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Schwangerschaft & Geburt
qWillkommen im leben! Faszinierende Entwicklung im Mutterleib Der Schwangerschaftstest zeigt eindeutig positiv – für die meisten werdenden
Eltern bedeutet das Freude pur. Und dennoch macht sich Unsicherheit breit:
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Was ist jetzt zu tun? Was passiert im Mutterleib? Schaffen wir das alles? Was müssen wir beachten, um unserem Kind den bestmöglichen Start ins Leben zu bieten? Und wie geht es dann weiter, wenn das Baby erst mal da ist? Am Ende der 5. Woche schlägt bereits das Herz des wenige Millimeter großen Embryos, ab der 8. Woche ist dies auch im Ultraschall zu sehen.
Am Ende der 12. Woche ist der Fötus schon rund 6 cm lang und wiegt ca. 15 Gramm – ein richtiger kleiner Mensch, der sich auf das Leben außerhalb des Mutterleibs vorbereitet. Um Sicherheit von Anfang an zu gewährleisten, begleiten Frauenärzte und/oder Hebammen die werdende Mutter.
Bis auf die Ultraschalluntersuchungen können Sie alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft von ihrer Hebamme machen lassen – dazu gehören Fragen nach der Befindlichkeit der Schwangeren, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen und Kontrolle der Lage und Größe des Kindes sowie die Kontrolle der
Herztöne des Kindes. Für diese Begleitung durch die Schwangerschaft können Sie ausschließlich zum Frauenarzt, ausschließlich zur Hebamme oder abwechselnd zu beiden gehen. In allen Fällen trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Natürlich finden die werdenden Eltern bei den Untersuchungen Antworten auf die vielen Fragen, die ihnen jetzt durch den Kopf schwirren. Der Arzt/die Hebamme berät zu den Themen Alkohol, Zigaretten und Drogen, gibt Tipps zu Ernährungs- und Verhaltensweisen, die Mutter und Kind jetzt gut tun. Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen kämpfen viele Frauen mit klassischen Beschwerden – Übelkeit, Müdigkeit, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen.
Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den der Frauenarzt/die Hebamme bei der ersten Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchung ausstellt. Dieses hellblaue Büchlein ist ein wichtiges Dokument, das werdende Mütter stets bei sich tragen sollten. Hier sind alle Labor- und Untersuchungsergebnisse, persönliche Risiken, die Entwicklung des Kindes und vieles mehr aufgeführt – im Notfall und wenn der Geburtstermin bevorsteht wichtige Daten für Ärzte und Hebammen.
Die Vorsorgeuntersuchungen finden anfangs alle 4 Wochen statt, ab der 32. Woche kontrolliert der Arzt/die Hebamme zweiwöchentlich die Entwicklung des Babys. Wird der Geburtstermin überschritten, wird die Schwangere jeden zweiten Tag zur Untersuchung gebeten. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird bei den meisten Ärzten/Hebammen bei jeder Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung ein CTG geschrieben – dies dauert etwa 30 Minuten.
Während der Schwangerschaft gibt es drei Ultraschalltermine, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen und vom Frauenarzt durchgeführt werden: > 9.-12. Woche: Der Arzt kontrolliert den Sitz der Fruchthöhle, Bewegungen, Größe und Herztätigkeit des Embryos. Zudem wird hier der errechnete Geburtstermin überprüft. > 19.-22. Woche: Bei diesem Termin werden vor allem die Organe und die
Fruchtwassermenge sowie der Sitz des Mutterkuchens kontrolliert. > 28.-30. Woche: Beim dritten Termin liegt das Hauptaugenmerk auf dem
Wachstum des Babys.
Tätigkeiten einer Hebamme
Betreuung des Kindes nach der Geburt: Körper- und Nabelpflege, Ernährungsberatung und Hilfe bei Blähungen, Blutentnahme für den Stoffwechseltest, Hilfe bei Hautveränderungen und anderen Problemen. Betreuung der Mutter: Beratung bei Kinderwunsch, Hilfe bei Beschwerden oder Wehen ab positivem Schwangerschaftstest, Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Ernährung, pränataler Diagnostik, Wunschkaiserschnitt, Leben mit dem Neugeborenen und zu jedem anderen Thema rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Begleitung bei und nach Fehl- oder Totgeburt, Beratung bei seelischen und körperlichen Veränderungen, Beobachtung und Unterstützung der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Hilfe beim Stillen und bei Stillproblemen sowie Anleitung zur Rückbildungsgymnastik. Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Stillgruppen, Beratungsstellen, Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen für Frauen und Kinder vermittelt werden.
Hebammenverband in Hessen: www.hebammen-hessen.de
Wer möchte, dass der Frauenarzt diese Untersuchungsmethode öfter anwendet, kann dies im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen. Diese bieten Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung an.
Darüber hinaus gibt es weitere Untersuchungen, die von Ärzten (zum Teil auch von den Hebammen) angeboten werden, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen aber nur zum Teil oder bei bestimmten Indikationen übernehmen. Die Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik, deren Ziel das Erkennen von Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes ist, werden ständig weiter entwickelt. Man sollte sich allerdings vorab Gedanken machen, wie man mit dem Befund umgeht, denn es könnten nicht heilbare Auffälligkeiten gefunden werden.
