Kosten OP Behandlung Magenband RA Stefan Engels

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MBF1305_29_Recht_MBF_Artikel 07.10.13 13:13 Seite 29

Recht · Dossier 03

Magenbandoperation

Möglich, aber … Für krankhaft übergewichtige Menschen gibt es die Möglichkeit, sich einer operativen Behandlung zu unterziehen. Doch die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme – etwa für eine Magenbandoperation – in den meisten Fällen ab

ie Adipositaschirurgie (bariatrische Chirurgie; von griech.: Schwere, Gewicht) kennt verschiedene operative Maßnahmen, um das Magenvolumen zu verkleinern. Eine der bekanntesten ist das sogenannte Magenband: Mittels Bauchspiegelung wird ein Silikonband um den oberen Teil des Magens gelegt. Durch die so geschaffene Engstelle stellt sich ein frühes Sättigungsgefühl ein. Die Nahrungsmenge, die aufgrund des nun geringeren Magenvolumens gegessen werden kann, ist begrenzt. Diese Art der Behandlung wird deutschlandweit von Adipositaszentren, die häufig einer (Uni-)Klinik angeschlossen sind, durchgeführt. Aber auch hier gilt: Nur eine Veränderung der Lebensweise führt langfristig zum Erfolg.

Fotos: style-photography.de/Shutterstock.com

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Obwohl die morbide Adipositas von der WHO und dem deutschen Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) als Krankheit anerkannt ist, stellt die Kostenübernahme für eine Magenbandoperation durch die Krankenkassen in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht den Regelfall dar. Sie muss für jeden Patienten einzeln beantragt werden. Dabei ist die Ablehnungsrate der Kostenübernahmeanträge für eine chirurgische Therapie trotz medizinischer Fachgutachten, der bekannten Folgeerkrankungen und guten operativen Erfolgsraten mit etwa 70% sehr hoch. Eine generelle Aussage darüber, wann eine Magenbandoperation medizinisch notwendig ist, kann nicht gegeben werden. Jeder Versicherungsfall ist nach objektiven medizinischen Erkenntnissen – und erforderlichenfalls durch einen neutralen medizinischen Sachverständigen – zu beurteilen.

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Folgende Kriterien nennt etwa die Deutsche Adipositas-Gesellschaft als Indikation für eine chirurgische Therapie: I BMI > 40 kg/m2 bzw. BMI > 35 kg/m2 mit schwerwiegenden Begleiterscheinungen wie Diabetes, Gelenkerkrankungen etc. I Ultima Ratio: alle konservativen Behandlungsmaßnahmen sind bereits ausgeschöpft (z.B. Therapieprogramme, Rehabilitationsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen, Bewegungstherapie) I Operationsrisiko darf die bei anderen Wahleingriffen bekannten Risiken nicht übersteigen I Ausreichende Motivation und vollständige Aufklärung des Patienten über die Risiken I Konsequenzen des Eingriffs sind bekannt I Keine schwerwiegenden psychischen Störungen, keine Alkohol- oder Drogensucht, keine Demenz, keine Allergien, Entzündungen etc.

Kein Unterschied Auch ein Vergleich zwischen privat und gesetzlich Krankenversicherten zeigt, dass der Privatversicherte zwar im Vergleich zum gesetzlich Krankenversicherten einige Erleichterungen erfährt. Letztlich sind jedoch auch hier Einzelfallentscheidungen zu treffen. Höchstrichterliche Rechtsprechung dient sowohl in der PKV als auch der GKV nur als mehr oder weniger starkes Argument für die eigene Rechtsposition. Stefan Engels, seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt: Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen

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