Bauen und Wohnen in OÖ. 2015

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BAUEN WOH NEN

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Das Handbuch „BAUEN UND WOHNEN IN OĂ–â€œ ist das Produkt ! " # Informationen, Tipps, Ideen " $ " " % $% Die Autoren Franz Hiesl und Gottfried Kneifel berichten aus

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in Gottfried KNEIFEL Institut Wirtschaftsstandort OberÜsterreich – IWS

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Bilder Titelseite- Š Fotolia.com

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WOH NEN

BAUEN & WOHNEN IN OĂ–

in

BAUEN

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LHStv. Franz HIESL Landes-Baureferent Ă–AAB-Landesobmann


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Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Verein Bauen und Wohnen in OĂ– Verlagsort: 4013 Linz, HumboldtstraĂ&#x;e 24 Herstellungsort: 4020 Linz Hersteller: Trauner Druck GmbH & Co KG

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Wohnungseigentum macht frei und unabhängig Fast 80 Prozent der ÖsterreicherInnen wollen am liebsten in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung leben. Sie wären dafür sogar bereit, wesentlich höhere Mittel einzusetzen als für Mietwohnungen. Das sind klare Ergebnisse von repräsentativen Meinungsumfragen zum Thema Bauen und Wohnen in Österreich. Freilich sind dafür einerseits besonderer Einsatz, klare Planung und manchmal auch Opfer erforderlich, andererseits ist damit auch ein großes Stück Freiheit verbunden. Ein Eigenheim oder eine Wohnung ist eine Investition fürs Leben. Sie schaffen damit eine wertbeständige Sicherheit und damit eine Grundlage für die Zukunft. Diesem Wunsch – vor allem vieler junger Menschen – wollen wir mit einer gerechten und wirksamen Wohnbauförderung in Oberösterreich nachkommen. Wichtig ist in jedem Fall: Gut geplant ist halb gebaut. Informieren sie sich genau über alle Rahmenbedingungen, Flächenwidmung, Bebauungspläne, Wohnbauförderung und die Finanzierungsmöglichkeiten. Dieses Bauhandbuch ist ein bewährter Ratgeber dazu. Wenn sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden sie sich einfach an mein Büro, an das zuständige Gemeindeamt, den ÖVPAbgeordneten Bürger- oder Vizebürgermeister. Wir helfen ihnen gerne weiter. Ich wünsche ihnen viel Freude beim Planen, Bauen und Wohnen!

Dr. Josef Pühringer

Landeshauptmann 2


Aus Verantwortung gegenĂźber unserer Heimatgemeinde und der Nationalparkregion Kalkalpen Bernegger GmbH, Gradau 15, 4591 Molln 3


1 Geld und Recht: Für die meisten Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses die größte Investition ihres Lebens - Sicherheit geben unsere Tipps zu Finanzierung, Grundbuch und Verträgen. 2 Rohbau: Endlich beginnen die Arbeiten am Traumdomizil, doch vom ersten Aushub bis zum schützenden Dach gibt es zahlreiche Optionen, die Bauherren kennen sollten.

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ENERGIEAUSWEIS 10 Energieausweis für Gebäude in OÖ.

gewinnungsanlagen 144 Förderungen rund ums Wohnen 144 Kaufdarlehen

HAUSPLANUNG

146 Alarmanlagen

20 Ideen und Pläne

148 Wohnbeihilfe

25 Vom Plan zum Haus

157 Steuer-Tipps

29 Erwerb des Grundstückes 31 Der Planer hilft

ROHBAU 166 Erdarbeiten - Mauerwerk

BAURECHT

169 Installationen

56 OÖ. Bauvorschriften 77 Bautechn. Anforderungen

AUSBAU 170 Treppen

FINANZIERUNG & FÖRDERUNG

172 Fenster

90 Übersicht

174 Türen

92 Allgem. Förderrichtlinien

174 Dachausbau

99 Eigenheimförderung 116 Wohnhaussanierung 126 Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen 132 Handwerkerbonus 135 Alternative Energie4

BAUWEISEN 184 Fertighäuser 194 Holzbau für Einfamilienhäuser 196 Bauweisen


Auch für ein gutes Hotel gilt: alles eine Frage der richtigen Technik. Antworten von Siemens machen Gebäude effizienter. Und Zimmerpreise günstiger.

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ENERGIESPAREN 200 Energiesparen im Haushalt

VERSICHERN 228 Das sichere Haus 230 Schutz vor Einbruch

201 Alternativen

232 Alarmanlagen

203 Wahlmöglichkeiten

232 Richtig versichern

ÖKO-ENERGIE

AUSSENANLAGEN

206 Sonnenenergie

238 Gartenplanung

207 Sonnenkollektoren

245 Zäune & Wege

HEIZEN 208 Feuerbeschau

WELLNESS 249 Sauna

212 Brandverhütung 216 Heizen mit Holz

ALLGEMEINES 2 Vorwort

217 Heizen mit Pellets 221 Heizen mit Gas

251 Produkte und Leistungen

224 Erdgas

3 Ausbau: Die Hülle der eigenen vier Wände steht. Heimwerker und Profis kümmern sich nun um Treppen und Tapeten, um Fußböden und Fenster. 4 Außenanlagen: Sobald der Einzug erledigt ist, geht es ums Wohlfühlen. Grüne Naherholungsräume vor der Terrassentür machen das Eigenheim erst perfekt.

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Energieausweis für Gebäude in Oberösterreich

Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Den Energieausweis für Gebäude gibt es in Europa schon einige Jahre, in Oberösterreich bereits seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999. Mit aktualisierten und neuen gesetzlichen Regelungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene gibt es aber einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen, die ab 1. 7. 2013 gelten. Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis • ist eine Art Energie-“Typenschein“ für ein Gebäude • ist eine Urkunde und ein Gutesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden und Wohnungen • macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden “sichtbar“ 10


BERATUNG

BERATUNG

• ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb - für Planer/innen & Errichter/innen, für Eigentümer/innen & Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen • zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden • ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung Wann wird für ein/e Gebäude/Wohnung ein Energieausweis benötigt? • bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes Lt. Oö. Baurecht; größere Renovierung: Eine Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewerts, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird. • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes/Wohnung Lt. Bundes-Energieausweisvorlagegesetz EAVG • für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien EAVG; in der Anzeige sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, gilt sowohl für den Verkäufer, den Vermieter/Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler • für den verpflichtenden Aushang von Energieausweisen Für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 (siehe nächste Seite) mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche (beheizt, gekühlt) von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen (wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels etc.), sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen, sofern ein Energieausweis vorhanden ist. Wenn Gebäude von Behörden genutzt werden, muss der Energieausweis im Bereich des Haupteinganges ausgehängt werden. Ab 9. Juli 2015 gilt diese Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m². 11


Wer muss den Energieausweis vorlegen? • jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder größer renoviert • jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (= Nutzungsobjekt, z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer oder die Vermieterin • jede/r, der ein Gebäude oder Nutzungsobjekt inseriert; diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber (z. B. Vermieter) als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler • Eigentümer/innen von Gebäuden mit Aushangpflicht Wer erstellt den Energieausweis? Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen. Eine Liste von Ausstellern finden Sie z. B. auf www.oec.at Was steht im Energieausweis? Der Energieausweis für Wohngebäude enthält: • ein Deckblatt mit den vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick (siehe nächste Seite) • den Heizwärmebedarf des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten • den Warmwasser-Wärmebedarf • den Haushaltsstrombedarf • den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes • den Endenergiebedarf des Gebäudes • den Primärenergiebedarf des Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie) • den Gesamtenergieeffizienzfaktor • die CO2-Emissionen des Gebäudes • Empfehlungen für Maßnahmen Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich: • den Kühlbedarf des Gebäudes • den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes Bei Nicht-Wohngebäuden wird zwischen den folgenden Gebäudekategorien (Kategorie 1–12) unterschieden: Bürogebäude; Kindergarten und Pflichtschulen; Höhere Schulen 12


BERATUNG

BERATUNG

und Hochschulen; Krankenhäuser; Pflegeheime; Pensionen; Hotels; Gaststätten; Veranstaltungsstätten; Sportstätten; Verkaufsstätten; Hallenbäder; Der Energieausweis für sonstige “Nicht-Wohngebäude“ der Kategorie 13 (z. B. Industriehalle) umfasst zumindest die U-Werte der Bauteile. Wie schaut der Energieausweis aus? Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit der Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Energie- und Gebäude-Daten und einem Anhang. Form und Inhalt des Energieausweises sind genormt, der Energieausweis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen. Im Anhang sind detailliert anzugeben: die verwendeten Normen und Richtlinien, die angewendeten normgemäßen Vereinfachungen, die verwendeten sonstigen Hilfsmittel, nachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Eingabedaten sowie Empfehlung von Maßnahmen – ausgenommen bei Neubau –, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Wie lang gilt ein Energieausweis? Zehn Jahre ab Ausstellung. “Alte“ Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung weiterhin als Energieausweise, auch wenn diese noch weniger Daten umfassen. Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis? Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m2). Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden Unabhängig vom Energieausweis gibt es eine Reihe von bautechnischen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, z. B.: • Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile) • Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf 13


• Anforderungen an den Endenergiebedarf • Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden • Anforderungen an Luft- und Winddichtheit • die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von Wärmebrücken • ein Verbot von Elektro-Direktheizungen • Vorrang für alternative Systeme: beim Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden muss vor Baubeginn die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen, sofern verfügbar, in Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden. Ein Energieausweis pro Gebäude? Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal (Nutzungsobjekt) innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Sind die Regeln für den Energieausweis österreichweit einheitlich? Ja und Nein: die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Es wurden aber gemeinsame technische Richtlinien und Normen ausgearbeitet, die viele Bundesländer übernommen haben, einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung aber von diesen ab. Weitere Informationen: OÖ Energiesparverband sowie Land Oberösterreich, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft/Abteilung Umweltschutz und Direktion Inneres- und Kommunales Berechnungs- und Rechtsgrundlagen im Detail: Oö Bautechnikgesetz, Oö Bauordnung, Oö Bautechnikverordnung, Energieausweis-Vorlage-Gesetz, OIB-Richtlinie 6 und dazugehörige Normen, Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 14


BERATUNG

BERATUNG

Der Energieausweis Der Energieausweis ist ein Dokument, der - ähnlich wie der Typenschein beim Auto - die energetische Qualität des Gebäudes mit Kennzahlen beschreibt. Man benötigt ihn z.B. wenn man neu baut oder ein Gebäude renoviert, wenn man eine Wohnung oder ein Haus vermietet oder verkauft (auch fürs Immobilieninserat) oder für bestimmte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, da der Ausweis dort an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist. Den Energieausweis benötigt man für Wohngebäude aber auch für Bürogebäude, Schulen, Verkaufsstätten u.v.a.m., energetische Mindestanforderungen ans Heizen und Kühlen sind einzuhalten. Die Kennzahlen im Energieausweis Neu sind die vier auf der ersten Seite des Ausweises in einer Farbskala dargestellten Energiekennzahlen für das Gebäude: der Heizwärmebedarf, der Primärenergiebedarf, die CO2-Emissionen und die Gesamtenergieeffizienz. Auch für Nicht-Fachleute ist damit auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Gebäude gut gedämmt ist, ob es ressourceneffizient und umweltfreundlich ist und ob man mit hohen Energiekosten zu rechnen hat. Man kann damit Wohnungen und Gebäude sehr gut vergleichen. • HWBSK: Der Heizwärmebedarf (HWBSK, SK ... Standortklima) beschreibt den erforderlichen Energiebedarf am Standort eines Gebäudes, um in einem Gebäude eine Raumtemperatur von 20° C herzustellen bzw. zu erhalten. • PEBSK: Der Primärenergiebedarf (PEBSK) des Gebäudes schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für Herstellung und Transport des jeweils eingesetzten Energieträgers, mit ein. Der Primärenergiebedarf ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Energieflusses und kann zur Verbesserung der Effizienz der Energieversorgung und zur Auswahl eines Energieträgers herangezogen werden. 15


Fam. Muster Einfamilienhaus

2013

Wohngebäude

1. 7. 2013

MusterstraĂ&#x;e 11

Linz

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Linz

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BERATUNG

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• CO2 SK: Diese Kennzahl stellt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung eines Energieträgers sowie aller Verluste dar. • fGEE: Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht saniertes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5. Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit Referenzheizanlage, entspricht einem fGEE von 1 (100 %). Kostenlose Energieberatung anfordern Für alle die ein neues Eigenheim errichten oder sanieren wollen, bietet die Energieberatung des Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: • Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht eine kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung. • Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige Berater. Beratung anfordern: • telefonisch unter 0800-205 206 • per Internet-Formular (www.energiesparverband.at) • per e-mail (office@esv.or.at) Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt. Eine Beratung ist auch ohne Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.30 Uhr) in Linz, Landstr. 45 möglich. 17


Oö. Wohnbauförderung für Familien Ein attraktives Wohnumfeld ist eine der Grundvoraussetzungen für ein erfülltes Familienleben. Daher unterstützt das Land Oberösterreich ganz besonders Familien bei der Wohnbauförderung. Mit mehr als 5.000 geförderten Wohneinheiten (Wohnungen und Einfamilienhäuser) pro Jahr liegt OÖ bundesweit im Spitzenfeld. „Große Haushalte profitieren auch in größerem Maße von den Landesförderungen. Das macht das Wohnen insbesondere für Familien leistbar“, betont OÖVP-Wohnbausprecher Klubobmann Thomas Stelzer. Bei der Eigenheimförderung erhöht sich beispielsweise das geförderte Darlehen für jedes Kind um 10.000 Euro. Bei den unter 40-Jährigen wird ein „Jungfamilienbonus“ gewährt: Zur Berechnung der Förderungen wird ein „fiktives“ Kind hinzugerechnet und damit der Förderbetrag erhöht. Oberösterreich hat auch frühzeitig als erstes Bundesland die Gesamtenergieeffizienz alternativ als Förderkriterium eingeführt und schafft damit mehr Spielraum bei der Planung und ermöglicht den Häuslbauern größtmögliche Wahlfreiheit.

Schaffung von Eigentum erleichtern „Um Familien den Zugang zu Wohneigentum weiter zu erleichtern, soll die Eigentumsförderung in Oberösterreich erweitert werden“, schlägt Stelzer vor. So könnten etwa die Grundkosten bei der Berechnung für das Landesdarlehen miteinbezogen werden – zusätzlich zu den Errichtungskosten. Der Vorteil: die Summe an aufzubringenden Eigenmitteln werden reduziert.

Kämpft für leistbares Wohnen. ÖVP Klubobmann Thomas Stelzer Foto: Wakolbinger

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Ideen und Pl채ne


Ideen und Pläne Planen ist eine sehr persönliche Angelegenheit Wunsch und Wirklichkeit klaffen beim Planen oft sehr weit auseinander, gerade was die finanziellen Möglichkeiten anlangt. Durch Kompromisse lassen sich bekanntlich verschiedene Meinungen und Bedürfnisse unter einen Hut, oder ein Dach, bringen. Eine optimale Lösung setzt zunächst die genaue Auflistung der Wünsche voraus. Alle Ideen der Beteiligten, egal, wie haarsträubend sie zunächst erscheinen mögen, sollten notiert werden. Wichtig dabei ist, dass die Ergebnisse dieses ersten Ideensammelns aufbewahrt, überdacht und ergänzt werden. Auch die kühnsten Ideen des jüngsten Familienmitgliedes können später in einer vielleicht etwas abgewandelten Form noch zum Einsatz kommen, oder auch nur einen Anstoß zu einer ganz anderen, realistischeren Idee bieten. Juniors Wunsch nach einem eigenen Pferdestall und Tennisplatz wird in einer 90m2 Eigentumswohnung kaum in Erfüllung gehen können. Aber es wirft bei der Standortwahl vielleicht die Frage nach Freizeiteinrichtungen auf, und ob diese auch für die Kinder, z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erreichbar sind. Ideen suchen heißt auch schauen. Häuser anschauen, Wohnungen besichtigen und vor allem mehr als nur einen Blick in die vielfältigen einschlägigen Zeitschriften und Bücher werfen. Auch Fachmessen und Firmeninformationen können wichtige Anregungen bringen. Durch Sichtung und Diskussion der vorgebrachten Ideen wird manchmal erst klar, worauf allgemein Wert gelegt wird. Dadurch werden die Ideen allmählich zum Plan. Es kann sich beispielsweise herausstellen, dass eigentlich alle ein zweites Badezimmer haben wollen und dafür auf die ursprünglich heiß ersehnte Sauna verzichten würden. Oder vielleicht hat der Herr des Hauses eine Hausbar, aber der Küche, in der er sich wenig aufzuhalten gedenkt, wenig Platz gelassen. Wie auch immer die Schlußkompromisse aussehen - verwerfen Sie die ursprünglichen Gedanken nie ganz. Schreiben Sie alle Anregungen auf, vielleicht lassen sie sich doch zu einem späteren Zeitpunkt auf die eine 20


IDEEN UND PLÄNE

HAUSPLANUNG

oder andere Weise realisieren. Auch wird vielleicht ein Objekt gefunden, das gewisse unerwartete Voraussetzungen bietet. Oder falls sie selber (um-)bauen, könnten Maßnahmen, die eine spätere Verwirklichung der (noch) unrealistischen Ideen berücksichtigen, getroffen werden. Raumplanung Irgendwann muß dann auch eine ganz präzise Liste der absolut unumstößlichen, gemeinsamen Entscheidungen erstellt werden. Halten Sie unbedingt alles schriftlich fest, sonst gehen wichtige Gesichtspunkte im Eifer des Suchens und des Findens wieder unter. Erstellen Sie eine Tabelle mit den einzelnen Räumen und ihre Wunschmaße (die vielleicht auch teilweise von den vorhandenen Möbeln abhängen können). Auch andere Faktoren sollten Sie festhalten: Wann soll in welchen Raum die Sonne scheinen? Ebenso notieren Sie alles, was das weitere Umfeld betrifft, zum Beispiel gewünschte Infrastruktur, öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitmöglichkeiten... Je genauer und ausführlicher die Ausführungen, desto besser. Denn diese Liste ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte auf der Suche nach einer neuen Behausung. Alternativen zum Haus Freilich bestimmt die finanzielle Realität oft von vornherein auch diese Grundsatzentscheidungen. Eine solche ist beispielsweise, ob gebaut oder gemietet wird. Bevor das Haus im Kopf fertiggebaut ist, sollte der Immobilienmarkt studiert werden. Vielleicht lassen sich Wohnobjekte mieten oder kaufen, die durchaus den Erwartungen entsprechen. Oder man stößt auf Häuser, die durch Sanierung und geringfügige Umbauten relativ problemlos den Vorstellungen angepaßt werden können. Haben Sie schon daran gedacht, sich durch den Ausbau eines Dachbodens eine geräumige Wohnung in zentraler Lage zu schaffen? Gibt es wirklich nichts Passendes zu haben, werden die Freuden und Leiden des Bauens wohl oder übel in Kauf genommen werden müssen. Für 70 - 80 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen ist sowieso das Einfamilienhaus die mit Abstand bevorzugte Wohnform. Aber sehen sie auch, dass es die teuerste Möglichkeit ist - in der Anschaffung, im Betrieb und ökologisch. 21


IDEEN UND PLÄNE

Alleinstehende Einfamilienhäuser mit nur einer Wohnung sind enorm kostspielig. Sie verbrauchen viel Geld, viel Baustoff und viel Energie. Die Zersiedlung schreitet munter voran. Das soll aber nicht heißen, dass wir alle unser Dasein in Wohnsilos fristen sollen. Wohnsilos sind schon längst out. Das ist keine Frage der Mode, sondern beruht auf geänderten Werthaltungen und dem gehobenen Lebensstandard, wenngleich die Wohnverhältnisse des größeren Teils der Bevölkerung von den neuen architektonischen Orientierungen weit entfernt sind. Die erste Grundfunktion jeder Wohnung: das “Dach über dem Kopf”. Daneben ist das häusliche Daheim aber ein wichtiger Teil der Privatsphäre. Dort wird mehr Zeit als irgendwo sonst verbracht. Arbeitsplatz Es ist der Ort der engsten sozialen Kontakte, Freizeitterrain und im Falle der Hausfrau bzw. des Hausmannes - auch Arbeitsplatz. Hier wird gegessen, geschlafen, gewaschen, gespielt, gearbeitet, geliebt, gelacht, gestritten. Hier werden Kinder aufgezogen. Hier wird gelebt. Lebensqualität ist eng an die Beschaffenheit von Wohnraum gebunden. Im selbstgeplanten Eigenheim versuchen viele, sich den Traum optimaler Wohnqualität zu verwirklichen. Doch gibt es heute zwischen den beiden Extremen von alleinstehendem Einfamilienhaus und dem Wohnsilo die zunehmend mehr praktizierten Wohnformen des verdichteten Flachbaus (auch die Wohnbaugenossenschaften haben sich dieser Architektur zugewandt) und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bereits bestehenden Objekten, vor allem durch den Dachbodenausbau. Weniger Bürokratie Wohnblöcke gleichen heute oft eher Mehrfamilienhäusern als Blöcken. Grünanlagen werden großzügig integriert. Siedlungen werden zunehmend vom Verkehr befreit, indem Parkplätze in Tiefgaragen verlegt werden. Das Mitspracherecht bei der Planung und Gestaltung, sowohl der Gesamtanlage als auch der einzelnen Wohneinheiten, wird gefördert. Bürokratische Schranken werden zusehends abgebaut, nicht zuletzt durch die Bestimmung der neuen Oberösterreichischen Wohnbauförderung und Bauordnung. 22


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GRUNDSTÜCK

Vom Plan zum Haus HAUSPLANUNG

Sorgfältig planen - besser bauen Das Grundstück Bevor Sie ein Grundstück kaufen, auf dem Sie später einmal bauen wollen, überlegen Sie bitte ganz genau. Denn die Wahl dieses Grundstückes ist nicht nur für Ihr Eigenheim, sondern für Ihr ganzes zukünftiges Leben von wesentlicher Bedeutung: Von dort aus fahren Sie zur Arbeit, Ihre Kinder gehen von dort aus zur Schule, Ihre Freunde kommen zu Ihnen. Es kommt ganz auf Sie an: Suchen Sie eher die Ruhe am Waldrand oder geselliges Leben in unmittelbarer Stadtnähe oder mitten im Ort. Wollen Sie eher an einem Hang oder auf einer ebenen Parzelle Ihr Eigenheim errichten. Stören Sie der Lärm oder die Abgase von Industrie- oder Gewerbebetrieben? Legen Sie Wert darauf, dass Sie ohne Auto den nächsten Lebensmittelhändler erreichen können? ... Das sind alles Fragen, die Sie selbst entscheiden müssen, bevor sie sich für den Kauf des Baugrundes entschließen. Die Größe des Grundstückes Für den Bau eines frei stehenden Hauses genügt als erforderlicher Baugrund eine Größe von 500 bis 800 Quadratmeter. Mehr als 800 Quadratmeter brauchen Sie nur, wenn Sie einen Obst- oder Gemüsegarten anlegen wollen. Doppel- und Reihenhäuser können auf entsprechend kleineren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn ein rechtswirksamer Bebauungsplan besteht. Ist das Grundstück aufgeschlossen? Auch wenn alle bisherigen Erkundigungen zur vollsten Zufriedenheit ausgefallen sind, kann ein mangelnder Aufschließungsgrad des Grundstückes noch einen Strich durch die Baupläne machen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Grundstück mit Trinkwasser versorgt werden kann, eine befahrbare Zufahrtsstraße hat, ein Kanalanschluss möglich ist, leicht mit Energie versorgt werden kann und, wenn Sie darauf Wert legen, an das Telefonnetz angeschlossen werden kann. Sie werden es schon bemerkt haben: Auch eine billige Parzelle kann so zu einem teuren Grundstück 25


GRUNDSTÜCK

Grundvoraussetzung für eine elektrische Energieversorgung ist die Bereitschaft der zuständigen EVU (Elektroversorgungsunternehmen), die gewünschte und benötigte Strommenge zur Verfügung zu stellen. Eine solche Zusicherung sollte schon vor Erstellung des Einreichplanes angefordert werden. Wurde eine Zusicherung erteilt, dann legt das EVU eine entsprechende Stromleitung gegen die Bezahlung von Baukostenbeiträgen, Anschlussgebühren u. s. w. bis zum Grundstück. Von dort geht dann alles zu Lasten des Bauherrn allein, doch müssen alle Elektroinstallationen von befugten und konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden.

werden. Erste Informationen erhalten Sie in diesen Angelegenheiten durch die Nachbarn. Gehen Sie aber ganz sicher: sprechen Sie mit dem Bausachbearbeiter der Gemeinde und ziehen Sie in weiterer Folge einen befugten Planer heran. Ein Kabelanschluss zahlt sich aus: Grundsätzlich sollte man bei der Grundstücksaufschließung auf jeden Fall einen Kabelanschluss miteinplanen. Gleich mitgeplant erspart man sich viele Kosten im Vergleich zu einer späteren Aufschließung. Denn mit einem Kabelanschluss wird nicht nur herkömmliches Kabelfernsehen möglich, sondern man ist gleichzeitig auch in punkto leistungsfähiges Internet und Telefonie ohne Postanschluss auf der sicheren Seite bezüglich Infrastruktur. Denn so braucht etwa das hochauflösende Fernsehen HDTV, das sehr bald Standard am Markt sein wird, ein sehr leistungsfähiges Übertragungsmedium. Die verwendeten Kabel sind dafür optimal geeignet und weisen für künftige Multimediaanbindungen noch genügend Reserven auf. Auch für Zukunftstrends wie „Video on Demand“, wo man sich seine Wunschfilme einfach per Fernbedienung ordern kann, ist ein Kabelanschluss unverzichtbar. Das bestätigen Studien von Fachleuten und der Arbeiterkammer. Parallel dazu bietet ein Kabelanschluss auch die Möglichkeit zum Hochgeschwindigkeitsinternet – Übertragungsraten jenseits der 100 Megabit pro Sekunde sind bereits möglich und die Technik ist noch lange nicht ausgereizt. In Linz-Ebelsberg existiert z.B. sogar schon in einer Wohnanlage ein Pilotprojekt mit der bis dato unvorstellbaren Datenübertragungsrate von einem Gigabit pro Sekunde. Damit könnte rein theoretisch innerhalb von nur 10 Sekunden ein 60-bändiges Lexikon mit 50.000 Artikeln und 20 Millionen Wörtern herunter geladen werden. Schließt man an der Kabelsteckdose noch ein Wireless-Lan (WLAN) -Modem an, so kann man in der ganzen Wohnung bequem ins Internet einsteigen und doch alle Vorteile der riesigen Übertragungsrate des Kabelanschlusses nutzen. Auch ganz herkömmlich ins Festnetz telefonieren kann man über den Kabelanschluss – nur wesentlich günstiger, da die Grundgebühr der Post wegfällt. Die meisten Kabelanbieter haben sehr attraktive Kombipakete im Angebot, welche die Nutzung von TV, Internet und Telefon unterm Strich sehr günstig werden lassen. TV, Internet und Telefonie können bei den modernen Kabeln natürlich gleichzeitig betrieben werden.

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GRUNDSTÜCK

HAUSPLANUNG

Wie kommt man zu einem Kabelanschluss? Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich bei der Planung der notwendigen Aufschlussarbeiten für das Grundstück bei der Gemeinde zu erkundigen, ob es einen örtlichen Kabelnetzbetreiber gibt und ob es eine geeignete Anschlussmöglichkeit in der Nähe gibt. (Fragen Sie bei der Fachgruppe Telekommunikation der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Telefon: 05/ 90 909 DW 4702, e-mail: sparte-ic@wkooe.at) Ist diese gegeben, so sollte man sofort mit dem Kabelbetreiber (z.B. LIWEST) Kontakt aufnehmen. Damit kann dieser nämlich das Kabel gleich im Rahmen der anderen Grabungen (etwa Kanal, Gas, Strom) kostengünstig mitverlegen. Sinnvoll ist eine Nachfrage auch bei bestehenden Häusern, die bislang aus wirtschaftlichen Gründen nicht ans Kabel angeschlossen werden konnten, wenn in der Nähe ein größeres Bauvorhaben (z.B. Wohnblocks, eine Reihenhausanlage, ein Betriebspark usw.) realisiert wird. So wird nämlich wegen der größeren Kundenzahl eine Aufschließung mit Kabel wirtschaftlicher – wenn man in der Nähe der Neubauten wohnt, kann man dann oft selbst ebenfalls preisgünstig mit anschließen lassen und so sein Grundstück durch die damit bessere Infrastruktur deutlich aufwerten. Der Erwerb des Grundstückes Zum vollen Eigentumserwerb ist die Errichtung eines Kaufvertrages und die Eintragung des Eigentumsrechtes aufgrund des Kaufvertrages im Grundbuch erforderlich. Vor Abschluss des Kaufvertrages sollten Sie unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen. Es dient dem Zweck der Erfassung der Liegenschaften, der an diesen Liegenschaften begründeten Rechte und der an ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse. Außerdem sollten Sie unbedingt Einsicht in den Flächenwidmungsplan der Gemeinde nehmen, ob Ihr zukünftiges Grundstück überhaupt als Baugrund ausgewiesen ist. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen und Bewilligungen (beglaubigte Unterschriften aller Vertragsparteien notariell oder gerichtlich, Genehmigungen der Grundverkehrskommission, Steuerbehörde, eventuell Pflegschaftsgericht, usw.) und bestimmte Vorschriften einhalten, können Sie die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages beim zuständigen Grundbuchsgericht beantragen. Vom Gericht wird dann ein "Beschluss” erlassen - und dann sind Sie echter Eigentümer. 29


Immer mehr Österreicher sehnen sich nach einem Lieblingsplatz, Behaglichkeit, Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden. Das knisternde Feuer eines Kaminofens.

Auf alle Fälle ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder einen Notar beizuziehen. Durch Unkenntnis, Formfehler und dergleichen mehr könnten Ihnen sonst unwillkommene Kosten entstehen. Bei den Grundstückskosten gilt als grobe Grundlage, dass der Grundstückspreis samt Neben- und Aufschließungskosten ein Fünftel bis höchstens ein Viertel der Gesamtkosten des ganzen Bauvorhabens betragen darf. Die gesamten Grundstückskosten setzen sich nämlich nicht nur aus der Quadratmeterpreissumme zusammen, sondern aus einer Reihe anderer Kosten, die daneben noch erwachsen. Zu den Nebenkosten zählen insbesonders: Grunderwerbssteuer, Notariats- und Gerichtsgebühren, Schätzungskosten, Vermittlungsgebühren und Provisionen, Vermessungskosten, Finanzierungskosten und sonstige Spesen. Für Baugrundstücke, die vor dem 1. Juli 1987 erworben wurden, bis zum Höchstausmaß von 1.000 Quadratmetern besteht die Möglichkeit der Grunderwerbssteuerbefreiung dann, wenn Sie Ihr Wohnhaus innerhalb von acht Jahren fertig stellen (Achtung: Wohnnutzfläche wird vom Finanzamt anders berechnet als bei der Wohnbauförderung!) Gut geplant ist halb gebaut! Je mehr und je eingehender Sie Ihr Eigenheim planen, desto sorgenfreier und unbeschwerter können Sie dann in Ihrem Haus wohnen. Deshalb ist eine genaue Planung aller Einzelheiten für den zukünftigen Baufortschritt wirklich wichtig. Über tatsächlich vermeidbare Planungsfehler ärgern Sie sich sonst ständig. Gehen Sie also schrittweise in Ihrer individuellen Planung vor: Was wollen wir - was ist unabdingbar erforderlich? Raumprogramm Legen Sie ein Raumprogramm fest. Überdenken Sie die Größe und das äußere Erscheinungsbild des Eigenheimes. Und ziehen Sie dann einen Planer mit Erfahrung im individuellen Wohnbau zu Rate, der die Projektierung des Hauses übernimmt. Als guter Fachmann geht er auf Ihre speziellen Wünsche und Vorstellungen ein und setzt sie dementsprechend im Plan um. Die Größe Ihrer Familie und ihre Lebensgewohnheiten bestimmen die Anzahl der zu planenden Räume und deren Größe. Bei der Zusammenstellung des Raumprogrammes und der Größe und

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PLANUNG

HAUSPLANUNG

Lage der Räume geht es nicht nur um eine Wunschliste, es geht auch um die Verteilung der Räume auf die einzelnen Stockwerke und um die Orientierung nach den Himmelsrichtungen. Nicht jeder Raum braucht Sonne, aber viele, wie z. B. die Kinderzimmer und der Wohnraum, können nicht genug davon haben. Der Planer hilft Bevor Sie weitreichende Entscheidungen bei Ihrem Bauvorhaben treffen, unterhalten Sie sich mit einem Fachmann, dem Planer. Von ihm können Sie folgendes erwarten: • Beratung bei der Grundstücksauswahl, • Erhebungen bei den Behörden über die Bebaubarkeit, • Finanzierungsberatung, • Gespräche mit den Beamten, • Bauplanung von der ersten Skizze bis zum Detail, • Ausschreibung und Ermittlung der preisgünstigsten Firma, • Veranlassung der Baudurchführung, • Koordinierung und Überwachung der Baudurchführung. Er bringt die Planungsvorstellungen und die finanziellen Möglichkeiten in die richtige Relation. Zum Teil erweist es sich als notwendig und zweckmäßig, auch andere Fachleute beizuziehen, etwa einen Ziviltechniker für Bauwesen oder für die Haustechnik.

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Sie können dem Planer aber auch nur einzelne Teilleistungen übertragen, etwa vom Vorentwurf bis zur für die Baubewilligung erforderlichen Einreichplanung. Auch wenn Sie Teile in Eigenregie ausführen, brauchen Sie Baupläne, nach denen Sie bauen. Sparen bei der Planung wäre Sparen am falschen Platz. Der Preis für die Leistungen des Planers ist gering im Verhältnis zu den Gesamtkosten. In einer Honorarordnung für Planer ist das Honorar genau geregelt und auch das Leistungsbild genau umschrieben. So ist die

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PLANUNG

Honorarberechnung jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar. Das Leistungsbild des Planers: a) Vorentwurf, d.h. der grundsätzliche Lösungsvorschlag nach dem vom Auftraggeber bekannt gegebenen Raum- und Funktionsprogramm. b) Entwurf, d.h. die Lösung der Bauaufgabe auf Grund des genehmigten Vorentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann. c) Einreichung, d. h. die für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, Verhandlungen mit den Behörden, Zeichnungen und Schriftstücke. d) Kostenberechnungsgrundlage, d. h. die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen, die Schätzung der Herstellungskosten auf Grund der ortsüblichen Richtpreise. e) Ausführungs- und Detailzeichnungen, d. h. die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes. f) Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, d. h. die Überwachung der Herstellung des Werkes hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von Einzelheiten von der Planung bis zur Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung. g) Technische und geschäftliche Oberleitung der Bauausführung, d.h. die Beratung und Vertretung des Bauherrn, Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Durchführung der Anbotsausschreibung und Überprüfung der eingelangten Angebote, Vergabe der Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, Prüfung der Schlussrechnungen. h) Örtliche Bauaufsicht, d. h. die örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung der Übereinstimmung mit Plänen, Angaben und Anweisungen des Planers, die Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, die Abnahme von Teilleistungen, Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, Führung des Baubuches, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung. 32


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Informationsmöglichkeiten Informationen erhalten Sie bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, 4040 Linz, Kaarstraße 2/II, Tel. 0732/73 83 94 und bei der Landesinnung OÖ. der Baugewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Tel. 05/ 90 909 DW 4112. Reden Sie mit der Bürgerservicestelle ihrer Gemeinde. Verlangen Sie die Checkliste für Hausbauer. Kontakt mit der Baubehörde Wenn Sie "Ihren" Planungsfachmann gefunden haben, dann zeigen Sie ihm Ihre Grundparzelle, sagen ihm Ihre Vorstellungen und Wünsche, wie er das Haus projektieren soll und lassen sich von ihm dann einen Vorentwurf anfertigen. Geben Sie sich nicht gleich mit der erstbesten Skizze zufrieden, sondern verlangen Sie von Ihrem Planer mehrere Perspektivskizzen, damit Sie sich die Größe, die äußere Form und die gesamte Situation rund um Ihr Haus besser vorstellen können. Bereits im Vorentwurfsstadium ist es ratsam, die Bauberatung der Gemeinde in Anspruch zu nehmen oder Kontakt mit der zuständigen Baubehörde anzubahnen; fast immer das Gemeindeamt (in Linz, Wels und Steyr das Magistrat). Sprechen Sie oder Ihr Planer mit der Baubehörde über einen eventuellen Bebauungsplan für jenes Gebiet, in dem Ihre Bauparzelle liegt. Wenn alle Fragen mit der örtlichen Baubehörde geklärt sind, beauftragen Sie Ihren Planer mit der Erstellung des Entwurfsplanes. Dieser Plan hilft, die Cirkakosten des Projektes zu ermitteln. Wenn Sie öffentliche Wohnbauförderungsmittel beanspruchen wollen - und wer will das nicht - müssen Sie bereits bei der Planung Ihres Hauses einige Punkte genau beachten:

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• Wenn Sie ein Doppelhaus bauen wollen, planen Sie Ihr gemeinsames Stiegenhaus 35


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außerhalb der Wohn-Nutzfläche. Also für jede Wohnung einen eigenen Wohnungseingang vorsehen. • Ein heißer Tipp: das Einfamilienhaus in der Gruppe. Eine besondere Förderung (siehe anschließenden Finanzierungsteil!) bietet das Land Oberösterreich jenen Bauwilligen, die baulandsparend ihr Einfamilienhaus in der Gruppe errichten. Für das Gelingen eines solchen Vorhabens ist eine besondere Betreuung in technischer Hinsicht und Koordinierung erforderlich. Wenn auch diese Fragen abgeklärt sind, kann Ihr Planverfasser den Einreichplan zeichnen. Bauplatz und Baubewilligung Besorgen Sie sich vom zuständigen Gemeindeamt das Formblatt zum Ansuchen um Baubewilligung bzw. auch gleichzeitig um die Bauplatzbewilligung. Dazu kommt noch die Baubeschreibung mit einer technischen Schilderung des Bauvorhabens, mit Name und Anschrift des Planers und Bauführers. Die Baubeschreibung ist am besten dem Planverfasser zu überlassen. Grundsätzlich muss in diesem Stadium die Entscheidung über Baumaterial und Beheizung (Öl, Gas, Koks, Zentral oder Einzelofenheizung usw.) fallen. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt anstelle eines Bauansuchens eine Bauanzeige ("Baufreistellung – siehe dazu das Kapitel "Die oö. Bauvorschriften"). Bauverhandlung Nach der Vorprüfung des Bauansuchens wird die Bauverhandlung ausgeschrieben, außer sie kann auf Grund des "vereinfachten Bauverfahrens" entfallen, weil die Nachbarn auf dem Bauplan ihren schriftlichen Verzicht auf Einwendungen gegen Ihre Bauführung abgegeben haben (siehe auch das Kapitel "Die oö. Bauvorschriften"). Sie bekommen nun einen genehmigten Bauplan - mit den amtlichen Stempeln und der Unterschrift von der Baubehörde versehen - zurück. Jetzt sollen Sie keine Planänderungen mehr durchführen. Wenn, dann nehmen Sie unverzüglich mit Ihrer zuständigen Baubehörde Kontakt auf. 36


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PLANUNG

HAUSPLANUNG

Diese muss dann entscheiden, ob es sich um eine unwesentliche Änderung handelt oder um eine weitreichende. Letzterenfalls könnte nochmals eine Bauverhandlung notwendig sein. Ausschreibung - Preisvergleich Erteilen Sie nicht gleich dem nächstbesten Baumeister den Bauauftrag, sondern schreiben Sie - zumindest die teuersten Bauabschnitte - an mehrere Baumeister aus. Die Kostenvoranschläge kosten Sie nichts - sondern helfen Ihnen sparen. Die Ausschreibung kann Ihr Planer oder ein anderer, in Bausachen erfahrener Fachmann für Sie erledigen. Vorteilhaft ist auch ein Terminplan, der festlegt, wann die Bauetappen abgeschlossen sein sollen. Planer - Partner des Bauherrn Sie als Bauherr und Auftraggeber sollten einen Planer finden, dem Sie vertrauen können. Je besser der Planer Sie und Ihre Wünsche kennt, desto verständnisvoller kann er auf Ihre Wohnvorstellungen eingehen. Dazu müssen sich die Baupartner - Mann und Frau - über den Lebensablauf im neuen Heim Gedanken machen. . Der Planer kann bei vorausgehenden GespräIn Ihrem Wohn- und Lebensraum. chen über die Hausplanung aus Erfahrung beurteilen, ob die Vorstellungen finanziell reaWir machen es möglich. lisierbar sind. Wenn Bauherren sich beim Hausbau enttäuscht fühlen, sind ihre Unkenntnis, ihr fehlendes Interesse und Engagement mit ein Grund dafür.

