ÖAAB OÖ. Zukunftsprogramm "Arbeitswelten 2020"

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DER OÖVP-ARBEITNEHMERBUND

Zukunftsprogramm

Arbeitswelten 2020

Im Einsatz für Arbeitnehmer

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ÖAAB OBERÖSTERREICH

Arbeit & Fleiß müssen sich lohnen Wir wollen, dass den Menschen wieder mehr Geld zum Leben bleibt und sich Fleiß bzw. besonderer Einsatz im Beruf auch wirklich finanziell lohnen. Wir müssen den Faktor Arbeit entlasten, Steuern senken und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue (finanzielle) Anreize bieten. Unsere Forderungen im Detail:

Steuern senken Bis etwa 1.200 Euro brutto im Monat fällt keine Lohnsteuer an. Über dieser Freigrenze zahlt man jedoch für jeden weiteren Euro seines Einkommens mind. 36,5 Prozent Steuern. Der ÖAAB möchte den Eingangssteuersatz auf 25 Prozent senken und konnte dieses Ziel auch in den Koalitionspakt der neuen Bundesregierung hineinverhandeln. Gewinnbeteiligung und (Produktivitäts)Prämien begünstigen Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur in Aktiengesellschaften, sondern auch in klein- und mittelständischen Betrieben, verstärkt am erwirtschafteten Erfolg der Unternehmen beteiligt werden. Wir sehen darin viele Vorteile. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich dadurch besser mit ihrem Unternehmen verbunden, ihre Motivation wird erhöht, die Produktivität gesteigert, und letzten Endes erhalten sie auch ein höheres Einkommen. Das ÖAAB-Modell der Mitarbeiterbeteiligung im Detail: • Mitarbeiterbeteiligung ist freiwillig und kein fixer Gehaltsbestandteil. Die Erfolgsprämie soll es zusätzlich zu den kollektivvertraglich festgelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen geben. • Kein unternehmerisches Risiko für die Arbeitnehmer. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite soll auch weiterhin eine klare Trennung bestehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht Mitunternehmer werden, sondern arbeitsrechtlich weiterhin Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben. Eine Beteiligung gibt es nur bei Erfolg bzw. Gewinn, jedoch nicht bei Verlusten. Betriebe tragen das unternehmerische Risiko weiterhin allein. • Neue steuerliche Anreize für eine Gewinnbeteiligung. Je nach Einkommenshöhe fallen derzeit bei einer Gewinnausschüttung oder Prämienzahlung 36,5 bis 50 Prozent Lohnsteuer und bis zur Höchstbemessungsgrundlage zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Der ÖAAB fordert, Gewinnbeteiligungen und Produktivitätsprämien bis 1.500 Euro im Jahr steuerfrei zu belassen und darüber liegende Beträge mit einem fixen Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. • Im Regierungsprogramm wurde bereits als erster Schritt eine Steuerbegünstigung von 25 Prozent für 1.000 Euro Mitarbeiterbeteiligung im Jahr angekündigt.

Zuverdienste und Überstunden attraktivieren Steuerzahler, die einen erwerbsmäßigen Zuverdienst haben, müssen derzeit jeden Euro ver¬steuern und anteilsmäßig Sozialversicherungsbeiträge leisten. Nur ein Zusatzeinkommen ohne Dienstverhältnis ist bis zu einer Höhe von 730 Euro im Jahr steuerfrei. Über dieser Grenze wird für Steuerzahler der Veranlagungsfreibetrag eingeschliffen, sodass es ab 1.460 Euro keinen Freibetrag mehr gibt. Diese Freigrenze von 730 Euro ist seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben und soll auf 1.500 Euro erhöht werden. Zuschläge für Überstunden sind derzeit nur für die ersten 10 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes, insgesamt höchstens 86 Euro monatlich, steuerfrei. Die 1.500 Euro Steuerfreigrenze (= 125 Euro monatlich) im Jahr sollten auch bei der Überstundenregelung zur Anwendung kommen. Fleiß belohnen – statt bestrafen Die SPÖ will Überstunden gänzlich verbieten und eine Strafsteuer auf jede geleistete Überstunde einführen. Der ÖAAB konnte dieses Vorhaben im Regierungsprogramm verhindern. Denn viele Berufstätige wollen zu ihrem Gehalt auch regulär

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etwas dazuverdienen, nur muss sich ihr Einsatz lohnen. Natürlich müssen Überstunden auch weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen und mit Zuschlägen oder in Form von Zeitguthaben abgegolten werden.

1.500 Euro gesetzlichen Mindestlohn für alle Berufe Bereits vor 10 Jahren machte sich der ÖAAB für die Einführung von 1.000 Euro Mindestlohn in den Kollektivverträgen stark. Berücksichtigt man die Inflation und steigenden Lebenserhaltungskosten, dann sind mittlerweile 1.500 Euro brutto als unterstes Gehaltslimit bei einem Vollzeitjob anzupeilen. Diese Forderung muss auch in Zusammenhang mit Deutschland gesehen werden, wo sich im November 2013 die neue Regierung unter Kanzlerin Angela Merkels erstmals auf eine gesetzliche Lohnuntergrenze über alle Branchen mit 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde ab 2015 einigte. Das sind bei einer 40-Stunden-Woche etwa 1.500 Euro Monatslohn. 21 der 28 EU-Länder haben bereits gesetzlich verankerte Mindestlöhne, Österreich ist nicht darunter. Hier arbeiten rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer unter dem Schutz eines von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausverhandelten Kollektivvertrages. Etwa die Hälfte aller Kollektivverträge (KV) sehen Einstiegsgehälter von 1.500 Euro brutto und mehr vor (v.a. bei den Metallern), rund zwei Drittel haben einen Mindestlohn von mehr als 1.300 Euro. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 1.500 Euro würde helfen, das Lohnniveau gerade in jenen Niedriglohnbranchen zu heben, wo es bisher keine KV´s gibt. Dadurch würden die Kaufkraft angekurbelt, mehr Sozialabgaben geleistet und ein spürbarer Unterschied zum Arbeitslosengeld geschaffen.

Abfertigung Neu erhöhen Der ÖAAB war der Wegbereiter der Abfertigungsreform. Bis 2003 erhielt ein Großteil der Berufstätigen keine Abfertigung, weil der Anspruch bei öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“

Selbstkündigung oder Dienstverhältnissen unter 3 Jahre Dauer, verloren ging. Dank ÖAAB gehen im neuen System die Abfertigungsansprüche nicht mehr verloren, egal wie lange jemand beschäftigt ist oder wie das Dienstverhältnis beendet wird. Bei Einführung der Abfertigungsreform gab es noch keine Bankenkrise und hohe Zinserträge auf Spareinlagen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber einigten sich auf eine Abfertigungszahlung von 1,53 Prozent des laufenden Bruttolohnes – da die Veranlagungsrenditen der Vorsorgekassen jedoch von Anfang an weit unter den Erwartungen blieben, ist eine Erhöhung der Abfertigungsbeiträge für Betriebe auf 2,5 Prozent längst überfällig.

Mehr Kontrolle bei Sozialleistungen undbedarfsorientierter Mindestsicherung 130.000 österreichische Mindestsicherungsbezieher leben in Wien (= 60 Prozent). Die Stadt Wien zeigt damit vor, wie man Menschen mit Hilfe von Sozialleistungen in die Abhängigkeit bringt. Rot-Grüne Politik führt zu immer mehr Langzeitbeziehern bei der Mindestsicherung. Selbst der Prüfbericht des Wiener Kontrollamts übt schwere Mängel bei der Vergabe und Kontrolle der Mindestsicherung. Wir wollen, dass die Mindestsicherung jene erhalten, die sie wirklich benötigen. Die Kontrollen sind zu verschärfen und für Arbeit müssen mehr Anreize geschaffen werden. Statt sozialer Hängematte (wie in den SPÖ dominierten Städten) sollte die Mindestsicherung zum Sprung¬brett in den Arbeitsmarkt werden. Schwervermittelbare sollten mit effektiven und mit der Wirtschaft abgestimmten Qualifizierungskursen wieder leichter eine Arbeit finden. Wer am zweiten Bildungsweg eine Ausbildung macht und sozialbedürftig ist, erhält derzeit keine Mindestsicherung. Das muss sich ändern. Die Verweildauer zur Mindestsicherung soll künftig kürzer und eine Hilfe zur Selbsthilfe werden.