Zu diesen Untersuchungen zählt beispielsweise die Suche nach ausreichend vorhandenen Toxoplasmose-Antikörpern. Frauen ab 35 Jahren wird eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) angeboten, die zwischen der 15. und 17. Woche durchgeführt wird. Daneben gibt es die Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem kindlichen Anteil des späteren Mutterkuchens, ab der 11. Schwangerschaftswoche) und die Cordozentese (Blutprobe aus der Nabelvene des Fötus, ab der 18. Woche). Per Ultraschall kann der Arzt auch die Dicke der Nackenfalte des Kindes messen (12. bis 14. Woche), zusammen mit dem Alter der Schwangeren lässt sich so ein statistisches Risiko errechnen, ob beim Kind eine der drei häufigsten Chromosomen-Anomalien vorliegt. Ein gleichzeitiger Bluttest liefert zusätzliche Hinweise – zusammen werden diese beiden Untersuchungen
Einblicke in Babys kleine Welt sind per Ultraschall möglich.
Von der Eizelle zum Baby
1.-8. Woche: 3-4 Tage nach der Befruchtung nistet sich die Eizelle in der Gebärmutter ein. In der 4. Woche ist der Embryo 1,5 bis 3 mm lang, das Herz schlägt, die Organe werden angelegt. In der 5. Woche sind Hände und Füße als Knospen zu erkennen. Am Ende des 2. Monats nehmen die Ohrmuscheln ihre endgültige Form an und der Herzschlag ist im Ultraschall erkennbar. Der Embryo ist vom Schädel bis zum Steiß ca. 3 cm groß. 9.-12. Woche: Das Gesicht ist zu erkennen, die Wirbelsäule entwickelt sich und die Fingernägel beginnen aus dem Nagelbett zu wachsen. In der 12. Woche wiegt der Fötus rund 15 g und misst etwa 6 cm. 13.-16. Woche: Mitte des 4. Monats macht der Fötus eifrig Atemübungen und wird immer lebhafter. In der 16. Woche misst er ca. 14 cm und sein Herz pumpt bereits ca. 25 Liter Blut pro Tag. 17.-20. Woche: Das Baby hat nun einen eigenen Blutkreislauf, wird aber immer noch über die Plazenta und die Nabelschnur von der Mutter mit Nährstoffen versorgt. In der 20. Woche ist das Baby etwa 19 cm lang, die ersten Bewegungen sind zu spüren. Rund 430 g wiegt es nun. 21.-24. Woche: Das Baby kann seine Umwelt akustisch wahrnehmen, es macht Purzelbäume, lutscht am Daumen und trinkt Fruchtwasser. Manchmal spürt man ein regelmäßiges Pochen – es hat Schluckauf. Die Wimpern bilden sich, die Knochen werden allmählich fester. Am Ende des Monats wiegt es rund 820 g bei einer Länge von 23 cm vom Schädel bis zum Steiß. 25.-28. Woche: Das Baby legt sich eine Fettschicht zu, die es später wärmen soll. Es ist jetzt 25 bis 27 cm lang. Sein Hörsinn entwickelt sich weiter, die Augenlider können sich jetzt öffnen und schließen. 29.-32. Woche: Die Pigmentierung der Augen ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind sie in dieser Entwicklungsphase zumeist blau. Die endgültige Augenfarbe stellt sich erst ein, wenn die Augen einige Wochen dem Licht ausgesetzt sind. Das Baby wird nun ruhiger, der Platz in der Gebärmutter beengter. Ende des Monats wiegt es etwa 2.200 g. 33.-36. Woche: Das Baby ist nun rund 2.900 g schwer und etwa 34 cm lang vom Schädel bis zum Steiß. 95 Prozent aller Babys gehen nun in Startposition für die Geburt – mit dem Köpfchen nach unten. 37.-40. Woche: Das Baby ist bereit für die Welt „da draußen“. 75 Prozent der Babys kommen übrigens vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, 20 Prozent lassen sich mehr Zeit.
Ersttrimester-Screening genannt. Beim Triple-Test wird in der 16. und 17. Woche anhand dreier Blutwerte die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Down-Syndrom oder einen Neuralrohrdefekt errechnet. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Schwangere auf eine Infektion mit Chlamydien hin untersucht. Ein Glukose-Belastungs-Test zwischen der 24. und 28. Woche kann Aufschluss geben, ob die Gefahr einer Schwangerschaftsdiabetes besteht. Bei Verdacht auf Durchblutungsstörungen kommt die Doppler-Sonografie zum Einsatz, bei der der Arzt die Blutgefäße untersucht.
Im zweiten Schwangerschaftsdrittel kann eine spezielle diagnostische Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, bei der gezielt nach Fehlbildungen gesucht wird, die zum Teil behandelbar sind. 3D-Ultraschall bietet hierzu in der Regel keinen Erkenntnisgewinn, aber faszinierende Bilder. Es gibt allerdings durchaus auch ein Recht auf Nicht-Wissen.