Aufblühen

Kein Bau ohne Plan Die wenigsten bauinteressierten Laien sind sich bewusst, von wie großer Bedeutung es ist, die aus Skizzen und Plänen bestehenden theoretischen Unterlagen, die das gesamte Bauvorhaben verdeutlichen, genau zu verstehen und somit alle daraus ersichtlichen Informationen zu lesen. Selbst Bauvorhaben von noch so kleiner Dimension lassen sich ohne Baupläne nicht verwirklichen. Mit einem Bauplan besitzt der Bauherr erst-

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mals eine konkrete Unterlage seines Vorhabens. Hier sind die Grundrisse aller Geschoße, Längs- und Querschnitte, insbesonders auch im Bereich der Stiege, sowie die Ansichten dargestellt. Üblicherweise ist dieser Plan im Maßstab 1 : 100 gezeichnet. Die bei uns gebräuchlichsten Verkleinerungsmaßstäbe, abgekürzt M oder Mst., betragen 1 : 1000, 1:500, 1 : 50, 1 : 20, 1 : 10, 1 : 5, 1:2 und Darstellung in Originalgröße 1 : 1. Die Baupläne, die zweifellos das wichtigste "Instrument" für alle Bauvorhaben darstellen, haben in jedem Planungsstadium für den Bauherrn unterschiedliche Wichtigkeit und verlangen demnach auch ganz verschiedene Betrachtungsweisen. Mit dem Fortschritt der Planung wird die Möglichkeit des Auftraggebers, Wünsche und Anregungen anzubringen, immer geringer. Ein wichtiger Hinweis: Das schwierige Thema der Baukosten ist wesentlich leichter in den Griff zu bekommen, wenn der Planer in der Lage ist, schon in der Entwurfsphase die vielen notwendigen Detailpunkte von Konstruktion und Ausbau mit in die Überlegungen einzubeziehen. Der Idealzustand wäre, dass mit dem Zeitpunkt der Einreichung alle entscheidenden Ausführungsdetails geklärt sind.

Irgendwann kommt der Augenblick, in dem Sie sich entscheiden müssen, welche Badewanne, welcher Waschtisch, welche Dusche, welches WC, welches Bidet, welcher Spiegelschrank, welche Armaturen, welche Ausstattung, welche Badezimmermöbel, welche Fliesen usw. für Sie ideal sind.

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Ohne Hast und Eile Es empfiehlt sich deshalb außerordentlich, bereits im frühesten Planungsstadium (Skizzen und Vorprojekt) für das Studium der vom Planer vorgelegten Baupläne genügend Zeit zu reservieren und mit dem Entwerfer darüber eingehend zu diskutieren, um unklare Punkte möglichst zu bereinigen. Unliebsame Überraschungen und Missverständnisse lassen sich dadurch weitgehend vermeiden; jedoch nur der Bauherr, der Baupläne zu lesen versteht, ist in der Lage, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Änderungen und verspätet angebrachte Wünsche auf der Baustelle werden von allen Beteiligten in der Regel keineswegs geschätzt, abgesehen von den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Ein in allen Planungsphasen gut verstandenes Bauvorhaben sollte demnach ohne wesentliche Umstellungen und Ärgernisse realisiert werden können. a) Entwurfsphase b) Einreichplanung c) Detailstudien


PLANUNG

d) Ausführungspläne e) Ausschreibung und Anbote HAUSPLANUNG

Welche Anforderungen, Entscheidungen und Konsequenzen sich für den Bauherrn beim Lesen der Baupläne von der Entwurfsphase bis zu den Ausführungsplänen ergeben, zeigen die folgenden Abschnitte auf. Obwohl diese Überlegungen grundsätzlich für jedes Bauvorhaben gelten, werden sie hier spezifisch für das Eigenheim behandelt. Entwurfsphase Stellen Sie das Bauvorhaben anhand eines vorliegenden Raumprogrammes dar. Idee und Umfang der Bauaufgabe, maßstäblich und vollständig skizziert, aber ohne eingehende Behandlung von Einzelheiten, unter Berücksichtigung von Situation und Topographie, mit einer ungefähren Kostenschätzung nach dem Kubikinhalt oder einer anderen, nicht detaillierten Berechnungsart müssen ersichtlich sein. Der Bauherr muss prüfen, inwieweit die Entwurfsphase generell mit dem Charakter des Hauses, dem Raumprogramm und Kostenbudget, das dem Planer angegeben wurde, übereinstimmt. Zusätzlich werden auch wichtige Weichen gestellt in Bezug auf Energiebedarf, Umweltschutz und Recyclingfähigkeit der eingesetzten Baustoffe und Konstruktionen und EntsorEines der wichtigsten gungsstrategie für das Haus. Dinge im Leben Diese Punkte werden in Zukunft auch rechtliche Bedeutung haben. Nochmals sei betont, auf´s Quadrat gebracht: dass die Entwurfsphase das Wichtigste in der ganzen Planungsphase ist. Planen mit Phantasie Bereits in diesem Stadium sollten die Möglichkeiten für die Anwendung von Alternativenergien geprüft und diskutiert werden. Ganz andere Überlegungen bezüglich Dachneigung, Orientierung, Fassadengestaltung, Fensterdisposition und Grundrisskonzept ergeben sich daraus. Auf bisher wenig beachtete Planungs- und Detailfragen ist einzugehen. Hier entscheidet sich, ob das Bauvorhaben ein Flachdach, Pult-

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PLANUNG

dach, Satteldach oder Walmdach erhalten wird oder auch eine der vielen mĂśglichen und unmĂśglichen Kombinationen. Folgende Fragen sind zu klären: Ist die vorgeschlagene LĂśsung auch landschaftsgerecht? Hat man die Lage des Gebäudes in der Parzelle und im vorhandenen Terrainverlauf - Zufahrt und ZugangsmĂśglichkeit -, Besonnung und Aussicht genĂźgend beachtet? Versuchen Sie, den Tagesablauf der Familienmitglieder in den Extremfällen Sommer und Winter - werktags und Wochenende in das Planmaterial hineinzuprojezieren. KĂśnnten Sie einen kurzoder langfristigen Besuch gut bei sich aufnehmen und mĂśchten Sie ihn im gleichen Stockwerk, in welchem sich die Schlafräume Ihrer Familie befinden, einquartieren? Vielleicht stellen Sie fest, dass Ihnen noch ein gedeckter, nicht windexponierter Sitzplatz fehlt oder dass Sie keinesfalls die Absicht haben, als Fitnesstraining eine unverhältnismäĂ&#x;ig lange und steile Garagenzufahrt in den Wintermonaten von Schnee und Eis zu befreien usw.

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Über Anzahl und Größe sowie die gegenseitige Zuordnung aller Räume und deren Funktionen können Sie sich anhand der Entwurfsphase sicherlich ein deutliches Bild machen. Stellen Sie sich vor, Sie würden in den vorgelegten Grundrissen "herumspazieren” Sie werden dabei sicherlich interessante Feststellungen machen, die Sie zu neuen Anregungen und Einfällen führen. Notieren Sie alles, was Ihnen von Bedeutung scheint, aber verlieren Sie sich nicht jetzt schon in vorläufig noch unwichtige Details. Geben Sie Ihrem Planer möglichst viele Informationen, ist er doch für Ihre Bauvorhaben sozusagen Ihr Treuhänder; dazu gehören auch Ihre finanziellen Möglichkeiten. Es dürfte wohl kaum in Ihrem Interesse liegen, wenn er für Sie einen "goldenen Käfig" bauen würde. Schon jetzt ist es möglich, sich darüber Gedanken zu machen, welche der vorhandenen Möbelstücke wieder Verwendung finden sollen oder durch platzsparende und sich gut eingliedernde Einbauten ersetzt werden könnten. Sicherlich kann der Planer bereits jetzt annähernd den Baubeginn und den ungefähren Einzugstermin bekannt geben, was Ihnen die Möglichkeit gibt, sich den in Frage kommenden Kündigungstermin vorzumerken, falls Sie in Miete wohnen. Auf diesen wird sich dann der ganze Bauablauf ausrichten. Sollten nach eingehender Prüfung der Entwurfsphase allzu viele Punkte auftauchen, die selbst nach einer Korrektur nicht Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen, ist es besser, einen komplett neuen Vorschlag auszuarbeiten. Bekanntlich verlieren allzu stark abgeänderte Projekte zu viel von ihren tragenden Ideen, als dass es sich lohnen würde, sie weiterzuverfolgen. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für eine neue Entwurfsphase bedeutet in einem solchen Fall bestimmt das kleinere Übel. Konnten Sie sich jedoch mit Ihrem Planer über die vorgeschlagenen Lösungen einigen, so wird er Ihnen die sogenannte Einreichplanung ausarbeiten können, die auch für die Baueinreichung bei der Behörde verwendet werden kann. Einreichplanung Die Einreichplanung, meistens im Maßstab 1 : 100 gezeichnet, basiert weitgehend auf den Abklärungen des Vorprojektes und entspricht der Bauordnung. Es sind dies die Pläne, die der Gemeinde zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden müssen. Die Anfertigung eines Arbeitsmodells im Maßstab 1 : 100 oder besser 1 : 50 kann zu diesem Zeitpunkt sowohl für den Bauherrn 44


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PLANUNG

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als auch für den Planer von großem Nutzen sein. In speziellen Fällen stellt es ebenfalls eine willkommene Verdeutlichung des Einreichprojektes dar, die von der prüfenden Baukommission sehr geschätzt wird. Dieser Vielfalt der notwendigen Planunterlagen kann der Bauherr sehr viele weitere Informationen entnehmen. Bevor alle Einreichpläne reingezeichnet werden, sind mit dem Planer nochmals allfällige Einwände und neue Vorschläge kritisch zu besprechen. Dabei ist zu bedenken, dass Ärger und Aufwand für Planer und Bauherr vermieden werden, wenn Änderungen jetzt erfolgen, sonst müssen bei allen Abweichungen von Bedeutung neue Baupläne eingereicht werden. Fassade und Verputz In diesem Planungsstadium sollte über Gestaltung und Material von Fassaden und Dach wie auch deren Farbrichtungen entschieden sein. Ob beispielsweise Sichtbeton, Verputz, Holzverschalungen oder Sichtmauerwerk die Dominanten der Fassadenflächen bilden sollen. In vereinzelten Fällen, vor allem bei extremen Farbgebungen, sind davon sogar Originalmuster einzureichen. Schon daraus wird klar, wie verbindlich diese Baupläne und die damit verlangten Materialpläne bereits sind. Der anfänglich schier unbegrenzte Spielraum für Planung und Gestaltung des Bauvorhabens ist bereits enorm eingeschränkt.

Wir müssen unseren Wissensstand verbessern. Durch ausreichende Information über Wärmedämmung vom Kellerboden angefangen über Außenmauern, Fenster bis zum Dach und Ausnutzung der Sonnenenergie, lassen sich erhebliche Mengen Energie sparen.

Passen die Möbel? Nochmals gilt es zu prüfen, ob die bereits vorhandenen Möbel, die im neuen Haus wieder Verwendung finden sollten, ihrer Art entsprechend platziert werden können. Sind die Raumhöhen mit den Wohnvorstellungen der künftigen Besitzer identisch? Sind wirklich alle bedeutungsvoll scheinenden Fragen zur Zufriedenheit des Bauherrn gelöst und mit dem Planer abgeklärt, der für das Gelingen der ganzen Aufgabe die größte Verantwortung trägt, wird der ganze Plansatz samt Formularen bei der zuständigen Behörde eingereicht. Nach Ablauf der üblichen Fristen und Prüfung der Planunterlagen wird mit mehr oder weniger umfangreichen Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung erteilt. Der Erstellung der Ausführungspläne steht nun nichts mehr im Wege. Vorerst sind jedoch noch Detailstudien notwendig, über die der folgende Abschnitt orientiert. 47


PLANUNG

Die Größe des Badezimmers hängt natürlich von den baulichen Gegebenheiten ab. Wenn Sie bauen, sollten Sie das Bad großzügig planen, denn heute “wohnt” man im Bad und hält sich gerne länger dort auf.

Detailpläne Umfang und Abklärung der Detailpläne sind von der Schwierigkeit des Bauobjektes abhängig und fallen somit mehr oder weniger umfangreich aus. Es darf hier nochmals erwähnt werden, viele wichtige Details wurden bereits während der Entwurfs- und Einreichplanung festgelegt, sonst wären eine Reihe von Daten und Angaben, welche im Einreichplan gefordert sind, gar nicht verfügbar gewesen. Nachstehend einige wichtige Punkte, die spätestens jetzt zu beachten und abzuklären sind, bevor die Ausführungspläne erstellt werden: • Art und Ausführung der Außenwände • Wärmedämmung, Schalldämmung und Abdichtung gegen Wasser (damit wird die Ökonomie des Bauwerkes stark beeinflusst) • Ausbildung und Konstruktion der Decken, Tragwände und Stützen (in der Regel mit dem Ingenieur abzuklären) • Material für Dacheindeckung und Spenglerarbeiten • System der Heizungsanlage (Ölfeuerung, elektrische Speicherheizung, Wärmepumpe, Solarenergie, Kachelofen - Zentralheizung oder eine den Verhältnissen entsprechende Kombination) • Sanitäre Installationen und deren Apparate • Elektrische Installationen (Platzierung der Schalter u. Steckdosen) • Telefonanlage, Fernseher, eventuelle Gegensprechanlage • Umfang, Verglasung und Ausführungsart der Fenster • Schall- oder Sonnenschutz (Jalousieladen, Rolladen oder Lamellenstoren) • Bodenbeläge (Natursteine, Keramikplatten, Parkett, Teppichbeläge, usw.) • Küche, deren generelle Ausführung in Material und mit Geräten Ausführungspläne In den Ausführungsplänen sind konzentriert alle bisher erfolgten Dispositionen und Angaben im Maßstab 1 : 50 als Werkpläne sowie in größeren Maßstäben als Detailpläne vorhanden. Erstellen der für die Ausführung des Bauobjektes erforderlichen Werkund Detailpläne und deren Nachführung aufgrund der erstellten Teilleistungs- Angaben. Angaben über Materialien und Farben usw., soweit sie nicht aus den Plänen ersichtlich sind. Diese Unterlagen gelten für alle beteiligten Handwerker als maßgebend und verbindlich. Bei den Werkplänen ist wissenswert, dass alle Maße Rohmaße darstellen, das heißt, dass Verputz, Verkleidungen, Wandplatten, usw. nicht berücksichtigt sind, es sei denn, es steht die Bezeichnung "Fertigmaß", was dem tatsächlich

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PLANUNG

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zur Verfügung stehenden Maß entspricht. Da alle grundsätzlichen Festlegungen in der Entwurfsphase, Einreichplanung und Detailplanung bereits abgeklärt wurden, kommt den Ausführungsplänen die ausführungstechnische Bedeutung zu. Fehler oder Unterlassungen hier können sich gravierend auf das Kostenmanagement auswirken. Es sollen auch alle Details bezüglich der künftigen Ausstattung geklärt werden, soweit dies schon möglich ist. Der Planer wird auch genügend Freiheitsgrade festlegen, damit auch später noch Entscheidungen getroffen werden können, ohne das Gesamtprojekt zu gefährden. Der Planer verwendet für alle weiteren Besprechungen die Werkpläne 1 : 50 stets gern als Unterlage. Sie bilden für die weitere Detailbearbeitung eine grundsolide Basis. Ausschreibung und Anbote Die Grundlage für die Ausschreibung, das so genannte Leistungsverzeichnis mit den beabsichtigten Vertragsbedingungen, sind die Detail- und Ausführungspläne, sowie der Baubewilligungsbescheid. Hier müssen den Firmen alle Angaben gegeben werden, damit ein vollständiges und vor allem dann auch bis zum Bauende technisch und rechtlich haltbares Projekt vertraglich vereinbart werden kann. Auch in dieser Phase hilft ein befugter Planer, Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen. Pflicht der Spezialisten Die Firmen sind verpflichtet, die Bauherrschaft auf mögliche Fehler und Mängel in der Planung, eventuell künftig zu erwartende Probleme und sich daraus möglicherweise ergebende Mehrkosten hinzuweisen. Allerdings nur in einem eher allgemeinen Überblick. Auch die – terminliche – Koordination der einzelnen Firmen ist ureigene Aufgabe der Bauherrschaft, außer man beauftragt einen Generalunternehmer. Planung der Ausstattung In dieser Phase werden weitere Festlegungen getroffen, etwa die Lage und Form der Heizkörper, die Öffnungsart der Fenster, wo und wie die Vorhänge gesetzt werden sollen, die Bedienung des Sonnenschutzes und natürlich auch die Möblierung und weitere Ausstattung des Hauses oder der Wohnung, wie die Wahl der sanitären Einrichtung, die Fliesen und Bodenbeläge usw. Und nicht zu vergessen auch die Beleuchtung. So wird sich die Bauherrschaft mit dem künftigen Leben im Haus oder in der Wohnung intensiv weiter beschäftigen. 51


Funktionelle Ausführung Bei diesen Plänen gilt für den Bauherrn vor allem, dass er sie auf funktionelle, ästhetische und materialgerechte Ausführung hin begutachtet. Wer sich in diesen Entscheidungen unsicher fühlt, verlässt sich besser auf das geschulte Empfinden des Planers. In Einfamilienhäusern sollten Bauteile wie Küchen, Bäder sowie integrierende Möblierungen, wenn möglich in Form von Modellen oder anderen Unterlagen, dargestellt werden, was jedoch eine zusätzliche Honorierung rechtfertigt. Die bisherigen Erfahrungen beweisen klar, dass ein guter Planer sein Honorar allemal wert ist. Bauetappen-Zeitplan Rohbaustufe • Gelände baureif machen • Erdarbeiten • Grundleitungen und Drainage • Erdung und Fundamente • Maurer- und Betonarbeiten • Abdichtungsarbeiten • Zimmererarbeiten, Dachstuhl • Wände Dachgeschoß • Spenglerarbeiten, Dach- und Terrassenentwässerung • Dachdeckerarbeiten • Nichttragende Innenwände in allen Geschoßen 1. • • • • • • • • • • • • • • 52

Ausbaustufe Haus durch Brettertüren schließen Sanitärinstallation Teil 1 Heizungsinstallation Teil 1 Abdrücken der Leitungen Elektroinstallation Teil 1 Isolierung der Heizrohre Schließen der Schlitze und Durchbrüche Stahlzargen Fenster (im Sommer nach dem Innenputz) Fensterbänke außen (im Sommer nach dem Innenputz) Verglasung (im Sommer nach dem Innenputz) Kellertüren einbauen Balkon- und Loggiabrüstungen Erdung der Heizungs- und Sanitärinstallation


PLANUNG

Ausbaustufe Treppeneinbau Schlosserarbeiten Innenputz Schwimmender Estrich Außenputz bzw. Außenwandwärmedämmverbundsystem Hinterfüllen der Baugrube und Künetten

HAUSPLANUNG

2. • • • • • •

3. Ausbaustufe • 3 - 4 Wochen vor der 3. Ausbaustufe Fristsetzung der Endtermine, schriftlicher Terminplan an Firmen. • Badewannen und Brausetassen aufstellen • Badewannen und Brausetassen erden und einmauern • Fliesen und Plattenarbeiten • Rolladenarbeiten • Fensterbänke innen • Treppengeländer • Einbauschränke • Innentüren für Anstrich einbauen • Nachputz • Haustür einbauen 4. Ausbaustufe • Malerarbeiten 5. • • • • • • • •

Ausbaustufe Garten- und Außenanlagen Oberboden Küche Kücheneinbau Teil 2 Feininstallation für Sanitär, Heizung, ElektroBeleuchtungskörper Fenster- und Türbeschläge Oberboden und Fußleisten (Beschädigung des Teppichbodens) Innentüren aus Edelholz mit Beschlägen einbauen Reinigung des Hauses und der Baustelle

6. • • • •

Übergabe des Hauses Abnahme: Mängelliste Mängelbeseitigung Ansuchen um Benützungsbewilligung Einzug

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Viessmann Wärmepumpen: Kostenlose Wärme aus der Natur Energie aus dem eigenen Garten: Wärmepumpen bieten Bauherren und Modernisierern viele Vorteile. Mehr als 260.000 Hausbesitzer in Österreich nutzen inzwischen Erdreich, Grundwasser oder Außenluft als kostenlose Wärmequelle. Gründe für eine Wärmepumpe gibt es viele: vergleichsweise niedrige Betriebskosten, der Schutz der Umwelt sowie die Unabhängigkeit von Öl und Gas. Kein Wunder, dass sich diese innovative Technik inzwischen in jedem siebten Neubau findet. Wenn wenig Platz zur Ver fügung steht, spielt ein Kompaktgerät seine Stärken aus. Als echtes Multitalent übernimmt die Viessmann Vitocal 343-G die komplette Heizung und Warmwasserbereitung im neu gebauten Einfamilienhaus – und benötigt dafür lediglich so viel Platz wie ein Gefrierschrank. Auf kleinstem Raum sind neben der Wärmepumpe ein 220 Liter großer Speicher-Wassererwärmer sowie die gesamte Regelung untergebracht. Wer zusätzlich die Sonne als Energiespender nutzen will, schließt seine Solarkollektoren direkt an die Wärmepumpe an und erwärmt sein Trinkwasser besonders umweltschonend. Apropos Umwelt: Die hocheffizienten Heizungspumpen in dem Kompaktgerät er füllen die Vorgaben des Energielabels A und benötigen bis zu 70 Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen. Wichtig für den Einsatz in der Nähe von Wohnräumen: Hervorzuheben ist hier die neue Luft/Wasserwärmepumpe Vitocal 300-A die besonders niedrige Schallemissionen aufweist und zu den laufruhigsten Geräten ihrer Klasse zählt. Die Bedienung der Vitocal Wärmepumpen ist kinderleicht. Das große, übersichtliche Display der neuen Vitotronic-Regelung mit seiner gut lesbaren Klartextanzeige und einer grafischen Darstellung, zum Beispiel des Solarertrags, das von Handys her bekannte Bedienkreuz sowie die intuitive Menüführung ermöglichen Veränderungen an der Geräteeinstellung ohne große Vorkenntnisse. Des weiteren sind die Geräte jederzeit mobil mittels App und Smartphone von unterwegs aus steuerbar.

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Baurecht (OĂ– Bauvorschriften)


Die Oö. Bauvorschriften Oberösterreich besitzt eines der modernsten Baugesetze, was sich insbesondere durch einfache Verfahrensbestimmungen ausdrückt (siehe unten etwa die Darstellungen zum "Vereinfachten" Baubewilligungsverfahren oder zur "Baufreistellung"). In der Bautechnik gelten durch die mit 1. Juli 2013 erfolgte Übernahme der Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) österreichweit harmonisierte bautechnische Regelungen. Die zentralen Bauvorschriften in Oberösterreich sind • die Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994), • das Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013), • die Oö. Bautechnikverordnung 2013 (Oö. BauTV 2013) sowie • die Richtlinien 1 bis 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik 2011 (OIB-Richtlinien). Während die Oö. BauO 1994 vorrangig das Bauverfahren (z.B. Bauplatz- und Baubewilligung, Nachbarstellung oder Anliegerleistungen) regelt, beinhalten das Oö. BauTG 2013, die Oö. BauTV 2013 und die OIB-Richtlinien u.a. die bautechnischen Mindestanforderungen an Gebäude, Abstandsvorschriften oder Regelungen betreffend Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Die Vorschriften im Wortlaut können Sie am einfachsten von der Homepage des Landes Oberösterreich (www.land-oberoesterreich.gv.at –> Politik –> Recht –> Landesgesetze und Verordnungen –> Häufig abgefragte Landesgesetze und Verordnungen in der geltenden Fassung) herunterladen. Die folgende Übersicht der Oö. Bauvorschriften bezieht sich in erster Linie auf "Häuslbauer". Nicht berücksichtigt in dieser Zusammenstellung sind daher besondere Bauvorschriften etwa für Hochhäuser, Betriebsbauten oder landwirtschaftliche Bauwerke. Selbstverständlich gehören zu den "Bauvorschriften" im weiteren 56


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BAUVORSCHRIFTEN

Sinn auch die Bestimmungen des für das vorgesehene Baugrundstück geltenden Flächenwidmungsplans der Gemeinde (wo darf gebaut werden) bzw. falls vorhanden des Bebauungsplans der Gemeinde (wie darf gebaut werden = Gebäudehöhen, Abstände, Bauweisen usw.).

BAURECHT

Was also sollte der "Häuslbauer" über die Bauvorschriften wissen und beachten? Die wichtigsten Hinweise und Tipps geben einprägsam folgende „10 GEBOTE für Häuslbauer“ wieder: 1. Du sollst vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist. 2. Du sollst beim Gemeindeamt in den Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept und – falls vorhanden – in den Bebauungsplan sowie in Gefahrenzonenpläne (Hochwasser und geogene Risiken) Einsicht nehmen. 3. Du sollst dich erkundigen, ob noch weitere Bewilligungen (z. B. Naturschutz, Forst- oder Wasserrecht) für das Bauvorhaben erforderlich sind. 4. Du sollst für das Grundstück um die erforderliche Bauplatzbewilligung ansuchen. 5. Du sollst zur Planung und Erstellung der Baupläne einen befugten Planverfasser (Architekt, Baumeister) beauftragen. 6. Du sollst möglichst bald beim zuständigen Gemeindeamt deine Bauabsichten (Vorentwurf) bekannt geben und dich beraten lassen. 7. Du sollst mit den Nachbarn rechtzeitig über dein Bauvorhaben reden und zur Verfahrensvereinfachung nach Möglichkeit ihre Zustimmung einholen. 8. Du sollst zum Bauansuchen vollständige Unterlagen (insbesondere Bauplan, Baubeschreibung, Energieausweise, sonstige Nachweise) beim Gemeindeamt einreichen. 9. Du darfst erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Bauausführung beginnen. 10. Du darfst erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde das Gebäude benutzen.

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Weniger Staat und Kontrolle, aber mehr Eigenverantwortung ist der Grundsatz der Oö. Bauordnung.

Zu den Bauvorschriften im Einzelnen: Baubehörden Baubehörde in Oberösterreich ist grundsätzlich die Gemeinde. In erster Instanz ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig. Berufungsbehörde ist der Gemeinderat. In den Städten Linz, Wels und Steyr ist Baubehörde erster Instanz der Magistrat, über Berufungen entscheidet dort der Stadtsenat. Gegen letztinstanzliche Gemeindebescheide kann das Rechtsmittel der Beschwerde an das Oö. Landesverwaltungsgericht ergriffen werden. Der Instanzenzug endet bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof in Wien). Begriffsbestimmungen • Bauwerk: eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind; • Gebäude: überdecktes, allseits oder überwiegend umschlossenes Bauwerk, das von Personen betreten werden kann; • Schutzdach: ein überdachtes, betretbares, nicht allseits umschlossenes Bauwerk, das vorwiegend dem Schutz vor Witterungseinflüssen dient, wie offene Ständerbauten, Flugdächer, (weiter auf Seite 63)

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Noch mehr Hochwasserschutz bei Eigenheimen durch OÖ. Bautechnikgesetz-Novelle 2014 Ein Jahr nach dem Jahrhunderthochwasser 2013 werden mit Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen die Auswirkungen künftiger Hochwässer in Oberösterreich für Eigenheime minimiert. „Mit dem novellierten Oö. Bautechnikgesetz setzen wir bewusst auf Prävention um mögliche Schäden an Eigenheimen reduzieren zu können“, fasst Initiator LH-Stv. Franz Hiesl die Stoßrichtung der Gesetzesänderung, die im heutigen Ausschuss beraten wurde, zusammen. Neben umfangreichen Schutzbauten entlang der Flüsse bedarf es auch einer besseren Absicherung des eigenen Hauses. Hier kann man schon durch kleine Maßnahmen, viel bewirken. Das Land Oberösterreich setzte bereits im Jahr 2006 den ersten Schritt und verankerte hochwassergeschütztes Bauen im Baurecht. Diese Bestimmungen haben sich bisher sehr gut bewährt und wurden auf Wohngebäude auch hinter dem Damm — in sogenannten Restrisikogebieten — ausgeweitet.

Baurechtsnovelle: Höhere Fußbodenoberkante Nach den Erfahrungen des Jahrhunderthochwassers 2013 wird das oberösterreichische Baurecht neuerlich novelliert. Wesentliche Änderungen betreffen vor allem die Höhendifferenz zwischen einem 100jährigen Hochwasser und der Fußbodenoberkante von Wohnräumen, Stallungen und Räumen mit wichtigen betrieblichen Einrichtungen. Diese soll von 20 auf 50 Zentimeter über dem Niveau eines 100jährigen Hochwassers liegen. Die Erfahrungen aus dem Vorjahr haben gezeigt, dass die eher geringe Höhendifferenz von nur 20 Zentimeter bei Erreichen des Hochwasserniveaus den Großteil der Deckenkonstruktion durchnässen kann. „Durch den vergrößerten Abstand soll dies zukünftig verhindert werden“, zeigt sich LH-Stv. Franz Hiesl von der Maßnahme überzeugt. Darüber hinaus kann die Gemeinde im Bebauungsplan gegebenenfalls größere Differenzen zwischen Fußbodenoberkante und 100jährigem Hochwasser festlegen. Das neue Bautechnikgesetz wurde am 6. November 2014 beschlossen und wird am 01.01.2015 in Kraft treten. 61


Kurz & Bündig • Hochwassergeschütztes Bauen ist in Oberösterreich bereits seit 01.09.2006 Pflicht. • Bestimmungen haben sich in der Praxis sehr gut bewährt. • Ausweitung der Verpflichtung zum hochwassergeschützten Bauen auch auf Wohngebäude hinter dem Damm (in so genannten Restrisikogebieten) ab 01.07.2013. • Neuerliche Änderung ab 01.01.2015: Neue Wohnräume, Stallungen und Räume mit wichtigen betrieblichen Einrichtungen müssen mindestens 50 cm (bisher: 20 cm) über dem Niveau des 100-jährlichen Hochwasserabflussbereichs liegen. Weitere Informationen: www.hiesl.at

Franz Hiesl Landeshauptmann-Stellvertreter 62


BAUVORSCHRIFTEN

BAURECHT

Pavillons und dergleichen, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt; Nebengebäude: ein Gebäude mit höchstens einem Geschoß über dem Erdboden und einer Traufenhöhe bis zu 3 m über dem Erdgeschoßfußboden, das im Vergleich zur gegebenen oder voraussehbaren Hauptbebauung nur untergeordnete Bedeutung hat und nicht Wohnzwecken dient; Wintergarten: ein unbeheizbarer, belüftbarer und zum angrenzenden beheizbaren Raum nicht dauernd geöffneter verglaster Vorbau; Neubau: die Herstellung eines neuen Gebäudes sowie eines Gebäudes, bei dem nach Abtragung bestehender baulicher Anlagen alte Fundamente oder die bestehenden tragenden Außenbauteile ganz oder teilweise wieder benützt werden; Umbau: eine so weitgehende bauliche Änderung eines Gebäudes, dass dieses nach der Änderung ganz oder in größeren Teilen (z. B. hinsichtlich eines Geschoßes) als ein anderes anzusehen ist; Zubau: die Vergrößerung eines Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung, ausgenommen die Errichtung von Gaupen.

Weitere Begriffe finden Sie im § 2 Oö. Bautechnikgesetz 2013 und in den Begriffsbestimmungen zu den OIB-Richtlinien. Bauplatzbewilligung Neu-, Zu- oder Umbauten von Gebäuden dürfen nur auf Grundstücken bewilligt werden, die von der Baubehörde mit Bescheid zum Bauplatz erklärt werden. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der die entsprechenden Grundstücksdaten enthält und dem – im Fall einer Grundteilung – auch ein Teilungsplan einer Ingenieurkonsulentin oder eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen angeschlossen ist. Die Bauplatzbewilligung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen: • Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers; • kein Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen oder Bestimmungen eines Flächenwidmungs- oder Bebauungsplans; • Eignung als Bauplatz aufgrund der natürlichen und tatsächli63


chen Gegebenheiten (wie Bodenbeschaffenheit, keine Hochwasser- oder Rutschungsgefahr); • Mindestgröße 500 m²; • Aufschließungsmöglichkeit durch eine • öffentliche Verkehrsfläche oder • entsprechende, mindestens 3 m breite und grundbücherlich sichergestellte Verbindung (Zufahrtsweg) zum öffentlichen Straßennetz. Die Bauplatzeigenschaft wird in der Folge auch im Grundbuch ersichtlich gemacht. Eine Änderung des Bauplatzes (z. B. Vergrößerung oder Teilung) bedarf grundsätzlich ebenfalls einer Bewilligung der Baubehörde. Anliegerleistungen Leistungen für die verkehrsmäßige Aufschließung von Grundstücken (z. B. Straßenherstellung) müssen zumeist von der öffentlichen Hand erbracht werden, damit es überhaupt zu einer Bebauung kommen kann. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, zumindest eine entsprechende Beitragsleistung zu verlangen. Das Oö. Baurecht kennt dabei drei Arten von Anliegerleistungen: • die (kostenlose) Grundabtretung anlässlich einer Bauplatzbewilligung; • den Beitrag zu den Kosten des Grunderwerbs für eine öffentliche Verkehrsfläche aus Anlass einer Bauplatzbewilligung; • den Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Verkehrsflächenbeitrag) anlässlich einer Baubewilligung. Bei einer Durchschnittsparzelle von 800 m² beträgt der Verkehrsflächenbeitrag derzeit rund 2.400 Euro. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben Vor der Errichtung ist um Baubewilligung anzusuchen für: • den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden; • die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören; 64


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BAUVORSCHRIFTEN

• die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind; • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind. Anzeigepflichtige Bauvorhaben Eine Bauanzeige ist – vor Beginn der Bauausführung – insbesondere einzubringen für:

Eine gute Nachbarschaft bringt vor, beim und nach dem Bauen viele Vorteile.

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• die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken; • die größere Renovierung von Gebäuden; • die sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen;


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• die Errichtung von Hauskanalanlagen (= Entsorgungsleitungen für häusliche Abwässer vom Objekt zur öffentlichen Kanalisation); • die Errichtung von Senkgruben; • die Errichtung von Wintergärten sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien; • die Herstellung von Schwimm- und Wasserbecken sowie von Schwimmteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 35 m²; • die Anbringung oder Errichtung von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen, soweit sie • freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem Gelände beträgt oder • die Oberfläche baulicher Anlagen (z. B. die Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen; • die Veränderung der Höhenlage im Bauland um mehr als 1,5 m; • die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen Gebäuden bis 15 m² (wie Gartenhütten); • die Errichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 35 m² (wie Carports); • den Abbruch von freistehenden Gebäuden; • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung von insgesamt mehr als 2,5 m. Eine eigene Bauanzeige entfällt allerdings, wenn das Bauvorhaben im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens mitbewilligt wird. Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen etwa, außer es gibt in einem Bebauungsplan diesbezügliche Vorschreibungen: • Baustelleneinrichtungen (wie Bauhütten) für die Dauer der Bauausführung; • Stützmauern u. freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,5 m; • Einfriedungen; • Pergolen; • Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe von bis zu 1,5 m und einer Wasserfläche bis zu 35 m²; • die Anbringung oder Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie 68


BAUVORSCHRIFTEN

thermischen Solaranlagen, soweit sie nicht anzeigepflichtig sind (siehe oben). Einreichunterlagen

BAURECHT

Baubewilligungsansuchen • Bauplan von einer befugten Person (Architektin oder Architekt, Baumeisterin oder Baumeister) • Baubeschreibung • Energieausweis beim Neu-, Zu- oder Umbau sowie einer größeren Renovierung eines Gebäudes; • aktueller Gefahrenzonenplan (soweit vorhaben); • Zustimmung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer des betroffenen Bauplatzes; • Verzeichnis der Nachbargrundstücke; • Befund über die ausreichende Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser (Wasserbefund), soweit kein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage erfolgt. Bauanzeige • je nach Art des Bauvorhabens ein Bauplan oder lediglich eine zeichnerische Darstellung (Skizze) sowie eine ausreichende Beschreibung Bauverfahren Baubewilligungsverfahren • Einreichung des Baubewilligungsansuchens (mit Beilagen) bei der Baubehörde; • Vorprüfung durch die Baubehörde (Erfordernis einer Bauplatzbewilligung, Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie zwingenden Bauvorschriften); • mündliche Bauverhandlung an Ort und Stelle unter Beiziehung einer Bausachverständigen oder eines Bausachverständigen; zur Bauverhandlung werden die Parteien (das sind die Bauwerberin und der Bauwerber sowie die Nachbarn) sowie die zuständige Straßenverwaltung, die Planverfasserin oder der Planverfasser geladen; bei der Bauverhandlung wird das Bauvorhaben erklärt und erörtert sowie auf seine Übereinstimmung mit dem Bauvorschriften überprüft; die Nachbarn haben Gelegenheit, Einwendungen zu erheben; 69


BAUVORSCHRIFTEN

• Erteilung der Baubewilligung Ist das Bauvorhaben bewilligungsfähig, hat die Baubehörde einen schriftlichen Baubewilligungsbescheid (mit erforderlichen Auflagen und Bedingungen) zu erlassen, andernfalls ist die Baubewilligung zu versagen. „Vereinfachtes“ Baubewilligungsverfahren (Entfall der Bauverhandlung) Wenn alle Nachbarn auf dem Bauplan schriftlich erklären, dass sie keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben, entfällt die Bauverhandlung. Damit kann die Baubewilligung nach rechtlicher und technischer Prüfung kurzfristig erteilt werden. Bauanzeigeverfahren Die Baubehörde prüft, ob das angezeigte Bauvorhaben den Bauvorschriften entspricht. Wird das Vorhaben nicht innerhalb von acht Wochen ab Einlangen der vollständigen und ordnungsgemäß belegten Anzeige untersagt, kann mit der Bauausführung begonnen werden. Ein Baubeginn ist aber auch dann zulässig, wenn die Baubehörde der Bauwerberin oder dem Bauwerber bereits vorher schriftlich mitteilt, dass eine Untersagung nicht stattfindet. „Baufreistellung“ Das Baufreistellungsverfahren – als besonders kurzes und einfaches Bauanzeigeverfahren – ist unter folgenden zwingenden Voraussetzungen möglich: • Der Bauplatz muss von einem Bebauungsplan erfasst sein. • Sämtliche Nachbarn müssen auf dem Bauplan schriftlich auf Einwendungen verzichten. • Die befugte Planverfasserin oder der befugte Planverfasser muss auf dem Bauplan schriftlich bestätigen, dass das Bauvorhaben dem Bebauungsplan und allen Bauvorschriften entspricht. Nachbarrecht Nachbarn sind • bei Wohngebäuden: die Eigentümerinnen und Eigentümer (also etwa nicht Mieterinnen oder Mieter) der Grundstücke, die vom zu bebauenden Grundstück höchstens 10 m entfernt sind (weiter auf Seite 73) 70


Mehr Tempo und Qualität Bauinnungsmeister Norbert Hartl: Trends im heimischen Wohnbau In der Bauwirtschaft ist vieles in Bewegung. Betrachtet man die Entwicklungen der letzten Jahre, dann fällt u.a. auf, dass auf der einen Seite Geschwindigkeit das Bauen bestimmt und auf der anderen Seite viel Wert auf Beständigkeit und höchste Qualität gelegt wird. Norbert Hartl, Landesinnungsmeister Bau OÖ, verweist darauf, dass der Baumeister sich dieser Entwicklungen bewusst ist. „Eine umfassende Ausbildung und die abgelegte Baumeisterprüfung, eine der schwierigsten Befähigungsprüfungen in unserem Land, befähigen den Baumeister, die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen und die Bauarbeiten im Sinn seiner Auftraggeber auszuführen“, so der Landesinnungsmeister. Nachfolgend skizziert Hartl die wesentlichsten Trends und Entwicklungen im oö. Wohnbau: • Trend zu fixen Preisen: Die Kunden äußern verstärkt den Wunsch nach einem fixen Preis für das gesamte Bauvorhaben. Die Baufirmen bieten hier zunehmend entsprechende Pakete (Ausbaustufen) an. Vermehrt nachgefragt werden auch schlüsselfertige Projekte. Hier übernimmt der Baumeister als Generalunternehmer die gesamte Koordination. • Trend zu immer kurzfristigeren Bauzeiten: Die Häuslbauer möchten in immer kürzerer Zeit in ihr Haus einziehen. Dabei sorgt der Baumeister für die termingerechte Fertigstellung. Eine Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass der Baumeister vom Anfang an in die Planung des Objektes eingebunden bzw. dafür verantwortlich ist. • Trend zu langlebigen und wertbeständigen Bauten: Man möchte nicht nur für die nächsten 10 oder 15 Jahre bauen, sondern das Objekt üblicherweise auch in optimalen Zustand an die nächste Generation übergeben. Daher wird auf Wertbeständigkeit und Langlebigkeit sehr großer Wert gelegt. Des Baumeisters oberstes Ziel ist es, qualitativ hochwertige Planungs- und Bauleistungen professionell und zu fairen Preisen für zufriedene Kunden zu erbringen. • Trend zu Ökologie und Energieeffizienz: Das Thema Energiesparen ist heute aktueller denn je. Die Menschen spüren die wachsende Notwendigkeit, mit den begrenzten Ressourcen besser Haus zu halten. Der Trend zu nachhaltigen Gebäu71


deformen ist daher deutlich gestiegen. Dem trägt der Baumeister mit kostensparenden Gebäuden Rechnung. Diese entsprechen sowohl ökologischen, ökonomischen als auch sozialen Kriterien. Die Baumeister plädieren insbesondere für die Massivbauweise, weil diese unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit besonders positive Eigenschaften aufweist. • Trend weg von der Schwarzarbeit: „Wer billig kauft, kauft teuer“, lautet ein Sprichwort. Schwarzarbeit und gewerbsmäßiger Pfusch haben am Bau nichts verloren. Das jeweilige Bauprojekt ist viel zu wichtig, als es unprofessioneller Arbeit auszusetzen und hinterher ohne Gewährleistungsanspruch dazustehen. Immer mehr Bauherren übertragen daher ihr Projekt an einen Baumeister. Er garantiert Fairness am Bau. Der Baumeister unterstützt zudem den Gesetzgeber sowie die zuständigen Behörden bei einer effektiven Kontrolle von illegaler Beschäftigung in allen Bereichen. • Trend zu thermischen Sanierungen: Sanierungen, Revitalisierungen und Denkmalschutz sind immer wichtiger geworden. Österreichweit besteht ein Sanierungspotenzial von 2,4 Mio. Wohnungen, davon sind fast die Hälfte Eigenheime. Wären diese nach neuesten Aspekten thermisch saniert, würden erhebliche Mengen an Energie und somit auch Energiekosten eingespart und ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz geleistet. Zudem erhöht die Sanierung die Wohnqualität und den Gebäudewert deutlich. Somit ist eine thermische Sanierung ohne Zweifel eine Investition, die sich lohnt. Immer mehr Wohnungs- bzw. Hausbesitzer haben dies erkannt und nehmen eine thermische Sanierung in Angriff. Zur fachgerechten und mängelfreien Durchführung dieser sensiblen Baumaßnahmen — von der Befundaufnahme über die Planung bis zur Ausführung — ist die Abwicklung über den Baumeister unverzichtbar. Der Baumeister kann auch den Energieausweis erstellen, er kennt die einschlägigen Förderbestimmungen und hat Kontakt zu Behörden. • Trend zur Beauftragung eines Baumeisters als Generalunternehmer: Der Baumeister bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit. Sein Kompetenzbereich erstreckt sich dabei weit über die eigentliche Bauausführung hinaus und umfasst folgende Leistungen: — Er plant, berechnet und leitet Bauten aller Art und Größe. — Er vertritt den Bauherrn vor den Behörden. — Als Generalunternehmer koordiniert er alle am Bau mitwirkenden Unternehmen. — Er erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. — Als d e r zentrale Ansprechpartner kümmert er sich verlässlich um die Einreichpläne, Ausführungs- und Detailplanung, statische Berechnungen, Kostenschätzung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle, technische Abnahme, Begutachtung sowie Baudokumentation.

