Der ÖAAB informiert:NEUERUNGEN 2014

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NEUERUNGEN2014 AK-Vizepräsident Feilmair

AK-WAHL / Liste 2

Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB informiert

Neuerungen 2014

AK-WAHL / Liste 2

18.03.-31.03.2014

Der ÖAAB Oberösterreich hat die wichtigsten, bereits beschlossenen gesetzlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2014 zusammengefasst.

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Neue Verordnung für Pendler

Arbeiten ohne Aufenthaltsgenehmigung

Neue Zumutbarkeitsbestimmungen:

Arbeiten ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte. Eine Anlaufstelle für Arbeitskräfte, die ohne Unsere Pendler erhalten 2014 Aufenthaltsgenehmigung in Ösleichter die große Pendlerpau- terreich arbeiten, entsteht im schale, weil die Zumutbarkeit von Frühjahr in Wien. Viele Menschen Öffis am Arbeitsweg um eine hal- aus Nicht-EU-Staaten decken be Stunde verkürzt wird. Neu ist: den Bedarf an Reinigungskräf1 Stunde Wegzeit (statt bisher 90 ten oder Pflegern. Ohne AufentMinuten) sind für Öffis generell haltstitel können Betroffene von zumutbar. Je Kilometer Arbeits- Arbeitgebern leicht unter Druck weg verlängert sich die Zumut- gesetzt werden. barkeit um eine Minute (z.B. bei 10km Arbeitsweg sind 60+10 Minuten zumutbar). Über 2 Stunden Überbrückungsgeld sind Öffis generell unzumutbar. für Bauarbeiter Bisher waren es 2,5 Stunden. Neuer Pendlerrechner des Finanzministeriums Damit lässt sich die genaue Entfernung des Arbeitsweges und die Zumutbarkeit ermitteln. Die Abfrage ist für alle bindend und gilt zugleich als Antrag zur Pendlerpauschale. Die Pendlerverordnung tritt erst in Kraft, sobald der Pendlerrechner online ist - dann aber rückwirkend zum 1. Jänner 2014.

Arbeitsmarktöffnung Mit 1. Jänner 2014 erhalten auch Rumänien und Bulgarien freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. Für Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen und Bürger der drei baltischen Republiken gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit schon seit 1. Mai 2011.

ÖAAB-Servicereferent Mag. Max Oberleitner und AK-Vizepräsident Helmut Feilmair.

Erleichterter Berufsschulzugang für Erwachsene

Bauarbeiter, die nicht bis zur ASVG-Pension in Beschäftigung bleiben können, erhalten nach Vollendung des 58. Lebensjahres ab 1.1.2015 bis zu ihrem Pensionsantritt ein Überbrückungsgeld. Zur Finanzierung müssen Betriebe bereits ab 1.1.2014 für ihre Mitarbeiter Zuschläge bezahlen.

Ab dem Schuljahr 2013/2014 können auch Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung im Auftrag des AMS als ordentliche Schüler eine Berufsschule besuchen. Die 3-jährige Ausbildungsdauer wurde für über 20-Jährige auf ein Jahr verkürzt. Damit soll das Nachholen eines Lehrabschlusses im Erwachsenenalter leichter ermöglicht werden.

Verbesserung für Arbeiter bei Katastrophen

Neues beim Kinderbetreuungsgeld

Ab 1. Jänner 2014 gelten auch für Arbeiter Katastrophenfälle als Dienstverhinderungsgrund.

Leiharbeiter gleichgestellt Überlassene Arbeitskräfte werden mit 2014 dem Stammpersonal des Beschäftigerbetriebes gleichgestellt. Sie erhalten nach 4 Jahren Leiharbeit Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Höhere Zuverdienstgrenzen Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld darf man 2014 bis zu 6.400 Euro (statt 6.100) im Jahr verdienen. Umstieg beim Kinderbetreuungsgeld erleichtert Die Entscheidung der getroffenen Kinderbetreuungsgeld-Variante kann man nun binnen 14 Tage nach Antragstellung nachträglich abändern. Sollten sich

