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6 6 6 Ischgl-Prozess wegen Corona verschoben Ischgl-Prozess wegen Corona verschoben Ischgl-Prozess wegen Corona verschoben Ischgl-Prozess wegen Corona verschoben
Wien. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachenhat diefür 9. April anberaumte Verhandlung zur Schadenersatzklage in der Causa Ischgl abberaumt.
Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt. Wie berichtet, klagen Hinterbliebene eines Mannes die
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Republik. Der Mann hatte sich im Skiurlaub in Ischglmit Corona infiziertund starb. Derzeit werden an die hundert Klagen vorbereitet. Grundfür dieAbsage war „die eher bedenkliche
Entwicklung in Wien, was das
Infektionsgeschehen betrifft“, erklärte Gerichtssprecherin
Beatrix Engelmann. Und: „Gerade in einem Verfahren, wo Vertretern der Republik Österreich sorgloses
Verhalten vorgeworfen wird, ist die Justiz umso mehr verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zum
Schutz der Leute zutreffen,die zur Verhandlung kommen müssen bzw. wollen.“
Briefandie Ministerin
DavorhattediePräsidentin der
Richtervereinigung,SabineMatejka,an dieRichterschaft appelliert:In Regionenmithohen
Fallzahlensolltennur dringende Verhandlungen angesetzt werden. Die Richter, die Termine in Krankenhäusern oder
Hausbesuche bei Schwerkranken erledigenmüssen, undGerichtsvollzieher sollten umgehend geimpft werden. Diese Gruppen hätten eigentlich ihre Impftermine im
März gehabt. Aberin der Justiz kommees –ähnlich wiebei der
Polizei – ständig zu weiteren
Verzögerungen. Bisher seien nicht einmal jene Richter geimpft, die Covid-Stationen in
Spitälern aufsuchenmüssen. WeitereVerzögerungen bei den Impfungen seien kaum noch zu verantworten.„Wirtragennichtnurselbst ein erhöhtes Risiko, sondernstellen aufgrund unserer zahlreichen Parteienkontakte vor allem für besonders vulnerableGruppenim
Gerichtsverfahren ein Risiko dar“, meint dieRichtervereinigungin einem Briefan Justizministerin AlmaZadi´c (Grüne).
Eine Verordnung wie im Vorjahr, die generell Verhandlungen und Gerichtstermine auf die nötigsten Ausnahmefälle beschränkt, halten die Richter Zum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Digitale Nutzung gem PDN-Vertrag des VÖZ voez.at. nicht fürsinnvoll. (m.s./APA) Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag (Tel: 01/51414*70). Pressespiegel Seite 6 von 27