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Landesdirektion Oberösterreich

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(eine öffentliche Straße dazwischen scheidet die Nachbareigenschaft somit nicht automatisch aus!); • bei allen anderen Bauvorhaben (also etwa Betriebs- oder Geschäftsbauten) jene Grundstückseigentümerinnen und eigentümer, die vom Baugrundstück höchstens 50 m entfernt sind. ACHTUNG: die 50 Meter Angabe ist eine Hilfestellung, im Gesetz steht drinnen, dass alle jene als Nachbarn gelten, die durch das Bauvorhaben und dessen Betrieb beeinflusst werden. Dies müssen die Bau und die Gewerbebehörde vorher feststellen. Findet eine mündliche Verhandlung statt, werden die Nachbarn als Parteien des Verfahrens aber nur dann anerkannt, wenn sie vor oder aber spätestens bei der Bauverhandlung Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. Zulässige Nachbareinwendungen bestehen nur in den Bereichen, in denen das Oö. Baurecht den Nachbarn auch ein Mitspracherecht einräumt (z. B. betreffend Abstände, den Brandschutz oder schädliche Umwelteinwirkungen wie Immissionen durch Lärm oder Abgase). 73


Unzulässig sind dagegen Einwendungen, die sich auf die Entwertung des Nachbargrundstücks, die Beeinträchtigung eines Servituts, der bisherigen Aussicht oder den Entzug von Licht und Sonne beziehen. Baubeginn; Bauausführung Wird innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Baubewilligungsbescheids kein Rechtsmittel eingebracht oder auf die Abgabe eines Rechtsmittels verzichtet, wird die Baubewilligung rechtskräftig und es kann mit der Bauausführung begonnen werden. Die Bauherrschaft hat sich zur Ausführung des Bauvorhabens eines gesetzlich befugten Bauführers (insbesondere Baumeisterin oder Baumeister, Ingenieurkonsulentin oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen) zu bedienen. Die Bauführerin oder der Bauführer sowie auch ein Wechsel ist der Baubehörde unverzüglich zur Kenntnis zur bringen. Die Bauführerin und der Bauführer haften für die Tauglichkeit der verwendeten Baustoffe und Konstruktionen, für die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Bauausführung und überhaupt für die Einhaltung aller Vorschriften, die mit der Bauausführung zusammenhängen. Erlöschen der Baubewilligung Die Baubewilligung erlischt innerhalb von drei Jahren, wenn nicht innerhalb dieser Zeit mit der Bauausführung begonnen wor-

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den ist. Wurde zwar innerhalb der dreijährigen Frist mit der Bauausführung begonnen so erlischt die Baubewilligung weiters auch dann, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung fertig gestellt wurde. Über Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn können diese Fristen durch die Baubehörde allerdings verlängert werden. Baufertigstellung; Benützungsrecht Die Fertigstellung von Wohngebäuden mit höchstens drei Wohnungen und Nebengebäuden ist von der Bauherrin oder vom Bauherrn der Baubehörde lediglich schriftlich mitzuteilen (Baufertigstellungsanzeige). Die Baufertigstellung kann sich auch auf selbstständig benützbare Gebäudeteile beziehen. Eine eigene Benützungsbewilligung („Kollaudierung“) gibt es nicht mehr. Die Bauherrin oder der Bauherr übernehmen allerdings mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens. Die zivilrechtliche Haftung der Bauführerin oder des Bauführers gegenüber der Bauherrin oder dem Bauherrn bleibt jedoch selbstverständlich weiter bestehen. Acht Wochen nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige darf das Gebäude benützt werden; es sei denn, die Baubehörde hat bereits vorher mitgeteilt, dass gegen die Untersagung keine Einwände bestehen. Die Baubehörde hat allerdings die Benützung binnen acht Wochen zu untersagen, wenn Folgendes festgestellt wird: • bewilligungspflichtige Planabweichungen oder • Mängel, die eine ordnungsgemäße Benützung verhindern. Bauaufsicht durch die Baubehörde; Erhaltungspflicht Während der Bauausführung kann sich die Baubehörde bei allen Bauführungen von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie von Bedingungen und Auflagen des Baubescheids überzeugen. Den Organen der Baubehörde ist dabei der Zutritt jederzeit zu gestatten. Stellt die Baubehörde Mängel fest (wie eine unbefugte Bauführung, das Fehlen einer befugten Bauführerin oder eines befugten Bauführers oder Planabweichungen), so hat sie die Fortsetzung der Bauausführung zu untersagen (= Baueinstellung). 76


BAUVORSCHRIFTEN

BAURECHT

Die behördliche Bauaufsicht erstreckt sich aber auch auf die Zeit nach der Baufertigstellung. So dürfen auch Wohngebäude nur im Rahmen der erteilten Baubewilligung benützt werden. Eine bewilligungswidrige Benützung ist von der Baubehörde bescheidmäßig zu untersagen. Darüber hinaus ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet, das Gebäude in einem den baurechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Auch Mängel des Bauzustands verpflichten die Baubehörde zum Einschreiten. Übertretungen der Oö. Bauordnung 1994 Die Zurücknahme von Bauvorschriften und die gleichzeitige Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite verlangt auf der anderen Seite verstärkte Sanktionen, wenn dieser Vertrauensvorschuss gebrochen und bewusst Gesetzwidrigkeiten stattfinden. Beispielsweise stellen eine unbefugte Bauführung (= Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauwerks ohne Baubewilligung), eine nicht bewilligte Planabweichung, die Bauausführung ohne befugten Bauführer oder die Missachtung von Vorschreibungen und Auflagen des Baubewilligungsbescheids Verwaltungsübertretungen dar, die mit einer Höchststrafe bis zu 36.000 Euro bedroht sind. Für sogenannte „Schwarzbauten“ ist sogar eine Mindeststrafe von 1.450 Euro vorgesehen.

Bautechnische Anforderungen Abstandsbestimmungen Abstände von Gebäuden und Schutzdächern zu Grundgrenzen regelt vorrangig der Bebauungsplan der Gemeinde. Da diese Pläne sehr unterschiedlich sind, sollte vor Planungsbeginn unbedingt in den für den betroffenen Bauplatz geltenden Bebauungsplan Einsicht genommen werden! Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist gilt Folgendes: • Der Abstand von der fertigen Außenwand eines Gebäudes zur Grundgrenze muss mindestens 3 m betragen. 77


Der Bau von Schwimm- und Wasserbecken, sowie von Schwimmteichen mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 35 m2 bedürfen einer Bauanzeige. Darunter ist keine Anzeige bei der Baubehörde notwendig, jedoch eine fachgerechte Bauausführung.

• Der weitest vorspringende Teil eines Schutzdaches muss mindestens 2 m von der Grundgrenze entfernt sein. • Der Abstand zur Straßengrundgrenze wird durch die jeweilige Straßenverwaltung festgelegt (Gemeinde, Land). • Mit (Teilen von) Gebäuden und Schutzdächern darf bis zur Grundgrenze herangebaut werden, wenn: • keine Betriebsräume und keine Tierhaltung; • keine näher als 2 m zur Nachbargrundgrenze gerichteten Fenster; • Summe aller im jeweiligen Abstand gelegenen, den Nachbargrundstücken zugewandten Längen der Bauwerke einschließlich allfälliger Dachvorsprünge maximal 15 m; • Traufenhöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen höchstens 3 m über dem Erdgeschoßfußboden; • Gesamthöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen (wie Dachgiebeln) maximal 7 m; • dem Nachbargrundstück zugewandter First von Pultdächern maximal 3 m über dem Erdgeschoßniveau. Die Mindestabstände zu den Nachbargrundgrenzen können unterschritten werden mit: • Außenwandverputz, Außenwandverkleidungen sowie Wärmeund Schalldämmungen nach technischer Notwendigkeit zur Sanierung der Außenwände bei bestehenden baulichen Anlagen; • Erkern, Gesimsen, Portalen, Schaufenstern, Sockeln, Ziergliedern und dergleichen um 1 m; • das künftige Gelände überragenden Terrassen und Treppen im Freien, Balkonen, üblichen Dachvorsprüngen und angebauten Werbeeinrichtungen um 2 m; ein Mindestabstand von 2 m gegen die Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen darf jedoch nicht unterschritten werden; 78


BAUVORSCHRIFTEN

• Lichtschächten, Kellereinwurfsschächten und Treppen im Freien, jeweils unmittelbar auf oder unter dem Niveau des künftigen Geländes; • Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Abstand allseits nicht über das künftige Gelände hinausragen (wie mit Keller- oder Schutzräumen und Tiefgaragen).

Für viele ist es der schönste Wohnbereich im ganzen Haus: Das ausgebaute Dachgeschoss – ein idealer Rückzugsort.

BAURECHT

Energieausweis Beim Neu-, Zu- oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes ist der Baubehörde ein von einer befugten Person erstellter Energieausweis vorzulegen. Ausgenommen sind kleine Gebäude bzw. Zubauten mit jeweils maximal 50 m² bebauter Fläche. Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Verwendung alternativer Energiesysteme Beim Neubau und einer größeren Renovierung von Gebäuden muss vor Baubeginn die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Energiesystemen geprüft und dokumentiert werden. Hocheffiziente alternative Energiesysteme sind beispielsweise: • Zentrale Heizungsanlagen mit erneuerbaren Brennstoffen (z. B. Holz); • Kraft-Wärme-Kopplung; • Fern-/Nahwärme, wenn sie ganz oder teilweise aus Energie aus erneuerbaren Quellen stammt; • Wärmepumpen. Barrierefreier Wohnbau Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Lauf eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt daher für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. In Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen sind die Wohnungen so zu planen und auszuführen, dass sie gegebenenfalls mit minimalem Aufwand barrierefrei ausgestaltet werden können (anpassbarer Wohnbau). 79


80


BAUVORSCHRIFTEN

BAURECHT

Der Verkehrsflächenbeitrag für die Aufschließung des Grundstücks beträgt für eine Durchschnittsparzelle (von 800 m2) rund 2400 Euro.

Gebäude mit maximal 3 Wohnungen müssen nicht verpflichtend barrierefrei gebaut werden. Allerdings sieht die Oö. Eigenheim-Verordnung 2012 eine erhöhte Wohnbauförderung für die barrierefreie Gestaltung von solchen Bauten vor. Voraussetzungen dafür sind: • Barrierefreier Zugang zu Wohnhaus, Wohnschlafraum, WC, Dusche und Küche in der Eingangsebene; • Ausführung der Installationen im Sanitär- und Badbereich so, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist (ohne Erfordernis der Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen); • Durchgangslichte von Türen mindestens 80 cm. Hochwasserschutz Neubauten sind in der roten Gefahrenzone grundsätzlich verboten, Um- und Zubauten unterliegen strengen Auflagen, können aber auch untersagt werden. In der gelben Gefahrenzone darf unter behördlichen Vorschreibungen gebaut werden. Im unter 100 jährigen Hochwasserabflussbereich ist ebenfalls Bauverbot. 81


“Kein Wild-West auf dem Bauplatz!” ist ein Grundsatz der neuen Öo. Bauordnung. Wer die einvernehmlich festgelegten Richtlinien verletzt, dem kann der Bau eingestellt werden.

Unter hochwassergeschützter Gestaltung ist insbesondere zu verstehen: • Fußböden von Wohnräumen und Räumen mit wichtigen Einrichtungen mindestens 20 cm über dem Niveau des Hochwasserabflussbereichs; • Baukörper gegenüber dem Untergrund abdichten oder aufgeständerte Bauweise; • Gebäudeöffnungen mit Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen gegen einen Wassereintritt und Bereithalten der dazu erforderlichen technischen Einrichtungen; • Gebäude aus wasserbeständigen Baustoffen und auftriebssicher. Sogar Wohngebäude, die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. Damm) geschützt sind, müssen hochwassergeschützt ausgeführt werden. Stellplätze für KFZ und Fahrräder Bei Neu-, Zu- und Umbauten von Wohngebäuden ist auf dem Bauplatz je Wohnung zumindest 1 Stellplatz für Kraftfahrzeuge

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BAUVORSCHRIFTEN

zu errichten – soweit ein Bebauungsplan nicht mehr fordert. Verpflichtende Stellplätze für Fahrräder sind beim Neubau von Gebäuden erst bei mehr als 3 Wohnungen erforderlich. Trinkwasserversorgung

BAURECHT

Bei jedem Neubau von Wohngebäuden muss eine ausreichende Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser sichergestellt werden. Soweit keine öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist, ist dem Antrag um Baubewilligung ein Nachweis über die ausreichende Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser (Wasserbefund) anzuschließen. Nach dem Oö. Wasserversorgungsgesetz besteht für Wohngebäude grundsätzlich Anschlusspflicht an eine öffentliche Trinkwasserversorgung, wenn die kürzeste Entfernung zu einer Versorgungsleitung nicht mehr als 50 m beträgt. Die Anschlusspflicht hat insbesondere die Wirkung, dass das Trink- und Nutzwasser in Gebäuden ausschließlich aus der öffentlichen Wasserversorgung gedeckt werden muss. Abwasserentsorgung Bei Bauwerken sind die anfallenden Abwässer und Niederschlagswässer unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks entsprechend zu sammeln und zu entsorgen. Nach dem Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 besteht für Wohngebäude grundsätzlich Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation, wenn die kürzeste Entfernung zum Kanalstrang nicht mehr als 50 m beträgt. Die Anschlusspflicht hat die Wirkung, dass die anfallenden Abwässer nach Maßgabe der Einleitungsbedingungen in die öffentliche Kanalisation einzuleiten sind. Senkgruben Die Errichtung von Senkgruben ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dies im Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde vorgesehen ist. Voraussetzung ist dabei, dass in einem Zeitraum von vier Wochen normalerweise nicht mehr als 30 m³ häusliches 83


Nebengebäude wie Garagen, Gartenhütten etc. zu errichten ist unbürokratisch möglich, jedoch sind Vorschriften zu beachten (wie die Flächenwidmung oder Abstandsregelungen).

Abwasser anfällt und die Speicherkapazität der Senkgrube für zwei Monate ausreicht. Vor Errichtung der Senkgrube ist eine Bauanzeige bei der Baubehörde einzubringen. Die Fertigstellung der Senkgrube ist der Baubehörde unter Vorlage eines Dichtheitsattests der Bauführerin oder des Bauführers anzuzeigen. Über die Entsorgung der Senkgrubeninhalte sind Nachweise zu führen. Heizungsrecht Die Errichtung der Heizungsanlage ist je nach Art und Größe nach dem Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 bewilligungs- oder anzeigepflichtig. Vor der Errichtung der Anlage ist daher mit dem zuständigen Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen. Die Fertigstellung ist unter Vorlage eines Abnahmebefunds meldepflichtig. Pflicht zur nachträglichen Wärmedämmung Aus Anlass von bewilligungspflichtigen Baumaßnahmen oder einer anzeigepflichtigen größeren Renovierung müssen die obersten zugänglichen Decken von beheizten Räumen des gesamten Gebäudes oder die unmittelbar darüberliegenden Dächer

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BAUVORSCHRIFTEN

so gedämmt werden, dass sie den aktuellen Mindestanforderungen an die Wärmedämmung entsprechen.

BAURECHT

Dies gilt nicht 1. für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, 2. für Baumaßnahmen, für die kein Energieausweis erforderlich ist, oder 3. falls die für die nachträgliche Wärmedämmung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. Autoren: DI Ernst Penninger, Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik Mag. Karlheinz Petermandl, Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales

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Abbildung 5: Stiegen, Gänge, Hausflure

Schutzräume (Sicherheitsräume) Für Kleinhausbauten (und damit Einfamilienhäuser) besteht keine Verpflichtung zum Bau eines Schutz- bzw. Sicherheitsraums. Ob also ein Schutzraum (als Vollschutzraum oder bloß mit trümmersicheren Wänden und Decken für einen späteren Ausbau) in solchen Bauten errichtet wird oder nicht, entscheidet der Bauherr selbst. Bauherren, die einen Schutzraum einplanen, sollten sich aber jedenfalls entsprechend beraten lassen (etwa beim Oö. Zivilschutzverband, 4020 Linz, Wiener Straße 6, Tel.Nr. 0732/65 24 36, oder bei den jeweiligen Bezirksleitungen). Stiegen, Gänge und Hausflure Alle Geschosse eines Gebäudes (einschließlich Keller- und Dachgeschosse) sind durch Stiegen und Gänge vom Hauseingang zu erschließen. Die allgemein zugängliche ständige Verbindung von den Wohnungen und von solchen Aufenthaltsräumen, die nicht zu Wohnungen gehören, zum Hauseingang ist durch Hauptstiegen, Hauptgänge und Hausflure herzustellen. Hauptstiegen dürfen nicht als gewendelte Stiegen ausgeführt werden; in Kleinhausbauten sind jedoch Stiegen mit gewendelten Laufteilen als Hauptstiegen zulässig. Werden zwei übereinander liegende Geschosse einer Wohnung durch Stiegen verbunden und liegt die Oberkante der Fensterbrüstung des oberen Geschosses höher als 10 m über dem Erdboden, so muss neben dem Wohnungsein-gang aus einem anderen Geschoß eine weitere Fluchtmöglichkeit geschaffen werden. Solche Stiegen innerhalb von Wohnungen sind nur über zwei Geschosse zulässig. Hauptstiegen (ausgenommen im Kellergeschoß) müssen ausreichend durch Tageslicht erhellt werden und ausreichend lüftbar sein. Einschubtreppen, Klappstiegen und ähnliche Verbindungen sind nur in den nicht ausgebauten Dachraum und in den Kellerraum zulässig (siehe dazu Abbil-dung 5). Alle näheren technischen Vorschriften finden Sie im Oö. Bautechnikgesetz bzw. in der Oö. Bautechnikverordnung, die Sie am einfachsten über die Homepage des Landes Oberösterreich (www.land-oberoesterreich.gv.at – Politik – Recht – Landesgesetze und Verordnungen) abrufen können.

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BAUVORSCHRIFTEN

Dauerkleingärten Wie komme ich zu einem Kleingarten?

BAURECHT

Vielen Mitbürgern, vor allem in den städtischen Ballungszentren, ist es oft nicht möglich, ein Wohnhaus im Grünen zu errichten und dort die Freizeit oder den Ruhestand zu verbringen. Die Nachfrage nach Dauerkleingärten mit entsprechenden Häusern ist daher nach wie vor hoch. Nähere Auskünfte erteilt der Landesverband der Kleingärtner Oberösterreichs, Prinz-EugenStraße 40, 4020 Linz, Tel.Nr. 0732/77 74 77. Wie groß darf ein Dauerkleingarten sein, wie groß die darauf zulässigen Gebäude? Nach der Oö. Bauordnung sind Dauerkleingartenanlagen Verbände von mindestens 5 zusammenhängenden Dauerkleingärten. Dauerkleingärten (in der Regel kleiner als 500 m2) sind auf Dauer für eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung oder für Zwecke der individuellen Erholung, nicht jedoch für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt. Dauerkleingartenanlagen dürfen nur in der Widmung "GrünlandDauerkleingarten" errichtet und nach Maßgabe einer auf die Oö. Bauordnung gestützten Verordnung der Gemeinde bebaut werden. In der Praxis orientieren sich solche Gemeindeverordnungen an den mit „Das Kleingartenwesen in Oberösterreich“ übertitelten Richtlinien des Landes Oberösterreich aus dem Jahr 1998 (siehe dazu im Folgenden). Richtlinien für die Gestaltung von Dauerkleingärten Aufschließung • Kleingartenanlagen müssen unmittelbar an das öffentliche Straßennetz angeschlossen sein oder eine grundbücherlich gesicherte Verbindung zum öffentlichen Straßennetz in einer Mindestbreite von 3 m besitzen. • Aufschließungswege innerhalb der Kleingartenanlagen sollten mindestens 1,20 m breit sein. • Kleingartenanlagen müssen zumindest über eine gemeinschaftliche Wasserzapfstelle an das örtliche Wasserleitungsnetz angeschlossen werden. Größe von Dauerkleingärten • Kleingartenanlagen sollten etwa 60 Gärten umfassen. 87


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Fรถrderungen und Finanzierung


Inhaltsangabe zum Kapitel Finanzierung/ Förderung 1. Allgemeine Förderrichtlinien des Landes OÖ Förderbare Personen

S. 92

2. Förderungen Neubau (Eigenheime)

S. 99

• Wohnbauförderung für Eigenheime - Was, wer, wie wird gefördert - Förderungshöhe, Steigerungsbeträge - Rückzahlung, Verzinsung - Förderungsvorgang - Auflagen für Niedrig-, Niedrigst- u. Minimal-Energiehäuser

S. S. S. S. S.

• Reihenhäuser & Doppelhäuser

S. 114

• Errichtung einer zweiten Wohnung

S. 114

• Kostenlose Neubauberatung - Energieberatung für Häuslbauer

S. 115

3. Förderungen für Sanierung

S. 110

S. 116

• Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen S. 1. Sanierung des bestehenden Wohngebäudes S. 2. "Handwerkerbonus" (des Landes OÖ) S. 3. Zubau und/oder Einbau von zusätzlichen Wohnräumen bzw. Wohnungen zum bestehenden Wohnhaus S. 4. Landesbonus "Thermische Sanierung" S. 5. Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude S. 6. Ökologische Dämmstoffe S. 7. Denkmalschutz S.

90

99 99 99 101 101

116 117 118 118 119 120 120 120

• Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen

S. 126

• Sanierungsscheck 2015

S. 128

• Förderaktion "Handwerkerbonus"

S. 132


FINANZIERUNG

4. Förderung alternativer Energiegewinnungsanlagen 1. Förderung von thermischen Solaranlagen a) für Häuser bis zu drei Wohnungen b) für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen c) für Wohnheime

S. 135 S. 135 S. 135 S. 136 S. 136

3. Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme - für Häuser bis zu 3 Wohnungen - für Häuser mit mehr als 3 Wohnungen

S. 139 S. 139 S. 140

4. Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Raumlüftung

S. 140

5. Förderung für BIOMASSEHEIZANLAGEN für Privathaushalte und Landwirte

S. 141

5. Förderungen rund ums Wohnen: - Kaufdarlehen - Förderung bei Einbau einer Alarmanlage - Förderung von Lärmschutzmaßnahmen (neu im Heft) 6. Beihilfen bei sozialer Bedürftigkeit - Wohnbeihilfe - Heizkostenzuschuss 7. Steuer-Tipps

FÖRDERUNG

2. Wärmepumpen für Häuser bis zu drei Wohnungen S. 137

S. 144 S. 144 S. 146 S. 147

S. 148 S. 148 S. 155 S. 157

- Abschreibmöglichkeiten für Wohnraumschaffung S. 157 - Abschreibmöglichkeiten bei Wohnraumsanierung S. 160 - Steuertipps bei Katastrophenschäden S. 162

91


FINANZIERUNG

1. Allgemeine Förderrichtlinien des Landes OÖ. Förderbare Personen Anspruchsberechtigt für Förderungen des Landes OÖ. sind nur jene Antragsteller/innen, die im Sinne der Wohnbauförderung als "förderbar" gelten und folgende Voraussetzungen erfüllen: Als förderbar gelten jene Personen • die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EWRStaates sind. • Förderungswerber aus Nicht-EWR-Ländern wird eine Förderung nur dann gewährt, wenn diese ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben. • die beabsichtigen die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden • die volljährig sind • und deren Jahreshaushaltseinkommen die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigen (siehe Punkt "Einkommen" bzw. "Haushaltseinkommen"), wobei die dort angeführten Beträge in etwa dem Nettoeinkommen entsprechen. Erlaubte Einkommensobergrenze: Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus der Summe der Einkommen des Förderungswerbers und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners und darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: 92


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FINANZIERUNG

Erlaubte Einkommensobergrenze: bei einer Person bei zwei Personen für jede weitere Person bei Alimentationszahlungen pro Kind

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Euro Euro Euro Euro

FÖRDERUNG

Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen um max. 10 Prozent, 20 Prozent bzw. 30 Prozent wird eine um 25 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent verminderte Förderung gewährt (gilt nicht bei Mietwohnungen). Zum Einkommen zählen: • bei Unselbständigen das Einkommen gemäß § 25 EStG 1988 abzüglich Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer • bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen; die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ohne Abzug der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen, der Sanierungsgewinne, der Freibeträge nach § 104 und 105, des Gewinnfreibetrages (§ 10 EStG 1988), abzüglich der festgesetzten Einkommensteuer, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid enthalten, so sind diese hinzuzurechnen • bei pauschalierten Land- und Forstwirten 55 Prozent des zuletzt festgestellten Einheitswertes • alle steuerfrei belassenen regelmäßigen Einkünfte zur Deckung des Unterhaltes, die auf Grund eines Rechtsanspruches gewährt werden. Nicht zum Einkommen zählen: • Familienbeihilfe • Leistungen für Behinderte wie beispielsweise Blindenbeihilfe • Pflegegeld • Unterhaltsleistungen für Kinder, Waisenrente • Lehrlingsentschädigung • Abfertigung • Studienbeihilfe • Pflichtpraktikum im Rahmen einer Berufs- und Schulausbildung Einkommensberechnung Nachzuweisen ist das Jahreshaushaltseinkommen für das voran95


FINANZIERUNG

gegangene Kalenderjahr; bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern gilt das Einkommen des Kalenderjahres vor der Förderungszusicherung; bei Eigenheimen ist das Einkommen des Kalenderjahres nachzuweisen, welches dem Zeitpunkt des Ansuchens vorangeht; bei Mietwohnungen das Einkommen des Kalenderjahres vor der Wohnungszuweisung. Arbeitnehmer: • Lohnzettel: - Bruttobezüge abzüglich Werbungskosten (Sozialversicherung, Pendlerpauschale, freiwillig einbehaltene Beträge) abzüglich einbehaltene Lohnsteuer • Einkommensteuerbescheid laut Arbeitnehmerveranlagung: Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Einkommenssteuerschuld zuzüglich 13. und 14. Bezug • Bestätigung: über Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhalt für Gatten/in Hypothekardarlehen Darlehen, die durch Einverleibung eines Pfandrechts sichergestellt sind und nicht vom Land gewährt werden. Zusicherung Amtliche Erledigung der bewilligten Förderung, die durch einen Beschluss der Oö. Landesregierung herbeigeführt wurde. Erst durch die Zusicherung entsteht ein Rechtsanspruch auf die zugesicherte Förderung. Der Förderungswerber, der eine nach dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geförderte Wohnung bezieht, hat innerhalb von 6 Monaten ab Bezug dieser Wohnung seine Rechte (z.B. Eigentums- oder Mietrecht) an der bisherigen Wohnung aufzugeben und dies dem Land Oberösterreich nachzuweisen.

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FINANZIERUNG

2. Förderungen Neubau (Eigenheime) Wohnbauförderung für Eigenheime Was/Wer wird gefördert? FÖRDERUNG

Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen, die einzeln oder als Teil einer Gesamtanlage neu errichtet werden. Die Errichtung einer zweiten Wohnung wird nur innerhalb von 10 Jahren ab Datum der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims gefördert. Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen. Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind und das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen. Die bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre sind aufzugeben. Als weitere Anspruchsvoraussetzungen dieser Förderung gelten die allgemeinen Richtlinien des Land OÖ für förderbare Personen (s. Seite 92-96) Wie wird gefördert? Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft gewährt nach Prüfung durch das Land Oberösterreich ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welches mit Zinsenzuschüssen des Landes gefördert wird. Förderungshöhe für Eigenheime: a) Niedrigenergiehaus _ 36kWh/m²a - mit NEZ < _ 45kWh/m²a: - mit NEZ* < b) Niedrigstenergiehaus _ 30kWh/m²a - mit NEZ < c) Minimalenergiehaus _ 10kWh/m²a - NEZ <

48.000 Euro

51.000 Euro 59.000 Euro

NEZ* ist die Nutzheiz-Energiekennzahl* ohne Einrechnung der Wärmerückgewinne aus Lüftungsanlagen 99


Eigenheime mit einer NEZ* von mehr als 45 kWh/m²a werden nicht mehr gefördert. Steigerungsbeträge Für Kinder, barrierefreies Bauen und bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe werden die jeweiligen Sockelbeträge des geförderten Landesdarlehens um folgende Steigerungsbeträge erhöht: • 10.000 Euro je Kind: Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 10.000 Euro für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt des Förderungswerbers lebt, wenn der/die Grundeigentümer/in oder der/die Ehegatte/in für das Kind Familienbeihilfe bezieht. Für Kinder, die innerhalb von fünf Jahren ab Datum der Zusicherung geboren werden, kann der Förderungsnehmer eine Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens um 10.000 Euro beantragen. • 3.000 Euro für Barrierefreiheit: Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende Kriterien zu beachten und zu erfüllen: 1. Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden. 2. Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen. 3. Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben. • 8.000 Euro für Verwendung ökologischer Dämmstoffe: Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 8.000 Euro. Sämtliche Außenbauteile (Außenwand, 100


FINANZIERUNG

oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegender Boden - ausgenommen erdberührende Dämmung) müssen zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und _ 0,06 W/mK sein (LambdaKork. Die Wärmeleitfähigkeit muss < Wert). FÖRDERUNG

Rückzahlung und Verzinsung Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre. Durch die Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich ergeben sich für den/die Förderungswerber/in folgende Obergrenzen für die Verzinsung bzw. auf Basis dieser Obergrenzen folgende Rückzahlungsraten (Annuitäten in Prozent der ursprünglichen Darlehenshöhe): Laufzeit 1. bis 5. Jahr 6. bis 10. Jahr 11. bis 15. Jahr 16. bis 20. Jahr 21. bis 30. Jahr

Verzinsung (Zinsobergrenze) 1% 2% 4% 5% 6%

Annuität (Zinsen und Tilgung) 1,5 % 3% 5% 7% 9,5 %

Sollte der Basiszinssatz unterhalb der vom Land Oberösterreich garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zinsenzuschuss neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben. Die Zinsenzuschüsse können auch zur Gänze entfallen, wenn die Einkommensgrenzen, die die Voraussetzung der Förderbarkeit bilden, überschritten werden. Förderungsvorgang: A. Energiesparende Bauweise Ein vollständiger Energieausweis gemäß Oö. Bautechnikgesetz/Bautechnik-Verordnung mit Anhang und zusätzlicher Angabe der Nutzheiz-Energiekennzahl ist vorzulegen (siehe unter Berechnungshinweis für die Ermittlung der Nutzheizenergiekennzahl). 101


FINANZIERUNG

Beide Unterlagen - der Energieausweis sowie die Berechnung der NEZ - sind durch die Unterschrift des Ausstellers zu bestätigen. Im Fall des Nachweises der Anforderungen mittels Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE ist dieser gemäß OIB-Richtlinie 6 für das Referenzklima und der Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Eigenheims gleicher Geometrie mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 36 kWh/m²a bzw. 10 kWh/m²a, dessen Haustechniksystem der Referenzausstattung der Richtlinie 6 für den betreffenden Energieträger entspricht zu berechnen. Diese beiden Berechnungen sind vorzulegen und durch Unterschrift des Berechners zu bestätigen. B. Vorzeitiger Baubeginn Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Ansuchen. Es erfolgt eine fördertechnische und energietechnische Überprüfung, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Fragen diesbezüglich auftauchen, wird die Abteilung mit der Förderungswerberin bzw. mit dem Förderungswerber in Kontakt treten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zum Baubeginn keinen Rechtsanspruch auf die Förderung begründet. C. Förderungszusicherung Die Bewilligung und die Förderungszusicherung erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderungsmittel ist die grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens und Fertigstellung des Rohbaues mit Bedachung. Voraussetzungen der Darlehensauszahlungen: Die Oö. Landesbank Aktiengesellschaft wird von Ihnen folgende Unterlagen anfordern: • Rohbaubestätigung (mit Dach); Ausstellung erfolgt durch die Gemeinde. • Rücksendung des gerichtlich oder notariell beglaubigten Schuldscheines. • Der Oö. Landesbank Aktiengesellschaft bleibt es unbenommen, 102


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FINANZIERUNG

weitere erforderliche Nachweise, vor allem im Hinblick auf die Absicherung des Darlehens, zu verlangen. Aus der Förderung erwachsen Ihnen nachstehende Verpflichtungen:

FÖRDERUNG

• Bezug des geförderten Eigenheimes innerhalb von längstens drei Jahren ab Datum der Zusicherung. • Aufgabe sämtlicher Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), die in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Förderungszusicherung, bewohnt wurden, spätestens sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheimes. • Widmungsgemäße Verwendung, das heißt das Wohnobjekt muss vom Förderungsnehmer selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Eine geförderte zweite Wohnung muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt die Einstellung bzw. Rückforderung der Zinsenzuschüsse! Wichtige Hinweise: 1. Jede Wohnung hat eine Mindestgröße von 80 m² aufzuweisen. 2. Kohle, Heizöl und Elektroheizungen als Hauptheizsystem dürfen nicht verwendet werden. 3. Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines der bei den Energiestandards angeführten innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem. 4. Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten. Es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden: o HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe o Brennwerttechnik bei Gaskessel o selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raum- bzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (z.B. Thermostatventil) o Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C) o bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig 105


FINANZIERUNG

o ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern) o elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung sind nicht zulässig o ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM 8110-3 ist auf Verlangen vorzulegen (z.B. bei > 30 Prozent Fensteranteil der Außenwand oder > 45 Prozent einer Fassade) o luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 h-1 bei Passivhäusern o Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung o fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe- Systeme Berechnungshinweis für die Ermittlung der Nutzheizenergiekennzahl: Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl - diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 - ist der gemäß OIB - Richtlinie 6 ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl NEZ berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten. Ab Erhalt der Darlehenszusicherung empfehlen wir, direkt mit der Oö. Landesbank Aktiengesellschaft (Tel. 0732/7639-0) das Einvernehmen herzustellen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nicht retourniert werden können. 106


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FINANZIERUNG

Folgende Unterlagen werden benötigt:

FÖRDERUNG

• Aktueller Grundbuchsauszug • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid • Vollständiger Energieausweis gemäß Oö. Bautechnikgesetz/ Bautechnik-Verordnung mit Anhang und zusätzlicher Angabe der Nutzheiz-Energiekennzahl. Beide Unterlagen - der Energieausweis sowie die Berechnung der NEZ - sind durch die Unterschrift des Ausstellers zu bestätigen! Informationen für den Energieausweis-Aussteller: Es wird insbesondere auf die notwendige exakte Bezeichnung von Baumaterialien und Fenstern (Rahmen, Glas, Glasrandverbund) und einer allfälligen Lüftungsanlage hingewiesen; die Art der Wärmeabgabe ist anzugeben (Heizkörper, Fußbodenheizung, Wandheizung, Luftheizung) Bei Minimalenergiehäusern sind zusätzlich jedenfalls vorzulegen: Wärmebrückendetails, Details zu den angesetzten Verschattungsfaktoren • Im Fall des Nachweises der Anforderungen mittels Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE ist dieser gemäß OIB-Richtlinie 6 für das Referenzklima und der Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Eigenheims gleicher Geometrie mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 36 kWh/m²a bzw. 10 kWh/m²a, dessen Haustechniksystem der Referenzausstattung der Richtlinie 6 für den betreffenden Energieträger entspricht, zu berechnen. Diese beiden Berechnungen sind vorzulegen und durch Unterschrift des Berechners zu bestätigen. • Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplanes gemäß Energieausweis • Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der/des Förderungswerber/in und deren Ehegatten/in bzw. Lebensgefährten/in. Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel, gegebenenfalls Einkommensteuer- bzw. Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u. dgl. • Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe • Meldezettel(n) • Orientierungsskizze zur leichteren Auffindung der Baustelle • Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, haben den Nachweis über den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als 5 Jahren mittels Meldebestätigung(en) nachzuweisen und für diesen Zeitraum Einkommens- bzw. Leistungsnachweise von mindestens 36 Monaten vorzulegen. 109


Hinweis: Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen (in Kopie) angeschlossen sind. Unvollständige und unzureichend ausgefüllte Ansuchen werden zurückgesendet. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, steht Ihnen das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Telefon (+43 732) 77 20-141 44 gerne zur Verfügung. Auflagen für Niedrig-, Niedrigst- und Minimal-Energiehäuser _ 36 kWh/m²a a) Niedrigenergiehaus NEZ < _ 45 kWh/m²a): (sowie NEZ* < Anforderungen an das Hauptheizsystem: 1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizungen,...); 2. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix) zu betreiben; 3. Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 Prozent Anteil des Gases von erneuerbaren Energieträgern; 4. Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-WärmeKoppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004, S. 50, oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt; 5. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent. _ 45kWh/m²a: b) Niedrigenergiehaus NEZ* < 110


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

Anforderungen an das Hauptheizsystem: 1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizungen,...) in Kombination entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak; 2. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak zu kombinieren. 3. Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak; 4. Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinn der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten KraftWärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004, S. 50, oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, in Kombination entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak; 5. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent, in Kombination entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 2 kWpeak. _ fGEE36 c) Gesamtenergieeffizienz: fGEE < Zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz eines Eigenheims wird der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE gemäß OIB-Richtlinie 6 für das Referenzklima herangezogen. Der Gesamtenergieeffizienzfaktor des geplanten Eigenheims darf dabei nachweislich nicht höher sein als der Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Eigenheims gleicher Geometrie mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 36 kWh/m²a, dessen Haustechniksystem der Referenzausstattung der Richtlinie 6 für den betreffenden Energieträger entspricht. 111


Anforderungen an das Hauptheizsystem: 1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizungen,...); 2. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix) zu betreiben; 3. Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 Prozent Anteil des Gases von erneuerbaren Energieträgern; 4. Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten KraftWärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004, S. 50, oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt; 5. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent. _ 30kWh/m²a d) Niedrigstenergiehaus NEZ < _ 45kWh/m²a): (sowie NEZ* < Anforderungen an das Hauptheizsystem: 1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizungen,...); 2. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix) zu betreiben; 3. Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brenn112


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

wert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 Prozent Anteil des Gases von erneuerbaren Energieträgern; 4. Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinn der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004, S. 50, oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt; 5. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent. e) Minimalenergiehaus: _ 10kWh/m²a NEZ < _ 10 fGEE Gesamtenergieeffizienz: fGEE < Minimalenergiehäuser können die Erreichung der energetischen Anforderung hinsichtlich der Nutzheiz-Energiekennzahl auch im Sinne der Gesamtenergieeffizienz für eine Nutzheiz-Energiekennzahl von 10 kWh/m²a durch einen Einzelnachweis belegen. Anforderungen an das Hauptheizsystem bei a und b: 1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizungen,...); 2. Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zumindest 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix) zu betreiben; 3. Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 Prozent Anteil des Gases von erneuerbaren Energieträgern; 4. Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinn der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-WärmeKoppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004, S. 50, oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt; 5. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent. 113


Reihenhäuser & Doppelhäuser Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Mit dem Reihenhaus- und Doppelhauszuschlag werden nur Niedrigstenergie- und Minimalenergiehäuser gefördert. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Niedrigstenergiehaus Minimalenergiehaus

max. 30 kWh/m²a max. 10 kWh/m²a

69.000 Euro 77.000 Euro

Reihenhäuser mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl von mehr als 30 kWh/m²a werden nicht gefördert. Zusätzlich zum Sockelbetrag werden Steigerungsbeträge gewährt (siehe Eigenheim) • Bei Eigenheimen als Teil einer Gesamtanlage erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 3.000 Euro bei Errichtung einer oberirdischen Einzelgarage und um 6.600 Euro bei Errichtung eines Tiefgaragenabstellplatzes, wenn die Tiefgarage zwingend von der Baubehörde vorgeschrieben wird.

