Vortrag Rolle Teil 1

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WLL-Basisstation auf Gebäude der MSL Abendweg 1 Gegenreferat vom 23. August 2001, Dominik F. Rollé Vorausgeschickt: Als Vater eines Schülers der Montessori Schule Luzern betrachte ich mich nicht in erster Linie als Gegner einer neuen technischen Anlage, sondern als Befürworter der Gesundheit von einer Schule und ihrer Umgebung.

Zum Einstieg ein Zitat: Es stammt von einem berühmten Physiker und Philosoph und hinterfragt die so genannte „Unbedenklichkeit“ einer neuen technischen Anlage: „Das physikalische Weltbild hat nicht unrecht mit dem, was es behauptet, sondern mit dem, was es verschweigt.“ Carl Friedrich von Weizsäcker Ich möchte in diesem Referat zeigen, was eigentlich schon über Hochfrequenz bekannt ist, jedoch meistens verschwiegen wird.

Zum Thema Antennen auf Schulhäusern: The Times, 27. Juli 2000, David Charter, Education Correspondent Jede Schule in England erhielt von der Britischen Regierung eine schriftliche Empfehlung, die Schüler vor den Gefahren der Handys zu warnen. Gleichzeitig sollten sie bei den Betreibern der nahe gelegenen Mobilfunkantennen sicherstellen, dass die Hauptstrahlung der Antenne nicht auf das Schulgelände fällt. Anlass zu diesem Entscheid gab der Bericht einer britischen Expertengruppe im Mai 2000. Weshalb sollte in dieser Frage Luzern einen anderen Weg gehen, wenn gleichzeitig in vielen Schweizer Gemeinden sowie in vielen Deutschen Bundesländern nach negativen Erfahrungen ausdrücklich von Antennen auf Schulhäusern abgesehen wird? Außerdem: WLL ist eine Technologie, deren biologische Auswirkungen noch gar nicht bekannt sind. Sollen nun Schüler zu Versuchskaninchen werden?

Die Grenzwert-Diskussion: Es gibt 2 Aspekte, die bisher für die Grenzwertfestlegung vielfach untersucht worden sind: thermische und athermische Wirkungen:


1. thermische Wirkung (Aufheizung des Gewebes) 2. athermische Wirkung (Resonanz auf lebende Systeme) Offiziell wird nur die thermische Wirkung als wissenschaftlich erhärtet akzeptiert, obwohl bei unzähligen Wissenschaftern die athermische Wirkung als vielfach gefährlicher bezeichnet wird. Ebenso wird auch die biologisch hochwirksame niederfrequente Pulsung der Mobilfunkstrahlung bei der Grenzwertfestsetzung nicht berücksichtigt. Die NIS-Verordnung schützt also lediglich vor dem akuten Todesfall durch unzulässige Erwärmung!

Grenzwerte in der Schweiz: In der Festlegung der Grenzwerte beruft man sich überall auf die thermischen Erfahrungswerte, d.h. auf die Erwärmung der Zellen, obwohl viele Wissenschaftler bereits eindringlich darauf hingewiesen haben, dass die eigentliche Gefahr von den athermischen Wirkungen ausgeht. Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte 4 V/m für 900 MHz (Natel D) 6 V/m für 1800 MHz (Natel E) 40 - 60 V/m in unbewohnten Gebieten Die Schweiz rühmt sich, zu den strengeren Ländern zu gehören. Dabei haben wir bereits folgende Erfahrungen gemacht: Erfahrungen mit Kurzwellensender Schwarzenburg ab 0,2 V/m erkrankten Menschen (Studie Uni Bern) ab 0,4 V/m 10% erkrankten! (steht in der NISV!) In unzähligen Studien ist bereits wissenschaftlich erhärtet worden: Dr. Neil Cherry (Lincoln University, Neuseeland) fasst 150 neueste Studien zum Thema nichtionisierende Strahlung NIS zusammen: ab 0,04 V/m Schlafstörungen Lernbeeinträchtigung ab 0,48 V/m Krebspromotion Fruchtbarkeitsstörungen

Ab welchem Wert reagiert der Organismus: Die Nobelpreisträger Sakmann und Neher haben entdeckt, dass bereits minimale Feldstärken von 0,002 V/m zur körpereigenen Informationsübermittlung genügen und damit Fehlleistungen im Körper verursacht werden können.