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Trinkgelder gänzlich von Abgaben befreien

verfallen, führt dazu, dass viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche bei ihrem Arbeitgeber zu spät geltend machen und unfreiwillig verschenken.

Seit 2005 sind Trinkgelder für unselbstständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit. Doch während das Finanzministerium auf eine Versteuerung der Trinkgelder verzichtet, haben die Gebietskrankenkassen die Trinkgelder mittels einer Pauschalierung in die Sozialversicherung einbezogen. Pro Bundesland und pro Branche wurden unterschiedliche „Trinkgeld-Pauschalen“ festgesetzt, von denen dann - über das „normale“ Gehalt hinaus - aufgrund der Pauschalen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. Dabei ist egal, ob das Trinkgeld in diesem angenommenen Ausmaß auch tatsächlich erwirtschaftet wurde. Trinkgeldpauschalierungen gibt es vorwiegend für die Berufsgruppen Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure, Friseure, Taxifahrer, Croupiers, Gast-, Schank- und Beherbergungsbetriebe, sowie für Reiseleiter und Busfahrer in der Tourismusbranche. Die Bandbreite der Pauschalierung bewegt sich von wenigen Euro bis 80 Euro pro Monat.

Oft werden diese zu vergütenden, noch offenen Sonderleistungen von den Arbeitnehmern erst bei der Kündigung ihres Dienstverhältnisses zur Sprache bzw. geltend gemacht. Doch sobald eine Verfallsfrist ungenutzt verstrichen ist, sind die Ansprüche verloren. Da die Beschäftigten bezüglich ihrer Arbeitszeitgestaltung immer mehr Flexibilität zeigen müssen, ist es ein Gebot der Fairness, wenn auch die arbeitsrechtlichen Verfallsfristen für alle Lohn- und Gehaltsansprüche künftig gelockert bzw. überhaupt per Gesetz abgeschafft werden.

ÖAAB/FCG sind für eine Abschaffung der Trinkgeld-Pauschalierung und für eine gänzliche Abgabenbefreiung – denn die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller Anreiz für besondere Dienstleistungen gerade in jenen Berufen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.

Abschaffung der Verfallsfristen für alle Lohnund Gehaltsansprüche Die im Arbeitsrecht weit verbreiteten Verfallsbestimmungen sind je nach Kollektivvertrag unterschiedlich geregelt, für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unüberschaubar und ihre drastischen Folgewirkungen werden in der Praxis häufig übersehen. Vor allem die Tatsache, dass Ansprüche auf Abgeltung von Mehrarbeit, Überstunden und diverser Zulagen bereits nach kurzer Zeit (je nach Kollektivvertrag meist zwischen 3 bis 6 Monaten)

Ungerecht ist auch, dass man seinen gemeldeten Zeitausgleich verliert, wenn man wäh-rend des Abbaus von Überstunden krank wird. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der ÖAAB konnte dieses Anliegen bereits im neuen Regierungsprogramm verankern.

Anhebung längst überfälliger Steuerfreigrenzen für die Arbeitnehmer • Essensgutscheine und Mitarbeitergeschenke. 1,10 Euro für Lebensmittelbons und max. 4,40 Euro für Essensgutscheine sind derzeit pro Tag steuerfrei. Die Obergrenze für Mitarbeitergeschenke liegt bei 186 Euro im Jahr. Diese Freigrenzen sind entsprechend der Inflation aufzuwerten. • Diätenregelung (für In- und Ausland). Obwohl die Lebenserhaltungskosten ständig steigen, bleiben die Richtsätze seit Jahren unverändert. Es muss daher eine Aufwertung der Diätenregelung im Inland (derzeit 2,20 Euro pro Stunde) und bei den Tagessätzen im Ausland, sowie bei den Auslösen der Monteure für ein Zimmer bei Personalbereitstellern, geben. • 300 Euro Gehaltsumwandlung für Betriebsvorsorge. Mit der steuerbegünstigten Gehaltsumwandlung möchte der Staat die betriebliche Zukunftsvorsorge fördern. Doch die 300 Euro Freigrenze pro Jahr sollte längst erhöht und an die jährliche Inflationsrate angepasst werden. öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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Faire Partnerschaft in Betrieben Für eine menschliche Arbeitswelt. Im Wirtschaftsprozess darf es nicht nur um Gewinnmaximierung um jeden Preis gehen, sondern die Wirtschaft darf auf den Menschen selbst nicht vergessen. Wir stehen für eine faire Partnerschaft in Betrieben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und lehnen einen polemischen Klassenkampf ab. Unsere Forderungen für eine menschliche Arbeitswelt lauten:

Flexibilität und Arbeitseinsatz müssen auch Grenzen haben! • Die Menschen haben ein Recht auf „geregelte Arbeit“, die durch Kollektivverträge und das Arbeitsrecht geregelt sind. Der weltweite Trend zur „Deregulierung“ bzw. die steigende Zahl an prekären Arbeitsverhältnissen muss eingedämmt werden. Neue Regeln und Mindeststandards für die globale Weltwirtschaft sind festzulegen. • Ja zu flexiblen Arbeitszeiten – nein zur Arbeit auf Abruf: Überstunden über der Normalarbeitszeit sind weiterhin mit Zulagen abzugelten. Es macht keinen Sinn, wenn Mitarbeiter im Betrieb herumstehen, weil sie keine Arbeit haben – sie sollen dafür bei Auftragsspitzen die Zeit wieder hereinarbeiten können. Es darf jedoch nicht dort enden, dass Mitarbeiter generell nur mehr stundenweise auf Abruf ihre Arbeit verrichten bzw. Mittagspausen zwangsweise über mehrere Stunden halten müssen. • Strikte Begrenzung der Tages-Höchstarbeitszeiten (12 Stunden im Ausnahmefall) muss es auch in Zukunft geben. Für Monteure, die nach einem langen Arbeitstag jedoch vom Außendienst noch nach Hause fahren wollen, braucht es neue, faire, v.a. praxisnahe Sonderbestimmungen, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung tragen und wo im Unglücksfalle öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“

keine Ansprüche verloren gehen. Unser Anliegen wurde bereits im Koalitionspakt der neuen Regierung aufgegriffen. • „All-in“-Verträge erst ab der Höchstbemessungsgrundlage (2014: € 4.530,-- brutto) ermöglichen. Diese Verträge waren ursprünglich nur für Führungskräfte gedacht und finden leider immer mehr missbräuchliche Verbreitung in der Arbeitswelt. Es müssen trotzdem die allgemeinen Schutzbestimmungen (z.B. Tageshöchstzeiten etc.) gelten. • Abschaffung der Konkurrenzklauseln – dadurch sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft unmenschlich einem Arbeitgeber ausgeliefert, weil ein Job-Wechsel innerhalb der gleichen Branche verboten oder nur mit hoher Strafzahlung möglich ist. Dank unserer Initiative hat die Regierung die Einschränkung der Konkurrenzklauseln bereits paktiert: nämlich für ArbeitnehmerInnen mit einem Monatsbezug über dem Zwanzigfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Berechtigte Strafen sind auf max. 6 Nettomonatsentgelte zu begrenzen. Abgeschwächt wird auch die Rückerstattungspflicht von Ausbildungskosten. • Klare Regeln für den Dienstort - ist es in Betrieben mit mehreren Standorten oder Filialen üblich geworden, im Dienstvertrag neben dem gewöhnlichen Dienstort auch den Passus zu „vereinbaren“, dass der Dienstnehmer jederzeit an einen anderen Dienstort im Einzugsgebiet/ Geschäftsgebiet des Betriebes versetzt werden kann. Das bringt für Betroffene gravierende Nachteile mit sich. Der ÖAAB fordert daher: • Klare Definition des Begriffs „Dienstort“ im österreichischen Arbeitsrecht. • Berechtigter vorzeitiger Austritt, wenn eine Versetzung nicht zu verhindern ist • Einseitige Versetzungsvereinbarungen an anderen Dienstorten präventiv verbieten • Versetzungen, die eine Verschlechterung für den Dienstnehmer bedeuten, sollen immer der Zustimmung des Dienstnehmers bedürfen.