Errichtung einer zweiten Wohnung (innerhalb von 10 Jahren ab Datum der Baubewilligung für die 1. Wohnung) Das geförderte Hypothekardarlehen beträgt höchstens 20.000 Euro bei der Errichtung einer zweiten Wohnung, wenn sie innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung errichtet wird. Die Anweisung der Zinsenzuschüsse bei der zweiten Wohnung erfolgt erst nach Nachweis des Bezuges mit Hauptwohnsitz. Die Wohnung muss von einer nahestehenden Person bewohnt werden. Die Wohnung hat eine Mindestgröße von 80m² aufzuweisen. Für die 114


FINANZIERUNG

Errichtung der zweiten Wohneinheit gibt es keine zusätzlichen Steigerungsbeträge (Kinder, Barrierefreiheit, Ökobonus).

Kostenlose Neubauberatung – Energieberatung für Häuslbauer

Aber auch an bewölkten Tagen entsteht durch die UVEinstrahlung, die auch durch die Wolken dringt, ein nicht zu unterschätzender Heizeffekt hinter den Glasscheiben.

FÖRDERUNG

• Wie erreiche ich niedrige Heizkosten? • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll? • Wie senke ich die Energiekennzahl? • Welche Fördermöglichkeiten gibt es? • Welches Heizungssystem passt für mein Haus? • Wie wird mein Haus behaglich? Wie durchblicke ich die Informationsflut? • Wie kann ich kostengünstig und energie-effizient bauen? Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Energieberater des O.Ö. Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt. Für alle die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des O.Ö. Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht die kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung. • Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige Berater. So kommen Sie zu einer Beratung: • telefonisch unter 0800-205 206 • per e-mail (office@esv.or.at) Die Beratungen finden in 12 Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt. 115


3. Förderungen für Sanierung Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen Wer wird gefördert? Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen. Als weitere Anspruchsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Richtlinien des Land OÖ für förderbare Personen (s. Seite 92-96) Förderhöhe: Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt bei einer Wohneinheit höchstens 37.000 Euro, (beim Minimalenergiehaus höchstens 40.000 Euro), bei einem Haus mit zwei oder drei Wohneinheiten höchstens 45.000 Euro, sofern die Baubewilligung der Wohnungen mindestens 20 Jahre zurückliegt. Was wird gefördert? Voraussetzungen: • Die Erteilung der Baubewilligung des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen. • Bei Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- oder Einbau muss die Erteilung der Baubewilligung des zu erweiternden Hauses zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. • Die Baubewilligung ist nicht maßgebend: - bei behindertengerechten Maßnahmen - bei Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude - bei einem Gebäude mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) > 100 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis von 0,8, wenn nach erfolgter Sanierung eine NEZ > 65 kWh/m²a erreicht wird. 116


FINANZIERUNG

1. Sanierung des bestehenden Wohngebäudes A. Gesamthafte energetische Sanierung:

FÖRDERUNG

Eine gesamthafte energetische Sanierung liegt vor, wenn auf Grund der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die NEZ nach dem festgelegten Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes nicht mehr als 75 kWh/m²a, 65 kWh/m²a bzw. 45 kWh/m²a beträgt. Der Nachweis der Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) erfolgt durch ein Zertifikat des OÖ. Energiesparverbandes oder durch einen Energieausweis. B. Energetische Einzelmaßnahmen: Sofern keine gesamthafte energetische Sanierung gemäß Punkt A vorgenommen wird, ist eine Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen möglich: • Außendecken/Dach/oberste Geschossdecke Mindes-Wärmedämmwerte (U-Werte) < 0,15 W/m²K; • Dachschrägen U < 0,18 W/m²K; • Fenster und Türen gegen Außenluft (gesamt über Glas und Rahmen) U < 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeugnis; • Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garagen U < 0,25 W/m²K; • Decken und Wände zu unbeheiztem Keller U < 0,35 W/m²K, im Falle einer Fußbodenheizung U < 0,28 W/m²K; • Erdberührte Wände und Fußböden U < 0,35 W/m²K; • Unbeheizter Keller gegen Außenluft U < 0,5 W/m²K; • Dämmstärke Fensterlaibung > 3 cm (die angegebene MindestDämmstärke bezieht sich auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/m²K); • Fensterglas (bei Tausch nur das Glas, bezogen auf das Glas alleine) U < 1,10 W/m²K; • Decken gegen Garagen U < 0,25 W/m²K. C. Sanierungsmaßnahmen ohne energetische Anforderungen: • Sanierungsmaßnahmen, welche das Dach, die Trockenlegung und die statische Sicherheit betreffen. • Behindertengerechte Maßnahmen bei Vorliegen eines Bescheides des Bundessozialamtes über eine Behinderung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme steht. 117


2. "Handwerkerbonus" (des Landes OÖ) Wenn bei Gebäuden mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) > 100 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 nach erfolgter Sanierung eine NEZ < 75 kWh/m²a erreicht wird, kann der Handwerkerbonus gemäß § 4. Abs. 7 der Oö. WohnhaussanierungsVerordnung I 2012 gewählt werden. Förderbar sind ausschließlich bauliche Maßnahmen innerhalb einer bestehenden Wohnung im Zusammenhang mit: • Grundrissänderungen • Elektroinstallationen • Wasserinstallationen Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt beim "Handwerkerbonus" maximal 6.000 Euro pro Eigenheim und ist im jeweils höchstmöglichen Darlehensgesamtbetrag enthalten. Über mindestens die Hälfte dieses Betrages sind Professionistenrechnungen mit Verrechnung von Arbeitszeit vorzulegen, die restlichen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. Achtung: Dieser Handwerkerbonus des Landes ist nicht zu verwechseln mit dem Handwerkerbonus des Bundes, der befristet von 1. Juli 2014 bis 31.12.2015 gilt. 3. Zubau und/oder Einbau von zusätzlichen Wohnräumen bzw. Wohnungen zum bestehenden Wohnhaus Es besteht die Möglichkeit, neben einer Förderung für die Sanierung des bestehenden Wohngebäudes bei der Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen eine Förderung für Zubau oder Einbau (z.B. in das bestehende Dachgeschoß, Kellergeschoß, Wirtschaftsgebäude, etc. ....) in Anspruch zu nehmen. Nach Fertigstellung dürfen insgesamt maximal 3 Wohnungen im Wohnhaus bestehen. Die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt • beim Einbau: maximal 250 Euro/m², höchstens jedoch 20.000 Euro pro Wohnung 118


FINANZIERUNG

• beim Zubau: maximal 370 Euro/m², höchstens jedoch 30.000 Euro pro Wohnung • bei kombiniertem Zu- und Einbau höchstens 30.000 Euro pro Wohnung.

FÖRDERUNG

Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnung(en) betreffen, inkl. Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz. Beim Zubau zählen zusätzlich auch die Kosten für Außenhülle, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energetischen Mindestkriterien gelten für sämtliche Einzelbauteile des Zubaus/Neubaus, es sei denn, das gesamte Gebäude einschließlich des Zubaus/Neubaus erreicht eine NEZ von < 75 kWh/m²a. Achtung: Wenn Sie die Förderung für die Sanierung des Bestandes und die Errichtung von neuem Wohnraum durch Zubau/Einbau beantragen wollen, ist es erforderlich, die Rechnungen bereits im Vorhinein nach den jeweiligen Baumaßnahmen (Sanierung Bestand und Errichtung von neuem Wohnraum durch Zubau/Einbau) zu trennen. Die Rechnungen für den Zubau bzw. Einbau müssen nicht vorgelegt werden, jedoch für die Dauer von 7 Jahren zum Zweck der Überprüfung aufbewahrt werden. Die Baubewilligung des zu erweiternden Hauses muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 10 Jahre zurückliegen. Eine Baubewilligung oder eine von der Baubehörde zur Kenntnis genommene Bauanzeige sowie eine Bestätigung der Gemeinde über die Fertigstellung des Bauvorhabens ist vorzulegen. 4. Landesbonus "Thermische Sanierung": Das Land OÖ. gewährt eine Sanierungsförderung von 375 Euro in Form eines Bauzuschusses. Voraussetzung ist, dass bei einem Architekten oder planenden Baumeisters (der sich gegenüber der Wirtschaftskammer zur Einhaltung derselben Unabhängigkeitsund Standesregeln verpflichtet und der bzw. die beim konkreten Sanierungsvorhaben keine ausführenden Tätigkeiten durchführt) Beratungsleistungen hinsichtlich der Thermischen Sanierung in Anspruch genommen wurden und entsprechende Rechnungen vorliegen. 119


5. Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude: (z.B. Fabrik, Schule, etc. ....) Bei der Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwekke genützte Gebäude beträgt die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, bei einer Wohnung höchstens 37.000 Euro (beim Minimalenergiehaus höchstens 40.000 Euro), bei 2 Wohnungen höchstens 45.000 Euro und bei 3 Wohnungen höchstens 50.000 Euro. Förderbar sind sämtliche Kosten, die die Errichtung der neuen Wohnräume/Wohnung(en) betreffen inkl. Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, Estrich und Innenputz sowie die Kosten für Außenhülle, Fenster, Dach und Dämmung der Geschoßdecken. Die energietechnischen Mindestkriterien gelten für sämtliche Einzelbauteile, es sei denn, das gesamte Gebäude erreicht eine NEZ von < 75 kWh/m²a. 6. Ökologische Dämmstoffe: Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, um 5.000 Euro. Sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegender Boden – ausgenommen erdberührende Dämmung) müssen zu 100 Prozent mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit muss < 0,06 W/mK sein (Lambda-Wert). 7. Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden im Ortskern erhöht sich die Darlehenssumme, bis zu welcher Annuitätenzuschüsse gewährt werden, um 8.000 Euro. Denkmalschutz ist mit einem Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu belegen. Wie wird gefördert? Die Sanierungsförderung (für Punkt 1-7) besteht alternativ in der 120


FINANZIERUNG

Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen, Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss. Eine Splittung der Förderarten ist nicht zulässig. Überblick:

Maßnahmen Bauteilsanierung Sanierungsstufe I Sanierungsstufe II Sanierungsstufe III MinimalenergieHaussanierung

NEZ-Obergrenze Einzelbauteilanforderungen maximal 75 kWh/m²a maximal 65 kWh/m²a maximal 45 kWh/m²a maximal 15 kWh/m²a

AZ-Förderung

Laufzeit

20 Prozent

15 Jahre

25 Prozent

15 Jahre

30 Prozent

15 Jahre

35 Prozent

15 Jahre

40 Prozent

25 Jahre

FÖRDERUNG

1. Annuitätenzuschüsse (AZ) zu einem Bankdarlehen

Höhe des mit Annuitätenzuschüssen geförderten Darlehens Sanierung des bestehenden Wohngebäudes (mindestens 20 Jahre alt) Bestandsförderung 1 Wohnung 1) Minimalenergiehaus 1) 2 oder 3 Wohnungen 1)

37.000 Euro 40.000 Euro 45.000 Euro

Denkmalgeschütztes Gebäude im Ortskern + 8.000 Euro 1) davon maximal 6.000 Euro für Grundrissänderungen, Elektround Wasserinstallation (siehe Handwerkerbonus) Erweiterung (auch zusätzlich zur Bestandsförderung) Einbau von zusätzlichem Wohnraum (max. 250 Euro/m²) 2) 20.000 Euro Zubau bzw. Aufstockung von zusätzlichem Wohnraum (max. 370 Euro/m²) 2) 30.000 Euro Bei Kombination von Zuund Einbau pro Wohnung 2) 30.000 Euro (max.) 121


2) pro Wohnung bzw. Wohnungserweiterung Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude 1 Wohnung Minimalenergiehaus 2 Wohnungen 3 Wohnungen

37.000 40.000 45.000 50.000

Euro Euro Euro Euro

Zusätzlich Verwendung ökologischer Dämmstoffe + 5.000 Euro Landesbonus (Bauzuschuss) + 375 Euro 2. Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens Die maximale Darlehenshöhe beträgt das 1,5-fache des dem Annuitätenzuschuss zugrunde liegenden Darlehensnominales. Die Höhe des Zuschusses wird auf Basis des ermittelten Förderbarwertes des Annuitätenzuschusses festgelegt. Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 30 Jahre. Der Innenausbau (Handwerkerbonus) wird bei dieser Variante nicht gefördert. Das Darlehen muss im Grundbuch sichergestellt werden. 3. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss Der nichtrückzahlbare Bauzuschuss wird mit einem Abschlag von 40 Prozent vom Barwert des Annuitätenzuschusses berechnet. Berechnungsbeispiel für die verschiedenen Förderarten: z.B. Haus mit 1 Wohnung max. förderbare Kosten bei

Annuitätenzuschuss (15-jähriges Darlehen) Zuschuss zu Hypothekardarlehen (30 Jahre)

37.000,00 Euro 55.500,00 Euro

mit angenommenen Zinssatz zum Zeitpunkt der Bewilligung von 3 Prozent

122


FINANZIERUNG

20 25 30 35 40

% % % % %

15 15 15 15 25

308,13 385,16 462,19 539,23 422,86

Euro Euro Euro Euro Euro

Jahre Zuschuss zur Rückzahlung Hypothekardarlehen (Pkt. 2) halbjährlich 30 165,45 Euro 30 207,18 Euro 30 249,04 Euro 30 291,03 Euro 30 333,14 Euro

Bauzuschuss (Pkt. 3)

4.440,00 5.550,00 6.660,00 7.770,00 8.880,00

Euro Euro Euro Euro Euro

FÖRDERUNG

AZ % Jahre Annuitätenzuschuss (Pkt. 1) halbjährlich

Wichtige Hinweise: • Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. • Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Rechnungen, welche nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. • Bei pauschalierten Förderungen (siehe Zu- und Einbau) kann auf die Vorlage von Rechnungen verzichtet werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen jedoch für Überprüfungen für die Dauer von 7 Jahren aufbewahrt werden.

Die Zeitumstellungen am 28.3.2015 und am 24.10.2015 sind der ideale Zeitpunkt zum FI-Schutzschaltercheck durch einfaches Betätigen der FI-Prüftaste! Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem OÖ Elektrotechniker, welchen Sie unter www.elektroinnung.at – Firmensuche finden.

123


(Fortsetzung) • Der Nachweis über die Energiekennzahl bzw. die Erfüllung der Anforderungen bei energetischen Einzelmaßnahmen erfolgt durch ein kostenloses Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes oder durch einen Energieausweis. Bei Nachweis mittels Energieausweis ist ein vollständiger Energieausweis gemäß Oö. Bautechnikgesetz/Bautechnik-Verordnung mit Anhang und zusätzlicher Angabe der Nutzheiz-Energiekennzahl des gesamten Gebäudes vorzulegen (siehe unter Berechnungshinweis für die Ermittlung der Nutzheiz-Energiekennzahl). Beide Unterlagen der Energieausweis sowie die Berechnung der NEZ - sind durch die Unterschrift des Ausstellers zu bestätigen. Eine Kopie des vollständigen aktuellen Bauplanes gemäß Energieausweis ist anzuschließen. Bei energetischen Einzelmaßnahmen ist eine Bauteilbeschreibung, bei Zubau/Einbau ist zusätzlich eine Kopie des Bauplans anzuschließen. • Die Wohnung muss zur Befriedigung eines dauernden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. • Zweitwohnsitze werden nicht gefördert. • Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn bei Neubezug einer sanierten Wohnung die bisherige Wohnung nachweislich weitervermietet oder die Wohnung verkauft wird. • Wurde bereits für den Kauf des Hauses eine Förderung bewilligt, so kann der Differenzbetrag auf die jeweilige maximale Darlehenshöhe bewilligt werden. • Bei Inanspruchnahme eines Bauzuschusses für den höchstmöglichen Förderbetrag kann während der Dauer der zugrunde gelegten AZ-Förderung (15 oder 25 Jahre) keine Sanierungsförderung mehr gewährt werden. • Förderungsvoraussetzung ist die Einhaltung ökologischer Mindestkriterien. • Eine nicht widmungsgemäße Verwendung hat die Einstellung der Zuschüsse bzw. die Rückforderung der Förderung zur Folge! Ökologische Mindestkriterien: Die folgenden ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten (stichprobenartige Kontrollen können durchgeführt werden: • HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe; • bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 auszuführen; 124


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

• bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Minimalenergiehäuser mit einer _ 10 kWh/m²a); NEZ < • fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme; • bei gesamthafter Erneuerung des WarmwasserbereitungsSystems sind elektrische Durchlauferhitzer nicht zulässig; • bei Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig. Berechnungshinweis: Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl - diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 - ist der gemäß OIB–Richtlinie 6 ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBBGF und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Informationen für Energieausweis-Aussteller: Es wird insbesondere auf die notwendige exakte Bezeichnung von Baumaterialien und Fenstern (Rahmen, Glas, Glasrandverbund) und einer allfälligen Lüftungsanlage hingewiesen; die Art der Wärmeabgabe ist anzugeben (Heizkörper, Fußbodenheizung, Wandheizung, Luftheizung). Die thermische Hülle muss eindeutig nachvollziehbar sein. Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten. Es besteht die Möglichkeit ein kostenloses Beratungsgespräch und die Erstellung eines Zertifikates durch den O.Ö. Energiesparverband (Landstraße 45, 4020 Linz, Tel.: 0800/205206 oder 0732/7720-14860, www.energiesparverband.at) vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. 125


Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen Wer wird gefördert? Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Mieterinnen und Mieter Was wird gefördert? • Einbau von Fenstern • Einbau einer Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse II Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt werden und die durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden. Die Rechnungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und haben auf den Antragsteller zu lauten. Zusätzliche Förderungen (z.B. Bundesförderungen für thermische Sanierung usw.) und Versicherungsleistungen werden von der förderbaren Summe in Abzug gebracht, sodass sich das bezuschusste Darlehen um diesen Anteil verringert. Wie wird gefördert? Die Förderung besteht in der Gewährung von • Annuitätenzuschüssen • Bauzuschüssen. Annuitätenzuschüsse: Im Ausmaß von 20 Prozent zu einem Darlehen eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von 15 Jahren, bei denen die Verzinsung des bezuschussten Darlehens höchstens 150 Basispunkte über dem 6-Monats-Euribor liegen darf. Die Annuitätenzuschüsse werden anlässlich der Förderzusage berechnet und gelten für die gesamte Darlehenslaufzeit in dieser 126


FINANZIERUNG

Höhe unverändert. Dieser dem Annuitätenzuschuss zugrunde liegende Zinssatz ist mit maximal 4 Prozent p.a. begrenzt. Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro. Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse (Bauzuschüsse): FÖRDERUNG

Anstelle eines Darlehens von höchstens 7.500 Euro mit Annuitätenzuschüssen kann auch ein Bauzuschuss in Anspruch genommen werden. Der Bauzuschuss wird mit einem Abschlag von 40 Prozent vom Barwert des Annuitätenzuschusses bewilligt. Bei einem Fenstertausch mit einem Darlehen von 7.500 Euro beträgt der Barwert des 20 prozentigen Annuitätenzuschusses 1.500 Euro. Der um 40 Prozent reduzierte Bauzuschuss beträgt in diesem Fall 900 Euro. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Mieter bzw. Mieterinnen und Eigentümer bzw. Eigentümerinnen die für ihre Wohnung eine Förderung erhalten, müssen diese mit Hauptwohnsitz bewohnen und deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen (siehe Begriffe zum Thema Wohnen). • Eigentümer bzw. Eigentümerinnen, die für ihre vermietete(n) Wohnung(en) eine Förderung erhalten, müssen nachweisen, dass diese durch die Mieter mit Hauptwohnsitz bewohnt sind. • Wird eine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für Wohnzwecke genützt, so ist dies zu melden. • Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn bei Neubezug einer geförderten Wohnung die bisherige Wohnung nachweislich weitervermietet oder die Wohnung verkauft wird. • Ehepaare und eingetragene Paare müssen den selben Hauptwohnsitz haben. • Die Erteilung der Baubewilligung für das Wohnhaus muss beim Einbau von Fenstern zum Zeitpunkt des Sanierungsansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen. • Wenn es sich um den Tausch einer Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse II handelt, ist der Zeitpunkt der Baubewilligung nicht maßgebend. • Es wird der Tausch von Wohnungseingangstüren, jedoch nicht von Haustüren gefördert. 127


• Wurde eine Förderung für die Sanierung eines Wohnhauses bis zu 3 Wohnungen in Anspruch genommen, so ist der Tausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren nicht mehr förderbar. Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720/14144 zu richten.

Sanierungsscheck 2015 Die österreichische Regierung hat eine „Sanierungsoffensive“ ins Leben gerufen, um bis ins Jahr 2020 die Treibhausgase reduzieren, Energie einsparen und somit die EU-Ziele erreichen zu können. Im Jahr 2014 waren alle Fördermittel bereits im August ausgeschöpft. Rund 17.000 Anträge wurden gestellt. 500 Projekte betrafen das Gewerbe und die Industrie, sowie 16.500 Ansuchen den privaten Wohnbau. Im Schnitt bekamen die Antragsteller rund 4.000 Euro an Fördermittel. 2015 wird der Fördertopf für die thermischen Gebäudesanierung wieder neu gefüllt! Da zum Zeitpunkt der Drucklegung des Bauhandbuches die Richtlinien für den Sanierungsscheck 2015 aber noch nicht beschlossen waren, können wir den Hausbesitzern und Mietern nur ein paar grundlegende Informationen über diese Fördermöglichkeit geben. Was wird gefördert: Zuschüsse gibt es für thermische bzw. energetische Sanierung von Gebäuden (Haus oder Wohnung), die älter als 20 Jahre sind und das ganze Jahr über bewohnt werden. Generell werden Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme gefördert, Maßnahmen zur thermischen Sanierung (Dämmungen, Austausch Fenster) und Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung (Heizungsaustausch + Dämmung). Tipp! Der Sanierungsscheck wird einkommensunabhängig gewährt und ist mit diversen Landesförderungen kombinierbar. Wer 2015 sein Haus oder seine Wohnung sanieren möchte, sollte rasch handeln und voraussichtlich ab März die Anträge auf den Sanierungsscheck stellen. Die Zuschüsse sind heiß begehrt. Geld gibt´s nur so lange der Fördertopf nicht geleert ist! Nähere Infos unter: www.sanierungsscheck2015.at 128


129


Ein Haus aus Ziegel hat fünf Sterne

Es ist für Generationen gebaut und behält seinen Wert für immer. Ziegel ist durch seine hohe Wärmedämmung und große Speichermasse in höchstem Maße energiesparend. Der Naturbaustoff Ziegel hat höchste ökologische und baubiologische Qualität. Seine Atmungsfähigkeit und sein Raumklima sind ein Stück Gesundheit. Ein Ziegelhaus läßt sich in jedem Lebensabschnitt problemlos aus- und umbauen.

Für Sie erreichbar unter: Anastasius-Grün-Straße 20 4020 Linz e-mail: office@zieglerverband.at 130


Beim Hausbau entscheidet die Summe der Vorteile

Ziegel-Massivbauweise garantiert Lebensqualität Der Bau eines eigenen Hauses stellt meist die größte Investition des Lebens dar. Umso wichtiger ist, dass dieses Haus zum perfekten Traumhaus wird: Es soll für Generationen seinen Wert behalten, energiesparend sein, baubiologisch einwandfrei & angenehmes Wohnklima bieten. Und sollte sich die Familie einmal vergrößern, muss das Haus einfach aus- oder umzubauen sein. Ein massives Haus aus Ziegel garantiert all die oben genannten Eigenschaften. Durch seine hohe Wertbeständigkeit stellt ein Haus aus Ziegel eine zukunftssichere Investition dar, wie man nicht zuletzt am hohen Wiederverkaufswert feststellen kann. Durch seine hohe Speichermasse & sein ausgezeichnetes Dämmverhalten spart er nicht nur Heizkosten im Winter, sondern hält im Sommer auch die Hitze vom Wohnbereich ab. Mit diesem energiesparenden Baumaterial können – und das wurde schon wiederholt bewiesen – auch ohne Zusatzdämmung die Kriterien für ein Niedrigenergiehaus spielend erfüllt werden. Da der bewährte Naturbaustoff Ziegel aus reiner heimischer Tonerde gebrannt ist, entspricht er allen ökologischen und ökonomischen Anforderungen in idealer Weise. Durch seine Diffusionsoffenheit & sein ausgezeichnetes Feuchteverhalten reguliert er selbsttätig das Raumklima & sorgt so für eine wohlige, behagliche Wohnatmosphäre. Der Baustoff Ziegel ist einfach & flexibel einzusetzen, ermöglicht individuelle Planung ohne Rasterzwang & garantiert kurze Bauzeiten bei überschaubaren Kosten. Nicht zuletzt kann das Ziegelhaus jederzeit problemlos neuen Raumanforderungen angepasst werden, weil das Aus- & Umbauen keinen besonderen konstruktionsbedingten Einschränkungen unterliegt.

Unsere Mitgliedswerke tragen das von der OÖ Landesregierung vergebene CE-Zeichen für alle ihre Formate.

Mitgliedswerke des Zieglerverbandes: Comelli/Kirchbach Danreiter/Ried im Innkreis Ziegelwerk Eberschwang Ziegelwerk Senftenbach Leitl Spannton/Eferding Ziegelwerk Neuhofen Pichler Aschach Pichler Wels

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Förderaktion "Handwerkerbonus" Mit der Förderaktion "Handwerkerbonus" erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen einer Handwerkerin/eines Handwerkers in Anspruch genommen werden. Was wird gefördert? Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen. Pro Antragstellerin/ Antragsteller kann pro Kalenderjahr für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Pro Wohnobjekt und Kalenderjahr können Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) gefördert werden. Daraus ergibt sich eine maximal ausschöpfbare Förderung pro Jahr und Wohnobjekt von 600 Euro. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss das Wohnobjekt, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Förderungsfähige Arbeitsleistungen Im Rahmen der Förderungsaktion werden Arbeitsleistungen gefördert, welche von Handwerkerinnen/Handwerkern und befugten Gewerbetreibenden bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjekts (inklusive dessen Gebäudehülle) erbracht werden. Nicht Gegenstand der Förderung sind Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum und Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste. In der Rechnung müssen die Arbeits- und Fahrtkosten gesondert angeführt sein. Förderungsfähig sind nur Endrechnungen. Rechnungen über Anzahlungen sowie Teilrechnungen können nicht gefördert werden. In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern etc.) gesammelt vorgelegt werden. 132


FINANZIERUNG

Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten für die Arbeitsleistungen muss pro Endrechnung jedenfalls 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen im Kalenderjahr 2015 zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2015 erbracht werden. Das ausführende Unternehmen muss im Sinne des § 94 Gewerbeordnung 1994 befugt sein, die Arbeiten durchzuführen. FÖRDERUNG

Beantragung Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Baumaßnahmen möglich. D.h. zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung vorliegen und die Rechnungs¬summe an das ausführende Unternehmen bereits überwiesen worden sein. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschusses. Tipp: Da der Fördertopf 2015 mit 20 Mio. Euro beschränkt ist, sollten sie die Förderung ehestmöglich beantragen. Ist der „Fördertopf“ leer, erhalten sie keine Fördermittel mehr! Die folgenden Dokumente sind bei Antragstellung vorzugsweise per E-Mail oder Fax zu übermitteln (sie können jedoch auch in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen abgegeben oder per Post übermittelt werden): • Antragsformular • Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister • Endrechnungen für die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen Zusätzlich zu den herkömmlichen Formalvorgaben für Rechnungen gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz 1994 sind folgende Kriterien einzuhalten: o ausgestellt auf die Antragstellerin/den Antragsteller o gesonderte Anführung der Arbeits- und Fahrtkosten o Beschreibung der Arbeitsleistung zur Feststellung der Förderungsfähigkeit o Angabe des Leistungszeitraumes und -ortes o Ausstellung der Endrechnungen in deutscher oder englischer Sprache • Überweisungsbestätigungen der Endrechnungen (Achtung: keine Barzahlungen!) Aus den Kontoauszügen, Überweisungsbelegen, Internet-Über133


weisungsbestätigungen oder Erlagscheinen muss das Ăœberweisungsdatum und die Zahlungsempfängerin/der Zahlungsempfänger (= Leistungserbringerin/Leistungserbringer) hervorgehen. Quittungen aufgrund von Barzahlungen kĂśnnen nicht anerkannt werden. Im Falle der Ăœbermittlung per Post sind die Dokumente nur in Kopie beizulegen. Anträge kĂśnnen bei folgenden vier Bausparkassen eingebracht werden: • ABV E-Mail: handwerkerbonus@abv.at Fax: 01/31 380 - 388 • Raiffeisen E-Mail: handwerkerbonus@raibau.at Fax: 01/546 46 - 2369 • WĂźstenrot E-Mail: handwerkerbonus@wuestenrot.at Fax: 05/7070 - 109 • s Bausparkasse E-Mail: handwerkerbonus@sbausparkasse.co.at Fax: 050/100 - 929 800

Holz- und Schottertransporte, Baggerungen, Abbrucharbeiten, Bauschuttrecycling, Entsorgung, Containerdienst A-4760 RAAB, GewerbestraĂ&#x;e 12 4ELEFON s &AX E-Mail: nl.transporte@aon.at, www.entsorgung-baggerung-ooe.at

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FINANZIERUNG

4. Förderung alternativer Energiegewinnungsanlagen FÖRDERUNG

Der Einbau und die Errichtung von Energiegewinnungsanlagen in Wohnhäusern werden mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen gefördert. Als Fördervoraussetzung gelten die allgemeinen Richtlinien des Landes OÖ für förderbare Personen (siehe Seite 92-96) I. Förderung von thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen Wer wird gefördert? • Förderbar sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, EWR-Bürgerinnen und Bürger und sonstige Personen (die nicht aus dem EWR-Raum stammen und mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnen). • Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Liegenschaft • Besitzen Förderungswerber bzw. Förderungswerberinnen sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Was wird gefördert? a) Thermische Solaranlagen für Häuser bis zu drei Wohnungen Der Zuschuss beträgt: für die Warmwasseraufbereitung oder Übergansheizung bei Verwendung einer wassergeführten Solaranlage mit Wärmemengenzähler 1.100 Euro als Sockelbetrag und zusätzlich 75 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche bzw. 110 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche

135


Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss bei Standard-Kollektoren mindestens 4 m², bei Vakuum-Kollektoren mindestens 3 m² betragen. Die Höhe der Förderung ist mit 3.000 Euro begrenzt. Wenn eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt, erhöht sich der Zuschuss auf: 100 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche bzw. 140 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche. Die Höhe dieser Förderung ist mit 3.800 Euro begrenzt. Bei Erweiterung bzw. Austausch einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren entfällt der Sockelbetrag. Ein Wärmemengenzähler ist in jedem Fall vorzusehen! b) Thermische Solaranlagen für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen Der Zuschuss beträgt: 200 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche oder 240 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohnung betragen. Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt. c) Thermische Solaranlagen für Wohnheime Der Zuschuss beträgt: 200 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche oder 240 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Die förderbare Kollektorfläche ist mit 1,5 m² (Aperturfläche) je Heimplatz begrenzt. 136


FINANZIERUNG

Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt. II. Wärmepumpen für Häuser bis zu drei Wohnungen

FÖRDERUNG

Für eine Beheizungsanlage mit Wärmepumpe beträgt der Zuschuss • bei Umstellung von fossilen Altanlagen (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) 2.200 Euro • und bei Neubauten 1.700 Euro wenn die Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage mindestens 4,5 beträgt. Für eine Beheizungsanlage beträgt der Zuschuss • bei Umstellung von fossilen Altanlagen (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) 1.500 Euro • bei Neubauten 1.000 Euro und • beim Tausch einer Wärmepumpe, die älter als 15 Jahre ist auf eine Neuanlage 500 Euro wenn die Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage bei einer Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. bei einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) mindestens 4,0 und bei einer LuftWasser-Wärmepumpe mindestens 3,5 beträgt.

Wärmepumpe

WärmepumpenHeizung mit Mindest-Jahresarbeitszahl 4 bzw. 3,5 (Luft) WärmepumpenHeizung mit Mindest-Jahresarbeitsszahl 4,5

Neubau/ Neuanlage

Umstellung fossil auf Ökoenergie

Erneuerung Ökoenergieanlage

1.000 Euro

1.500 Euro

500 Euro

1.700 Euro

2.200 Euro

500 Euro

Sonstige Anforderungen: Die Wärmepumpe ist entweder mit einer Photovoltaikanlage mit 137


einer Leistung von zumindest 1 kWpeak oder mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche zur Warmwasserbereitung zu kombinieren oder ab Inbetriebnahme der Anlage mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Basis: Händlermix) zu betreiben. Wenn als Wärmequelle für die Wärmepumpe eine Solaranlage zum Einsatz kommt, wird zum Wärmepumpenzuschuss keine zusätzliche Förderung gewährt. Zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl sind ein Wärmemengenzähler sowie ein separater Stromzähler für den Kompressor und die Hilfsantriebe zu installieren. Wenn ein Anschluss an ein bestehendes Fern- oder Nahwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern in einem Umkreis von maximal 35 Meter (ab Grundgrenze) möglich ist, wird keine Förderung gewährt. Die Ermittlung der Jahresarbeitszahl hat nach der Richtlinie VDI 4650 zu erfolgen. Wie/Was wird gefördert? • Die Förderung besteht in der Bewilligung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. • Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 Prozent der Kosten (ohne Umsatzsteuer) je Förderungsmaßnahme betragen. • Eine Förderung ist nur für typengeprüfte Anlagen, welche ausschließlich für dauernd bewohnte Wohnungen verwendet werden, möglich. • Für Zweitwohnsitze gibt es keine Förderung. • Gebrauchte Anlagen sind nicht förderbar. • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege, sofern diese zum Zeitpunkt der Einlangung des Ansuchens nicht älter als zwei Jahre sind. Diese Frist gilt nicht, wenn die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut wird. In diesem Fall ist das Ansuchen aber zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung(en) einzubringen. • Eine Förderung kann nur im Falle des Erstbezugs oder wenn das Wohnhaus seit mindestens 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird bewilligt werden. • Eine Förderung für den Austausch einer Solaranlage ist erst nach Ablauf von 10 Jahren, beim Tausch einer Wärmepumpe nach Ablauf von 15 Jahren ab Verwendung möglich. 138


FINANZIERUNG

Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720/ 14144, zu richten.

FÖRDERUNG

III. Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen Was wird gefördert? Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme von Häusern bis zu drei Wohnungen bzw. Reihenhäusern und Doppelhäusern in Eigentum oder Mietkauf • Die Förderung beträgt bei Neubauten 700 Euro • wenn über 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird 1.200 Euro. • Bei einer Umstellung von fossilen Altanlagen (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) beträgt die Förderung 1.100 Euro, • wenn über 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird 1.700 Euro.

Fern-/Nahwärme

Anschluss an Fernbzw. Nahwärme Anschluss an Fernbzw. Nahwärme mit über 50 % Wärme aus erneuerbarer Energie

Neubau/ Neuanlage

Umstellung fossil auf Ökoenergie

700 Euro

1.100 Euro

1.200 Euro

1.700 Euro

Wie/Was wird gefördert? • Die Förderung besteht in der Bewilligung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. • Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 Prozent der Kosten (ohne Umsatzsteuer) je Förderungsmaßnahme betragen. 139


• Für Zweitwohnsitze gibt es keine Förderung. • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege, sofern diese zum Zeitpunkt der Einlangung des Ansuchens nicht älter als zwei Jahre sind. Diese Frist gilt nicht, wenn die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut wird. In diesem Fall ist das Ansuchen aber zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung(en) einzubringen. • Eine Förderung kann nur im Falle des Erstbezugs oder wenn das Wohnhaus seit mindestens 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird bewilligt werden. Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720/ 14144, zu richten. Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme für Häuser mit mehr als 3 Wohnungen Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung (Förderung über die Wohnhaussanierung). IV. Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Raumlüftung Wer wird gefördert? • Förderbar sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, EWR-Bürgerinnen und Bürger und sonstige Personen (die nicht aus dem EWR-Raum stammen und mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnen). • Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Liegenschaft • Gemeinden und sonstige juristische Personen Höhe der Förderung bei Gebäude bis zu drei Wohnungen • € 1.100 je Wohnung bei Verwendung einer Anlage ohne Erdwärmetauscher 140


FINANZIERUNG

• € 1.400 je Wohnung bei Anlagen mit einem Erdwärmetauscher oder Enthalpietauscher • € 120 je Einzelgerät bei dezentale raumlufttechnische Geräte Voraussetzungen:

FÖRDERUNG

• Die Nutzheiz-Energiekennzahl darf vor Einbau max. 80 kWh/m² betragen • Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen nicht älter als 2 Jahre • Anlagenstandort und Wohnsitz in Oberösterreich • Einbau durch einen Lüftungsanlagenbauer mit Gewerbeberechtigung • Positiver Blower-Door-Dest

Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720/ 14144, zu richten.

V. Förderung für BIOMASSEHEIZANLAGEN für Privathaushalte und Landwirte Was wird gefördert? Der Einbau von Hackgutfeuerungsanlagen, Pellets- und Scheitholzanlagen Pellets- und Hackgutheizungen (für Privathaushalte) Förderung Neuanlage: € 1.700,-Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: € 2.200,-Förderung Erneuerung einer alten Biomasseheizanlage (zumindest 15 Jahre) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: € 500,--

141


Scheitholzheizung: Förderung Neuanlage: € 1.000,-Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: € 1.500,-Förderung Erneuerung einer alten Biomasseheizanlage (zumindest 15 Jahre) auf eine Scheitholzheizung: € 500,--

Landwirtschaftliche Hackgutheizung: Förderwerber: Natürliche Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung führen. Förderung Neuanlage (Eine Neuanlage ist gegeben, wenn bisher noch keine Biomasseheizanlage bestanden hat!): € 2.700,-Förderung Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: € 3.200,-Förderung Erneuerung einer alten Biomasseheizanlage (zumindest 15 Jahre) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: € 500,-Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen (mit überbetrieblicher Nutzung): 20 %, max. € 2.700,--

Fördervoraussetzungen: • Die Antragstellung muss bis spätestens ein Jahr (Eingangsstempel der Förderstelle) nach Anfall der Kosten (Datum der Rechnung) erfolgen. • Die einschlägigen baubehördlichen Bestimmungen und die Bestimmungen des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes sind einzuhalten. • Für Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen muss eine Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer staatlich autorisierten Prüfstelle vorliegen. • Bei den Scheitholzanlagen muss es sich um einen Spezialholz142


FINANZIERUNG

kessel handeln. Universalkessel werden nicht in die Förderung einbezogen. • Gebrauchte Anlagen sowie bauliche Maßnahmen (Heizhaus, Kamin,…) sind nicht förderbar! • Förderbar sind generell nur jene Heizsysteme, die ausschließlich auf Biomassebasis betrieben werden. FÖRDERUNG

• Werden fossile Energieträger für Zusatzheizungen eingesetzt, so ist keine Förderung möglich. • Darüber hinaus können in Wohnräumen befindliche Pellets- bzw. Einzelöfen in die Landesförderung einbezogen werden, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt. • Es müssen förderbare Kosten in der Höhe von mind. € 4.400,-netto vorliegen. • Ist ein Anschluss an ein bestehendes biogenes Fern- bzw. Nahwärmenetz im Umkreis von 35 Meter möglich, wird für eine Biomasseheizung keine Förderung gewährt. • Bei gemeinschaftlichen Biomasseheizanlagen und zentralen Heizanlagen bei Mietkauf- und Reihenhäusern beträgt die Förderintensität 25 % und die Beihilfenobergrenze kann je nach Anzahl der am Projekt beteiligten Wohnobjekte bzw. Förderungswerbern angehoben werden.

143


5. Förderungen rund ums Wohnen Kaufdarlehen Was wird gefördert? Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, deren Errichtung seinerzeit NICHT gefördert wurde und vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird. Wurde eine Wohnung bereits durch eine Kaufförderung gefördert, so ist eine weitere Förderung nicht zulässig. Eine Kaufförderung gibt es nicht beim Kauf zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie, Miteigentümer eines Kaufobjektes oder im Rahmen der Abwicklung von Erbangelegenheiten. Wer wird gefördert? • Jeder österr. Staatsbürger, sowie jeder Staatsbürger eines EWRStaates, der die allgemeinen Richtlinien des Landes OÖ. für förderbare Personen erfüllt. Wie wird das Kaufdarlehen gefördert? Die Höhe des Hypothekardarlehens kann bis zu 50 % des Kaufpreises, jedoch höchstens € 26.000,-- betragen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Der Zinsenzuschuss beträgt • für die ersten 5 Jahre jenen Teil, der einen Zinssatz von 2% übersteigt • und ab dem 6. Jahr jenen Teil, der einen Zinssatz von 4% übersteigt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt halbjährlich im nachhinein, genauso wie die Auszahlung der Zinsenzuschüsse entsprechend den Anforderungen der HYPO-Landesbank. 144


FINANZIERUNG

Die Rückzahlung für ein Darlehen von € 26.000,- beträgt vom 1. - 5. Jahr 6. - 15. Jahr

monatlich monatlich

€ 168,-€ 185,--

FÖRDERUNG

Die Zinsenzuschüsse werden erstmals für einen Zeitraum von 5 Jahren und in der Folge für jeweils 3 Jahre zugesichert. Die Zinsenzuschüsse können auch zur Gänze entfallen, wenn die Einkommensgrenzen, die die Voraussetzung der Förderbarkeit bilden, nach Ablauf des Zusicherungszeitraumes wesentlich überschritten werden. Außerdem ist eine Änderung des Zuschusses zulässig, wenn sich das Zinsniveau auf dem Geld- und Kapitalmarkt, die Höhe der Baukosten oder die allgemeine Einkommens- und Geldwertentwicklung wesentlich ändert. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Bezug der erworbenen Wohnung oder Hauses durch den Eigentümer mit Hauptwohnsitz • Aufgabe der Rechte der bisher bewohnten Wohnung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Kaufobjektes (bei Eigentum durch Vorlage einer Kopie des Kaufvertrages, bei Miete durch Kopie der Kündigung des Mietvertrages) • Das Datum des Kaufvertrages darf nicht älter als zwei Jahre sein! Welche Unterlagen werden benötigt: • Aktueller Grundbuchsauszug • Beglaubigter Kaufvertrag (nicht älter als zwei Jahre) • Grundrissplan der gekauften Wohnung • Einkommensnachweise Wenn das Objekt bereits bezogen ist • Meldezettel • Nachweis über die Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung Zusätzlich besteht die Möglichkeit bei der Sanierung des Hauses um eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz anzusuchen. 145


Förderung bei Einbau einer Alarmanlage Wer wird gefördert? Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Als weitere Anspruchsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Richtlinien des Landes OÖ. für förderbare Personen. Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. Wie wird gefördert? 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro, werden in Form eines Direktzuschusses gefördert. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

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FINANZIERUNG

Wann wird angesucht? Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg. Abwicklung/Antragstellung/Auskunft

FÖRDERUNG

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732 7720 14144 zu richten.