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Pflegekarenz

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in eine befristete Invaliditätsoder Berufsunfähigkeits-PenArbeitnehmer/innen können mit sion nicht mehr möglich. Diese ihrem Arbeitgeber ein bis drei Personen erhalten entweder Monate Pflegekarenz vereinba- vom zuständigen Krankenverren, wenn nahe Angehörige bzw. sicherungsträger das RehabiKinder schwer erkranken und litations-Geld (im Ausmaß des Pflege benötigen. Als Einkom- Krankengeldes, erhöht ab dem mensersatz gibt es bis zu 1.400 43. Tag), oder wenn eine berufliEuro Pflegekarenzgeld im Monat. che Rehabilitation zweckmäßig Gleichzeitig ist man auch nach und zumutbar ist vom AMS das dem ASVG kostenlos kranken- neu geschaffene UmschulungsÄnderungen bei der und pensionsversichert. Dieses geld (22 Prozent mehr ArbeitsloFamilienbeihilfe Angebot gilt nun auch bei Famili- sengeld, mindestens 1.000 Euro im Monat). enhospiz und für Arbeitslose. Die Familienbeihilfe soll ab Juli Übergangsbestimmungen gibt 2014 erhöht werden. Doch bei Die Voraussetzungen sind: Das es für jene, die am 1.1.2014 über der Zuverdienstgrenze gibt es Arbeitsverhältnis muss mehr als 50 Jahre sind oder Jüngere, die schon jetzt mehr Toleranz. Wer drei Monate durchgehend beste- vor 2014 eine befristete Berufsbisher die erlaubte Obergren- hen und der Arbeitgeber zustim- unfähigkeits- bzw. I-Pension zuze von 10.000 Euro überschritt, men. Die Pflegeperson muss bei gesprochen bekamen. Sie dürfen musste die gesamte Beihilfe zu- Antritt der Pflegekarenz min- ihre befristete Pension unter den rückzahlen, nun nur mehr jenen destens Pflegegeld der Stufe 3 bisherigen Bedingungen weiter Betrag, der über 10.000 Euro erhalten. Für Demenz Erkrankte beziehen. Gilt für alle ab 1.1.1964 liegt. Die Einschleifregelung gilt oder minderjährige Angehörige geborenen. sogar rückwirkend mit 1.1.2013. genügt Pflegegeldstufe 1. Seit 1. September 2013 können volljährige Jugendliche mit ZuHöheres Antrittsalter stimmung der Eltern die Direktfür Tätigkeitsschutz auszahlung der Familienbeihil- Pflegeteilzeit fe beim Finanzamt beantragen. Eine Sonderlösung gibt es auch Jene Personen, die wegen der Personen können 2014 aufgrund Pflege eines nahen Angehörigen des Tätigkeitsschutzes mit dem für 17-jährige Lehrlinge. ihre Arbeitszeit nur vorüberge- 58. Lebensjahr in Pension gehen, hend reduzieren wollen, haben wenn jene berufliche Tätigkeit, als weitere Alternative die Pfle- die sie in den letzten 15 Jahren Änderungen bei der geteilzeit. Die Bestimmungen mindestens zehn Jahre ausgebzw. Voraussetzungen dafür ori- übt haben, nicht mehr verrichten Schülerbeihilfe entieren sich im Wesentlichen werden kann. Ab dem Schuljahr 2013/2014 an der Pflegekarenz. Einzige Wird der Antrag auf Berufsunfäwurde die Altersgrenze für den Abweichung: Die herabgesetzte higkeits- bzw. I-Pensionen abgeBezug der Schülerbeihilfe von wöchentliche Normalarbeitszeit lehnt, kann man erst nach 18 Mo30 Jahre auf 35 Jahre bzw. von darf nicht unter zehn Stunden naten (bisher 1 Jahr) einen neuen höchstens 35 Jahre auf höchs- liegen. Die Einkommenseinbuße Antrag stellen - Ausnahmen bei tens 40 Jahre hinaufgesetzt. wird mit einem Zuschuss (ähn- Härtefällen möglich. Die Voraussetzung des Noten- lich des Bildungsteilzeitgeldes) durchschnitts für den günstigen abgefedert, der niedriger als das Schulerfolg fiel ebenso weg wie Pflegekarenzgeld ist. Das neue Pensionsjene, dass die Schulstufe nicht wiederholt worden sein darf. Die konto Waisenpension wird nun aber zur I-Pension Neu (SRÄG 2012) Beurteilung der Bedürftigkeit bei Für alle ab 1.1.1955 geborenen der besonderen Schulbeihilfe Für Personen, die am 01.01.2014 ASVG-Versicherten, Selbstänberücksichtigt. das 50. Lebensjahr noch nicht digen und Bauern gilt ab 2014 vollendet haben, ist der Zugang bei der Pensionsberechnung nur beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld Probleme (z.B. Berechnung) ergeben, so kann man auf die Pauschal-variante 12+2 umsteigen oder Klage bei Gericht erheben. Künftig wird auch während des Gerichtsverfahrens ein KBG ausbezahlt.