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Keine Beschäftigung ohne Sozialversicherung Die Geringfügigkeitsgrenze entpuppt sich für viele Arbeitnehmer (v.a. Frauen) als Armutsfalle, wenn sie längere Zeit in derartigen Beschäftigungsformen das Familieneinkommen aufzubessern versuchen. Die Zeiten fehlen für die Pension oder für Ansprüche beim Arbeitslosengeld. Daher sollte es nur für Schüler, Studierende, Pensionisten und Leistungsbezieher des AMS derartige Freigrenzen für die Sozialversicherung geben.

Kündigungsschutz im Krankenstand Leider werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer häufiger im Krankenstand gekündigt oder müssen ihr Dienstverhältnis mit Wiedereinstellzusagen vor Operationen einvernehmlich lösen. Damit umgehen Betriebe die Entgeltfortzahlungspflicht. Solche Praktiken gehen auf Kosten der Allgemeinheit und müssen dringend abgeschafft werden. Dank unserer Initiative sieht das neue Regierungsprogramm künftig auch bei einvernehmlicher Auflösung eine Entgeltfortzahlung im Krankenstand über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus vor (analog zur Arbeitgeberkündigung).

Eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren Weil die Menschen immer häufiger ihren Job wechseln, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vordienstzeiten im „Rucksackprinzip“ mitnehmen können und so nach 25 Arbeitsjahren in jedem Fall Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben. Der ÖAAB konnte im neuen Regierungsprogramm erreichen, dass künftig 15 Jahre (statt bisher 5 Jahre) an Vordienstzeiten angerechnet werden sollen.

Unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte Die Benachteiligung der Arbeiter gegenüber Angestellten ist bei den Kündigungsfristen je nach Branche genau zu hinterfragen und zu beseitigen. Nebenerwerbsbauern zahlen doppelte SV-Beiträge. Die Überschneidungen bei der Sozial- und Unfallversicherung sind abzuschaffen.

Mehr Arbeitnehmerschutz für atypisch Beschäftigte Wir wollen prekären Beschäftigungsverhältnissen, unterbezahlten Praktikas, freien Dienst- und Werkverträgen anstatt regulärer Dienstverhältnisse, den Kampf ansagen und eine „Generation Praktikum“ erst gar nicht entstehen lassen.

Mehr Rechte und Schutz bei Leiharbeit • Leasingsarbeitskräfte nach 1,5 Jahren fix beschäftigen. Unzählige Leasingarbeitskräfte sind oft über viele Jahre bei ein und derselben Firma tätig und werden bei Auftragsschwankungen als erste gekündigt. Da häufige Arbeitslosigkeit zu finanziellen Einbußen der Betroffenen und zu Nachteilen bei späteren Pensionsansprüchen führt – sollten Leasingarbeitskräfte von den Beschäftigerbetrieben spätestens nach 1,5 Jahren Überlassung Anspruch auf eine Fixanstellung bekommen. Die Zeiten der beruflichen Tätigkeit werden dabei abzüglich etwaiger Unterbrechungen (Kündigungen/Wiedereinstellungen) zusammengerechnet. • Leiharbeit ist zu limitieren – maximal 10 Prozent der Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen maximal ein Jahr lang Leiharbeiter sein. • Leiharbeit muss über Personalkosten abgerechnet werden - die Kosten für Leiharbeitskräfte fallen derzeit unter Sachaufwand. öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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• Aktives und passives Wahlrecht für Leiharbeiter – die Leiharbeiter haben häufig keine Ansprechpartner in Betrieben. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele erst dann bei Betriebsratswahlen eingebunden sind, wenn sie länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt bzw. unbefristet tätig sind. • Generelle Gleichberechtigung für Leiharbeiter in Betrieben

Eine stärkere Berücksichtigung von Menschen mit Beeinträchtigung ... ist ein unverzichtbarer Teil in der Humanisierung der Arbeitswelt.

Zeitwertkonto Als Antwort auf die Diskussion rund um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten schlagen wir die Einführung eines Zeitwertkontos vor. Jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin entscheidet selbst, ob er/sie bestimmte Einkommens- und Zeitbestandteile im Laufe des Berufslebens auf ein Zeitwertkonto übertragen möchte. Das angesparte Guthaben kann in einer bestimmten Lebensphase herangezogen werden, die Arbeit für einen längeren Zeitraum zu unterbrechen oder zu reduzieren, ohne Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Das heißt: Das Zeitwertkonto soll die persönliche Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessern und eine Selbstbestimmung über die Umverteilung der Lebensarbeitszeit ermöglichen. Es bietet die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent des Gehalts oder bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche (z.B. Überstunden oder Zulagen), freiwillig auf ein Konto zu transferieren. Das Geld soll dort analog zur Abfertigung Neu in betrieblichen Vorsorgekassen angespart werden. Für Betriebe ändert sich durch das Zeitwertkonto finanziell gar nichts. Jede Überstunde ist so wie bisher mit allen vorgesehenen Zulagen zu vergüten. Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, bleibt das angesparte Zeitguthaben von der Kündigung unberührt und muss nicht wie derzeit abgebaut werden, da die Ansprüche vom Betrieb ausgelagert wurden. Wofür kann das Guthaben auf dem Zeitwertkonto verwendet werden? 1. Längere berufliche Auszeiten - für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Selbstverwirklichung (längere Auslandsbesuche) 2. Altersteilzeit - ohne Abschläge früher aus dem Arbeitsprozess gleiten 3. Persönliche Notlagen - Schwerkranke oder Langzeitarbeitslose sollen damit Lohneinbußen abfedern können 4. Zusatzpension oder Ausbezahlen - falls man das Zeitguthaben nicht mehr konsumieren will oder kann, sollte man das Zeitwertkonto entweder steuerfrei in eine Zusatzpension umwandeln dürfen oder versteuert ausbezahlt erhalten. 5. Im Todesfall soll daraus eine Hinterbliebenenvorsorge für die Erben werden.

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Der ÖAAB fordert, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch erhalten, das Zeitwertkonto rechtzeitig vor der Pension konsumieren zu dürfen. Wichtig ist, dass das Zeitwertkonto außerdem nie Ansprüche aus der öffentlichen Hand ersetzen oder schmälern darf. Das heißt, wer Anspruch auf Arbeitslosen-, Krankenund Altersteilzeitgeld oder auf Bildungsförderungen hat, darf stattdessen nicht sein Zeitwertkonto auflösen müssen. Betriebe dürfen keine Einsicht in das Zeitwertkonto der Arbeitnehmer bekommen.