Damit würde unser schweizerischer Grenzwert um Faktor 2000 zu hoch liegen. Zu diesen Tatsachen meint man im BUWAL:

Die Meinung der verantwortlichen BUWAL-Kommission: "Wir sind der Ansicht, dass die aktuell gültigen Grenzwerte den Schutz des Menschen für EINIGE MINUTEN nach wie vor gewährleisten.“ Kinder müssen aber etwas länger als einige Minuten pro Tag zur Schule gehen und dabei gesund bleiben können. Es gibt aus diesem Grund viele Forschungsgruppen, die eine massive Verschärfung der Grenzwerte fordern: Forderung von Wissenschaftlern, Ärzten und von der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung (IGEF): im Wachbereich: 0,02 V/m darf nicht überschritten werden im Schlafbereich: 0,002 V/m darf nicht überschritten werden.

Eine kleine Auswahl verschiedener Zitate: „Die Strahlungswerte der Mobilnetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich ja nicht nach der Gesundheit.“ (Prof. Günther Käs, Bundeswehrhochschule München) „Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun.“ (Umweltausschuss des EU-Parlaments) „Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn im Umkreis von 250m eine Mobilfunk-Sendeantenne steht.“ (Prof. Peter Semm, Neurobiologe, ehem. Experte der T-Mobil) Leider sind diese Fakten noch nicht bis zu den zuständigen Entscheidungsträgern in der Schweiz gelangt. Eine Anpassung der Grenzwerte wäre nämlich dringend notwendig. Vermutlich aus Angst, weitere Konzessionen zu billig verkaufen zu müssen, werden in der Schweiz mit den Grenzwerten zurzeit nicht die Menschen, sondern die technischen Anlagen geschützt.

Gerichtsbeschlüsse: Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Schweizerisches Bundesgericht, Urteil 1A.94/2000/sch vom 30.8.2000)


Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten. (Bernisches Verwaltungsgericht, Urteil 20928U Se/wi vom 5.3.2001) Die Bevölkerung muss sich also damit abfinden, dass sie eine mögliche Erkrankung in Kauf nehmen muss. Nun fragt es sich jedoch, wie viel denn erst einmal krank werden müssen, bevor eine Antenne zu entfernen ist? Eine Anlage ist zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden gestört sind. Eine erstellte Anlage ist erst dann sanierungspflichtig, wenn über 25% der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden gestört sind. (Erstmals aufgefunden beim Bernischen Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 1997, in der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Kurzwellensender Schwarzenburg. Und seither von allen eidgenössischen und kantonalen Vollzugsbehörden vollumfänglich übernommen. (Steht auch so in der NISV des Bundesrates) Mit andern Worten: Bei einer Schule mit 160 Schülern wird eine bereits montierte Antenne erst in Frage gestellt, wenn über 40 Kinder krank geworden sind. Und dabei muss auch noch der Erkrankte den Beweis erbringen, dass er an den Auswirkungen der Hochfrequenz leidet.

Gesundheitliche Schädigungen: Beim Erfassen der Auswirkungen gibt es ein Problem: es gibt nicht eine allgemein auftretende Strahlenerkrankung. Deshalb wird von vielen Befürwortern unterstrichen, dass die Schädlichkeit wissenschaftlich nicht bewiesen ist. Jeder Mensch erkrankt nämlich an seiner persönlichen Schwachstelle. Erfasst und bekannt sind Untersuchungen zu den folgenden Beschwerden: Gesundheitliche Auswirkungen Zahlreiche Untersuchungen renommierter Forschungsinstitute im In- und Ausland haben physiologische Störungen und Krankheiten nachgewiesen, die weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerten aufgetreten sind. Darunter sind zu finden: Kopfschmerzen, Migräne, Lernstörungen, Denkblockaden, Konzentrationsschwäche, Schwindel, Bluthochdruck, Nervosität, Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Augenreizung, grauer Star, Tinnitus, Hörsturz, Gelenkschmerzen, Gliederschmerzen, Depression, Gereiztheit, Allergien, Neurodermitis, Asthma, Erhöhung der Blutfette und Absinken der Lymphozyten, Blutgerinnung, Blutbildveränderung, Potenz- und Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten, Immunschwäche, Erbgutveränderungen, erhöhte Krebsgefahr, Leukämie, Schilddrüsenfunktionsstörung, Alzheimer.....


