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Die Presse Unabhängige Tageszeitung für Österreich Wien, am 26.03.2021, 312x/Jahr, Seite: 14 Druckauflage: 61 480, Größe: 84,39%, easyAPQ: _ Auftr.: 8420, Clip: 13468497, SB: Ischgl
Ischgl-Prozess wegen Corona verschoben Richter-Präsidentin fordert rasche Impfungen. Wien. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die für 9. April anberaumte Verhandlung zur Schadenersatzklage in der Causa Ischgl abberaumt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt. Wie berichtet, klagen Hinterbliebene eines Mannes die Republik. Der Mann hatte sich im Skiurlaub in Ischgl mit Corona infiziert und starb. Derzeit werden an die hundert Klagen vorbereitet. Grund für die Absage war „die eher bedenkliche Entwicklung in Wien, was das Infektionsgeschehen betrifft“, erklärte Gerichtssprecherin Beatrix Engelmann. Und: „Gerade in einem Verfahren, wo Vertretern der Republik Österreich sorgloses Verhalten vorgeworfen wird, ist die Justiz umso mehr verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zum Schutz der Leute zu treffen, die zur Verhandlung kommen müssen bzw. wollen.“
Brief an die Ministerin Davor hatte die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, an die Richterschaft appelliert: In Regionen mit hohen Fallzahlen sollten nur dringende Verhandlungen angesetzt werden. Die Richter, die Termine in Krankenhäusern oder Hausbesuche bei Schwerkranken erledigen müssen, und Gerichtsvollzieher sollten umgehend geimpft werden. Diese Gruppen hätten eigentlich ihre Impftermine im März gehabt. Aber in der Justiz komme es – ähnlich wie bei der Polizei – ständig zu weiteren Verzögerungen. Bisher seien nicht einmal jene Richter geimpft, die Covid-Stationen in Spitälern aufsuchen müssen. Weitere Verzögerungen bei den Impfungen seien kaum noch zu verantworten. „Wir tragen nicht nur selbst ein erhöhtes Risiko, sondern stellen aufgrund unserer zahlreichen Parteienkontakte vor allem für besonders vulnerable Gruppen im Gerichtsverfahren ein Risiko dar“, meint die Richtervereinigung in einem Brief an Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Eine Verordnung wie im Vorjahr, die generell Verhandlungen und Gerichtstermine auf die nötigsten Ausnahmefälle beschränkt, halten die Richter nicht für sinnvoll. (m. s./APA) Zum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Digitale Nutzung gem PDN-Vertrag des VÖZ voez.at. Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag (Tel: 01/51414*70). Pressespiegel Seite 6 von 27
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