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung Was wird gefördert? • Wohnobjekte, die vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden. • Wohnobjekte, die dem ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) der Antragstellerin/des Antragstellers dienen. • Wohnobjekte, die zumindest an einer Öffnung (Tür oder Fenster) eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen. • Wohnobjekte, die entweder vor der Errichtung der Landesstraße bestanden haben oder für die die Baubewilligung vor dem 1.1.1996 erteilt wurde. • Wohnobjekte, die vor dem 1.1.1996 erworben wurden oder für die ein Mietvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde. Wie wird gefördert? • Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. • Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert. 147


Abwicklung/Antragstellung • Die Anträge sind mittels Formular an die Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb zu richten. Bei persönlicher Vorsprache wir um vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme ersucht. Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr, Bahnhofplatz 1 - 4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-122 12 Fax (+43 732) 77 20-21 28 77 E-Mail baue.post@ooe.gv.at

6. Förderungen bei sozialer Bedürftigkeit Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe soll den sozialen Ausgleich schaffen und den Gegensatz zwischen dem tatsächlichen und dem zumutbaren Wohnungsaufwand beseitigen. Die Wohnbeihilfe ist daher kein Darlehen, man muss sie nicht zurückzahlen – aber man muss darum ansuchen und gewisse Bedingungen erfüllen. Die Höhe der Wohnbeihilfe richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Familiengröße und Wohnfläche. Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils maximal auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird. Wer ist anspruchsberechtigt? Variante 1: • Mieterinnen und Mieter einer geförderten Wohnung Variante 2: • Mieterinnen und Mieter einer nicht geförderten Wohnung, eines nicht geförderten Eigenheimes oder Reihenhauses, wenn ein 148


FINANZIERUNG

vergebührter Mietvertrag vorliegt und das Mietverhältnis nicht mit einer nahe stehenden Person (Gatte, Lebensgefährte, Eltern, Enkeln, etc. ) vorliegt. Der anrechenbare Wohnungsaufwand (Hauptmietzins inkl. MWst jedoch ohne Betriebskosten) darf pro m² nicht mehr als € 7 betragen. Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt diese Obergrenze nicht.

FÖRDERUNG

Variante 3: • Für die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Eigenheims oder Reihenhauses, dessen Errichtung mit einem vor dem 12. März 1993 gewährten Förderungsdarlehen oder mit einem vor dem 1. Jänner 1995 bezuschussten Hypothekardarlehen gefördert wurde und für die Eigentümerin oder den Eigentümer einer geförderten Wohnung kann bei Folgeansuchen bis 31. Dezember 2016 eine Wohnbeihilfe bewilligt werden. Der erstmalige Bezug einer Wohnbeihilfe ist ab 1. Jänner 2012 nicht mehr möglich. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden • Der Antragsteller muss österreichischer Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin oder "EWR-Bürger" bzw. "EWR-Bürgerin" sein. • Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen müssen ununterbrochen und rechtmäßig mindestens fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben. • Die Wohnungsaufwandsbelastung muss unzumutbar sein. • Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes auf die der Wohnbeihilfenwerber einen Rechtsanspruch besitzt (z.B. Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuergesetz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz) verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe. • Von Familien, bei denen ein erheblich behindertes Kind im Sinne des § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im gemeinsamen Haushalt wohnt, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. 149


• Von Personen, die im Beruf stehen und deren Erwerbsfähigkeit zu mindestens 60 Prozent gemindert ist, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. • Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze. • Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden. Höhe der Wohnbeihilfe Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze bei geförderten Wohnungen € 300, bei nicht geförderten Wohnungen € 200 (gilt nicht bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen) pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt ein Zwölftel des jährlichen Haushaltseinkommens abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens. Die Höhe des anrechenbaren Wohnungsaufwands wird mit € 3,5 pro Quadratmeter Nutzfläche begrenzt, wobei jedoch für eine Person höchsten 45 Quadratmeter und für jede weitere im Haushalt des Wohnbeihilfenwerbers lebende Person höchstens 15 Quadratmeter als angemessene Nutzfläche gelten. Bei Miet- und Eigentumswohnungen ist der anrechenbare Wohnungsaufwand jener Betrag, der monatlich zu entrichten ist. Dieser Betrag vermindert sich um die Betriebskosten, öffentliche Abgaben, besondere Aufwendungen und Verwaltungskosten. Im Betrag enthalten sind Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, Verzinsung der Grundkosten sowie die Mehrwertsteuer. Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens € 7 monatlich erreicht. Ausnahmen: Für Förderungswerberinnen und Förderungswerber, die zu ihrer Pension eine Ausgleichzulage beziehen bzw. deren Einkommen inklusive Pension unter dem geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG liegt, wird bei Weitergewährung der Wohnbeihilfe (das heißt: vor dem 1.1.2012 wurde bereits Wohnbeihilfe bezogen) der anrechenbare Wohnungsaufwand für einen bereits bestehenden Mietvertrag mit höchstens 3,50 Euro/m² 150


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

Nutzfläche begrenzt, wobei der anrechenbare Wohnungsaufwand von bis zu 175 Euro (50 m² Nutzfläche) bei einem Einpersonenhaushalt berücksichtigt werden kann. Für jede weitere Person im Haushalt können bis zu 70 Euro (20 m² Nutzfläche) hinzugerechnet werden. Wenn die tatsächliche Nutzfläche kleiner ist als die angemessene, ist zur Berechnung der Höchstgrenze die tatsächliche Nutzfläche heranzuziehen. Verringert sich auf Grund eines Todesfalles in einem Zweipersonenhaushalt die angemessene Nutzfläche, so werden bei bestehenden Mietverträgen zur Bemessung der Wohnbeihilfe die Berechnungsgrundlagen so gewählt, wie sie vor dem Zeitpunkt des Todesfalls für die Berechnung herangezogen wurden. Dies gilt nur, wenn die hinterbliebene Person das 70. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung vollendet hat. Berechnung des gewichteten Haushaltseinkommen Sockelbetrag: € 580,-Die Berechnung des gewichteten Haushaltseinkommens erfolgt durch die Addition der nachstehenden Gewichtungsfaktoren und der Multiplikation dieser Summe mit dem Sockelbetrag. Gewichtungsfaktoren Einpersonenhaushalt 1,64 das sind € 951,20 Zweipersonenhaushalt 2,22 das sind € 1.287,60 Bei einem Haushalt mit mehr als zwei Personen für die ersten beiden ältesten Personen 2,12 für jede weitere erwachsene Person und für jedes studierende Kind 0,8 für ein Kind über 14 Jahre, das eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule besucht und in einem Internat untergebracht ist 0,8 für ein Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird 0,5 Familien ab drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, zusätzlich 0,5 Für ein erheblich behindertes Kind oder für eine im Beruf stehende Person, deren Erwerbsfähigkeit zu mindestens 60 Prozent gemindert ist, erfolgt eine Erhöhung der Gewichtungsfaktoren um 0,5. 151


Unterhaltsleistungen und Waisenrenten für Kinder können beim Bezieher bis zu € 162,-- als Einkommen gerechnet werden. Für jedes Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das Unterhalt geleistet wird, können bis € 162,-- vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Wie kann die Wohnbeihilfe berechnet werden? 1. Haushaltseinkommen (Jahreszwölftel) minus gewichtetes Haushaltseinkommen (= € 580,-- x Summe Gewichtungsfaktor) = zumutbarer Wohnungsaufwand 2. Anrechenbarer Wohnungsaufwand (€ 3,5 x angemessene Nutzfläche) minus zumutbarem Wohnungsaufwand = Wohnbeihilfe je Monat Wenn das Haushaltseinkommen (Monatseinkommen x 14/12) nachstehende Obergrenzen überschreitet, ist die Bewilligung einer Wohnbeihilfe nicht mehr möglich. Im Haushalt leben 1 Person 2 Personen 1 Erwachsener + 2 Kinder (oder 2 Erwachsene + 1 Kind) 3 Erwachsene 2 Erwachsene + 2 Kinder 1 Erwachsene + 3 Kinder 2 Erwachsene + 3 Kinder

Einkommensgrenze Obergrenze* m² 951,20 1.101,70 45 1.287,60 1.490,60 60

1.519,60 1.693,60

1.775,10 1.949,10

75 75

1.809,60

2.117,60

90

2.099,60

2.407,60

90

2.389,60

2.750,10

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* Diese Obergrenze gilt wenn die tatsächliche Wohnnutzfläche kleiner als die angemessene Wohnnutzfläche ist oder der Wohnungsaufwand unter 3,50 Euro/m² liegt. Ist die tatsächliche Wohnnutzfläche kleiner als die angemessene Wohnnutzfläche oder liegt der Wohnungsaufwand unter € 3,50 pro m² verringert sich die Obergrenze entsprechend. 152


FINANZIERUNG

Sollte eine erhebliche Behinderung, geleistete Alimentationszahlen oder der Besuch eines Internats vorliegen, erhöht sich der Gewichtungsfaktor und dadurch auch eine Erhöhung der Obergrenzen. Je näher das Haushaltseinkommen die oben angeführte Obergrenze erreicht, desto niedriger wird die Wohnbeihilfe. Die Wohnbeihilfe schleift sich 1 zu 1 ein. Das heißt, bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze von € 50 wird die Wohnbeihilfe um € 50 gekürzt. FÖRDERUNG

Achtung! Die Wohnbeihilfe wird über Antrag neu berechnet, wenn sich: • die Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und Einkommensbezieher sowie das Ausmaß der Wohnnutzfläche ändert. Eine Sonderberechnung (= Berechnung der Wohnbeihilfe mit aktuellem Einkommen) ist nur mehr in folgenden Fällen möglich: • AMS-Bezug • Krankengeld • Kinderbetreuungsgeld • Einkommenslosigkeit Keine Wohnbeihilfe gibt es für • Bewohnerinnen und Bewohner von Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder Eigenheimen ab Erstantragstellung 1.1.2012. • Bewohnerinnen und Bewohner von nicht geförderten Mietwohnungen, wenn bei Neuvermietungen der anrechenbare Wohnungsaufwand (Hauptmietzins inkl. MWSt.) pro m² höher als € 7 ist. Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt diese Obergrenze nicht. • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimplätzen. • Bei nicht geförderten Mietwohnungen, wenn das Mietverhältnis mit einer nahestehenden Person besteht (z.B. Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte in auf- und absteigender Linie). Dem Ansuchen sind beizuschließen: • Einkommensnachweis(e) des letzten Kalenderjahres (Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, Notstandshilfe, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Auslandseinkünfte, Einkünfte aus Ferialarbeit, Nachweis 153


über Alimente oder Waisenrente) bzw. aktueller Monatslohnzettel (bei Arbeitsbeginn) aller in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen. • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Ablichtung / Kopie des Reisepasses bei Nicht-EWR-Bürgern bzw. Nicht-EWR-Bürgerinnen) • Wohnungsaufwandsbestätigung des Wohnungsunternehmens; Bei nicht geförderten Mietwohnungen ein vergebührter Mietvertrag, aus welchem der Hauptmietzins, die Umsatzsteuer, die Betriebskosten sowie die Wohnungsgröße ersichtlich sind. • Bei Nicht-EWR-Bürgern bzw. Nicht-EWR-Bürgerinnen: Meldebestätigung über den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als fünf Jahren. • Bei Lehrlingen und Studenten Lehrvertrag bzw. Inskriptionsbestätigung und Studienbeihilfenbescheid. • Bei Präsenz- und Zivildienern Bestätigung über Präsenz/Zivildienst (ggf. Bescheid über Wohnkostenbeihilfe). • Bei geschiedenen Personen Scheidungsurkunde und Vergleichsausfertigung, Nachweis über aktuelle Unterhaltsleistungen. • Bei Alimentationszahlungen Beschluss des Bezirksgerichtes etc. • Bei erheblicher Behinderung Bescheid des Bundessozialamtes, bei Kindern Bescheinigung des Finanzamtes über erhöhte Familienbeihilfe. ACHTUNG: Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen ab 2014 • Berücksichtigung von Alimentationszahlungen im Bereich der Wohnbeihilfe nicht nur beim Leistenden, sondern auch bei der Empfängerin oder dem Empfänger, gleiche Regelung für Waisenrenten; • Kein Anspruch auf Wohnbeihilfe, wenn der Förderungswerber kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt und auch kein im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte, Lebensgefährte oder Kind ein solches erzielt. (Sonderregelung bei Studenten). • Studierenden, die Studienbeihilfe beziehen, kann eine Wohnbeihilfe in voller Höhe gewährt werden. Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen, kann eine um 50 % verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden. • Fördervoraussetzung für Personen, die nicht den Österreichern gleichgestellt sind ist, dass Einkommen nicht nur kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum erzielt wurde (innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate lang). 154


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

• Seit Sommer 2014 zählen Pflichtpraktika und Ferialjobs nicht mehr zum Haushaltseinkommen, das bis dahin zur Berechnung der Wohnbeihilfe hinzugezogen wurde. Ebenso wurden vom OÖ. Landtag Sonderregelungen bei sozialen Härtefällen rückwirkend mit 1.1.2014 beschlossen, wie sie bei Waisenrenten, Menschen mit Beeinträchtigung oder pflegenden Angehörigen vorkamen (hier ist der Bezug der Wohnbeihilfe auch ohne Erwerbstätigkeit möglich). • Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze wurden für 2015 neue Gewichtungsfaktoren beschlossen, damit es bei den betroffenen Personen zu keiner Kürzung der Wohnbeihilfe kommt. Nähere Infos und Antragstellung: Der vollständige Antrag ist an das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten. Telefonische Auskünfte bei Unklarheiten erteilt die Beratungsstelle unter der Tel. 0732/7720/14144.

Heizkostenzuschuss 2014/2015 des Landes Der Heizkostenzuschuss wurde für 2015 erhöht und beträgt einmalig € 152 und ist, wie in der Vergangenheit, an eine "soziale Bedürftigkeit" gebunden. Als sozial bedürftig gelten all jene Personen, deren Haushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: • Alleinstehende € 872,31 • Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.307,89 • Kinder € 163,66 Zum Einkommen zählen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie Arbeitslohn, allfällige Abfertigungszahlungen, Witwen-/Waisen-Pension einschließlich allfälliger Ausgleichszulage, Zusatzrente, gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlungen bei Trennung und Scheidung mit Ausnahme des Kindesunterhaltes (Alimente). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Familienunterhalt/ Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz/ Zivildienstgesetz, Kinderbetreuungsgeld einschließlich eines allfälligen Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, Selbsterhaltersti155


pendium, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten Unterhaltsleistungen: vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner und Alimentationsleistungen für Kinder. Bei getrennt lebenden Ehepartnern können Unterhaltsleistungen nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie gerichtlich festgelegt sind. Nicht zum Einkommen zählen die Sonderzahlungen (13., 14. Bezug, Urlaubs-/Weihnachtsgeld), die Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages, erhaltener Kindesunterhalt (Alimente), Stipendien an Unterhaltsberechtigte, Pflegegeld nach den Pflegegeldgesetzen, Wohnbeihilfe, von Lehrlingsentschädigungen und diesen gleichzusetzenden Ausbildungsentschädigungen ein Freibetrag von 204,89 Euro, eine Grundrente nach Kriegsopferversorgungsgesetz/Opferfürsorgegesetz, steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und dergleichen. Bezieher/innen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Bei nicht ganzjährig durchgängigem Mindestsicherungsbezug im Jahr 2014 steht der Antragstellerin/dem Antragsteller nur dann der Heizkostenzuschuss zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Heizkostenzuschuss aktuell kein Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung gestellt ist oder keinerlei Geldleistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen werden. Für im Jahr 2014 bezogene Mindestsicherung ist pro Bezugsmonat ein Zwölftel des zu gewährenden Heizkostenzuschusses abzuziehen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bezieher/innen auch tatsächlich für die gestiegenen Heizkosten aufkommen müssen und die Wohnung als Hauptwohnsitz dient. Auch heuer gibt es eine Einschleifregelung. Personen, deren Einkommen bis zu € 50 über der Einkommensgrenze liegt, haben Anspruch auf den halbierten Zuschuss, also € 76,--. Der Heizkostenzuschuss gilt für alle Energieformen und kann in der Antragsfrist vom 15. Jänner bis 15. April 2015 bei den Gemeinden bzw. Magistraten beantragt werden. Es gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2014. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, steht Ihnen das Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Soziales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720/15221 gerne zur Verfügung. 156


FINANZIERUNG

7. Steuer-Tipps Ausgaben bzw. Kredite für die Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung sind steuerwirksam und können beim Lohnsteuerausgleich als Topf-Sonderausgaben unter der Kennzahl 456 steuerlich geltend gemacht werden.

FÖRDERUNG

Wie hoch ist der Steuervorteil Diese Ausgaben sind zusammen mit den Versicherungsprämien (es gelten nur Personenversicherungen und keine Sachversicherungen wie Haushalts- oder Feuerversicherung) bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro pro Jahr steuerwirksam. Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdiener/ innen und Alleinerziehende auf 5.840 Euro. Haben Sie keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich der persönliche Höchstbetrag ebenfalls auf 5.840 €, wenn die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin/Ihres (Ehe-)Partners weniger als 6.000 € im Jahr betragen, Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind und von der (Ehe-)Partnerin/vom (Ehe-) Partner nicht dauernd getrennt leben. Ab 3 Kinder stehen einer Person auch zusätzlich 1.460 Euro Sonderausgabenerhöhungsbetrag zu. Bis 36.400 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen stehen die Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu. Darüber wird der abzugsfähige Betrag bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro gegen Null reduziert. Belege 7 Jahre lang aufbewahren – damit sie im Falle einer Kontrolle durch das Finanzamt ihre steuerlich geltend gemachten Ausgaben auch belegen können. Welche Aufwendungen für Wohnraumschaffung sind Sonderausgaben? Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Be157


träge an Bauträger (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung z.B. an Genossenschaften und Gemeinden) gelten als Sonderausgaben. Was gilt als Eigenheim und wer kann dafür Sonderausgaben absetzen Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland oder in einem Mitgliedsstaat der EU des EWR, das ganzjährig bewohnt werden kann (Beheizbarkeit, Benützungsbewilligung). Ein Gartenhaus oder ein Badebungalow ist kein Eigenheim. Das Eigenheim darf maximal zwei Wohnungen haben und mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche müssen Wohnzwecken dienen. Sonderausgaben können grundsätzlich die Eigentümerin/der Eigentümer oder die Miteigentümerinnen/Miteigentümer geltend machen. Begünstigt ist die Errichtung (auch eines Fertigteilhauses), nicht aber der Ankauf eines fertigen Eigenheimes. Erwirbt jemand einen Rohbau, dann sind zwar die Anschaffungskosten des Rohbaus keine Sonderausgaben, wohl aber die weiteren Kosten der Baumaßnahmen. Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung muss unmittelbar nach Fertigstellung für einen Zeitraum von zumindest zwei Jahren als Hauptwohnsitz dienen. Die Zahlungen gelten auch für andere Personen im gemeinsamen Haushalt D.h. es ist egal, welche Person im gemeinsamen Haushalt die Zahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung geleistet hat. Sind beide Ehe- bzw. Lebenspartner steuerpflichtig, so können die Ausgaben gesplittet und bis zum jeweiligen persönlichen Höchstbetrag. steuerlich geltend gemacht werden. Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes? Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. 158


FINANZIERUNG

Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (z. B. Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten. Zu den Errichtungskosten gehören:

FÖRDERUNG

• Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten • Planungskosten (Baumeister/in, Architekt/in) • Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom) • Kosten der Bauausführung (Baumeister, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.) • Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.) • Kosten der Umzäunung Hinweis: Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb eines Grundstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben. Keine Sonderausgaben sind hingegen: • Kosten der Wohnungseinrichtung (z. B. Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung) • Kosten der Gartengestaltung • Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (z. B. Garage oder Sauna neben dem Haus) Was gilt als Eigentumswohnung? Als Sonderausgaben können die Aufwendungen für die Errichtung einer Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes geltend gemacht werden, vorausgesetzt, mindestens zwei Drittel dienen Wohnzwecken. Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung.

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Was sind achtjährig gebundene Beträge? Darunter versteht man Zahlungen des Wohnungswerbers zur Schaffung von Wohnraum an: • gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen • Unternehmen, die auf Grund ihrer Satzung und Geschäftsführung Wohnraum schaffen • Gebietskörperschaften (z. B. Baukostenzuschuss für eine Gemeindewohnung) Werden die Beträge vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss zurückgezahlt, kommt es zu einer Nachversteuerung. Geht die Wohnung ins Eigentum der Wohungswerberin/des Wohnungswerbers über oder werden die rückgezahlten Beträge wieder für Wohnraumschaffung oder –sanierung verwendet, so unterbleibt die Nachversteuerung. Welche Ausgaben zur Wohnraumsanierung gelten als Sonderausgaben? Kosten der Sanierung von Wohnraum sind absetzbar, wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder vom Steuerpflichtigen direkt beauftragt und durch befugte Unternehmen durchgeführt wurden. Begünstigt sind sowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahmen. Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum können sowohl von der Eigentümerin/ vom Eigentümer als auch beispielsweise von der Mieterin/vom Mieter geltend gemacht werden. In diesem Fall muss die Sanierung von der Mieterin/vom Mieter (und nicht von der Vermieterin/vom Vermieter) in Auftrag gegeben worden sein. Instandsetzungsmaßnahmen sind: • • • • •

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Austausch aller Fenster samt Rahmen Austausch aller Türen samt Türstock Austausch von Zwischendecken Austausch von Unterböden Austausch einzelner Fenster, um Lärmschutz zu verbessern oder Energieverbrauch zu senken


FINANZIERUNG

FÖRDERUNG

• Austausch der Eingangstür, Einbruchsschutz zu verbessern bzw. Energieverbrauch zu senken • Austausch von Heizungsanlagen • Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen • Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen • Photovoltaikanlagen • Umstellung auf Fernwärmeversorgung • Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches • Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (z.B. Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gas). Darunter fallen die Aufwendungen für das Herstellen des Anschlusses als auch die Anschlussgebühren. Herstellungsmaßnahmen sind insbesondere: • • • •

Zusammenlegen von Wohnungen Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden

Nicht absetzbar sind beispielsweise: • Materialrechnungen bei Selbstmontage • Laufende Wartungsarbeiten, Ausbessern des Verputzes, Ausmalen und Tapezieren von Räumen, Austausch einer beschädigten Fensterscheibe • Über die Miete weiterverrechnete Sanierungskosten • Aufwendungen für eine Luxusausstattung • Kosten für die Einrichtung (Möbelstücke, Einbauküche) • Kosten eines Telefonanschlusses Achtung: Wer Sanierungskosten steuerlich geltend machen möchte, muss im Gegensatz zur Wohnraumschaffung eine fachgerechte Montage auf der Rechnung vorweisen können. D. h. eine reine Materialrechnung ist beim Sanieren nicht steuerlich absetzbar.

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STEUER-TIPPS BEI KATASTROPHENSCHÄDEN Wir wollen Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Abschreib-Möglichkeiten geben, die bei einer Hochwasserkatastrophe oder bei sonstigen Katastrophenschäden berücksichtigt werden können. Außergewöhnliche Belastung Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (wie z.B. Hochwasser-, Sturm-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) können im Privatbereich ohne Kürzung um einen Selbstbehalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Je nach Höhe des Einkommens werden 36,5% (= Eingangssteuersatz) bis 50% (=Höchststeuersatz) ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer vom Finanzamt refundiert. Absetzbar sind grundsätzlich: a) Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen (z.B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Dachstuhlentsorgung nach Sturm- oder Schneekatastrophe, Beseitigung von Sperrmüll, Raumtrocknung, Mauerentfeuchtung, Anschaffung bzw. Anmietung von Trocknungs- und Reinigungsgeräten) sind in vollem Umfang absetzbar (auch wenn sie Luxusgüter betreffen, wie zB die Reinigung des verschlammten Pools). b)Kosten für die Reparatur und Sanierung der durch die Katastrophe beschädigten, aber weiter nutzbaren Vermögenswerte (z.B. bei weiter nutzbaren Wohnungen oder Häusern: Ersatz des Fußbodens, Erneuerung des Dachstuhls nach einer Sturm- oder Schneekatastrophe, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen, Sanierung der Kanalisation, Reparatur bzw. Wiederherstellen von Zäunen, Sanierung von Gehsteigen, Reparatur beschädigter PKW’s). c) Kosten für die Ersatzbeschaffung der durch die Katastrophe zerstörten Vermögensgegenstände (z.B. erforderlicher Neubau des gesamten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neuanschaffung von PKW’s, Neuanschaffung von Kleidung, Geschirr, etc.) 162


FINANZIERUNG

Wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen gilt der Grundsatz: Die Kosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie zwangsläufig sind. Die Absetzbarkeit beschränkt sich daher grundsätzlich auf notwendige Wirtschaftsgüter, Güter des gehobenen Bedarfes (z.B. Ski-Ausrüstung, Schallplattensammlung, Weinkühlschrank) sowie die Mehrkosten einer Luxusausstattung bei notwendigen Wirtschaftsgütern (z.B. Massivholzküche) können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. FÖRDERUNG

Für die Absetzbarkeit gelten folgende Grundsätze: • Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen sind voll absetzbar (siehe oben Punkt a), und zwar auch dann, wenn sie z.B. ein „Luxusgut“ betreffen (z.B. Kosten für die Reinigung eines Schwimmbades oder des Wochenendhauses). • Kosten für die Reparatur und Sanierung von weiter nutzbaren Vermögensgegenständen (siehe oben Punkt b) sind nur insoweit absetzbar, als sie für die übliche Lebensführung benötigt werden. Die Sanierung des wegen Hochwassers defekten Pools ist daher steuerlich nicht absetzbar. • Absetzbar sind auch die tatsächlichen Kosten (im Ausmaß des aktuellen Neupreises) für die Ersatzbeschaffung von Gegenständen (siehe oben Punkt c), allerdings auch nur in dem Umfang, in dem diese für die übliche Lebensführung benötigt werden. Nicht absetzbar sind somit die Kosten für die Ersatzbeschaffung von z.B. Sportgeräten und von „Luxusgütern“ (z.B. zerstörte Weinsammlung). Geht die Ersatzbeschaffung über einen durchschnittlichen Standard hinaus, muss eine „Luxustangente“ ausgeschieden werden. • Gibt es für zerstörte Wirtschaftsgüter einen funktionierenden Gebrauchtwarenmarkt (wie z.B. für PKW’s), ist nur der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren gebrauchten Wirtschaftsgutes absetzbar. Arbeitnehmer können die (voraussichtlich) anfallenden Ausgaben zur Beseitigung von Katastrophenschäden bis 31.10. des laufenden Jahres die Ausstellung eines Freibetragsbescheides beantragen. Wird dieser dem Arbeitgeber rechtzeitig (also bis Dezember) vorgelegt, so kann dieser den Freibetrag rückwirkend (durch 163


Aufrollung) für das gesamte Jahr berücksichtigen und die Lohnsteuer rückerstatten. TIPP: Wenn die außergewöhnliche Belastung höher ist als das Einkommen eines Jahres, geht der Überhang steuerlich ins Leere. In diesem Fall sollten die Ausgaben – z.B. auch durch Kreditfinanzierung – auf mehrere Jahre verteilt werden (bei Kreditfinanzierung sind dann die jährlichen Kreditraten samt Zinsen steuerlich absetzbar). Als Nachweis der Katastrophenschäden sind dem zuständigen Finanzamt im Regelfall die von Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorzulegen. Sicherheitshalber sollten die Schäden – soweit noch möglich – auch fotografisch dokumentiert werden. Überdies sind die angefallenen Kosten durch Rechnungen zu belegen.

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Der Rohbau


Naturstein ist der beständigste, Ziegel der am öftesten verwendete Baustein. Durch seine Porosität hat letzterer eine wesentlich bessere Wärmedämmung als der Stein, und durch zusätzliche Formgebung mit Luftkammern und dergleichen hat man diese Dämmeigenschaften auch noch verbessert.

Der Rohbau Erdarbeiten sind Beginn der eigentlichen Bauphase Die Arbeiten an Ihrem zukünftigen Haus beginnen mit der Einrichtung der Baustelle. Das ist zugleich auch die Vorbereitungsphase für den Bauunternehmer. Er stellt eine Bauhütte auf und bringt sofort eine Tafel mit dem Namen seiner Firma an. 1. Erdarbeiten Mit dem Aushub der Baugrube beginnen erst die eigentlichen Bauarbeiten. Fangen Sie damit aber nicht an, bevor Sie eine rechtskräftige Baugenehmigung haben. Wenn Sie um Wohnbauförderungsmittel bei der Landesregierung angesucht haben, dann sollten Sie spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem Sie mit den Betonarbeiten beginnen, die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn in Händen haben. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht einhalten, kann das mit großen finanziellen Nachteilen für Sie verbunden sein. Nichts ist ärgerlicher, als die Arbeiten unterbrechen zu müssen, wenn sich die Erteilung einer Bewilligung aus irgendwelchen Gründen verzögert. 2. Drainage Sprechen Sie spätestens jetzt mit einem Baufachmann über das Kapitel “Drainage”. Besonders wichtig ist eine Drainage bei Lehmböden bzw. wasserundurchlässigen Materialien. Wenn Sie Ihr Haus auf Schottergrund bauen, können Sie sich voraussichtlich die Kosten für eine Drainage sparen. In Hanglage benötigen Sie aber immer eine bergseitige Drainage. In allen guten Baumärkten gibt es neben Ton oder Betonrohren auch Plastikdrainage-Schläuche, die man leicht selbst verlegen kann. 3. Fundamente Die Stärke der Fundamente ist abhängig vom Grund- bzw. Bodenmaterial und in zweiter Linie vom Gewicht bzw. dem Bodendruck des Hauses. Im Zweifelsfalle ist es besser, die Fundamente eher stärker als schwach zu dimensionieren. Am besten ist es aber, sich genau an die Ausführungsplanung zu halten oder einen Fachmann beizuziehen.

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ERDARBEITEN

4. Der Rauchfang Der Rauchfang oder Kamin ist notwendig zum geordneten Abzug der Rauchgase. Auch wenn Sie mit Gas oder Elektrospeicheröfen Ihr Haus beheizen wollen, ist die Errichtung eines Notkamins vorzusehen. Fällt Gas oder Strom auch nur für wenige Tage aus, brauchen Sie mit einem an den Notkamin angeschlossenen Holzofen nicht zu frieren. Sprechen Sie auch darüber mit Ihrem Architekten oder Baumeister.

ROHBAU

5. Kanalisation Der Kanal hat die Funktion, die Entsorgung des Hauses zu gewährleisten. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Gemeindeamt, ob Ihr Haus an die Ortskanalisation angeschlossen wird, oder ob Sie eine flüssigkeitsdichte Senkgrube bauen müssen. Verlegen Sie die Kanalrohre im Boden möglichst geradlinig und überprüfen Sie die Funktion des Kanals, bevor Sie mit dem Zuschütten beginnen. Alle späteren Fehler sind sonst nur mit großem Zeit- und Geldaufwand zu beheben. 6. Tragwände - Keller Das Kellermauerwerk hat viele Funktionen zu erfüllen und muß deshalb besondere Eigenschaften aufweisen wie z. B.: Abdichtung gegen Wässer, gegen Bodengase, Tragfähigkeit, Wärmedämmung, etc. Im Einfamilienhausbau kann heute sofern der Statiker keine anderen Empfehlungen gibt - als einfachste und wirkungsvollste Maßnahme eine Stahlbeton–Bodenplatte als Fundament und Außenwände aus Beton verwendet werden. Wobei die Wände und die Bodenplatte wasserdicht - auch die Fugen! ausgeführt werden. So ersparen Sie sich später viel Ärger. Was hier beim Rohbau versäumt wird, kann später oft auch mit viel Geld nicht mehr erreicht werden. 7. Sockelausbildung Ein nicht unbeträchtlicher Teil des Wärmeverlustes eines Hauses entsteht über dem meistens nicht gedämmten Sockelbereich (Kellermauerwerk über Terrain). Eine Wärmedämmung des Sockels muß mindestens bis Frosttiefe vorgesehen werden. 8. Aufgehendes Mauerwerk und Lehm oder Ton als Putze Wesentlich ist das Zusammenwirken aller Eigenschaften eines Baustoffes. Dazu gehören u.a. Wärmespeichervermögen, Dauer167


haftigkeit, gutes Feuchteverhalten etc. Viele Eigenschaften wirken sich erst einige Zeit nach Baufertigstellung aus und können dann die Wirtschaftlichkeit entscheidend beeinflussen. Die Ziegelbauweise weist unter diesem Gesichtspunkt große Vorteile auf, da der Ziegel quasi der Zehnkämpfer unter den Baustoffen ist. Von ganz entscheidender Bedeutung für die Behaglichkeit ist die Wärmespeicherfähigkeit der Wände. Optimaler Wärmeschutz – und damit größtmögliche Energieeffizienz – bedeutet daher eine sinnvolle Kombination aus guter Wärmedämmung und ausreichender Wärmespeicherung. Ton (Lehm) als Baustoff mit Tradition • Die Zikkurate in Mesopotamien wurden aus Lehmziegeln erbaut, mit einer Schutzschicht aus gebrannten Ziegeln ummantelt und mit Asphalt (heilt Hautkrankheiten) abgedichtet. • Die chinesische Mauer wurde in Stampflehmbauweise erbaut und erst später mit Ziegel und Steinen verkleidet. • Im Jemen sind viele kunstvolle Lehmbauten seit Jahrhunderten bewohnt. • In Ägypten zeigte sich in Versuchen, dass traditionelle Lehmhäuser eine Temperaturschwankung von 22-27°C aufwiesen, wogegen in baugleichen Betongebäuden unter gleichen Bedingungen die Temperatur zwischen 16 und 40°C schwankten. 168


GRUNDSTÜCK

9. Decken Decken gehören zu den bedeutungsvollsten Bauelementen eines Gebäudes, da sie sehr viele unterschiedliche Funktionen erfüllen. Sie bilden den oberen und unteren Raumabschluß und müssen daher nicht nur alle anfallenden Lasten aufnehmen, sondern auch den jeweils erforderlichen Wärme-, Schall-, und Brandschutz erfüllen. Zugleich haben Decken auch entscheidenden Einfluß auf das Raumklima und die Wohnbehaglichkeit durch Eigenschaften wie Wärme- und Feuchtigkeitsspeicherfähigkeit, sowie Dampfdiffusionsfähigkeit.

Die Wände und die Bodenplatte des Kellers müssen absolut wasserdicht sein. Der Keller braucht eine entsprechende Feuchtisolierung.

ROHBAU

10. Elektroinstallation Bei aller Sparsamkeit, die man als “Häuslbauer” an den Tag legen soll oder muß: Sie sparen am falschen Platz, wenn Sie sich die Planung und Ausführung der Elektroinstallation eines Hauses selbst zumuten, ohne jemals einschlägige Fachkenntnisse erworben zu haben. Vertrauen Sie sich in diesen Fragen einer Elektrofirma an. Diese sollte ihren Firmenstandort nicht allzuweit von Ihrem Haus entfernt haben, weil es im Hinblick auf zukünftige Beratungen, Service- und Wartungsarbeiten für Sie vorteilhaft ist, rasch den Fachmann bei der Hand zu haben, der Ihre Anlagen kennt. Allgemein gilt der Grundsatz, dass auch jetzt eine genaue Planung viel Ärger und unnötige Kosten ersparen kann. 11. Schwachstrominstallation Unter den Sammelbegriff Schwachstrominstallation fallen die Leitungsführungen für Telefon, Klingel, Gegensprechanlage, Kabelfernsehen oder Antennenkabel und Steuerungsleitungen, die unter 220 Volt betrieben werden. Auch für Schwachstrominstallationen gilt der Grundsatz, dass nie zuviel Leitungen und Anschlüsse vorgesehen werden können. Der Telefonanschluss für das Festnetz kann auf zwei verschiedene Arten hergestellt werden. Entweder über den herkömmlichen Postanschluss oder über einen Kabelfernsehanschluss, der durch ein Modem auch gleichzeitig als Telefonleitung fungiert. 12. Wasserinstallation Spätestens seit der Bauverhandlung ist Ihnen bekannt, ob Ihr Haus an das Ortswassernetz angeschlossen wird, oder ob Sie eigene Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) errichten müssen. Die Errichtung eines eigenen Brunnens ist jedenfalls wesentlich kostspieliger als die Anschlußgebühr an die Ortswasserleitung. Ist 169


die Errichtung eines Brunnens notwendig, dann setzen Sie sich am besten mit einem Brunnenbauunternehmen in Verbindung. Es geht nämlich nicht nur darum, eine bestimmte Menge Wasser zu fördern, sondern auch um eine gute Trinkwasserqualität. So erhalten Sie z. B. die Benützungsbewilligung Ihres Hauses nur dann, wenn ein positiver Befund der zuständigen Wasser-Untersuchungsanstalt vorliegt. Bei der Verwendung einer eigenen Brunnenanlage ist dringend die Aufbereitung des Wassers zu empfehlen. Es geht dabei vor allem um die Vermeidung von "Wasserschäden" an Mensch und Rohrleitungsmaterial. 13. Abwasserbeseitigung Jeder Wasseranschluß braucht auch wieder einen Ablauf und der erfolgt über Abfall-Leitungen in eine Kanalisation oder in die Senkgrube. Während Wasser, das unter Druck steht, in allen Richtungen fließen kann, benötigt “druckloses” Wasser, um wegfließen zu können, ein Gefälle, das im Hausbereich keinesfalls weniger als zwei Prozent betragen darf; ist das Gefälle hingegen zu stark, entstehen unliebsame Geräusche (Abflußrauschen). 14. Reinigung “Das Staubsaugen mit einem konventionellen Staubsauger erhöht die Menge der kleinsten Mikrostaubpartikel in einem Raum beträchtlich”. Denn der Staub im Filterbeutel ist sehr gesundheitsgefährdend, weil er den menschlichen Staubfilterungsmechanismus unterläuft und in die Lungen gerät. Vermieden wird das Zurückblasen in die Räume praktisch nur von einer Methode, nämlich vom Zentralstaubsaug-System für das gesunde Wohnen mit Komfort, es leitet die Abluft vom Zentralgerät direkt ins Freie. Das Zentralgerät, bestehend aus Motor mit Turbine, Filter und Staubbehälter wird zentral im Keller, Haushaltsraum, Garage oder auch Putzschrank plaziert. 15. Treppen Die Stiegen und Treppen sollen sich in architektonischer Harmonie als effektvolles Gestaltungselement in das Eigenheim einfügen. Häufig hat sich das Einrichten von Miniaturstiegen in der Hoffnung, dadurch mehr Wohnraum zu erhalten, als Sparen am falschen Platz erwiesen. Vor allem, wenn man daran denkt, wie oft man während eines Lebensalters eine Stiege hinauf und hinuntergeht, sollte man sich für eine ausgereifte und planerisch wirklich durchdachte Lösung entscheiden. 170


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Geländer und Brüstungen An allen Stellen eines Gebäudes, an denen Absturzgefahr besteht und wo ein Zutritt auch möglich ist, sind standsichere Geländer oder Brüstungen anzubringen und so auszuführen, dass auch Kinder ausreichend geschützt sind. Geländer dürfen keine freien Zwischenräume von mehr als 12 cm und keine Leiterwirkung aufweisen. Schalldämmung beachten Es gibt kaum Treppen, die absolut schalldämmend sind. Eine Steintreppe knarrt zwar nicht - genagelte Schuhe sind jedoch auf ihr weithin hörbar. Ein Teppichbelag, der übrigens leicht auswechselbar sein soll, stellt meistens die Lösung des Problems dar. Das Stiegengeländer Den Sicherheitsabschluß einer Treppe bildet das Stiegengeländer. Auf dem Geländer ist zumeist der Handlauf befestigt. 171


MAUERWERK

Lehm oder Ton waren früher gefragte Baustoffe.