Schwangerschaftsberatung
Nicht immer löst eine Schwangerschaft Freude aus. Wenn die finanzielle Situation nicht gerade rosig ist, die Frau mitten in der Ausbildung steckt, der Partner ein Kind nicht akzeptiert oder die Partnerschaft schon zerbrochen ist, vielleicht sogar die Möglichkeit einer Behinderung besteht, kann sie Ängste, Sorgen und Unsicherheit hervorrufen.
Qualifizierte Beratungsgespräche können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und neue Perspektiven eröffnen. Ebenso sind Frauen hier richtig bei der Suche nach kompetenten Gesprächspartnern zu den Themen Fehl- und Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch, unerfüllter Kinderwunsch, Möglichkeiten und Risiken der vorgeburtlichen Diagnostik oder für Fragen rund um das Baby im ersten Lebensjahr. Beratung für Schwangere bieten alle nachfolgend genannten Institutionen an, Schwangerschaftskonfliktberatung mit Bescheinigung nur die ersten drei: pro familia | Palmengartenstraße 14 | 60325 Frankfurt 069/90 744 744 www.profamilia.de
Diakonisches Werk | Alfred-Brehm-Platz 15-17 | 60316 Frankfurt 069/2475 149 6060 www.zefra.de
Familiengesundheitszentrum | Neuhofstraße 32H | 60318 Frankfurt 069/59 17 00 www.fgzn.de
Caritasverband Frankfurt | Alte Mainzer Gasse 17 | 60311 Frankfurt 069/2982-2857 www.caritas-frankfurt.de
Familienzentrum Monikahaus | Kriegkstraße 32-36 | 60326 Frankfurt 069/97 38 23-0 www.skf-frankfurt.de
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Adalbertstraße 15-17 | 60486 Frankfurt | 069/97 98 18 84 www.vamv-frankfurt.de Viele Informationen rund um die Schwangerschaft und die ersten Monate mit dem Baby gibt es auch im Internet unter www.familienplanung.de
qalltag mit babybauch Während dem Mutterschutz gelten andere Regeln Ein Kind ist unterwegs – und wie geht’s jetzt im Alltag weiter? Viele Fragen stellen sich: Wann muss der Chef unterrichtet werden? Darf ich noch nach 22 Uhr arbeiten? Und wie sieht es mit dem Heben von schweren Gegenständen aus? Sobald der Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt und die Frau ihren Arbeitgeber von den „anderen Umständen“ unterrichtet, greift das Mutterschutzgesetz. Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. Grundsätzlich schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die schwangere Frau und Mutter vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Darüber hinaus regelt es, was die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes beeinträchtigen könnte – Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung, das Verhalten beim Umgang mit gefährdenden Stoffen und vieles mehr. Wichtig: Die Bescheinigung des Frauenarztes muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Darin ist der mutmaßliche Tag der Entbindung aufgeführt – und das ist wichtig für den Start der Mutterschutzfrist. Diese beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin stellt der Frauenarzt ein Formular aus, mit dem das Mutterschaftsgeld beantragt werden kann. Anspruch darauf haben alle erwerbstätigen Schwangeren, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind. Nach der Vervollständigung des Formulars wird dieses bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und so der Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt.
Das Mutterschutzgesetz regelt zudem, dass Ärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen können, wenn eine Weiterbeschäftigung das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würde. In diesem Fall erhält die werdende Mutter ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn). Auch während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag sind die Frauen finanziell abgesichert, indem sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Auch den nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten schwangeren Arbeitnehmerinnen muss ohne Kürzung des Arbeitsentgelts die Freizeit für notwendige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, gewährt werden. Die Mutterschutzfristen zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs übrigens als Beschäftigungszeiten, für die anteilig Urlaubstage gewährt werden.
Ein bisschen anders sieht es für privat versicherte Schwangere aus – sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen höchstens 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als seien sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz. Unterm Strich erhalten privat Versicherte also etwas weniger als gesetzlich Versicherte. Auch familienversicherte Frauen erhalten höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. Die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen: > Der Arbeitgeber muss für werdende Mütter, die bei ihrer Arbeit ständig stehen oder gehen müssen, eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen bereitstellen. > Für Arbeitnehmerinnen, die bei ihrer Tätigkeit ständig sitzen, muss der
Arbeitgeber Gelegenheit für kurze Unterbrechungen bieten. > Der Arbeitgeber muss für werdende Mütter Liegeräume einrichten. > Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von
Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. > Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von 10 kg von Hand gehoben oder befördert werden müssen, dürfen werdende Mütter nicht ausführen. > Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten. > Werdende Mütter dürfen – von Ausnahmen abgesehen – nicht mit Mehrarbeit (über 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in 2 Wochen), nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz, den Leistungen der Krankenkassen und zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
Das Baby isst und trinkt mit!