Gesundheitsvorsorge Gesundheitsförderung in Betrieben Prävention und Gesundheitsförderung stehen im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Anstrengungen. Dabei sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst gefordert, aus eigenem Interesse auf ihre Gesundheit zu achten. Die Wirtschaft hat die Arbeitnehmer dabei zu unterstützen – immerhin profitieren auch sie von gesunden Mitarbeitern, weil diese länger fit, produktiver und leistungsfähiger sind. Unser Motto: „Gesund und fit in Pension“. Das neue Regierungsprogramm trägt vielen unserer Anliegen bereits Rechnung. Unsere Forderungen im Detail: • Gesundheitsförderung in Betrieben verpflichtend einführen. Arbeitgeber haben die Verpflichtung, gesundheitsfördernde Maßnahmen in ihrem Betrieb zu setzen. Das sollte auch Teil ihrer Unternehmensstrategie werden. Experten sollten die Betriebe dabei kostenlos beraten. • AUVA sollte generell für die Gesundheitsförderung in Betrieben zuständig sein und zu einem Kompetenzzentrum zur Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen ausgebaut werden und ihr Knowhow bzw. die Experten allen Betrieben zur Verfügung stellen. Die Kosten sollten über einen Präventionsfonds der AUVA abgewickelt werden. • Betriebliche Gesundheitsförderung auch im Arbeitnehmerschutz verankern • Betriebliches Eingliederungsmanagement nach langen Krankenständen. Für Betroffene ist es oft schwierig, nach langen Krankenständen wieder in den Beruf einzusteigen. Problematisch dabei ist, dass es derzeit nur ein „entweder - oder“ gibt: entweder Krankenstand oder Arbeitsfähigkeit, Krankheit oder volle Belastung. Nach schweren Krankheiten oder Unfällen solöaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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len die Betroffenen langsam und ihren Bedürfnissen entsprechend wieder im Beruf Fuß fassen können. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb des Krankenstands Arbeitsversuche zu machen oder stufenweise wieder in den Arbeitsablauf eingegliedert zu werden. Voraussetzungen sind - neben einer ärztlichen Bewilligung - die Freiwilligkeit, sowohl seitens der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite. Auch ein Ausstieg muss beiderseits jederzeit möglich sein. • Anreize zur regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung/Gesundheitsförderung schaffen. Betriebe sollten Gesundenuntersuchung am Arbeitsplatz ermöglichen. Dabei sollten ihnen keine Zusatzkosten entstehen. Vorteile: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen sich für den Arztbesuch nicht extra frei nehmen, sondern können diesen ohne zusätzliche Wegzeiten mit der Arbeit verbinden. Damit sind die Untersuchungen flächendeckend möglich - auch für „Gesundheitsmuffeln“. • Die Rechte der Betriebsärzte ausbauen (erweitern) • Leistbare Krankenzusatzversicherungen schaffen. Diese Forderung richtet sich v.a. an die Produktangebote der Versicherungsträger. • Behandlung psychischer Erkrankungen auf Krankenschein. Durch den zunehmenden Leistungsdruck steigen auch die Burnout Fälle in unserer Gesellschaft rasant an. Die Betriebe müssen daher auch der psychischen Gesundheit vermehrt Aufmerksamkeit schenken und den Schutz vor Burnout als Unternehmensziel sehen. Leider lassen sich viele psychisch potentiell Gefährdete auch deshalb nicht helfen, weil derartige Behandlungen großteils selbst zu finanzieren sind. Daher sollte künftig die Behandlung psychischer Krankheiten auf Krankenschein möglich werden. Weitere Gesundheitsforderungen: • Betriebliche Gesundheitsförderung mit zunehmenden Alter forcieren und betriebsinterne, altersgerechte Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiter schaffen. öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“

• Arbeitnehmerschutz permanent verbessern. Im Bereich der Kleidung und Ausrüstung für Mitarbeiter gibt es ständig technische Fortschritte, die den Arbeitsalltag erleichtern. • Mehr Fachärzte ausbilden und medizinische Versorgung verbessern, v.a. das Problem der langen Wartezeiten bei Fachärzten in ländlichen Regionen lösen • Eltern von Behandlungskosten ihrer Kinder befreien. Derzeit werden bei Zahnspangen, orthopädischen Einlagen, Brillen etc. nur wenig Kosten ersetzt. Dank ÖAAB möchte die Regierung künftig, Kieferregulierungen, festsitzenden Zahnersatz und Mundhygiene für Kinder und Jugendliche als freie Kassenleistung umsetzen und den Spitalskostenbeitrag für Kinder und Jugendliche abschaffen. • Pflege sichern - durch das ÖAAB-Pflegefinanzierungsmodell. Wir wollen ein solidarisches, gerechteres und nachhaltiges Pflegefinanzierungssystem o durch Einführung eines „Pflegesicherungsbeitrages“, der von allen Einkommensbezieher/innen zu zahlen ist. Familien sollen hierbei begünstigt werden; o das ÖAAB-Modell bringt auch eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund, Land und Gemeinden, sowie den o Wegfall des Vermögensrückgriffs und Beteiligung Angehöriger an der Finanzierung • Pflege zu Hause weiter erleichtern und die Pflege an die Pension anrechnen – gilt v.a. dann, wenn für die Pflege naher Angehöriger die Berufstätigkeit unterbrochen wird. • Gesundheitliche Eignung bei der Ausbildung zur Pflege rechtzeitig prüfen. Es kann nicht sein, dass Personen erst nach Absolvierung ihrer Pflegeausbildung erfahren, dass sie für diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind. Daher sollte es derartige Eignungstests verpflichtend vor Beginn einer Ausbildung geben.


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Leistbares Wohnen Gemeindebauwohnungen nach sozialen Kriterien vergeben Wir wollen Gemeinden dazu verpflichten, alle 10 Jahre zu überprüfen, ob die Mieter noch sozialbedürftig sind bzw. die niedrige Gemeindebaumiete noch gerechtfertigt ist. Ohne Kontrolle werden die Wohnungen häufig als günstige Zweitwohnsitze gehalten. Wer die Kriterien nicht erfüllt, soll entweder ausziehen, mehr Miete bezahlen oder eine Kaufoption erhalten. Damit wären in den Großstädten auf einen Schlag zig-tausende leistbare Wohnungen auf dem Markt. Eigentum ermöglichen – das ist die beste Antwort auf steigende Mietkosten! Daher sollen die steuerlichen Abschreibmöglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraumes deutlich verbessert werden. Wer ein neues Eigenheim errichtet oder saniert, kann diese Ausgaben nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro (für Alleinverdiener/ Alleinerzieher 5.840 Euro und ab drei Kinder zusätzlich 1.460 Euro mehr) absetzen. Darüber hinaus ist jedoch nur ein Viertel dieser Grenzbeträge steuerwirksam. Das ergibt für Steuerzahler, die rund 36,5 Prozent Lohnsteuer zahlen, nur maximal 270 Euro Steuerersparnis im Jahr.

en Wohnen erleichtert bzw. forciert werden. Entfall der Grunderwerbssteuer bei Anschaffung des ersten Eigenheims Wer für die Errichtung eines Einfamilienhauses ein Grundstück erwirbt, muss beim Ankauf 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abliefern. Diese wird vom Ankaufswert des Grundstückes berechnet. ÖAAB/FCG schlagen vor, dass die Grunderwerbssteuer fürs erste Eigenheim entfällt. Günstige Startwohnungen für Junge - Abschaffung der Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige Die vielen finanziellen Belastungen durch Gebühren stellen für junge Menschen auf ihrem Weg zum Eigenheim eine große Hürde dar. Durch den Wegfall der Mietvertragsgebühr und mit günstigen Startwohnungen kann Jungen treffsicher geholfen werden. Nachhaltige Finanzierung durch den bewährten Mix aus geförderten und finanzierten Wohnbau, gerechte Verteilung der Wohnbaumittel auf alle Länder