Stiege im Rohbau schützen! Gleichgültig aus welchen Materialien die Stiege gebaut wurde ein Schutz vor den noch im Haus arbeitenden Professionisten lohnt sich. 16. Fenster Fenster sind die wichtigsten Ausdrucksträger der Fassade und müssen viele Ansprüche erfüllen. Ihre Bedeutung geht weit über die traditionell-klassischen Funktionen der andauernden Belichtung und fallweisen Luftzufuhr hinaus. Von einer modernen Fensterkonstruktion verlangt der informierte Bauherr wesentlich mehr: Wärmedämmung, leichte Bedienung, Witterungsbeständigkeit, Pflegeleichtigkeit, geschmackvolle und gediegene Verarbeitung und nicht zuletzt gefällige architektonische Wirkung. Leichtmetallfenster Das am häufigsten verwendete Material ist Aluminium. Diese Fenster sind fast unverwüstlich. Aber passen Leichtmetallfenster in die architektonische Struktur meines Projektes hinein? Stellen Sie eine Harmonie mit der Landschaft und der Wohnumgebung des Eigenheimes dar? Holzfenster Die Ansicht, dass Holzfenster nur eine sehr kurze Lebensdauer haben, ist wissenschaftlich nicht belegt. Dieses Vorurteil bewahrheitet sich nur dann, wenn falsches Material, z. B. feuchtes Holz, verwendet oder die vom Hersteller empfohlenen Pflegerichtlinien nicht eingehalten wurden. Naturholzfenster sollen möglichst nur mit einem farblosen Holzschutzmittel behandelt werden. Die Haltbarkeit und Wetterbeständigkeit von Holzfenstem erhöht sich beträchtlich, wenn man die Fensterstöcke möglichst weit hinter der Außenfront des Hauses einmauert. Kunststoff-Fenster Die Stärke der Kunststoff-Fenster liegt in der besonderen Witterungsbeständigkeit und Pflegeleichtigkeit. Außerdem verfügen Fenster dieses Typs über hohe Wärme- und Schallschutzwerte. Für Lärmgeplagte in verkehrsreichen Zonen durchaus eine nervenschonende Alternative. Sie zeigen ihre volle Wirkung naturgemäß nur dann, wenn sie geschlossen sind. Deshalb ist bei Schallschutzfenstern besonderes Augenmerk auf eine wirksame Durchlüftung zu lenken.

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Licht und Sonne nach Lust und Laune

Rollladen Systeme • Jalousien-Raffstore • Markisen Wintergartenbeschattung • Rollos-Plissee • Lamellenvorhänge Insektenschutz • Motore - Steuerungen • Rolltore • Fenster

Isolierglas Fast alle Fenstererzeuger verwenden heute mehrscheibiges Isolierglas. Der luftdichte Zwischenraum ist pflegeleicht und bewirkt eine optimale Wärmedämmung. Bedienung und Mechanik Fenster soll man leicht bedienen - also öffnen und schließen können. Die Industrie bietet viele Arten von Fensterbeschlägen an, nach denen sich auch die mechanischen Öffnungsarten richten. Am häufigsten sind folgende Systeme: • Klappflügel • Drehflügel • Schwingflügel • Kippflügel (oft Drehkippflügel) • Wendeflügel • vertikale und horizontale Schiebefenster. Die derzeit am meisten verwendete Fenstertype nach der Mechanik ist das Dreh-Kipp-Flügel-Fenster. Nach einer kleinen Hebelumstellung ist entweder das Drehen oder das Kippen des Flügels möglich. Der Roll-Laden Der Rollladen löste in den vergangen Jahren den traditionellen Fensterladen ab. Die Stärken dieser Konstruktion: Rollläden sind gleichzeitig Sonnen- und Sichtschutz, bieten eine erhöhte Wärmedämmung und ein hohes Maß an Sicherheit. Die Entscheidung für oder gegen Rollladenkästen muss noch vor Baubeginn fallen. Der Grund dafür: Die Kästen werden bereits beim Rohbau anstatt der Stürze als Überleger bei Fenstern und Türen eingebaut. 173


DACH

Grundrisse und Dachformen

17. Türen und Tore Vor der Tür beginnt der Wohnraum. Hier wird der Außenstehende mit Ihrer persönlichen Note, Ihrem Geschmack zuallererst konfrontiert. Die Tür ist der Eingang zum Wohnen, sie ist Teil des Ganzen. Das hat nicht nur bei der Eingangstür, sondern auch bei jeder anderen Zimmertür seine Gültigkeit. Die richtige Wahl der Türen und Zargen ist ausschlaggebend für die optische Harmonie in Ihrem Haus. Mit Holz wählen Sie nicht nur das absolut “passende” Material, sondern auch das dauerhafteste. Holz hat schon Jahrtausende überlebt, wie noch kein anderes Material. Außerdem bringt es “Wohnwärme” in Ihr Heim und die berühmte “persönliche Note”. So, wie Sie bei der Eingangstür nicht nur auf Schönheit, sondern mindestens ebenso auf die Sicherheit achten (es gibt jetzt schon die absolut sichere Eingangstür), können Sie die übrigen Türen absolut dem Gesamtbild des Raumes anpassen. Und das nicht nur mit Echtholztüren, sondern ebenso mit Echtholzzargen. 18. Das Dach Das Dach ist als Kopf des Hauses jahrzehntelang Wind und Wetter ausgesetzt und so der am meisten beanspruchte Gebäudeteil. Also nicht der Ort für Kompromisse bei Qualität und Sicherheit. Nehmen Sie sich daher Zeit, planen Sie über den Tag hinaus und informieren Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Lernen Sie die wichtigsten Dachbegriffe kennen für das Gespräch mit den Fachleuten, die den Weg zu Ihrem neuen Dach von der Planung bis zur Durchführung begleiten sollten. Wenn Sie schon glücklicher Hausbesitzer sind, geben wir Ihnen Hinweise, die Sie beachten sollten, damit Sie weiterhin sicher und trocken in Ihrem Haus leben können. Mit unseren Tips zu Ihrem Dach wollen wir Ihnen zukünftigen Ärger ersparen und den Dialog mit den Fachleuten erleichtern. Wenn Sie an das Dach denken, dann haben Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen zur Gestaltung des Daches, das den Charakter des Hauses ganz entscheidend beeinflußt. Vergessen Sie in Ihrem Planungseifer aber nicht ein paar grundsätzliche Spielregeln. Steildachkonstruktionen Grundsätzlich unterscheidet man bei Dachtragwerken die Zimmermannskonstruktion und den Ingenieurholzbau. Da es sich bei

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letzterem um komplizierte Fachwerke handelt, die vorwiegend beim Hallenbau Verwendung finden, gehen wir nicht näher auf diese Art der Dachkonstruktion ein. Auch die einfachsten Zimmermannskonstruktionen müssen - da sie ja Tragkonstruktionen sind - von konzessionierten Zimmermeistern oder von Ziviltechnikern geplant und statisch berechnet werden. Persönliche Wohnbedürfnisse Da ein Haus von innen heraus geplant und nach den Bedürfnissen der Menschen, die es bewohnen, gebaut werden soll, sind die Grundrisse verschieden. Das verändert die entsprechende GrundDachform. Wenn Sie das Dachgeschoß zukünftig als Wohnraum nutzen wollen, dann sollten Sie das Dach mit einer Neigung wählen, die aufrechtes Gehen auf einer möglichst großen Grundfläche erlaubt.

Zur Gartenbewässerung gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Trinkwasser ist wertvoll, aber auch teuer, Sie bezahlen nicht nur die Wassergebühren, sondern auch die für den Kanal. Die Überlegung ob man einen Brunnen graben, oder das Regenwasser sammeln und zum Garten gießen nützen sollte ist daher unbedingt anzustellen. Da das Regenwasser sowieso meist nicht direkt in den Kanal abgeleitet werden darf und dann Sammelbehälter Pflicht sind, kann man hier mit den entsprechend ausgerüsteten Sickergruben doppelten Nutzen erreichen.

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ROHBAU

DACH


DACH

Flachdach Das häufigste Eindecksystem für Flachdächer und Dachterrassen. Die einzelnen Lagen, wie beispielsweise Betondecke, Dampfsperre, Wärmedämmung und Dachabdichtung, liegen unmittelbar übereinander, wobei eine Kiesschüttung als Auflast dient. Durch Terrassenplatten ergänzt, kann das Flachdach auch intensiv, z.B. als Dachterrasse etc. genutzt werden.

Bei dieser Variante kommt die Dachabdichtung auf eine Schalung, die über der Dachkonstruktion liegt. Wichtig ist eine ausreichende Belüftung des darunter liegenden Hohlraumes um die Bildung von Tauwasser zu verhindern. Bei zu hoher Feuchtigkeit kann die Dämmung ihre Dämmwirkung gänzlich verlieren. Je nach Untergrund kann es von Vorteil sein ein Schutzvlies aufzubringen.

Das begrünte Dach verbessert nicht nur das Stadtklima und den Wasserhaushalt, es gewinnt auch einen Teil der in städtischem Bereich verloren gegangenen Grünflächen zurück und verbessert den Wohnbereich als gestalterisches Element. Wichtig bei dieser Dachabdichtung ist, dass sie frei von jeglichen Giftstoffen und resistent gegen Wurzeln, Nagetieren und Mikroorganismen ist.

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Das flache Dach gewinnt in der heutige Zeit immer mehr an Bedeutung. Durch seine besonderen bautechnischen Anforderungen und Charakteristiken stellt Warmdach lose verlegt mit Auflast: das Flachdach eine beliebten Alternative zum Satteldach dar. Um die Umwelt zu schonen wird bei der Herstellung der Dachbahnen auf giftige Weichmacher und Chlor verzichtet. Allen voran garantieren Dach- und Dichtungsbahnen aus ECB und FPO (Flexible Polyolefine) wirtschaftliche Verlegung, Kaltdach mechanisch befestigt: jahrzehntelange Lebensdauer sowie einfache Wartung. Die vielseitige Dachabdichtung ist UV-beständig, schrumpft nicht, widerstandsfähig gegen Flugfeuer und verfügt über mehr als 400 % Dehnvermögen. Auf bekiesten Dächern lassen sich oftmals stark wurzelnde Pflanzen finden, weshalb Extensiv begrüntes Dach: Wurzelfestigkeit eine weitere Anforderung an die Abdichtung ist, welche die ECB und FPO-Bahnen erfüllen. Geeignet für alle Varianten von Flachdächern und flach geneigten Dächern sind die Abdichtungsbahnen jüngster Generation in verschiedenen Farben erhältlich.


DACH

Bauvorschriften Grenzen können Ihren Gestaltungsideen auch durch öffentlichrechtliche Bestimmungen gesetzt werden wie die Bauordnungen und lokalen Bauvorschriften. Klimatische Erfordernisse Beziehen Sie auch das Klima in Ihre Überlegungen ein - so empfiehlt sich in sturm- und regenreichen Gebieten ein steileres Dach mit wenig Dachüberstand (besserer Schutz vor Regeneintrieb, Wind-, Druck- und Sogbelastung), in schneereichen Gebieten eine flachere Dachneigung mit weitem Dachüberstand (hemmt das Abrutschen von Schnee). ROHBAU

Regionale Besonderheiten Denken Sie bei der Wahl der Dachform auch an Ihre Wohnumgebung, auf die Ihre Entscheidung ebenfalls maßgeblich Einfluß hat.

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Holz – Baustoff der Zukunft Der natürliche Werkstoff Holz gewinnt im Bauwesen immer mehr an Bedeutung. Dieser Trend hängt jedoch nicht nur mit seinen ökologischen Vorzügen zusammen, auch die überaus positiven Eigenschaften des Materials und die hohe Lebens- und Wohnqualität von Holzbauten überzeugen. • Mit seiner geringen Wärmeleitfähigkeit kann Holz als hoch tragfähiger Dämmstoff angesehen werden. Der Dämmwert einer 10 cm dünnen Massivholzwand entspricht dem einer 160 cm dicken Betonwand. • Durch sein geringes Eigengewicht bei hoher Tragfähigkeit kann ein sehr hoher Vorfertigungsgrad erreicht werden. Das spart Bauzeit und steigert die Qualität. • Holz reguliert und gleicht das Innenklima aus. Es kann Feuchtigkeit an die Raumluft abgeben und von ihr aufnehmen. • Holzkonstruktionen sind von Beginn an trocken. Im Gegensatz zu vielen mineralischen Baustoffen müssen Holzbauten nicht „trocken geheizt“ werden. Das spart nicht nur Energiekosten, sondern sorgt schon beim Bezug der Wohnräume für ein angenehmes Raumklima. • Holz ist ein natürliches, individuelles Material. Kein Stück gleicht exakt dem anderen. Es gibt wohl keinen Werkstoff, der dem Menschen mehr gerecht wird. Das ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass man sich in der Umgebung von Holz einfach wohl fühlt. 178


HOLZ ALS BAUSTOFF

proHolz Oberösterreich proHolz OÖ ist eine Initiative der oberösterreichischen Forst- und Holzwirtschaft. Vertreter aus allen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette, so zu sagen vom Baum bis zum Möbelstück, sind in der Organisation vertreten. Die Mitglieder von proHolz Oberösterreich sind die Fachgruppe der Holzindustrie, die Landwirtschaftskammer sowie die Land und Forst Betriebe OÖ, das Landesgremium Holz- und Baustoffhandel, die Landesinnung der Tischler, der Möbel- und Holzbau-Cluster (MHC), die Fachvertretung der Papierindustrie und die Landesinnung Holzbau OÖ. Hauptziel der Initiative ist es, den Einsatz des nachhaltig wachsenden Werkstoffes Holz in Oberösterreich zu forcieren. Durch Marketing und Beratungsgespräche mit wichtigen Entscheidungsträgern wird einerseits auf die Vorzüge, welche Holz in vielen Bereichen hat, hingewiesen, andererseits sollen Vorurteile gegenüber dem heimischen Rohstoff abgebaut werden. Die Organisation von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, eine breite Öffentlichkeit von den Möglichkeiten, die Holz bietet, zu überzeugen. proHolz - Ratgeber Die so genannten proHolz-Editionen sind praktische Ratgeber, mit den wichtigsten Erstinformationen im Themenbereich Bauen und Wohnen mit Holz. Die Broschüren sind auf der Homepage von proHolz Austria (www.proholz.at/kiosk) zu folgenden Themen erhältlich: • • • • •

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proHolz - Holzfachberatung Die Holzfachberatung ist eine kostenlose Serviceleistung von proHolz Oberösterreich, die Sie in allen Belangen rund um den Werkstoff Holz unterstützt. Der Fokus liegt im Bereich der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Verwendung von Holz im Bauwesen. Unser Holzfachberater steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung und bietet eine firmenneutrale Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Realisierung Ihrer Projekte. Zur Zielgruppe gehören vor allem: • Gemeinden (kommunale Hochbauten) • Entscheidungsträger und Meinungsbildner wie Bürgermeister, Lehrer, Politiker und Sachverständige • Architekten, Planer, Bau- und Zimmermeister • Wohnbauträger und -genossenschaften • Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie Schüler an HTBLAs und Fachschulen. • Daneben werden natürlich auch private Bauherren gerne informiert. proHolz Oberösterreich Hessenplatz 3, 4020 Linz Tel.: +43 (0) 5-90909-4111 Fax: +43 (0) 5-90909-4119 180

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Das Fertighaus


Das Fertighaus – bequemer Weg zum Eigenheim in OÖ. Fertighäuser sind Bauwerke, deren geschoßhohe Wandund vorgefertigten Deckenelemente in einem Betrieb witterungsunabhängig, weitestgehend komplett hergestellt und in großen Einzelteilen an der Baustelle zusammengesetzt (montiert) werden. So weit die offizielle Definition. Tatsächlich erfreut sich das „Fertighaus“ in Oberösterreich zunehmender Beliebtheit. Tendenz: stark steigend! Nicht verwunderlich, bedeutet das „Fertighaus“ doch eine außerordentlich bequeme und kostenschonende Variante auf dem Weg zum „eigenen Heim“! Vorweg bedarf es freilich einiger Begriffsbestimmungen. So ist die Bezeichnung „Fertighaus“ nur dann gerechtfertigt und statthaft, wenn im Angebot des bauausführenden Unternehmens mindestens der Leistungsumfang für ein „Fertighaus Ausbauhaus“ enthalten ist. Diese Begriffsbestimmungen wurden in der ÖNORM B 2310 festgelegt. Ein Fertighaus ist ein Industrieprodukt und unterliegt daher genau den gleichen marktwirtschaftlichen Bedingungen und Gegebenheiten wie ein Endverbraucherprodukt. Der Preis muss inklusive Mehrwertsteuer angeboten werden und mit der Preisfixierung unterliegt ein Fertighaus auch dem Rabattgesetz. Fertighäuser müssen in allen Teilen den baubehördlichen Zulassungen entsprechen und die erforderlichen Qualitäten und Werte aufweisen. Dennoch gibt es – wie beispielsweise beim Automobilbau – Unterschiede, die sich auch auf die Preisgestaltung auswirken. Da nahezu alle Erzeuger von Fertighäusern Musterobjekte zur Besichtigung auf- und ausgestellt haben, erscheint es zweckmäßig, diese Exponate genau und detailliert zu prüfen und zu beurteilen. Jedenfalls sollte ein Kaufvertrag erst dann rechtskräftig abgeschlossen werden, wenn sämtliche Finanzierungsfragen einwandfrei geklärt und alle Verhandlungs- und Besprechungspunkte schriftlich festgehalten sind. Schließlich verpflichtet sich jeder Anbieter, schriftlich notierte Vertragspunkte mit einer „Auftragsannahme“ zu bestätigen. Wichtig: Wenn eine Anzahlung verlangt wird, darf diese zehn Prozent der Gesamtkaufsumme nicht übersteigen! 184


FERTIGHÄUSER

Weitere Vorteile für Käufer von Fertighäusern Fertighäuser sind Gesamtbauwerke, die ab Keller bzw. Fundamentoberkante zu Fixpreisen angeboten werden. Beim Erwerb von Fertighäusern sind auch die Kosten für die Planung samt den erforderlichen Behördenwegen inbegriffen. Stichwort Finanzierung: Fertighausanbieter sind bereit, entweder komplette Finanzierungssysteme selbst anzubieten oder solche zu vermitteln. Fertighausverkäufer übernehmen oder vermitteln auch die nötigen Unterbauten, wie Kellerbauwerke oder Fundamente oder vermitteln diese Arbeiten an befugte Unternehmen. Für bereitgestellte Unterbauten übernehmen sie (nach Überprüfung) die Haftung.

FERTIGHAUS

Der „Typenschein“ zum Fertighaus Der „Fertighaus-Typenschein“ wird von allen Mitgliedsfirmen des ÖFV zu jedem errichteten Fertighaus ausgestellt. Er beinhaltet alle relevanten Daten zum Fertighaus und stellt für den Besitzer ein praktisches Orientierungsmittel dar. Neben den Standardangaben, wie Raumhöhe oder bebaute Grundfläche enthält der Typenschein in kompakter Form auch Angaben, die für spätere Baumaßnahmen bzw. Instandhaltungsarbeiten überaus wichtig sind. So erleichtern z.B. die genauen Farbdefinitionen von Verputz und Holzelementen Ausbesserungsarbeiten oder die Wartung des Hauses. Entschließt sich der Hausherr, eine neue Heizanlage zu installieren, so bilden die Angaben im Typenschein wie beispielsweise der „flächenbezogene Heizwärmebedarf“ die Berechnungsgrundlage für die ausführende Firma. Wohnbeton- oder Ziegelverbund? Parallel zu der Entwicklung auf dem Sektor „Holzverbundbauweisen“ gab es auch gleichlaufende Bestrebungen auf dem Betonbau-Sektor. Für mehrgeschoßige Bauten wurden schon in den Fünfzigerjahren Betonfertigteile eingesetzt. Allerdings erforderten die schweren Bauelemente entsprechend befestigte Zufahrtswege und schwere Baukräne. Für die Errichtung eines einzelnen Einfamilienhauses wäre der Aufwand an Geräten unwirtschaftlich gewesen. Völlig neue Fertigungsmethoden mit Gewichtseinsparungen im Ausmaß von rund zwei Dritteln gegenüber „historischen“ Errichtungsmethoden verliehen dem Wohnbeton zusätzliche Attraktivität. Die „Hellhörigkeit“ von Betonbauten gehört ebenso der Vergangenheit an wie der Einsatz von Schotter: Durch Verwendung von Leichtbaustoffen und zusätzli185


SCHUTZWIRKUNGEN

chen Wärmedämmzonen im Inneren der Elemente werden die Wärmedämmwerte an Resultate der Holzverbundbauweise herangeführt. Aber auch die traditionelle Ziegelindustrie verschrieb sich dem Fortschritt. Längst gelingt es, Ziegelsteine bereits in Fabriken zu geschoßhohen Wandelementen und Deckenelementen zusammenzubauen und zu Fertighäusern in Ziegelverbundbauweise auszugestalten, wobei zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen vorgesehen werden. Diese Bauteile können mit speziellen Fahrzeugen selbst zu den entlegensten Baustellen transportiert werden; die Montage erfolgt mit fahrbaren Hebezeugen. Damit erweitert sich der Aktions- und Einsatzradius bis zu 200 Kilometer vom Erzeugungsort. Diese Häuser entsprechen dem traditionellen Wohnhaus im Sinne der Landesbaugesetze und Bauordnungen. Es werden geschoßhohe Wandbauteile, Raumzellen sowie Deckenelemente in den Betrieben gefertigt, auf die Baustelle transportiert und zusammengefügt. Die dabei verwendeten natürlichen Baustoffe werden umweltfreundlich produziert und verarbeitet. Frei von Schadstoffen, weisen diese FertighausBaustoffe auch eine hohe Schutzwirkung gegen Strahlenwirkung von außen auf. Schutzwirkungen 1. Brandschutz Bestimmungen der Behörden zum Brandschutz werden von Fertighauserzeugern in Wohnbeton- bzw. Ziegelverbundbauweise problemlos bei Wand und Decke erfüllt. Dadurch ergibt sich ohne Mehraufwand eine bessere Nutzbarkeit des Grundstückes (Seitenabstand zum Nachbarn, geschlossene Bauweise). 2. Schallschutz Schallschutz ist ein wichtiger Faktor für die Wohnbehaglichkeit, der mit dieser Bauweise sichergestellt wird. Standsicherheit und Tragfähigkeit werden weder durch pflanzliche und tierische Schädlinge noch durch einwirkende Feuchtigkeit beeinträchtigt. Fertighäuser in Wohnbeton- oder Ziegelverbundbauweise sind erdbebensicher und besitzen eine große Wertbeständigkeit. 3. Wärmeschutz Wärmeschutz ist Wärmedämmung und Wärmespeicherung. Nur das optimale Zusammenwirken dieser beiden Eigenschaften bei Wand und Decke in einem Fertighaus ergibt ein ausgeglichenes, behagliches, hygienisches und natürliches Raumklima bei geringen Energiekosten. 186


FERTIGHÄUSER

Jeder der ein Dach über dem Kopf will benötigt einen Bauspengler. Durch immer mehr Dachbodenausbauten und Renovierungen kommt dem Bauspengler viel Bedeutung zu.

FERTIGHAUS

„Dachgeschoss ausbaufähig“ Nachträgliche Um- und Ausbauten werden von den heimischen Herstellern von Fertighäusern (ÖFV-Mitgliedsfirmen) vorausschauend berücksichtigt. Ein eigener Leistungsumfang stellt so sicher, dass ein späterer Dachausbau kostenschonend ermöglicht wird: 1. Bei einem ausbaufähigen Dachgeschoß ist auf alle Fälle eine Konterlattung (oder andere von akkreditierten Prüfanstalten attestierte Alternativen) und zumindest eine Unterspannfolie vorzusehen. 2. Das gesamte Dachstuhlholz ist zu imprägnieren, damit solche Dachräume später ausgebaut werden können, da eine spätere Imprägnierung nicht an allen Stellen wirksam möglich ist! 3. Im Falle eines Dachausbaues muss auf jeden Fall vorgesorgt werden, dass eine raumseitige Dampfbremse in vorgeschriebener Dicke angebracht wird und eine Überlüftung der Wärmedämmung von mindestens 200 cm2 /lfm bis zum Dachfirst gewährleistet ist. Bei der Wahl der Bauweise (Holzverbund-, Wohnbeton- und Ziegelverbundbauweise) ist zu beachten, dass jede Bauweise den baubehördlichen Bestimmungen entsprechen muss. Nur dadurch wird eine dauerhafte Qualität gewährleistet. Dennoch unterscheiden sich die einzelnen Bauweisen und bestimmen durch ihre spezifischen und bauphysikalischen Eigenschaften die Nutzungsgewohnheiten. „Fertigkeller“ Auch im Kellerbau hat die Vorfertigung Eingang gefunden. Ganz ähnlich wie bei der Herstellung der eigentlichen Fertighauselemente werden auch die Wand- und Deckenelemente entsprechend der Kellerplanung im Werk in Einzelteilen vorgefertigt und auf der Baustelle montiert. Dabei sind bereits alle Öffnungen wie Türen, Fenster, Kamine Stiegen usw. exakt nach Plan vorhanden. Wunschgemäße Abweichungen – etwa der Miteinbau von Schutzraumelementen oder von Tür- und Fensterzargen – sind problemlos möglich. Die Vorteile des Fertigkellers: Fixpreis, Fixtermin, eine kurze Errichtungszeit und damit die Möglichkeit, rascher weiterbauen zu können. Auf Wunsch werden auch Fertigstiegen mitgeliefert und versetzt. Absolut maßgenau ausgeführt, können diese Stiegen sofort benützt und belastet werden. Stichwort Feuchtigkeitsisolierung: Eine alternative Möglichkeit zur Feuchtigkeitshemmung für Kel-

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FERTIGHÄUSER

Der traditionelle Tondachziegel ist wieder im Kommen. Heimische Betriebe haben die Dachziegelproduktion wieder entdeckt. Reinster Ton (Lehm) ist der Rohstoff: Er wird mit Wasser gemischt, getrocknet und mit Erdgas gebrannt.

lerbauten bietet die Herstellung der Fundamentplatte und der Außenwände in Dichtbeton. Hiezu bedarf es spezieller Dichtungsmittel im Zementgemenge, der Betonschotter wiederum muss ganz bestimmte Anteile verschiedener Korngrößen aufweisen. Was heißt „Ausbauhaus“? 10 Punkte regeln den Liefer- und Leistungsumfang für ein Fertighaus mit der Qualität „Ausbauhaus“ 1. Zufahrtsmöglichkeit: Feststellen, ob eine Zufahrtsmöglichkeit für die Anlieferung und Montage des Hauses gegeben ist. 2. Entwürfe: Vorentwurf und Entwurf für das Haus und die Erstellung der Einreichpläne. 3. Einreichpläne: Erstellung der Einreichpläne und Baubeschreibung für die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde. 4. Sonderwünsche: Einbeziehung von Sonderwünschen und Bauauflagen durch die Baubehörde bzw. einspruchsberechtigte Körperschaften (z.B. Landschaftsschutzbehörden o.ä.) in die Planung und Ausführung. 5. Kellerdecke, Unterbau: Erstellung von Deckenumrißplänen einschließlich den erforderlichen Aussparungen und Auflasten sowie die verbindliche Bekanntgabe der geforderten Maßtoleranzen und eine Kontrolle von deren Einhaltung (Keller- oder Fundamentplattenabnahme). 6. Bauleiter: Nominierung eines Bauleiters für die Errichtung des Fertighauses bei der zuständigen Baubehörde bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung. 7. Montage: Montage aller im Leistungsangebot enthaltenen tragenden und aussteifenden Außen- und Innenwände, der nichttragenden Innenwände inkl. erforderlicher Dämmung, Dampfbremse und Beplankung ohne Verspachtelung. Zur Erfüllung der bauphysikalischen Anforderungen sind begleitende Maßnahmen (z.B. durch Verspachtelung) im Rahmen der Bauaufsicht durch die Bauführung erforderlich. 8. Feuchträume: Die Beplankung im Bereich von Feuchträumen

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FERTIGHÄUSER

ist aus Materialien herzustellen, die Feuchtraumeignung aufweisen. 9. Elektro- und Durchdringungen: Einbau der im Leistungsangebot enthaltenen Elektroleerverrohrung oder Verkabelung sowie Einbau der Leerdosen für Stecker und Schalter in den Bauteilen. Die Anschlußstellen (z.B. für Balkone) und Durchdringungen (z.B. Leitungsdurchführungen) der Außenbauteile sind regensicher und winddicht auszuführen.

Schlüsselfertiges Fertighaus – ein „unbekanntes Wesen“? Die gesamte Bauwelt und tausende künftige Eigenheimbesitzer und Bauherren sprechen davon: „Das Schlüsselfertige Fertighaus“ … – auch als Inbegriff einer kompakten Wohnlösung, die sich immer stärker durchsetzt. „Bauen & Wohnen in Oberösterreich“ erläutert alles Wesentliche über das „Schlüsselfertige Fertighaus“! Seit 1991 sind die Leistungsbereiche eines „schlüsselfertigen Fertighauses“ klar definiert: Dabei handelt es sich um Fertighäuser der Klassifikation „Ausbauhaus“ mit folgenden zusätzlichen Leistungen. – Die Herstellung der Fußbodenunterkonstruktion samt Wärmedämmung und der Bodenbeläge laut Leistungsverzeichnis. – Verspachtelung aller Plattenstöße, Fugen und Befestigungspunkte an allen Decken und Wandflächen, reif für die Tapezierung. Tapezierung oder Wandbekleidung in Feuchträumen wie Badezimmern, WC’s und dgl. haben mindestens bis Türstockoberkante (ca. 2 m über Fußbodenkante) zu reichen. Werden niedrigere Höhen angenommen, so ist dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich festzuhalten. – Im Spritzwasserbereich sind Feuchträume flüssigkeitsdicht auszubilden. – Bei Dachausbauten sind die Fußböden, Wände und Decken entprechend den behördlichen Bestimmungen (insbesondere des Brand-, Wärme- und Schallschutzes) herzustellen. – Lieferung und Einbau aller im Plan ab Keller bzw. Fundamentplattenbauwerk festgelegten Stiegen, Innentüren, Balkone, Anstriche, Geländer und Anhaltestangen etc. entsprechend den Bauordnungsbestimmungen.

Um einem möglichen Schlüsselwirrwarr zu entgehen, empfiehlt es sich, in Ihrem Haus eine “Zentralschlüsselanlage” einbauen zu lassen. Die Benützer können, jeder für sich, die für Ihre Benützung vorgesehenen Türen mit nur einem Schlüssel auf- und zusperren.

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FERTIGHAUS

10. Deckenelemente: Lieferung und Montage der Deckenelemente, entsprechend der Leistungsbeschreibung.


FERTIGHÄUSER

– Lieferung, Montage und Einbau aller im Leistungsverzeichnis angeführten sanitären Ver- und Entsorgungsleitungen, Armaturen und Geräte in einem gebrauchsfertigen Zustand ab Kellerbzw. Fundamentplattenbauwerk, entsprechend den behördlichen Vorschriften. – Lieferung und Montage der kompletten Heizungsanlage ohne Versorgungsleitungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis. – Leerverrohrung für mindestens einen TV- und Telefonanschluß sind an vereinbarter und im Plan eingetragener Stelle vorzusehen und bis zur Unterkante Kellerdecke oder Oberkante Spritzbodendecke zu führen. – Für Elektroinstallationen ist ein Wohnungsverteiler mit den Schutzeinrichtungen an vereinbarter und im Plan eingetragener Stelle zu montieren und alle im Leistungsbereich liegenden Leitungen sind anzuschließen. Nicht im Lieferumfang liegen (ohne Gewähr auf Vollständigkeit): a. Keller- und Fundamentplattenbauwerke. b. Rauch- und Luftfänge. c. Küchen- und andere Möbel. d. Blitzschutzanlagen mit Fundamenterder.

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Holzbau f체r Einfamilienh채user


Holzbau für Einfamilienhäuser Von Arch. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Lueginger Holz hat über viele Jahrhunderte unsere Baukultur bestimmt, besonders im ländlichen Raum. In dichtverbauten Siedlungen wurde aus Gründen des Brandschutzes (oder besser: aus Gründen eines im Vergleich zu Heute wenig leistungsfähigen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes) das Holz durch Stein und Ziegel ersetzt. Auch der Umstand, dass Burgen und Schlösser in Massivbauweise errichtet wurden, gab dem Holz zusätzlich das Image des Baustoffes für die "kleinen Leute". Holz blieb nur noch als Baustoff für Decken und Dachstühle unbestritten, bis hier Beton und Stahl die Aufgabe übernahmen. Die Tatsache, dass wir in Österreich über ausreichend qualitätsvolles Bauholz verfügen und genug nachwächst, sowie die ungebrochene Holzbautradition höchster Qualität auch mit modernen architektonischen Formen in einigen Bundesländern (besonders Steiermark und Vorarlberg) rückte den Holzbau wieder in den Vordergrund. Unterstützt wurde der Trend auch durch die Suche nach sinnvollen und kostengünstigen Konzepten für Niedrigenergiehäuser. Den zunächst etwas "akademisch" eingefärbten Trend erkannten auch die Zimmerer als Chance für die Zukunft, sich von der eher dem Massivbau beigeordneten Stellung (Schalungen für Betonbauteile, Gerüste, Dachstühle) als wieder eigenständiges Handwerk zu emanzipieren. Heute sind viele berühmte Holzbauwerke auf der ganzen Welt bestaunt, für die unterschiedlichsten Funktionen, ganz der alten Handwerkstradition verpflichtet oder auch in kühnen Konstruktionen modernster Ingenieurtechnologie. Tragwerksspannweiten von über 100 Metern zum Beispiel sind für den Holzbau beinahe alltäglich geworden. Über die Handwerkstradition, abgeleitet vom tiefen Verständnis für den Baustoff einerseits und unsere Klimabedingungen andererseits, geben die vielen Freilichtmuseen und Denkmalhöfe gute Auskunft. Wer überlegt, ob sein künftiges 194


HOLZBAU

Wohnhaus aus Holz gebaut sein könnte, sind die folgenden Punkte eine Möglichkeit, dieses Thema intensiver zu betrachten: Brandschutz: Richtig geplant und gebaut ist ein Holzhaus heute genau so sicher wie ein Massivbau, daher besteht auch kein Grund für höhere Versicherungsprämien. Bauordnung: Im wesentlichen sind Holzhäuser den Massivbauten gleichgestellt, auch was die Abstandsbestimmungen betrifft.

Materialqualität: Gutes Bauholz (Schlägerungszeitpunkt, Lagerung, Trocknungsdauer, Schnitt, Auswahl, Prüfung, usw.) ist die Grundlage für ein dauerhaftes Gebäude. Immer mehr rücken verleimte Querschnitte und Spezialplatten in den Vordergrund, die trotz der besonderen technischen Struktur auch die Vorgaben einer ökologischen Bauweise erfüllen.

BAUWEISEN

Konstruktion und Technik: Moderner Holzbau ist perfekt durchdacht und aufgrund der höheren Intensität bei der Planung weniger fehler- und mängelanfällig als der Massivbau. Bis zu vier Geschoße können ohne Probleme übereinander gebaut werden, die einzelnen Holzwerkstoffe bieten eine Fülle geeigneter Detaillösungen. Auch der Wunsch nach flexiblen Grundrissen und späterer Nutzungsanpassung kann erfüllt werden. Selbstverständlich sind alle aktuellen Detaillösungen auch auf die Kombination mit anderen Materialien abgestimmt. Die im Bauwesen üblichen und bekannten Baustoffe haben in sich sehr unterschiedliche Wärmedämmeigenschaften. Daher sagt die Wandstärke allein gar nichts über die Wärmedämmwerte einer Wand aus.

Verarbeitungsqualität: Richtig gewählte und eingesetzte Holzverbindungen, überlegte Konstruktionssysteme gewährleisten nicht nur den Brandschutz sondern auch Schutz vor Schädlingen, Fäulnis, usw. Chemie kann weitgehend vermieden werden, Holzschutz ist in erster Linie eine Angelegenheit der Planung und der Materialauswahl. Für die Oberflächenbehandlung ist die Recyclingfähigkeit zu beachten. Planungsqualität: Holzbau lebt vom Material und seinen vielfältigen Möglichkeiten, es hat wenig Sinn, Formen des Massivbaues einfließen zu lassen. 195


1. BLOCKBAU

EINFACHE ÜBERPLATTUNG

Der höhere und intensivere Planungsaufwand wird durch die schnellere Bauzeit und die wesentlich geringere Fehler- und Mängelwahrscheinlichkeit mehr als ausgeglichen. Ein Holzhaus ist schneller bezugsfertig und bei der Einrichtung braucht nicht eine mehrjährige Trocknungsphase beachtet werden. Vorsicht ist geboten bei der Montage des Hauses wenn es regnet, dann muss die Konstruktion sicher geschützt werden, oder es ist eine ausreichende Trocknungszeit sicherzustellen. Sonst gibt es hinterher böse Überraschungen. Die Partner für den Bauherrn für qualitätsvollen Holzbau (die Lebensdauer und die Substanzwertbeständigkeit von Holzhäusern ist auch in Jahrhunderten zu messen) sind ein verständnisvoller, materialkundiger Architekt und ein erfahrener, umsichtiger Zimmermann. Der Glaube, man wisse schon selber wie es geht, ist hier nicht zielführend. Kosten: Zur Zeit kann davon ausgegangen werden, dass Holzhäuser (allfällige Keller und die Fundamente sind aus Beton herzustellen) sicher nicht teurer sind als gleichgroße Massivbauten. Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe sind aufgrund der leichten Bearbeitbarkeit des Baustoffes (aber unter fachkundiger Anleitung!) problemlos möglich. Eine vollständige Ausführungsplanung durch den Architekten und Abstimmung mit dem Zimmermeister garantiert Einhaltung der präliminierten Kosten und üblicherweise eine sehr kurze Bauzeit.

VERZINKUNG

VERZINKUNG

Die wichtigsten Bauweisen

2. STÄNDERBAU NEBENTRÄGER ZB. DECKENTRÄGER

HAUPTTRÄGER ZB. RÄHM STÜTZE

1. Blockbau: Alle tragenden Wände werden aus liegenden Balken in Rundoder Blockform ausgeführt, Innen- und Außenseiten können zusätzlich verkleidet werden. 2. Ständerbau: Klassischer Holzskelettbau mit Stützen, Balken oder Zangen und Queraussteifungen. 3. Rahmenbau: Skelettbau, bei dem die Tragstruktur durch engen Steherabstand, die überwiegende Verwendung von Brettern statt Kanthölzern und Nagelverbindungen gekennzeichnet ist.

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HOLZBAU

5. Plattenbauweise: Aus 3 bis 7 kreuzweise verleimten Brettlagen werden scheibenförmige Elemente hergestellt, als Wand- und Deckenelemente geeignet und materialhomogen an den Ecken von Wand zu Wand und von Wand zu Decke mittels Schrauben und/oder Metallwinkeln verbunden werden. Die am Markt angebotenen Systeme bieten zu diesen Platten bzw. Tafeln auch die passenden Stützen, Unterzüge und Fensterstürze. Die einzelnen Platten können auch mit Hohlräumen ausgestattet sein, sodass diffusionsoffene Konstruktionen möglich sind und Installationen leichter geführt werden können. Als statische primärkonstruktion sind sie sowohl mit fertiger Oberfläche als auch als Basis für weitere äußere und innere Wandbekleidung einsetzbar. Die Platten sind im Handel unter den Bezeichnungen KLH, BSH, BSP erhältlich.

3. RAHMENBAU

4. TAFELBAUWEISE RÄHM

STIEL

INNERE BEPLANKUNG OD. AUSFACHUNG

ÄUSSERE BEPLANKUNG OD. AUSFACHUNG RIEGL

6. Ergänzende Hinweise: Für hochbeanspruchte und / oder der Witterung ausgesetzte Konstruktionselemente sollten unbedingt verleimte Querschnitte verwendet werden. Zur Verbindung der einzelnen Elemente stehen heute neben den traditionellen zimmermannsmäßigen Verbindungen auch spezielle Metall-Laschen-, -Bolzen und -Dübel zur Verfügung. Architekt und Zimmermann kennen auch viele weitere technisch-konstruktive Möglichkeiten, die Raum- und Funktionswünsche des Bauherrn zu erfüllen. Für Gebäude mit Niedrigenergiestandard und Solarnutzung, die aus Holz errichtet werden, hat sich ein System bewährt, die der Sonne zugewandten Gebäudeseiten als Holzständer- und/oder Rahmenbau mit großzügiger Verglasung zu gestalten, die Seiten- und Zwischenwände als Tafeln oder Platten auszubilden und die Nordseite massiv, eventuell sogar mit zusätzlichem Speichervolumen ausgestattet, zu errichten. Dieses Speichervolumen hilft nicht nur im Winter, sondern vor allem im Sommer gegen eine Überwärmung des Hauses. Grundsätzlich besteht eine Holzaußenwand aus drei Ebenen, einer mittleren Tragschicht, in einer der oben beschrie-

SCHWELLE

5. PLATTENBAUWEISE (KLH)

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BAUWEISEN

4. Tafelbauweise: Aus einzelnen Kanthölzern werden Rahmen gebildet, die dann mit dünnen Platten (Sperrholz, Dreischichtplatten, Hartfaserplatten u.ä.) verschlossen werden, die Verbindungen können genagelt, geschraubt oder verleimt sein. Diese Tafeln können als Einzelelemente zu Räumen oder Raumzellen gefügt werden oder als Füllung für skelettive Konstruktionen verwendet werden.


