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Ratgeber
Rechtsanwälte Schild & Collegen
Ihre Rechte als Patient in guten Händen
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Jeder von uns musste oder muss sich im Laufe seines Lebens wegen kleinerer oder größerer gesundheitlicher Beschwerden in ärztliche Behandlung begeben. In den meisten Fällen wird uns gut und kompetent geholfen. Doch was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass die Behandlung fehlerhaft war?
In diesem Fall fühlen sich Patientinnen und Patienten und auch deren Angehörige zunächst oft hilflos und mit ihren Sorgen und Ängsten allein gelassen. Zu groß ist die Sorge, dass man als einzelner nichts ausrichten könne und ohnehin nicht gehört werden würde. Doch diese Sorge ist unbegründet. Rechtsanwältin Stephanie Gall hat sich als Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich auf die Vertretung von Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsrecht spezialisiert. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und der Spezialisierung auf diesen Bereich hilft sie Betroffenen und deren Angehörigen bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wichtig ist als Erstes das Einholen der vollständigen Patientenunterlagen. Hierauf haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch. Sobald die Unterlagen vorliegen, beginnen wir mit der Prüfung. Wurde korrekt und vollständig über die Nutzen und Risiken der Behandlung aufgeklärt? Entsprach die Behandlung dem Facharztstandard? Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, haben Betroffene nicht nur Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, sondern auch auf Zahlung weiterer Positionen wie z. B. eines Lohnausfallschadens, des Haushaltsführungsschadens und zukünftiger Schäden.
Während der gesamten Dauer des Verfahrens steht Frau Rechtsanwältin Gall ihren Mandanten stets zur Seite, wird sie beraten und sämtliche erforderlichen Schritte einleiten und begleiten. Viele Patienten schrecken vor den Kosten eines derartigen Vorgehens zurück. Doch auch hierbei informieren wir umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir entscheiden stets gemeinsam mit unseren Mandanten über den jeweils besten Weg.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin. Eine Ersteinschätzung Ihres Falles bieten wir Ihnen kostenlos.
Anzeige Rechtsanwalt Andreas Bussmann (li.) und Rechtsanwalt Johannes Gerz mit ihrer Kollegin Stephanie Gall, die als Fachanwältin auf Medizinfragen spezialisiert ist.
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Andreas Bussmann
· Rechtsanwalt · Notar · Fachanwalt für Familien- und Verkehrsrecht
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Johannes Gerz
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Stephanie Gall
· Rechtsanwältin (angestellt) · Fachanwältin für Medizinrecht