Alles was das Baby für seine Entwicklung benötigt, kann es nur über die Mutter bekommen. Auf die richtige und ausgewogene Ernährung sollte also jetzt besonders geachtet werden. Ganz oben auf dem Speiseplan steht Eiweiß, gefolgt von Vitaminen, vor allem B-Vitamine, Vitamin C, A und D. An dritter Stelle stehen Mineralstoffe wie Eisen, Magnesium und Kalzium. Ebenfalls erhöht ist der Bedarf an Jod, Phosphor und Fluor. Wichtig ist zudem eine ballaststoffreiche Ernährung, um den in der Schwangerschaft trägeren Darm auf Touren zu bringen. Schon vor der Schwangerschaft ist die Einnahme von Folsäure sinnvoll.
Verzichten sollten Schwangere auf rohe Eier, rohes und geräuchertes Fleisch, rohe Milch und Rohmilchkäse, Alkohol, Innereien und Waldpilze. Nur in Maßen sollte Kaffee und schwarzer Tee genossen werden.
qJetzt geht’s los! Keine Angst vor der Geburt Lange Wochen des Wartens, Bangens und Hoffens liegen hinter den werdenden Eltern. Für die Mutter wird die letzte Zeit vor der Geburt immer beschwerlicher – der Bauch engt die Bewegungsfreiheit ein, das zusätzliche
Gewicht belastet. Rückt der Geburtstermin in greifbare Nähe, werden die
Eltern immer nervöser. Gut dran sind all die, die Ruhe bewahren und sich von allen möglichen kursierenden („Horror-“)Geschichten nicht verunsichern lassen. Jede Mutter erlebt die Geburt anders: Die eine spürt drei, vier Tage ständig leichte Wehen, ehe sie regelmäßiger und stärker werden und zur Fahrt ins Krankenhaus oder ins Geburtshaus mahnen. Die andere erlebt einen Blasensprung mit anschließenden Wehen direkt im Fünf-
Minuten-Abstand. Für die eine Mutter fühlen sich Wehen wie Rückenschmerzen an, eine andere vergleicht sie mit einer Schmerzwelle, die sich im ganzen Körper ausbreitet. Es gibt nichts zu beschönigen: Wehen tun weh! Und dennoch ist für die meisten Frauen das Erlebnis Geburt einmalig, ganz besonders und eine Zeit höchsten Glücks – wenn sie das kleine
Wunder, ihr Kind, endlich in den Armen halten dürfen! Frühzeitig sollten sich die werdenden Eltern Gedanken machen, wo der
Nachwuchs das Licht der Welt erblicken soll. Eine Klinik bietet die Gewissheit, dass im Notfall sofort medizinische
Hilfe für Mutter und Kind bereitsteht. Verläuft die Geburt ohne Komplikationen sind die Hebammen die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und
Willkommen kleiner Mensch! Begleiterinnen im Kreißsaal. Erst wenn es in die Austreibungsphase geht, ist in der Regel ein Arzt anwesend. In vielen Geburtskliniken gibt es auch Beleghebammen – freiberufliche Hebammen, die Kreißsaal sowie ärztliche und pflegerische Leistungen am Tag der Geburt nutzen können. Der Vorteil für die werdenden Eltern liegt darin, dass sie die Hebamme im Verlauf der Schwangerschaft schon kennen gelernt haben und dass sie während des gesamten Geburtsverlaufs und auch danach von ihr betreut werden.
Sind eine Neugeborenen-Intensivstation und eine Kinderklinik an die Geburtsklinik angeschlossen, spricht man von einem Perinatalzentrum. So ist die größtmögliche medizinische und technische Sicherheit gewährleistet, weshalb etwa Früh- oder Risikogeburten hier am besten aufgehoben sind. Kaiserschnitte und schulmedizinische Schmerzbehandlung sind in der Klinik ebenfalls jederzeit möglich. Und nach der Geburt können sich die frisch gebackenen Mütter auf der Wöchnerinnenstation von der Geburt erholen.
In Frankfurt stehen mehrere Geburtskliniken zur Auswahl. Das Angebot an Kursen und Informationsveranstaltungen dieser Kliniken umfasst u.a. Infoabende mit Führungen durch Wochenstation und Kreißsaal, Geburtsvorbereitungs- und Säuglingspflegekurse, Hebammensprechstunden, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik, Wochenbettnachsorge und Babymassagekurse. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Wunschklinik aufzunehmen; einerseits, um die für Sie in Frage kommenden Kurse buchen zu können, andererseits um die bevorstehende Geburt in der Klinik anzumelden und die Aufnahmeformalitäten im Vorfeld zu erledigen. Gerade bei so genannten Risikoschwangerschaften ist die Vorstellung in einem Perinatalzentrum sinnvoll, damit bereits im Vorfeld Fragen geklärt werden können und bei der Geburt im Ernstfall ein Kinderarzt sofort anwesend ist. Ist der „Papierkram“ erledigt, können sich die werdenden Eltern ganz aufs Wesentliche – die Geburt – konzentrieren. Bei der Geburt im Krankenhaus werden die Paare in der Regel von angestellten Hebammen betreut. Häufig ist es nach Rücksprache auch möglich, eine freiberufliche Hebamme als Beleghebamme zur Geburt mit in die Klinik zu bringen. Dies sollten Sie im Vorfeld abklären.