HOLZBAU

benen Konstruktionsarten, einer Außenschicht, auch mit Wärmedämmung und der jeweils gewünschten Gestaltung und einer Innenschicht, in der die gesamte Installation geführt wird. Die Gesamtstärke einer tragenden Außenwand kommt damit je nach Konstruktion auf 30 bis 40 cm. Berücksichtigt werden sollte auch, dass Holzkonstruktionen nach außen hin witterunsdicht verschlossen sind und sonst durchlüftet werden können. Bauholz hat einen zulässigen Feuchtegehalt von bis zu 18%, verleimte Querschnitte und Holzwerkstoffe von bis zu 12%. 7. Fassadengestaltung: Ein Holzhaus sollte natürlich auch an seiner Außenseite den Werkstoff zeigen, in Form von Schalungen, Platten- oder Schindelbekleidungen. Diese Schicht schützt das gesamte Gebäude vor Witterungseinflüssen. In der Architekturgestaltung gibt es zwei deutliche Trends: einerseits die Behandlung der Oberfläche, damit der gewünschte Charakter möglichst lange erhalten bleibt und andererseits die Verwendung von unbehandeltem Holz, das dann im Lauf der Zeit einem Verwitterungsprozess unterliegt. Damit diese Verwitterung nicht zu einem zeitweise unansehnlichen Äußeren des Hauses führt, ist eine sehr genaue Planung und Ausführung notwendig. Für Interessenten darf empfohlen werden: - Österreichisches Holzjahrbuch - Pro Holz Österreich www.proholz.at - www.holzistgenial.at

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Raumheizung 56%

Warmwasser 6%

Beleuchtung 0,6%

Auto 31%

Grafik: Verband der E-Werke Österreich

Elektrische Haushaltsgeräte 6,4%

Energieverbrauch der österreichischen Haushalte

Energiesparen im Haushalt Energiespar-Hotline des O.Ö. Energiesparverbandes 0800 / 205206 (zum Ortstarif) Während bei den 31 Prozent, die österreichische Haushalte an Energie für die Autos aufwenden, nur durch radikale Schritte Energie eingespart und die Umwelt wesentlich entlastet werden kann, sind Sparwirkungen im Bereich Heizung / Wärmedämmung leichter zu erzielen. Der derzeitige Umgang mit Energie werde unweigerlich in eine Katastrophe münden, lautete das Ergebnis eines internationalen Symposiums.

Die Nutzung der Sonnenenergie für die Erwärmung von Brauchwasser und für Heizzwecke ist auch in unseren Breitegraden möglich.

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Wenn innerhalb der nächsten hundert Jahre die Schadstoffbelastung der Luft auch auf ein Viertel des heutigen Ausmaßes verringert wird, steigt die globale Temperatur dennoch immer noch an. Die drohende Klimakatastrophe ist mehr als ernst. Ölpreise, insbesondere, könnten rasant steigen. Energie ist daher sowohl zu einem Thema des sauberen und rationellen Einsatzes von


ENERGIESPAREN

möglichst umweltfreundlichen und erneuerbaren Energiequellen als auch Gegenstand weitblickender finanzieller Voraussicht geworden. Geld kann aber nicht der einzige Maßstab im Kosten- / NutzenVergleich sein. Komfort, Gesundheit und damit auch indirekt Umweltbewußtsein und Ökologie machen letztendlich den Menschen wieder zum Maß der Dinge.

Die Nutzung der Kraft der Sonne als unerschöpfliche und kostenlose Energiequelle für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ist ein zukunftssicherer Weg, den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren und damit zur Umweltentlastung beizutragen.

ENERGIESPAREN

Und die Alternativen? Die Unterscheidung zwischen “fossilen Energieträgern” und sogenannter "Ökoenergie" wird zunehmend allen Menschen bewußt. • Kohle und Strom sind als Heizenergie “out”. Kohle, weil sie in Kleinfeuerungsanlagen zu viele Schadstoffe emittiert. Strom, weil er im Winter nur zu einem kleinen Teil aus Wasserkraft gewonnen werden kann, sondern in kalorischen Kraftwerken erzeugt wird, wo Kohle, Öl und Gas verfeuert, aber nur teilweise in Strom umgewandelt werden kann. Weite Transportdistanzen bedingen Leistungsverluste. Sinnvoller läßt sich Strom in der Brauchwassererhitzung (Sommerbetrieb), zum Betrieb von effizienten Wärmepumpen oder für die Lüftungsanlage einsetzen. • Am anderen Ende der Wertungsskala steht vom ökologischen Gesichtspunkt aus die Sonnenenergie: Sie muß weder durch den Menschen produziert noch transportiert werden. Sie wird mittels baulicher Maßnahmen, die möglichst viel Sonnenwärme ins Haus lassen bzw. dort speichern (passive Solarenergienutzung), genutzt, oder durch Sonnenkollektoren. • Auch Wärmepumpenheizungen nutzen Sonnenenergie, die im Erdreich, im Wasser oder in der Luft gespeichert ist. Allerdings laufen die meisten Wärmepumpen mit Strom der gerade im Winter aus kalorischen Kraftwerken kommt - mit Verlusten bei Erzeugung und Transport von bis zu zwei Dritteln der eingesetzten Primärenergie. • Bei den anderen wichtigen Energieträgern Öl, Gas und Holz ist ein zentrales Beurteilungskriterium die Regenerierbarkeit. Die Vorräte an fossilen Brennstoffen sind nicht unbeschränkt und sollten daher im zukunftsorientierten Denken als Ausgangsmaterial für hochwertige Erzeugnisse ihren Platz haben. Holz hingegen ist regenerierbar. • Weitere Beurteilungskriterien, die für Holz sprechen, sind die Kürze der Transportwege, die Dezentralität der Versorgung, die heimische Wertschöpfung und die Versorgungssicherheit. 201


• Bei allen drei Energieträgern - Holz, Gas und Ă–l - hängt die Umweltbelastung vornehmlich von der Qualität der Verbrennung ab. Was die Treibhauseffekt-relevante Bildung von CO2 anlangt, so punktet Holz auch hier: Es ist CO2-neutral, d. H. bei der Verbrennung von Holz fällt kein zusätzliches CO2 an. Soweit es bei der Verbrennung freigesetzt wird (und auch bei der Verrottung von Holz entstehen wĂźrde), wird es von den nachwachsenden Pflanzen wieder aufgenommen. • Die umweltfreundlichste MaĂ&#x;nahme neben der Sonnennutzung ist die Reduktion des Energieverbrauchs durch eine wohlĂźberlegte Planung des Hauses, durch optimale Wärmedämmung und -speicherung. • Die einfachste Form des Energiesparens ist aber meist eine qualitätsvolle Planung. Jeder Kubikmeter Raum, der nicht benĂśtigt wird, braucht auch nicht beheizt zu werden.

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Eine vernünftige Gestaltung verzichtet auf die vielen Kälte/Wärmebrücken, die oft als "Kühlrippe" wirken (wie z.B. Flügelmauern, Balkonplatten, zahlreiche Vor- und Rücksprünge der Fassade, manchmal auch Erker, u. ä.)

ENERGIESPAREN

Wahlmöglichkeiten Sehr oft ist die sinnvollste Auswahl nicht eine Entweder-oderEntscheidung, sondern eine Sowohl-als-auch-Lösung. Alternativen in diesem Sinne bedeuten, Wahlmöglichkeiten zu haben. Relativ neu ist die Kombination verschiedener Techniken innerhalb eines einzigen Sektors wie zum Beispiel der Raumheizung oder der Warmwasseraufbereitung. Heizsysteme, die auf neuen Energietechnologien basieren, werden laufend verbessert. (Beratung OÖ. Energiesparverband, Tel: 0800-205 206) Viele Energiespartipps und alle Förderinformationen unter www.energiesparverband.at

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Foto: Ronald Posch

WIR STÄRKEN FAMILIEN! In mehr als 100 Einrichtungen in Oberösterreich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da! In unseren Spielgruppen, Krabbelstuben und Kindergärten fühlen sich Ihre Kinder rundum wohl. Tagesmütter und -väter sowie Babysitter kümmern sich liebevoll um Ihren Nachwuchs zuhause oder im Unternehmen. Und weil uns Familien und Kinder so wichtig sind, setzen wir hohe Standards. Darum haben wir unsere Familienbundakademie aufgebaut, wo wir Tageseltern, Spielgruppenleiter/innen und Eltern ausund weiterbilden. Eine harmonische Familie gibt uns Halt und Geborgenheit. Gelegentlich jedoch stellt sie uns vor große Herausforderungen. Unsere Familienberater/innen stehen Ihnen gerne mit Rat zur Seite. Strahlende Kinderaugen und glückliche Familien sind unsere größte Motivation. 204

Wir sind stolz darauf, jährlich über 350.000 Eltern und Kinder bei unseren Veranstaltungen, wie dem Familienbund-Ritterfest, begrüßen zu dürfen. Das gelingt uns nur mit Hilfe unserer rund 300 engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Gemeinsam können wir Familien außergewöhnliche Momente schenken. Der OÖ Familienbund setzt sich zudem ein für: eine bessere Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten für die Pension

mehr Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre Kinder selber betreuen möchten oder nicht

automatische Wertanpassung der Familienbeihilfe

LAbg. Mag. Thomas Stelzer Landesobmann OÖ Familienbund

www.ooe.familienbund.at


Alternative Energie Ă–ko-Energie


Alternative Energie - Ökoenergie Die Sonne heizt die ganze Erde, warum also nicht auch das Haus? Sonnenenergie Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Sonne immer nur einen gewissen Teil der Erde anstrahlt. Aber sogar im Winter kann die Sonne das Haus mitheizen, vorausgesetzt man läßt sie. Die Sonnenenergie kann sowohl aktiv als auch passiv genutzt werden, außerdem gibt es Systeme, die eine Kombination von aktiver und passiver Nutzung darstellen.

Wer sich nicht für die ausschließliche Verwendung von Holz als Brennstoff entscheiden kann, aber auf das Raumklima das durch das Verbrennen der Holzscheite entsteht nicht verzichten will, der wählt einen der verschiedenen hervorragenden fertigen Kaminöfen.

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Passive Solarheizung Man nützt die Sonne mit der Ausrichtung auf ihre Einstrahlung. Das führt zu einer verbesserten Energiebilanz, und zwar zu allen Tages- und Jahreszeiten. Heizen mit der Sonne heißt also, zunächst einmal mit ihr bauen. Der Weg zur passiven Nutzung der Sonnenenergie verläuft über aktive Schritte in der Architektur. Wer also in den Genuß der umweltfreundlichsten Gratisenergie kommen will, sollte schon bei der Planung an die folgenden grundsätzlichen Maßnahmen denken: • Orientierung der Räume nach Himmelsrichtungen. Überlegen Sie sich, wie lange und zu welchen Tageszeiten die jeweiligen


ÖKOENERGIE

Räume benutzt werden. Wohn- und hauptsächlich Aufenthaltsräume, vor allem auch Kinderzimmer, gehören daher südseitig ausgerichtet. Für Kinder, die schon zur Schule gehen und den ganzen Vormittag in der Schule sind, kommt auch eine Südwest- bis Westlage in Frage. Schlafräume werden wegen der Morgensonne oft ostwärts ausgerichtet, Küchen mit Frühstücksnischen meist südöstlich. • Passive Solararchitektur hat eine Ausprägung in den Wintergärten, die als "bewohnbare Solarheizkörper" angesehen werden können. Manchmal umfassen sie ganze Hausteile. Selbst wenn ein Wintergarten in der ersten Hausplanung nicht tragbar sein sollte, kann schon an eine spätere Zubaumöglichkeit gedacht werden. Auf die richtige Dimensionierung achten! Aktive Solarnutzung Aktive Solarnutzung bedeutet die Anwendung technischer Mittel zur Umwandlung und zum Weitertransport der Sonnenenergie.

Am häufigsten kommen Flachkollektoren zum Einsatz. Diese bestehen im wesentlichen aus einer Glas-Abdeckung (am besten eisenarmes Sicherheits-Solarglas), dem Absorber aus hochwertigem Material mit bestmöglicher Wärmeleitfähigkeit (Kupfer oder Aluminium) und meistens mit hochselektiver Beschichtung. Weiters sorgt auch die Wärmedämmung im witterungsbeständigen Gehäuse (Edelstahl oder Aluminium) für die Reduzierung der Temperaturverluste. Im Absorber ist auch das Flüssigkeits-System integriert. Die Einfachheit der Solartechnik ist bestechend. Sobald die Temperatur in den Kollektoren um einen bestimmten Wert höher ist als im unteren Teil des Solarspeichers, wird über die

ÖKOENERGIE

Sonnenkollektoren In Oberösterreich sind Sonnenkollektoren schon seit mehr als 20 Jahren erfolgreich am Markt. Oberösterreich liegt an der Spitze aller Bundesländer und ist sogar führend in Europa, was die installierte Kollektorfläche pro Einwohner anbelangt. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Kollektoren, die je nach Anwendungsbereich ihre Vorzüge haben, nämlich: Absorbermatten für Freibad-Beckenerwärmung, Flachkollektoren vorwiegend für Warmwasserbereitung und teilsolare Raumheizung, sowie Vakuumröhren, die ebenfalls für diese Bereiche, im Besonderen aber für noch höheres Temperatur-Niveau (Prozeßwärme, etc.) eingesetzt werden können.

Betonfußboden, das klingt nach grauer Langeweile. Doch die Zeiten sind vorbei, denn jetzt kommt Farbe ins Spiel. Mit speziellen Schablonen und Farbpigmenten lassen sich Betonflächen schnell und einfach individuell gestalten.

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HEIZEN

Solar-Regelung die Umwälzpumpe eingeschaltet. Dadurch wird die in den Kollektoren erhitzte, frostgeschützte Wärmeträgerflüssigkeit in den Wärmetauscher, der sich im Speicher befindet, transportiert, gibt dort die Wärme an das Brauchwasser im Speicher ab und fließt abgekühlt zurück in die Kollektoren. Dieser Kreislauf wird erst unterbrochen, wenn die Temperatur im Wärmespeicher gleich jener der Wärmeträgerflüssigkeit ist. Im Vergleich zum Energieertrag ist der Stromverbrauch für die Umwälzpumpe bedeutungslos. Die wichtigsten Komponenten einer Solaranlage sind also ein leistungsfähiger Langzeitkollektor, die Umwälzpumpe mit den Sicherheits Einrichtungen, die Regelung und der Solarspeicher samt der Wärmedämmung. Im Sommerhalbjahr sind bei der Warmwasserbereitung Deckungsgrade mit mehr als 90 % gegeben. Richtig dimensionierte und fachgerecht montierte Anlagen überbrücken mehrere Schlechtwettertage. Die Lebenserwartung der Solarkomponenten beträgt bei Verwendung hochwertiger Werkstoffe mehrere Jahrzehnte. Nur typgeprüfte Kollektoren kaufen.

Die Feuerbeschau kommt! Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung feuerpolizeilich überprüft wird, stellt eine Kommission fest, ob > sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird, > Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht, > Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang), so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht, > sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben, > eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind. Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum ange208


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gebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten. Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes vor der Überprüfung selbst verbessern oder verbessern lassen können! Rauchfänge Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen Sie offene Anschluss-Stellen durch Vermauern oder Blechkapseln DICHT. Feuerstätten (Öfen, Herde) Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (zB Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahr209


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losen Beseitigung in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt, sorgen Sie bitte für eine fachgerechte Reparatur. Elektroheizgeräte von Brennbarem freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen oder montieren. Blitzschutzanlagen Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle aufbewahren! Fernsehantennen am Dach Ihres Gebäudes sind zu erden. Tragbare Feuerlöscher In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest alle 2 Jahre von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut. Feuergefährliche Flüssigkeiten Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, ihre Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Motorrasenmäher – mit Treibstoff im Tank – nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten sind in eigenen Lagerräumen (Öllagerraum) aufzubewahren. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Brandschutz? Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer

0732 / 7617 – 350 gerne zur Verfügung.

Brände vermeiden – schützt Ihr Leben und Ihre Gesundheit! 210


BRANDVERHÜTUNG

RAUCHWARNMELDER Akustische Rauchwarnmelder für den Wohnbereich sind für Neubauten vorgeschrieben Nutzen: • Alarmierung anwesender Personen • Erkennung auch von Schwelbränden • Personen- und Sachwertschutz Wirkungsweise: • neue Geräte arbeiten mit dem photoelektrischen Prinzip (keine radioaktiven Stoffe!) • bei Alarm wird ein akustischer Signalgeber im Melder aktiviert • Batteriebetrieb möglich • mehrere Melder können mittels Leitungen oder Funk vernetzt werden, so dass bei Alarm mehrere Signalgeber aktiviert werden • Externe Spannungsversorgung bei einigen Produkten möglich oder direkter 220 V-Anschluss. Bei vernetzten Systemen Preisvergleich mit VdS- bzw. VWA-zugelassenen Brandmeldeanlagen durchführen. Montagehinweise: • Rauchmelder immer in Deckennähe montieren (Montageanleitung des Herstellers beachten) • Störquellen ausweichen (nicht über Kochstellen, ...) • elektrische oder elektronische Geräte (Funktelefon, Funkspielzeug, Leuchtstoffleuchte) können eventuell Fehlauslösungen hervorrufen. Anwendungsbereiche: Je nach Schutzziel • Überwachung von Aufenthalts- besonders Schlafräumen und Fluchtwegen • Beste Schutzwirkung wird erreicht, wenn alle Räume – ausgenommen Nassräume (Bad, kleine Küchen) – überwacht werden

BVS BRANDVERHÜTUNGSSTELLE FÜR OBERÖSTERREICH REG. GENOSSENSCHAFT M.B.H.

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ERSETZT NICHT EIN ZUGELASSENES BRANDMELDESYSTEM! Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangszentrale der Feuerwehr ist grundsätzlich nicht erlaubt.

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Brandverhütung beim Heizen

Auch ausgekühlte Asche sollte nur in nichtbrennbaren Behältern mit Deckel entsorgt werden.

So wenig während der kalten Jahreszeit auf das Heizen verzichtet werden kann, so gefährlich ist es mitunter auch, im eigenen Heim für die wohltuende und notwendige Wärme zu sorgen. Alleine in Oberösterreich werden jedes Jahr rund 200 Brände durch Heizgeräte unterschiedlichster Art ausgelöst. Damit ist beinahe ein Drittel sämtlicher Haus- und Wohnungsbrände auf mangelnde Vorsicht oder falsche Vorgehensweisen beim Heizen zurückzuführen. Dass sich die Zahl der Toten und die Höhe der dabei vernichteten Sachwerte einigermaßen in Grenzen hält, ist auf eine Reihe gesetzlicher Regelungen zurückzuführen. So müssen zum Beispiel laut OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz alle Feuerungsanlagen vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme vom Rauchfangkehrer hinsichtlich ihrer Brand- und Betriebssicherheit überprüft werden. Gesetze und Verordnungen alleine können das Ausbrechen von Brandkatastrophen jedoch nicht verhindern. Deshalb nun die wichtigsten Sicherheitshinweise für das Vermeiden von Bränden: Generell In der Nähe von Feuerstätten nichts Brennbares aufbewahren (z. B. Farben, Lacke, Verdünnungsmittel, Benzin, Öle, Spiritus, Petroleum, getränkte Lappen, Verpackungsmaterial, Altpapier, Kunststoffe, Textiles usw.). Heizanlagen, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden (Öfen und Herde samt Zusatzeinrichtung wie Rauchrohre), müssen regelmäßig gereinigt werden. Mit Feuerstätten direkt beheizte Räume stets ausgiebig lüften. Heizräume Brandschutztüren geschlossen halten. In Heizräumen keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase lagern (Benzinkanister, Motorrasenmäher mit Treibstoffresten im Tank, Gasbehälter usw.). Öfen / Herde Anheizen – und besonders das "Nachheizen" – mit brennbaren Flüssigkeiten ist "selbstmörderisch" – Stichflammen und Explosionen sind die Folge. Asche und glühende Rückstände nur in nichtbrennbaren Behältern (Blechkübel mit Deckel) aufbewahren. Leere Waschpulverschachteln u. ä. sind ungeeignet!

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BRANDVERHÜTUNG

Vor Feuer- und Aschentüren sollten ausschließlich nichtbrennbare Fußbodenbeläge verwendet werden – andernfalls unbedingt Vorlagebleche verwenden. Rauchrohre Ofenrohre auf einwandfreien Zustand (Durchrostung, Risse etc.) überprüfen. Bei Rohrknien treten oft Temperaturen von über 300 Grad Celsius auf. Einrichtungsgegenstände, Tapeten oder zum Trocknen aufgehängte Wäsche können dadurch in Brand geraten. Abstände beachten! Kachelöfen Beim Anheizen die Ofentür erst schließen, wenn das Holz zu einem niedrigen Glutstock herabgebrannt ist. Schließt man die Tür zu früh, bilden sich brennbare Gase, die explodieren können! Offene Kamine Funken können meterweit fliegen und daher Kleidung, Polstermöbel, Bodenbeläge, Vorhänge, Papier usw. auch in größerer Entfernung entzünden. Daher stets Funkengitter verwenden und das Kaminfeuer beaufsichtigen. Heizlüfter / Heizstrahler Immer auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien achten. Heizgeräte niemals abdecken oder als Ablagefläche verwenden (besonders gefährlich bei automatisch einschaltenden Geräten). Gasheizgeräte (ohne Rauchfanganschluss) Bei jedem Flaschenwechsel die Anschlussstelle mit Seifenlösung (nicht mit dem Feuerzeug) auf Dichtheit überprüfen (gesetzlich vorgeschrieben). Nähere Auskünfte zum Thema Brand- und Blitzschutz können kostenlos bei der BVS-Brandverhütungsstelle für Oberösterreich, 4017 Linz, Petzoldstraße 45, Postfach 27 eingeholt werden. BVS-BRANDVERHÜTUNGSSTELLE FÜR OBERÖSTERREICH REG. GENOSSENSCHAFT M.B.H. 4017 LINZ, PETZOLDSTRAßE 45, POSTFACH 27 TELEFON 0732 / 7617 – 250, FAX 0732 / 7617 – 29

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4320 PERG/OÖ • Weinzierl-Süd 3 • AUSTRIA Tel.+ 43/7262/57321-0 • Fax + 43/7262/57321-10

Krückl Baugesellschaft m.b.H. & Co KG, 4320 Perg, Naarner Straße 34 Tel.: 07262 / 522 46-0, Fax 07262 / 522 45-19, office@krueckl.at 214


Heizen mit Holz


Heizen mit Holz Holz ist eine rasch erneuerbare Energiequelle Der älteste vom Menschen aktiv genutzte Energieträger ist das Holz. In zunehmendem Maße tritt eine Rückbesinnung auf diesen “Urheizstoff” ein. Die Gründe? • Holz wächst im Wald. Der Wald wächst bei uns. Holz ist also eine heimische, erneuerbare Energiequelle. • Holz kann niemals mehr Schadstoffe bei der Verbrennung freisetzen als der lebende Baum vorher gebunden hat. Moderne Technologien, zum Beispiel auch der Einsatz von Katalysatoren, ermöglichen weitere Schadstoffverringerungen und äußerste Effizienz. • Holz gibt es als Abfallprodukt in Form von Sägespänen, Hackschnitzeln und dergleichen. Dieser Abfall aus der Forstwirtschaft und der holzverarbeitenden Industrie wird immer entstehen und die Energiegewinnung aus Abfällen stellt eine ökologisch denkbar günstige Alternative dar. Von der Industrie wird dem Trend bereits Rechnung getragen, indem Holzbriketts angeboten werden. • Holz ergibt bei vollständiger Verbrennung nur ein Prozent Asche. Kachelofen: ist die in Österreich beliebteste und am weitesten verbreitetste Einzelfeuerstätte. Man schätzt, dass in Österreich ca. 500.000 Kachelöfen in Betrieb sind. Die besondere Eigenschaft des Kachelofens ist die ein- bis zweimalige Brennstoffauflage (Brenndauer jeweils ca. 1-2 Std.) innerhalb von 24 Stunden (bei Tiefsttemperaturen). Die dabei gewonnene Wärme wird überwiegend durch Strahlungswärme in den Raum abgegeben. Das heißt, die Oberflächen in den Räumen (und nicht so sehr die Luft) werden erwärmt. Dies erzeugt ein unvergleichbares Raumklima. Durch die milde Strahlungswärme kann die Raumtemperatur um bis zu 3 Grad gegenüber Radiatorenheizungen abgesenkt werden. Trotzdem fühlt sich der Bewohner angenehm wohl. 216


HEIZEN MIT HOLZ

Heizen mit Holzpellets Holzpellets sind ein umweltfreundlicher Brennstoff. Allein in Oberösterreich sind bereits rund 23.500 Holzpellets-Heizanlagen in Betrieb. Die Anlagen sind sowohl für den Neubau als auch bei einer Modernisierung der Heizung geeignet. Die Pelletsanlieferung erfolgt komfortabel, eine Platz sparende Lagerung des Brennstoffs ist möglich. Was sind Holzpellets? Holzpellets sind Presslinge aus trockenem, naturbelassenem Restholz (z.B. Säge- und Hobelspäne) mit einem Durchmesser von 6 bis 8 mm und einer Länge von 10 bis 30 mm. Sie werden ohne Beigabe von chemischem Bindemittel unter hohem Druck gepresst und haben einen sehr niedrigen Wassergehalt.

Ein Vergleich aller zum 1.11.2013 veröffentlichten Typenprüfberichte nach EN303-5, bezogen auf den Kesselwirkungsgrad, beweist:

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Der Heizwert von 2 kg Pellets entspricht ca. jenem von 1 Liter Öl. 1 m³ Pellets hat ein Gewicht von 650 kg. Die Herstellung von Holzpellets ist in der ÖNORM M 7135 geregelt. Pelletsanlieferung und Lagerung Holzpellets sind beim Hersteller oder dem Brennstoffhandel erhältlich. Die Zustellung erfolgt vorwiegend mit Tankwagen ähnlich der Heizöllieferung. Die Pellets werden direkt in den Lagerraum eingeblasen und die Abluft abgesaugt. Die Tankwagen verfügen in der Regel über einen Pumpschlauch mit max. 30 m Länge. Der Pellets-Lagerraum (bzw. die Befüllkupplungen) sollte daher maximal 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt vom Gebäude ab, sollte jedoch so groß gewählt werden, dass eine Jahresbrennstoffmenge (= ca. 3.000 bis 5.000 kg für ein Einfamilienhaus) eingelagert werden kann. Als Faustregel gilt: pro 1 kW Heizlast = 0,9 m³ Lagerraum (inkl. Leerraum). Die Wände und die Geschoßdecke des Pellets-Lagerraumes und des Heizraumes müssen der Brandwiderstandsklasse F 90 entsprechen. Wie auch bei anderen Heizsystemen ist die Heizraumtür und die Tür des Lagerraumes als Brandschutztür (mind. T 30) auszuführen. Für Biomasse-Heizanlagen gelten lt. Oö. HaBV 2005 (Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung) vereinfachte Bestimmungen hinsichtlich Aufstellung und Lagerung. Die Pelletsheizung - Anlagensysteme und Komponenten: • Anlage mit Schnecke: Diese sehr häufige Variante ermöglicht eine gute Raumaustragung und stellt eine einfache und kostengünstige Lösung dar. Voraussetzung ist, dass sich Lagerraum und Heizraum unmittelbar nebeneinander befinden. • Anlage mit Vakuumsaugsystem: Ermöglicht flexible Lösungen (Heizraum befindet sich nicht unmittelbar neben dem Lagerraum) bei maximaler Schlauchlänge von 20 m und maximaler Steighöhe von 6 m. • Pelletslagerung im Tank: Die Pelletslagerung ist auch in einem Gewebe- oder Stahl218


HEIZEN MIT HOLZ

blechtank möglich, der in einem Kellerraum oder im Freien aufgestellt werden kann. Als Faustregel können 0,6 m³ Tankinhalt pro kW Heizlast gerechnet werden. Die Tanks sind in Größen bis 11 m³ erhältlich. Ist kein entsprechender Kellerraum vorhanden, gibt es auch die Möglichkeit, einen Erdtank, der unterirdisch außerhalb des Gebäudes eingegraben wird, einzusetzen. Eine andere Möglichkeit der Pelletslagerung (für Heizanlagen bis max. 50 kW und max. 15 m³ Pellets) ist die Aufstellung eines eigenen Lagerbehälters im Freien (z.B. Heizzentrale, Container). Dort kann auch die gesamte Heizanlage untergebracht werden. • Anlage mit integriertem Solarschichtspeicher: Bei Anlagen, die mit einem Solarspeicher kombiniert sind, erwärmt der Brenner direkt den oberen Teil des Speichers. Der Gesamtwirkungsgrad der Biomasse- und Solaranlage wird erhöht.

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• Kompaktanlage mit Vorratsbehälter: Neben dem Heizkessel befindet sich ein Vorratsbehälter mit einem Fassungsvermögen von etwa 1 m³ (ca. 650 kg). Der Vorratsbehälter muss manuell ein- bis zweimal monatlich befüllt werden. • Einzelöfen: Vor allem in Passiv- und Niedrigstenergiehäusern werden Pelletsöfen im kleinen Leistungsbereich eingesetzt. Der Brenner wird aus einem Vorratsbehälter automatisch beschickt. Die Öfen sind auch mit Wassertasche erhältlich und funktionieren wie eine klassische Zentralheizung. • Asche: Anlagen mit automatischer Reinigung und Aschenkomprimierung sind erhältlich. Eine Aschenentleerung ist in der Regel nur alle 6 Wochen erforderlich, die reine Holzasche kann kompostiert werden. Wenn Sie mehr wissen wollen ... • Der OÖ Energiesparverband ist eine Einrichtung des Landes Oberösterreich und die Anlaufstelle für produktunabhängige Energieberatung. 219


HEIZEN MIT HOLZ

• Im Rahmen einer Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband erhalten Haushalte, Betriebe und Gemeinden wertvolle Informationen und Tipps rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovative Technologien. • Die produktunabhängige Energieberatung ist für Haushalte kostenlos und kann unter 0800-205-206 angefordert werden, Betriebe unter 0732-7720-14381 (25% Kostenbeitrag). Kessel

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Heizen mit Erdgas Die meisten Haushalte in Österreich heizen mit Erdgas, denn Erdgas oder auch Biogas ist sauber, bequem, kostengünstig und sicher.

Erdgas kommt ohne Lärmoder Geruchsbelästigung sowie ohne Verkehrsbehinderung ins Haus und ist jederzeit auf Knopfdruck verfügbar.

Auch in Oberösterreich setzen zahlreiche Kunden auf die Vorteile dieses natürlichen Energieträgers. Erdgas ist vielseitig einsetzbar und verfügt über zahlreiche Vorteile: Komfort- und Platzgewinn Wer sich für Erdgas entscheidet, wählt eine sorgenfreie Energieversorgung. Erdgasgeräte sind komfortabel zu bedienen, äußerst platzsparend und können sowohl an der Wand angebracht, am Boden stehend oder in Möbel eingebaut werden. Da bei Erdgas – im Gegensatz zu Pellets- und Ölheizungen – keine Brennstofflagerung notwendig ist, wird zusätzlich an Platz gewonnen. Erdgas kommt ohne Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie ohne Verkehrsbehinderung ins Haus und ist jederzeit auf Knopfdruck verfügbar.

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Zukunftssicherheit Erdgas ist ein Energieträger der Zukunft, von dem noch viele Generationen profitieren werden. Allein die Erdgasproduktion aus den ergiebigen Erdgasfeldern in Oberösterreich ist größer, als der Verbrauch der versorgten Haushalte und Gewerbebetriebe des ganzen Bundeslandes. Umweltschonung Erdgas ist ein umweltfreundliches Produkt. Die Emissionen sind äußerst gering und alle Erdgasgeräte sind optimal auf die Kundenbedürfnisse anzupassen. Die Energiesparprofis und die Experten des Ingenieurbüros unterstützen Sie besonders bei der effizienten und ressourcenschonenden Erdgasnutzung. 221


HEIZEN MIT GAS

Kostenvorteile Der direkte Vergleich zeigt, dass die Gesamtkosten einer Erdgasheizanlage – dabei werden auch die Anschaffungskosten der Heizanlage berücksichtigt – wesentlich geringer als bei vergleichbaren Energieträgern sind. Die Energiesparprofis Ihres heimischen Erdgasversorgers sichern sparsamen Verbrauch, niedrige Kosten, höchsten Komfort und beste Energieberatung.

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RAG.AUSTRIA.ENERGIE Erdgas - umweltfreundlich und sicher Erdgas wird seit Jahrzehnten für umweltfreundliche Wärme genutzt und ist das Rückgrat der heimischen Energieversorgung. Dank ausreichender Reserven ist die verlässliche Versorgung mit Erdgas auch für die kommenden Generationen gesichert. Oberösterreich ver fügt über große Erdgas-Vorkommen und die größten Erdgasspeicher Österreichs. Erdgasspeicherland Oberösterreich Oberösterreich ist in der glücklichen Lage, einzigartige geologische Voraussetzungen für Erdgasspeicher zu haben. Die RAG sucht und fördert Erdöl und Erdgas in OÖ und ist einer der führenden Erdgaspeicherbetreiber Europas mit mittlerweile rund 5 Milliarden Kubikmeter Speichervolumen, was mehr als der Hälfte des österreichischen Jahresverbrauchs entspricht. RAG - Exploration. Produktion. Speicher Die RAG sichert als ältestes österreichisches Explorations- und Produktionsunternehmen, sowie als Speicherbetreiber seit über 75 Jahren die Versorgung mit Erdgas für Österreich und Mitteleuropa.

Viele gute Gründe sprechen für Erdgas: Erdgas ist der ideale Partner der erneuerbaren Energien Wind und Sonne lassen sich nicht speichern. Erdgas dagegen schon. So kann Erdgas die Schwankungen ausgleichen, denen die erneuerbaren Energien unterliegen. Das gilt für den privaten Haushalt, wo Erdgas das Wasser wärmt, wenn die Sonne nicht scheint. Und das gilt für die allgemeine Stromversorgung. Denn die stark schwankende Einspeicherung der erneuerbaren Energien verlangt ergänzende Energieträger, die schnell und flexibel auf den jeweiligen Bedar f reagieren können. Kurz gesagt: Erdgas ist der Wegbereiter für ein Zeitalter der erneuerbaren Energien – es ist ihr natürlicher Partner. Erdgas ist klimafreundlich Unter allen traditionellen Energieträgern hat Erdgas die beste Klimabilanz. Zudem ist es praktisch staubfrei. Erdgas leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Mit dem Transport durch in der 224


Landschaft nicht sichtbare und sichere Pipelines reduziert sich wesentlich die Umweltbelastung verglichen mit anderen Energieträgern. Darüber hinaus ist Erdgas in großer Menge weltweit vorhanden und wird langfristig auch synthetisch aus Wind- und Sonnenenergie erzeugbar sein. Erdgas ist hocheffizient und wirtschaftlich Moderne Erdgas-Brennwertgeräte im Haushalt ver fügen über Wirkungsgrade von bis zu 98 %. Doch ebenso überzeugend ist Erdgas bei der Stromerzeugung. Kombinierte Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke zählen zu den effizientesten konventionellen Kraftwerken. Verbunden mit einer Kraft-Wärme-Kopplung erzielen sie Wirkungsgrade über 90 %. Erdgas ist sicher Von der Erschließung der Erdgasvorkommen über Transport und Speicherung bis hin zum Einsatz in der Wärme- und Stromerzeugung: Das Sicherheitsniveau bei Erdgas ist vorbildlich hoch. Erdgas schafft Versorgungssicherheit Erdgas leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in Österreich und Europa, einerseits durch heimische Eigenproduktion und andererseits durch langjährige verlässliche Produktionspartner in ganz Europa. Österreich ver fügt über ein sehr gut ausgebautes Leitungsnetz und ist aufgrund seiner geografischen Lage an alle großen Pipelines in Europa angebunden.

Ist es verrüc kt, Wind und Sonne in Erdgas zu verwandeln?

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So macht man Sonnen- und Windkraft speicherbar. Um die Schwankungen in der Produktion von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen, wird überschüssige Energie in Wasserstoff oder Methan umgewandelt und ins Erdgasnetz eingespeist. So macht Erdgas den Strom, der sonst verloren wäre, speicherbar und transportabel – und hilft gleichzeitig, den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie voranzutreiben. Mehr Informationen auf www.unser-erdgas.com

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Erdgas Sicher versorgt – heute und in Zukunft Ob zum Heizen, Kochen oder zur Warmwasserbereitung – mit Erdgas liegen Sie richtig. Erdgas ist komfortabel, günstig in der Anschaffung und sparsam im Betrieb. Das Naturprodukt Erdgas kommt unsichtbar zu Ihnen nach Hause und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Erdgas wird umweltfreundlich und sicher durch das rund 5.200 km lange, unterirdische Leitungsnetz der OÖ. Ferngas Netz GmbH (ab 1. 3. 2015 Netz OÖ GmbH) zu Ihnen nach Hause transportiert – ohne Lärm, Schmutz und Verkehrsbelastung. Mit Erdgas gibt es keinen Ruß, keinen Feinstaub und insgesamt bis zu 98 Prozent weniger Schadstoffe. Es steht Ihnen auf Knopfdruck zur Verfügung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Höchste Versorgungssicherheit Erdgas wird seit Jahrzehnten für umweltfreundliche Wärme genutzt und ist das Rückgrat der heimischen Energieversorgung. Dank ausreichender Reserven ist die verlässliche Versorgung mit Erdgas auch für die kommenden Generationen gesichert. Oberösterreich ver fügt über große Erdgas-Vorkommen und die größten Erdgasspeicher Österreichs und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die RAG, einer der führenden Erdgasspeicherbetreiber Europas sucht und fördert Erdgas und Erdöl in Oberösterreich. In den vergangenen Jahren hat die RAG mehr als 1 Milliarde Euro in Oberösterreich und Salzburg investiert, dies sichert die Versorgung mit Erdgas ab und schafft dauerhaft Arbeitsplätze. Erdgasspeicherland Oberösterreich Oberösterreich ist in der glücklichen Lage, einzigartige geologische Voraussetzungen für Erdgasspeicher zu haben. Das bringt nicht nur Versorgungssicherheit für Oberösterreich, sondern auch viele dauerhafte Arbeitsplätze. Seit Jahrzehnten ist die Versorgung mit Erdgas rund um die Uhr und ganzjährig gesichert. Spezialist für die Lieferung des Naturprodukts sind die Energiesparprofis der Energie AG Power Solution, dem führenden Erdgasversorger in Oberösterreich. Erdgas + Solar: gut für Ihre Geldbörse und die Umwelt Modernste und sparsame Erdgas-Brennwerttechnik im Keller und eine Solaranlage auf dem Dach – die ideale Kombination für ein behagliches Zuhause. Die Solaranlage nutzt die kostenlose Sonnenenergie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Und wenn die Sonne nicht scheint, liefert Erdgas die benötigte Energie für wohlige Wärme – auf Knopfdruck. Für die ideale Heizungskombination aus ERDGAS + SOLAR gibt es eine Förderung der Energie AG Power Solutions und dem Land Oberösterreich. Damit ist eine moderne Erdgasheizung nicht nur besonders effizient, sondern auch unschlagbar günstig in der Anschaffung. Mit dem Naturprodukt Erdgas und den hoch effizienten Erdgas-Brennwertgeräten bleibt der Umwelt eine Menge Schmutz erspart. Erdgas verursacht keinen Ruß, keinen Feinstaub und bis zu 98 Prozent weniger Schadstoffe. 226


Erdgas-Speicher wie jener in Puchkirchen (OÖ) sichern die Versorgung. Foto: RAG

In der Forschungsanlage in Haid wird aus Sonnenstrom gewonnener Wasserstoff in das Erdgasleitungsnetz eingespeist. Foto: Energie AG

Weiterer Ausbau der Erdgas-Infrastruktur. Das leistungsfähige Erdgasnetz gewährleistet die Nutzung von Erdgas auf Knopfdruck. Foto: Energie AG

Erdgas – sparsame, saubere und universell einsetzbare Energie Foto: Energie AG

Unsichtbarer Transport Umweltfreundlich ist auch der Transport. Erdgas wird sicher und unsichtbar durch das rund 5.200 Kilometer lange unterirdische Leitungsnetz der OÖ. Ferngas Netz GmbH zu den mehr als 65.000 Kunden nach Hause geliefert. Erfolgreich mit heimischem Erdgas Der preiswerte, schadstoffarme und vor allem zukunftssichere Energieträger Erdgas zeichnet sich durch seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten aus. Damit leistet Erdgas einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und sorgt gleichzeitig für mehr Lebensqualität – durch höchste Energieeffizienz und niedrigste Emissionen. Sonnenstrom im Erdgasnetz Der Anteil von erneuerbarer Energie wird immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die regenerative Stromerzeugung ist aber großen Schwankungen unterwor fen. Bei gutem Wind und viel Sonne wird mehr Strom als benötigt produziert. Bei wenig Sonnenschein und geringem Wind wird zu wenig produziert. Wenn der überschüssige Strom gespeichert wird, kann er bei Verbrauchsspitzen abgerufen werden. Das Erdgasnetz ist eine derartige „Batterie“ der Superlative. In Haid wurde von der OÖ. Ferngas Netz GmbH und Fronius International GmbH ein Pilotprojekt für eine derartige „Batterie“ gestartet. Der aus umweltfreundlichem Sonnenstrom gewonnene Wasserstoff wird in das Erdgasnetz eingespeist und somit dem natürlichen Erdgas beigemischt. Das Erdgas-Wasserstoff-Gemisch kann zum Heizen, Kochen und zum Betanken von erdgasbetriebenen Fahrzeugen verwendet werden. Der erzeugte Wasserstoff wird dadurch bei Bedar f genutzt. Das flächendeckend bereits vorhandene, unterirdische Erdgas-Leitungsnetz bietet die notwendige Transport- und Speichermöglichkeit für die erneuerbaren Energien. Die bestehende Gas-Infrastruktur kann so wie sie ist ohne Investitionen genutzt werden. 227


Das sichere Haus Schutzraumbau bringt Sicherheit Für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser ist laut der derzeitgen Gesetzeslage der Einbau eines Schutzraumes nicht vorgeschrieben. Anders ist dies bei größeren Wohnbauten (mehr als 3 Wohnungen), Betriebsbauten oder öffentlichen Gebäuden. Dort müssen bei Neubauten Schutzräume verpflichtend eingebaut werden. Der OÖ. Zivilschutzverband empfiehlt auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Errichtung von Schutzräumen. Erstens sind die Kosten bei weitem nicht so hoch wie oftmals angenommen wird, und zweitens schützt ein Grundschutzraum gegen viele Gefahren. Kernkraftwerksunfälle sind leider auch in Zukunft nicht auszuschließen. Wenn diese in Grenznähe passieren, kann das einen Aufenthalt in einem geschützten Raum erfordern. Unfälle mit Kernwaffen, Chemiekatastrophen, nationale Konflikte sind ebenso denkbar. Jugoslawien war in der Vergangenheit ein trauriges Beispiel dafür. Natürlich wäre es die beste Lösung, nationale Konflikte und technische Katastrophen zu verhindern. Wenn wir realistisch bleiben, müssen wir eingestehen, dass uns dies auch in Zukunft nicht immer gelingen wird. Schutzräume können die daraus resultierenden Gefahren abwehren oder zumindest entscheidend verringern. Herr Ing. Franz Steurer vom OÖ. Zivilschutzverband betont, dass die Errichtung eines Schutzraumes während des Neubaues wesentlich günstiger ist, als ein nachträglicher Einbau im oder außerhalb des Wohngebäudes. In den letzten Jahren wurden Teilschutzsysteme zur Abwehr von technischen Katastrophen entwikkelt. Hier handelt es sich in erster Linie um Luftfilteranlagen, die in bestehenden Häusern (Keller oder Wohnungen) Anwendung finden. Ihr Schutz ist für Reaktorunfälle und Chemiekatastrophen sicher ausreichend und billiger als ein Schutzraum. Trümmerschutz bietet jedoch nur der Schutzraum. Die Abschirmwirkung gegen radioaktive Strahlung ist beim Schutzraum ebenfalls besser. Nähere kostenlose Auskünfte und Beratungen erteilt der OÖ. Zivilschutzverband, 4020 Linz, Wiener Straße 6 / III, Telefon: 65 24 36, Fax 66 10 09. 228


ALARMANLAGEN

Was kostet ein Schutzraum? Für ein Einfamilienhaus betragen die Mehrkosten der Rohbaustufe für die Errichtung eines Schutzraumbaues ca. 2.200 bis 2.800 Euro. "Die Kosten für den späteren Ausbau zu einem funktionsfähigen System erfordern in etwa Kosten in derselben Höhe. Dies sind Beträge, die für einen Normalverdiener durchaus erschwinglich sind, vor allem, wenn man sie in Relation zu manchen kurzlebigen Konsumgütern wie Stereoanlagen, Autos und dergleichen setzt, betont Ing. Franz Steurer. Förderungen gibt es für nachträglich eingebaute Schutzräume, und zwar im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes. Kosten für die nachträgliche Errichtung von Schutzräumen im Gebäude können außerdem beim Finanzamt als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

In Seveso (Süditalien) ist nach dem Dioxinunfall ermittelt worden, dass die Bevölkerung keinerlei Schädigungen hätte erleiden müssen, wenn ein Warn- oder Alarmsystem sowie Schutzräume zur Verfügung gestanden wären. Die Bevölkerung hätte sich dann, aufmerksam gemacht durch die Sirenen, in die Schutzräume zurückziehen und dort bis zur Evakuierung durch die Einsatzorgane bleiben können. Dies hätte in manchen Fällen vielleicht nur Stunden gedauert. Es geht also grundsätzlich darum, die ersten Stunden bzw. Tage in geschützter Position (in Kellern bzw. Schutzräumen) verbringen zu können und die Evakuierung bzw. das Unwirksam werden der Schadstoffe abzuwarten. Bei radioaktivem Niederschlag,

Alarmanlagen sorgen für zusätzliche Sicherheit und bieten einen wesentlichen Vorteil: Alleine ihr Vorhandensein bringt Kriminelle oft von ihrem Vorhaben ab. Im Falle eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs sorgen Sensoren und Melder für eine frühzeitige Erkennung.