Optimierung der Miet-Kauf-Möglichkeiten Es soll unterschiedliche Miet-Kauf-Varianten von 1 bis 20 Jahre geben. Volle steuerliche Absetzbarkeit für „Öko-Energie“ bei Privathäusern Der Abschreib-Deckel von 2.920 Euro für die Wohnraumsanierung muss ebenfalls fallen. Wer binnen 20 Jahre seine Heizung erneuert, bzw. eine neue Photovoltaik- oder Solaranlage errichtet, soll die vollen Kosten der Anschaffung samt Montage uneingeschränkt von der Lohnsteuer abgeschreiben können. Sanierungsscheck – erweitern für Umbauten des altersgerechten Wohnens Die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Wohnbau ist zu verbessern. So wie der „Sanierungscheck“ für thermische Sanierungen soll es auch einen „Seniorenscheck“ für alters¬gerechte Sanierungen von Einfamilienhäusern und Wohnungen geben. Damit soll der Umbau zum barrierefreiöaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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Familien stärken Unser Ziel ist es, Familien finanziell und steuerlich zu entlasten, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser zu ermöglichen. Gerade bei der Kinderbetreuung oder beim beruflichen Wiedereinstieg brauchen Familien Wahlfreiheit. Das ist nur mit einem ausgewogenen Mix aus Geld-, Steuer- und Sachleistungen möglich. Wir fordern: 7.000 Euro steuerfreies Existenzminimum für jedes unversorgte Familienmitglied (ohne Einkommen) - dies entlastet insbesondere Mehrkindfamilien. Sind beide Elternteile berufstätig, so kann man den Steuervorteil auch splitten. Vereinfachung und Erhöhung der Familienbeihilfe – sowie eine jährliche Indexanpassung der staatlichen Familienleistungen, sobald ein ausgeglichenes Budget erreicht ist. Höhere Kostenersätze für Kinder bei Heilbehelfen - derzeit erhalten Eltern von den Krankenkassen bei Zahnspangen, orthopädischen Einlagen, Brillen etc. nur wenig refundiert. Das muss sich ändern. Anhebung der Altersgrenze für die Absetzbarkeit von Betreuungskosten von derzeit 10 auf 15 Jahre. Auswärtige Berufsausbildung der Kinder steuerlich besser begünstigen – derzeit können Eltern, wenn ihre Kinder nach der Schulpflicht einen Zweitwohnsitz oder ein Internat benötigen, die Berufsausbildung mit maximal 110 Euro Pauschale pro Monat steuerlich geltend machen. Das entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Kosten. Die Pauschale ist mindestens zu verdoppeln. Günstige bundesländerübergreifende Öffi-Tickets für alle Jugendliche Analog dem derzeitigem Jugendticket-Netz sollte es auch ein attraktives Öffi-Angebot für Studierende geben, das eine ganzjährige Freifahrt auf allen Linien in OÖ ermöglicht. Für alle Jugendlichen soll das Ticket auch bundesländerübergreifend wirken – das derzeitige Angebot ist v.a. in Grenzregionen zu Niederösterreich, Salzburg oder der Steier¬mark problematisch und zu verbessern. Einzubinöaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“

den ist auch die Linzer Lokalbahn LILO. Außerdem müssen Studierende derzeit ihren Hauptwohnsitz zum Ausbildungsort verlagern, um dort ermäßigte Verkehrstickets zu bekommen. Das macht Gemeinden Probleme. Familien leistbares Wohnen ermöglichen - durch Entfall der Grund- bzw. Mietvertragsgebühr, sowie höhere steuerliche Abschreibmöglichkeit der Wohn- und Sanierungsvkosten oder div. Finanzierungsdarlehen.


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Mehr Fairness für berufstätige Eltern Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass Mütter nach der Geburt eines Kindes ihren Beruf unterbrechen, Karenzzeiten nicht als Vordienstzeiten gelten bzw. für Gehaltsvorrückungen nicht zählen und nach dem Wiedereinstieg oft viele Jahre Teilzeit arbeiten. Dadurch sind berufstätige Mütter oft im ganzen Berufsleben gehaltsmäßig schlechter gestellt und erhalten weniger Pension. Wir fordern daher familienfreundliche Arbeitswelten: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – aufgrund des Geschlechts oder Herkunft darf es bei den Gehaltsansprüchen keine Diskriminierung geben. Volle Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bei Gehaltserhöhungen in allen Kollektivverträgen und die Anerkennung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten. Derzeit werden bei den Kollektivverträgen die Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienst-zeiten berücksichtigt, ein Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz jedoch meist nicht. Das ist eine Ungerechtigkeit gegenüber Frauen. Vier Jahre Pensionsanrechnung für jedes Kind! Egal, in welchen Abständen die Kinder auf die Welt kommen. Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert! Nach derzeitigem Pensionsrecht gibt es keine überlappenden Pensionszeiten, was für Mütter dann Nachteile hat, wenn sie binnen weniger als 4 Jahre ein weiteres Kind zur Welt bringen. Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld anheben Mehr begleitende Maßnahmen beim Schwangerschaftsabbruch Papaurlaub – Väter sollen zur Geburt ihres Kindes Anspruch auf einen Papaurlaub bekommen. Manche Väter benötigen nach einer Geburt mehr Zeit, v.a. dann wenn es Geburtskomplikationen gab, um weitere kleine Kinder der eigenen Familie betreuen zu können. Sie sollen das Kinderbetreuungsgeld für diesen Zeitraum vorziehen dürfen. Derzeit er-

halten Mütter das Kinderbetreuungsgeld im Regelfall nach Ende des Mutterschutzes. Ein Wechsel des KBG-Bezuges ist 2 Mal möglich. Dank ÖAAB wurde diese Forderung zur Gänze im Regierungsprogramm aufgenommen. Väterkarenz weiter erleichtern – derzeit dürfen Väter nur dann in Karenz gehen und zur Gänze zu Hause bleiben, wenn die Mutter nicht zeitgleich in Karenz ist (abgesehen von einem Monat Überlappung). Vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es dabei in der Praxis oft Probleme, wenn die Mütter ihre Karenz bis zum 2. Geburtstag nicht unterbrechen wollen. Verlängerung der Pflegefreistellung auf generell 2 Wochen - Derzeit gibt es eine 2. Woche „Pflegeurlaub“ nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Krankheitsfälle handelt. Das schafft unnötige Barrieren in der Praxis. Reform der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld - Da werdende Mütter keine Nachtarbeit bzw. Überstunden leisten dürfen, wäre es gerecht, die Höhe des Wochengeldes nach dem Durchschnitteinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu berechnen und nicht wie derzeit mit einem dreimonatigen Berechnungszeitraum vor Beginn des Schutzfrist. Sorgepflichten der Eltern bei der Pendlerpauschale berücksichtigen. Wenn beide Eltern berufstätig sind und ihre Kleinkinder zwecks der Berufstätigkeit in Krabbelstube bzw. Kindergarten bringen müssen, sollten die Sorgeverpflichtungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitsweges zur Gewährung der Pendlerpauschale angerechnet werden. Denn viele Eltern sind auf ein Fahr¬zeug angewiesen, um ihre Kinder in der Früh zu einer Betreuungsstätte bringen zu können und rechtzeitig in die Arbeit zu gelangen bzw. nach der Arbeit von dort wieder rechtzeitig abholen zu können. Dieser Umstand wird bei der großen Pendlerpauschale der Zeit nicht berücksichtigt. Kindergesundheit: Wir wollen gesunde Ernährung, sowie regelmäßige Bewegung und Sport in Kindergärten, Schulen und Horten forcieren. öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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Bedarfsorientierter Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen – wir wollen für jene Familien genügend Angebote schaffen, die einen Betreuungsbedarf haben. Wir fordern eine bedarfsorientierte Erweiterung und Anpassung der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen an Betriebe, jedoch mit Kostenbeteiligung der Eltern außerhalb der „Kernzeiten“, d.h. bei gesonderten Früh- oder Spätdiensten. Im Gegensatz zu unseren politischen Mitbewerben soll die Entscheidungsfreiheit bei den Eltern liegen, d.h. keine Zwangsbeglückung mit verpflichtenden Ganztagesschulformen oder - wie von der SPÖ gefordert - eine Kindergartenpflicht ab dem 1. Lebensjahr. Schulautonome Tage wieder einheitlich regeln – die derzeit freie zeitliche Gestaltung von schulautonomen Tagen macht berufstätigen Eltern, die mehrere Kinder an unterschiedlichen Schulen haben, große Probleme. Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Betrieben