Um der Diskussion über die Schädlichkeit ein Ende zu bereiten, hat in Deutschland T-Mobil eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Unbedenklichkeit zeigen sollte. Herausgekommen ist das Gegenteil (obwohl man die Studie nachträglich etwas harmloser ausfallen lassen wollte): ECOLOG-Studie von T-Mobil D Die von T-Mobil in Auftrag gegebene Studie hatte den Zweck, die Unbedenklichkeit der Mobilfunk-Strahlung zu beweisen. Das Ergebnis deckt auf: Moobilfunktechnologie hat -- mikrothermische Effekte -- schädigt Moleküle der Erbsubstanz und der Proteine -- ist gentoxisch -- beeinflusst zelluläre Prozesse -- schwächt das Immunsystem -- beeinflusst das zentrale Nervensystem -- beeinträchtigt das Hormonsystem -- induziert Krebspromotion -- ist zum Teil teratogen -- erhöht die Quote der Infertilität Auch andere Studien bringen es immer häufiger an den Tag: Hinweise auf die Schädlichkeit von HF-Feldern: In zahlreichen Untersuchungen wurde bewiesen: pulsierende HF-Felder wirken in den Gehirnzellen als Türöffner für Schwermetalle und Prionen ( BlutHirn-Schranke). Studien einer britischen Expertengruppe unter Sir William Stewart erhärten den Verdacht, dass HF-Strahlung zu Gedächtnisverlust, Krebs und Alzheimer führen können. Eine neue Studie der Uni Essen deckt einen Zusammenhang zwischen Augenkrebs und der häufigen Benutzung des Handys auf. Nokia warnt in einem Antrag beim amerikanischen Patentamt davor, dass es bei längerer Exposition mit Mobilfunkstrahlung zur Bildung bösartiger Tumore kommen kann. Wenn sogar der Handy-Hersteller Nokia davon weiß, weshalb wird vonseiten der Grenzwerte immer noch nichts unternommen?


Gesetzestexte: In der Bundesverfassung ist das Recht auf Unversehrtheit verankert: BV Bundesverfassung Art. 10 1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. 2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Ferner ist im Umweltschutzgesetz zu lesen: USG Umweltschutzgesetz Art. 1

1. Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten. 2. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Art. 13

1. Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest. 2. Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

Wird hier wirklich frühzeitig begrenzt, nachdem, was bereits alles bekannt ist? Werden Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit dadurch berücksichtigt, dass Antennen auf Schulhäuser gestellt werden? Man müsste denken, dass man auch in der Schweiz nach den Erfahrungen mit Witikon etwas weiser geworden ist. Vor allem, wenn bereits medizinische Untersuchungen über die erheblich stärkere Gefährdung von Kindern bekannt sind: Die britische Medizinwissenschaftzeitschrift The Lancet (Volume 356, Number 9244) bringt die nicht-thermischen Auswirkungen der Mobilnetze zur Diskussion: Gerard Hyland betont, dass die athermischen Effekte die eigentliche Gefahrenquelle darstellt und dass deren Auswirkungen vor allem bei Personen unter 18 Jahren erwiesen sind. Die dünnere Hirnschale, die Größenverhältnisse des Kinderkopfes und die feineren Zellmembranen führten erwiesenermaßen zu neurologischen Störungen, Immunschwächung, Gedächtnisverlust, Schlafstörungen und Kopfschmerzen.


Die Frage der Haftung: Wir haben bisher folgendes gehört: es gibt viele warnende Stimmen von Wissenschaftlern und eine Gesetzesgrundlage, die zwar den Menschen schützen sollte, dies aber nicht zu tun vermag. Die projektierte WLL-Antenne kann - auch wenn Einsprachen formuliert worden sind - mit der Absicherung der NIS-Verordnung auf das Schulhaus gebaut werden. Nun stellt sich die Frage, wer denn eigentlich dafür haftet, wenn die Kinder und die Benutzer des Gebäudes krank werden? Die Antwort kommt vom Zivilgesetzbuch und vom Baugesetz: BauG Baugesetz Art. 21

1. Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass weder Personen noch Sachen gefährdet sind.