Hospital zum heiligen Geist
Lange Straße 4-6 | 60311 Frankfurt | 069/2196-2142
Kreißsaal 069/2196-2778 www.hospital-zum-heiligen-geist.de
Bürgerhospital
Nibelungenallee 37-41 | 60318 Frankfurt | 069/1500-853
Kreißsaal 069/1500-328 www.buergerhospital-ffm.de
Angeschlossen ist das Clementine Kinderhospital.
Klinikum Frankfurt-Höchst
Gotenstraße 6-8 | 65929 Frankfurt | 069/3106-2846
Kreißsaal 069/3106-2370 www.klinikumfrankfurt.de
Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7 | 60590 Frankfurt | 069/6301-5501 Kreißsaal 069/6301-5190 www.kgu.de
St. Elisabethen-Krankenhaus
Ginnheimer Straße 3 | 60487 Frankfurt | 069/7939-1241 | Kreißsaal 069/7939-1250 | www.elisabethen-krankenhaus-frankfurt.de
Krankenhaus Nordwest
Steinbacher Hohl 2-26 | 60488 Frankfurt | 069/7601-4200 Kreißsaal 069/7601-3461 www.krankenhaus-nordwest.de
Krankenhaus Sachsenhausen
Schulstraße 31 | 60594 Frankfurt | 069/6605-1209 Kreißsaal 069/6605-1211 www.krankenhaus-sachsenhausen.de
Wem eine Klinikgeburt zu technisch scheint, der ist in einem Geburtshaus gut aufgehoben. Hier können Schwangere ihr Kind auf möglichst natürliche Weise, also weitgehend ohne medizinische Hilfe mit viel menschlicher Zuwendung zur Welt bringen. In Geburtshäusern herrscht meist eine eher familiäre Atmosphäre, eine Notfallausrüstung steht natürlich bereit und die Zusammenarbeit mit umliegenden Kliniken bietet Sicherheit für den Ernstfall. Geburtshäuser haben keine Wochenstation, das heißt, dass Mutter, Vater und Kind etwa drei bis vier Stunden nach der Entbindung wieder nach Hause gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die eigentlichen Hebammenleistungen sowie die Betriebskosten im Geburtshaus. Trotzdem können Kosten auf die werdenden Eltern zukommen – beispielsweise für die Rufbereitschaft der Hebamme um den errechneten Geburtstermin. Im ausführlichen Beratungsgespräch mit den Hebammen erfahren Eltern alles Wissenswerte. Auch die Krankenkassen beraten ihre Versicherten.
Geburtshaus Frankfurt e.V. | Böttgerstraße 22 | 60389 Frankfurt 069/527 282 www.geburtshaus-frankfurt.de
Manche Eltern setzen auf eine Hausgeburt. In gewohnter Umgebung kann das Baby zur Welt kommen, wenn die werdende Mutter und das Kind im Bauch gesund sind und die Schwangerschaft problemlos verlaufen ist. Die modernen Geräte der Hebammen und deren große Erfahrung geben den Eltern Sicherheit. Beratung dazu bieten die Hebammen. Hebammen sind wertvolle Helfer bei der Geburt. Sie können Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und stehen während der Geburt und auch danach im Wochenbett und die gesamte Stillzeit hindurch den frisch gebackenen Müttern mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Rückbildungsgymnastik ist Aufgabe der Hebammen. Viele Hebammen wenden alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie zur Schmerz- und Beschwerdenbehandlung vor, während oder nach
Kleidung
5-6 Bodys (in der Größe 50, 56 oder 62) 5-6 Langarmshirts oder leichte Pullis, Hemdchen und Jäckchen 4 Strampler (in 50, 56 oder 62) 2 Paar Söckchen, 1-2 Paar warme Socken, 1-2 Strumpfhosen 4 Schlafanzüge (Größe 50, 56 oder 62) 2 Mützen (dick und dünn) 1 Ausfahrgarnitur (je nach Wetter) Spucklätzchen
Schlafen
Kinderbett, Stubenwagen oder Wiege mit Matratze und Laken Schlafsack Babyphon Wärmeflasche/Kirschkernkissen Nachtlicht Spieluhr Schnuller
Ernährung
Stillkissen Stilleinlagen 6 Milchfläschchen aus Glas oder Kunststoff mit Saugern, Größe 1 Teefläschchen mit Teesauger Baby-Anfangsnahrung Flaschenbürste Babykostwärmer Wasserkocher Sterilisator Thermobox/Thermoflasche Lätzchen
Pflege
Wickelkommode oder Wickelaufsatz für die Wanne Wickelauflage mit abwaschbarer oder abnehmbarer Auflage Windeleimer mit Deckel Windeln Mullwindeln oder Moltontücher (als Spucktücher und Unterlage) Pflegemittel (Wundschutzcreme, Feuchttücher, Babyöl) Badetücher Babybadewanne oder Badeeimer Badethermometer Waschhandschuh Bürste/Kamm Fieberthermometer Baby-Nagelschere eventuell Babywaage eventuell Heizstrahler
Unterwegs
Kinderwagen mit Innentasche und Decke oder Fußsack, Regenschutz, Sonnenschirm und Wagennetz Tragetuch oder Tragesack Wickeltasche im Auto: Babyschale mit ECEPrüfnorm (mind. ECE 44/03; bis 13 kg, 0 bis etwa 15 Monate)