Teilzeitarbeit attraktivieren statt verteufeln 88 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Österreich sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Besonders Frauen, die diesen Weg wählen, tun dies bewusst. Mit dem Recht auf Elternteilzeit, das die ÖVP 2004 einführte, wurde ein Meilenstein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Trotzdem: Ein Drittel aller Frauen sind bereits kinderlos – Tendenz steigend. Hier müssen wir mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und familienfreundlichen Arbeitswelten entgegensteuern. Flexibilität der Arbeitszeit darf keine Einbahnstraße sein – wenn in einer fairen betrieblichen Partnerschaft auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (v.a. berufstätiger Mütter und Väter) nicht zu kurz kommen, dann sind diese auch bereit, auf betriebliche Interessen Rücksicht zu nehmen. Das familienorientierte Arbeitsleben – nicht das arbeitsorientierte Familienleben – ist unser Ziel. Dazu braucht es familienfreundliche Arbeitszeitmodelle öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“

Wechsel Teilzeit auf Vollzeit erleichtern Betriebe sollen dazu verpflichtet werden, vor personellen Neuaufnahmen ihren Teilzeitkräften die Option auf Stundenerhöhung bzw. Vollzeitarbeit zu offerieren. Teilzeitarbeit nur auf freiwilligen Wunsch Pausenbeschränkung für Teilzeitkräfte. Für Teilzeitkräfte sollte es pro Arbeitstag maximal eine Pause mit einer maximalen Länge von 2 Stunden geben. In der Praxis werden gerade Teilzeitkräfte von Betrieben häufig auf Abruf zu den Stoßzeiten am Morgen oder Nachmittag eingesetzt.

Schutz des arbeitsfreien Sonntags Wir wollen die Sonn- und Feiertagsarbeit (gilt auch für den 8. Dezember) nur dort gestatten, wo es für die Gesellschaft zwingend erforderlich ist, wie z.B. im Gesundheits-, Pflege-, Tourismus-, und Gastronomiebereich, bei der Polizei, Rettung etc. Im Handel sehen wir keine Notwendigkeit. Denn würden wir das Aufsperren der Geschäfte am Sonntag generell erlauben, dann droht aus dem Sonntag über kurz oder lang ein ganz normaler Arbeitstag zu werden und die Zulagen würden mit der Zeit gestrichen. Dieser Tatsache sollten sich all jene bewusst sein, die zwar selber am Sonntag nicht arbeiten wollen, aber Spaß am sonntäglichen Shoppen finden. Kinder sind besonders leidtragend, wenn ihre Familie am Wochenende zerrissen wird, weil Mama oder Papa arbeiten müssen. Auch das gesellschaftliche Leben und Vereine leiden, wenn es keine gemeinsamen Tage mehr gibt, wo die Mehrheit der Bevölkerung frei hat. ÖAAB/FCG haben sich erfolgreich gegen jene Wirtschaftstreibenden zur Wehr gesetzt, die ihre Geschäfte um jeden Preis und mit Tricks, wie z.B. kleinen Gastronomiebereichen innerhalb ihres Shops, am Sonntag öffnen wollten. Durch unsere Proteste schloss der Nationalrat im Frühjahr 2013 derartige „Schlupflöcher“ in der Gewerbeordnung.


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Mit dieser Regelung wirken wir auch dem Kaufkraftabfluss in die Ballungsräume etwas entgegen. Denn viele kleine Geschäfte können mit den großen Einkaufszentren nicht Schritt halten und würden eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und damit verbundene steigende Betriebsund Personalkosten finanziell nicht verkraften.

Lehre attraktivieren Der Facharbeitermangel nimmt immer stärker zu. Da das Einstiegsticket in den Facharbeiter-Beruf nun einmal die Lehre ist, müssen auch alle Anstrengungen unternommen werden, die Lehre so attraktiv wie nur irgendwie möglich zu gestalten und die Rahmenbedingungen für Betriebe und Lehrlingen weiter zu verbessern. Unsere Forderungen lauten: Lehrlingsausbildung attraktivieren - betriebliche Qualitätskriterien einführen Unser Ziel muss sein, die beste Berufsausbildung anzubieten, um den Fach¬arbeiter¬man-gel zu beseitigen. Daher braucht es Qualitätskriterien in der betrieblichen Lehrausbildung, von denen auch die finanziellen Förderungen für Betriebe abhängig sein sollen. Subventionierung von zusätzlichen Ausbildungsangeboten Die moderne Arbeitswelt erfordert auch bei Lehrlingen eine Reihe von Kenntnissen, die im Lehrplan der Be¬rufsschule oft nicht ausreichend Platz finden – 5 Prozent der Lehrlingsförderungen sollen für jene Lehrbetriebe ausgeschüttet werden, die den Jugendlichen während ihrer Dienstzeit Zusatzprogramme anbieten - zur Vermittlung besonders relevanter Berufskenntnisse. Die genaue Aufteilung der Subvention hat nach transparenten Regeln durch ein sozialpartnerschaftlich geführtes Gremium zu erfolgen. 500 Euro Mindestlehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr Die Lehrlingsausbildung muss auch in finanzieller Hinsicht lukrativ sein. Es ist nicht einzusehen, warum die Gehaltsschere zwischen einzelnen Branchen bereits ab der Lehre so weit auseinanderklafft. So verdient z.B. ein Zahntechniker-Lehrling (laut Empfehlung der Bundesinnung für Zahntechniker) im ersten Lehrjahr 320 Euro brutto, und damit nur fast halb so viel wie im Baubereich. Ähnliche finanzielle Benachteiligungen gibt es bei Arztgehilfen, Floristen, etc …. Um solche Ungerechtigkeiten abzustellen, soll eine Mindest-Lehrlingsentschädigung von 500 Euro für alle Lehrlinge im ersten Lehrjahr im Zuge eines Generalkollektivvertrages rasch umgesetzt werden. öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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In weiterer Folge soll die Lehrlingsentschädigung stets in einem bestimmten Verhältnis zum Mindestlohn für Facharbeiter stehen und 40% im 1. Lehrjahr (mind. 500 Euro), 60% im 2. Lehrjahr, 80% im 3. Lehrjahr und 90% im 4. Lehrjahr betragen. Lehrzeiten sollen als Vordienstzeiten in allen Kollektivverträgen anerkannt werden Weiterentwicklung der Teillehre – für Lehrlinge mit Lernschwächen. Es ist wichtig, dass auch sie für ihre handwerklichen Fähigkeiten Zertifizierungs-Nachweise erhalten. Internatskosten für die Berufsschule Generelle Übernahme der Internatskosten für die Berufsschulaufenthalte durch Betriebe, wie es bereits in vielen Kollektivverträgen vorgesehen ist. Betriebsratswahlrecht mit 16 Jahren Wie bei anderen Wahlen sollen auch Lehrlinge im Betrieb ab 16 Jahren wählen dürfen. Automatisches Wahlrecht bei AK-Wahlen Nicht mehr - wie bisher - durch vorherige komplizierte Beantragung des Wahlrechts. Internationale Anerkennung der Lehre mit Matura Wer derzeit eine Lehre mit Matura absolviert, kann außerhalb Österreichs kein Studium beginnen. Lehrlingscoaching – das erfolgreiche oö. Pilotprojekt, wo spezielle Coaches bei Problemen zwischen dem Betrieb, der Berufsschule und dem Lehrling vermitteln, soll auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.

