Unternehmensführung
Rechtliche Hintergründe
Mobile Services
as Kundenverhalten und die Kundenbedürfnisse haben sich gewandelt: Es wird heutzutage erwartet, dass die Kosmetikerin in zeitlicher Hinsicht flexibel ist. Die meisten Kundinnen sind berufstätig, arbeiten Vollzeit und wünschen sich Termine, die sie nach Feierabend wahrnehmen können. Und auf Grund des demografischen Wandels – die Kundinnen werden immer älter und sind mitunter nicht mehr so mobil – wird von Kosmetikerinnen und Fußpflegerinnen auch erwartet, dass sie ihre Dienstleistungen außer Haus durchführen.
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Wachsende Nachfrage Um diese Nachfrage zu erfüllen, hat die Anzahl der Fußpflegerinnen und
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MY BEAUTY BUSINESS
der Kosmetikerinnen, die mobile Services anbieten und Hausbesuche machen, stark zugenommen. Vielleicht haben Sie selbst auch schon mit dem Gedanken gespielt, mobile Dienstleistungen anzubieten? Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen für kosmetische Dienstleistungen oder Fußpflege erfüllt, diese auch als mobile Services anbieten, sei es nun im Seniorenheim oder bei den Kunden daheim. Es empfiehlt sich aber, bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten.
Gewerbeanmeldung Muss ich ein eigenes Gewerbe anmelden? Die mobilen Dienstleistungen unterscheiden sich in der Regel vom stationären Service nur dadurch, dass
sie eben nicht in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden, die Kunden aber ganz normal vorab einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Sollten Sie also bereits ein Gewerbe angemeldet haben, so sind diese mobilen Dienste schon hier mit eingeschlossen. Sie müssen dies allerdings bei der Gewerbeanmeldung angeben. Aber Achtung: Wenn sie ohne vorherige Terminvergabe von Haus zu Haus ziehen – was im kosmetischen Bereich zugegebenermaßen eher selten vorkommt – kann gegebenenfalls zusätzlich ein Reisegewerbe vorliegen. Über Einzelheiten hierzu klärt Sie ihr örtlich zuständiges Gewerbeamt auf Nachfrage gerne auf. Hinsichtlich der Wahl der Rechtsform gibt es kaum einen Unterschied zu
Fotos: Hellmut Ruck GmbH
Ob hauptberuflich oder nebenbei – mobile Kosmetikdienstleistungen sind ein attraktives Geschäftsmodell. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen man dabei beachten sollte, erläutert Rechtsanwalt Stefan Engels.