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mehr das Pensionskonto. Nach bisheriger Rechtslage wurden die Pensionsansprüche aller ab 1.1.1955 Geborenen mittels Parallelrechnung zwischen Alt- und Neurecht (Berufsjahre vor und nach 1.1.2005) ermittelt. Für das Altrecht galt noch eine Verlustdeckelung zur älteren Rechtslage (31.12. 2003) zu berücksichtigen. 2014 werden alle bis 31.12.2013 nach altem und neuen Recht erworbenen Pensionsansprüche abgerechnet, in Relation zu den Berufsjahren im Neurecht gesetzt und durch die Kontoerstgutschrift auf das Pensionskonto übertragen. So funktioniert das Pensionskonto

pension (inklusive Sonderzahlungen). Geteilt durch 14 erhält man die monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter. Abschläge: Wer vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension geht, muss 4,2 Prozent Abschlag pro Jahr in Kauf nehmen. Bei einem späteren Antritt wird ein Bonus berücksichtigt. Antrittsalter: Durch das Pensionskonto ändert sich nur der Berechnungsmodus. Wann jemand in Pension gehen darf, hängt auch künftig vom Alter und den Anspruchsvoraussetzungen (u.a. Versicherungszeiten) ab. D.h. die Regelungen für Langzeitversicherte (Hacklerregelung), Schwerarbeiter, Korridorpensionen etc. gelten auch beim Pensionskonto.

Im Pensionskonto sind den Versicherungszeiten genaue Beitragsgrundlagen zugeordnet, zB Beitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit, freiwilligen Änderungen bei der Versicherung oder Teilversicherung (Zeiten der Arbeitslosigkeit, Hackler-Regelung mit Krankengeldbezug, PräsenzAb 2014 werden nur mehr „echund Zivildienst). te“ Beitragszeiten, sowie bis zu Zeiten der Kindererziehung oder 60 Monate Kindererziehung und von Präsenz- und Zivildienst bis zu 30 Monate Präsenz- oder zählen mit rund 1.650 Euro (2014) Zivildienst berücksichtigt. Der pro Monat – das Arbeitslosen- Nachkauf von Schul- und Studigeld mit 70 Prozent der Bemes- enzeiten führt zu keinem früheren Pensionsantritt mehr. Gleichsungsgrundlage. zeitig gibt es 4,2% Abschlag pro Teilgutschrift: Beim Pensions- Jahr bis zur vorzeitigen Alterskonto werden alle Beitragsgrund- pension. Ab 1.1.1954 geborene lagen (bis zur Höchstbemessung) Männer dürfen erst mit 62 und eines Kalenderjahrs zusammen- 540 Beitragsmonaten in Pension. gezählt und davon 1,78 % gutge- Bei Frauen gilt für Geburtsjahrgänge 1959 ein Pensionsantritt schrieben. mit 57 und 504 Beitragsmonaten, Gesamtgutschrift: In einem zwei- für Jahrgang 1960 ein Pensionsten Schritt wird die Summe der antritt mit 58 und 516 BeitragsGutschriften der Vorjahre ent- monaten, für Jahrgang 1961 ein sprechend der Lohnentwicklung Pensionsantritt mit 59 und 528 aufgewertet und mit der Teilgut- Beitragsmonaten und für 1962 schrift des jeweils letzten Ka- geborene ein Pensionsantritt mit lenderjahres zusammengezählt. 60 und 540 Beitragsmonaten. Die Gesamtgutschrift entspricht der Höhe der jährlichen Brutto-

Änderungen bei Korridorpension Männer und Frauen können ab 62 in die Korridorpension, wenn sie mindestens 38,5 Versicherungsjahre oder 36 Beitragsjahre erworben haben. Neu ist, dass mit 2014 der doppelte Korridorabschlag entfällt. Die „verringerten“ Abschläge liegen nun bei 5,1 Prozent pro Jahr.