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ALTBAU

Information - Warnung und Alarmierung im Katastrophenfall Wenn eine Katastrophe eintritt, die sich über mehrere Bezirke oder sogar mehrere Bundesländer erstreckt, spricht man vom Zivilschutzfall. Dafür können ganz unterschiedliche Ursachen wie z.B. Unfälle mit Kernwaffen oder in Atomkraftwerken, aber auch Unfälle in chemischen Betrieben oder Brände in Düngemittellagern und dergleichen in Frage kommen. Es gilt also, sich vor den in der Luft befindlichen und mit dem Wind weitergetragenen Schadstoffen zu schützen. Dazu ist erstens die Kenntnis der Warn und Alarmsignale (stehen in Amtlichen Telefonbüchern für Oberösterreich auf Seite 1 / 4) und zweitens die zur Verfügung stehenden baulichen Schutzanlagen, wie tiefgelegene Kellerräume oder Schutzräume, welche vor den oben erwähnten Schadstoffen Schutz bieten, notwendig.


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welcher nach Atombombenexplosionen oder Kernkraftwerksunfällen entsteht, wären es im Nahbereich (20 bis 30 km) etwa 14 Tage, die man in geschützter Lage verbringen müßte. Daher ist es auch notwendig, an eine Haushalts und Trinkwasserbevorratung zu denken. Nachfolgend ein Bevorratungsvorschlag des Zivilschutzverbandes OÖ. für eine Person und 14 Tage: 2 kg Getreide (Weizen, Roggen, Reis) oder Getreideprodukte (Mehl, Grieß, Teigwaren); 1 kg Honig oder Zucker, 1 kg Öl oder Schmalz; 1 kg Trockenmilch (als Eiweißträger 1 : 10 verdünnt) oder Milchfrischprodukte; 1/2 kg Kartoffelmehl, Pürree, Flocken; 1 kg Fischkonserven oder Fleischkonserven; 1/2 kg Hülsenfrüchte; 1 Kiste Mineralwasser. Außerdem sollten Sie an eine provisorische Kochgelegenheit, eine Hausapotheke, Artikel für Körperpflege, Dokumente, Geld und Wertsachen, warme Bekleidung, feste Schuhe, Wolldecke oder Schlafsack, Kerzen, Zündhölzer, Dosenöffner, Eßbesteck, Geschirr und Batterieradio mit Ersatzbatterien sowie Kleinwerkzeug, Geräte für Selbstbefreiung und Geräte für die Entstehungsbrandbekämpfung denken. Bitte, wenden Sie sich an uns, wenn Sie nähere Informationen über den Lebensmittelvorrat, die Warn- und Alarmsysteme und den Schutzraumbau wünschen. Unsere Adresse: 4020 Linz, Wiener Straße 6, Tel. 0 732 / 65 24 36, Fax 66 10 09. Schutz vor Einbruch Wenn Sie mit viel Mühe und großem persönlichen Einsatz Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim fertiggestellt haben und eingezogen sind, denken Sie auch an die Sicherheit. Verhindern Sie, dass Ihr Besitz von Einbrechern heimgesucht wird. An sinnvollen Sicherheitseinrichtungen zu sparen, hieße am falschen Platz den Sparstift anzusetzen. Denn die Statistik der Kriminalpolizei beweist: zigtausende österreichische Wohnungen und Einfamilienhäuser sind so schlecht gesichert, dass meist sogar Amateureinbrecher mühelos fette Beute machen können. Die Mentalität, eigentlich müßte man mehr für die Sicherheit des Hauses oder der Wohnung unternehmen - aber momentan fehlt das Geld an allen Ecken und Enden und schließlich und endlich wird mir schon nichts passieren, ist fehl am Platze. Wenn man vom Urlaub zurückkommt und vor der aufgebroche230


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nen Wohnungstür steht, ist es meist zu spät. Die Schäden übertreffen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in den meisten Fällen um ein Vielfaches.

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Fette Beute Dass die Zahl der Wohnungseinbrüche ständig zunimmt, verwundert die Spezialisten der Kriminalpolizei nicht. Allzu leicht wird es noch immer dem Einbrecher gemacht, in eine Wohnung oder in ein Haus einzudringen und dort reiche Beute zu machen. Wenn jemand glaubt, mit einem vorstehenden Zylinderschloß seine Wohnung gut genug geschützt zu haben, darf er sich nicht wundern, eines Tages ein ausgeräumtes Heim vorzufinden. Mit einer größeren Beißzange kann jeder Anfänger im kriminellen Gewerbe ein solches Schloß aufbrechen - und für diese Arbeit braucht er höchstens 10 Sekunden. Da merkt selbst die neugierige Nachbarin nichts davon. Dabei bedarf es gar nicht allzu großen Aufwandes, um die Wohnung oder das Haus entsprechend abzusichern. Das Minimum an Sicherheit sind zwei gute Schlösser. Sie sollten von außen keine Angriffsfläche bieten und gegen Aufbohren und Ansägen geschützt sein. Zusätzlich ist es erforderlich, die Schwachstellen

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der Tür entsprechend abzusichern. Bei “billigen” Türen, wie sie in Neubauten verwendet werden, sind dies die Türbänder, bei doppelflügeligen Altbautüren meist der Falz, an dem beide Türen zusammenstoßen. Abhilfe schaffen hier unter anderem auch Riegelschlösser. Optimale Sicherheit bieten natürlich einbruchshemmende Türen, wie sie - einer Ö-Norm entsprechend - von mehreren Herstellern angeboten werden. Alarmanlagen Mit diesen Schutzmaßnahmen - Kosten zwischen 800 und 1.500 Euro ist eine ständig bewohnte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, falls sie sich nicht an einer abgelegenen Stelle des Ganges befindet, bereits relativ gut gesichert. Wer besondere Werte zu schützen hat - Briefmarken, Bildersammlungen, Schmuck, usw. - sollte allerdings noch mehr tun. Der nächste Schritt ist eine elektronische Alarmanlage, die bereits ab etwa 15.000 Euro erhältlich ist. Hier sollte darauf geachtet werden, dass Nachbarn den Alarm hören und die Sirene so installiert ist, dass sie vom Einbrecher nicht in wenigen Sekunden zerstört werden kann. Die Alarmanlage muß allerdings in Relation zur Schützung des Eigentums stehen. Wer wertvollen Besitz hat, wird mit einem "billigen" Gerät, das ein versierter Einbrecher außer Betrieb setzen kann, nicht das Auslangen finden. Bei Einfamilienhäusern sollen auch die Fenster entsprechend gesichert werden. Hier gibt es versperr- und verriegelbare FensterSicherheitsgriffe, für Balkon- und Terrassentüren spezielle Hebetürensicherungen. Bei einem Haus ist es überdies erforderlich, die Kellertür, das Garagentor, Keller- und Dachfenster entsprechend abzusichern. Richtig Versichern Die Bausaison hat längst begonnen. Ganze Familien arbeiten im Schweiße ihres Angesichts an einer schöneren Zukunft im eigenen Heim. Und die bisher in das Bauvorhaben investierten Summen waren bereits beachtlich. Damit nicht durch ein unvorhersehbares Ereignis womöglich die ganze Arbeit vergeblich war, empfiehlt es sich, schon jetzt eine Versicherung abzuschließen. Denn die Annahme, dass ein Schadensfall unwahrscheinlich ist, solange das Haus nicht bewohnt werden kann, ist leider falsch. 232


ALARMANLAGEN

Feuer Ein unfertiges Haus ist für Blitzschlag genauso anfällig wie jedes andere, und die Tafel "Betreten der Baustelle verboten" hat noch selten neugierige Baustellenbesucher davon abgehalten, ihre Zigaretten achtlos in einen Winkel zu werfen, in dem womöglich ölgetränkte Papierfetzen oder Putzlappen deponiert wurden. Die meisten Feuerversicherer bieten speziell für solche Häuser eine eigene Vertragsvariante, die sogenannte Rohbauversicherung, an. Sie ist bei Abschluß einer Feuerversicherung auf zehn Jahre in den Versicherungsschutz inkludiert und bewirkt eine wesentlich günstigere Prämie für die ersten zwölf Monate. Am besten ist, man vereinbart schon zu Beginn der Versicherung, dass die Vertragssumme jährlich entsprechend dem Baukostenindex angehoben wird. So hat man die Gewähr, zu jeder Zeit nach einem Schadensfall vollen Ersatz zu erhalten. Natürlich ist dafür auch eine jährlich geringfügig höhere Prämie zu zahlen. Das sollten einem aber richtige Summen wert sein. Denn nach einem Brand hat man ohnehin schon Unannehmlichkeiten zur Genüge. Da sollte man wenigstens sicher sein können, dass man nicht auch finanziell ganz von vorne anfangen muß.

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Sturmschäden Obwohl sich die Elementarereignisse grundsätzlich nicht vorausberechnen lassen, läßt sich aus der Statistik unschwer lesen: die Intervalle zwischen dem Eintritt von Sturmkatastrophen werden immer kürzer. Schwere Stürme kommen im langjährigen Durchschnitt zweimal jährlich vor. Für Sturmschäden am Eigenheim ist grundsätzlich die Gebäude-Sturmschadenversicherung zuständig. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf alle Baubestandteile. Was ist darunter zu verstehen? Zunächst einmal die Kamine, Rauchfänge, Dacheindeckungen samt den dazugehörigen Verblechungen (Dachrinnen und Abflußrohre), Dachkonstruktionen, Blitzschutzanlagen, Decken und Mauern. Wird das Gebäude nicht industriell oder gewerblich genutzt, so werden im Sinne der Versicherungsbedingungen auch Elektro-, Gas- und Wasserleitungsinstallationen samt dazugehörigen Meßgeräten, Beheizungsanlagen sowie Aufzüge als Baubestandteile angesehen und dafür bei Beschädigung Ersatz geleistet. Hat der Sturm das Dach einmal abgedeckt, so können Regen, 233


Schnee oder Hagel ungehindert in das Haus eindringen. In der Folge treten naturgemäß Schäden an Tapeten, Malereien, Fußböden, Decken- und Wandverkleidungen und Spannteppichen auf. Auch in diesen Fällen leistet die Gebäude-Sturmschadenversicherung Schadenersatz. Nicht gedeckt sind von vornherein Sturmschäden an Antennenanlagen und Verglasungen, ebenso nicht die Kosten für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten, doch können diese auf Grund besonderer Vereinbarungen mitversichert werden. Hat man selbst zur Behebung der Sturmschäden Eigenleistungen erbracht, so werden diese selbstverständlich auch von der Versicherung ersetzt. Auch die Kosten notwendiger Umdeckungsarbeiten übernimmt der Versicherer. Leitungswasser Wenn eine Wasserleitung leck wird, egal ob es sich um Zu- oder Ableitungsrohre handelt, dann vergütet die Gebäude-Leitungswasserschadenversicherung jene Schäden am Haus, die durch ausgetretenes und eingesickertes Wasser entstanden sind. Häßliche, sich rasch ausbreitende Wasserflecken an den Wänden und abbröckelndes Mauerwerk sind nur die ersten Zeichen eines Wasserrohrbruchs. Meist ist es dann nur eine Frage von Minuten, bis die Wohnräume unter Wasser stehen. Dabei kommen nicht selten Verfliesungen, Parkettböden und Tapeten zu Schaden. Die Gebäude-Leitungswasserschadenversicherung kommt auch für diese Kosten auf. Ebenso gedeckt sind auch die Instandsetzungarbeiten an den schadhaften Rohren. Unterversicherung Die hier erwähnten Versicherungssparten sind grundsätzlich Neuwertversicherungen und sollen im Ernstfall die Neuanschaffungen der zerstörten Sachen ohne zusätzliche Eigenleistung ermöglichen. Voraussetzung dafür: Der Versicherungsnehmer ist richtig versichert. Probleme wirft ein Schaden nur dann auf, wenn die Versicherungssumme, die ja vom Kunden selbst bestimmt wird, niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hauses. Denn die Entschädigungen richten sich immer nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert und machen nur dann hundert Prozent des erlittenen Schadens aus, wenn diese beiden Beträge gleich hoch veranschlagt worden sind. 234


VERSICHERN

Genau kalkulieren Gerade Eigenheimbesitzer laufen bei der Festsetzung der Versicherungssumme Gefahr, nur die Kosten des Baumaterials, nicht aber die eigene Arbeitsleistung und die der Familienangehörigen heranzuziehen. Und hat auch ursprünglich die Versicherungssumme gestimmt, so haben vielleicht Anbauten, Umbauten oder Dachausbauten den Wert des Hauses erheblich angehoben. Wurde diesem Umstand aber auch durch eine entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme Rechnung getragen? Wenn nicht, dann stimmt die Versicherungssumme mit dem aktuellen Neubauwert nicht mehr überein, und die Versicherung kann unter Umständen nur einen Teil des Schadens ersetzen. Dazu ist sie durch das Versicherungsvertrags-Gesetz verhalten.

Egal wo und wie Holz Anwendung findet. Nicht umsonst ist dieses Material seit tausenden Jahren aus dem Leben des Menschen nicht wegzudenken.

Die exakte Kalkulation des Neubauwerts ist eine zeitraubende und mit Kosten verbundene Angelegenheit. Am besten ist daher, man bedient sich bei der Berechnung der Versicherungssumme für die Feuer-, Sturmschaden- und Leitungswasserversicherung des offiziellen Kubaturpreises. Er gibt den Wert des Hauses pro Kubikmeter an, wobei allerdings nur eine durchschnittliche Ausstattung der Berechnung zugrunde liegt. Teure Fliesen, Stuckfassaden oder etwa Zentralheizungsanlagen sind in diesem Kubikmeterpreis nicht einkalkuliert. Derzeit liegt dieser pauschalierte Betrag bei ca. 200 €. Für die Grund- und Kellermauern unter Erdniveau beträgt er ca. 100 €, wobei regionale Abweichungen möglich sind. Beide Werte enthalten nicht die Umsatzsteuer.

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Und hier eine kleine Hilfe, wie man die "richtige" Summe ermittelt: Grundfläche mal Höhe der Kellerräume bis Erdniveau, multipliziert mit 100 €, plus Grundfläche mal Gebäudehöhe (berechnet vom Erdniveau bis Oberkante des obersten Geschosses), multipliziert mit 200 €. Zum Gesamtbetrag ist dann noch die Mehrwertsteuer hinzuzuaddieren. Diese Vorgangsweise ist auch alljenen zu empfehlen, die ihr Haus schon seit längerer Zeit bewohnen und die Versicherungssumme seinerzeit auf Grund der alten Rechnungen festgesetzt haben.

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AuĂ&#x;enanlagen


Die Gartenplanung für “intelligente Faule” Gärten entstehen nicht von heute auf morgen. Bis sich ein Garten zu dem entwickelt, was sein Besitzer sich vorstellt, dauert es einige Zeit. Aber gut geplante Gärten beweisen bald, dass vieles leichter ist, als man denkt. „Gärtnern ist das größte Vergnügen des Menschen, es ist die schönste Erfrischung des menschlichen Geistes“. So schrieb der englische Philosoph Francis Bacon im Jahr 1625 – ein Jahr vor seinem Tod. Ist Gärtnern also etwas für die Älteren? Nein. Immer mehr junge Familien entdecken den Garten als die Freizeitbeschäftigung für Groß und Klein. Bei keinem Hobby können Kinder besser mitmachen, als beim Gärtnern. Denn für eine Kinderspielecke ist in jedem Garten Platz, und Mama und Papa können inzwischen dem „grünen Daumen“ frönen. Ein Garten ist eine Oase der Natur und des Menschen! Daher sollte bei der Planung von Gärten immer auch an die Tiere gedacht werden, die uns später einmal die Arbeit im Garten erleichtern werden. Etwa Kröten, die Schnecken fressen, aber unbedingt ein Biotop zum Leben brauchen.

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Oder Kleinreptilien, die ebenfalls eifrig Schädlinge vertilgen, aber sich nur dort zeigen, wo ein Steinhaufen, eine Trockenmauer oder Ähnliches zu finden ist. Naturgärten – ein Paradies für Mensch, Tier & Pflanzen

GARTEN

Naturgärten sind nicht mit Wildnis gleichzusetzen. Im Gegenteil: Eine Blumenwiese mit ihren tausenden Blüten löst die Bewunderung aller aus, die an einem solchen Garten vorübergehen. Oder eine Wildsträucherhecke! Statt monotonen Thujengrüns ist die bunte Vielfalt der heimischen Gehölze angesagt. Mit großem Zusatznutzen: Hunderte Nützlinge fühlen sich in einer ungezwungen wachsenden Hecke wohl und gehen im übrigen Garten auf Jagd nach Schädlingen.

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Unsere heimischen Singvögel sind Stammgäste bei Sanddorn, Schlehe, Vogelbeere oder Felsenbirne. Und sozusagen als Dankeschön werden Obstbäume und Rosen von Blattläusen gesäubert. Es existiert also, das Paradies für Mensch, Tier und Pflanze – eben der „Garten für intelligente Faule“. Ein gutes Fundament Wie ein Haus benötigt auch ein Garten ein Fundament: Wege, Mauern, Sitzplätze, Rasenflächen, Blumenbeete. Aber lassen Sie nicht gleich Beton kommen – den mögen wir „intelligenten“ Gärtner nicht (überall). Das Anlegen eines grünen Paradieses ist leichter, als man denkt, denn ein Grundsatz für das „intelligente Gärtnern“ lautet: „Alles, was im Garten vorhanden ist, wird verwendet“, und die Geländeverhältnisse werden weitgehend hingenommen. Das macht Gärten interessant. Ein bekannter Chefredakteur einer Biogartenzeitschrift lebt dieses Motto und hat in seinem „steinreichen“ Garten kurzerhand die Wege mit jenen Kieselsteinen gepflastert, die er in Unmengen im Boden vorgefunden hat. Eine tolle Idee, die in südlichen Gärten immer wieder anzutreffen ist, und die mit ein wenig Geschick ganz hervorragende Ergebnisse bringt.

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Aber auch die lehmige Erde, der eine oder andere größere Wurzelstock, der im Garten vorhanden ist, oder ein Stück feuchte Wiese, werden nicht beseitigt. Ist Ihr Garten „stein-reich“?

GARTEN

Wer steinreich ist, soll sich eine Indianerweisheit merken: „Steine bis zur Größe einer Männerfaust sind Dünger“. Dennoch wird an manchen Stellen diese steinige Landschaft beseitigt werden müssen – dort, wo später einmal Rasen oder Blumenwiese angelegt wird, wo die Sommerblumen und Stauden wachsen oder die Rosen ihren Duft verströmen, haben allzu große Steine nichts verloren. Im Bereich einer Wildsträucherhecke jedoch, eines Trockenbeets oder natürlich rund um den Teich stören die Steine nicht. Lehmige Böden werden rasch hart wie Beton und sandige Böden trocknen so schnell aus, dass kaum Wachstum möglich ist. Das Zaubermittel für beide dieser Problemböden heißt: Humus. Dieser Wunderstoff entsteht ganz von alleine, allerdings im Schneckentempo: Nur rund ein Zentimeter wird in 100 Jahren gebildet, wenn man der Natur freien Lauf lässt. Daher muss der Gärtner hier nachhelfen, indem er den Boden lockert und mit Kompost versorgt. Hier sollten Sie „intelligent“ sein. Ideal wäre es, eine Fachfirma diese Schwerarbeit durchführen zu lassen. Mit entsprechenden Geräten ist diese sonst schweißtreibende Arbeit im Blitztempo erledigt: Boden tiefgründig lockern, oberflächlich fräsen, und schon kann gepflanzt werden. Gestaltung mit Grips Sind „intelligente“ Gärten anders gestaltet als herkömmliche Gärten? Ja, denn der Garten kann, wenn er richtig angelegt ist, viel 241


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Arbeit sparen. Ob Hecke, Rasen oder Blumenbeet – bei exakter Planung und Pflanzenauswahl kann von Anfang an viel Aufwand vermieden werden. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Sie sich Zeit, Papier und Bleistift und Fachliteratur zur Hand nehmen und mit wenigen Strichen den künftigen Garten für den „intelligenten Faulen“ skizzieren. Die wichtigste Überlegung bei der Gestaltung sollte lauten: Wieviel Zeit zur Pflege will ich für meinen Garten aufwenden? Die Gestaltung eines Gartens sollte idealerweise mit der Planung des Hauses beginnen. Oder noch besser: Bevor die ersten Entscheidungen über die Form des Wohnhauses gefallen sind, sollten die Hauptzüge des Außenbereiches fixiert werden: Wo liegt der Teich? Wo ein Bachlauf? Wohin kommen die Blumenbeete? Benötigen Sie einen Sichtschutz zu einer Straße oder zum Nachbargrundstück? An welchen Stellen sind die Sitzplätze am schönsten? Gibt es Sonnen- und Schattenstellen? Wird ein Gemüsegarten angelegt? Ist noch Platz für eine Obstwiese? Wo können die Kinder spielen? Bleibt Platz für eine Blumenwiese?

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Lassen Sie sich bei der Gartenplanung beraten!

GARTEN

Für viele Gartenneulinge sind solche Fragen oft schwer zu beantworten, und so manches wird gar nicht bedacht. Wer unerfahren in der Pflege eines Gartens ist, sollte hier unbedingt den Rat von Fachleuten einholen: Landschaftsgärtner und Gartenarchitekten sind sicherlich günstiger, als so manche nachträgliche Behebung eines Fehlers, die teuer werden kann. Und manches lässt sich später überhaupt nicht mehr ausgleichen. Nicht unterschätzen sollten Sie aber auch die Ratschläge von erfahrenen Gärtnern und Hausbesitzern. Verlassen Sie sich einerseits auf die „Bequemen“, die den Garten eher als Belastung sehen, doch ziehen Sie auch die Ratschläge von echten „Freaks“ heran, denn langjährige Erfahrung zeigt: So mancher Nichtgärtner wird plötzlich zum Vollblutprofi, wenn er das „Garteln“ erst entdeckt hat. Gut abgegrenzt – Umzäunungsideen Jeder Garten benötigt eine Umzäunung. Bei kleineren Gärten wird das ein Zaun mit einer geschnittenen Hecke sein. Das bedeutet jedoch zumindest ein bis zweimal pro Jahr sehr viel Aufwand für den Formschnitt. 243


AUSSENANLAGEN

Bei größeren Gärten sollte man als Begrenzung eine Wild- und Blütensträucherhecke wählen. Sie benötigt eine Breite von rund zwei bis vier Metern und wird je nach Pflanzenauswahl im Laufe der Jahre bis zu drei, vier Meter hoch. Der Vorteil für den „intelligenten Gärtner“: Der Schnitt reduziert sich auf ein Minimum. Lediglich einige wenige Äste werden pro Jahr abgeschnitten, um beispielsweise angrenzende Wege oder Beete freizuhalten. Ansonsten dürfen die Gehölze wachsen und werden nach spätestens zehn Jahren „auf den Stock gesetzt“. Das heißt: Geeignete Sträucher werden im Spätwinter bis knapp über dem Boden abgeschnitten. Sie treiben dann kräftig durch und bilden schon nach einem Jahr wieder eine rund zwei Meter hohe Begrenzung. Sollten es die Umstände erfordern, kann natürlich aus Sicht- oder Lärmschutzgründen die Wildsträucherhecke nur um einen Teil zurückgeschnitten werden.

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Der Weg ist das Ziel

GARTEN

Es gibt Gärten, die nur noch aus Hecke, Rasen und einigen mächtig betonierten Wegen und Terrassen bestehen, die mehrmals jährlich dampfgestrahlt werden. Natürlich will auch der intelligente Gärtner sein Stück Grün nicht ungepflegt erscheinen lassen. Doch die Natur sollte auch bei der Gestaltung der befestigten Flächen einbezogen werden. Sand oder Kies statt Beton lautet die Devise: Der Wegbelag, möglichst Naturstein, wird in einem Sandbett verlegt. So leisten Sie einen zwar kleinen, aber doch nicht unbedeutenden Beitrag, die Versiegelung der Landschaft zu verhindern. Ein scheinbar geringfügiger Schritt, doch wenn man bedenkt, wie viele hunderttausende Quadratmeter an Gartenwegen zusammenkommen! Ärger mit dem „Un“kraut kann es bei Ihnen als „intelligentem“ Gärtner nicht geben: Es gibt zahlreiche Pflanzen, die sich in schmalen Pflasterritzen wohl fühlen: Felsennelke, Sternmoos, im Randbereich vielleicht sogar Vexiernelken oder als Blickfang eine Königskerze. Sie werden es nach einiger Zeit beobachten: Das Leben auf, neben und selbst unter dem Weg ist vielfältig. Das Pflaster hält die Verdunstung gering, wodurch selbst direkt angrenzende Blumenbeete bei längerer Trockenheit profitieren, da eben die Pflanzenwurzeln dorthin wachsen, wo der Boden feucht ist. Wären die Wege betoniert, würden die direkt angrenzenden 245


Gewächse schon nach einigen Tagen der Hitze ihre Blätter hängen lassen. Und noch etwas zur Gestaltung Schaffen Sie in Ihrem Garten Räume: Große Gärten werden dadurch kleiner, kleine Gärten wirken dagegen größer. Räume zu schaffen heißt, große Flächen zu unterteilen: Durch Sträucher, Hecken, Mauern oder Blumenbeete. Ein Garten sollte niemals von einer Stelle aus überblickt werden können. Räume machen Gärten romantisch und interessant, laden Besucher und Besitzer zum Umherspazieren und Entdecken ein. Vergessen Sie aber nicht, Blickachsen zu schaffen. Wenn das Rundherum beim Garten nicht stimmt, weil beispielsweise Straßen oder Nachbarhäuser sehr nahe vorbeiführen, dann muss man im Garten Blickpunkte und Blickachsen schaffen: durch Wege, Brunnen oder Statuen.

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AUSSENANLAGEN

Selbst in kleineren Gärten sollte ein traditionelles Gestaltungselement nicht fehlen: der Hausbaum. Bei großen Besitzungen kann dies eine Linde oder Eiche sein, aber selbst im kleinen Reihenhausgarten ist Platz für einen Baum: Schlank wachsende Gehölze, oder solche, die immer wieder in Form gebracht werden können, sollten Sie dafür wählen. Als blühende Variante könnten beispielsweise Felsenbirne, Zierkirsche oder Magnolie zum Hausbaum werden. Eigenes Obst und Gemüse schmeckt am besten

GARTEN

Ein Gemüsegarten macht mehr Arbeit als ein herkömmlicher Ziergarten. Daher sollte man gleich beim Anlegen darauf achten, eine optimale Raumaufteilung zu finden. Der Plan zeigt einen kleinen Nutzgarten, in dem aber dennoch ein Gewächshaus und ein Frühbeet Platz finden. Nicht jeder wird sofort viel Geld für ein Gewächshaus investieren wollen, den Platz sollten Sie aber dennoch reservieren. Irgendwann kommt vielleicht doch die Lust aufs Gewächshausgärtnern. Das Frühbeet allerdings gehört unbedingt zu einem echten Gemüsegarten. Die Hauptwege sind gepflastert, damit auch bei schlechtem Wetter Gemüse geerntet werden kann. Kompost und Wasserstelle liegen in unmittelbarer Nähe. Die Beete sind in NordSüd-Richtung angelegt. So wird die Sonne den ganzen Tag über die Pflanzen bescheinen.

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AUSSENANLAGEN

Der intelligente „Kinder“garten Nur wenigen Kindern ist das Glück beschieden, in einem Haus mit großem Garten aufzuwachsen. Noch weniger Kindern ist es aber beschieden, den Garten auch als solchen zu erleben. Es muss kein Sandkasten mit doppelwandiger Plastikeinfassung, abwaschbar, regenfester Überdachung und zwölfteiligem Sandspielset sein. Viel romantischer sind für die Kleinen Sandkisten mit „Erlebnisbonus“, wo sie mit eigener Phantasie gestalten können: Aus einem alten Hocker wird der Ofen, aus einem kleinen Blumentopf das Kochgeschirr, und Bambusstäbe sind die Kochlöffel. Erlebnisbereiche müssen aber dennoch nicht schlampig aussehen. Beispielsweise hat sich in unserem Garten die „Sandgrube“ bewährt. Ein interessantes Dekorationselement im Bereich des Ruinengartens, das von der Tochter zeitweise zum Sandkuchenbacken verwendet wird. Sind die Kinder einmal dem Sandspielen entwachsen, kann dieser Bereich als Pflanzbeet für ganz spezielle Pflanzen (z.B. Königskerzen) verwendet werden.

Mehr über Gartenplanung und Gestaltung erfahren Sie in diesem Buch von Karl Ploberger 184 Seiten, durchgehend vierfärbig, 120 Illustrationen, 80 Farbbilder, Hardcover ISBN 3-7040-2085-0/ € 19,90,Gartenlust statt Arbeitsfrust. Ein nicht alltägliches Lese- und Fachbuch mit Tipps und Tricks wie Sie mit wenig Zeit und Geld Ihren Garten in ein blühendes Paradies verwandeln. Und wie Sie mit wenig Aufwand zu Beeten ohne Unkraut, Rasen, der langsam wächst und Schädlinge, die von selbst verschwinden kommen.

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Die Sauna Der Ursprung von Sauna und Dampfbad kann in den verschiedensten Kulturen über Jahrhunderte zurückverfolgt werden. Während man früher fast ausschließlich in Gesellschaft “badete”, geht die Tendenz heute immer stärker zur eigenen Heimsauna, in der man jene wohltuende körperliche und seelische Entspannung findet. Die Saunakabine sollte nicht zu klein konzipiert werden, denn auch der Platzbedarf für Brause, Tauchbecken, zum Umkleiden und Ausruhen ist zu berücksichtigen.

SAUNA

Die Saunakabine Saunaanlagen werden nach ihrer Bauweise in Block- und Elementkabinen unterteilt. Die Block- oder Massivholzsauna ist, wie der Name schon sagt, aus ganzen Blockbohlen, die mit Nut und Feder versehen sind, ohne Isolierung zusammengestellt. Diese Form der Sauna bringt ein sehr gutes trockenes Saunaklima und wird auch als günstiger Selbstbausatz angeboten. Es sollte dabei auf die Qualität der “nordischen Fichte” (erkennbar an möglichst engen Jahresringen) geachtet werden. Die Elementsauna hat einen Wandaufbau aus Nut- und Federhölzern mit zwischenliegender Isolierung, meist aus Alufolie und 249


Mineralwolle. Diese Saunaart kann von vielen Herstellern genau auf das gewünschte Maß angefertigt werden und bietet so die Möglichkeit auf sämtliche Raumanforderungen, wie z. B. Mauernischen oder schräge Wände einzugehen. Damit kann die Sauna in jeden Raum, z. B. auch im Dachboden oder im Badezimmer, integriert werden. Saunahölzer Für die Innen- und Außenschalung werden entweder die nordische Fichte mit ihren kleinen eingewachsenen Ästen oder die sehr langlebige harz- und astfreie Hemlocktanne angeboten. Saunaprofis bevorzugen eine Lattenstärke von mindestens 14 mm, weil dadurch ein besseres, trockeneres Saunaklima erreicht werden kann. Für die Inneneinrichtung empfiehlt sich Abachi, ein afrikanisches splitter- und astfreies Weichholz, das auch bei hoher Temperatur angenehm an der Haut empfunden wird. Öfen Um eine entsprechend hohe Temperatur zu erzeugen, werden heute vor allem Elektro- und Holzöfen verwendet. Der Saunagasofen spielt aufgrund seiner hohen Anschaffungskosten eine untergeordnete Rolle. Beim Holzofen ist auf entsprechende Brandschutzabstände und Kaminanschluß zu achten, dabei sollte der zuständige Rauchfangkehrer zu Rate gezogen werden. Der E-Ofen ist pflegeleichter und komfortabler. Er wird fast ausschließlich mit Starkstrom betrieben. Seit wenigen Jahren gibt es Klimaöfen, die zusätzlich zum “finnischen Saunabetrieb” (Lufttemperatur 80 - 100° C, bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 - 20 %) einen Verdampfer eingebaut haben, der dem Saunainnenraum zusätzliche Luftfeuchtigkeit zuführt. Bei entsprechender Steuerung entsteht durch die geringe Temperatur (45 - 55° C) und höhere Luftfeuchtigkeit (25 - 55 %) eine behagliche, feuchtwarme Raumatmosphäre, die auch von empfindlichen Personen gut vertragen wird.

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Firmen und Dienstleistungen von A bis Z

Q [ QQ ;>4;[>4 4Q5Q O%W

Q Z- >Z Hochwasserschutz Alternativenergie von LHStv. Franz Hiesl Kanalisationen/Solaranlagen Sanitärinstallationen Seite 61-62 Seite 143, 222

Sorgenfrei zum Eigentum. Seite 38

Baubedarf/Bauberatung Baufirmen/Baumaschinen Beton/Kanalisationen Sanierungssysteme/Recycling Transporte Seite 3, 28

Rohrproduzent fßr Kanalbau, Entwässerung, Wegebau Seite 42

Planung, Ausschreibung, Bauleitung Seite 129 251


PRODUKTE & LEISTUNGEN

Fertighäuser/Holzdecken Tischler/Zimmerei Sägewerke Seite 181

Blitzschutz, Brandschutz, Brandverhütung Seite 208-213, 192

Maler und Anstreicher Seite 171

Flachdach, Dachabdichtungen, Dämmsysteme Seite 176, 202

Seite 191

Seite 198

Effizienz als Schlüssel für die Kraft in Bewegung Energiezukunft Seite 23, 24 Seite 80

Fürholzer

Planung Baubedarf/Bauberatung Baumaschinen Erdarbeiten/Transporte Seite 93 252

Familienberatung Seite 204

Landesgruppe der gemeinnützigen Bauvereinigungen in OÖ

Professionelle Verwaltung von Miet- und Eigentumswohnungen Seite 98

Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Seite 67


PRODUKTE & LEISTUNGEN

Miet- und Mietkaufwohnungen, Wohnungs- und Eigentumsverwaltung Seite 103

Gesellschaft für Leitungsund Sonderbau Seite 93, 191

Holz für alle Fälle Seite 129

Zivilgeometer Seite 236

Finanzierung von Wohnträumen Seite 65

Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Seite 31, 35, 39, 41

Kirchdorfer Zement: noch tragbarer für die Umwelt Seite 37, 223

Planung/Sanierung Hoch- und Tiefbau Sanierungssysteme Zimmerei/Holzbau Seite 164, 214

Dachstein-Feuerschutztüren aus Holz. Planung, Lieferung, Montage Seite 190

Natur genießen und Lebensräume schaffen. Wohnungsgenossenschaft Seite 108

Größter Telekommunikationsanbieter in OÖ für Kabel-TV, Internet und Telefon sowie Multimedia Beratung Seite 33

Immobilien Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Seite 45

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PRODUKTE & LEISTUNGEN

Freu dich auf dein Fertighaus! Seite 50, 97 3. Umschlagseite

Baubedarf/Bauberatung/Baufirmen/Baumaschinen/Beton Bodenbeläge/Raumausstatter Möbel/Erdarbeiten/Transporte Sanierungssysteme/Recycling Steinindustrie/Schotterwerke Seite 199, 203

Möbel/Raumausstatter Seite 27, 34

Baggerungen/Abbruch Baufirmen/Baumaschinen Sanierungssysteme/Recycling Prämienfreier Schutz Transporte für Holz und für Häuslbauer Schotter Seite 88 Seite 134

Ein Haus aus Ziegel hat fünf Sterne Seite 130, 131

Ökofen Die Heizung für Pellets Seite 217

Erdgas Sicher versorgt – heute und in Zukunft Erdgas+Solar als Kombi Seite 226, 227 254

Innen- und Außenputze, Estriche, Gerüstbau, Vollwärmeschutz Seite 175

Produktunabhängige Energieberatung für Häuslbauer Seite 9-17

Einfach gut betreut Lebe Deine Wohnträume Seite 7

Seite 46, 58, 85


PRODUKTE & LEISTUNGEN

Betonwerk, Baustoffe Seite 199

Modernes Bauen mit Tradition Seite 65

Holz - Baustoff der Zukunft Seite 178-180

Die Bank für Ihre Zukunft

Zu- und Umbau Baubedarf/Bauberatung Wohnbausparen Kellerschalung/Baumaschinen Finanzierung Dachstühle/Erdarbeiten Viele gute Gründe sprechen Versicherungen Gartengestaltung/Gartenzäune für Erdgas Wohnservice Seite 57 Seite 224-225 Seite 49

B auen mit System

Fullservice Werbung und Print Seite 220

(T)raumklima durch Wärmedämmung Seite 182

Systemhäuser: individuell, wertbeständig, ökologisch vor Seite 1

Stadtentwicklung Gebäudeautomation Energieverteilung Sicherheitstechnik Seite 5

Ihr schlüsselfertiges Ziegelhaus Zimmerei/Sägewerk Seite 222

“Umweltfreundlich und landschaftsbezogen” Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Seite 43 255


PRODUKTE & LEISTUNGEN

BUCHSERVICE

Hochbau, Brückenbau, Straßenbau, gewerblicher Bauträger Kanalisationen Seite 104, 107

Div. Fachbücher für Schule und Beruf Seite 64/65

Für Neubau+Sanierung Beratung bei Jalousien/Rollläden/Markisen Seite 173

Alternativenergie Beratung Heizung/Installationen Solaranlagen Seite 54 2. Umschlagseite

Die Banken mit dem Heimvorteil! Seite 94

Energieoptimierung Anlagen- und Gebäudetechnik Seite 8

Mehr Tempo und Qualität Seite 71, 72

Info über OÖ. Elektrotechniker Für Ihre Wohnträume Seite 123 Seite 49

Finanzieren, Vorsorgen, Versichern

Sicher und Geborgen Wohnen Seite 94 256

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LHStv. Franz HIESL Landes-Baureferent Ă–AAB-Landesobmann


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