

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Bebauungsplan „Staaden III“

Montage: business im Breisgau; Map: © DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies, 2020; Bebauungsplan: Stadt Heitersheim

Der Streit um rechtlich fragwürdige Grundstückskaufverträge zwischen der Stadt Heitersheim und privaten Käufern (wir berichteten exklusiv) schwelt immer weiter. Das Rathaus hat die Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte eingeschaltet, die Käufer lassen sich von der Kanzlei Steiger, Schill & Kollegen vertreten. „Bisher gab es noch keinen akzeptablen Vorschlag aus dem Rathaus“, sagt Nicolas Schill, der mittlerweile acht Käufer vertritt.

Ein dem Wirtschaftsmagazin business im Breisgau vorlieBelastete Böden, belastete Stimmung einer Untreue.“ Der Heitersheimer Bürgermeister Christoph Zachow, der die Angelegenheit von seinem Vorgänger Martin Löffler quasi geerbt hat, teilt auf Anfrage mit, dass er „auf Grund der noch laufenden Verhandlungen zu den von Ihnen gestellten Fragen aktuell keine Auskunft geben kann“. Die Fraktion „Zusammen für Heitersheim“ (ZfH) zitiert in der Amtsblattausgabe der Malteserstadt vom 2. Oktober aus unserem Artikel „Rechtsstreit im Rathaus“. „Dieses rechtswidrige Vorgehen ist unserer Stadt unwürdig. ZfH fordert Aufklärung und die Benennung der Verantwortlichen. Regressforderungen gegen diese müssen nun juristisch eingeleitet werden“, so Fraktionssprecher Bernhard Walz. Wenn es zu einer strafrechtlichen Anklage käme, würde sich diese gegen Alt-Bürgermeister Löffler richten, da die Gemeinde durch den jeweiligen Bürgermeister als natürliche Person vertreten ist.

„Der Veräußerer erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, neben „den Bleigehalten zudem die Gehalte an Arsen, insbesondere auch schädliche Bodenveränderungen und Alt- Cadmium, Kupfer und Zink erhöht“ seien. lasten des Grundstücks, nicht bekannt sind.“ So steht es in den Ein Kreditinstitut hat einem Käufer schon mitgeteilt, umstrittenen Kaufverträgen für Baugrundstücke im Neubau- dass der Wert des Grundstücks aus Sicht der finanzierengebiet Staaden III. Unterzeichnet wurden sie 2019. Drei Jahre den Bank gemindert sei. Die hoch belasteten Böden sind zuvor schon hatte das Freiburger Büro HPC fürs Heitershei- wirtschaftlich, aber auch psychisch ein Problem für die mer Rathaus ein Bodengutachten erstellt. Käufer. Schill geht es nun vor allem um „Aufgrund eines starken Bleigehalts in der Probe MP1 sind die Auffüllungen ab- Das Ringen einen „wirtschaftlichen Ausgleich für den Minderwert des Kaufgegenstands“. falltechnisch in eine Qualitätsstufe höher um die Höhe des Die bisherigen Versuche, sich auf eine als Z2 einzuordnen“, heißt es darin etwa. Schadensersatzes Entschädigung mit dem Rathaus-AnZ2 ist die höchst belastete Kategorie. Der walt Tobias Lieber zu verständigen und Bodenaushub könne keinesfalls ohne wei- auch nach einer Behandlung des Themas tere Prüfungen entsorgt werden. in einer Gemeinderatssitzung blieben bislang ohne Erfolg. Pikantes Detail: Im Oktober 2019 hatte ein Käufer ver- „Wir warten nun auf einen Gesprächstermin im Rathaus sucht, seinen Aushub für die Baugrube bei der Deponie in und werden dort vorschlagen, einen prozentualen AbBollschweil loszuwerden. Das zuständige Landratsamt schlag auf den Kaufpreis als Ausgleich zu regeln.“ Genauer Breisgau-Hochschwarzwald hatte die Eheleute Demirel- wollte sich Schill nicht in die Karten schauen lassen. Aber Akgün mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Ergebnisse fünfstellig werde der Ausgleich sein müssen. für den Parameter Blei „leider weit oberhalb des zulässigen Lars Bargmann Grenzwerts für Bollschweil“ liegen. Der daraufhin angeschriebene Bürgermeister Löffler schrieb per Mail zurück: Info „Das ist in der Tat auch für uns völlig überraschend. Wir Die Geschichte „Rechtsstreit im Rathaus – Heitersheim nehmen uns der Sache unverzüglich an.“ Im auch Löffler verschweigt Altlasten in Kaufverträgen“ finden Sie hier: bekannten HPC-Gutachten heißt es sodann weiter, dass bit.ly/3eBLM4m

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