Spielen
waschbare Stofftiere Greifringe Krabbeldecke Spieltrapez
Die Erstausstattung fürs Baby
Neuanfänge bringen auch viele neue Fragen mit sich. Die Frankfurter Babylotsen möchten mit Rat und Tat dazu beitragen, dass alle Familien nach der Geburt des Kindes gut informiert und versorgt sind. Es geht um alle Themen rund um den Start ins Leben mit einem Neugeborenen, z.B. • Informationen über die Angebote für Eltern von Neugeborenen z.B. Eltern-Baby-Treffs, offene Hebammensprechstunden (möglichst im Stadtteil) • Fragen zu Anträgen oder zum Umgang mit Behörden • Vermittlung von Unterstützung bei besonderen Lebenslagen, z.B. alleinerziehende Mütter, gesundheitliche Probleme. Bei Bedarf unterstützen die Babylotsen bei der Kontaktaufnahme und begleiten zum ersten Termin. Ein guter Zeitpunkt für die Kontaktaufnahme ist die Anmeldung zur Geburt – die Babylotsen sind direkt in der Geburtsklinik zu finden, meistens ganz in der Nähe der Anmeldung. Es werden alle Frauen und Familien beraten, die in Frankfurt entbinden werden oder in den letzten 2-3 Monaten entbunden haben – unabhängig vom Wohnort. Das Angebot ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Deutscher Kinderschutzbund – Bezirksverband Frankfurt e. V.
Comeniusstraße 37 | 60389 Frankfurt am Main 069/97 09 01 10 www.kinderschutzbund-frankfurt.de
FÜR EINEN GUTEN START...
... für Sie und Ihre Familie! Die Babylotsinnen tragen mit Rat und Tat dazu bei, dass Sie nach der Geburt Ihres Kindes gut informiert und versorgt sind: freiwillig, kostenlos und vertraulich.
An allen Kliniken in Frankfurt vertreten. Kontaktaufnahme bei der Anmeldung zur Geburt.
www.babylotse-frankfurt.de
der Geburt an, um Mutter und Kind zu schonen. Empfehlenswert ist es, schon frühzeitig mit einer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Zum einen sollte sich die werdende Mutter mit ihr gut verstehen und auf einer Wellenlänge liegen. Zum anderen ist es manchmal gerade in Urlaubszeiten gar nicht so einfach, eine Hebamme mit freien Terminen zu finden.
Die Besuche der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Während der Schwangerschaft kann die Hebamme ca. ein- bis zweimal monatlich kommen (bei Bedarf öfter), nach der Geburt sieht die gesetzliche Regelung in den ersten 8 Wochen bis zu 26 Hausbesuche vor (bei Bedarf mehr). Diese Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit wahrgenommen werden. Bei Still- oder Ernährungsproblemen kann sie noch weitere acht Mal kontaktiert werden. Die Stillbetreuung, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Jede Frau kann sich direkt an eine Hebamme wenden. Privatversicherte müssen sich bei ihrer Krankenkasse informieren.
Top Ten der Vornamen – 2020
Mehr als 13.000 Babys erblickten 2020 in Frankfurt das Licht der Welt. In den Wochen und Monaten vor der Geburt ist für die Eltern meist die spannende Frage: Wie soll der Sprössling heißen? Das Vornamensrecht, das durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt ist, billigt den Eltern sogar ein Namenserfindungsrecht zu. Lehnt ein Standesbeamter einen Namen jedoch ab, muss die Namensgebung vielleicht vor Gericht geklärt werden. Als Richtlinie dient das „Internationale Handbuch der Vornamen“ des Standesamtsverlags. Darin sind über 65.000 Namen aufgeführt.
MäDCHEN Frankfurt Deutschland
1. Marie Mia 2. Sophie Emilia 3. Maria Hannah 4. Emilia Emma 5. Charlotte Sophia 6. Anna Lina 7. Emma Ella 8. Clara Mila 9. Sophia Clara 10. Mia Lea
JUNGEN Frankfurt Deutschland
1. Maximilian Noah 2. Alexander Ben 3. Noah Matteo 4. Leon Finn 5. Paul Leon 6. David Elias 7. Elias Paul 8. Emil Henry 9. Liam Luis 10. Samuel Felix
Geburtsbeurkundung
Jede Geburt eines Kindes wird im Geburtenregister in einem der beiden Standesämter beurkundet – entweder im Standesamt Höchst oder im Standesamt Mitte, je nachdem, wo das Kind geboren wurde. Frischgebackene Eltern setzen sich deswegen einfach mit der Patientenverwaltung der Krankenhäuser in Verbindung, dort können sie die zur Beurkundung notwendigen Unterlagen abgeben. Welche Unterlagen sie dem Standesamt vorlegen müssen, hängt von ihren persönlichen Verhältnissen ab (Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.).