ZGB Zivilgesetzbuch Art. 684 1. Der Landeigentümer haftet für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen.... (zusammengefasst) Mit andern Worten: weder der Antennenbetreiber noch Bund, Kanton oder Gemeinde haften, sondern der Gebäudebesitzer - in diesem Fall der Verein Basiliea in Solothurn. Der Grundstückbesitzer - der natürlich keine Ahnung von Technik und Gefahren der Antenne hat - muss also für alle Schäden und Schädigungen aufkommen, die unter Umständen nach der Inbetriebnahme auf ihn zukommen. Zurzeit schießen in Amerika die Schadenersatzforderungen in schwindelerregende Höhen. Die wenigsten Grundstückbesitzer wissen von dieser Tatsache. Das Beispiel von unzähligen Bauern und Liegenschaftsbesitzern hat gezeigt, dass über diesen Punkt von den Antennenbetreibern aus nicht informiert wird.

Wer will denn eigentlich noch Antennen? Repräsentativumfrage veröffentlicht im Magazin "Cash" vom 3. 11. 2000 Gut die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer akzeptieren keine weiteren Mobilfunkantennen mehr. 8% der Befragten würden sich einer Widerstandsorganisation anschließen oder diese mindestens finanziell unterstützen. allein für das neue UMTS-Mobilfunknetz braucht es in der Schweiz laut offiziellen Erhebungen 8'000 bis 10'000 zusätzliche Antennen! Über die Anzahl der WLL-Antennen konnte ich noch nichts Genaueres in Erfahrung bringen, es ist einfach noch zu neu, soll aber jetzt mal ausprobiert werden - ausgerechnet auf einem Schulhaus!


WLL-Technologie: Sie funktioniert mit einer noch höheren Trägerfrequenz und einer größeren Pulsfrequenz. Damit lassen sich technisch größere Datenmengen als bisher senden. Soviel weiß man. Wie jedoch biologische Systeme darauf reagieren, weiß man noch nicht.

UMTS

Gepulste Hochfrequenz: GSM, UMTS,WLL Trägerfrequenz 900 MHz 1800 MHz 2 - 3 GHz

WLL

ca. 26 GHz

GSM

Pulsfrequenz 217 Hz bis 1736 Hz 15-40 MHz (Kurzwellenbereich) 28-112 MHz

Wellenlänge 33,0 cm 16,6 cm 9,9 cm 1,15 cm

Obwohl die bei der thermischen Wirkung in Betrachtung gezogene Hertzsche Welle (Transversalwelle) von der Hautoberfläche weitgehend absorbiert wird, ist mit einer vielfach schädlicheren Wirkung zu rechnen. Laut neueren Untersuchungen weiß man, dass bei höheren Frequenzen das Körperinnere durch die Resonanzwelle (Longitudinalwelle) viel empfindlicher auf den erhaltenen Impuls reagiert. Gemäß Nuklearmediziner Dr. M. Doepp und anderen Forschern gibt es deutliche Hinweise, dass sich höhere Frequenzen für den lebenden Organismus erheblich problematischer auswirken als niedrige - auch bei schwächerer Leistungsflussdichte! Ein anderer Mediziner zusammengefasst: Dr. med K.-H. Braun-von-Gladiss (Paracelsus-Klinik) -- Lebensvorgänge werden überwiegend athermisch induziert und getriggert... -- Lebewesen wie der Mensch verfügen über sensible Reflexzonenbeziehungen von der Oberfläche ins Körperinnere... -- schwache Oberflächenreize lösen dabei im Körperinnern umgekehrt proportionale Effekte mit großer Tiefenwirkung aus... -- die konkrete, biologische Wirkung hängt nicht von der Reizstärke, sondern vom Peak, von der Expositionszeit und dem Rhythmus des Reizes ab. Fazit: Wir müssen also davon ausgehen, dass mit der WLL-Technologie trotz schwächerer Leistung noch erheblich größere gesundheitliche Schwierigkeiten auf uns zukommen werden.


