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6 6 6 Land Tirol zieht Lehren aus Abreise-Chaos Land Tirol zieht Lehren aus Abreise-Chaos Land Tirol zieht Lehren aus Abreise-Chaos Land Tirol zieht Lehren aus Abreise-Chaos
Aus den Fehlernim März 2020 gilt eszu lernen,hier war Tirolnichtvorbereitet. Wirwollen uns besser auf Kriseneinstellen, obdas nun Epidemien oder länger dauernde Krisen wieein Blackoutsind.
§ Katastrophenmanagementsollnun abgeändertwerden LandTirol zieht Lehren
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Lawinen, Hochwasser, Muren, Felsstürze,Unwetter:Tirolkennt derartige Katastrophen.DiePandemiehingegen–dieseKatastrophe war für dieTiroler Behördenneu.DerunabhängigeExpertenberichtsieht imFallIschglfolgenschwereFehleinschätzungen.Nunliegt der Gesetzesentwurf zur Änderungdes Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes vor, damitsichdieFehler nichtwiederholen.
ObwohldieBehördendamals bekanntlich „allesrichtig“ gemacht haben,hat man sichnunentschlossen,einiristenimKrisenfall. ImBericht hieß es dazu: „Auch wenn(...)nur mehrzwischen 7000 und 8000 Gäste im Paznauntal anwesend waren, verursachtedieser Umstanddennochbiszu 15km lange Staus. Personen, bei
ge Empfehlungen des Expertenberichtes zum „Management der Covid-19-Pandemie Tirol“ inder Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Mit diesen Änderungen könnten die Behörden zukünftig „alles noch richtiger machen“. Evakuierungspläne
u r a j e d z d : o t F o denen zumindest der Verdacht einer Infektion bestand, wareninFahrgemeinschaften und Autobussen zusammengedrängt.“ Eine Gesetzesänderung sieht nun Planungsmaßnahmen zur Evakuierung von Personen vor. Datenfreigabe
§ Der Gesetzesentwurfliegtvor § Erste Details aus Abreise-Chaos
triebe verpflichtet werden, dieDatender Gästeherauszugeben.„Es hatsichnämlich herausgestellt, dass die Behörde in einigen Fällen (vor allem bei einer Evakuierung)aufeineKommunikationmit denBetroffenenangewiesenist“,heißt es inder Erklärungdazu. Wassichändern soll:
§ Schaffungeiner Grundlage zur länder- und staatsübergreifenden Zusammenarbeit von Feuerwehren. § Ermöglichung vonKundmachungen im Internet. § Schaffungeines Gesetzes zur Auskunftsverpflichtung durchInhabervonBeherbergungsbetrieben.
Nadine Isser Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen,dass es bei groß angelegten Evakuierungen nicht chaotisch wird.
§ VerpflichtendeVorkehrungen für ein „Krisenmanagement“. § Verpflichtung zur Aufnah- r i s t o f B i r b a u m e r me vonRegel kumentation ungen undP zur Dorotokol- F o t o : C h lierung von Beschlüssen in die Geschäftsordnung der Einsatzleitung. § Ergänzung umPlanungsmaßnahmen zur EvakuieZum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Digitale Nutzung gem PDN-Vertrag des VÖZ voez.at. rung vonPersonen. Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag (Tel: 05 70602-0). Pressespiegel Seite 7 von 31