Bei Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche mit der ausgefüllten Geburtsanzeige oder einer Bescheinigung des anwesenden Arztes oder der Hebamme persönlich beim zuständigen Standesamt melden.
Die Geburtsbescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe sind kostenlos. Die erste Ausfertigung einer deutschen oder internationalen Geburtsurkunde kostet 11 Euro, jede weitere 5,50 Euro. Kosten fallen auch für Eintragungen in das internationale Stammbuch oder für die Namenserteilung an.
Standesamt Frankfurt-Mitte
Bethmannstraße 3 | 60311 Frankfurt 069/212-73505
Standesamt Frankfurt-Höchst
Seilerbahn 2 | 65929 Frankfurt 069/212-45570
Frühe Hilfen am Gesundheitsamt
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Aber sie bringt auch eine Vielzahl an Veränderungen und Unsicherheiten mit sich. Besonders beim ersten Kind tauchen Fragen auf, die die Gesundheit, die Pflege und die Entwicklung betreffen. Um junge Eltern zu informieren unterstützt das Team der Frühen Hilfen vom Amt für Gesundheit – dazu gehören Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Kinderärzte – Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Mit Hausbesuchen werden so auch schon Schwangere und Eltern in schwierigen Lebenssituationen bei der Betreuung ihres Kindes im ersten Lebensjahr beraten und unterstützt.
Das Präventionsangebot zielt darauf ab, Unsicherheiten zu überwinden, die Eltern zu stärken, ihnen wichtige Kenntnisse der Säuglingspflege zu vermitteln und ihnen, wenn nötig, weitere Hilfsangebote aufzuzeigen. Die Mitarbeiter des Teams unterstützen die Eltern unbürokratisch und direkt in allen Frankfurter Stadtteilen.
Frühe Hilfen | Gesundheitsamt
Zeil 5 | 60313 Frankfurt am Main | 069/212-35622 fruehe.hilfen@stadt-frankfurt.de
qgesunder und sicherer schlaf So fühlen sich Babys wohl Gerade in den ersten Wochen „tut“ das Baby noch nicht viel – trinken, schlafen und verdauen sind die Hauptthemen für den kleinen Erdenbürger.
Und dennoch sind die frischgebackenen Eltern fast 24 Stunden mit der
Pflege des Sprösslings beschäftigt. Zur sichersten Schlafposition des Babys informiert Sie der Kinderarzt im
Krankenhaus oder bei der U2 ausführlich. Vorweg: Ein sich stets wiederholendes Zu-Bett-Geh-Ritual und ein fester Rhythmus erleichtern vielen
Babys und Kindern den Übergang zur Schlafenszeit und geben ihnen
Sicherheit. Für die richtige Umgebung gilt: Das Kind schläft im gesamten ersten Lebensjahr am besten im eigenen Bettchen im Schlafzimmer der
Eltern. Das Bett sollte rundum gut belüftet sein, von der Verwendung von
Nestchen oder Himmel wird heutzutage abgeraten. Die Gitterstäbe am
Bett müssen einen geringen Abstand (4,5 bis 6,5 cm) aufweisen, so dass das Baby nicht mit dem Kopf dazwischen stecken bleiben kann. Ecken und Kanten müssen abgerundet sein, es sollen keine Schrauben hervorstehen. Im Bett sollte eine feste, glatte und luftdurchlässige Matratze liegen – Kissen, Decken, Felle oder Nestchen sind tabu, erläutert die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA). 16 bis 18 Grad Celsius Raumtemperatur sind optimal zum Schlafen, das Kind liegt am sichersten in einem Schlafsack auf dem Rücken. Nimmt das Kind einen Schnuller, sollte es diesen zu jedem Schlaf bekommen. Wichtig ist zudem eine rauchfreie Umgebung.
Wer all diese Maßnahmen berücksichtigt, kann das Risiko des Plötzlichen Kindstodes deutlich minimieren. Mediziner sprechen vom plötzlichen Kindstod (Sudden infant death syndrome; kurz SIDS), wenn ein zuvor gesundes Kind vollkommen unerwartet im ersten Lebensjahr stirbt und sich keinerlei Erklärung dafür finden lässt. Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland 2019 insgesamt 107 Kinder betroffen. Meist trifft es Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten mit einer Häufung zwischen der 5. und 11. Lebenswoche. Und: Im Winter sterben doppelt so viele Kinder am plötzlichen Kindstod wie im Sommer.