Schlusswort: Die Uni Wien - sowie andere renommierte Institute - kommen zum Schluss, dass die bestehenden Grenzwerte das Problem bei weitem noch nicht zu erfassen im Stande sind. Bevor die neue WLL-Technologie an einem Schulhaus ausprobiert wird, sollten erst die bestehenden Anlagen so eingestellt werden, dass sie gesundheitlich verträglich sind. Resolution der Uni Wien: „Es gibt keine Grenzwerte, die niedrig genug wären, um die Zellen vor gepulster Hochfrequenz zu schützen!“ Gerard Hyland, The Lancet, GB: „Wäre die gepulste Hochfrequenz ein Lebensmittel, dürfte sie nicht zugelassen werden, weil zu viel Unsicherheit über deren Auswirkung besteht.“ Das Referat sollte aufzeigen, wie viele Unsicherheitsfaktoren mit der jungen Hochfrequenz-Technologie heute bestehen. Um auf das Anfangszitat von Weizsäcker zurückzukommen: vieles wird verschwiegen, obwohl man es bereits weiß, anderes, weil man es noch nicht untersucht hat. Fest steht allerdings: ------

Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind wissenschaftlich belegt. Die betreffenden Studien werden der Öffentlichkeit meist vorenthalten. Die rechtliche Situation ist verschleiernd und äußerst fragwürdig. Die Antennenbetreiber werden aus der Haftung befreit. Die volle Haftung liegt beim Grundstückeigentümmer der Antenne, der über Gefahren und Zusammenhänge am wenigsten weiß.

Als Vater eines Schülers der Montessori Schule Luzern bin ich unter keinen Umständen bereit, mein Kind und seine Schulkameraden als Versuchskaninchen für ein neues System zur Verfügung zu stellen. Und ich hoffe, dass Sie meine Meinung in dieser Frage verstehen können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Nachtrag: Während der Orientierungsveranstaltung sind folgende wichtige Punkte erwähnt worden: 1. Nach der dreimaligen Wiederholung der Frage, ob der Antennenbetreiber den Grundstückbesitzer über seine zu leistende Haftung informiert habe, kommt kein klares Nein. Die Anwesenden müssen jedoch vermuten, dass diese wichtige Information ausgeblieben ist. 2. Ein Staatsschullehrer und Nachbar des Schulgebäudes am Abendweg 1 orientiert die Anwesenden, dass in Luzern sowohl auf Schulhäusern und Kindergärten, als auch auf Verwaltungsgebäuden keine Antennen errichtet werden dürfen.


Man sei zu diesem Schluss ekommen, weil man die Gesundheit der Schüler und der städtischen Angestellten schützen wolle. Wie aber verhält es sich mit Privatschulen? 3. Ein Beitrag eines Zuhörers: Max Planck hat bereits anfangs des Jahrhunderts herausgefunden: „Je höher die Frequenz, desto größer der energetische Anteil pro Quant.“ Es findet damit bei höherer Frequenz eine stärkere Energieübertragung statt. Im Extremfall kommt es zu einem kaum zu bremsenden „Effekt der sich anstoßenden DominoSteine“. Hochfrequenz dringt damit – physikalisch bewiesen - sehr leicht in den Körper ein. Dies ist schon fast hundert Jahre bekannt.

Fragen an OnSpirix / Callahan Broadband Wireless: Die folgenden Fragen bleiben auch nach der Orientierungsveranstaltung unbeantwortet: 1. Wo, wie, wann und mit welchem Resultat ist die Unbedenklichkeitsprüfung des WLLSystems im einzelnen und der projektierten Antennenanlage am Abendweg 1 im Besonderen gemacht worden? 2. Welche Expertengruppen wurden dazu beigezogen? 3. Wer trägt gemäß der bestehenden Verträge die Haftung für allfällige gesundheitliche Schäden an den Benutzern des Gebäudes und an den Bewohnern der Nachbarschaft? 4. Wer garantiert die Zahlung eventueller Schadenersatzforderungen? 5. Ist OnSpirix in der Lage die biologische Unbedenklichkeit schriftlich zu garantieren und die Haftung bei gegenteiligem Ausgang zu übernehmen? 6. Wie gedenkt OnSpirix zu reagieren, wenn sich nach der Inbetriebnahme der Antenne zeigen sollte, dass der Schulbetrieb gestört wird oder einzelne Kinder mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert werden? 7. Was geschieht mit der Antennenanlage, wenn sich das WLL-System für die Schweiz als untauglich oder technisch mangelhaft herausstellen würde? 8. Mit wie vielen Sendeantennen bei welcher Leistungsabgabe ist die Anlage projektiert? 9. Mit wie vielen Sende- und Empfangsantennen soll die Anlage in den nächsten Jahren aufgerüstet werden? Welche Ausbaupläne bestehen diesbezüglich? 10. Wer liefert die Gutachten, dass Die Emissionswerte eingehalten werden?


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