Wichtige Bildungsmaßnahmen Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit Sprachdefiziten Mehr Chancengerechtigkeit durch ein differenziertes Bildungsangebot - verlässliche Volksschulen, neue Mittelschulen und Gymnasien. Gleichstellung der Ganztagsschule und schulischen Nachmittagsbetreuung hinsichtlich der Förderung des Betreuungsschlüssels bei Stützkräften für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf. Die Obergrenze sollte bei 15 Kindern pro Betreuungskraft liegen. Ausbau der Schulautonomie und Begabtenförderung Ausbau des dualen Ausbildungssystems mehr Ausbildungsmodule, um Lehrlingen eine Spezialisierung oder Zusatzqualifizierung zu erleichtern Verbesserung der Berufsberatung an Pflichtschulen - Potentialanalysen Oft wissen Schüler kurz vor Ende der Schulpflicht nicht, in welchem Bereich sie später einmal beruflich tätig sein wollen . Die Jugendlichen müssen bereits in der Schule bessere Informationen über die weiteren Ausbildungsmöglichkeiten bekommen. Durch flächendeckende Potentialanalysen sollen die Stärken und Interessen der Jugendlichen erhoben und passende Ausbildungswege aufgezeigt werden. Fachkräftemangel resultiert auch dahingehend, dass es keine Eignungstests für höhere Schüler gibt. Viele Jugendliche landen daher in Schulen, wo sie nicht geeignet sind und leiden unter schulischen Problemen, Klassenwiederholungen etc. – und gleichzeitig fehlen der Wirtschaft die begabten Lehrlinge. Meisterkurse leistbar machen – von Meisterkurs zur Meisterschule: Nicht nur Master, sondern auch den Meister fördern. Während sich der Staat

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den freien Zugang zur UNI einiges kosten lässt, ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Absolventen der Lehrberufe kostenpflichtig. Der Bund sollte künftig mindestens ein Drittel der Kurskosten tragen. Das Land OÖ fördert bereits jetzt die Hälfte der Bildungskosten über das Bildungskonto. Wichtig ist, dass Meisterkurse nicht nur tech¬nisch handwerkliche Fähigkeiten vermitteln, sondern auch pädagogische Schwerpunkte. Berufsbegleitende Ausbildung erleichtern – durch vermehrte Abhaltung von Lehrveranstaltungen am Abend oder geblockt an den Wochenenden.

Integration von Migranten fördern Förderung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration Kein Lohndumping aufgrund der Nationalität Personen, die in Österreich arbeiten, sind nach ihren Qualifikationen und Aufgaben in einem Betrieb nach dem jeweiligen Kollektivvertrag einzustufen. Die Nationalität, Religion oder das Geschlecht darf keinen Einfluss auf die Entlohnung haben. Bessere Anrechnung von internationalen Ausbildungen Viele Migranten haben das Problem, dass ihre im Ausland erworbene Ausbildung in Österreich nicht anerkannt wird. Hier gilt es europa- und sogar weltweit, bestimmte Zertifizierungen und Ausbildungsnormen zu erlassen, die gegenseitig anerkannt werden. Es muss außerdem möglich werden, bestimmte fehlende Fachqualifizierungen der Ausbildung nachzuholen und zu einem vereinfachten Abschluss zu gelangen. Bildungspflicht für alle Jugendlichen von 15 bis 18 Jahren Je nach Region machen bis zu 10 Prozent aller Jugendlichen nach der Schulpflicht keine Ausbildung. Vielfach betroffen davon Migrantinnen und Migranten und/oder Frauen. Viele von ihnen können nicht sinnerfassend Lesen bzw. Rechnen. Mit einer Bildungspflicht für ALLE Jugendlichen, die diese Mindestanforderungen (Lesen, Schreiben, Rechnen) nicht erfüllen, soll es eine verpflichtende Ausbildung geben. Das hilft, ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern und die Gefahr der Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Das neue Regierungsprogramm trägt unserer Forderung bereits Rechnung.

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Ältere Arbeitnehmer schützen Eine aktuelle OECD-Studie bestätigt: Österreich hinkt bei der Beschäftigung Älterer weit hinterher. Mit einer Beschäftigungsquote von 57,1 Prozent bei den 50- bis 64-Jährigen liegt Österreich unter dem OECD-weiten Schnitt von 61,2 Prozent. Eine große Kluft herrscht besonders bei der Gruppe der 60bis 64-Jährigen, wo nur jeder Fünfte (20,9 Prozent) noch im Erwerbsleben steht. OECD-weit sind es immerhin 40 Prozent. Diese erschreckenden Zahlen bestätigen, dass ältere Arbeitnehmer – auch mit guter Ausbildung – am österreichischen Arbeitsmarkt fast unvermittelbar sind. Alter heißt Erfahrung. Menschen entwickeln Know-How, das sie für die Betriebe einsetzen können, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Neben der Schaffung von altersgerechten Arbeitsplätzen muss man die Menschen aber auch arbeiten lassen: Tatsache ist, dass es derzeit für einen Fünfzigjährigen sehr schwer ist, einen Job zu finden. Das muss sich ändern — notfalls durch Ausgleichszahlungen für jene, die nicht bereit sind, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen. Unsere Forderungen für ältere Arbeitnehmer: Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe Wir wollen mit einem Bonus-Malus-System die Beschäftigtenquote von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben steigern. D.h. Betriebe sollten einen finanziellen Vorteil haben, wenn sie überdurchschnittlich viele über 50-Jährige in ihrem Unternehmen beschäftigen bzw. über 50-jährigen Jobsuchenden eine Chance geben. Werden hingegen zu wenig Ältere beschäftigt, oder diese willkürlich gekündigt, hat der Betrieb einen Malus zu bezahlen. Für kleinere Betriebe muss es hinsichtlich der Quotenregelung Ausnahmen geben. Sehr erfreulich, dass sich der ÖAAB diese Forderung auch innerhalb der ÖVP und als Bestandteil des neuen Regierungsprogrammes durchsetzen konnte.

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Altersadäquate Arbeitsplätze gezielt er- bzw. einrichten Betriebe sollten ihre langjährigen Mitarbeiter v.a. in körperlich anstrengenden Berufen rechtzeitig mit Schulungen auf altersadäquate Aufgaben vorbereiten. So bleiben sie dem Betrieb auch im Alter erhalten und können ihr Knowhow weiterhin einbringen. Langsames Ausgleiten aus dem Berufsleben ermöglichen Wir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Fortbestand der Altersteilzeit, um die Menschen länger in Beschäftigung zu halten und ein langsames Hinübergleiten in die Pension zu ermöglichen. Die Altersteilzeit lässt sich auch mit dem ÖAAB-Modell des Zeitwertkontos kombinieren – d.h. ältere Arbeitnehmer können damit längere berufliche Auszeiten nach der Altersteilzeit bzw. vor ihrer Pensionierung nehmen. Teilpension – neuer finanzieller Anreiz, um länger zu arbeiten Wer einen Pensionsanspruch hat, soll ab dem 62. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Teilpension haben. Wer sich fürs Weiterarbeiten entscheidet, soll seine Arbeitszeit mindestens 30 Prozent reduzieren und zusätzlich zum Einkommen die Hälfte der Pension beziehen dürfen, damit sich länger arbeiten auch wirklich finanziell lohnt. Weiters soll die Geringfügigkeitsgrenze von 29 Euro pro Tag bei fallweiser Beschäftigung gestrichen werden, um zu verhindern, dass es zu große Einbußen bei der Pension kommt, nur weil man fallweise ausgeholfen und über dieser Grenze dazuverdient hat. Auch diese Punkte konnten bereits fix im neuen Regierungsprogramm verankert werden. Gerechte Invaliditäts- und Schwerarbeitsregelung Wer mit zunehmendem Alter seinen Beruf körperlich oder physisch nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt ausüben kann, hat ein Recht auf einen menschenwürdigen Zugang zur vorzeitigen Alterspension bzw. I-Pension. Für schwere körperliche Tätigkeiten (z.B. in der Baubranche) muss es praxisnahe, faire Kriterien zur Schwerarbeitsregelung geben, die einen Pensionsantritt mit 60 Jahren und moderaten Abschlägen erlauben. Die Sozialversicherungsträger sollten für die Kontrolle der Regelung verantwortlich sein.