Ausreichend Schlaf hat auch ganz andere Vorzüge: Eine US-amerikanische Studie, die 17 Untersuchungen zum Thema Kinderschlaf und Übergewicht analysierte, kam zu dem Schluss, dass ausreichender und tiefer Schlaf bei Kindern offenbar das Risiko für Fettleibigkeit mindern kann. Die Wissenschaftler geben als optimale Richtwerte an, dass Kinder unter fünf Jahren mindestens elf Stunden am Tag und Kinder zwischen fünf und zehn Jahren etwa zehn Stunden pro Nacht schlafen sollten.
Bitte nicht schütteln!
Das Baby schreit andauernd, spuckt die Milch wieder aus, schläft kaum und ist permanent unzufrieden. Die Wäscheberge wachsen bis zur Decke, man hat es wieder nicht vor 14 Uhr geschafft zu frühstücken und Duschen und Schlafen sind zum Luxus geworden. Die erste Zeit mit Kind ist manchmal anstrengend. Da steigt das Risiko, dass die Nerven irgendwann blank liegen und man sich zu einer unüberlegten Handlung hinreißen lässt, um das Baby irgendwie still zu bekommen.
Bitte schütteln Sie in solchen Stresssituationen niemals ihr Kind!
Das kann schwere Verletzungen verursachen. Mediziner sprechen vom „Shaken-Baby-Syndrom“, zu deutsch Schütteltrauma. Dieses wird durch Schütteln des meist an Brustkorb, Schultern oder Armen gehaltenen Kindes verursacht. Dabei schlägt der Kopf des Kindes ungeschützt hin und her. Das Gehirn ist noch zart und verletzlich. Durch das Schütteln kommt es zu Einrissen in den Blutgefäßen. Diese Blutungen können zu schweren bleibenden Schäden führen wie Sehstörungen bis zur Blindheit oder Nervenschäden mit der Folge einer geistigen oder körperlichen Behinderung, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Wenn Sie spüren, dass Sie an Ihre Grenzen kommen, dann legen Sie das Kind vorsichtig in sein Bettchen und versuchen, etwas Distanz zu bekommen. Manchmal hilft auch ein Gespräch mit einer Vertrauensperson.
Möbel – sicher, gesund und schön sollen sie sein
Für den Anfang benötigt das Baby noch nicht allzuviel. Ein Bettchen und eine Wickelkommode sind die wichtigsten Utensilien. Als erste Schlafstätte empfiehlt sich eine Wiege oder ein Stubenwagen – häufig werden diese an die nachfolgenden Generationen weiter gereicht, nachfragen bei der Familie lohnt sich also! Die Matratze sollte aus Latex oder Schaumstoff und darf nicht zu weich sein, den Baumwollbezug sollte man bei mindestens 60 Grad waschen können. Wichtiger Tipp: Weil eine Decke verrutschen und auch mal über dem Gesichtchen landen kann, ist ein Schlafsack die bessere und sicherere Variante. Der Wickeltisch sollte über eine ausreichend große Wickelfläche (möglichst flach, gepolstert und abwaschbar) verfügen sowie eine zur eigenen Körpergröße passende Höhe. Damit die Kleinen nicht abstürzen, empfiehlt sich außerdem eine seitliche Absicherung. Sinnvoll für kältere Tage: Ein Heizstrahler über dem Wickelbereich.
Generell ist beim Kauf oder Eigenbau von Kindermöbeln auf zwei Dinge zu achten: Die sichere Verarbeitung sowie die Gestaltung, denn dem Kind sollte das Kinderzimmer auch gefallen, schließlich wird es viel Zeit darin verbringen. Das benutzte Material sollte auf jeden Fall gesundheitsunbedenklich sein, das heißt Lacke und Farben müssen schadstofffrei, speichel- und schweißecht sein, damit das Kind keine giftigen Stoffe aufnimmt. Empfohlen werden Möbel, die von einem unabhängigen Institut wie etwa dem TÜV Rheinland geprüft und mit dem GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ versehen wurden. Diese Möbel wurden anhand strenger Vorschriften gecheckt und erfüllen die erforderlichen Sicherheitsstandards für Kindermöbel. Weitere Gütezeichen für Möbel sind „Der Blaue Engel“ und das das „Goldene M“. Diese garantieren Schadstoffarmut und die Einhaltung von Qualitätskriterien.
Des Weiteren sollten Kindermöbel keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen, damit sich das Kind nicht verletzt. Darüber hinaus sollten Möbel, insbesondere Schränke und Regale, fest mit der Wand verschraubt sein, damit sie nicht umkippen, wenn ein Kind sämtliche Schubladen herauszieht oder daran hochklettert.
Das eigene Zimmer ist mehr als „nur“ ein Platz zum Schlafen und Spielen. Das Kind soll sich in seinem Zimmer auch wirklich wohl fühlen und sich gerne darin aufhalten. Für gute Stimmung sorgen z.B. helle und freundliche Farben. Ist das Kind schon etwas größer, dann nehmen Sie es am besten mit zum Möbelkauf – Kinder wissen schon früh was ihnen gefällt! Noch ein Tipp: Ideale Kindermöbel wachsen mit; so wird aus dem Hochstuhl ein Jugendstuhl, aus dem Wickeltisch eine Kommode und aus dem Babybettchen eine Kindercouch.