Bürger-Beschwerden erleichtert Bürger, die sich über eine Behörden-Entscheidung ärgern, können ab 1. Jänner 2014 die neuen Verwaltungsgerichte konsultieren. Sie lösen die über 120 Berufungssenate und Sonderbehörden ab, die bisher für Rechtsmittel zuständig waren. Wer zum Beispiel gegen einen Arbeitslosen- oder Steuerbescheid berufen will, muss sich nicht mehr an die nächste Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen - und das ohne Anwaltszwang.

Redaktion/Rückfragehinweis: LS-Stv. Mag. Max Oberleitner Tel. 0732/66 28 51 - 35 Mail oberleitner@ooe-oeaab.at ÖAAB Oberösterreich, Humboldtstraße 24, 4013 Linz, Tel. 0732/662851, Mail oeaab@ooe-oeaab.at, Web www.ooe-oeaab.at

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Sozialversicherungswerte 2014

AK-Vizepräsident Feilmair

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Sozialversicherungs-Werte 2014 2013

2014

Geringfügigkeitsgrenze sowie bei fallweiser Beschäftigung

mtl. tägl.

€ 386,80 € 29,70

€ 395,31 € 30,35

Dienstleistungsscheck Wertgrenze

tägl.

€ 529,86

€ 541,57

Selbstversicherung § 19a ASVG

mtl.

€ 54,59

€ 55,79

Höchstbeitragsgrundlage ASVG

mtl.

€ 4.440

€ 4.530,00

Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten (Altrecht)

mtl.

€ 1.005,16

€ 1.046,43

Bemessungsgrundlage im (APG) für Kindererziehungszeiten, Hospiz

mtl.

€ 1.614,32

1.649,84

Ausgleichszulage (Singles)

mtl.

€ 837,63

€ 857,73

Ausgleichszulage (Ehepaare) - Kinderzuschuss pro Kind

mtl. mtl.

€ 1.255,89 € 129,24

€ 1.286,03 € 132,34

Einkauf pro Schul/Studienmonat - je nach Alter bis zu

mtl. mtl.

€ 1.012,32 € 2.368,83

€ 1.032,84 € 2.416,85

Höchstsatz Arbeitslosengeld

tägl.

€ 47,19

€ 48,02

Familienzuschuss AMS

tägl.

€ 0,97

€ 0,97

Pensionsvorschuss - bei Ansuchen um Alterspension

tägl. tägl.

€ 34,93 € 38,50

€ 35,30 € 39,53

Höchstbemessungsgrundlage ASVG, GSVG, BSVG (der “besten“ 25 bzw.26 Jahre)

mtl.

€ 3.792,70

€ 3.919,93

Waisenpensionsansprüche - bis zum 24.Lj (ein Elternteil verstorben) - bis zum 24.Lj (beide Elternteile verstorben) - nach dem 24.Lj (ein Elternteil verstorben) - nach dem 24.Lj (beide Elternteile verstorben)

mtl. mtl. mtl. mtl.

€ 308,09 € 462,60 € 547,47 € 837,63

€ 315,48 € 473,70 € 560,61 € 857,73

Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Grenze) 0% Beitragsleistung Arbeitnehmer 1% Beitragsleistung Arbeitnehmer 2% Beitragsleistung Arbeitnehmer 3% Beitragsleistung Arbeitnehmer

mtl. mtl. mtl. mtl.

bis € 1.219,-> 1.219,-> 1.330,-> 1.497,--

bis € 1.246,-> € 1.246,-> € 1.359,-> € 1.530,--

€ 5,30

€ 5,40

€ 8,45

€ 8,65

Rezeptgebühr Wochengeld

tägl.

Anpassungsfaktor für das Jahr 2014.

ÖAAB Oberösterreich

Humboldtstraße 24 | 4013 Linz 0732/66 28 51 - 0 | oeaab@ooe-oeaab.at | www.ooe-oeaab.at

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1.024

10


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