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Pensionen nachhaltig sichern Pensionen nachhaltig sichern und Vertrauen schaffen Auch die Jugend muss darauf vertrauen können, dass sie einmal eine Pension erhält, von der man leben kann. Die Jungen sind verunsichert. Sie müssen oft Barrieren beim beruflichen Wiedereinstieg bewältigen und beginnen durch längere Ausbildungszeiten, niedrige Einstiegsgehälter und langen Praktikas oft sehr spät, in die eigene Pensionskasse einzuzahlen und können sich nur schwer eine Eigenpension sichern. Nachkauf von Ausbildungszeiten im Pensionskonto wieder erschwinglich machen Da es im Pensionskonto quasi eine lebenslange Durchrechnung der Beitragszeiten gibt, d.h. keine „schlechten Beitragsmonate“ mehr für die Berechnung gestrichen werden können, gilt es auch einen neuen, für Arbeitnehmer erschwinglichen Berechnungsmodus für ihre Ausbildungszeiten zu finden. Einheitliche Pensionsregelungen für alle Erwerbstätigen Mit dem Pensionskonto wurden bereits für die meisten Berufe gleichwertige Pensionsbedingungen geschaffen. Dort wo dies noch nicht gelungen ist (in den Magistraten, der Nationalbank, bei der ÖBB etc.) sind die letzten Pensionsprivilegien so rasch als möglich zu beseitigen und alle Erwerbstätigen an das ASVG-System anzugleichen. Leistung muss sich lohnen, auch bei den Pensionen Wer länger arbeitet, soll einen höheren Bonus und somit spürbar mehr Pension erhalten. Das Regierungsprogramm sieht 5,1 Prozent (statt bisher 4,2 Prozent) BONUS und eine Befreiung vom Pensionsbeitrag während dieser Zeit vor. 45 „echte“ Beitragsjahre sind genug, um einen Frühpensionsanspruch zu haben. Denn nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen es in Zukunft, ohne Arbeitslosigkeit oder anderer Leistungsbezüge des AMS bzw. der Krankenkassen 45 Jahre lang in die Pensionskasse einzubezahlen. Diese Personen sind „Nettozahler“ des Pensionssystems und verdienen daher auch eine Sonderbehandlung.

Pendler entlasten Pendlereuro soll Pendlerpauschale ersetzen Der ÖAAB hat 2013 die größte Reform der Pendlerpauschale durchgesetzt und Teilzeitkräften und Wochenpendlern Ansprüche gesichert. Mit dem Pendlereuro gelang auch der größte Teuerungsausgleich. Wir wollen künftig die ungerechten Entfernungssprünge der Pendlerpauschale abschaffen und eine Pendlervergütung analog dem Pendlereuro einführen, deren Höhe sich nach der tatsächlichen Länge des Arbeitsweges richtet. Sorgepflichten der Eltern bei Zumutbarkeitsbestimmungen berücksichtigen Wenn beide Eltern berufstätig sind und ihre Kleinkinder zwecks Berufstätigkeit in die Krabbelstube bzw. Kindergarten bringen müssen, dann sind diese Sorgeverpflichtungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitsweges zur Gewährung der Pendlerpauschale anzurechnen. Viele Eltern sind dabei auf ein Fahrzeug angewiesen, um ihr Kind zu einer Betreuungsstätte bringen zu können und rechtzeitig in die Arbeit zu gelangen bzw. nach der Arbeit die Kinder wieder rechtzeitig abholen zu können. Dieser Umstand wird bei der großen Pendlerpauschale der Zeit nicht berücksichtigt. Mehrfahrkarten für Teilzeitkräfte ÖBB und OÖVV sind in ihrer Fahrpreispolitik gefordert, für Teilzeitkräfte neue, attraktive Angebote zu schaffen. Die Chance, neue Fahrgäste zu gewinnen, ist für öffentliche Verkehrsbetriebe durch die gestiegenen Treibstoffpreise so hoch wie noch nie. Doch wer als Pendler Bus oder Bahn nur ein bis zwei Mal wöchentlich benützen kann, für den rechnet sich eine Monats- oder Jahresfahrkarte nicht. Wir fordern daher spezielle Mehrfahrkarten für Teilzeitkräfte. Diese neue Art von Tickets wäre auch für viele Pendler ein Anreiz, zumindest gelegentlich vom Auto auf Öffis umzusteigen. Mehr Park&Ride Möglichkeiten und Pendlerparkplätze Wir wollen die Bildung von Fahrgemeinschaften erleichtern und neue kostenlose Pendler-parkplätze entlang von Hauptverkehrsadern und bei Bahnhöfen errichten. Attraktive Park&Ride Anlagen müssen v.a. in und rund um Linz errichtet werden. Öffentliche Verkehrsmittel attraktivieren öaab zukunftsprogramm „arbeitswelten 2020“


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Die OÖVV- und ÖBB-Fahrpläne sind auf die gängigen Arbeitszeitregelungen der Betriebe abzustimmen. Speziell in Linz sind die Gewerbegebiete besser und mit attraktiven Direktverbindungen zu erschließen, z.B. durch den Bau einer City-S-Bahn. Weiters ist der mehrgleisige Ausbau der Summerauerbahn und eine Verlängerung der Straßenbahn von Linz nach Traun voranzutreiben. Förderung von Fahrgemeinschaften Oberösterreichweit sollen Pendler ihre Angebote bzw. Wünsche in einer Fahrgemeinschaftsbörse registrieren können – analog zu Deutschland, wo es bereits derartige Plattformen mit Apps gibt. Chancengleichheit für den ländlichen Raum Der ländliche Raum ist bestmöglich mit öffentlichen Verkehrsmittel oder leistungsfähigen Straßen zu erschließen. Der Ausbau der Infrastruktur ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Abwanderung und Ausdünnung des ländlichen Raumes.

AMS Neu • Senkung der (Langzeit-)Arbeitslosenquote und Erhöhung der Vermittlungsquote • Steigerung der Effizienz von AMS-Kursen • Früherkennung von gesundheitsgefährdeten Berufslaufbahnen Gründe für Berufsunfähigkeit • Vermeidung von Invaliditätspensionen wenn Reha-Maßnahmen sinnvoll erscheinen • AMS als Kompetenzzentrum und Bildungsdrehscheibe • Verbesserung des Stellenangebotes Steigerung der Anzahl der gemeldeten offenen Stellen • Verbesserung der (Re)integration in den Arbeitsmarkt

Redaktion/Rückfragehinweis: LS-Stv. Mag. Max Oberleitner Tel. 0732/66 28 51 - 35 Mail oberleitner@ooe-oeaab.at ÖAAB Oberösterreich, Humboldtstraße 24, 4013 Linz, Tel. 0732/662851, Mail oeaab@ooe-oeaab.at, Web www. ooe-oeaab.at

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ÖAAB Oberösterreich Humboldtstraße 24 | 4013 Linz 0732/66 28 51 - 0 oeaab@ooe-oeaab.at | www.ooe-oeaab.at

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