Neue Gesetze 2022

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Heute schon designt? Nageldesign – zwischen Technik und Anatomie ab Seite 8

Trendy Treter Winter-Boots und die passende Nailart ab Seite 32

Neue Gesetze Das sollten Sie jetzt wissen ab Seite 52

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Das sollten Sie jetzt wissen

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GESETZE Nach den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist immer noch kein Ende der Pandemie in Sicht. Sicher ist jedoch, dass unsere neu gewählte Bundesregierung viele neue Gesetze und Änderungen auf den Weg bringen wird. Unser Rechtsexperte Stefan Engels hat exklusiv für BEAUTY FORUM NAIL AND STYLE einmal alle Änderungen durchgeschaut und was Sie jetzt unbedingt kennen sollten, um als angestellte beziehungsweise selbstständige Nageldesignerin oder aber Inhaberin eines Studios optimal für das neue Jahr

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2022 gerüstet zu sein, erfahren Sie hier.

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ollten Sie als Inhaberin eines Studios Mitarbeiter beschäftigen, dann müssen Sie wissen, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde steigt (= 45,82 Stunden pro Monat). Im Rahmen der ursprünglich geplanten vier Stufen ist die letzte Anhebung des allgemeinen Mindestlohns für den 1. Juli auf 10,45 Euro geplant. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung ist allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro angekündigt. Dies soll wohl noch 2022 geschehen. Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende steigt für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben, für das erste Ausbildungsjahr auf 585 Euro (von 550 Euro). 2023 liegt sie bei 620 Euro.

Minijob und Midijob Ab 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID aller gewerblichen Mi-

nijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Weiter will die neue Bundesregierung die Minijob-Grenze auf 520 Euro erhöhen. Die Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die Midijob-Grenze soll nach dem Willen der Ampelkoalition auf 1.600 Euro erhöht werden.

Online mehr erfahren Exklusiv für Online-Abonnenten: Einen Artikel zum Thema „Ihr Recht in Corona-Zeiten: Rückforderung von Corona-Hilfen“ finden Sie auf unserer Internetseite www.beautyforum. com. Geben Sie die Nummer 154855 in das Suchfeld ein.

werden. Es handelt sich um Kassen, die nach dem 25. November 2010, aber noch vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die bauartbedingt nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können. Aber Achtung: Dass die Kasse die Voraussetzungen erfüllt, muss man nachweisen! Etwa durch eine schriftliche Bestätigung des Kassenherstellers. PC-Kassensysteme sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.

Plastiktütenverbot Ab Anfang 2022 dürfen Sie als Inhaber eines Studios keine Plastiktüten mehr an Ihre Kundschaft ausgeben oder verkaufen.

Registrierkassen

Steuererklärung

Bestimmte Registrierkassen dürfen noch bis Ende 2022 ausnahmsweise ohne eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Ihrem Studio betrieben

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wegen der Corona-Krise zum ersten Mal in ihrem Berufsleben Kurzarbeitergeld bezogen. Sie müssen daran denken, dass sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn das Kurzarbeitergeld über 410 Euro lag.

Der Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro pro Stunde an und soll auch weiter steigen.

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Verschiedene steuerliche Hilfen, die im Frühjahr 2020 als Sofortmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie beschlossen wurden, gehen wegen der weiter andauernden Ausnahmesituation erneut in die Verlängerung. Steuerzahler, die durch die Corona-Krise nachweislich stark betroffen sind, können zum Beispiel noch bis zum 31. Januar 2022 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen werden dann bis zum

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Steuerstundung


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KfW und Bürgschaftsbanken bis zum 30. Juni 2022. Praxistipp: Da Sie für die ordnungsgemäße Beantragung der Corona-Hilfen ohnehin einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt (= prüfender Dritter!) benötigen, der gemeinsam mit Ihnen den Antrag stellt, lassen Sie sich am besten gleich von diesem auch beraten, welche weiteren Hilfen möglicherweise für Sie und speziell in Ihrem jeweiligen Bundesland noch in Betracht kommen!

Infobox Einen Überblick und Links zu den Hilfsprogrammen von Bund und Ländern gibt es auf dem Sparkassen-Finanzportal (Link: https://www.sparkasse.de/ aktuelles/corona-hilfe-der-bundeslaender.html).

31. März 2022 gewährt. Darüber hinaus können Anschlussstundungen und Ratenzahlungen gewährt werden. Betroffene können zudem bis 30. Juni Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen.

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Kaufverträge Der Sachmangelbegriff und die Gewährleistungsregeln gelten nunmehr auch für Waren mit digitalen Inhalten, zum Beispiel Smartphones, Tablets, aber auch kosmetische/medizinische Apparate. Neu ist eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers für Produkte mit digitalen Komponenten. Die Regelungen gelten für Verträge ab dem 1. Januar 2022.

Krankschreibung Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU)

beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorgelegt werden. Diese gibt es nur nach einem Besuch beim Arzt oder – aufgrund von Corona – nach einem Telefonat. Mit dem komplizierten Papierweg ist nun endlich Schluss: Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Arbeitnehmer müssen aber noch bis zum 1. Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen. Danach sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen.

Sonderregeln für Kurzarbeit Das Bundesarbeitsministerium hat die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld noch einmal um drei Monate bis 31. März 2022 verlängert, sodass die coronabedingten Sonderregeln – insbesondere die erhöhten Leistungssätze – beim Kurzarbeitergeld auch weiterhin gültig sind. Somit wird das Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich ursprünglich 60 Prozent des Gehalts, auf 70 Prozent erhöht – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat in Kurzarbeit gibt es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns. Dies gilt für alle Beschäftigten, die seit April 2021 in Kurzarbeit gegangen sind.

Corona-Hilfen verlängert Mittlerweile sind wir bei der Überbrückungshilfe IV angekommen. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen für Unternehmen noch bis Ende März 2022. Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls fortgeführt. Im Gespräch ist auch eine Verlängerung der Förderprogramme von

Stefan Engels ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.

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