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Urkunden, Finanzen & Co
qurkunden, finanzen & co. Anträge und finanzielle Hilfen nach der Geburt Die Anstrengungen der Geburt sind geschafft, nun steht das Ausfüllen einiger Antragsformulare auf dem Programm. Denn nur so erhalten Eltern mögliche finanzielle Unterstützungen.
Kindergeld
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Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro.
Bei der Beantragung bei der zuständigen Familienkasse muss die eigene Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Die Anträge können Sie direkt dort anfordern oder unter www.familienkasse.de downloaden. Diese sind ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Geburtsurkunde bzw. -bescheinigung an die Familienkasse zu schicken. Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate ausgezahlt. Beantragen Sie das Kindergeld deshalb zeitnah nach der Geburt.
Familienkasse Frankfurt | Agentur für Arbeit
Fischerfeldstraße 10-12 | 60311 Frankfurt | 0800/4 5555 30 familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld
Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung eines neugeborenen Kindes investieren, bekommen Elterngeld. Das Elterngeld ist also Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer jedoch nach der Geburt eines Kindes mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual 65 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro, für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld.
Mit dem Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann man die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln: www.familien-wegweiser.de
Es empfiehlt sich, den Antrag auf Elterngeld zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, da die Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Monate geleistet werden. Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. In den ersten zwei Monaten nach der Geburt wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Arbeitnehmerinnen erhalten in den meisten Fällen erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt meist höher sind. Anschließend haben sie noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld.
Das Elterngeld wird an die Eltern bis zu 14 Monate gezahlt, beide können frei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und bis zu zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist.
ElterngeldPlus
Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate.
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales | Versorgungsamt
Walter-Möller-Platz 1 | 60439 Frankfurt Zentrale 069/156 71 | post@havs-fra.hessen.de
Achtung: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Für das Einkommen des Ehepaars ist also ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet würde. Dieser Sachverhalt wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse schon vor der Geburt können verheiratete Arbeitnehmer die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Da das Elterngeld vom Nettogehalt berechnet wird, ist die Lohnsteuerklasse III mit den geringsten Abzügen die günstigste Wahl. Die Wahl der Steuerklasse ist immer für ein
Jahr bindend. Wer wechseln möchte, kann dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Mehr Informationen zum Thema „Elterngeld“ sowie einen „Elterngeld-rechner“ finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.familienportal.de.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag wird für unverheiratete, unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt und beträgt bis zu 205 Euro monatlich je Kind. Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich, denn für die Zeit vor der Antragstellung wird nicht ausbezahlt.
Familienkasse Frankfurt | Agentur für Arbeit Frankfurt
Fischerfeldstraße 10-12 | 60311 Frankfurt | 0800/4 5555 30 familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
Wohngeld
Wohngeld wird gewährt, damit einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, die Wohnkosten für familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Leistung kann für Mieterhaushalte und für selbstnutzende Wohneigentümer erbracht werden. Sie wird in Form von Mietzuschuss für Mieterhaushalte und in Form von Lastenzuschuss an selbstnutzende Wohneigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: Der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Höhe der zuschussfähigen Belastung des Wohneigentums. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Amt für Wohnungswesen | Adickesallee 67-69 | 60322 Frankfurt 069/212-347 42 www.wohnungsamt.frankfurt.de
Bildungs- und Teilhabepaket
Diese finanzielle Hilfe soll für faire Entwicklungschancen und gezielte Unterstützung und Förderung für Kinder sorgen, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen. Es gibt folgende Fördermöglichkeiten: Geld für den Schulbedarf wie Ranzen, Hefte, Mäppchen samt Inhalt etc., Unterstützung von Freizeitaktivitäten, einen Zuschuss für Mittagessen, Übernahme der Kosten für Tagesausflüge von Schule, Hort- oder Kindertageseinrichtungen, für mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und Kita-Fahrten. Die Leistungen können im Jobcenter oder Sozialrathaus beantragt werden. Weitere Informationen unter Hotline 069/212-33133 bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de
Frankfurt-Pass
Der Frankfurt-Pass berechtigt zu vielen Vergünstigungen. Kinder und Jugendliche können damit die RMV-Monatskarten zu ermäßigten Preisen nutzen, die Ferienkarte des Jugend- und Sozialamts und die Stadtbücherei sind kostenlos. Zudem gibt es Ermäßigungen in vielen städtischen Einrichtungen wie Hallen- und Freibädern, Eissporthalle, Zoo, Palmengarten, Museen, Theater und Volkshochschule. Der kostenfreie Pass kann bei niedrigem Einkommen ab Geburt in dem Sozialrathaus beantragt werden, in dessen Einzugsbereich man wohnt.
Sozialrathäuser | in verschiedenen Stadtteilen
Infos www.frankfurt.de
Kultur-Pass
In Frankfurt am Main leben über 80.000 Menschen von staatlicher Grundsicherung. Damit auch sie trotz ihrer finanziellen Lage am kulturellen Leben teilnehmen können, gibt es den Frankfurter Kultur-Pass. Der Kultur-Pass von Kultur für ALLE e.V. ermöglicht stark verbilligten Eintritt in über 200 Kulturinstitutionen. Die Berechtigung prüft der Verein vorab. Der Pass kostet einen symbolischen Euro.
Kultur für ALLE e.V.
Eschersheimer Landstraße 23 | 60322 Frankfurt 069/97 76 14 70 www.kulturpass.net
Familienkarte Hessen
Die Familienkarte Hessen können alle Familien mit mindestens einem Kind beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Familienkarte ist kostenlos und einkommensunabhängig. Sie umfasst eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder und die Vermittlung von Betreuungsangeboten wie Babysitter oder Au-Pairs über eine Hotline. Zudem werden bei zahlreichen Partnerunternehmen und Institutionen attraktive Ermäßigungen angeboten – die großen Partner sind Hipp, Mövenpick, Sparkasse, REWE und Entega. Ein Elternratgeber hilft bei Erziehungsfragen über eine Hotline oder einen Onlineratgeber.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat Familienkarte Hessen | Sonnenberger Str. 2/2a | 65193 Wiesbaden 0611/3219-0 www.familienkarte.hessen.de